Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Umwandlungsrecht / VII. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / c) Prüfung durch Registergericht

Rz. 225 Das Registergericht prüft Ordnungsmäßigkeit der Anmeldung (Legitimation des Anmelders, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Unterlagen).[948] Zudem hat es zu prüfen, ob der der Eintragung zugrundeliegende Beschluss rechtswirksam ist, ob er nichtig, wirkungslos oder schwebend unwirksam ist.[949] Falls es dies verneint, darf es Änderung nicht eintrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Bauträgerrecht / 2. Sicherheit für Leistungen/Vorleistungen des Erwerbers

Rz. 6 Der Bauträger ist prinzipiell vorleistungspflichtig, da auch nach der MaBV das gesetzliche Leitbild des Werkvertragsrechts gilt. Die MaBV regelt in § 3 MaBV die besonderen Voraussetzungen, die zwingend vorliegen müssen, bevor der Bauträger berechtigt ist, Vermögenswerte oder Zahlungen des Erwerbers entgegenzunehmen. Unabdingbare Grundvoraussetzungen sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / c) Der Registeranmeldung beizufügende Unterlagen

Rz. 45 § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 GmbHG listet die vorzulegenden Unterlagen: Gesellschaftsvertrag ggf. nebst Vollmachten (Nr. 1); Legitimation der Geschäftsführer, sofern diese nicht im Gesellschaftsvertrag bestellt wurden (Nr. 2); vom Geschäftsführer[192] unterschriebene[193] (oder mit qualifizierter elektronischer Signatur versehene) Gesellschafterliste, die entsprechend § 40 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Aktienrecht / X. Muster: Anmeldung des Nachgründungs- und Einbringungsvertrags, des Beschlusses über die Umstellung auf Stückaktien und die Kapitalerhöhung, der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Satzungsänderung zum Handelsregister

Rz. 69 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.15: Anmeldung des Nachgründungs- und Einbringungsvertrags, des Beschlusses über die Umstellung auf Stückaktien und die Kapitalerhöhung, der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Satzungsänderung zum Handelsregister An das Amtsgericht Mannheim – Handelsregister – _________________________ Betr.: HRB 2772, Ymir ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Bauträgerrecht / I. Allgemeines zum Bauträgervertrag

Rz. 3 Zum 1.1.2018 trat das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch und Schiffsregisterverfahren vom 28.4.2017[1] (nachfolgend "Reformgesetz") in Kraft. Damit wurde der Bauträgervertrag als eigener Vertragstyp in § 650u Abs. 1 S. 1 BGB g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 2. Gütergemeinschaft

Rz. 113 Siehe zur Gütergemeinschaft auch: Kappler, Die Aufhebungsklage bei Beendigung der Gütergemeinschaft, FamRZ 2007, 696; ders., Die Auseinandersetzung des Gesamtgutes der Gütergemeinschaft, FamRZ 2010, 1294; Röthel, Ausgleichsordnungen unter Ehegatten: fiktive Innengesellschaft versus reale Gütergemeinschaft, FamRZ 2012, 1916. Der Wahlgüterstand (§§ 1410, 1415 BGB) der G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Internationales Privat... / 3. Mandatsbeschränkung

Rz. 11 Besteht eine Verbindung zu einem ausländischen Staat (siehe Rdn 4) muss zunächst geprüft werden, ob es zu einer Anwendung ausländischen Rechts auf der Grundlage des im Inland geltenden Kollisionsrechts kommt. Führt diese Prüfung zur Anwendung eines fremden Sach- oder Kollisionsrechts (dazu gehört nicht das Unionsrecht oder das für Deutschland geltende Völkervertragsre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 33 Der sog. Familiennachzug im Aufenthaltsrecht ist im 6. Kapitel des Aufenthaltsgesetzes in den §§ 27 bis 36 geregelt und umfasst nicht nur den wörtlichen Nachzug in Form einer Einreise zur Familie nach Deutschland, sondern adressiert auch diejenigen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die bereits in Deutschland leben und nunmehr ein Aufenthaltsrecht aufgrund ih...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 48 Durch das seit dem 1.1.1995 geltende Umwandlungsrecht (Umwandlungsgesetz 1995 und Umwandlungssteuergesetz 1995) ist die Möglichkeit geschaffen worden, im Wege des eleganten Formwechsels den unmittelbaren Wechsel von einer Kapitalgesellschaft in eine Personenhandelsgesellschaft (oder Partnerschaftsgesellschaft oder – seit dem 1.1.2024 – auch eine eGbR) zu vollziehen.[4...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / 1. Politik und das Stiftungswesen

Rz. 21 Die "Politik" entdeckte die Stiftung bereits vor geraumer Zeit – nicht zuletzt angesichts der leeren öffentlichen Kassen. Das Stiftungszivilrecht wurde nach intensiven Diskussionen[21] im Jahr 2002 modernisiert. Ebenso wurden das Stiftungssteuerrecht (zur steuerbefreiten Stiftung s. Rdn 84 ff.) und das Spendenrecht überarbeitet.[22] Zwischenzeitlich brachten das Geset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[4] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anteilsvereinigung beim Erwerb eigener Anteile

Leitsatz 1. Erwirbt eine grundbesitzende GmbH eigene Anteile und erhöht sich dadurch der Anteil eines Gesellschafters ‐‐ohne Berücksichtigung der von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile‐‐ rechnerisch auf mindestens 95 %, ist der Tatbestand einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes in der im Streitjahr 2010 geltenden Fassung (GrEStG) erfüllt. Das gilt auch dann, wenn mehrere Gesellschafter die nicht von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteil...Urteils des Bundesfinanzhofs vom 20.01.2015 ‐ II R 8/13BStBl II 2015, 553mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 4.2 Familienkapitalgesellschaften

Einfacher, aber auch durchgehend strenger sind die Formvorschriften bei der Gründung einer Familien-Kapitalgesellschaft. Wie bei Gründung jeder Kapitalgesellschaft ist auch für die Gründung einer Familien-GmbH oder einer Familien-AG stets eine notarielle Beurkundung erforderlich.[1] Ein Gesellschaftsvertrag bzw. eine Satzung ohne Mitwirkung eines Notars weist einen Formfehle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / IV. Beglaubigungen durch ausländische Notare

Rz. 5 Beglaubigungen sind durch ausländische Notare regelmäßig nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig (wegen der Einzelheiten so § 2 Rz. 11).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / IV. Formzwang

Rz. 26 Der Abtretungsvertrag – auch die Abtretung des Anspruchs auf Übertragung des Geschäftsanteils – muss vollständig, bestimmt und notariell beurkundet sein (vgl. auch Sicherungs- und Treuhandabtretung – hierzu etwa Noack § 15 Rz. 25, 26, 29; Lutter/Hommelhoff § 15 Rz. 30). Das gilt nach § 15 Abs. 4 auch für Verpflichtung, durch die die Abtretung eines Geschäftsanteils "b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 8 Inhalt der Anmeldung

Kommentierung Entscheidungen: BGH NJW 2018, 2794 – zur aktuell erforderlichen Gesellschafterliste; BGH v. 17.12.2013 – II ZB 6/13, Rz. 9; BGH v. 14.2.2012 – II ZB 18/10, FGPRAX 2012, 128 – zur Betreuungsgebühr des Notars bei Einholung einer Stellungnahme der IHK vor Anmeldung einer GmbH; BGH v. 17.5.2010 – II ZB 5/10 – Versicherung nach § 8 Abs. 3 – ausreichend: "er sei" noch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / IX. Die entfallene Zeichnung der Unterschrift durch die Geschäftsführer

Rz. 52 Namenszeichnungen – bis 1.1.2007 erforderlich – wurden durch das EHUG ersatzlos abgeschafft. Der Notar soll zur Unterschriftsbeglaubigung nach §§ 39 ff. BeurkG die Identität der anmeldenden Person, die die Anmeldung unterschreibt zweifelsfrei feststellen und sie im Beglaubigungsvermerk so bezeichnen, dass Zweifel und Verwechslungen ausgeschlossen sind (§§ 40 Abs. 4 i....mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einleitung / Neuere Literatur zum GmbHG – Auswahl

Rz. 3 Zwischenzeitlich waren nach der 8. Auflage zur Entwicklung des GmbH-Rechts u.a. erschienen Born Die neuere Rechtsprechung des BGH zur GmbH, WM 2023, Heft 10, Sonderbeilage 2; Luy Gesellschaftsrecht – Aktuelle Entwicklungen, notar 2020, 351; ders. notar 2021, 392; ders. Notar 2022, 359; auch Ring Die Entwicklung des Personengesellschafts- und GmbH-Rechts durch die Recht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Gesellschaftsvertrag

Rz. 7 Der Gesellschaftsvertrag ist in einer Ausfertigung (vgl. § 47 BeurkG) bzw. in einer beglaubigten Abschrift (§§ 42, 51 Abs. 3 BeurkG) in Form des gesamten Errichtungsgeschäftes (Gründungsprotokoll, Übernahmeerklärung der Geschäftsanteile durch die Gründer, Satzung) elektronisch beizufügen. Die Urschrift verbleibt stets in der Urkundensammlung des Notars. Es muss sich um...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 4. Die Gesellschafterliste

Rz. 11 Die nach Maßgabe des § 40 zu erstellende Gesellschafterliste ist von allen Geschäftsführern zu unterzeichnen (vgl. § 78; Stellvertretung ist ausgeschlossen, OLG Brandenburg NGZ 2022, 971; Kammergericht Berlin GmbHR 2022/696) und elektronisch einzureichen. Sie wurde durch die Reform 2008 aufgewertet (s. hierzu § 3 Rz. 46). Maßgeblich ist § 40 Abs. 1, nach dem aus der L...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 15 Übertragung von Geschäftsanteilen

Kommentierung Entscheidungen und Literatur: Abramenko Rechtliches Gehör vor dem Ausschluss eines Gesellschafters aus der GmbH, GmbHR 2001, 501; Born Die neuere Rechtsprechung des BGH zur GmbH, WM 2023, Heft 10, Sonderbeilage 2; ders. Die neuere Rechtsprechung des BGH zur GmbH, WM 2917, Heft 42, Sonderbeilage; Goette Ausschließung und Austritt aus der GmbH in der Rechtsprechung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / II. Anmeldungsunterlagen

Rz. 2 Die in § 8 enthaltenen Anmeldungsunterlagen müssen in unbeanstandbarer Form der Anmeldung beigefügt sein. Das Fehlen eines der in der Vorschrift genannten Erfordernisse führt zur Auflage des Registerrichters, die innerhalb angemessener Frist zu erledigen ist (nach § 382 Abs. 4 S. 2 FamFG: Zwischenverfügung mit Beschwerde anfechtbar, Krafka Rz. 192a; BayObLG ZIP 1999, 9...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / I. Allgemeines

Rz. 1 Durch die Reform 2008 hatten sich folgende Änderungen ergeben: § 8 Abs. 1 Nr. 3 (Nummerierung der Anteile); § 8 Abs. 1 Nr. 5 (Nennbetrag der Anteile); § 8 Abs. 1 Nr. 5 Wegfall der Genehmigungsurkunde); § 8 Abs. 2 (Nachweise bei "erheblichen Zweifeln" des Registerrichters an der Richtigkeit der Versicherung); Aufhebung des früheren § 8 Abs. 2 S. 2 (keine Sicherheit mehr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Die Versicherung

Rz. 27 Ohne die richtige und vollständige sowie persönliche Versicherung der Geschäftsführer – aller Geschäftsführer einschließlich der stellvertretenden Geschäftsführer – in der Anmeldung darf nicht eingetragen werden – Einreichen in elektronischer beglaubigter Form (Lutter/Hommelhoff § 8 Rz. 24). Die Versicherung hat den Zweck, dem Registergericht die erforderlichen Tatsac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / XI. Angabe der inländischen Geschäftsanschrift

Rz. 55 Gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 1 muss in der Anmeldung eine inländische Geschäftsanschrift der Gesellschaft angegeben werden (keine Postfachanschrift), um Zustellungen gem. §§ 178 ff. ZPO zu ermöglichen. Sie muss nicht mit den Geschäftsräumen des Satzungssitzes oder des Verwaltungssitzes übereinstimmen, ist also frei wählbar – vgl. Krafka Rz. 947a, auch Lutter/Hommelhoff § 8 Rz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / X. Versicherung der Geschäftsführer über das Fehlen von Ausschlussgründen und über Belehrung nach § 53 Abs. 2 BZRG

Rz. 53 Rechtsprechung: OLG München v. 26.4.2016 – 31 Wx 117/16 – zur Verfassungsmäßigkeit einer Sperre eines Vorstandes nach Verurteilung wegen Marktmanipulation; KG v. 17.7.2018 – 22 W 34/18 – Löschung des Geschäftsführers nach Verurteilung – Strafbefehl steht Verurteilung gleich; OLG Hamm v. 27.9.2018 – 27 W 93/18 – Versicherung nach § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3e <Ausnahmefall>; ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / III. Anmeldung und Form

Rz. 3 Hierzu auch § 7 Rz. 4 f. Die Anmeldung hat – wie auch sonst – gem. § 12 Abs. 1, 2 HGB in öffentlich beglaubigter Form (vgl. § 129 BGB) elektronisch zu erfolgen. Zuständig hierfür sind die Notare (vgl. hierzu i.Ü. §§ 39, 40 BeurkG). Bei einem Formverstoß liegt ein Mangel der Anmeldung vor, der zur Zurückweisung der Anmeldung nach erfolgloser Zwischenverfügung führt. Die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 7. Die Genehmigungsurkunde – nicht mehr erforderlich

Rz. 20 Die Vorlage einer etwa für den Gegenstand des Unternehmens erforderlichen staatlichen Genehmigungsurkunde bei der GmbH-Gründung gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 6 a.F. wurde mit dem MoMiG gestrichen, um den für die Eintragung erforderlichen Aufwand zu reduzieren (RegE: "Mit der Aufhebung von Abs. 1 Nr. 6 soll die Handelsregistereintragung von Gesellschaften erleichtert und beschl...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Durchlaufende Posten / 4 Steuerlich als durchlaufende Posten zu erfassende Einnahmen und Ausgaben

Von einem durchlaufenden Posten kann nur ausgegangen werden, wenn eine Zahlung über eine Mittelsperson lediglich weitergeleitet wird. Die Rechts- bzw. Vertragsbeziehungen bestehen zwischen dem, der die Zahlung erhält, und dem, für den er die Zahlung leistet. Den Personen (bzw. Vertragsparteien) muss bekannt sein, dass sie nicht für sich selbst, sondern für einen anderen hande...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilungsänderung (... / 7.1 Umlaufbeschluss

In aller Regel erfolgt die Beschlussfassung über eine Kostenverteilungsänderung im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung. Selbstverständlich ist eine solche auch im Verfahren des § 23 Abs. 3 Satz 1 WEG durch Umlaufbeschluss möglich. Allerdings ist insoweit zu berücksichtigen, dass einem Beschluss im Umlaufverfahren sämtliche Wohnungseigentümer zustimmen müssen. Enthält ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auskunftspflichten / 4 Auskunftsverweigerungsrecht

Grundsätzlich hat der Steuerpflichtige selbst kein Auskunftsverweigerungsrecht. Allerdings kann der Grundsatz zur Auskunftspflicht mittelbar Beteiligter eingeschränkt werden. Zwar sind an einer Steuersache beteiligte Personen grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet. Angehörige eines Beteiligten können jedoch die Auskunft verweigern, soweit sie nicht selbst als Beteiligte übe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Mieter / 2.2.3 Vorzeitige Kündigung bei Versetzung des Mieters im öffentlichen Dienst

Militärpersonen, Beamte, Geistliche und Lehrer an öffentlichen Unterrichtsanstalten können im Fall der Versetzung nach einem anderen Ort das Mietverhältnis in Ansehung der Räume, welche sie für sich oder ihre Familie an dem bisherigen Garnisons- oder Wohnort gemietet haben, unter Einhaltung der gesetzlichen Frist (3 Monate) außerordentlich kündigen.[1] § 570 BGB a. F. ist dur...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6.1 Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung

Der Geschäftswert bei der Beurkundung von Verträgen und Erklärungen bestimmt sich nach dem Wert des Rechtsverhältnisses, das Beurkundungsgegenstand ist.[1] Bei Eheverträgen, die vor dem Notar abgeschlossen werden, bestimmt sich der Geschäftswert nach dem zusammengerechneten Wert der gegenwärtigen Vermögen beider Ehepartner, wenn sich die Beurkundung des Ehevetrags nicht auf ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 2 Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Wenn die Scheidungsfolgenvereinbarung güterrechtliche Fragen regelt, z. B. den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft beenden soll, muss sie notariell beurkundet werden.[1] Gleiches gilt für Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich [2] oder wenn das Eigentum an einem Grundstück, z. B. Familienwohnheim, übertragen wird[3] oder bei der Übertragung von GmbH-Gesells...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 1 Sinn und Zweck der Scheidungsfolgenvereinbarung

Die in Scheidungsfolgenvereinbarungen und Eheverträgen getroffenen Regelungen sind teilweise identisch und unterscheiden sich wie folgt: Der Ehevertrag regelt die Rechtsverhältnisse einer zukünftigen oder auch fortdauernden Ehe sowie den nicht angestrebten Scheidungsfall mit den damit verbundenen Folgen. Bei der eigentlichen Scheidungsfolgenvereinbarung geht es um die tatsäc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / d) Werbungskosten

Zudem ist die steuerliche Nutzbarkeit von Aufwendungen als Herausforderung zu nennen. Außer bei Mining, welches im Regelfall gewerbliche Einkünfte begründet (vgl. Abschnitt 2, b), sind Einnahmen im Zusammenhang mit Kryptowerten meist der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen. Nach dem BMF kommt regelmäßig § 22 Nr. 3 S. 1 EStG oder § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG in Betracht (vgl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichteinhaltung der grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflicht eines Notars

Leitsatz 1. Hat der Notar die Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgangs nach § 18 Abs. 3 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes nicht fristgemäß erstattet, ist ihm keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 der Abgabenordnung (AO) in die versäumte Frist zu gewähren. 2. Nach Ablauf der Anzeigefrist kommt eine rückwirkende Fristverlängerung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 AO (analog) zur erstmaligen Erstattung der Anzeige nicht in Betracht (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.11.2015 ‐ II R 64/08BFH/NV 2016, 420, Rz 23mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang (1)

Leitsatz 1. Hat der Notar seine Pflicht zur fristgemäßen Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgangs nach § 18 Abs. 3 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) nicht eingehalten, ist ihm keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 der Abgabenordnung (AO) zu gewähren. Der Notar ist nicht "jemand" im Sinne des § 110 Abs. 1 Satz 1 AO. 2. Hat ein Steuerschuldner einen der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang mangels Wissens um die Steuerpflicht nicht nach § 19 Abs. 3 Satz 1 GrEStG§ 110 AOBFH‐‐ vom 25.11.2015 ‐ II R 64/08BFH/NV 2016, 420, Rz 24mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang (2)

Leitsatz 1. Hat der Notar seine Pflicht zur fristgemäßen Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgangs nach § 18 Abs. 3 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) nicht eingehalten, ist ihm keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 der Abgabenordnung (AO) zu gewähren. Der Notar ist nicht "jemand" im Sinne des § 110 Abs. 1 Satz 1 AO. 2. Hat ein Steuerschuldner einen der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang mangels Wissens um die Steuerpflicht nicht nach § 19 Abs. 3 Satz 1 GrEStG§ 110 AOBFH‐‐ vom 25.11.2015 – II R 64/08BFH/NV 2016, 420, Rz 24mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Schriftliche Kommunikation / III. Notare

Rz. 14 Der deutsche Notar hat keine englische Entsprechung. Wenngleich es sowohl in England als auch in den USA notaries public gibt, sind diese mit dem Berufsbild eines deutschen Notars nicht vergleichbar. Während der deutsche Notar eine herausragende Bedeutung hat und bei einer Vielzahl von Vorgängen unverzichtbar ist, ist die Tätigkeit eines "notary public" viel beschränk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Der Grundstückskauf / B. Informationsschrift

Rz. 2 Allgemeine Zusammenfassungen sind nützliche Mittel und können viel Arbeit im Einzelnen ersparen, beantworten sie doch viele Fragen im Vorfeld. Wir können das als Handreichung für Mandanten oder als Menüpunkt/Download auf der Internetseite des Notariats vorhalten. Visualisierungen machen es für unsere Mandanten noch schöner: Rz. 3 Den Text können wir dann entsprechend au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Beurkundungen, Beglaubi... / B. Eingangsformeln

Rz. 5 Sehen wir uns ein Beispiel eines Urkundeneingangs samt englischer Übersetzung an:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Beurkundungen, Beglaubi... / II. Vermerk bei Dolmetschern und Übersetzern

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Gesellschaften / A. Rechtsformen, Gründungen und Satzungen

Rz. 1 Die Gründung und Veränderung von Kapitalgesellschaften ist ein weiterer Bereich, in dem ein Notar zwingend heranzuziehen ist. Im Vordergrund stehen Gründungsprotokolle von AG und GmbH samt der Satzungen/Gesellschaftsverträge. Register- und Vertretungsbescheinigungen finden sich in § 7 Rdn 9 und 10.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Gesellschaften / D. Gründung einer AG

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Beurkundungen, Beglaubi... / A. Ein Blick auf typische Vorgänge

Rz. 1 Einzelnen Rechtsgebieten und Vorgängen (Grundstückskauf, Gesellschaftsgründung, Ehe und Erbe) widmen wir uns in den nächsten Kapiteln. An dieser Stelle finden Sie aber schon mal eine Übersicht über die großen Themen, Rz. 2 die beurkundungspflichtigen Vorgänge, Rz. 3 sowie weiteren Angelegenheiten, die auch beim Notar landen können: Rz. 4 In diesem Kapitel wollen wir uns z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Beurkundungen, Beglaubi... / I. Vollmacht

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Gesellschaften / G. Korrespondenz

Rz. 8 Entwickeln wir ein Anschreiben für die Übersendung von Unterlagen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Schriftliche Kommunikation / II. Fachangestellte

Rz. 12 Für das Berufsbild der Rechtsanwalts-, Notar- und Patentanwaltsfachangestellten gibt es drei Begriffe, die mit steigenden Aufgaben und Verantwortungen einhergehen: legal secretary, legal assistant und paralegal. Insbesondere bei Pafas, die in IP-Abteilungen großer Unternehmen tätig sind, ist der Begriff "paralegal" sehr verbreitet, wobei diese – ebenso wie die "legal ...mehr