Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerberater

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Geldwäsche

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Bestellung eines Nachlasspf... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Sind die Erben eines verstorbenen Gesellschafters unbekannt, sind Entscheidungen der Gesellschafter blockiert, da Beschlüsse, die ohne Ladung der Erben getroffen werden, nichtig sind (§ 241 Nr. 1 AktG analog). Liegen auch keine trans- oder postmortalen Vollmachten vor, muss ein Nachlasspfleger (§ 1960 BGB) bestellt werden. Folgefragen stellen sich au... mehr

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Bestellung eines Nachlasspf... / 1. Vererblichkeit des Geschäftsanteils

GmbH-Geschäftsanteile sind vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Der Rechtsnachfolger tritt zugleich in alle mit dem Anteil verbundenen Rechte und Pflichten ein (Wicke, GmbHG, 5. Aufl. 2024, § 15 Rz. 7, zu den Rechtsfolgen des Todes eines Gesellschafters in der GmbH: Kneissl, GmbHR 2026, 65). Die Satzung kann die Vererblichkeit weder ausschließen noch beschränken (OLG Koblenz v. 19... mehr

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Bestellung eines Nachlasspf... / 5. Lösung mittels trans- oder postmortaler Vollmachten

Vorstehende Schwierigkeiten können durch post- oder transmortale Vollmachten vermieden werden: entweder durch eine Generalvollmacht, die umfassend zur rechtlichen Vertretung über den Tod hinaus berechtigt (OLG Karlsruhe v. 13.8.2013 – 11 Wx 64/13, GmbHR 2014, 205), oder Spezialvollmacht, die sich inhaltlich auf die Beteiligung beschränkt und den Bevollmächtigten ermächtigt, al... mehr

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Bestellung eines Nachlasspf... / 2. Gesellschafterliste – Gestaltung bei bekannten Erben

Die Geschäftsführer (GF) sind verpflichtet, unverzüglich nach Kenntnis über die Veränderung des Gesellschafterbestandes eine neue Gesellschafterliste mit den in § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG genannten Angaben (insb. Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort) einzureichen (hierzu: Kneissl, GmbHR 2026, 65 [67 f.]; Lange, notar 2017, 28 [29]). Die GF können die Vorlage eines Erbnachweis... mehr

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Bestellung eines Nachlasspf... / 4. Relevanz für die Ladung zur Gesellschafterversammlung

Die GF sind verpflichtet, alle Gesellschafter zur Gesellschafterversammlung zu laden. Unterbleibt die Ladung, ist der Beschluss analog § 241 Nr. 1 AktG nichtig (BGH v. 5.5.2026 – II ZR 2/25 – zit. nach juris; Wicke, notar 2017, 235 [239]). Nach einer aktuellen Entscheidung des Bdb. OLG v. 2.1.2024 – 7 W 66/23, GmbHR 2024, 1028 sind die Erben eines Gesellschafters auch dann z... mehr

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Bestellung eines Nachlasspf... / 3. Nennung der unbekannten Erben in der Gesellschafterliste?

Bei unbekannten Erben können die nach § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG erforderlichen Angaben nicht aufgenommen werden. Gleichwohl wird in der Literatur befürwortet, zur Sicherung der Handlungsfähigkeit die Eintragung unbekannter Erben anzuerkennen (s. Heckschen / Heidinger / Knaier, Die GmbH in der Gestaltungs- und Beratungspraxis, 5. Aufl. 2023, Kap. 13, Rz. 731 m.w.N., bei Bestellu... mehr

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Investitionsrechnung: Lohnt... / 2.2 Kostenvergleichsrechnung

Eine Kostenvergleichsrechnung empfiehlt, von 2 oder mehr sich ausschließenden alternativen Investitionsprojekten das Projekt mit den geringsten Kosten zu wählen. Das heißt, die Vorteilhaftigkeit von Investitionen wird durch die Gegenüberstellung der relevanten Kosten der einzelnen möglichen Maßnahmen beurteilt. Dabei empfiehlt es sich, nur Investitionen der gleichen Art gege... mehr

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Gesetzesänderung zur Digita... / 4. Grunderwerbsteuer

Änderungen des GrStG wurden mit den Art. 5 bis 8 vollzogen. Hier betreffen die gesetzlichen Anpassungen insb. den Rechtsverkehr mit den Notaren, der nun im Wesentlichen elektronisch erfolgen soll. Dem BMF werden in Art. 5 zu § 22a GrEStG entsprechende Ermächtigungen erteilt, i.R. einer Rechtsverordnung Einzelheiten der Datenübermittlung und Datenbereitstellung zu regeln sowie... mehr

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Gesetzesänderung zur Digita... / 2. Elektronische Rechtsverkehr-Verordnung

Die elektronische Rechtsverkehr-Verordnung wurde mit Art. 2 entsprechend an die neuen elektronischen Übermittlungsmöglichkeiten angepasst. Dies betrifft § 1 (Geltungsbereich der Verordnung), Kapitel 6 (Elektronischer Rechtsverkehr zwischen Gerichten und Notaren zur Genehmigung notarieller Rechtsgeschäfte) und Kapitel 7 (Elektronischer Notar-Verwaltungs-Austausch). Die Neurege... mehr

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Gesetzesänderung zur Digita... / 5. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Art. 9 bis 11 betreffen das ErbStG. § 34 Abs. 1 ErbStG wurde dahingehend neu gefasst, dass die Notare Anzeigen elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle nach Maßgabe des § 93c AO zu erstatten haben. Die Einfügung eines neuen § 34 Abs. 3 ErbStG betrifft den Fall, dass einem Notar die erforderliche Identifikationsnummer n... mehr

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Gesetzesänderung zur Digita... / 1. Allgemeines

Der Bundestag hat am 7.5.2026 das "Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare" verabschiedet (BT-Drucks. 21/3735). Am 12.6.2026 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt (BR-Drucks. 301/26). Das Gesetz ist zwischenzeitlich im BGBl. I 2026, Nr. 192 ver... mehr

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Gesetzesänderung zur Digita... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Der Bundestag hat am 7.5.2026 das "Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare" verabschiedet (BT-Drucks. 21/3735) und wurde im BGBl. I 2026, Nr. 192 veröffentlicht. Mit dem Gesetz soll die umfassende Digitalisie... mehr

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Gesetzesänderung zur Digitalisierung von Immobilien-Transaktionen (ErbStB 2026, Heft 9, S. 288)

Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Der Bundestag hat am 7.5.2026 das "Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich des Gutachterausschusswesens und der Grundbesitzbewertung (ErbStB 2026, Heft 9, S. 290)

Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare Dipl.-Finw. (FH) Robert Marquardt[*] Mit dem Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen de... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / I. Einführung

Mit dem Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare vom 22.6.2026 (BGBl. I 2026, Nr. 192) sind u.a. das BauGB und das BewG geändert worden. Die Änderungen betreffen die Vorschriften über die Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB) und die Bodenrichtwerte (§ ... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Robert Marquardt[*] Mit dem Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare vom 22.6.2026 (BGBl. I 2026, Nr. 192) sind u.a. das BauGB und das BewG geändert worden. Die Änderungen betreffen die Vorschriften über die Kaufpreissammlung (§ 19... mehr

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Gesetzesänderung im Bereich... / 2. Problem, Handlungsbedarf und Ziele nach den Gesetzgebungsmaterialien

Die BT-Drucks. 21/3735 stellt den Hintergrund des Gesetzes und den damit verbundenen Handlungsbedarf wie folgt dar: In der Praxis zeigt sich, dass die Beteiligten eines Immobilienvertrags oft nicht, zu spät oder nur teilweise die erforderlichen Daten an die Gutachterausschüsse übermitteln (BT-Drucks. 21/3735, 2). Dies beeinträchtigt die Qualität der Datenerhebung erheblich (B... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 5.2 Beratende Berufe

Rz. 55 Zu den beratenden Berufen gehört die Tätigkeit der Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und der beratenden Volks- und Betriebswirte, der vereidigten Buchprüfer und der Steuerbevollmächtigten. Rz. 56 Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare üben ihre Tätigkeit als unabhängige Organe der Rechtspflege aus.[1] Die Tätigkeit des Rechtsan... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.1 Abgrenzung bei Personengesellschaften

Rz. 17 Der Zusammenschluss von Angehörigen freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung in Form einer GbR (§§ 705ff. BGB), Partnerschaft oder Partnerschaftsgesellschaft mbB[1] oder Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) führt für sich gesehen noch nicht zur Annahme gewerblicher Einkünfte. Umgekehrt folgt aus der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1.1 Formale Kriterien

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die eingangs erwähnten Fahrten zum Betrieb bzw. u. U. Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch zu führen ist. Für dien... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Hilfeleistung in Steuersachen / 3.2 Notare und Patentanwälte

Bei Notaren ist zu unterscheiden zwischen Notaren und Anwaltsnotaren, d. h. Notaren, die zugleich Rechtsanwälte sind. Letztere sind ohnehin nach § 3 Nr. 1 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt, sodass die Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung allein die "Nur-Notare" betrifft.[1] Das Aufgabenfeld der Notare umfasst auch die Betreuung und damit d... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Hilfeleistung in Steuersachen / 3.1 Überblick

Die Befugnis zur beschränkten Steuerrechtshilfe war bis zu den Änderungen des StBerG durch das "Neunte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht" vom 29.6.2026[1] abschließend in § 4 StBerG geregelt. An dessen Stelle sind mit Wirkung ab 1.9.2026 die folgenden Bestimmungen getreten: § 4 StBerG: Lohnsteuerhilfevereine, § 4a StBerG: Vereine... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einkunftsarten / 4 Übersicht über die 7 Einkunftsarten

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, aus der Tierzucht usw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen, Gewinnanteile der Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG), Einkünfte aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs o... mehr

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Arbeitslohn-ABC / Trinkgelder

Soweit Arbeitnehmer auf die Gewährung von Trinkgeldern keinen Rechtsanspruch haben (freiwillige Trinkgelder), handelt es sich dem Grunde nach um Arbeitslohn[1], der jedoch gem. § 3 Nr. 51 EStG vollumfänglich steuerfrei gestellt wird. Freiwillige Trinkgeldzahlungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Zu den freiwilligen Trinkgeldern gehören z. B. die sog. Über... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Gemischte Tätigkeit, Hilfstätigkeit, Nebentätigkeit

Rz. 75 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Eine natürliche Person kann nebeneinander verschiedenartige Tätigkeiten ausüben. Sie kann teils selbständig und teils nichtselbständig tätig werden. So kann ein Land- und Forstwirt, Gewerbetreibender oder Selbständiger/Freiberufler nebenher als ArbN nichtselbständig tätig sein. Andererseits kann ein hauptberuflicher ArbN nebenher als Land- u... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.8 Mindestvertragsdauer

Tz. 564 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Das ZivR kennt keine Mindestlaufzeit für den GAV. Demhingegen macht § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG, um eine willkürliche Beeinflussung der Besteuerung von Jahr zu Jahr zu unterbinden, die stliche Anerkennung der Organschaft davon abhängig, dass ein GAV auf mind fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer tats durchgeführt w... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Gas/Wasser/Wärme/Kälte/Energie für einen Netzbetreiber, ei... mehr

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Sachbezüge-ABC / Gebührenerlass

Der Gebührenerlass für Standesangehörige und Standesorganisationen der Notare führt bei den begünstigten Arbeitnehmern der Notare zu einem geldwerten Vorteil und damit zu Arbeitslohn. Bei den Arbeitnehmern von Notarkassen liegt hingegen Arbeitslohn von dritter Seite vor. Bei den Arbeitnehmern der Notare kann dabei der sog. Rabatt-Freibetrag von 1.080 EUR p. a. berücksichtigt... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Unternehmerrisiko/Unternehmerinitiative

Rz. 70 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Auf Selbständigkeit – also eine gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit – und damit gegen ein Dienstverhältnis – deuten typischerweise hin: Selbstbestimmtheit von Organisation und Durchführung der Tätigkeit, Unternehmerrisiko, Unternehmerinitiative, Einsatz eigener Betriebsmittel und selbstgestellten Materials, Bindung nur für bestimmte Tage an... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Anwaltsvertreter

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 > Rechtsanwälte; ergänzend > Notare. mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abgrenzung

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Zur Abgrenzung des Arbeitslohns von anderen Einkünften > Arbeitslohn Rz 130 ff sowie > Arbeitnehmer Rz 9 ff; außerdem zB > Abgeordnete, > Artisten, > Aufsichtsrat, > Aushilfstätigkeit, > Berufssportler, > Erhebungsbeauftragter, > Freiberufler, > Fußballspieler, > Gastschauspieler, > Gesellschafter von Personengesellschaften, > Gesellschafter-Geschä... mehr

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ZErb 09/2026, Erberwartung ... / 1 Gründe

I. Die Parteien sind die einzigen Kinder des am 15.4.2018 verstorbenen Erblassers … und dessen mittlerweile ebenfalls verstorbener Ehefrau. Sie streiten über Ansprüche wegen beeinträchtigender Schenkungen des Erblassers. Der Erblasser und seine Ehefrau schlossen am 30.6.1969 einen notariellen Erbvertrag, in dem u.a. Folgendes vereinbart war: Zitat “II. Nunmehr vereinbaren wir, … ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Zinsaufwendungen

Tz. 218 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Zinsaufwendungen definiert § 4h Abs 3 S 2 EStG idFd KrZwMG 2023 als Vergütungen für (die Überlassung von) FK, wirtsch gleichwertige Aufwendungen und so Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beschaffung von FK. Zusätzlich wird auf Art 2 Abs 1 ATAD verwiesen. Der statische Verweis zielt auf den Katalog von Regelbsp, die in jedem Fall von dem Z... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Verspätete Registereintragung durch Behördenverschulden

Tz. 353 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Regelung des § 14 Abs 1 S 2 KStG, wonach die erstmalige organschaftliche Einkommenszurechnung (frühestens) für das Wj der OG greift, in dem der GAV (durch Eintragung in das HReg, Ausnahme: Eingegliederte AG, s Tz 331) wirksam wird, gilt auch dann, wenn die verspätete Eintragung des GAV in das HReg auf eine schuldhafte Verzögerung des Am... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Amtsträger

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Amtsträger sind Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden. Für das Steuerrecht ist der Begriff in § 7 AO definiert; eine nahezu wortgleiche Definition enthält § 11 Abs 1 Nr 2 StGB für das Strafrecht. Danach sind Amtsträger Personen, die nach deutschem Recht Beamte oder Richter (> Rz 2) sind, in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis ste... mehr

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ZErb 09/2026, Erberwartung ... / 2 Anmerkung

Problem Der Fall wirft die in Rechtsprechung und Literatur seit Langem umstrittene Frage auf, welche Wirkung ein im Erbvertrag vorbehaltenes, aber noch nicht ausgeübtes Rücktrittsrecht (§ 2293 BGB) auf die durch § 2287 Abs. 1 BGB geschützte Erberwartung des Vertragserben hat. Der Erblasser bleibt nach Abschluss eines Erbvertrags grundsätzlich befugt, unter Lebenden über sein ... mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.6.4 Tätigkeit im Dienst einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft

Die Steuerbefreiung setzt des Weiteren voraus, dass die nebenberufliche Tätigkeit im Dienst (= unselbstständig) oder im Auftrag (= selbstständig) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung ausgeübt wird.[1] Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind z. B. Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden, Industrie- ... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.1.3.2 Kriterium der Entgeltlichkeit

Rz. 43 Ein entgeltlicher Erwerb stellt grundsätzlich einen Gegensatz zur Schenkung dar.[1] Auch sofern keine Schenkung oder Erbschaft gegeben ist, muss nicht unbedingt ein Entgelt, das, wie bei der Behandlung des Tauschs ersichtlich, nicht in einer Geldleistung bestehen muss, bejaht werden. Grundsätzlich unerheblich ist, ob die Gegenleistung einmalig oder wiederkehrend gewäh... mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.6 Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Berufsständische Versorgungseinrichtung Als begünstigte Beiträge für eine Basisversorgung im Alter können auch Beiträge an eine berufsständische Versorgungseinrichtung anerkannt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung an den Steuerpflichtigen gezahlten und nach § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG steuerfreien Beitragserstattungen nich... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Prioritätsprinzip: Gilt es ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob das Grundbuchamt einen Zwangsversteigerungsvermerk erst eintragen darf, nachdem andere Anträge in Bezug auf ein Wohnungseigentum (hier: Änderungen der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung) eingetragen worden sind. Das Prioritätsprinzip der GBO Werden mehrere Eintragungen beantragt, durch die dasselbe Recht betroffen wird,... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Steuerrechtliche Möglichkei... / 4.1.1 Vorgehen

Für die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH gibt es eine gesetzliche Regelung. Maßgeblich ist hierfür der § 20 UmwStG. Hier ist genau geregelt, wie diese zu erfolgen hat. Die Umwandlung erfolgt demnach in 5 Schritten: mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.6 § 16 GrEStG (Nichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung)

• 2022 Auswirkungen der Rückabwicklung nach § 16 GrEStG auf die Zuordnung von Grundstücken im Rahmen von § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG / § 16 GrEStG Es stellt sich die Frage, ob sich die Rückabwicklung nach § 16 GrEStG auch auf die Zuordnung von Grundstücken im Rahmen von § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG auswirkt mit der Folge, dass in der Zwischenzeit erfolgte Übertragungen von Anteile... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.5 § 8 GrEStG (Grundsatz)

• 2021 Vorgefasster Plan zur Bebauung eines Grundstücks / § 8 Abs. 2 Satz 2 GrEStG Nach dem Urteil des BFH v. 16.9.2020, II R 12/18 ist Voraussetzung für die Anwendung von § 8 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 GrEStG die kausale Verknüpfung der Änderung des Gesellschafterbestands mit dem Plan zur Bebauung. Es muss ein vorgefasster Plan vorhanden sein, mit dem sich die Gesellschaft über den ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.1 1.1 Ausgewertete Beiträge 2026

Broemel/Mörwald , Neue Anwendungserlasse zur Grunderwerbsteuer – Überblick und neue Kontroversen, DStR 2026, 1657; Feindt/Rettke , Tatsächliche Verständigung und strafrechtliche Vermögensabschöpfung – Zugleich Anmerkung zu BGH v. 17.9.2025 – 1 StR 258/25, DStR 2026, 1650; Meyering/Boer-Weber , Unionsrechtliche Neuausrichtung durch das Urteil MS KLJUCAROVCI und Folgen für die C... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.9 § 13a ErbStG (Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften)

• 2021 Nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen / Erbschaftsteuerfinanzierung / §§ 13a, 13b, 28a ErbStG Die Unternehmensnachfolge kann mit hohen Belastungen von Erb- bzw. SchenkSt verbunden sein. Ursache hierfür sind z. B. nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen, Risiken im Rahmen des Verwaltungs- bzw. Finanzmitteltests oder beim jungen Verwaltungs- und Finanzmittelvermö... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.2.4 Formularklauseln in Geschäftsraummietverträgen

Rz. 115 Während die Bestimmungen der §§ 307–309 auf formularmäßig vereinbarte Wohnraummietverhältnisse vollständig anzuwenden sind, gilt dies im Geschäftsraummietverhältnis nur eingeschränkt, weil § 310 Abs. 1 Satz 1 die Klauselverbote der §§ 308, 309 nur mittelbar im Rahmen der Generalklausel der §§ 307 Abs. 1 und 2 für anwendbar erklärt. Die Voraussetzungen für die Annahme... mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.6 Vereinbarung treffen

Wollen die Wohnungseigentümer eine Regelung durch Vereinbarung herbeiführen, sind 3 Punkte zu beachten: Es bedarf der Zustimmung sämtlicher im Grundbuch eingetragener Wohnungseigentümer, im Fall des § 8 Abs. 3 WEG genügt die Eintragung einer Auflassungsvormerkung. Im Fall rechtlicher Betroffenheit bedarf es der Zustimmung Drittberechtigter. Zur Bindung der Sondernachfolger der ... mehr