Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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B. AVB D&O / I. Überblick

Rz. 1 Die D&O-Versicherung ist eine Versicherung auf bzw. für fremde Rechnung i.S.d. §§ 43 ff. VVG.[1].Versicherungsschutz wird damit den Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten als versicherten Personen gewährt (§ 44 Abs. 1 Satz 1 VVG). Die Versicherten sind materiell-rechtlich Inhaber der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag. Bei einem Haftpflichtversicherungsver...mehr

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B. AVB D&O / 5. Wirksamkeit des Ausschlusses und sonstige Pflichtverletzung

Rz. 59 Der Ausschluss des Versicherungsschutzes bei wissentlicher Pflichtverletzung wird überwiegend für wirksam erachtet.[1] Für die D&O-Versicherung liegt noch keine BGH-Entscheidung vor.[2] Allerdings hält der BGH den Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei den verbreiteten Berufshaftpflichtversicherungen für zul...mehr

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Überblick über die erbrecht... / d) Wert des Beschwerdegegenstandes bei Verurteilung zur Auskunft

1. Wird bei einer Stufenklage eine Verurteilung zur Auskunft ausgesprochen, so ist für die Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands das Interesse des Rechtsmittelführers maßgebend, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dabei kommt es grundsätzlich auf den Aufwand an Zeit und Kosten an, den die Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert. 2. Bei entsprechender Anwendun...mehr

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ZErb 11/2023, Notarielles Nachlassverzeichnis: Beschwerdeberechtigung des’Pflichtteilsberechtigen gegenüber dem vom Erben beauftragten Notar

Leitsatz Der Pflichtteilsberechtigte kann nicht im Wege der Beschwerde gem. § 15 Abs. 2 BNotO von dem vom Erben beauftragten Notar die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses gem. § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB verlangen. BGH, Beschl. v. 19.7.2023 – IV ZB 31/22 1 Gründe I. Der Beschwerdeführer begehrt als Pflichtteilsberechtigter nach dem am 10.5.2018 verstorbenen Erblasser di...mehr

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ZErb 11/2023, Notarielles N... / 1 Gründe

I. Der Beschwerdeführer begehrt als Pflichtteilsberechtigter nach dem am 10.5.2018 verstorbenen Erblasser die Anweisung an den Notar, ein notarielles Nachlassverzeichnis aufzunehmen. Die Erbin des Erblassers beauftragte den Notar mit der Erstellung des Verzeichnisses im Juli 2019. Der Notar nahm den Auftrag an; das Nachlassverzeichnis hat er bisher aber nicht erstellt. Der A...mehr

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ZErb 11/2023, Notarielles N... / 2 Anmerkung

Der Weg des Pflichtteilsberechtigten zu einer belastbaren und vollständigen Auskunft des Erben über den Nachlassbestand ist allzu oft steinig und neblig. Es ist daher gut nachvollziehbar, dass der Auskunftsberechtigte darüber nachdenkt, ob ihm andere Wege zur Verfügung stehen, die ihn kurzfristig zum Ziel einer vollständigen und belastbaren Auskunft führen. Naheliegend ist d...mehr

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ZErb 11/2023, Ein Schiff wird kommen - 26. Erbrecht-Symposium der DVEV in Heidelberg

Am 22.9.2023 um 8.45 Uhr war es soweit: Der Kollege Michael Rudolf, Ehrenkapitän der Erbrechts, eröffnete im Heidelberger Marriott Hotel das 26. Erbrecht-Symposium und ließ das Erbrechtsschiff mit launigen Worten vom Stapel. Unter den zahlreichen Teilnehmern waren sich dem Erbrecht nähernde, junge Leichtmatrosen, erbrechtserfahrene Seebären und alles dazwischen. Viele hatten...mehr

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ZErb 11/2023, Notarielles N... / Leitsatz

Der Pflichtteilsberechtigte kann nicht im Wege der Beschwerde gem. § 15 Abs. 2 BNotO von dem vom Erben beauftragten Notar die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses gem. § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB verlangen. BGH, Beschl. v. 19.7.2023 – IV ZB 31/22mehr

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ZErb 11/2023, Zur Ausschlag... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 3 war vom 4.6.1992 bis zu deren Tod in zweiter Ehe mit der Erblasserin verheiratet. Die Beteiligte zu 1 ist die einzige Tochter der Erblasserin, die Beteiligte zu 2 ist die einzige Tochter des Beteiligten zu 3. Aus der Ehe gingen keine gemeinsamen Kinder hervor. Die Eheleute errichteten unter dem 3.12.2007 ein gemeinschaftliches eigenhändiges Testament. Da...mehr

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FF 11/2023, Forum Kind im Fokus(An-)Forderungen an ein kindgerechtes Familien(verfahrens)recht in Deutschland

Nachlese zur Veranstaltung am 12.5.2023, Berlin Es war bereits das zweite Mal, dass die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV zu einer Forums-Veranstaltung in die Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt einlud. Während es allerdings 2016 allein um das Abstammungsrecht ging, stand in diesem Jahr insgesamt das "Kind im Fokus". Die Forums-Veranstaltungen beleucht...mehr

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ZErb 11/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck/Depré/Ampferl Praxis der Sanierung und Insolvenz Ein Handbuch für die Beteiligten und ihre Berater 4. Auflage, 2023 Vahlen, ISBN 978-3-8006-6673...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.1 Begriff und Voraussetzungen

Rz. 219 Der Begriff Mitunternehmerschaft wird vom Gesetz selbst – sieht man vom Begriff "Mitunternehmer" ab – nicht verwendet, er hat sich jedoch eingebürgert zur Bezeichnung der Rechtsgebilde, die unter den Regelungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG fallen. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nennt als Voraussetzung für seine Anwendung das Vorhandensein einer offenen Handelsge...mehr

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AGS 11/2023, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, Band 5: §§ 1922-2385, CISG, IPR, EGBGB

Herausgegeben von Prof. Dr. Wolfgang Hau und Prof. Dr. Roman Poseck; begründet und bis zur 4. Aufl. mitherausgegeben von Dr. Heinz Georg Bamberger und Prof. Dr. Herbert Roth. 5. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XLVIII, 2.713 S., 189,00 EUR Das Gesamtwerk bestehend aus fünf Bänden überzeugt mit seinen Neuerungen und seiner Aktualität auf knapp 15.000 Seiten. Die Neuaufl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abzug von Kosten aufgrund des Erbfalls (Abs. 5 Nr. 3)

a) Sonstige Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG Rz. 117 [Autor/Stand] Der Erwerber kann gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG weitere Kosten erwerbsmindernd abziehen: die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenen Grabdenkmal und die übliche Grabpflege [2] sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar mit der Abwicklung, Re...mehr

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FF 11/2023, Zuwendung eines... / 1 Gründe:

I. [1] Der Kläger ist der ehemalige Schwiegersohn der Beklagten. Dieser war mit der Tochter der Beklagten seit 2003 verheiratet, im Jahr 2011 kam der gemeinsame Sohn zur Welt. Anfang des Jahres 2021 trennten sich die Eheleute voneinander, der Kläger zog im Juli 2021 aus der gemeinsamen Wohnung aus. Im Jahr 2022 wurden die Eheleute geschieden. [2] Beide Parteien erwarben mit n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 1.1 Überblick

Mit dem Erbfall entsteht die Erbengemeinschaft.[1] Sämtliche Vermögenswerte des Nachlasses stehen allen Erben gemeinsam zu (Gesamthandseigentum). Jeder Miterbe hat ein berechtigtes Interesse und auch einen Rechtsanspruch, jederzeit von den anderen die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu verlangen.[2] Bis zur Auseinandersetzung kann jeder Miterbe über seinen Anteil an...mehr

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GmbH: Gesellschafterliste / 2 Verantwortung des Geschäftsführers

Geschäftsführer, die nach Veränderungen der Gesellschafter der GmbH keine neue Gesellschafterliste einreichen, haften gegenüber Gläubigern der GmbH für den daraus entstandenen Schaden als Gesamtschuldner. Als Pflichtverletzung gelten auch das verspätete Einreichen und das Einreichen einer unrichtigen Liste. Die neue Liste ist unverzüglich einzureichen, d. h. ohne schuldhafte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.3.1 Notarkosten

Der Notar ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BNotO verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben.[1] Die Notarkosten für die Bestellung eines Erbbaurechts richten sich nach dem GNotKG . Die Gebühren betragen 2,0 für das Beurkundungsverfahren zzgl. Auslagen und MwSt. Dazu kommen i. d. R. noch eine 0,5 Vollzugsgebühr aus dem gleichen Wert und ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.1.1 Inhalt

Das Erbbaurecht lastet als beschränkt dingliches Recht auf dem Grundstückseigentum.[1] Die Zulässigkeit eines auf mehreren Grundstücken lastenden Gesamterbbaurechts ist anerkannt. Nach § 1 Abs. 2 ErbbauRG kann das Erbbaurecht auf einen für das Bauwerk nicht erforderlichen Teil des Grundstücks (Waldfläche) erstreckt werden, sofern das Bauwerk wirtschaftlich die Hauptsache ble...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschafterliste / 3 Einreichen der Gesellschafterliste

Die Einreichung von Gesellschafterlisten zum Handelsregister ist grundsätzlich nur in elektronischer Form zulässig. Da meist ein Notar mitgewirkt hat, kümmert sich dieser um die Einreichung über seinen elektronischen Zugang. Ansonsten kann z. B. auch ein Anwalt, der über das besondere elektronische Anwaltspostfach verfügt (sog. beA), mit der Einreichung der vom Geschäftsführ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.2.4 Erwerbskosten für Erbbaurecht oder belastete Grundstücke

Einmalige Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts an einem unbebauten Grundstück (Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notar- und Gerichtsgebühren) sind – im Unterschied zu den Erbbauzinszahlungen – Anschaffungsnebenkosten des Wirtschaftsguts "Erbbaurecht".[1] Sie werden über die Laufzeit des Erbbaurechts abgeschrieben. Der Erwerb eines bestehenden Erbbaurechts führt zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ort der sonstigen Leistung / 3.3 Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

Eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück ist immer dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt (sog. Belegenheitsprinzip). Der Grundstücksbegriff bestimmt sich dabei nicht nach nationalen zivilrechtlichen Grundsätzen, sondern ist unionsrechtlich auszulegen.[1] Grundstücke i. S. d. Regelung sind: ein bestimmter über- oder unterirdischer Teil der Erdoberfläche, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.1 Gesetzliche Altersgrenze

Gesetzliche Altersgrenze ist Ungleichbehandlung wegen Alters Eine gesetzliche Regelung, wonach ein Arbeitsverhältnis bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze endet, gibt es in Deutschland nicht. Solche Regelungen gibt es bisher lediglich bei Beamten. Diese werden vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und den Oberverwaltungsgerichten für zulässig gehalten.[1] Entsprechende ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation: Methoden und Ges... / 5.5 Phase 5: Abschlussvereinbarung

Im letzten Schritt geht es darum, aus den gefundenen (Teil-) Lösungsoptionen zu den einzelnen Konfliktthemen eine stimmige Gesamtlösung zu entwickeln und diese schließlich umzusetzen. Diese Gesamtlösung wird auch als Abschlussvereinbarung bezeichnet und kann ganz unterschiedlich ausgestaltet sein. Einigen sich im Ausgangsbeispiel Koch und Barkeeper darauf, weder für Dessert n...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 4.7 Sicherheitenstellung

In der Regel werden Darlehen nur gewährt, wenn entsprechende Sicherheiten für den Ausfall des Darlehens gestellt werden können. Im Falle eines typischen Baudarlehens ist die Sicherheit die Grundschuldbestellung der Bank als Gläubiger. Die Finanzverwaltung geht bei einer fehlenden Sicherheitenstellung von einem geldwerten Vorteil aus, wenn der Zinssatz eines vergleichbaren Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Änderungen notariell beurkundeter Verträge: wieder beurkundungspflichtig?

Zusammenfassung Bestimmte wirtschaftlich wichtige Verträge bedürfen nach deutschem Recht der notariellen Beurkundung, insbesondere Verträge über die Übertragung von GmbH-Anteilen und Immobilien. Wenn solche Verträge nachträglich geändert werden, stellt sich die Frage, ob die Änderungen erneut notariell zu beurkunden sind oder nicht. Typische Juristenantwort: Es kommt darauf ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 42 Unter Aufwendungen für die Gründung eines Unt sind solche Aufwendungen zu verstehen, die für das rechtliche Entstehen des Unt erforderlich sind. Unter das Ansatzverbot fallen somit insb. folgende Aufwendungen:[1] Notar- und Gerichtsgebühren, Kosten der Handelsregisteranmeldung und -eintragung, Genehmigungskosten, Aufwendungen für eine Gründungsprüfung, Gutachterkosten für d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.2 Ausgabe von Anteilen (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 118 § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB schreibt vor, dass der Betrag – das Aufgeld oder Agio –, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird, als Kapitalrücklage auszuweisen ist. Bei der AG, der SE oder der KGaA kann ein als Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB auszuweisender ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.1 Gelangensvermutung (§ 17a UStDV)

Rz. 208 Die Gelangensvermutung in Beförderungs- und Versendungsfällen ist in Art. 45a der DVO Nr. 282/2011 (MwStVO)[1] über die Bedingungen getroffen worden, unter denen Gegenstände als vom Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats der innergemeinschaftlichen Lieferung versandt oder befördert gelten. Damit sollen Schwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten für Unternehmer beseitigt werd...mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.2 Ausschluss der Beratungsbefugnis

In einer 2. Stufe definiert das Gesetz die für die Beratungsbefugnis schädlichen Einkünfte. Es handelt sich dabei um die sog. Gewinneinkunftsarten, nämlich um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft [1] Einkünfte aus Gewerbebetrieb [2] sowie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit [3] deren Vorhandensein die Beratungsbefugnis, abgesehen von § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder 72 EStG und de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 1 Rechte und Pflichten aus dem GmbH-Gesetz

Im GmbH-Gesetz gibt es einige Vorschriften, die spezielle Geschäftsführer-Pflichten regeln. Die Wichtigsten neben der Leitungspflicht sind: die Verpflichtung des Geschäftsführers zur Organisation, wie zur Einberufung der Gesellschafterversammlung oder zur Einreichung einer jeweils aktuellen Gesellschafterliste, sofern nicht ein Notar an der Veränderung im Bestand der Gesellsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 5 Pflichten gegenüber dem Finanzamt

Alle steuerlich erheblichen Tatsachen müssen die Geschäftsführer als Organ der GmbH sowohl dem zuständigen Finanzamt als auch der für die Erhebung der Realsteuern zuständigen Gemeinde mitteilen (§§ 20, 137, 138 AO). Die Geschäftsführer haben vor allem die folgenden steuerlich erheblichen Tatsachen anzuzeigen: die Gesellschaftsgründung den Erwerb der Rechtsfähigkeit die Änderung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prokura / 6 Eintragung in das Handelsregister

Wegen ihrer Bedeutung sind die Erteilung, die zulässigen Beschränkungen und das Erlöschen der Prokura zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden und dort einzutragen (§ 53 HGB). Für die Erteilung der Prokura ist keine besondere Form vorgesehen. Sie muss aber ausdrücklich eingeräumt werden. Da die Prokura beim Handelsregister einzutragen ist, was durch eine Anmeldung be...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.4 Werbungskosten

Werbungskosten sind grundsätzlich alle durch das Veräußerungsgeschäft veranlassten Aufwendungen, soweit sie nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des veräußerten Wirtschaftsguts gehören, nicht einer vorrangigen Einkunftsart zuzuordnen sind und nicht wegen der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken unter das Abzugsverbot des § 12 EStG fallen. So können z. B. Kosten für Z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.3 Anschaffungskosten – Herstellungskosten

Rz. 131 Anschaffungskosten i. S. v. § 23 EStG sind alle Kosten, die der Stpfl. zum Erwerb des betroffenen Wirtschaftsguts aufgewendet hat. Dazu gehören nicht nur die Kosten der Anschaffung selbst (z. B. der Kaufpreis), sondern auch alle Nebenkosten (z. B. Kosten für Beratung, Makler, Notar und Grundbuchgebühren; § 6 EStG Rz. 132). Zu den Anschaffungskosten gehören ebenfalls ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.4.3 Werbungskosten

Rz. 147 Werbungskosten sind – in Angleichung an das für alle Überschusseinkunftsarten gleichermaßen geltende Veranlassungsprinzip und unter Berücksichtigung einkunftsartbedingter Besonderheiten – grundsätzlich alle durch ein Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG veranlassten Aufwendungen (z. B. Schuldzinsen), die nicht zu den (nachträglichen) Anschaffungs- oder Herstellung...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 4 Veräußerungskosten

Der für den Werbungskostenabzug erforderliche Veranlassungszusammenhang von Aufwendungen mit der Vermietungstätigkeit ist nicht (mehr) gegeben, soweit die Aufwendungen (z. B. Notar- und Gerichtskosten) allein oder ganz überwiegend durch die Veräußerung des Mietwohnobjekts veranlasst sind.[1] Denn der Verkauf eines solchen zum Privatvermögen gehörenden Objekts stellt – abgese...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Reisekosten

Reisekosten sind uneingeschränkt abziehbar, wenn es sich z. B. um die gelegentlich erforderliche Besichtigung eines Mietshauses handelt. Bei regelmäßigen Fahrten zum Mietobjekt ist die Kürzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte/Betrieb zu beachten.[1] Bei Fahrten zur Überwachung des im Bau befindlichen Hauses sind die dem Steuerpflichtigen hierbei entstehenden Kos...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Gescheiterte Grundstücksveräußerung

Aufwendungen (z. B. Notar- und Gerichtskosten), die anfallen, weil der Steuerpflichtige sein vermietetes Grundstück veräußern will, sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Sie können auch nicht bei den privaten Veräußerungsgeschäften berücksichtigt werden, wenn das Grundstück zwar innerhalb der maßgebenden Veräußerungsfrist ...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.7 Bemessungsgrundlage und AfA

Im Fall einer teilentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks ist zur Berechnung der AfA der Vorgang in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufzuspalten. Soweit beim Steuerpflichtigen nach den vorstehenden Ausführungen Anschaffungskosten für abnutzbare Gebäude entstehen, die er zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzt, kann er für diese Ansc...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 1.1.1 Begriff

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind Werbungskosten grundsätzlich alle durch diese Einkunftsart veranlassten Aufwendungen. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude / 5.1 Anschaffung und Herstellung gemischt genutzter Gebäude

Die Herstellung oder Anschaffung eines nur teilweise der Vermietung und ansonsten der Selbstnutzung dienenden Gebäudes führt grundsätzlich nur zu einem anteiligen Abzug der auf das Gesamtgebäude entfallenden Kosten als Werbungskosten, da die mit dem eigengenutzten Teil in Zusammenhang stehenden Kosten den Bereich der privaten Lebensführung[1] betreffen. Ein Steuerpflichtiger,...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude / 2.1 AfA-Bemessungsgrundlage bei der Anschaffung eines bebauten Grundstücks

Als AfA-Bemessungsgrundlage gelten die Gebäudeanschaffungskosten. Eine vertragliche Kaufpreisaufteilung von Grundstück und Gebäude ist der Berechnung der AfA auf das Gebäude zugrunde zu legen, soweit sie zum einen nicht nur zum Schein getroffen wurde sowie keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt und zum anderen unter Berücksichtigung der Gesamtumstände die realen Wertverhältn...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Notariatskosten

Gebühren und Auslagenersatz des Notars für die Beurkundung eines Kaufvertrags gehören, soweit sie auf den Gebäudeerwerb entfallen, zu den Anschaffungskosten des Gebäudes. Gebühren und Auslagen für eine Hypotheken- und Grundschuldbestellung sind als Finanzierungskosten abziehbar.[1]mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / cc) Dateiformat "XML"

Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 ERVV soll dem elektronischen Dokument ein strukturierter maschinenlesbarer Datensatz im Dateiformat XML (= Extended Markup Language) beigefügt werden, der den nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 ERVV bekanntgemachten Definitions- oder Schemadateien entspricht und mindestens die Bezeichnung des Gerichts (Nr. 1), sofern bekannt, das Aktenzeichen des Verfahrens (Nr. 2)...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Vereinbarung über Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt

Rz. 839 Während der Zeit der Trennung der Beteiligten und noch vor Scheidung der Ehe finden Eheleute häufig eine Gesamtvereinbarung, die Ansprüche auf Trennungsunterhalt und auf nachehelichen Unterhalt einschließt. So, wie die Anspruchsgrundlagen für Trennungsunterhalt (§ 1360a BGB) und nachehelichen Unterhalt (§§ 1570 ff. BGB) zu unterscheiden sind, muss auch in der Beurkund...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Unbefristeter Krankheitsunterhalt

Rz. 1228 Die Zahlung von Krankheitsunterhalt kann naturgemäß in einer Vereinbarung festgeschrieben werden. Für den Unterhaltspflichtigen führt eine solche Vereinbarung zumindest zu Planungssicherheit, für den Berechtigten ggf. zur Sicherung der Existenz. Eine Vereinbarung könnte wie folgt formuliert werden: Muster 3.75: Vereinbarung von unbefristetem Krankheitsunterhalt Muster ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Vereinbarung zum Betreuungsunterhalt

Rz. 1081 In geeigneten Fällen sollte überdacht werden, ob nicht eine Ausgestaltung vorgenommen werden kann. Geschieht dies im Rahmen der Vereinbarung von Kindes- und/oder Betreuungsunterhalt für den betroffenen Elternteil, muss dies dann in notarieller Form geschehen, wenn die Vollstreckungsmöglichkeit hinsichtlich des Unterhalts geschaffen werden soll, § 794 Abs. 1 Ziff. 5 ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Begrenzung und Herabsetzung des Anspruchs

Rz. 1229 Auch ein möglicher Streit um die Frage einer Begrenzung und Herabsetzung kann durch Vereinbarung vermieden werden. Eine Vereinbarung könnte wie folgt formuliert werden. Muster 3.76: Begrenzung und Herabsetzung des Krankheitsunterhalts Muster 3.76: Begrenzung und Herabsetzung des Krankheitsunterhalts Verhandelt am Zu _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Vorhandene Möglichkeiten der Fremdbetreuung

Rz. 1097 Die mögliche Fremdbetreuung scheidet nur dann aus, wenn sie entweder nicht verlässlich oder nicht zumutbar ist. Nicht verlässlich ist die Fremdbetreuung nicht nur dann, wenn eine Betreuung nur von gelegentlich vorhandenen und ständig wechselnden Bezugspersonen sichergestellt werden soll.[1135] Rz. 1098 Nicht verlässlich ist eine Fremdbetreuung auch dann, wenn sie mit...mehr