Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Personelle Maßnahmen

Rz. 16 Nach der abschließenden Aufzählung des § 99 BetrVG sind unter personellen Einzelmaßnahmen die Einstellung, Ein- und Umgruppierung sowie die Versetzung zu verstehen. Hinweis Da sich die arbeitsvertraglichen und betriebsverfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine personelle Maßnahme nicht immer decken, muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob sie jeweils vorliegen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.6 Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen

Rz. 24 Gleiches gilt für die Verlängerung von zunächst befristet abgeschlossenen Arbeitsverträgen (BAG, Beschluss v. 28.10.1986, 1 ABR 16/85 [1]) oder deren Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Eine Ausnahme soll für die Verlängerung eines befristeten Probearbeitsverhältnisses gelten, sofern dem Betriebsrat vor der Einstellung zur Probe mitgeteilt worden ist, de...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.6 Vereinbarung über die Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats

Rz. 152a Die Betriebsparteien können nicht vereinbaren, dass die Zustimmung des Betriebsrats als verweigert gilt, wenn zwischen ihnen bis zum Ablauf der Äußerungsfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG kein Einvernehmen über eine vom Arbeitgeber beantragte Umgruppierung erzielt wird. Für den damit verbundenen Eingriff in das Zustimmungsersetzungsverfahren (§ 99 Abs. 4 BetrVG) fe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Zeitpunkt der Unterrichtung

Rz. 101 Der Betriebsrat ist in zeitlicher Hinsicht vor der Durchführung der personellen Maßnahme zu unterrichten. Rechtzeitig bedeutet, dass die Mitteilung früh genug erfolgen muss, um den Betriebsrat noch in die Lage zu versetzen, die Sachlage zu prüfen und mit dem Arbeitgeber eine Verständigung zu suchen. Der objektiv späteste Termin liegt wegen § 99 Abs. 3 BetrVG eine Woc...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5 Unterrichtung über Dauer der Maßnahme

Rz. 106b Bei vorübergehender Versetzung ist dem Betriebsrat der Zeitraum mitzuteilen. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen und bei der "Einstellung" von Leiharbeitnehmern (vgl. § 7 Satz 2 BetrVG) ist die voraussichtliche Dauer der Beschäftigung mitzuteilen[1], bei Teilzeitkräften Lage und Dauer der Arbeitszeit (BAG, Beschluss v. 20.12.1988, 1 ABR 68/87 [2]).mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Unterrichtung über vorgesehenen Arbeitsplatz

Rz. 106 Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat unter Vorlage der notwendigen Unterlagen insbesondere über den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz oder den vorgesehenen Einsatzbereich und die vorgesehene Eingruppierung sowie über die Auswirkungen der geplanten Einstellung oder Versetzung zu informieren. Das betrifft nicht nur den räumlichen Ort, an dem die Arbeit geleistet werde...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.9 Vorlagepflicht für Bewerber und Einsichtsrecht des Betriebsrats

Rz. 110 Ein Bewerber kann vom Arbeitgeber nicht verlangen, dass seine Bewerbungsunterlagen nicht dem Betriebsrat vorgelegt werden (BAG, Beschluss v. 19.5.1981, 1 ABR 109/78 [1]), da der Betriebsrat einer Schweigepflicht unterliegt (§ 99 Abs. 1 Satz 3 BetrVG). Ein Recht des Betriebsrats auf Einsichtnahme in den Arbeitsvertrag oder – bei innerbetrieblichen Bewerbern – in die Pe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Eingruppierung

Rz. 38 Die erstmalige Eingruppierung wird in der Regel mit der Einstellung zusammenfallen, sie stellt aber einen gesonderten Beteiligungstatbestand dar. Hinweis Der Betriebsrat ist bei einer Einstellung sowohl um Zustimmung zur Einstellung als auch um Zustimmung zur Eingruppierung zu ersuchen, wobei beide Anträge zusammengestellt werden sollten. Der Betriebsrat ist nicht berec...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Gründe für die Verweigerung der Zustimmung durch den Betriebsrat

Rz. 112 Der Betriebsrat hat im Rahmen seines Mitbestimmungsrechts nach § 99 BetrVG 3 Reaktionsmöglichkeiten: Er kann ausdrücklich seine Zustimmung erklären. Er braucht sich nicht zu äußern, sodass seine Zustimmung nach Fristablauf als erteilt gilt (ebenso, wenn er sich verspätet oder nicht ordnungsgemäß äußert). Er kann seine Zustimmung verweigern. Rz. 113 Der Betriebsrat ist in...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.6 Eingruppierung von geringfügig Beschäftigten

Rz. 47 Werden geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 SGB IV unter Begründung eines versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisses eingestellt, besteht entgegen einer weit verbreiteten Ansicht die Pflicht zur Eingruppierung in die allgemeinen tariflichen oder betrieblichen Entgeltordnungen. Die geringfügige Beschäftigung ist keine besondere Kategorie einer Tätigkeit, die ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.7 3.2.7 Überleitung in die Entgeltordnung des TVöD

Rz. 47a Bei der Überleitung von Beschäftigten zu den Entgeltgruppen und den Stufen der Entgelttabelle des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) nach den Regelungen des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) ist der Betriebsrat nach § 99 BetrVG zu beteiligen. Die Einordnu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Verstoß gegen Auswahlrichtlinien (Nr. 2)

Rz. 129 Nach § 99 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG kann die Zustimmung zu einer personellen Einzelmaßnahme verweigert werden, wenn sie gegen eine Auswahlrichtlinie im Sinne von § 95 BetrVG verstößt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine freiwillig mit dem Betriebsrat vereinbarte oder um eine Richtlinie gem. § 95 Abs. 2 BetrVG handelt, deren Einführung verlangt werden kann. Rz. 129...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.9 Rechte des betroffenen Arbeitnehmers

Rz. 54 Ist der Arbeitnehmer mit der im Einvernehmen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber oder im gerichtlichen Beschlussverfahren gefundenen Eingruppierungsentscheidung nicht einverstanden, kann er Klage auf Feststellung erheben, dass er in eine bestimmte Vergütungsgruppe eingruppiert ist (h. M.). Ein Beschlussverfahren über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.2.1 Änderung einer Vergütungsordnung

Rz. 58 Eine Vergütungsordnung ändert sich, weshalb alle Arbeitnehmer ohne Änderung der tatsächlichen Tätigkeit neu eingruppiert werden müssen (BAG, Beschluss v. 9.3.1993, 1 ABR 48/92; BAG, Beschluss v. 18.1.1994, 1 ABR 42/93 [1]; BAG, Beschluss v. 10.12.2002, 1 ABR 27/01 [2]). Praxis-Beispiel Neue Lohn- und Gehaltsgruppeneinteilung; Neufassung oder Vermehrung der allgemeinen Tä...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Nachschieben von Gründen

Rz. 149 Ein Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen nach Ablauf der Wochenfrist ist im Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG grundsätzlich unzulässig (BAG, Beschluss v. 23.01.2019, 4 ABR 56/17 [1]). Der Betriebsrat ist jedoch nicht gehindert, nachträglich ergänzend rechtliche Argumente vorzubringen, die er im Verweigerungsschreiben nicht angeführt hatte (BAG, Beschluss v...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.5 Begründung der Zustimmungsverweigerung

Rz. 152 Die Gründe müssen aus konkreten Tatsachen bestehen, eine reine Wiederholung des Gesetzeswortlauts genügt – zumindest für die Tatbestände der Nrn. 3 und 6 (BAG, Beschluss v. 18.10.1988, 1 ABR 33/87 [1]) – nicht. Ansonsten lässt das BAG die Möglichkeit genügen, dass mit der vom Betriebsrat vorgebrachten Begründung ein gesetzlicher Tatbestand geltend gemacht wird (BAG, B...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.2.5 Gewährung oder Wegfall einer Zulage

Rz. 64 Sieht eine Vergütungsordnung eine Zulage vor, für die neben den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen weitere Merkmale vorliegen müssen, stellt die Zulage also eine Zwischenstufe zwischen den einzelnen Vergütungsgruppen dar, ist die Gewährung oder der Wegfall dieser Zulage eine nach § 99 BetrVG zustimmungspflichtige Umgruppierung (BAG, Beschluss v. 2.4.1996, 1 ABR 50/95 [1]).mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.1 Antrag auf Zustimmungsersetzung

Rz. 154 Will er die Zustimmungsverweigerung nicht hinnehmen, muss er gem. § 99 Abs. 4 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung des Betriebsrats zu ersetzen, wenn er die Maßnahme dennoch durchführen will. Er darf die Maßnahme, wenn sie nicht ausnahmsweise gem. § 100 BetrVG vorläufig zulässig ist, zunächst nicht durchführen. Er würde sich sonst einem Aufhebungsver...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.3 Einverständnis des Arbeitnehmers

Rz. 67 Keinen Einfluss auf das Beteiligungsrecht des Betriebsrats hat ein Einverständnis des Arbeitnehmers mit der Umgruppierung. Andererseits ist es für den Anspruch des Arbeitnehmers auf die Vergütung derjenigen Vergütungsgruppe, deren Merkmalen seine Tätigkeit entspricht, ohne Einfluss, ob der Betriebsrat beteiligt worden ist, ob er zugestimmt oder abgelehnt hat.[1] Die U...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.3 Verhältnis zu § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX

Rz. 72 Der schwerbehindertenrechtliche Beschäftigungsanspruch nach § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX lässt Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 99 BetrVG unberührt. Soweit für die Erfüllung des schwerbehindertenrechtlichen Beschäftigungsanspruchs eine Versetzung erforderlich ist, hat der schwerbehinderte Mensch einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die Zustimmun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.1 Begriff

Rz. 68 Der betriebsverfassungsrechtliche Begriff der Versetzung in § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist versteckt in § 95 Abs. 3 BetrVG definiert, der sich primär mit den Auswahlrichtlinien befasst. Danach ist Versetzung im Sinne dieses Gesetzes die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer eines Monats überschreitet oder die mit einer erheblichen Änder...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.5 Voraussetzungen einer Versetzung

Rz. 74 Eine zustimmungspflichtige Versetzung setzt voraus, dass zunächst der Arbeitsbereich des betroffenen Arbeitnehmers in tatsächlicher Hinsicht geändert wird. Dann ist zu prüfen, ob die Änderung voraussichtlich die Dauer eines Monats überschreitet oder mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist (BAG, Beschluss v. 19.2...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.1 Begriff

Rz. 17 Der Begriff der Einstellung ist im Gegensatz zu dem der Versetzung (§ 95 Abs. 3 BetrVG) nicht gesetzlich definiert. Eine Einstellung i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach ständiger Rechtsprechung des BAG vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.12 Keine Vertragsstrafe bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten

Rz. 111b Die Betriebsparteien können keine Vereinbarung treffen, durch die sich der Arbeitgeber verpflichtet, an den Betriebsrat im Falle der Verletzung von Mitbestimmungsrechen eine Vertragsstrafe zu zahlen. Für eine solche Vereinbarung fehlt dem Betriebsrat die Vermögensfähigkeit. Soweit er nicht vermögensfähig ist, besitzt er auch keine Rechtsfähigkeit zum Abschluss von V...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.4 Eingruppierung von Leiharbeitnehmern

Rz. 45 Wird ein Leiharbeitnehmer gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG an einen Entleiher überlassen, in dessen Betrieb eine Vergütungsordnung besteht, ist er aufgrund des für ihn geltenden Grundsatzes des "Equal pay" (vgl. § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2 AÜG) für die Zeit der Überlassung in diese Vergütungsordnung einzugruppieren. Dies gilt nur dann nicht, wenn ein für den Leiharbeitnehm...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.5.2 Voraussichtliches Überschreiten der Monatsfrist

Rz. 78 Bei der Zeitprognose, also der Frage, ob die Zuweisung "voraussichtlich" die Dauer eines Monats überschreitet, ist eine objektive Betrachtung der wahrscheinlichen Dauer vorzunehmen.[1] Ergibt diese, dass die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs – ohne erhebliche Änderung der Arbeitsumstände – kürzer als ein Monat ist, entfällt das Beteiligungsrecht des Betriebsrats...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 8 Bei der Ermittlung der regelmäßigen Arbeitnehmerzahl[1] ist nicht die zufällige tatsächliche Beschäftigtenzahl zum Zeitpunkt der vorgesehenen personellen Einzelmaßnahme maßgeblich, sondern die normale Arbeitnehmerzahl des Betriebs, d. h. diejenige Personalstärke, die für den Betrieb im Allgemeinen kennzeichnend ist. Insofern bedarf es eines Rückblicks auf die bisherige...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.6 Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs

Rz. 82 Nach § 95 Abs. 3 BetrVG muss, soll der Versetzungsbegriff erfüllt sein, ein anderer Arbeitsbereich "zugewiesen" werden. Hiervon kann nur ausgegangen werden, wenn die geänderte Tätigkeit auf die Initiative des Arbeitgebers zurückgeht (BAG, Beschluss v. 19.2.1991, 1 ABR 21/90 [1]). Es ist also nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber einseitig von seinem Direktionsrecht ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.6 Arbeitskampf

Rz. 15 Eingeschränkt ist das Beteiligungsrecht gem. § 99 BetrVG im Arbeitskampf, soweit seine Ausübung unmittelbar und zwangsläufig zur Folge hätte, dass die Freiheit des Arbeitgebers, Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen oder Folgen eines Arbeitskampfs zu begegnen, in ihrem Kernbereich beeinträchtigt würde (BVerfG, Beschluss v. 7.4.1997, 1 BvL 1/96). Daher gilt, dass der Betr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.5 Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 23 Bei der Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses wird eine mitbestimmungspflichtige Einstellung angenommen, wenn der Fortsetzung jeweils eine neue Arbeitgeberentscheidung zugrunde liegt. Praxis-Beispiel Beschäftigung über die vertraglich vereinbarte oder tarifliche Altersgrenze hinaus (BAG, Beschluss v. 10.3.1992, 1 ABR 57/91 [1]). Dies gilt auch bei vereinbartem Hinaussc...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.8 Bestellung eines Datenschutzbeauftragten oder eines sonstigen Beauftragten

Rz. 122a Ein Gesetzesverstoß ist auch gegeben, wenn ein Arbeitnehmer, der die in § 37 Abs. 5 DSGVO geforderten Qualifikationen nicht besitzt, zum Datenschutzbeauftragten bestellt wird.[1] Rz. 122b Gleiches gilt für sonstige betriebliche Beauftragte, bei denen gesetzlich geforderte persönliche oder fachliche Qualifikationen vorhanden sein müssen, z. B. die Bestellung eines Imm...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.3 Keine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft

Rz. 116 Ein Zustimmungsverweigerungsgrund besteht aber dann, wenn der Arbeitgeber die Einstellung eines Bewerbers davon abhängig macht, dass dieser nicht Gewerkschaftsmitglied ist. Ein solches Auswahlkriterium verstößt gegen das nach Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Recht des Arbeitnehmers, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein. Der Verstoß berechtigt den Betriebsrat, die Zustimmun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Form der Unterrichtung

Rz. 99 Für den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zu einer der in § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bezeichneten personellen Maßnahme sieht das Gesetz keine besondere Form vor, die Unterrichtung kann also mündlich oder schriftlich erfolgen, zu Nachweis- und Beweiszwecken ist die Schriftform vorzuziehen. Fehlt es an einem ausdrücklichen Zustimmungsersuchen, ist es ausreichend, we...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.4 Rechtsstreit über das Bestehen, den Inhalt oder den Umfang eines Beteiligungsrechts

Rz. 164 Ein Streit der Betriebsparteien über das Bestehen, den Inhalt oder den Umfang eines Beteiligungsrechts kann mit einem Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (BAG, Beschluss v. 15.1.2002, 1 ABR 13/01 [1]). § 256 Abs. 1 ZPO ist auch im Beschlussverfahren anwendbar (BAG, Beschluss v. 22.6.2005, 10 ABR 34/04 [2]). Der Betriebsrat kann allerdings...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.5 Fehlende Ausschreibung im Betrieb (Nr. 5)

Rz. 142 Der Betriebsrat kann bei der Neubesetzung eines Arbeitsplatzes, bei Umgruppierungen und Versetzungen seine Zustimmung verweigern, wenn eine nach § 93 BetrVG erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist. Nach dieser Vorschrift kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen, dass frei werdende oder neu geschaffene Stellen innerhalb des Betriebes ausgeschrieb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.8 Verpflichtung des Arbeitgebers zur Eingruppierung und Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 48 Wird ein Arbeitnehmer von einer für den Betrieb geltenden Vergütungsordnung erfasst, ist der Arbeitgeber zur Eingruppierung des Arbeitnehmers und zur Beteiligung des Betriebsrats verpflichtet (BAG, Beschluss v. 23.11.1993, 1 ABR 34/93 [1]). Der Betriebsrat hat ein Beteiligungsrecht, wenn der Arbeitgeber eine Eingruppierungsentscheidung entweder trifft oder unterlässt, ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.3 Entscheidung des Gerichts

Rz. 159 Das Arbeitsgericht prüft im Beschlussverfahren gem. § 2a ArbGG, ob der vom Betriebsrat angegebene Verweigerungsgrund gegeben ist, und ersetzt die Zustimmung, wenn dies nicht der Fall ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber zuvor den Betriebsrat vorschriftsgemäß unterrichtet hat. Fehlt es daran, ist der Antrag, die fehlende Zustimmung zu ersetzen, als unzul...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3 Besorgnis der Benachteiligung anderer Arbeitnehmer (Nr. 3)

Rz. 130 Der Tatbestand der Nr. 3 ist gegeben, wenn aufgrund vom Betriebsrat vorzubringender Tatsachen die Besorgnis besteht, dass einem schon im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer gekündigt werden muss, wobei auch eine Änderungskündigung ausreicht (BAG, Beschluss v. 30.8.1995, 1 ABR 11/95 [1]) oder sonstige Nachteile, z. B. Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes oder Verschle...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.7 Vorlage von Bewerbungsunterlagen

Rz. 108 Der Arbeitgeber hat auch die Bewerbungsunterlagen vorzulegen. Bewerbungsunterlagen i. S. d. § 99 Abs. 1 BetrVG sind zunächst alle im Zusammenhang mit der Bewerbung um die betreffende Stelle vom Bewerber selbst eingereichten Unterlagen. Dazu zählen Bewerbungsschreiben, Zeugnisse, Teilnahmebestätigungen, Lebenslauf, Lichtbild, Angaben über den Gesundheitszustand, Refer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.1 Mitteilung an Arbeitgeber

Rz. 146 Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, hat er dies binnen einer Ausschlussfrist von einer Woche nach ordnungsgemäßer Unterrichtung durch den Arbeitgeber (vgl. Rz. 78 ff.) diesem unter Angabe konkreter Gründe schriftlich mitzuteilen, § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG. Die Frist beginnt mit dem Tag des Zugangs der vollständigen Informationen des Arbeitgebers. Dieser Tag ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.4 Vollständige Unterrichtung

Rz. 151 Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht oder nicht vollständig unterrichtet, beginnt die Wochenfrist nicht zu laufen, ein Zustimmungsersetzungsantrag des Arbeitgebers ist als unbegründet abzuweisen. Vervollständigt der Arbeitgeber die Informationen, kann der Betriebsrat binnen einer weiteren Woche Stellung nehmen (BAG, Beschluss v. 10.8.1993, 1 ABR 22/93). Sieht de...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.3 Beschäftigung anderer Personen

Rz. 19 Für eine Einstellung i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, die darauf abstellt, dass ein arbeitstechnischer Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit verwirklicht wird (vgl. BAG, Beschluss v. 8.11.2016, 1 ABR 57/14 [1]), ist es nicht entscheidend, welcher Art das Rechtsverhältnis ist, in dem die Personen zum Betriebsinhaber stehen. Eine Einstellung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.5 Einstellung von Leiharbeitnehmern

Rz. 118 Ebenso kann der Betriebsrat seine Zustimmung zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers nicht wegen eines Verstoßes gegen das Gleichstellungsgebot in § 8 Abs. 1 AÜG verweigern. Das mit dem Gleichstellungsgebot verbundene gesetzliche Ziel verlangt nicht danach, dass im Verletzungsfall eine Beschäftigung des Leiharbeitnehmers ganz unterbleibt. Vielmehr widerspräche es gerad...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.2.6 Aufstieg zum AT-Angestellten

Rz. 65 Steigt ein Arbeitnehmer zum AT-Angestellten auf und besteht für diesen Personenkreis kein differenziertes betriebliches Vergütungsschema, ist diese Maßnahme entgegen der Auffassung des BAG (BAG, Beschluss v. 17.6.2008, 1 ABR 37/07 [1]; Beschluss v. 31.10.1995, 1 ABR 5/95 [2]) und weiten Teilen der Literatur[3] keine beteiligungspflichtige Umgruppierung. Der Arbeitnehmer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.2 Auswirkungen auf die personellen Maßnahmen

Rz. 156 Einstellungen sind individualrechtlich zunächst voll wirksam, soweit die Zustimmung vom Betriebsrat nicht erteilt und vom Arbeitsgericht nicht ersetzt ist.[1] Allerdings darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in diesem Fall nicht beschäftigen, wobei der Arbeitnehmer jedoch gem. § 615 BGB den Entgeltanspruch auch für die Zeit der Nichtbeschäftigung behält (BAG, Urteil ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.5.1 Änderung des Arbeitsbereichs

Rz. 75 Das Betriebsverfassungsgesetz definiert selbst nicht, was unter einem Arbeitsbereich zu verstehen ist. "Arbeitsbereich" sind Aufgabe und Verantwortung des Arbeitnehmers sowie die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs. Der Begriff ist räumlich und funktional zu verstehen. Er umfasst neben der Arbeitsleistung auch die Art der Tätigke...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6 Sonstige Mitteilungspflichten

Rz. 107 Dem Betriebsrat sind der Name, die genauen Personalien, die vorgesehene Eingruppierung, Zeitpunkt der Maßnahme, alle Umstände über die persönliche und fachliche Eignung für den vorgesehenen Arbeitsplatz sowie eventuelle betriebliche Auswirkungen mitzuteilen. Dies gilt sowohl für vom Bewerber eingereichte als auch für vom Arbeitgeber ermittelte Angaben. Rz. 107a Gelten...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.6.3 Funktionale Versetzung

Rz. 89 Hierunter ist die Zuweisung eines neuen Tätigkeitsbereichs zu verstehen. Erforderlich ist, dass die eingetretene Änderung über solche Änderungen hinausgeht, die sich im normalen Schwankungsbereich halten. Qualitativ muss die Änderung zur Folge haben, dass die Arbeitsaufgabe eine andere wird. Unerheblich ist, ob dies für den Arbeitnehmer vorteilhaft oder nachteilig ode...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Unternehmens- und konzernbezogene Maßnahmen

Rz. 13 Werden – wie vielfach üblich – Personalentscheidungen auf Unternehmens- oder Konzernebene getroffen, bleibt für die betriebsverfassungsrechtliche Beteiligung gleichwohl der für den einzelnen Betrieb gewählte Betriebsrat zuständig. Wird ein Arbeitnehmer innerhalb des Unternehmens oder auch – soweit dies arbeitsvertraglich möglich ist – des Konzerns versetzt, bedarf es ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.4 Fremdfirmeneinsatz

Rz. 21 Der Einsatz von Fremdarbeitnehmern, die aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrags ihres Vertragsarbeitgebers auf dem Betriebsgelände eines anderen Arbeitgebers tätig sind, führt allein noch nicht zu ihrer Eingliederung und damit zu einer Einstellung i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, selbst wenn die von ihnen zu erbringende Dienst- oder Werkleistung hinsichtlich Art, ...mehr