Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 10. Vereinbarung zwischen Transfergesellschaft und Arbeitgeber

Rz. 1044 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.77: BQG/Transfergesellschaft Kooperationsvertrag zwischen der _________________________ – nachfolgend "Transfergesellschaft" genannt – und der _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – Präambel Im Interessenausgleich vom _________________________ und im Sozialplan vom _________________________...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / rr) Besonderheiten

Rz. 801 Das Anhörungsrecht gilt auch in Tendenzbetrieben. Insoweit muss der Arbeitgeber dem BR auch tendenzbezogene Gründe mitteilen, allerdings besteht im Fall des Widerspruchs des BR dann kein Weiterbeschäftigungsanspruch,[2089] denn der Widerspruch des BR darf keine Rechtsfolgen auslösen, von denen § 118 BetrVG gerade befreien will. Rz. 802 Liegt ein Entlassungsverlangen d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Gerichtliche Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 820 Der Weiterbeschäftigungsanspruch kann im Urteilsverfahren mittels Klage oder im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden (Muster hierzu siehe unten § 3 Rdn 616). Beantragt der Arbeitgeber nach § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG im Wege der einstweiligen Verfügung die Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht, ist stets das Arbeitsgericht zuständig, auch wenn d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Anwendungsbereich

Rz. 740 Zwingende Voraussetzung der Anhörungspflicht ist die Existenz eines funktionsfähigen BR. Ein neu gewählter BR ist ab seiner Konstituierung bei der Kündigung von Arbeitnehmern des Betriebes nach § 102 BetrVG zu beteiligen.[1933] Die Pflicht zur Anhörung besteht auch im Falle eines Übergangsmandats nach § 21a BetrVG, sofern der Betrieb nicht in einen Betrieb mit BR ein...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Erfasster Personenkreis

Rz. 496 Zunächst ist der Anwendungsbereich des § 167 Abs. 2 SGB IX zu festzulegen. Nach dem Gesetzeswortlaut ist das BEM bei Beschäftigten durchzuführen. Fraglich ist, was unter Beschäftigten im Sinne des § 167 Abs. 2 SGB IX zu verstehen ist. Nach einer Auffassung[1427] spricht die Gesetzessystematik dafür, den Anwendungsbereich dieser Norm einzugrenzen. § 167 Abs. 2 SGB IX ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Kündigungsfrist und Beendigungstermin

Rz. 750 Seinem Wortlaut nach verlangt § 102 BetrVG zwar nur die Mitteilung der Gründe für die Kündigung, nicht der Kündigungsfristen oder des Kündigungstermins, der Arbeitgeber darf aber gleichwohl nicht gänzlich offenlassen, wann, unter Einhaltung welcher Frist und zu welchem Kündigungstermin eine Kündigung ausgesprochen werden soll. Denn da der BR vor jeder Kündigung anzuh...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 256 Während internationale, insbesondere US-amerikanische Konzerne bereits seit Jahrzehnten Programme zur Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg unterhalten, ist die Vergütung durch Aktienoptionen (Stock Options) in deutschen Unternehmen verhältnismäßig neu.[638] Sie hat sich jedoch ungeachtet zwischenzeitlich eingetretener Schwächen an der Börse mittlerweile ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Inhalt der Anhörung

Rz. 748 Dabei hat der Arbeitgeber den BR zunächst unmissverständlich über seine Kündigungsabsicht zu unterrichten und die maßgeblichen sozialen Daten des zu kündigenden Arbeitnehmers mitzuteilen, also Name, Vorname, Alter, Familienstand und Unterhaltspflichten. Allerdings hat der Arbeitgeber dem BR nur jene Informationen zu übermitteln, die aus seiner Sicht für die Kündigung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Rz. 1010 Wenngleich die Betriebsparteien bei der Ausgestaltung des Sozialplans einen weiten Gestaltungsraum haben, haben sie neben Funktion des Sozialplans und Normzweck des § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG auch zwingendes Gesetzesrecht zu beachten. Von besonderer Bedeutung in diesem Zusammenhang sind die Vorschriften des AGG, wenn Sozialpläne Regelungen enthalten, die Differenzieru...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Festlegung der Ziele/Zielvorgaben/Zielvereinbarung, § 2

Rz. 323 Denkbar ist, die Ziele einseitig durch den Arbeitgeber vorzugeben oder diese durch die Arbeitsvertragsparteien gemeinsam vereinbaren zu lassen. Wird die Vorgabe der Ziele einseitig dem Arbeitgeber vorbehalten (wie hier in der Alternative vorgesehen), hat dieser bei der Festlegung die Interessen des Mitarbeiters angemessen zu berücksichtigen. Denn Zielvorgaben unterli...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Kurzarbeitergeld

Rz. 271 Kurzarbeit wird durch Kurzarbeitergeld nach den Voraussetzungen der §§ 95 ff. SGB III gefördert. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn die Kurzarbeit arbeitsrechtlich wirksam angeordnet wurde, ein erheblicher Arbeitsausfall i.S.v. § 96 SGB III vorliegt, das Beschäftigungsverhältnis nach Beginn des Arbeitsausfalls nicht gekündigt oder aufgelöst wurde,...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Ablösung durch neue Betriebsvereinbarung/einvernehmliche Beendigung

Rz. 135 Für Betriebsvereinbarungen gilt – wie für Tarifverträge und Gesetze – die Zeitkollisionsregel.[417] Danach löst die jüngere, den gleichen Regelungsgegenstand und Adressatenkreis betreffende Regelung die ältere Betriebsvereinbarung ab.[418] Im Rahmen der Zeitkollisionsregel/Ablöseprinzip findet das Günstigkeitsprinzip keine Anwendung.[419] Allerdings gelten die Grunds...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Verfahren

Rz. 1006 Für die Aufstellung eines Sozialplanes gelten zunächst dieselben Verfahrensvorschriften wie für den Interessenausgleich.[2485] Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Betriebspartnern und damit zu einem Einigungsstellenverfahren, sollen Arbeitgeber und Betriebsrat der Einigungsstelle Vorschläge zur Beilegung der Meinungsverschiedenheiten über den Sozialplan machen,...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Rückzahlungsverpflichtung

Rz. 1483 Die Übernahme der Umzugskosten kann mit einer Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rückzahlung der arbeitgeberseitig aufgewandten Kosten verbunden werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Übernahme der Umzugskosten allein auf einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung beruht; ist der Arbeitgeber ausnahmsweise bereits aus § 670 BGB zur Kostenübernahme verpflic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Unterjähriges Ein- und Ausscheiden, Auswirkungen von Fehl- und Freistellungszeiten, § 6

Rz. 331 Scheidet der Arbeitnehmer vor Ablauf eines Geschäftsjahres bzw. vor Ablauf des in der Zielvereinbarung zugrunde gelegten Berechnungszeitraums aus, stellt sich die Frage nach der Berechnung des Anteils des Zielerreichungsbonus.[1016] Hierzu sollte eine Regelung getroffen werden. Fehlt eine solche, ist der Umfang des Bonusanspruches mittels Auslegung (§§ 133, 157 BGB) ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / jj) Wer bietet finanzielle und organisatorische Hilfen an?

Rz. 521 Externe Berater, Behörden und der Sozialversicherungsträger können die Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Arbeitnehmer unterstützen. Ihre Beratung in das BEM einzubinden, kann für den Arbeitgeber im Einzelfall hilfreich sein. Den Werks- oder Betriebsarzt zieht der Arbeitgeber nach dem Willen des Gesetzgebers zur Klärung möglicher Maßnahmen "soweit erforderlich hinzu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Zeitpunkt der Anhörung

Rz. 763 Der BR ist nach dem Wortlaut des § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG "vor jeder Kündigung" anzuhören, also vor dem Zugang der Kündigungserklärung; es kommt daher nicht darauf an, wann das Kündigungsschreiben ausgefertigt oder rechtsverbindlich unterschrieben wird. Eine Kündigung ist schon dann ohne Anhörung des BR im Sinne des § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG ausgesprochen, wenn der Ar...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Fehler auf Seiten des Betriebsrats

Rz. 769 Äußert sich ein einzelnes BR-Mitglied – oder sogar der BR-Vorsitzende – gegenüber dem Arbeitgeber zur beabsichtigten Kündigung und weiß dieser oder muss er davon ausgehen, dass die ihm mitgeteilte Ansicht nicht durch einen entsprechenden Beschluss des Gremiums gedeckt ist, ist die Anhörung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.[2013] So ist z.B. eine Spontanan...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Auswirkungen eines fehlenden BEM auf die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung

Rz. 527 Nach ständiger Rechtsprechung des BAG[1472] ist die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung anhand von Kriterien zu prüfen: Rz. 528 Mit Inkrafttreten des § 167 Abs. 2 SGB IX sind vereinzelt Einzelstimmen laut geword...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Datenschutz- und betriebsverfassungsrechtliche Konsequenzen

Rz. 1721 § 10 HinSchG befugt die internen und externen Meldestellen zur Verarbeitung personenbezogener Daten einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Bei internen Meldestellen eingehende Meldungen sind nach § 11 HinSchG durch die für die Entgegennahme zuständigen Personen in dauerhaf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Anhörung des BR zur Kündigung während der Wartezeit

Rz. 836 Unabhängig von den Voraussetzungen des KSchG und dessen zeitlicher Anwendbarkeit nach § 1 Abs. 1 KSchG (Erfüllung der sechsmonatigen Wartefrist) ist zur Wirksamkeit der Kündigung, stets eine ordnungsgemäße Anhörung des BR nach § 102 BetrVG erforderlich, sofern ein solcher existiert. In diesem Rahmen sind auch die dem Arbeitgeber bekannten und konkretisierbaren Kündig...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Muster Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung

Rz. 442 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.41: Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung Zwischen der _________________________ (Firma, gesetzliche Vertretung und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Gesamt-/Konzern-)Betriebsrat des Betriebs der _________________________ (Firma des Arbeitneh...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit

Rz. 239 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.30: Betriebsvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat[759] der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird zur Rege...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Muster

Rz. 292 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.34: Betriebsvereinbarung Kurzarbeit Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat des Betriebs _________________________ der _________________________ (Name des Arbeitgebers) –...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Muster

Rz. 684 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.55: Antrag auf Unterlassung der Beschäftigung im Rahmen von Überstunden am Sa./So. An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren betreffend die Firma _________________________ (Name) mit den Beteiligtenmehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Nutzung gesundheitsbezogener Daten, die im Rahmen eines BEM gewonnen wurden, bei einer krankheitsbedingten Kündigung

Rz. 535 § 167 Abs. 2 S. 3 SGB IX verlangt ausdrücklich, dass der Arbeitnehmer auf Art und Umfang der erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen ist. Dazu gehört zudem, dass die Datenverarbeitung auch datenschutzkonform zu erfolgen hat.[1485] Es steht außer Zweifel, dass BEM-relevante Daten als sensitive Gesundheitsdaten i.S.v. § 3 Abs. 9 BDSG a.F[1486] einzustufen sind, der...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1140 Aufgrund der Entscheidung des BAG vom 11.4.2006[2692] ist die zuvor umstrittene Frage[2693] geklärt, wem Bonusmeilen aus Geschäftsflügen zustehen. Wenn ein Arbeitnehmer in einem Vielfliegerprogramm bei einer Luftverkehrsgesellschaft auf vom Arbeitgeber bezahlten Reisen Bonusmeilen erwirbt, kann der Arbeitgeber die Bonusmeilen für sich beanspruchen und diese vom Arbe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / j) Anhörung des BR gem. § 102 BetrVG zu betriebsbedingten Kündigungen wegen Betriebsschließung

Rz. 846 Im Fall einer Betriebsschließung bleibt der bisherige BR im Wege des Restmandats nach § 21b BetrVG bis zur Abwicklung des gesamten Betriebes und bis zur Erledigung aller mitwirkungspflichtigen Angelegenheiten im Amt.[2168] Damit ist er auch im Fall einer beabsichtigten Betriebsschließung für die Anhörungen nach § 102 BetrVG zuständig und anzuhören (zur Kündigung von ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Gelegenheitsgeschenke/Trinkgelder

Rz. 974 Nicht strafrechtswürdig und damit grundsätzlich nicht verboten ist die Annahme von üblichen Trinkgeldern oder kleinen Geschenken zum Zeichen der Verbundenheit (z.B. anlässlich Weihnachten oder Neujahr). Hierbei handelt es sich nach der Rechtsprechung um in der Wirtschaft übliche Gelegenheitsgeschenke (z.B. Kugelschreiber, Kalender, Feuerzeuge oder auch die Einladung ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Transfergesellschaften

Rz. 955 Transfergesellschaften (auch: "Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften") sind bei Umstrukturierungen etabliert. Sie sollen die Arbeitslosigkeit der entlassenen Mitarbeiter vermeiden und ihnen durch Unterstützung bei der Bewerbung, Qualifizierung und Vermittlung von Arbeitsangeboten den Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber erleichtern. Thematisch gehören der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 703 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.57: Unterrichtung und Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Versetzung und Umgruppierung An: Betriebsrat Zu Händen des Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Von: Personalabteilung Datum: _________________________ Betr.: Unterrichtung über die beabsichtigte Versetzung und Umgruppierung einer ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Muster

Rz. 539 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.47: Musteranschreiben BEM _________________________ (Firmenanschrift) _________________________ (Anschrift der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters) (Ort, Datum) Prävention bei längerer Arbeitsunfähigkeit gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX – Betriebliches Eingliederungsmanagement Sehr geehrte Frau _________________________/Sehr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / l) Anhörung des BR zur ordentlichen/außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung (einschließlich Verdachtskündigung)

Rz. 858 Verhaltensbedingte Kündigungen kommen als ordentliche und außerordentliche Kündigungen in Betracht. Bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber dem BR alles mitteilen, was aus seiner Sicht den wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründet. Der Arbeitgeber muss auch darüber informieren, zu welche...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Verfügungsanspruch des Betriebsrats

Rz. 646 Ob der Betriebsrat mit einem Antrag auf Unterlassung einer Betriebsänderung im einstweiligen Verfügungsverfahren Erfolg hat, hängt stark davon ab, in welchem Gerichtsbezirk der Betrieb liegt, in dem die Betriebsänderung vorgenommen werden soll. Es besteht ein sog. "Nord-Süd-Gefälle": Während die Landesarbeitsgerichte im "Norden" (z.B. Berlin, Hamburg, Niedersachsen, ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 254 Dienst- und Schichtplangestaltungen finden sich in den verschiedensten Branchen: im Gesundheitswesen, in Produktionsbetrieben, im Dienstleistungsbereich. Im Rahmen der Gestaltung ist entscheidend, welche Schichten geleistet werden müssen, wie deren Festlegung erfolgt und wie die Mitarbeiter im Schichtsystem den konkreten Schichten zugewiesen werden sollen. Da es sich...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Schutzschrift im Beschlussverfahren

Rz. 654 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.53: Schutzschrift im Beschlussverfahren An das Arbeitsgericht _________________________ (Adresse) Schutzschrift, im Beschlussverfahren In Sachen Betriebsrat der Firma _________________________ GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________ (Name), _________________________ (Firmenadres...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Rahmenvereinbarungen, "bedingter" Interessenausgleich

Rz. 961 Der Interessenausgleich ist seiner Natur nach auf den Einzelfall bezogen, denn durch ihn soll der Betriebsrat Einfluss auf die Gestaltung der konkreten Betriebsänderung nehmen können. Er soll sich mit dem Arbeitgeber einigen, ob und ggf. in welchem Umfang und auf welche Art und Weise die geplante Betriebsänderung verwirklicht wird. Dies schließt vorweg genommene Rege...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Folgen eines unterlassenen Versuchs des Interessenausgleichs

Rz. 974 Unterrichtet der Unternehmer den Betriebsrat nicht über die geplante Betriebsänderung, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 EUR geahndet werden kann (§ 121 BetrVG). Rz. 975 Beginnt der Unternehmer mit der Umsetzung der geplanten Betriebsänderung, ohne einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat ausreichend "versucht" zu haben...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (aa) Gestattung privater Nutzung

Rz. 367 Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die private Nutzung des dienstlichen Telefons, denn dieses gehört zu den Betriebsmitteln des Arbeitgebers, über deren Organisation und Einsatz er allein entscheiden kann. Das bedeutet, dass er die private Nutzung gänzlich verbieten oder erlauben kann.[1101] Er kann den Umfang der privaten Nutzung auch an betrieblic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 704 Der Betriebsrat hat drei Möglichkeiten, dem Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zu einer geplanten personellen Maßnahme zu begegnen: Er stimmt ausdrücklich zu; er antwortet nicht in der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG, dann wird seine Zustimmung fingiert; oder er widerspricht der geplanten Maßnahme. Handelt es sich um eine Einstellung und Eingruppierung oder ei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsinterne Stellenausschreibung

Rz. 905 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.71: Betriebsinterne Stellenausschreibung der_____GmbH Betrieb: _________________________ Stellenbezeichnung: Kurierfahrer (m/w/d) Eingruppierung: [2274] Tarifgruppe 4 Wochenarbeitszeit: 40 Stunden wöchentlich Teilzeitarbeitsplatz: Die Stelle ist als Teilzeitarbeitsplatz geeignet/nicht geeignet. Standort: Betrieb __...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung über die Gewährung einer außertariflichen/übertariflichen Zulage

Rz. 306 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.36: Betriebsvereinbarung über die Gewährung einer außertariflichen/übertariflichen Zulage Der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens, des Betriebs, Adresse) – nachfolgend: Arbeitgeber – und der Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens) des Betriebs ________________...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Ausübungskontrolle

Rz. 1730 Neben der (typisierenden) Inhaltskontrolle steht auf zweiter Stufe der Rechtmäßigkeitsprüfung die Ausübungskontrolle im Einzelfall. Ein Arbeitgeber kann von einem vorbehaltenen Widerrufsrecht nur dann wirksam Gebrauch machen, wenn die Ausübung des Widerrufs auf einem in der Klausel angegeben Grund beruht und billigem Ermessen entspricht (§ 315 BGB, § 106 S. 1 GewO)....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 4. Abhängige und herrschende Unternehmen (§ 17 AktG)

Rz. 30 Ein Konzernverhältnis kann durch das Vorliegen eines Abhängigkeitsverhältnisses entstehen. Abhängige Unternehmen sind rechtlich selbstständige Unternehmen, auf die ein anderes Unternehmen (herrschendes Unternehmen) unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (§ 17 Abs. 1 AktG). Von einem im Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen wird vermutet,...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) Dienstliche Nutzung

Rz. 364 Für die Zulässigkeit der Datenkontrolle bei dienstlichen Telefongesprächen sind DS-GVO und BDSG und mittelbar natürlich weiterhin das allgemeine Persönlichkeitsrecht, hier dann das Recht auf informationelle Selbstbestimmung maßgeblich.[1091] Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes gewährleistet die Befugnis...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Beschlussfassung des BR

Rz. 778 Bevor sich der BR gegenüber dem Arbeitgeber zur Kündigung äußert, muss er einen entsprechenden Beschluss fassen (§ 33 BetrVG). Dieser Beschluss umfasst das Ob und das Wie der Stellungnahme. Das Gesetz schreibt insoweit keine bestimmte Vorgehensweise im Vorfeld der Beschlussfassung vor; insbesondere ist der BR auch nicht etwa verpflichtet, den zu kündigenden Arbeitneh...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Betrieb und Betriebsrat

Rz. 47 Dreh- und Angelpunkt des Betriebsverfassungsrechts ist der Betrieb als die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt.[206] Ein Betrieb wird betriebsratsfähig, sobald in der Regel mindestens fünf wahlberechtigt...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (cc) Kontrollmöglichkeiten auf Grundlage von Einwilligungen

Rz. 374 Diese gesetzliche Ausgangssituation ist für den Arbeitgeber unbefriedigend. Insbesondere bei der kostenlosen Gestattung der Privatnutzung führt sie zu nicht unerheblichem technischem Aufwand. Daher wird in der Praxis oftmals versucht, auf die Möglichkeit der Einholung einer Einwilligung nach § 26 Abs. 2 BDSG der Mitarbeiter zur Erfassung und Speicherung der Telefonda...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kommentare und Einzelschriften: Ballreich, Fallkomm zum Umw-Recht, 6. Aufl, Luchterhand Vlg 2019; Baumbach/Hopt, HGB, 42. Aufl, C.H. Beck Vlg 2023; Brandis/Heuermann, EStG, KStG, GewStG und ertragstliche Nebenges, Vahlen Vlg 2024; Klein/Müller/Lieber, Änderung der Unternehmensform, 12. Aufl, NWB Vlg 2022; Lademann, UmwStG, 3. Aufl, Richard Boorberg Vlg 2022; Haritz/Menner/Bilitews...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 725 Soll eine Einstellung oder Versetzung erfolgen, zu der keine Zustimmung des Betriebsrats vorliegt, auch nicht im Wege der Zustimmungsfiktion des § 99 Abs. 3 BetrVG, kommt eine vorläufige Maßnahme nach § 100 BetrVG in Betracht. Ansonsten muss der Arbeitgeber bis zum Abschluss des gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens warten. Das Verfahren des § 100 BetrVG ist ...mehr