Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Hinterlegung

Es kommt auf die Art der Hinterlegung an; Bei der Hinterlegung als geschuldeter Leistung (§ 378 BGB, Erfüllungssurrogat; zB § 432 Abs 1 BGB) ist bereits vor Ausschluss der Rücknahme (§ § 376 Abs 2, 378 BGB) mit der Hinterlegung und dem Gefahrübergang auf den Gläubiger der Gegenstand abgeflossen und beim Gläubiger zugeflossen, da der Schuldner mit der Hinterlegung die wirtscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.8 Mindestvertragsdauer

Tz. 564 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das ZivR kennt keine Mindestlaufzeit für den GAV. Demhingegen macht § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG, um eine willkürliche Beeinflussung der Besteuerung von Jahr zu Jahr zu unterbinden, die stliche Anerkennung der Organschaft davon abhängig, dass ein GAV auf mind fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer tats durchgeführt w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Anderkonto

Mit Gutschrift fließt der Betrag dem Treugeber (§ 39 Abs 2 Nr 1 AO) zu, nicht dem Notar als Treuhänder, BFH v 30.01.1986, IV R 125/83, BStBl II 1986, 404, und zwar auch dann, wenn die Zinsen gesperrt bleiben sollen, BFH v 23.04.1980, VIII R 156/75, BStBl II 1980, 643. Wer Treugeber ist, entscheiden die Abmachungen zwischen den Parteien. Treugeber beim Kaufpreis eines Grundstüc...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Einfache Vollstreckungsklausel

Rz. 44 In den meisten Fällen ist lediglich eine einfache Vollstreckungsklausel gem. §§ 724, 725 ZPO für die Zwangsvollstreckung erforderlich. Zuständig für die Erteilung der einfachen Klausel ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (UdG), § 724 ZPO, bzw. sofern es sich bei dem Titel um eine notarielle Urkunde handelt, der Notar, der die Urkunde erstellt hat, § 797 Abs. 2 Z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Übernehmende Personengesellschaft oder natürliche Person

Tz. 12 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Außer Inl-Umwandlungen können auch grenzüberschreitende und sogar Ausl-Umwandlungen unter die §§ 3–9 UmwStG fallen (im Einzelnen s § 3 UmwStG Tz 8 ff). Darunter fällt zB die Hereinverschmelzung einer ausl Kö auf eine inl Pers-Ges bzw natürliche Person. Ebenso fällt darunter die Hinausverschmelzung einer inl Kö auf eine ausl Pers-Ges bzw natü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Literatur vor dem SEStEG: Geerling, Verlust nach § 15a EStG bei Umw eines Kdst in der Rechtsform der GmbH, DStR 1996, 1715; Haritz, Verschmelzung einer GmbH auf eine KGaA – eine stliche Misch-Umw, DStR 1996, 1192; Meyer-Scharenberg, § 15a EStG – Falle bei der Umw einer Kap-Ges in eine KG, DStR 1996, 1318; Rödder, Negative Teilbeträge des VEK bei Umw von Kap-Ges in Pers-Ges, DStR...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / II. Sicherheit des beAs und unterschiedliche beA-Karten

Rz. 10 Die Sicherheit des beAs wird durch zwei Verfahren garantiert: Bei der Anmeldung zum beA-Postfach muss sich jeder Benutzer stets mit zwei voneinander getrennten Sicherungsmitteln ausweisen (sogenannte Zwei-Faktoren-Authentifizierung). Der Benutzer muss bei der Anm...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 2. Erstellen einer Nachricht

Rz. 30 Auch das Erstellen einer Nachricht ist recht einfach. Sofern das Recht "Nachrichten erstellen" für den Mitarbeiter freigegeben ist, kann unter Nachrichten ein neuer Schriftsatz für die Signierung durch den RA vorbereitet werden. Rz. 31 Im sich nun öffnenden Fenster werden alle Attribute der Nachricht übersichtlich dargestellt. Rz. 32 Im Empfängerbereich muss über Klicke...mehr

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§ 1 Berufsrecht / D. Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Rz. 21 Seit dem 19.7.2013 gilt das PartGG, mit dem die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung eingeführt worden ist. Bei der PartGmbB kann die Haftung für Verbindlichkeiten aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt werden (§ 8 Abs. 4 PartGG). Hinsichtlich anderer Verbindlichkeiten (z.B. aus Arbeitsverhältnissen od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 7 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei dem übertragenden und dem übernehmenden Rechtsträger muss es sich um eine nach dem Recht eines EU- oder EWR-Staats gegründete Gesellschaft iSd Art 54 AEUV oder des Art 34 EWR-Abkommen handeln und die Gesellschaft muss Sitz und Geschäftsführung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR haben (s § 1 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG), ...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.4 Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften

Für die Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften, die dort gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, gelten die allgemein zu beachtenden Grundsätze. Soweit die Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer von Genossenschaften eine Beschäftigung ausüben und dafür Arbeitsentgelt erhalten, sind sie sozialversicherungspflichtig.[1] Das Vorstandsmitglied einer eingetragene...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 5. Qualifizierte Signaturen

Rz. 93 Die elektronische Signatur ist eine Art Siegel oder Stempel (ähnlich den Siegeln und Stempeln, die Notare für Beurkundungen und Beglaubigungen benutzen) für digitale Daten. Zur Erstellung der Signatur benötigt der RA ein qualifiziertes Zertifikat, das ein Zertifizierungsdienstanbieter ausstellt und mit dem sich die Identität des RA als Zertifikatsinhabers nachweisen l...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Sperrkonto

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Beruht die Kontosperre auf einer freien Vereinbarung zwischen dem Leistenden und dem StPfl, fließen Letzterem Zinsen auf einem Sperrkonto im Zeitpunkt der Gutschrift zu, BFH v 28.09.2011, VIII R 10/08, BStBl II 2012, 315; BFH v 11.08.1987, IX R 163/83, BStBl II 1989, 702; H 11 EStH 2024 "Sperrkonto"; Krüger in Schmidt, § 11 EStG Rz 50 "Sperrk...mehr

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Vorwort zur 3. Auflage

Seit dem Zweiten Weltkrieg sind in Deutschland viele große komplexe Familienvermögen entstanden, für die spezielle Nachfolgekonzepte erforderlich sind, um das Vermögen zu sichern und Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden. Dieser Ratgeber zeigt zunächst die diversen Risiken für komplexe Familienvermögen auf, bevor dann jeweils praxiserprobte Lösungen für den langfr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Zinsaufwendungen

Tz. 218 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Zinsaufwendungen definiert § 4h Abs 3 S 2 EStG idFd KrZwMG 2023 als Vergütungen für (die Überlassung von) FK, wirtsch gleichwertige Aufwendungen und so Aufwendungen iZm der Beschaffung von FK. Zusätzlich wird auf Art 2 Abs 1 ATAD verwiesen. Der statische Verweis zielt auf den Katalog von Regelbsp, die in jedem Fall von dem Zinsbegriff erfas...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Forderungseinzug

Rz. 18 Zu den üblichen Aufgaben des RA gehört es, für seinen Auftraggeber Geldforderungen geltend zu machen. Handwerker, Unternehmen, Ärzte, Vermieter usw. beauftragen ihn, diese Forderungen einzutreiben, welche die "Kunden" der Mandanten nicht beglichen haben. Alle Mandanten befinden sich meist in der gleichen Lage: Sie sind verärgert über den nicht zahlenden Kunden und kön...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.2 Aufzeichnungserleichterungen

Anforderung: Keine Beeinträchtigung der Aussagekraft Auf einzelne der o. a. Angaben kann verzichtet werden, "soweit wegen der besonderen Umstände im Einzelfall die erforderliche Aussagekraft und Überprüfungsmöglichkeit" nicht beeinträchtigt wird. Bei Kundendienstmonteuren und Handelsvertretern mit täglich wechselnder Auswärtstätigkeit reicht es z. B. aus, wenn sie angeben, we...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsständische Versorgung / Zusammenfassung

Begriff Für die Angehörigen sog. Kammerberufe bestehen berufsständische, öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen. Soweit dies gesetzlich geregelt ist, werden Beschäftigte und selbstständig Tätige für die Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtung und zugleich einer berufsständischen Kamme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Verspätete Registereintragung durch Behördenverschulden

Tz. 353 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Regelung des § 14 Abs 1 S 2 KStG, wonach die erstmalige organschaftliche Einkommenszurechnung (frühestens) für das Wj der OG greift, in dem der GAV (durch Eintragung in das HReg, Ausnahme: Eingegliederte AG, s Tz 331) wirksam wird, gilt auch dann, wenn die verspätete Eintragung des GAV in das HReg auf eine schuldhafte Verzögerung des Am...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 2.3 Inhalt des Fahrtenbuchs

Zu einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch gehört, dass das Fahrtenbuch die nicht als Arbeitslohn zu erfassende anteilige berufliche Verwendung des Dienstwagens in einer schlüssigen Form belegt.[1] Die Aufzeichnungen müssen daher zu den geschäftlichen Reisen Angaben enthalten, anhand derer sich die berufliche Veranlassung der Fahrten plausibel nachvollziehen und ggf. auch nachprüf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kanzleiorganisation / 4. Empfangsbekenntnis

Rz. 68 Vom Gericht oder Behörden übermittelte Empfangsbekenntnisse sind nicht mit einem Posteingangsstempel zu versehen. Die Zustellung eines Schriftstücks per Empfangsbekenntnis gilt dann als zugestellt, wenn der RA Kenntnis von dem Schriftstück erlangt hat. Dies ist für die Praxis – gerade im Hinblick auf die Berechnung von Fristen – von erheblicher Bedeutung, denn der Zeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / V. § 23 RVG – Allgemeine Wertvorschrift

Rz. 18 § 23 RVG Allgemeine Wertvorschrift (verkürzte Darstellung) (1) Soweit sich die Gerichtsgebühren nach dem Wert richten, bestimmt sich der Gegenstandswert im gerichtlichen Verfahren nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften. In Verfahren, in denen Kosten nach dem Gerichtskostengesetz oder dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen erhoben werden...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung (a... / 2.2 Begünstigtes Vermögen (Zeilen 2 bis 6)

Begünstigt sind zu Wohnzwecken vermietete bebaute Grundstücke (oder Gebäudeteile), die im Inland oder in einem EU-/EWR-Staat belegen sind. Hierunter fallen z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohnungsgrundstücke oder Wohnungseigentum. Aufgrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 kann der Befreiungsabschlag ebenfalls gewährt werden, wenn das Grundstück in eine...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 5.6 Lösung durch den Gesetzgeber: Tarifeinheitsgesetz

Am 10.7.2015 ist das Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) in Kraft getreten, das einzelne Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes sowie des Tarifvertragsgesetzes (TVG) mit dem Ziel änderte, Tarifkollisionen bei Tarifpluralität aufzulösen. Eine Tarifkollision bei Tarifpluralität liegt vor, wenn mehrere Gewerkschaften unterschiedliche Tarifverträge für dieselbe Beschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Geldwäsche

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Drohverlustrückstellung / 3.6 Weitere Ausnahmefälle

Das Erbbaurecht ist als ein der Miete oder Pacht angenähertes entgeltliches Nutzungsverhältnis anzusehen. Als schwebendes Geschäft ist es grundsätzlich nicht bilanziell auszuweisen. Fallen hingegen Aufwendungen an, die außerhalb des Nutzungsverhältnisses stehen, ist das Erbbaurecht in Handels- und Steuerbilanz als grundstücksgleiches Recht zu aktivieren und über die vertragl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan / 2.4.2 Mehrhausanlagen

Zunächst gilt oben Ausgeführtes auch bei Mehrhausanlagen. Hier können ggf. aber die Maßgaben des Einzelfalls Abweichungen begründen. Regelt etwa die Gemeinschaftsordnung eine unterschiedliche Kostenverteilung im Hinblick auf die einzelnen Häuser, so muss der Verwalter dies bei Erstellung der Einzelwirtschaftspläne berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei einer Beschlussfassu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Handelsregister

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.1.4.1 Aufzugskosten

Verfügt beispielsweise nur eines von mehreren Häusern über einen Aufzug, ist dies aber bei der Kostenverteilung in der Gemeinschaftsordnung nicht berücksichtigt, können auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG die Betriebs- und Wartungskosten sowie die Kosten der Erhaltung des Lifts nur den Wohnungseigentümern des Aufzugshauses aufgebürdet werden. Mit Blick auf die Kostenpos...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.2.2 Abweichende Kostenverteilungsschlüssel

Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG ist durch Vereinbarung abdingbar. So wird in vielen Gemeinschaftsordnungen eine abweichende Kostenverteilung vereinbart, die für unterschiedliche Kostenarten verschiedene Verteilungsschlüssel vorsieht, die dem Gerechtigkeitsempfinden der Eigentümer eher entsprechen oder aus anderen Gründen praktikabler erscheinen. So wird z. B. häufi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.1 Vorbemerkung

Rz. 4 Ein von § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfasstes Verpflichtungsgeschäft liegt vor, wenn ein schuldrechtlicher Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an einem Grundstück begründet wird. Ein bei Abschluss des tatbestandserfüllenden Rechtsgeschäfts als Vertreter gem. § 164 Abs. 1 BGB für den Vertretenen Auftretender begründet für den Vertretenen die Steuerpflicht des Erwerbsvor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.3 Auflassung (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 39 Auflassung[1] ist die bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zu erklärende Einigung des Veräußerers und des Erwerbers über den Eigentumsübergang. Sie ist ein dinglicher und kein schuldrechtlicher Vertrag und fällt daher nicht unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG. Die Verpflichtung zur Auflassung kann auch auf gesetzlicher Vorschrift beruhen. Dann fehlt es an einem vor d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung des Ge... / 7.1.4.4 Sonderumlage

Regelfall der Finanzierung einer baulichen Veränderung dürfte die Erhebung einer entsprechenden Sonderumlage sein. Der Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage muss die Gesamthöhe der Umlage, den Kostenverteilungsschlüssel und die auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallenen Beiträge (soweit sich diese nicht einfach ermitteln lassen) regeln. Er kann auch die Fälligkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltung des Gemeinschafts... / 5.2.3 Maßstabskontinuität

Nach alter Rechtslage war ein Beschluss anfechtbar, wenn er die Gefahr einer Ungleichbehandlung von Wohnungseigentümern barg. Praxis-Beispiel Balkonsanierung Von den in der Wohnanlage vorhandenen 10 Balkonen sind 5 instandsetzungsbedürftig. Die Wohnungseigentümer beschließen daher die Instandsetzung dieser Balkone. Die Kosten der Erhaltungsmaßnahme sollen lediglich von den 5 W...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / b) Anforderungen an die Wirksamkeit eines "Drei-Zeugen-Testaments"

Für die Wirksamkeit eines "Drei-Zeugen-Testaments" ist objektiv das Vorliegen einer nahen Todesgefahr oder zumindest die subjektive Überzeugung der Zeugen hiervon erforderlich. OLG Saarbrücken v. 4.2.2025 – 5 W 4/25 BGB § 2250 Beraterhinweis Für die Todesgefahr i.S.v. § 2250 Abs. 2 BGB ist maßgebend, ob aufgrund konkreter Umstände der Tod des Erblassers vor dem Eintreffen des N...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Letztwillige Verfügungen/Erbfall

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / I. Gesetzgebung – Auswahl (Stand: 14.11.2025)

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ZErb 12/2025, Die Erstellun... / 2. Recherchepflichten des Notars

Die Recherchepflichten des Notars betreffen sowohl den realen als auch den fiktiven Nachlass. Dabei sind mehrere Maßnahmen erforderlich:mehr

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ZErb 12/2025, Die Erstellun... / 4. Pflicht des Notars zur Verzeichnisaufnahme

Notare können sich nicht weigern, ein Verzeichnis aufzunehmen, selbst wenn es mit erheblichem Zeitaufwand verbunden ist.[21] Falls dem Notar nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, muss er dies vermerken, anstatt die Aufnahme zu verweigern.mehr

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ZErb 12/2025, Zum Anwesenheitsrecht des Gläubigers bei der Tätigkeit des Notars im Rahmen der Verzeichniserstellung

Leitsatz 1. Nach umstrittener, aber zutreffender Ansicht ergibt sich aus dem Zweck des § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB, dass es dem Gläubiger möglich sein muss, im Hinblick auf einen Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu beurteilen, ob das Verzeichnis mit der notwendigen Sorgfalt erstellt wurde. Es genügt insofern nicht, das Anwesenheitsrecht auf ein "erstmaliges Si...mehr

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ZErb 12/2025, Die Erstellun... / b) Notarhaftung bei der Verwendung von ChatGPT und Co.

Es stellt sich die Frage, ob und wann dem Notar bei der Verwendung von ChatGPT und Co. eine Haftung droht.[34] Gemäß § 19 Abs. 1 BNotO hat der Notar Schadenersatz zu leisten, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig die ihm anderen gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt. Aufgrund des hohen Sorgfaltsmaßstabs, der an Notare gestellt wird, reicht die objektive Pflichtwidrigkeit d...mehr

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ZErb 12/2025, Zum Anwesenhe... / 1 Gründe

I. Die Beklagte wehrt sich mit der sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes. Die Kläger sind die alleinigen Kinder des am […].2020 verstorbenen […]. Die Beklagte ist die Witwe des Erblassers und wurde von diesem testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt. Die Kläger machen im Wege der Stufenklage ihre Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche gelt...mehr

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ZErb 12/2025, Zum Anwesenhe... / 2 Anmerkung

Der bereits am 30.3.2023 ergangene Beschl. des OLG Karlsruhe wurde erst kürzlich veröffentlicht.[1] Es steht in seiner rechtlichen Würdigung dem jüngst vom OLG München am 3.12.2024 ergangenen Beschluss[2] diametral entgegen. Inhaltlich geht es um die Frage nach dem Inhalt und Umfang des Zuziehungsrechts im Pflichtteilsrecht gem. § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB.[3] Auf den wesentlichen...mehr

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ZErb 12/2025, Die Erstellun... / a) Berufsrechtliche Einordnung

Aus der strengen Formalisierung des Notariats folgt zwangsläufig die Frage, inwiefern die Nutzung KI-basierter Sprachmodelle berufsrechtlichen Grenzen unterliegt.[24] Die Berufsordnung für Notare schweigt zu der Frage, wie der Notar konkret das Notariat zu leiten und seine Geschäfte zu erledigen hat und inwiefern er fortgeschrittene Technologien im Notariatsalltag nutzen dar...mehr

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ZErb 12/2025, Zum Anwesenhe... / Leitsatz

1. Nach umstrittener, aber zutreffender Ansicht ergibt sich aus dem Zweck des § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB, dass es dem Gläubiger möglich sein muss, im Hinblick auf einen Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu beurteilen, ob das Verzeichnis mit der notwendigen Sorgfalt erstellt wurde. Es genügt insofern nicht, das Anwesenheitsrecht auf ein "erstmaliges Sichten un...mehr

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ZErb 12/2025, Die Erstellun... / 1. Zweck des § 2314 Abs. 1 BGB

Das notarielle Verzeichnis dient dazu, den Pflichtteilsberechtigten notwendige Kenntnisse zur Berechnung ihres Anspruchs zu verschaffen.[2] Es handelt sich um einen Anspruch mit Ausforschungscharakter – wie es das OLG Schleswig betont.[3] Dies bedeutet, dass der Berechtigte nicht zwingend konkrete Anhaltspunkte für mögliche Schenkungen oder Nachlasswerte liefern muss. Allerdi...mehr

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ZErb 12/2025, Die Erstellun... / I. Einleitung

Das Spannungsverhältnis zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten ist ein klassisches Konfliktfeld im Erbrecht, das oft durch emotionale und finanzielle Interessen verstärkt wird. Dem Notar fällt mitunter eine besondere Rolle in diesen Streitigkeiten zu. Er soll nun durch Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses die gesetzlichen Auskunftsansprüche des Erben so e...mehr

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ZErb 12/2025, Die Erstellun... / 6

Auf einen Blick Die Erstellung notarieller Nachlassverzeichnisse gilt als besonders zeit- und arbeitsintensiv. Der Beitrag zeigt, wie Künstliche Intelligenz (KI) – etwa durch moderne Sprachmodelle – hierbei unterstützen kann. KI kann Recherchen, Datenauswertungen und Strukturierungen erheblich beschleunigen, ersetzt aber nicht die eigenverantwortliche Prüfung durch den Notar...mehr

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ZErb 12/2025, Die Erstellun... / b) Vertraulichkeit und Datenschutz

Ein zentrales Problemfeld beim Einsatz Künstlicher Intelligenz im notariellen Kontext betrifft die berufsrechtlich normierte Verschwiegenheitspflicht (§ 18 BNotO) sowie die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung besonders schutzwürdiger personenbezogener Daten, wie sie insbesondere im Bereich der Nachlassermittlung regelmäßig anfallen. Die Bewertung der rechtlic...mehr