Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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Überblick über die erbrecht... / c) Vollstreckung der Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Die Verurteilung des Erben zur Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses nach § 2314 Abs. 1 BGB ist als Verurteilung zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung gem. § 888 ZPO durch Androhung von Zwangsmitteln zu vollstrecken. Der Vollstreckung steht nicht entgegen, wenn der Erbe den Notar beauftragt hat, ohne...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Unwirksamkeit eines Drei-Zeugen-Testaments ohne Unterschrift

Für die Wirksamkeit eines Drei-Zeugen-Testaments ist die Unterschrift des Erblassers auf der von ihm genehmigten Erklärung zwingend erforderlich. Insoweit handelt es sich um eine unabdingbare materiellrechtliche Voraussetzung des Errichtungsakts. Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn der Erblasser nicht mehr in der Lage ist, zu schreiben. An einen derartigen Nach...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.1 Testamentsformen und Zweckmäßigkeit

Das Gesetz gestattet es dem Erblasser, den oder die Erben durch letztwillige Verfügung, d. h. durch Testament[1] oder Erbvertrag[2] zu bestimmen. Dadurch ist die gesetzliche Erbfolge nur subsidiär – sie gilt nur, wenn keine wirksame letztwillige Verfügung existiert. Durch die Testierfreiheit erweist sich die gesetzliche Erbfolge als dispositiv. Die Erbfolgeregelung durch Test...mehr

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Gewerbliche Einkünfte / 4.6 Keine Ausübung eines freien Berufs oder anderer selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG

Selbstständig ausgeübte Tätigkeiten i. S. d. § 18 EStG unterscheiden sich von gewerblichen Tätigkeiten i. S. d. § 15 EStG allein dadurch, dass sie in § 18 EStG aufgeführt sind.[1] Eine selbständige nachhaltige und von Gewinnabsicht getragene Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist nach § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG kein Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung als Ausübun...mehr

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FF 05/2026, Der Zeithorizon... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] I. Die Beteiligten streiten über die wertmäßige Rückforderung einer Zuwendung an ein Schwiegerkind nach dem zwischenzeitlichen Scheitern der Ehe. [2] Die Antragsteller sind die Schwiegereltern des Antragsgegners. Sie haben letzterem und ihrer seinerzeit mit ihm verheirateten gemeinsamen Tochter im Jahr 2020 ein damals noch unbebautes Grundstück im Wege eines notar...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.2.1 Täter

Rn 54 Bei Abs. 4 und 5 handelt es sich um ein Sonderdelikt. [151] Täter können daher nur die in § 15 Abs. 1, 2 bzw. im Fall der "Führungslosigkeit" auch die in Abs. 3 bezeichneten Personen sein. Nicht erfasste Personen können sich aber der Beihilfe (§ 27 StGB)[152] bzw. der Anstiftung (§ 28 StGB) strafbar machen. Die Streitfrage, welche Gesellschaftsformen in Abs. 3 einbezoge...mehr

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ZErb 05/2026, Zuständigkeit... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin (E) war mit dem 1983 verstorbenen … verheiratet. Sie hatte keine Abkömmlinge. Der Bruder der E soll kinderlos vorverstorben sein. Der Beteiligte zu 1 (B 1) ist der Großneffe des verstorbenen Ehemanns der E. B 1 hat am 4.12.2023 einen Erbschein des Inhalts beantragt, dass er Alleinerbe der E geworden ist. Er hat sich dazu auf ein notarielles Testament der E v...mehr

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ZErb 05/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bartle Die Anerkennung nicht-traditioneller Status in der EU 2024 Nomos, ISBN 978-3-7560-1552-8, 159 EUR Die vorliegende Arbeit wurde von der rechts-...mehr

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ZErb 05/2026, Die stiftungs... / 3. Genehmigungsbeschluss und Rechtsmittel

Hat das Betreuungsgericht nun seine Ermittlungen durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Pflichtteilsverzichtsvertrag ebenso wie die stiftungsrechtliche Lösung wirksam sind und dem Wunsch bzw. mutmaßlichen Willen des Betreuten entsprechen, hat es die Genehmigung zu erteilen, andernfalls zu versagen. Diese Entscheidung ergeht durch Beschluss, § 38 Abs. 1 S. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.6 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 129 Zu den Anschaffungskosten gehören auch die "Nebenkosten" nach § 255 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 HGB. Anschaffungsnebenkosten sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines zu aktivierenden Wirtschaftsguts stehen, soweit diese Aufwendungen dem Wirtschaftsgut einzeln zugeordnet werden können.[1] Anschaffungsnebenkosten können nur aktiviert werden, wenn auch di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 29.3 Einzelne Übertragungen

Rz. 517 Die direkte unentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen dem Gesamthandsvermögen von Schwester-Personengesellschaften war in der Vergangenheit in § 6 Abs. 5 S. 3 EStG nicht als steuerneutrale Übertragung aufgeführt. Seit dem JStG 2024 hat sich dieses durch die Einfügung der Nr. 4 geändert. S. auch Rz. 515a. Rz. 517a Einen Fall der unentgeltlichen Übe...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 6 Verfahrensrecht

Der Schenkungsteuerbescheid ergeht häufig unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO). Dies bedeutet, dass der Bescheid geändert werden kann, ohne das es hierzu einer Begründung bedarf. Grund hierfür sind auftretende Fragen, wie bspw.: Liegt nur eine mittelbare Schenkung vor oder zusätzlich noch eine Geldschenkung. Dies kann dann der Fall sein, wenn eine zinslose Geldüberl...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 6 Erwerbsnebenkosten

Entstehen bei der Schenkung Erwerbsnebenkosten, so sieht deren Behandlung wie nachfolgend beschrieben aus.[1] Unter die Erwerbsnebenkosten fallen z. B. die Kosten für die Umschreibung im Grundbuch, den Notar oder das Handelsregister. Zu diesen Kosten zählen aber nicht die im Vorfeld einer Schenkung anfallenden Steuerberatungskosten. Gleiches gilt auch für Rechtsanwaltskosten...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.15 Erwerbsnebenkosten bei der mittelbaren Grundstücksschenkung

Hat der Beschenkte allgemeine Erwerbsnebenkosten aufzubringen (hier handelt es sich um Kosten der Rechtsänderung: z. B. die Kosten für die Umschreibung im Grundbuch, den Notar oder das Handelsregister[1]) so sieht deren Behandlung bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung wie folgt aus. Die Erwerbsnebenkosten können bei der mittelbaren Grundstücksschenkung in voller Höhe abg...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.1.3 Vergleich Erbvertrag und Gemeinschaftliches Testament

Nach § 2274 kann der Erblasser mit einer anderen Person in notarieller Form einen Erbvertrag schließen (§ 2276 BGB). Im Folgenden soll in einer Gegenüberstellung ein Vergleich zwischen dem Erbvertrag und dem gemeinschaftlichen Testament vorgenommen werden.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.1.2 Gemeinschaftliches Testament bei Ehegatten

Die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments ist nur Ehegatten (§ 2265 BGB) und den eingetragenen Lebenspartnerschaften möglich (§ 10 Abs. 4 LPartG). Hierbei muss die Ehe oder die Lebenspartnerschaft in diesem Zeitpunkt auch bestehen.[1] In einem solchen Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Erben ein. Dagegen können weder Verlobte, Geschwister noch Lebensa...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.6 Vereinbarung treffen

Wollen die Wohnungseigentümer eine Regelung durch Vereinbarung herbeiführen, sind 3 Punkte zu beachten: Es bedarf der Zustimmung sämtlicher im Grundbuch eingetragener Wohnungseigentümer, im Fall des § 8 Abs. 3 WEG genügt die Eintragung einer Auflassungsvormerkung. Im Fall rechtlicher Betroffenheit bedarf es der Zustimmung Drittberechtigter. Zur Bindung der Sondernachfolger der ...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.8 Abgrenzung: Vereinbarung vs. allstimmiger Beschluss

Nicht selten regeln die Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung eine Angelegenheit durch allstimmigen Beschluss. Außerhalb der Eigentümerversammlung können Beschlüsse ohnehin nur allstimmig im schriftlichen Verfahren des § 23 Abs. 3 Satz 1 WEG gefasst werden, soweit die Wohnungseigentümer nicht nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG im konkreten Einzelfall die Möglichkeit einer...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.2.4 Formularklauseln in Geschäftsraummietverträgen

Rz. 115 Während die Bestimmungen der §§ 307–309 auf formularmäßig vereinbarte Wohnraummietverhältnisse vollständig anzuwenden sind, gilt dies im Geschäftsraummietverhältnis nur eingeschränkt, weil § 310 Abs. 1 Satz 1 die Klauselverbote der §§ 308, 309 nur mittelbar im Rahmen der Generalklausel der §§ 307 Abs. 1 und 2 für anwendbar erklärt. Die Voraussetzungen für die Annahme...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 153 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Zutreffend hatte das Berufungsgericht angenommen, dass dem Geschädigten dem Grunde nach ein Anspruch gegen die Beklagte auf Ersatz der Kosten des eingeholten Sachverständigengutachtens aus §§ 7, 18 StVG, 115 VVG zustand. Denn diese Kosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen ...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.1 10-Jahreszeitraum

Die Steuerermäßigung wird nur dann gewährt, wenn der Vor- und der Letzterwerb innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren liegen. Zur Berechnung des Zeitraums ist für den jeweiligen Erwerb auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer [1] abzustellen. Hinweis Steuerentstehungszeitpunkt bei Grundstücken In der Praxis wird es insbesondere bei Grundstücksschenkungen nicht immer einfac...mehr

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ZAP 4/2026, Die Anordnung d... / Zusammenfassung

Wenn sich der künftige Erblasser an einen Rechtsanwalt oder Notar wendet, weil er ein Testament (bzw. einen Erbvertrag) errichten will, geht es bei der Beratung um Erbeinsetzung, Vor- bzw. Nacherbschaft, Vermächtnisse, Pflichtteil, Erbverzicht, Enterbung und vieles mehr. Gelegentlich wird auch die Frage der Testamentsvollstreckung angesprochen. Die richtige Anordnung wird da...mehr

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ZAP 4/2026, Die Anordnung d... / 1. Vermächtnisse

Bei Vermächtnissen sind verschiedene Fälle zu unterscheiden: Der Testamentsvollstrecker erhält die Aufgabe, bestimmte Vermächtnisse (z.B. Geldzahlungen; Schmuckaufteilung) zu erfüllen. Wenn dadurch höhere Versandkosten entstehen werden, sollte geregelt werden, ob diese Kosten der Erbe oder der Vermächtnisnehmer tragen soll; bei großen Vermächtnissen ist zu klären, wer Schuldn...mehr

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ZAP 4/2026, Gesetzgebungsre... / 4. Modernisierung des Anwaltsnotariats

Der vom BMJV vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats vom 16.2.2026 zielt darauf ab, den Zugang zum Anwaltsnotariat zu erleichtern und dessen Attraktivität angesichts sinkender Bewerberzahlen zu erhöhen (dazu Schönenberg-Wessel, NJW-aktuell 10/2026, S. 3). Vorgesehen ist insb., dass die notarielle Fachprüfung künftig bereits unm...mehr

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ZAP 4/2026, Gesetzgebungsre... / 10. Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht

Mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung (BT-Drucks 21/4782) soll das notarielle Online-Verfahren im Gesellschaf...mehr

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Gemeinschaftsordnung / 1 Grundsätze

Eine Gemeinschaftsordnung ist für das Entstehen bzw. die Begründung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht erforderlich, insoweit bedarf es lediglich einer Teilungserklärung nach § 8 WEG oder eines Teilungsvertrags nach § 3 WEG. In der Praxis ist die Gemeinschaftsordnung meist Bestandteil der Teilungserklärung bzw. des Teilungsvertrags. Zu berücksichtigen ist dabei stets...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 § 31b AO steht in der Reihe der Öffnungsnormen zum Steuergeheimnis nach §§ 31 und 31a AO.[1] Diese Öffnungsnormen wurden in der Vergangenheit immer weiter ausgebaut.[2] Damit hat der Gesetzgeber für – für sich gesehen i. d. R. wichtige und sinnvolle – außersteuerliche Zwecke immer größere Eingriffe in den Schutzbereich des § 30 AO geschaffen und so den Gehalt dieses f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 5 Automatisierte Datenübermittlung an die FIU nach Maßgabe des § 31 Abs. 5a GwG (Abs. 2b)

Rz. 88 Auch die Meldepflicht nach § 31b Abs. 2b AO bezieht sich auf die Öffnung des Steuergeheimnisses durch §§ 30 Abs. 4 Nr. 2, 31b Abs. 1 Nr. 5 AO i. V. m. § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GwG. Der Zitierfehler[1] in § 31b Abs. 2b S. 1 AO ist insoweit unbeachtlich, da er "historisch begründet" ist, § 28 Abs. 1 S. 2 GwG keine weitere Unterteilung enthält und das Zitat des § 31b Abs. ...mehr

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AGS 04/2026, Rückzahlung vo... / I. Sachverhalt

Im Namen und mit Vollmacht des 1939 geborenen Klägers ließ sich dessen Tochter am 22.6.2022 in einer erbrechtlichen Angelegenheit – dem Erbfall nach seiner Ehefrau – von dem Beklagten beraten. Die Kosten gem. Rechnung vom 23.6.2022 i.H.v. 218,10 EUR für diese Erstberatung wurden vom Rechtsschutzversicherer des Klägers übernommen. An einem weiteren Beratungstermin beim Beklagt...mehr

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ZErb 04/2026, Dauertestamen... / 5

Auf einen Blick Eine Dauertestamentsvollstreckung sollte entgegen der BGH-Rspr. und der ihr in großen Teilen folgenden vor allem älteren Lit. auch bei vollhaftenden Gesellschaftern uneingeschränkt zugelassen werden, sofern alle Mitgesellschafter zustimmen. Entgegen anderslautender Stimmen in der Lit. lässt die Sondererbfolge (Singularsukzession) den Gesellschaftsanteil nicht...mehr

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ZErb 04/2026, Nachlassinsol... / II. OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.7.2025 – 12 U 7/24

Zitat 1. Der rechtskräftige Insolvenzeröffnungsbeschluss ist vom Prozessgericht als gültig hinzunehmen, sofern ihm kein offenkundiger, schwerer Fehler anhaftet. […] 4. Gläubigerbenachteiligung bei Grundstücksübertragungen ist gegeben, wenn der erzielbare Erlös die vorrangigen Belastungen übersteigt – maßgeblich ist der Versteigerungserlös, es sei denn, der Verwalter kann freihä...mehr

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ZErb 04/2026, Literaturkritik

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Güttler Gerichtliche Genehmigungen im Familienrecht 2025 Mohr Siebeck, ISBN 978-3-16-164056-8, 94 EUR Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester ...mehr

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ZErb 04/2026, Sozialrecht / II. LSG Sachsen-Anhalt (8. Senat), Urt. v. 26.8.2025 – L 8 SO 31/23 – angemessene Bestattungskosten

Die Klägerin hat als nach Landesrecht bestattungspflichtige Ehefrau Anspruch auf Übernahme weiterer Bestattungskosten nach § 74 SGB XII. Maßgeblich ist, dass sich die Bestattungspflicht aus dem Bestattungsrecht des Landes Sachsen-Anhalt ergibt; ein möglicher Erstattungsanspruch gegen Erben nach § 1968 BGB schließt die Anspruchsberechtigung nicht aus. Die Klägerin muss sich z...mehr

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FF 04/2026, Entziehung der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das Verfahren betrifft die Entziehung der gesetzlichen Vertretung des Kindes in einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren. [2] Die Kindesmutter, eine kolumbianische Staatsangehörige, reiste 2022 nach Deutschland ein, wo sie im Juni 2022 das betroffene Kind zur Welt brachte. Es handelte sich um eine "vertrauliche Geburt". Das Kind wurde durch das Jugendamt in eine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausgangsgrößen der Bewertung

Rn. 643 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG stellen die Ausgangsgrößen der Bewertung alternativ die AK (s Rn 31 ff, 150), die HK (s Rn 255 ff) oder "der an deren Stelle tretende Wert" (s Rn 350 ff) dar. Abgesehen von der letztgenannten Bewertungs-Ausgangsgröße (für Sonderfälle wie Betriebseröffnungen, Einlagen, Tausch etc) werden für den Grund und Boden ...mehr

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ZErb 04/2026, Vergütung aus... / 2 Anmerkung

1. Anlass und Ergebnis der Entscheidung Das Landgericht Kiel hat die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen die Festsetzung der Betreuervergütung i.H.v. 2.173,50 EUR zulasten der Staatskasse unter Verweis auf die einschlägigen Regelungen des VBVG und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zurückgewiesen. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerich...mehr

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AGS 04/2026, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, KostBRÄG 2025 und Übergangsfälle zum RVG, ZAP 2025, 1195 In dem am 1.6.2025 in Kraft getretenen KostBRÄG 2025 sind die Anwaltsgebühren angehoben worden. Außerdem hat dieses Gesetz einige Gebührentatbestände neu geregelt. Für den Praktiker stellt sich deshalb die Frage, ab wann diese Neuregelungen gelten. Dies ist der allgemeinen Übergangsvorsch...mehr

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FF 04/2026, Entwurf eines G... / 11. Zu Artikel 6a – neu – (§ 22 Absatz 1 Nummer 8g – neu – AZRG)

Nach Artikel 6 ist der folgende Artikel 6a einzufügen: “Artikel 6a Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister Das Gesetz über das Ausländerzentralregister vom 2.9.1994 (BGBl I S. 2265), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 8.5.2024 (BGBl I Nr. 152) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In § 22 Absatz 1 wird nach der Nummer 8f die folgende Nummer 8g...mehr

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ZErb 04/2026, Dauertestamen... / 3. Auseinandersetzung mit der Rspr.

Die zu Personenhandelsgesellschaften ergangene Rspr. vermag die Grenzen einer angeordneten Testamentsvollstreckung nicht scharf zu ziehen. Hinzu kommt, dass sich die BGH-Rspr. des II. (Gesellschaftsrechts-)Senats und des IV. (Erbrechts-)Senats hinsichtlich des argumentativen Ausgangspunkts unterscheiden. Ob dies, wie das Gericht beteuert, nur zu Unterschieden in der Formulie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Externe Nebenkosten (Erwerbskosten)

Rn. 165 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Unter den Anschaffungsnebenkosten sind alle anschaffungsbezogenen (keine Gemeinkosten) Aufwendungen zu erfassen, die neben dem eigentlichen Kaufpreis (Tauschwert) anfallen. Soweit sie extern anfallen, dienen sie der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht. Die internen (innerbetrieblichen) Nebenkosten der Anschaffung dienen der Herst...mehr

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zfs 04/2026, Fehlendes Vers... / 2 Aus den Gründen:

“… 1. Mit ausführlicher, sorgfältiger und zutreffender Begründung hat das LG der Klage stattgegeben. Ergänzend … merkt der Senat Folgendes an: a) Gemäß Ziffer (A) 1.1 Satz 1 AVB gewährt der VR dem VN Versicherungsschutz (Deckung) für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit als selbstständiger Handelsvertreter oder Versicherungsmakler gemäß §§ 34 f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Eigene oder fremde betriebliche Zwecke

Rz. 53 [Autor/Stand] Eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken dienen Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu eigenen oder fremden gewerblichen (§ 15 EStG), freiberuflichen (§ 18 EStG) oder land- und forstwirtschaftlichen Zwecken (§ 13 EStG) genutzt werden. Auch die Verwendung für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S.d. § 14 AO (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, etc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Zahlung an den ArbN durch einen Dritten

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachtarbeit / 7.2 Anwendungsbereich von abweichenden Regelungen

Im Geltungsbereich eines der vorstehend genannten Tarifverträge können die abweichenden tarifvertraglichen Regelungen im Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers durch Betriebsvereinbarung oder, wenn ein Betriebsrat nicht besteht, durch schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer übernommen werden.[1] In Bereichen, in denen Regelungen durch Ta...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 7 Abweichung durch Bewilligungen der Aufsichtsbehörde (Abs. 5)

Rz. 75 Abs. 5 eröffnet für Bereiche, in denen üblicherweise keine Tarifverträge geschlossen werden, die Möglichkeit von den Grundnormen durch Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde abzuweichen, wie es die Absätze 1, 2 und 2a zulassen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Abweichung aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht ge...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten

A. Notarkosten I. Übergabevertrag über einen landwirtschaftlichen Betrieb 1. Allgemeines Rz. 1 Für die Beurkundung eines Übergabevertrages über einen landwirtschaftlichen Betrieb fällt eine 2,0-Gebühr gemäß KV-Nr. 21100 GNotKG an. Hinzukommt eine Vollzugsgebühr gemäß KV-Nr. 22112 GNotKG in Höhe von 50 EUR für die Einholung der behördlichen Genehmigung nach dem GrdStVG bzw. (bei...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / 1. Hofeinführungserklärung

Rz. 21 Hat der Notar die Hofeinführungserklärung entworfen und beglaubigt, so steht ihm hierfür eine 1,0-Gebühr nach KV-Nr. 21200, 24101 zu. Gleiches gilt, wenn er die Erklärung nicht lediglich beglaubigt, sondern beurkundet. Rz. 22 Fraglich und umstritten ist, welcher Geschäftswert der positiven Hoferklärung zugrunde zu legen ist. Verbreitet wird vertreten, dass als Geschäft...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / 2. Hofaufhebungserklärung

Rz. 23 Hat der Notar die Hofaufhebungserklärung entworfen und beglaubigt, so steht ihm hierfür eine 1,0-Gebühr nach KV-Nrn. 21200, 24101 zu. Gleiches gilt, wenn er die Erklärung, was nicht selten geschieht, beurkundet und nicht lediglich beglaubigt hat. Überwiegend wird vertreten, dass als Geschäftswert der negativen Hoferklärung ein Bruchteil des Verkehrswertes zugrunde zu ...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / 1. Allgemeines

Rz. 1 Für die Beurkundung eines Übergabevertrages über einen landwirtschaftlichen Betrieb fällt eine 2,0-Gebühr gemäß KV-Nr. 21100 GNotKG an. Hinzukommt eine Vollzugsgebühr gemäß KV-Nr. 22112 GNotKG in Höhe von 50 EUR für die Einholung der behördlichen Genehmigung nach dem GrdStVG bzw. (bei der Übergabe eines Hofes im Sinne der HöfeO) für die Einholung der Genehmigung des La...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / B. Gerichtskosten, Behördliche Kosten

I. Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes 1. Grundbuch Rz. 24 Für die Eigentumsumschreibung des übertragenen Grundbesitzes fällt eine 1,0-Gebühr nach Nr. 14110 Nr. 1 KV GNotKG an. Der Geschäftswert ist gemäß § 69 GNotKG der Wert der Grundstücke. Ist jedoch ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb, der die Voraussetzungen des § 48 GNotKG erfüllt,[42] Gegenstand der Ü...mehr