Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausgangsgrößen der Bewertung

Rn. 643 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG stellen die Ausgangsgrößen der Bewertung alternativ die AK (s Rn 31 ff, 150), die HK (s Rn 255 ff) oder "der an deren Stelle tretende Wert" (s Rn 350 ff) dar. Abgesehen von der letztgenannten Bewertungs-Ausgangsgröße (für Sonderfälle wie Betriebseröffnungen, Einlagen, Tausch etc) werden für den Grund und Boden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bj) Immobilienverkäufe einer KapGes – Abschirmwirkung, soweit nicht § 42 AO

Rn. 133a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Hinsichtlich der Einschaltung von KapGes in Immobilienverkäufe (in Dienstleistungen wie Projektierung, Bebauung etc anders zu beurteilen, s BFH BFH/NV 2008, 68: immer Zurechnung) durch beherrschende Gesellschafter (25 % Anteilsbesitz zur Beherrschung nicht ausreichend: BFH v 26.09.2006, X R 27/03, BFH/NV 2007, 412) zur Abschirmung private...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Externe Nebenkosten (Erwerbskosten)

Rn. 165 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Unter den Anschaffungsnebenkosten sind alle anschaffungsbezogenen (keine Gemeinkosten) Aufwendungen zu erfassen, die neben dem eigentlichen Kaufpreis (Tauschwert) anfallen. Soweit sie extern anfallen, dienen sie der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht. Die internen (innerbetrieblichen) Nebenkosten der Anschaffung dienen der Herst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Zahlung an den ArbN durch einen Dritten

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Katalogberufe: § 18 Abs 1 Nr 1 S 1 u 2 EStG

Rn. 128a Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die in § 18 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG aufgezählten Katalogberufe lassen sich zu bestimmten Gruppen zusammenfassen: die Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten); die rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe (RA, Notare, Patentanwälte, WP, StB, beratende Volks- und Betriebswirte, vBP, vereidigte Bücherrevi...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.2 Vaterschaftsfeststellung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 5 Möglichkeiten der Vaterschaftsfeststellung sind die Anerkennung der Vaterschaft (§ 1592 Nr. 2 i. V. m. §§ 1594 bis 1598 BGB). Sie bedarf gemäß § 1595 Abs. 1 BGB der Zustimmung durch die Mutter. Beides muss gemäß § 1597 Abs. 1 BGB öffentlich beurkundet werden. Dies kann gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 die Urkundsperson beim Jugendamt beurkunden. Ferner kann der Notar, das...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Ermächtigungen für Mitgliedstaaten

Polen hinsichtlich des Vorsteuerabzugs für Pkw: Nach Art. 168 MwStSystRL ist der Steuerpflichtige berechtigt, die Mehrwertsteuer für Gegenstände und Dienstleistungen abzuziehen, die er für die Zwecke seiner besteuerten Umsätze verwendet. Gemäß Art. 26 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL ist die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf des Ste...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.2 Aufzeichnungserleichterungen

Anforderung: Keine Beeinträchtigung der Aussagekraft Auf einzelne der o. a. Angaben kann verzichtet werden, "soweit wegen der besonderen Umstände im Einzelfall die erforderliche Aussagekraft und Überprüfungsmöglichkeit" nicht beeinträchtigt wird. Bei Kundendienstmonteuren und Handelsvertretern mit täglich wechselnder Auswärtstätigkeit reicht es z. B. aus, wenn sie angeben, we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Tipps für ... / 1.1.1 Gerichtskosten und Gebühren

In der Kanzlei ist es üblich, dass Anwälte für ihre Mandanten Gebühren und Kosten verauslagen. Bei der Weiterberechnung der Gebühren an deren Mandanten kommt es vor, dass die Umsatzsteuer versehentlich nicht berechnet wird. Umsatzsteuerprüfungen beim Anwalt führen zu Nachforderungen des Finanzamts, wenn ein umsatzsteuerpflichtiger Auslagenersatz vorliegt. Durchlaufende Poste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Tipps für ... / 4 Außenprüfung beim Rechtsanwalt

Es ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass die Anordnung einer Außenprüfung (§ 193 ff. AO) gegenüber einem Berufsgeheimnisträger auch im Hinblick auf einen mit der Prüfung verbundenen möglichen Schwärzungs- und Anonymisierungsaufwand von Belegen per se weder unverhältnismäßig noch willkürlich ist. Über die Frage, ob und in welchem Umfang ein Berufsgeheimnisträger Unt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerberater

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Geldwäsche

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.3 Verfahren zur Eintragung

Die Anmeldung erfolgt bei dem Gericht, in dessen Bezirk die GbR ihren Sitz hat, und muss durch sämtliche Gesellschafter bewirkt werden (§ 707 Abs. 1 und 4 BGB). Die Anmeldung muss Namen, Sitz und Anschrift der GbR enthalten sowie die im Gesetz genannten Angaben zu den Gesellschaftern; hinzu kommen Angaben zur Vertretungsbefugnis der Gesellschafter und die Versicherung, dass ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Beschluss über die Zwan... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Die Zwangseinziehung von Geschäftsanteilen (§ 34 GmbHG) weist einige Hürden auf. Verstöße können zur Nichtigkeit des Beschlusses führen. Auch kann eine unzureichende Kapitalausstattung zu einer Eigenhaftung der Gesellschafter führen. Der Beitrag fasst die Voraussetzungen und Folgen des Einziehungsbeschlusses zusammen und schließt mit einem Formulieru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Beschluss über die Zwan... / b) Zwangseinziehung

Die Einziehung wird gegen den Willen des betroffenen Gesellschafters beschlossen (s. hierzu den ausführlichen Beitrag von Wagner, RNotZ 2022, 181). Die Zwangseinziehung erfordert stets eine Satzungsgrundlage (§ 34 Abs. 2 GmbHG, Formulierungsbeispiele: Breyer in Beck’sches Formularbuch GmbH-Recht, 2. Aufl. 2024, B I 2 unter § 9, Haimes in Herler, Gesellschaftsrecht in der Not...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Beschluss über die Zwan... / 9. Musterformulierung zum Einziehungsbeschluss

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Musterprotokoll

Begriff Zur Gründung einer GmbH bzw. der Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) muss dem Handelsregister ein Gesellschaftsvertrag vorgelegt werden. Dieser muss bestimmte Mindestangaben enthalten. Seit 2008 ist ein vereinfachtes Gründungsverfahren zugelassen: Statt eines Gesellschaftsvertrages kann das sog. Musterprotokoll verwendet werden. Das Eintragungsverfahren ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.6 § 16 GrEStG (Nichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung)

• 2022 Auswirkungen der Rückabwicklung nach § 16 GrEStG auf die Zuordnung von Grundstücken im Rahmen von § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG / § 16 GrEStG Es stellt sich die Frage, ob sich die Rückabwicklung nach § 16 GrEStG auch auf die Zuordnung von Grundstücken im Rahmen von § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG auswirkt mit der Folge, dass in der Zwischenzeit erfolgte Übertragungen von Anteile...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.9 Bedeutung der USt-IdNr. für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen – Verhandlungsergebnis lt. RL 2018/2010

Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL ist neu gefasst worden. Danach setzt die Steuerbefreiung für innergeminschaftliche Lieferungen ausdrücklich voraus, dass der Steuerpflichtige oder die nichtsteuerpflichtige juristische Person, für den bzw. die die Lieferung erfolgt, für Mehrwertsteuerzwecke in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat registriert ist, in dem die Versendung ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.9 § 13a ErbStG (Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften)

• 2021 Nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen / Erbschaftsteuerfinanzierung / §§ 13a, 13b, 28a ErbStG Die Unternehmensnachfolge kann mit hohen Belastungen von Erb- bzw. SchenkSt verbunden sein. Ursache hierfür sind z. B. nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen, Risiken im Rahmen des Verwaltungs- bzw. Finanzmitteltests oder beim jungen Verwaltungs- und Finanzmittelvermö...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.3.3 Abänderungsverfahren

Rz. 77 Erfolgt eine Verurteilung zur Zahlung zukünftiger Unterhaltsleistungen, ist jede Partei berechtigt, im Wege der Klage eine Abänderung des Urteils zu erreichen, wenn sich die für die Verurteilung zur Entrichtung des Unterhalts, die Bestimmung der Unterhaltshöhe oder die Dauer der Unterhaltspflicht maßgebenden Verhältnisse nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.1 Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 44 Die rechtlichen Eltern üben die elterliche Sorge gemeinsam aus, wenn sie bei der Geburt miteinander verheiratet waren (§§ 1626 Abs. 1 Satz 1; 1626a Abs. 1 HS 1 BGB), nach der Geburt heiraten (§ 1626 a Abs. 1 Nr. 2 BGB), gemeinsame Sorgeerklärungen abgeben (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB) oder ein Kind gemeinschaftlich adoptieren (§ 1754 Abs. 1, Abs. 3 BGB). Die gemeinsamen ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Öffentliche Beglaubigung

Wie läuft eine öffentliche Beglaubigung ab? Reicht dazu eine Personalausweis-Kopie? Das Verfahren einer öffentlichen Beglaubigung regelt § 40 BeurkG. Die unterzeichnende Person muss sich gegenüber dem Notar mit einem entsprechenden gültigen Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass) ausweisen. Wenn die unterzeichnende Person das erforderliche Dokument bereits unterzeichnet...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Betreuung und Geschäftsfähigkeit

Wen lade ich, wenn ein Wohnungseigentümer einen gesetzlichen Betreuer hat? Das kann man nicht pauschal beantworten. Es hängt davon ab, in welchen Bereichen die Betreuung angeordnet ist. Da muss man nachfragen. Im Zweifel laden sie beide. Wie kann ich prüfen, ob eine Person geschäftsfähig ist bei 70 % Schwerbehinderung? Eine Schwerbehinderung hat nichts mit der Geschäftsfähi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss (FAQs) / 3 Kosten der Eintragung

Sie haben Kosten genannt. Handelt es sich dabei um die Kosten vom Grundbuchamt? Benötigt man zusätzlich einen Notar zur Eintragung der Beschlüsse (= fallen weitere Kosten an)? Die von mir genannten Kosten (50 EUR pro Einheit, maximal 500 EUR; GNotKG KV 14160) sind Kosten des Grundbuchamts. Für die öffentliche Beglaubigung der Unterschriften braucht man nach § 129 BGB grundsä...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... / 3 Kosten der Eintragung

Sie haben Kosten benannt: Handelt es sich dabei um die Kosten vom Grundbuchamt? Benötigt man zusätzlich einen Notar zur Eintragung der Beschlüsse (= fallen weitere Kosten an)? Die von mir genannten Kosten (50 EUR pro Einheit, maximal 500 EUR; GNotKG KV 14160) sind Kosten des Grundbuchamts. Für die öffentliche Beglaubigung der Unterschriften braucht man nach § 129 BGB grundsä...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss (FAQs) / 1 Allgemeine Fragen

Was ist damit gemeint, dass Dritte ggf. zustimmen müssen, wenn ein Beschluss zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden soll? Eine Eintragung erfolgt nach § 19 GBO, wenn derjenige sie bewilligt, dessen Recht von ihr betroffen wird. Dies sind die Wohnungseigentümer aber auch bestimmte Grundpfandrechtsgläubiger. Lesen Sie auch § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG: "Ist das Wohnungseigentu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... / 1 Allgemeine Fragen

Was meinen Sie damit, dass Dritte ggf. zustimmen müssen, wenn ein Beschluss zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden soll? Eine Eintragung erfolgt nach § 19 GBO, wenn derjenige sie bewilligt, dessen Recht von ihr betroffen wird. Dies sind die Wohnungseigentümer aber auch bestimmte Grundpfandrechtsgläubiger. Lesen Sie auch § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG: "Ist das Wohnungseigentum...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss (FAQs) /   Exklusive Kostenbelastung einzelner Wohnungseigentümer

Ist eine Klausel im Verwaltervertrag wirksam, wonach Zusatzvergütungen, wie zum Beispiel die Gebühren für die Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren, Mahnungen, die Erstellung von Kopien von Faxen oder Dateien von denjenigen Eigentümern zu tragen sind, die sie veranlasst haben? Die Wohnungseigentümer können gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG den Verteilungsschlüssel einzelner Kos...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung und Kosten... /   Exklusive Kostenbelastung einzelner Wohnungseigentümer

Ist eine Klausel im Verwaltervertrag wirksam, wonach Zusatzvergütungen, wie zum Beispiel die Gebühren für die Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren, Mahnungen, die Erstellung von Kopien von Faxen oder Dateien von denjenigen Eigentümern zu tragen sind, die sie veranlasst haben? Die Wohnungseigentümer können gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG den Verteilungsschlüssel einzelner Kos...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbauseinandersetzung / 1.1 Überblick

Mit dem Erbfall entsteht bei mehreren Erben eine Erbengemeinschaft.[1] Sämtliche Vermögenswerte des Nachlasses stehen allen Erben gemeinsam zu (Gesamthandseigentum). An diesem Gesamthandskonzept bei der Erbengemeinschaft hat sich auch durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)[2] nichts geändert.[3] Jeder Miterbe hat ein berechtigtes Interess...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.3.1 Notarkosten

Der Notar ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BNotO verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Die Notarkosten für die Bestellung eines Erbbaurechts richten sich nach dem GNotKG . Die Gebühren betragen 2,0 für das Beurkundungsverfahren zzgl. Auslagen und MwSt. Dazu kommen i. d. R. noch eine 0,5 Vollzugsgebühr aus dem gleichen Wert und eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.1.1 Inhalt

Das Erbbaurecht lastet als beschränkt dingliches Recht auf dem Grundstückseigentum.[1] Die Zulässigkeit eines auf mehreren Grundstücken lastenden Gesamterbbaurechts ist anerkannt. Nach § 1 Abs. 2 ErbbauRG kann das Erbbaurecht auf einen für das Bauwerk nicht erforderlichen Teil des Grundstücks (Waldfläche) erstreckt werden, sofern das Bauwerk wirtschaftlich die Hauptsache ble...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.2.4 Erwerbskosten für Erbbaurecht oder belastete Grundstücke

Einmalige Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts an einem unbebauten Grundstück (Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notar- und Gerichtsgebühren) sind – im Unterschied zu den Erbbauzinszahlungen – Anschaffungsnebenkosten des Wirtschaftsguts "Erbbaurecht".[1] Sie werden über die Laufzeit des Erbbaurechts abgeschrieben. Der Erwerb eines bestehenden Erbbaurechts führt zu...mehr

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ZErb 03/2026, Norddeutsches Erbrechtsforum, 21./22.11.2025. Ein Tagungsbericht

Am 21. und 22.11.2025 fand in Hamburg das Norddeutsche Erbrechtsforum inzwischen bereits zum 18. Mal statt. Die Veranstaltung wurde online und in Präsenz im Hotel Hafen durchgeführt und war wie jedes Jahr gut besucht. Die wissenschaftliche Leitung lag nun schon zum zweiten Mal bei RA, FAErbR und Notar Dr. Pierre Plottek, Bochum, und RA, FAErbR, FASozR und Notar UIf Schönenbe...mehr

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ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / I. Nießbrauch und Wohnungsrecht

Das verbreitetste rechtliche Instrument zum Vorbehalt von Nutzungsrechten ist der Nießbrauch. Durch den Nießbrauch wird eine Sache in der Weise belastet, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen aus der Sache zu ziehen, § 1030 BGB. Die Nießbrauchsbestellung führt also dazu, dass Eigentum und Nutzungsberechtigung einer Sache ausei...mehr

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FF 03/2026, Nebengüterrecht... / I. Formelles Nebengüterrecht: Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Seit dem Inkrafttreten des FamFG[4] am 1.9.2009 regelt dessen § 266 das Verfahrensrecht des materiellen sog. Nebengüterrechts. Dieser Begriff ist nicht legal definiert.[5] Nebengüterrecht im engeren Sinn umfasst nach überwiegender Ansicht[6] die Anspruchsgrundlagen der konkludenten Ehegatteninnengesellschaft und des familienrechtlichen Vertrages sui generis (Vertrag über ein...mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / aa) Information des Urkundsnotariats

Bei notariell beurkundeten Vollmachten ist der Widerruf auch dem Urkundsnotariat zur Kenntnis zu bringen. Der Notar kann ansonsten befugt sein, dem Bevollmächtigten auf Verlangen weitere Ausfertigungen zu erteilen.mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 2. Ansprüche auf Anbringung eines Widerrufsvermerks

Sind in der Vollmacht mehrere Personen bevollmächtigt oder mehrere Personen Vollmachtgeber und nicht alle Bevollmächtigungen erloschen, bleibt die Vollmacht teilweise wirksam. So z.B. bei einem Vollmachtswiderruf durch einzelne Miterben. Die Urkunde ist in diesem Fall nur vorübergehend zum Anbringen eines Vermerkes herauszugeben ("Vollmacht durch X widerrufen und für X erlos...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2 Beschlussverfahren

Tz. 115 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Das Beschl-Verfahren wird wie folgt durchgeführt: Die AE aller an der Umw beteiligten Rechtsträger beschließen auf der Grundlage des Verschmelzungs- bzw Spaltungsvertrags/-plans und des Berichts über die Umw (s §§ 13, 125, 176, 177, 193 UmwG). Nach § 13 Abs 3 UmwG bedarf der Umw-Beschl der notariellen Beurkundung. Wegen der erforderlichen Me...mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / 6

Auf einen Blick Das MoPeG hat für Personengesellschaften einen grundlegenden Paradigmenwechsel vom Auflösungs- zum Ausscheidensprinzip gebracht, die Regelung der Testamentsvollstreckung dabei jedoch weitgehend unberührt gelassen. Die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung über Gesellschaftsanteile ist zwar, von vereinzelt gebliebenen abweichenden Literaturstimmen abgesehen...mehr

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ZErb 03/2026, Literaturkritik

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beckervordersandfort Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens 3. Aufl. 2025 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-163-6, 79 EUR In seiner 3. Auflage zäh...mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / b) Widerruf der erteilten Zustimmung

Umstritten ist, ob eine erteilte Zustimmung zur Vertretung durch Vorsorgebevollmächtigte widerrufen werden kann. Teilweise wird der Widerruf der Zustimmung zur Vollmachtserteilung seitens der Mitgesellschafter für unzulässig erachtet, da eine Widerrufsmöglichkeit ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit mit sich bringen würde.[28] Schäfer [29] vertritt die Auffassung, dass die...mehr

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FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.11 Bruchteilsgemeinschaft

Bruchteilsgemeinschafter haben nach § 749 BGB einen Aufhebungsanspruch, der im Weg der Leistungsklage gegen den/die anderen Teilhaber geltend zu machen ist. Das Verfahren ist nicht unkompliziert. Es sind nacheinander verschiedene Sachverhaltsalternativen zu prüfen, was je nachdem in einer Versteigerung unter den Gemeinschaftern oder nach den Vorschriften über den Pfandverkau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Dauertestamen... / II. Das MoPeG als Stiefmutter der Testamentsvollstreckung

Wer durch letztwillige Verfügung einen Testamentsvollstrecker ernennt, kann damit über seinen eigenen Tod hinaus auf lange Frist die Befolgung seiner Anordnungen sicherstellen (vgl. § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB), dem Erben die Verfügungsbefugnis über Nachlassgegenstände entziehen (vgl. § 2211 Abs. 1 BGB) und den Zugriff der Eigengläubiger des Erben auf die Nachlassgegenstände verh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abgrenzung von Anschaffungs... / 3.3 Anschaffungsnebenkosten

Ermittlung Anschaffungsnebenkosten sind sämtliche Aufwendungen, die erforderlich sind, um das Eigentum zu erwerben und die Verfügungsmacht zu erlangen. Dies gilt insbesondere für: Notarkosten Grundbuchgebühren Maklerprovision Grunderwerbsteuer Vermessungs- und Bewertungskosten Diese Kosten sind zwingend zu aktivieren. Ein Sofortabzug ist ausgeschlossen. Praxis-Beispiel Berechnung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3 Grundstücksbegriff (Abs. 1)

Rz. 3 Nach § 1 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Rechtsvorgänge, die sich auf inländische Grundstücke beziehen. § 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG definiert diesen Grundstücksbegriff, indem er auf den Grundstücksbegriff des Bürgerlichen Rechts zurückgreift, diesen übernimmt und modifiziert. Der Gesetzgeber hat sich hierbei bewusst nicht am bewertungsrechtlichen Begriff des Grundb...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1.2 Sonderregelungen (Abs. 1 Satz 5 und Satz 6)

Rz. 18 Der Befreiungstatbestand nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 gilt gemäß Abs. 1 Satz 5 auch für Personen, die einen gesetzlich vorgeschriebenen Vorbereitungsdienst für einen Beruf ausüben, für den vor dem 1.1.1995 bereits sowohl eine Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung als auch eine Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer bestan...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Sinn der Regelungen ist es, in möglichst vielen Lebenssituationen eine angepasste Altersvorsorge sicherzustellen, die mit einer generellen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie sie in §§ 1, 2 und 3 festgeschrieben ist, nicht vollständig abbildbar wäre. Die Regelungen über die Befreiung von der Versicherungspflicht tragen damit der Lebenswirkl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1 Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 schafft einen Befreiungsgrund für die Angehörigen von Berufsgruppen, die nicht durch Angestellte, sondern durch Selbstständige, z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte u. a., geprägt sind (BSG, Urteil v. 22.4.1986, 12 RK 60/84); verkammerte Berufe. Der Befreiungstatbestand beruht auf der Überlegung, dass die betroffenen Personen meist nur...mehr