Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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Verwendung einer ausländisc... / 1.1 Vorteile und Risiken der Verwendung einer ausländischen Rechtsform

Kapitalgesellschaften aus dem EU-Ausland sind grundsätzlich in Deutschland handlungsfähig. So kann beispielsweise eine italienische Handelsgesellschaft, die an einen deutschen Lebensmittelhändler Wein geliefert hat, ohne weiteres in Deutschland den deutschen Abnehmer verklagen, ohne dass ihr diesbezüglich die Handlungsfähigkeit oder Rechtsfähigkeit abgesprochen werden kann. B...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / d) Rechtsanwalt und Notar

Rz. 103 Werden Vertrags- oder Urkundenentwürfe von Anwälten gefertigt, die zugleich Notare sind, fällt die Geschäftsgebühr nur an, wenn sie als Anwalt tätig geworden sind.[273] In anderen Fällen ergibt sich die Vergütung aus § 119 GNotKG. Die Abgrenzung zwischen einer Tätigkeit als Anwalt und einer Tätigkeit als Notar ist gem. § 24 Abs. 2 BNotO vorzunehmen. Praxishinweis Die ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 4. Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses durch einen Notar etc.

Rz. 171 Die Erben können nach § 2215 Abs. 4 BGB verlangen, dass der Testamentsvollstrecker das zu erstellende Nachlassverzeichnis durch die zuständige Behörde, einen zuständigen Beamten oder durch einen Notar aufgenommen wird. Der Testamentsvollstrecker ist selbst auch ohne Verlangen der Erben zu einem derartigen Vorgehen berechtigt. Zuständig für die amtliche Aufnahme sind ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Notar

Rz. 359 Der Geschäftswert für die notarielle Beurkundung des Verfügungsvertrages über den Miterbenanteil bestimmt sich nach § 102 Abs. 1 GNotKG. Danach ist der Wert des Vermögens oder der Wert des entsprechenden Bruchteils des Vermögens maßgebend. Verbindlichkeiten des Erblassers werden abgezogen, jedoch nur bis zur Hälfte des Wertes des Vermögens. Vermächtnisse und Auflagen...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 6. Rechtsanwälte, Notare

Rz. 82 Keine Probleme mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz haben naturgemäß Rechtsanwälte und Notare, für die die Übernahme des Amtes als Testamentsvollstrecker grundsätzlich zulässig ist. Allerdings kann der Rechtsanwalt das Amt des Testamentsvollstreckers wegen § 45 Abs. 2 BRAO dann nicht ausüben, wenn er zuvor gegen den Träger des zu verwaltenden Vermögens tätig geworden i...mehr

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Anhang 4

4. Klausur: Internationales Privatrecht[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 120 Minuten Sachverhalt: Der E lebt verheiratet mit seiner Frau F in Frankfurt a.M., gemeinsam mit den Kindern S und T. Beide Ehegatten sind italienische Staatsbürger. Ihre Eheschließung fand in Italien statt. Beim Erwerb der Immobilie in Deutschland errichtet der E ein Testamen...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / M. Muster: Pflichtteilsverzichtsvereinbarung

Rz. 96 Der den Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsansprüche umfassende Verzicht ist unschwer zu formulieren.[216] Die Erklärung muss gem. § 2348 BGB (entsprechend) notariell beurkundet werden. Der Notar sollte darauf hinweisen, dass allein durch die Vereinbarung das gesetzliche Erbrecht nicht beeinträchtigt wird. Rz. 97 Ein Erbverzicht wird beim Geburtsstandesamt ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 3. Amtliches bzw. notarielles Nachlassverzeichnis

Rz. 202 Neben dem privaten kann der Pflichtteilsberechtigte auch ein amtliches bzw. notarielles Nachlassverzeichnis verlangen. Voraussetzung hierfür ist lediglich das grundsätzliche Bestehen eines Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB. Weitere Bedingungen existieren nicht. Insbesondere wird das Recht auf ein amtliches Verzeichnis nicht durch die bereits erfolgte Vorlage eines p...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / bb) Öffentliches Testament

Rz. 80 Öffentliche Testamente werden gem. § 2232 BGB zur Niederschrift eines Notars erklärt. Die gebräuchlichste Form ist die mündliche Erklärung des letzten Willens, die der Notar dann schriftlich niederlegt. Ein notarielles Testament kann auch in der Form errichtet werden, dass dem Notar eine offene oder verschlossene Schrift, die nicht vom Testierenden eigenhändig geschri...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / III. Löschung eines Wohnungsrechtes bei späterer Heimunterbringung

Rz. 43 (Auch) das (nicht zur Ausübung an Dritte gem. § 1092 Abs. 1 S. 2 BGB überlassbare) Wohnungsrecht erlischt nicht – es sei denn es ist (siehe Rdn 45) dinglich auflösend bedingt ausgestaltet – infolge eines dauernden subjektiven Ausübungshindernisses in der Person des Berechtigten (z.B. aufgrund dessen dauernder Übersiedlung in ein Alters- oder Pflegeheim), sondern allen...mehr

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Autorenverzeichnis

Dipl.-Kfm. Thilo A. Bäß, M.Sc. Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken (RICS Registered Valuer), Berlin Dr. Michael Bonefeld Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München Dr. Thomas Diehn, LL.M. Notar, Hamburg Birgit Eulberg Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Augsburg Dennis Ch. Fast Rechtsanwalt, Brühl Dr...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / a) Kosten der Staatskasse

Rz. 94 Die Kosten im Erbscheinsverfahren werden nach § 40 GNotKG, § 80 FamFG festgelegt. § 3 GNotKG i.V.m. Anlage 1 Nr. 12210 KV regelt die Kosten für die Erteilung. Praxishinweis Es empfiehlt sich allein aus diesen Kostengründen, bei der Beantragung des Erbscheins unter Mitwirkung eines Rechtsanwalts besonders gründlich das Erbrecht darzustellen und sämtliche Informationen u...mehr

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§ 11 Das Zentrale Testament... / H. Kosten

Rz. 28 Für Registrierungen im Zentralen Testamentsregister erhebt die Bundesnotarkammer eine einmalige Gebühr von 12,50 EUR je Registrierung, wenn die Gebühr für das Register durch den Melder vom Kostenschuldner entgegengenommen wird. Praxishinweis Bei einem gemeinschaftlichen Testament entstehen Kosten für zwei Registrierungen. Beim Erbvertrag kommt es auf die Zahl der Erbla...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / b) Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 159 Zur Abgabe der im Erbscheinsverfahren erforderlichen eidesstattlichen Versicherung des Antragsstellers gemäß § 2356 Abs. 2 S. 1 BGB sind im Inland der Notar sowie das Nachlassgericht zuständig. Im Ausland übernehmen diese Funktion die Konsularbeamten einer deutschen Botschaft oder eines deutschen Konsulats.[359] Zu beachten ist jedoch, dass die Abgabe der eidesstattl...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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Anhang 6 / II. Die Antragstellung bei der Kammer

Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zu stellen, bei der man Mitglied ist. Dieser wird meist nur dann bearbeitet, wenn zuvor die Bearbeitungsgebühr eingezahlt wurde.[1] Die Unterlagen (Nachweise der Lehrgangsteilnahme etc.) sollten im Original vorgelegt werden. Dabei ist neben dem eigentlichen Antrag auch eine Fallliste beizufügen. Wesentlich ist für...mehr

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FF 12/2023, Die vorweggenommene Erbfolge

Kappler/Kappler (Hrsg.)2. Aufl. 2023, Gieseking Verlag, 398 S., 69 EUR ISBN 978-3-7694-1278-9 Das Handbuch "Die vorweggenommene Erbfolge" in der zweiten völlig neu bearbeiteten Auflage von 2023 ist Teil der FamRZ-Bücherreihe und richtet sich als umfangreicher Ratgeber und zum Vertiefen einzelner Fragestellungen an jeden Praktiker. Das Buch ist primär für die Ausübung der beruf...mehr

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§ 11 Das Zentrale Testament... / II. Gegenstand der Pflicht

Rz. 13 Bei Notaren besteht die Registrierungspflicht nach Errichtung der entsprechenden erbfolgerelevanten Urkunde. Sie ist nicht verzichtbar, auch nicht durch die Beteiligten. Wer keine Registrierung im Testamentsregister wünscht, kann nur ein eigenhändiges Testament errichten, das nicht amtlich verwahrt wird. Eine Einwilligung des Betroffenen zur Registrierung ist nicht er...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 6. Kosten

Rz. 30 Für die Bestimmung einer Inventarfrist nach § 1994 BGB, einer neuen Inventarfrist und deren Verlängerungen gilt Nr. 12411 Ziff. 2 bis 4 KV-GNotKG (25 EUR). Kostenschuldner ist der Nachlassgläubiger als Antragsteller, § 22 Abs. 1 GNotKG . Rz. 31 Kosten für die Entgegennahme des Inventars (Inventarerrichtung nach § 1993 BGB) entstehen nach Nr. 12410 Abs. 1 Ziff. 6 KV-GNot...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 1. Tätigkeitsverbot nach § 45 BRAO

Rz. 73 Aus § 45 BRAO ergibt sich, in welchen Fällen der Rechtsanwalt nicht bzgl. der Bearbeitung des Mandats tätig sein darf. Besondere Erwähnung verdienen hier die Fälle, in denen der Rechtsanwalt vorher als Schiedsrichter, Notar,[62] Insolvenz- oder Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker, Betreuer oder in ähnlicher Funktion bereits befasst war, § 45 Abs. 1 BRAO. Im umge...mehr

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§ 11 Das Zentrale Testament... / F. Registerabfragen/Auskünfte

Rz. 23 Das Register steht Gerichten und Notaren für Auskünfte zur Verfügung, § 78f Abs. 1 S. 1 BNotO. Auskunft aus dem Zentralen Testamentsregister darf nur beantragt werden, soweit sie zur Ermittlung erbfolgerelevanter Urkunden im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Gerichte und Notare erforderlich ist, § 78f Abs. 1 S. 2 BNotO. Auskünfte können zudem zu Lebzeiten des Erblasser...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Klage auf Erstellung eines Nachlassverzeichnisses

Rz. 115 Der Anspruch nach § 2121 BGB ist mit einer Klage zum ordentlichen Gericht im ZPO-Verfahren geltend zu machen. Will der Nacherbe die Beteiligungsrechte (Hinzuziehung, Erstellung durch einen Notar) geltend machen, so sollte er dies im Klageantrag geltend machen. Formulierungsbeispiel: Klage auf Erstellung eines Nachlassverzeichnisses Die Beklagten werden als Gesamtschul...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Ersatzsurrogation

Rz. 154 Die zweite Alternative von § 2041 BGB regelt den Surrogationserwerb für den Fall der Ersatzsurrogation. Hierunter fallen die Leistungen aufgrund von Schadensersatzansprüchen "für Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Nachlassgegenstandes" nach dem Erbfall (sonst Rechtssurrogation). Dies sind bspw. Ersatzansprüche gegen den Testamentsvollstrecker, wenn der Sc...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / IV. Kosten

Rz. 10 Für die Beurkundung oder Beglaubigung der Ausschlagungserklärung erhält der Notar eine 0,5 Gebühr, mindestens jedoch 30 EUR gemäß den Nrn. 21201 Ziff. 7, 21200 KV GNotKG. Nr. 25100 KV GNotKG mit seiner Begrenzung nach oben auf 70 EUR gilt nur, wenn der Notar lediglich die Unterschrift des Ausschlagenden beglaubigt, ohne den Entwurf der Erklärung zu fertigen. Rz. 11 Wir...mehr

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§ 11 Das Zentrale Testament... / I. Adressat der Pflicht

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / b) Schrift- und Leseunfähige

Rz. 94 Schrift- und Leseunkundige haben gem. § 2233 Abs. 2 BGB nur die Möglichkeit, ihr Testament durch eine Erklärung gegenüber dem Notar zu errichten. Dies deshalb, weil derjenige, der schriftlich selbst testieren will, zumindest in der Lage sein muss, sich durch eigenes Lesen Kenntnis vom Inhalt der vom ihm verfassten Schrift zu verschaffen.[151] Ein Verstoß gegen § 2233 ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Anzeigepflicht

Rz. 368 Anders als beispielsweise im Bereich der Einkommensteuer handelt es sich bei Sachverhalten, auf die das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht anzuwenden ist, regelmäßig um einmalige Steuervorgänge, die der Finanzverwaltung nur aufgrund besonderer Anzeigen bekannt werden. Das Erbschaftsteuergesetz sieht daher in § 30 ErbStG sowie in den §§ 5–15 ErbStDV ein System von An...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / b) Sachliche Zuständigkeit

Rz. 134 Die sachliche Zuständigkeit zur Beantragung des ENZ ist in § 34 IntErbRVG geregelt. Danach ist gem. § 34 Abs. 4 IntErbRVG das Amtsgericht als Nachlassgericht ausschließlich zuständig zur Beantragung. Eine Besonderheit galt bei der Beantragung in Baden-Württemberg: In Württemberg nahm der Bezirksnotar gem. Art. 73 ff. AGBGB und in Baden der Notar gemäß § 33 LFGG die A...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / a) Blinde

Rz. 93 Ein Blinder, der die Blindenschrift beherrscht, kann seinen letzten Willen durch Übergabe einer in Blindenschrift gefertigten Erklärung nach § 2232 S. 2 BGB erklären. Ist der Blinde hingegen dergestalt leseunfähig, dass er auch die Blindenschrift nicht beherrscht, kann er nur durch Erklärung gegenüber dem Notar sein Testament errichten.[150] Bei blinden Erblassern ist ...mehr

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§ 11 Das Zentrale Testament... / II. Registrierte Verwahrangaben

Rz. 9 Im Testamentsregister wird nicht die Urkunde selbst oder deren Inhalt gespeichert. Vielmehr werden aus datenschutzrechtlichen Gründen (Datensparsamkeit) nur Verwahrangaben, die zum Auffinden erbfolgerelevanter Urkunden notwendig sind, erfasst. Die erforderlichen Angaben konkretisiert § 1 ZTRV: 1. Daten des Erblassersmehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / h) Sprachunkundige

Rz. 100 Sprachunkundige können durch Beiziehung eines Gebärdendolmetschers vor dem Notar ihr Testament errichten. Das Mündlichkeitsprinzip wurde insoweit aufgegeben,[153] sodass seit 1.8.2002 die Gebärdensprache als zulässige Erklärungsform im Testamentsrecht eingeführt wurde.[154]mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / A. Auszug aus dem BGB

Rz. 1 § 1958 Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, nicht gegen den Erben gerichtlich geltend gemacht werden. § 1959 Geschäftsführung vor der Ausschlagung (1) Besorgt der Erbe vor der Ausschlagung erbschaftliche Geschäfte, so ist er demjenigen gegenüber, welcher Erbe wird, ...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / c) Lesefähige Schreibbehinderte

Rz. 95 Derjenige, der lesen kann, allerdings schreibbehindert ist, kann einen Schreibzeugen oder zweiten Notar, § 25 BeurkG, hinzuziehen, sofern nicht schon ein Zeuge gem. § 22 BeurkG hinzugezogen wurde. Diese Möglichkeit besteht für alle öffentlichen Verfügungen von Todes wegen.mehr

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FF 12/2023, Familienrecht auf dem Deutschen Anwaltstag am 14. und 15.6.2023 in Wiesbaden

Nachlese Der Deutsche Anwaltstag fand vom 14. bis 16. Juni in Wiesbaden unter dem Motto "Mit Recht nachhaltig" statt. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV befasste sich in diesem Jahr, teilweise in Kooperation mit den Arbeitsgemeinschaften Anwaltsnotariat, Sozialrecht, Syndikusanwälte und Mediation sowie dem Forum Junge Anwaltschaft, insbesondere mit dem Versorgungsau...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / f) Schenkung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 108 Werden Gesellschaftsanteile verschenkt, ist die Vereinbarung eines freien Widerrufsrechts noch aus anderen Gründen problematisch: Soll der Beschenkte bspw. in den Familienbetrieb einsteigen und soll seine Motivation durch die schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen gesteigert werden, so sind recht schnell Situationen denkbar, in denen die finanzielle Existe...mehr

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ZErb 12/2023, Rücknahme ein... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1) und 2) begehren die Rückgabe zweier in amtliche Verwahrung gegebene Urkunden, die letztwillige Verfügungen enthalten. Die Beteiligten zu 1) und 2) schlossen mit notarieller Urkunde vom 22.6.2011 des Notars … (URNr. …) einen Vertrag. Mit diesem wurde zunächst gemäß Nr. I ein Ehevertrag vom 9.6.1988 abgeändert. Unter Nr. II errichteten die Ehegatten eine...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / cc) Gemeinschaftliches Testament

Rz. 82 Für alle Arten der gemeinschaftlichen Testamente sind vom Gesetz Formerleichterungen vorgesehen, §§ 2266, 2267 BGB. Hierbei genügt bei Ehegatten (oder Lebenspartnern nach LPartG), wenn einer unter Wahrung der gesetzlichen Form das Testament handschriftlich niederlegt und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung mitunterzeichnet, § 2267 S. 1 BGB. Für diejeni...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / II. Stillschweigender Verzicht

Rz. 16 Es ist umstritten, ob ein Erbverzicht nur ausdrücklich oder auch stillschweigend erklärt werden kann. Eine stillschweigende Erklärung kommt im Rahmen eines notariellen gemeinschaftlichen Testaments oder bei einem Erbvertrag in Betracht, etwa bei einer Patchworkkonstellation, in welcher jeder Ehegatte im (stillschweigenden) Einverständnis des anderen seine eigenen Kind...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 2. Amtliche Aufnahme des Inventars, § 2003 BGB

Rz. 21 Ferner kann der Erbe die Aufnahme eines amtlichen Inventars nach § 2003 BGB beantragen.[28] In diesem Fall erfolgt die Aufnahme des Inventars durch einen vom Nachlassgericht beauftragten Notar, § 2003 Abs. 1 S. 1 BGB. Dieser muss den Nachlassbestand ermitteln. Er trägt die Verantwortung hierfür.[29] Er ist es auch, der das von ihm unterzeichnete (§ 37 Abs. 3 BeurkG) I...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / I. Allgemeines

Rz. 384 Hat der Testamentsvollstrecker eine schuldhafte Pflichtverletzung begangen, so kann er nach § 2219 BGB haften. Handelt es sich bei dem Testamentsvollstrecker um eine Person mit besonderen Qualifikationen, wie z.B. die eines Rechtsanwalts, ist der Maßstab dieses Berufes ausschlaggebend. Ist der Testamentsvollstrecker Berufsträger, wie Rechtsanwalt, Notar oder Steuerbe...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / a) Vertretung

Rz. 105 Bei dem häufig auftretenden Mandat, den Auftraggeber als Miterben bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu vertreten und einen Auseinandersetzungsvertrag zu entwerfen oder den/die Auftraggeber bei Abschluss des Vertrages zu vertreten, sind die üblichen Tätigkeiten:mehr

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Anhang 5

5. Klausurfragen: Testamentsvollstreckung[Autor] Bearbeitungszeit für diese – einfache – Klausur: 60 Minuten Fragen Frage 1: Lösung:mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / IV. Verkauf eines Miterbenanteils

Rz. 329 Der beurkundende Notar eines Erbteilkaufvertrages muss auf das Vorkaufsrecht gem. §§ 17, 20 BeurkG der Erben hinweisen,[625] nicht hingegen auf die Ausübungsfrist von zwei Monaten.[626] Rz. 330 Anders sieht es beim Rechtsanwalt aus, der einen vorkaufsberechtigten Erben vertritt und von einem zum Vorkauf berechtigenden Verkauf erfährt: Praxishinweis Hier muss der Rechts...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 2. Wille des Verstorbenen

Rz. 102 Sofern es der Wille des Verstorbenen war, eine Feuerbestattung zu erhalten, sind hieran sowohl die Angehörigen, insbesondere die Totenfürsorgeberechtigten, aber auch Betreuer, Behörde und Nachlasspfleger gebunden. Zum Nachweis dieses Willens haben die Bestattungsgesetze der Länder teilweise die Regelungen des § 4 des Gesetzes über die Feuerbestattung, übernommen. Dan...mehr

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§ 11 Das Zentrale Testament... / I. Eintragungsbestätigung

Rz. 17 Die Eintragungsbestätigung quittiert die erfolgreiche Registrierung und weist den vollständigen Inhalt des Verwahrdatensatzes aus. Diese Angaben müssen vom Erblasser auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden. Ferner enthält die Eintragungsbestätigung die Festsetzung der Registrierungsgebühr. Der Notar ist verpflichtet, die Eintragungsbestätigung, ggf. mit der b...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / e) Vermeidung der Abgabe der Versicherung an Eides statt

Rz. 38 Das Nachlassgericht kann nach § 352 Abs. 3 S. 4 FamFG auf die Abgabe der Versicherung an Eides statt verzichten. Die Kosten für die Erklärung sind nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 GNotKG nicht unbeträchtlich. Ob das Nachlassgericht die Erklärung verlangt, steht allein in dessen Ermessen. Insbesondere in den Fällen, in denen das Erbrecht bereits durch anderweitige Vorgänge einde...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Klage auf Erfüllung eines Grundstücksvermächtnisses

Rz. 147 Muss der Erbe zur Erfüllung eines Grundstücksvermächtnisses gezwungen werden, lautet der Klageantrag auf Zustimmung zur Auflassung (§ 925 BGB) und zur Abgabe der grundbuchrechtlichen Eintragungsbewilligung (§ 19 GBO).[299] Nach rechtskräftiger Verurteilung gilt die Zustimmung des Erben zur Auflassung und zur grundbuchrechtlichen Eintragungsbewilligung als erteilt. Di...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / VI. Eidesstattliche Versicherung

Rz. 45 Auf Antrag eines Gläubigers hin,[71] der seine Nachlassforderung glaubhaft macht, hat der Erbe die Vollständigkeit des von ihm erstellten oder ihm zugutekommenden Inventars – unabhängig davon, ob er dieses freiwillig oder auf Gläubigerantrag hin erstellt hat – gegenüber dem Nachlassgericht an Eides Statt zu Protokoll des Nachlassgerichts (der Notar ist nicht zuständig...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 1. Abwehr des Angriffs

Rz. 8 Zunächst einmal gilt es, den Angriff des Gläubigers erfolgreich abzuwehren, falls dieser dem Erben über das Nachlassgericht gemäß § 1994 Abs. 1 S. 1 BGB eine Inventarfrist gesetzt hat.[6] Hinweis Dem Nachlassverwalter kann keine Inventarfrist gesetzt werden, § 2012 BGB . Rz. 9 Hierzu muss der Erbe das Inventar gemäß § 1994 Abs. 1 S. 2 BGB vor allem fristgerecht erstellen;...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / c) Nießbrauchsrecht an einem Erbteil

Rz. 152 Beim Nießbrauch an einem Erbteil liegt ein Nießbrauch an einem Recht gem. § 1068 BGB vor.[304] Die Bestellung hat zwingend in notarieller Form gem. §§ 1069 Abs. 1, 2033 BGB zu erfolgen. Der Beschwerte ist bei nicht freiwilliger Vermächtniserfüllung auf Abgabe der dinglichen Einigungserklärung gem. § 1069 BGB zu verklagen. Das rechtskräftige Urteil ersetzt diese gem. ...mehr