Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Nachfolgeklauseln

Rz. 366 So wie der Gesellschaftsanteil durch (vertragliche) Vereinbarung übertragbar gestellt werden kann, so kann er auch vererbt werden. Dies stellt die durch das MoPeG neu eingeführte Vorschrift des § 711 Abs. 2 BGB n.F. ausdrücklich klar: Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass im Fall des Todes eines Gesellschafters die Gesellschaft mit seinem Erben fortgesetzt wer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vollständige Umsetzung des Gesellschaftsvermögens in Geld

Rz. 450 Bestehen noch nicht erfüllte laufende Geschäfte, sind diese von der Abwicklungsgesellschaft noch zu beenden; Forderungen der Gesellschaft sind einzuziehen (§ 736d Abs. 2 Satz 1 BGB n.F.). Zur Beendigung der laufenden Geschäfte kommt auch der Abschluss von Neuverträgen in Betracht, wenn dies der Liquidation dient (§ 736d Abs. 2 Satz 2 BGB n.F.). Das übrige Gesellschaf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / kk) Spanien

Rz. 411 Nach spanischem CC geschieht das öffentliche Testament vor einem Notar und bedarf eines wenigstens 14-jährigen Testators.[1213] Eine dem deutschen Erbvertrag vergleichbare Institution und das gemeinschaftliche Testament gibt es nur in bestimmten regionalen Foralrechten (zu der in Spanien teilweise herrschenden territorialen Rechtszersplitterung siehe Rdn 309).[1214] ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Inhalt

Rz. 86 Inhaltlich müssen die Versicherungen der Geschäftsführer die tatsächlichen Umstände der Einlageleistung so hinreichend genau darlegen, dass dem Registergericht die Prüfung des Vorliegens dieser Voraussetzungen möglich ist.[335] Aus der Versicherung muss hervorgehen, dass Bareinlagen mindestens i.H.v. 12.500,00 EUR geleistet werden (§ 7 Abs. 2 Satz 2 GmbHG). Nicht ausre...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / g) Rechtswirksamkeit und Vollzugsfähigkeit des Vertrags

Rz. 14 Als allgemeine Voraussetzung der Kaufpreisfälligkeit sieht § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 MaBV vor, dass der Vertrag rechtswirksam sein muss und die für seinen Vollzug erforderlichen Genehmigungen vorliegen müssen. Betroffen sind alle erforderlichen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Genehmigungen. Hierzu gehören z.B. die Genehmigungen für vollmachtlose Vertreter (§§...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Nichtigkeit

Rz. 1547 Ein nichtiger Beschluss der Hauptversammlung zeitigt keinerlei Rechtsfolgen. Das Registergericht darf ihn nicht im Handelsregister eintragen. § 38 Abs. 4 AktG gilt für Hauptversammlungsbeschlüsse nicht.[4043] Ob ein Nichtigkeitsgrund vorliegt, hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen. Zu Ermittlungen wird das Gericht jedoch nur bei Vorliegen entsprechender Anhaltspu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Ein Teilhypothekenbrief kann von dem Grundbuchamt oder einem Notar hergestellt werden. (2) Der Teilhypothekenbrief muß die Bezeichnung als Teilhypothekenbrief sowie eine beglaubigte Abschrift der im § 56 Abs. 1 Satz 2 vorgesehenen Angaben des bisherigen Briefes enthalten, den Teilbetrag der Hypothek, auf den er sich bezieht, bezeichnen sowie mit Unterschrift und Siegel o...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / XIV. Vereinbarung zwischen Miteigentümern

Rz. 34 Zitat "Die Miteigentümer haben die Verwaltung und Benutzung des Grundstückes geregelt und die Aufhebung der Gemeinschaft für immer ausgeschlossen. Als Belastung jedes Miteigentumsanteiles zugunsten der anderen Miteigentümer; gem. Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …" Einzutragen als Belastung jedes Anteiles. Wegen der näheren Regelung genügt Bezu...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Schutz der Unternehmensmitbestimmung

Rz. 485 Im Hinblick auf den Schutz der Unternehmensmitbestimmung hat die UmwRL für alle drei Umwandlungsformen am Konzept aus Verhandlungsmodell und Auffanglösung festgehalten, allerdings auch hier einige bedeutsame Neuerungen eingeführt. Die Neuregelungen finden sich für grenzüberschreitende Verschmelzungen im novellierten MgVG und für grenzüberschreitende Spaltungen und Fo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Entstehung und Grundbucheintragung

Rz. 207 Das Vorkaufsrecht entsteht durch Einigung und Eintragung.[780] Das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft zur Vorkaufsrechtsbestellung bedarf der notariellen Beurkundung (§ 311b Abs. 1 BGB).[781] Ein Formmangel wird durch Einigung und Eintragung insoweit geheilt, als zwischen den Parteien im Zeitpunkt des Erfüllungsgeschäfts eine Willensübereinstimmung über die Best...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Begriff der Zurücknahme

Rz. 3 Zurücknahme ist die verfahrensrechtliche Erklärung, dass die beantragte Eintragung ganz oder zum Teil nicht erfolgen soll. Von § 31 GBO erfasst wird daher nicht nur die vollständige, sondern auch die teilweise Rücknahme[7] oder die Rücknahme eines von mehreren Anträgen.[8] Um eine solche teilweise Rücknahme handelt es sich bei jeder inhaltlichen Änderung, insbesondere ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Mehrheitsentscheidungen

Rz. 258 Die Frage nach besonderen Regelungen zu Gesellschafterbeschlüssen tritt folgerichtig v.a. in den Fällen auf, in denen unter den Gesellschaftern vereinbart wurde, über bestimmte Gegenstände gesellschaftlicher Angelegenheiten durch Beschluss einer bestimmten Mehrheit der Gesellschafter zu entscheiden. Diese Mehrheitsbeschlüsse sind es, die besonderer vertraglicher Rege...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) § 29 GBO als vorrangige Verfahrensvorschrift

Rz. 188 Art. 11 EGBGB betrifft nur materiell-rechtliche Formanforderungen. Das Eintragungsverfahren als solches folgt nur dem Recht am Ort des Registers. Soll daher aufgrund einer im Ausland erteilten Vollmacht eine Eintragung in das deutsche Grundbuch vorgenommen werden, bedarf die Vollmacht unabhängig von den Bestimmungen des Formstatuts der Form, die die Verfahrensvorschr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Nachweis

Rz. 65 Um für das Grundbuchamt bedeutsam zu sein, muss die Vollmacht in der Form der §§ 29, 31 GBO nachgewiesen werden. Für die reine Antragsvollmacht greift damit kein Formgebot. Deswegen ist z.B. die vom (künftigen) Grundpfandrechtsgläubiger im Formularblankett vorgesehene Antragsvollmacht beachtlich.[117] Da die Formularmuster der Banken mit Bedacht entworfen und der jewe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / XVI. Vormerkung für den Erwerber künftigen Raumeigentums

Rz. 36 Zitat "Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung eines Miteigentumsanteils von … und auf Bildung und Übertragung eines damit zu verbindenden Sondereigentums an … für …; gem. Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …" Der Gegenstand des Sondereigentums ist genau zu bezeichnen.[16] Dabei ist in der Regel die Vorlage eines Aufteilungs- oder ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / XV. Vorkaufsrecht

Rz. 35 Zitat "Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für Max Bauer, geb. am 25.5.1967, München, (– oder: für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Moosach Bd. … Bl.… –); gem. Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …" Vorkaufsrecht sowohl bestellbar für eine bestimmte Person als auch subjektiv-dinglich. Ein für einen bestimmten Berechtigten und seinen Rech...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Insbesondere: Beglaubigung durch Betreuungsbehörde

Rz. 138 Gem. § 7 BtOG können Betreuungsbehörden auch nach dem 1. Januar 2023 Unterschriften unter Vollmachten öffentlich beglaubigen, d.h. die Vollmacht erfüllt dann die formellen Voraussetzungen des § 29 GBO. Allerdings endet gem. § 7 Abs. 1 S. 2 BtOG die Beglaubigungswirkung mit dem Tod des Vollmachtgebers. Die Vollmacht besteht materiell sodann als nur privatschriftliche ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Bestellung und Entlassung der Geschäftsführer

Rz. 1455 Die ersten Geschäftsführer sind bei der Gründung der EWIV zu bestellen. Rz. 1456 Der Gründungsvertrag oder, falls dieser keine dahin gehenden Bestimmungen enthält, ein einstimmiger Beschluss der Mitglieder legt die Bedingungen für die Bestellung und die Entlassung des Geschäftsführers oder der Geschäftsführer sowie deren Befugnisse fest (Art. 19 Abs. 3 EWIV-VO). Sind...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Altenteil

Rz. 9 Zitat "Altenteil (oder: Leibgeding oder: Auszug oder: Leibzucht) für …; zur Löschung genügt der … (Todesnachweis, Verheiratungsnachweis usw.); Wertersatz gem. § 882 BGB: … EUR; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …" Vgl. dazu auch § 49 GBO Rdn 3 ff. mit Hinw. auf Eintragungsbesonderheiten. Enthält das Recht auch die Verpflichtung zur Tragung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Inhalt der Regelung

Rz. 2 Nach § 15 Abs. 3 GBO hat der Notar die Eintragungsfähigkeit von Grundbucherklärungen zu prüfen und zu bescheinigen. Die Vorschrift ist umstritten (vgl. § 15 GBO Rdn 78 ff.). § 15 Abs. 3 GBO gilt im Übrigen nicht für Erklärungen einer Behörde sowie für Erklärungen, die von einer nach Landesrecht zuständigen Person oder Stelle beglaubigt worden sind (§ 143 Abs. 4 GBO). § ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Bestellung eines Erbbaurechts

Rz. 101 Für die Bestellung eines Erbbaurechts sind Voraussetzung:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Checkliste: Bargründung

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Belehrung

Rz. 420 Angesichts der geänderten Rspr. zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen müssen die in der Vergangenheit schon aufgrund der Rspr. des BVerfG verwendeten intensiveren Belehrungsvermerke beibehalten werden.[977] Die bisherige Belehrung zur Sittenwidrigkeit von Unterhaltsverzichten[978] und ihrem Verstoß gegen Treu und Glauben[979] sollte beibehalten werden. Unverändert not...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Auflassungsvormerkung

Rz. 10 Zitat "Auflassungsvormerkung bezüglich einer Teilfläche von 1.000 qm aus FlSt. 100 für Hans Meier, geb. am 4.3.1960, gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …"[7]mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ii) Vererblichkeit der Gesellschaftsbeteiligung

Rz. 103 Die neue gesetzliche Regelung für die Vererblichkeit der BGB-Gesellschaftsanteile ist klar. Entsprechend dem Leitbildwandel "von der Personen- zur Verbandskontinuität"[181] wird die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern führt zu dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F.). Ist im Gesellschaftsvertrag verei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBV § 52 [Briefvordrucke]

Gesetzestext (1) Für die Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefe dienen die Anlagen 3 bis 8 als Muster. (2) Für die Ausfertigung der Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefe sind die amtlich ausgegebenen, mit laufenden Nummern versehenen Vordrucke nach näherer Anweisung der Landesjustizverwaltung zu verwenden. Rz. 1 Die der Grundbuchverfügung beigefügten Anla...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Inhalt

Rz. 16 Zum Inhalt der Notarbescheinigung verlangt § 21 Abs. 2 BNotO zwingend ("hat […] anzugeben") die Angabe von Datum der Einsichtnahme und Datum der Ausstellung. Verstöße hiergegen machen die Notarbescheinigung unwirksam und als Nachweismittel im Grundbuchverfahren unbrauchbar. Das ist vom GBA zu prüfen. Im Übrigen enthält § 21 Abs. 2 BNotO nur berufsrechtlich sanktionier...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Anerkennung ausländischer öffentlicher Urkunden/Legalisation

Rz. 107 Bei ausländischen öffentlichen Urkunden stellt sich neben der materiellen Wirksamkeit der Beurkundung auch die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die ausländische öffentliche Urkunde im Inland als "öffentliche Urkunde" anzuerkennen ist. Dies wird insb. bei der Vorlage von Urkunden bei Behörden (z.B. Grundbuchamt und Handelsregister) relevant. Grds. wird der ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Dauerwohnrecht nach WEG

Rz. 13 Zitat "Dauerwohnrecht an der Wohnung Nr. 3 im Erdgeschoss (Nr. 3 des Aufteilungsplanes) für … Es besteht eine Veräußerungsbeschränkung nach Nr. 10 der …; eine Vereinbarung nach § 35 WEG ist getroffen; eingetragen gemäß Bewilligung vom … am …" Zitat "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (– Inhalt des Rechts, siehe unten –) für … Wertersatz gem. § 882 BGB … EUR; gemäß Bew...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Rechtmäßigkeitsbescheinigung

Rz. 2176 Die Sitzverlegung wird zunächst zur zuständigen Stelle (Gericht, Notar oder eine andere zuständige Behörde) im Sitzstaat der Europäischen Gesellschaft (SE) angemeldet.[5407] Gem. § 4 SEAG ist in Deutschland dafür das Handelsregister zuständig.[5408] Das Registergericht prüft, ob alle notwendigen Rechtshandlungen und Formalitäten, die im Vorfeld der Sitzverlegung not...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / gg) Kontinuität der Publizität

Rz. 44 Um das Gesellschaftsregister aktuell zu halten, sind Änderungen im Gesellschafterbestand zur Eintragung anzumelden (vgl. § 707 Abs. 3, § 734 Abs. 3, § 738 BGB n.F.). Zwar steht es den Gesellschaftern durch das Eintragungswahlrecht frei, ob sie für ihre Gesellschaft den Schritt in die mit der Eintragung in das Gesellschaftsregister verbundene Publizität gehen. Ist dies...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Virtuelle Hauptversammlung

Rz. 2085 Infolge der Corona-Pandemie rückten virtuelle Hauptversammlungen in den Fokus rechtspolitischer Diskussionen. Der neu eingefügte § 118a AktG eröffnet die Möglichkeit zu einer teilvirtuellen Hauptversammlung. Lediglich Notar und Versammlungsleiter müssen in Präsenz anwesend sein, während die übrigen Aktionäre oder deren Bevollmächtigte per Videokonferenz teilnehmen k...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Haftung des Neugesellschafters

Rz. 169 Dass der neu eintretende Gesellschafter, gleich ob dies als originärer Beitritt oder durch Übertragung eines Gesellschaftsanteils erfolgt, für Verbindlichkeiten haftet, die nach seinem Eintritt begründet werden, versteht sich von selbst. Problematischer ist dagegen die Frage nach der Haftung für solche Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt seines Eintretens bereits be...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Notarielle Beurkundung

Rz. 455 Der Zustimmungsbeschluss der Anteilsinhaber ist notariell zu beurkunden (§ 13 Abs. 3 Satz 1 UmwG i.V.m. § 305 Abs. 2 Satz 1 UmwG bzw. i.V.m. § 320 Abs. 2 i.V.m. §§ 125 Abs. 1 Satz 1, 135 Abs. 1 UmwG bzw. § 333 Abs. 2 UmwG i.V.m. § 193 Abs. 3 Satz 1 UmwG). Nach deutschem Beurkundungsrecht kann die Beurkundung sowohl im Verfahren der Beurkundung von Willenserklärungen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Ungenaue Fassung der Eintragung, Schreibfehler

Rz. 19 Auch die Richtigstellung einer ungenauen bzw. undeutlichen Fassung des Eintragungsvermerks ist nicht von Abs. 1 erfasst; wie die Berichtigung offenbarer Schreibfehler oder technischer Mängel ist sie durch Klarstellungsvermerk (vgl. § 1 Einl. Rdn 85) von Amts wegen vorzunehmen (siehe § 2 Einl. Rdn 49).[58] Ist das herrschende Grundstück einer Grunddienstbarkeit im Grun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Abwickler

Rz. 1515 Die Geschäftsführer wickeln die Vereinigung ab, wenn die Abwicklung der Vereinigung nicht durch den Gründungsvertrag oder durch Beschluss der Mitglieder der Vereinigung anderen Personen übertragen ist (§ 10 Abs. 1 EWIV-AusfG). Die Geschäftsführer haben die Abwickler mit Namen, Geburtsdatum und Wohnsitz sowie mit der Angabe, welche Vertretungsbefugnisse sie besitzen, ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (6) Form

Rz. 112 Nach § 6 UmwG ist der Verschmelzungsvertrag zu beurkunden.[265] Der Entwurf, der als Grundlage für den Zustimmungsbeschluss genügt (§ 4 Abs. 2 UmwG), bedarf nur der Schriftform. Hinweis Erforderlich ist eine Beurkundung von Willenserklärungen nach den §§ 8 ff. BeurkG. Die Form eines Tatsachenprotokolls genügt nicht (§§ 36 ff. BeurkG). Beachtet man dies, kann der Versc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Belastung eines realen Grundstücksteiles

Rz. 11 Zitat "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Anpflanzungsrecht) an einer Teilfläche; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …" Die Belastung einer realen Teilfläche nach Maßgabe des § 7 Abs. 2 GBO ist ausdrücklich einzutragen; wegen der genauen Lage mit Bezugnahme auf den Auszug aus dem Liegenschaftskataster kann auf die Bewilligung Bezug geno...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Anwendung weiterer Regelungen aus dem Bereich der Gründung der GmbH

Rz. 120 Es entspricht der ganz herrschenden Meinung, dass i.Ü. die eingetragene Vorrats- oder Mantel-GmbH nicht nach den Maßstäben einer Vor-GmbH zu beurteilen ist. Dies bedeutet v.a., dass ihre Anteile entspr. § 15 GmbHG übertragen werden und die Rechtsprobleme, die zur Vor-GmbH erörtert werden, ebenso wenig zu berücksichtigen sind. Satzungsänderungen, insb. Kapitalerhöhung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Fehlerfolgen

Rz. 10 Genügt der ggf. durch Auslegung zu ermittelnde Inhalt der Eintragungsunterlagen nicht den Vorgaben des S. 1, hat das Grundbuchamt die Eintragung zu versagen, auch wenn die Erklärungen materiell-rechtlich wirksam sind.[17] Die fehlenden Angaben können nicht im reinen Antrag nach § 13 GBO ergänzt,[18] sondern müssen in entsprechender Form nachgeholt werden, wofür die Er...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundzüge der Rechtsanwendung

Rz. 59 Ausgangspunkt ist zunächst die einhellige Auffassung, dass § 32 GBO allein auf Existenz- und Vertretungsnachweise abstellt, die deutschen Registern zu entnehmen sind.[69] Daraus folgt immerhin, dass ausländische Gesellschaften mit den im Handelsregister eingetragenen Zweigniederlassungen in Deutschland sehr wohl nach § 32 GBO zu behandeln sind.[70] Insoweit kann auch ...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / 1. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit

Rz. 26 Ebenso wie der Beginn der Kaufmannseigenschaft wird die Beendigung des Handelsgewerbes nicht durch die Eintragung im Handelsregister (Löschung) ausgelöst. Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Betriebsaufgabe oder Umstellung auf eine Tätigkeit, die kein Gewerbe ist.[68] Mit der endgültigen Einstellung des Gewerbebetriebes erlischt die Firma kraft Gesetzes. Die Lö...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Mehrheit von Anträgen

Rz. 74 Bei einer Mehrheit von gestellten Eintragungsanträgen ist die Rücknahme unzulässig für Anträge, welche andere Beteiligte aufgrund der gleichen Urkunde gestellt haben;[139] diese bleiben grundsätzlich unberührt und können eine Grundlage für die Entscheidung des GBA bieten.[140] Erfolgt die Rücknahme durch einen Vertreter, so ist genau zu prüfen, ob die erteilte Vollmach...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Auflassung

Rz. 2 Die "Auflassung" eines Grundstücks ist die zur rechtsgeschäftlichen Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach § 873 Abs. 1 BGB erforderliche materiell-rechtliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers, die bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor dem Notar oder einer sonstigen zuständigen Stelle erklärt werden muss (§ 925 Abs. 1 BGB). Den Gegensatz ...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / a) Erlöschen der Firma

Rz. 29 Sofern der Kaufmann im Handelsregister auf Grundlage seiner Eintragungspflicht nach §§ 29, 1 HGB eingetragen war, kann er das Erlöschen der Firma zum Handelsregister anmelden, wenn er auf das kleingewerbliche Niveau zurückgefallen ist. Mit der Löschung verliert er seine Kaufmannseigenschaft (§ 2 Satz 3 HGB analog). Rz. 30 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm überneh...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ff) Actio pro socio

Rz. 238 Bei der Geltendmachung von Ansprüchen der Gesellschaft gegen einen Gesellschafter, die aus dem Gesellschaftsverhältnis selbst resultieren, besteht eine besondere Geschäftsführungsbefugnis in Form der als actio pro socio bekannten Gesellschafterklage, d.h. das Vorgehen eines Gesellschafters gegen einen anderen aus gesellschaftsrechtlich begründeten Sozialansprüchen. D...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Abtretung einer Grundschuld unter Umwandlung in eine Hypothek

Rz. 15 Zitat "Abgetreten mit Zinsen und Nebenleistungen seit … an … unter Umwandlung in eine Hypothek ohne Brief für eine Darlehensrückzahlungsforderung mit geänderten Zins- und Zahlungsbedingungen; vollstreckbar gemäß § 800 ZPO; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …"mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zur Eintragung erforderliche Erklärungen

Rz. 94 Sie müssen durch öffentliche Urkunden oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Eine Berufung auf die Offenkundigkeit ist nicht zulässig.[264] Jedoch beweisen im Zweifel formgerecht abgegebene Erklärungen eines Betroffenen, die ihm ungünstig sind, die Richtigkeit des Inhalts.[265] Das GBA ist gehalten, von der Vollständigkeit und Richtigkeit der Eintra...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / m) Festpreis (Teil II § 2 Nr. 2)

Rz. 21 Die Vereinbarung eines Festpreises, der die im vorliegenden Mustervertrag genannten Kosten enthält, ist bei Bauträgerverträgen üblich.[31] Sind Erschließungskosten vom Bauträger zu tragen, d.h. sind sie im Kaufpreis enthalten, besteht für den Erwerber das Risiko, dass er später für diese Kosten in Anspruch genommen wird und ein Rückgriff gegen den Bauträger scheitert....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Anforderungen im Grundbuchamt

Rz. 34 Der Gesetzgeber hat mit Rücksicht auf die erforderliche Flexibilität und den raschen Fortschritt im Bereich der Informationstechnik zu Recht darauf verzichtet, konkrete Anforderungen an die vom Grundbuchamt einzusetzende Hard- und Software festzuschreiben. Die abstrakten Anforderungen der §§ 126 ff. GBO im Allgemeinen und von § 133 GBO für das Abrufverfahren im Besond...mehr