Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Gesamtbetriebsvereinbarung EDV-Systeme und Schutz personenbezogener Daten

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 336 Der Einsatz von modernen EDV-Systemen in den Betrieben wirft eine Vielzahl von Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und den Schutz von Arbeitnehmerdaten. Rz. 337 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats werden nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ausgelöst, wenn der Einsatz der EDV-Systeme die Möglichkeit einer ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / kk) BEM und Arbeitsrecht

(1) Auswirkungen eines fehlenden BEM auf die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung Rz. 527 Nach ständiger Rechtsprechung des BAG[1472] ist die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung anhand von Kriterien zu prüfen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 36 Zielgrößen und Fristen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern

Literatur: Backhaus Die Quotengesetzgebung nach dem FüPoG II und die Kommanditgesellschaft auf Aktien, AG 2021, 653; Bayer/Hoffmann Frauenquote: Ja – Mitbestimmung: Nein – GmbH mit Frauenquote ohne Mitbestimmung?, GmbHR 2017, 441; DAV Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Priva...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Schlussbestimmungen, § 9

Rz. 335 Über die Schlussbestimmungen lassen sich wesentliche Aspekte auffangen, die im Fall etwaiger Unstimmigkeiten Verfahren und Grundsätze zur Erhaltung der Betriebsvereinbarung festlegen oder eine Abwicklung im Sinne der Parteien ermöglichen (dazu im Einzelnen unter Rdn 237).mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Fehler auf Seiten des Arbeitgebers

Rz. 771 Eine aus Sicht des Arbeitgebers unvollständige oder bewusst unrichtige und damit irreführende Darstellung stellt keine ordnungsgemäße Anhörung dar.[2021] Dabei kann die Fehlerhaftigkeit sowohl aus der Aufbereitung der mitgeteilten Tatsachen, als auch aus dem Weglassen von gegen die Kündigung sprechenden, den Arbeitnehmer entlastenden Informationen resultieren.[2022] ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (11) Praktische Hinweise

Rz. 291 Vor Abschluss einer Betriebsvereinbarung sollten zunächst Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind, die Kurzarbeitsperiode so kurz wie möglich zu gestalten. In Betracht kommt etwa der Abbau von Überstunden, die Abwicklung von Resturlaub, Betriebsurlaub, sonstige Betriebsschließungstage, unbezahlte Freistellung oder die Möglichkeit, auf Lager zu produzieren sowie...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Ausgangslage

Rz. 686 Nicht immer geht es bei der Arbeitszeit-Mitbestimmung um Mehrarbeit. Auch die personelle Besetzung oder Verschiebungen bei der Lage der Arbeitszeit sind mitbestimmungspflichtig, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.[1550] Typischerweise führen Streitigkeiten um Dienstpläne zu Eilverfahren.mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 661 Betriebliche Altersversorgung sind Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt werden (§ 1 Abs. 1 Betriebsrentengesetz – BetrAVG). Für sie gilt das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), bei dem es sich um ein sog. "Arbeitnehmerschutzgesetz" handelt, so dass dess...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (15) Schlussbestimmungen, § 13

Rz. 237 Zu entscheiden ist grundsätzlich, ob eine Betriebsvereinbarung im Fall der Kündigung Nachwirkung haben soll. Für den Fall der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten geht der Gesetzgeber nach § 77 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich von der Nachwirkung aus. Diese Regelung ist aber dispositiv, d.h. die Betriebsparteien können eine hiervon abweichende Vereinbarung treffen. F...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Betriebsübergang

Rz. 1025 Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis gem. § 613a BGB auf den Betriebserwerber übergeht, erhalten keine Abfindung, wenn ihre Arbeitsstätte beim Betriebserwerber nicht weiter als (…) km von ihrer bisherigen Arbeitsstätte entfernt liegt. Liegt die Arbeitsstätte weiter als (…) km entfernt von der bisherigen Arbeitsstätte, erhalten Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Pendlerpauschale

Rz. 1028 Liegt im Falle einer Änderungskündigung der Gesellschaft oder im Falle einer einvernehmlichen Versetzung der künftige Arbeitsort eines Arbeitnehmers künftig mindestens (…) km entfernt vom bisherigen Arbeitsort des Arbeitnehmers und zieht der Arbeitnehmer nicht um, sondern pendelt er unter Beibehaltung seiner bisherigen Wohnung täglich zu seinem künftigen Arbeitsort...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 352 Die U-GmbH beschäftigt 350 Mitarbeiter. Jeder Mitarbeiter verfügt über eine dienstliche Telefonnummer. Diese Telefonnummer kann man sowohl über das Festnetztelefon am Arbeitsplatz nutzen als auch von zuhause über eine Software. Mittels dieser Software kann man, wie am physischen Telefon, Anrufe über die dem jeweiligen Mitarbeiter zugeordnete Nummer tätigen und entgeg...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Globalantrag

Rz. 492 Ein sog. Globalantrag, mit dem für einen bestimmten Vorgang generell ein Mitbestimmungsrecht geltend gemacht wird, kann zwar zulässig sein, ist aber unbegründet, wenn die Unterlassung einer bestimmten Handlung auch für Fallgestaltungen begehrt wird, für die kein Mitbestimmungsrecht besteht. Kann die Unterlassung nicht für alle vom Antrag erfassten Fallgestaltungen ve...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 693 Der Betriebsrat ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Versetzung anzuhören. Bei der Versetzung leitender Angestellter muss der Betriebsrat dagegen nur informiert werden, § 105 BetrVG. Versetzung i.S.v. § 99 BetrVG ist unabhängig von dem arbeitsvertraglichen Versetzungsbegriff und der arbeitsvertraglichen Möglichkeit ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Außergerichtliche Mediation und BEM

Rz. 538 Außergerichtliche Mediation kann immer auch im Rahmen eines BEM nützlich sein.[1497] Dabei kommt dem Präventionsgesetz (PrävG) eine große Bedeutung zu. Das PrävG will verhindern, dass Mitarbeiter arbeitsunfähig werden, das BEM hingegen hat zum Ziel, arbeitsunfähig gewordene Mitarbeiter vor erneuter Krankheit zu bewahren. Für die Anwendung einer außergerichtlichen Med...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Social Media Guidelines

Rz. 440 Viele Internetnutzer schließen sich beruflich wie privat in virtuellen Gemeinschaften zusammen. Die Tatsache, dass Arbeitgeber über ihre Arbeitnehmer in den sozialen Netzwerken partizipieren, birgt Probleme im Hinblick auf den Beschäftigtendatenschutz und Compliance, aber nicht nur in dieser Hinsicht bestehen Risiken. Zur besseren Abgrenzung von privater und kommerzi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Jubiläumszusagen

Rz. 1030 Arbeitnehmer, die bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die für sie maßgebliche Kündigungsfrist endet, die Voraussetzungen für eine Jubiläumszusage nach Maßgabe der Betriebsvereinbarung vom (…) erworben hätten, wäre ihr Arbeitsverhältnis nicht infolge der in § 1 dieses Sozialplans beschriebenen Betriebsänderung beendet worden, erhalten die reguläre Jubiläumszusag...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / nn) Sonstige Fälle

Rz. 776 Der vorbehaltene Widerruf einzelner Arbeitsbedingungen und die Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses sind nicht anhörungspflichtig.[2038] Ebenso wenig bedarf es einer BR-Anhörung bei einer Mitteilung an den vorläufig eingestellten Arbeitnehmer nach § 100 Abs. 3 BetrVG, wenn zuvor durch rechtskräftige arbeitsgerichtliche Entscheidung festgestellt wu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Unterlassungsanspruch

Rz. 192 Zur Sicherung der Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten gewährt die Rechtsprechung dem Betriebsrat einen allgemeinen Unterlassungsanspruch aus § 87 BetrVG.[591] Unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG kann der Betriebsrat also gerichtlich gegen mitbestimmungswidrige Handlungen des Arbeitgebers vorgehen (zum Verfahren zum vorbeug...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / i) Sozialeinrichtungen

Rz. 1032 Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis infolge der Betriebsänderung gem. § 1 dieses Sozialplans beendet wird, sind berechtigt, die ihnen überlassene Werkswohnung zu den bisherigen Konditionen für einen Zeitraum von (…) Jahren weiter zu nutzen. Sämtliche Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit der weiteren Nutzung trägt der Arbeitnehmer. Nach Ablauf dieses Zeitraums ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Frist bei ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung

Rz. 777 Dem BR steht für seine Stellungnahme zur ordentlichen Kündigung ein Zeitraum von einer Woche zur Verfügung; § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG. Die Stellungnahme zur außerordentlichen Kündigung hat unverzüglich, längstens aber binnen drei Tagen zu erfolgen, § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG. Die Fristberechnung richtet sich nach den §§ 186 ff. BGB. Entsprechend § 188 Abs. 2 BGB fällt d...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Ausgangslage

Rz. 497 Die Anordnung von Überstunden[1200] ist ein in der Praxis häufiger Anlass, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats geltend zu machen. Die diesbezügliche Kontrolle durch den Betriebsrat ist gestärkt worden durch die Pflicht zur vollständigen Arbeitszeitaufzeichnung über § 16 Abs. 2 ArbZG hinaus (BAG 13.9.2022).[1201] Folgendes Muster betrifft unterschiedliche Teilasp...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 193 Beispiel Der Arbeitgeber möchte in seinem Produktionsbetrieb ein Schichtsystem einführen, um die Maschinenlaufzeit zu erhöhen und so eine bessere Ausnutzung der Investitionen zu erreichen. Wegen der erfreulichen Auftragslage soll zudem die wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden auf 40 Stunden erhöht werden. Daneben soll in der Produktion kurzfristig am folgenden Sam...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Hintergrund und Bedeutung

Rz. 468 Ethikrichtlinien oder Verhaltenskodexe betreffen das Thema Compliance, also die Einhaltung und Befolgung sämtlicher für ein Unternehmen geltender Vorschriften.[1343] Ihre Bedeutung liegt auf der Hand, zumal Rechtsverstöße gravierende rechtliche und wirtschaftliche Folgen für Unternehmen haben können.[1344] Seit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes sowie des L...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Abschließende Regelungen

Rz. 914 Auswahlrichtlinien zu Kündigungen dürfen seit der Einführung des § 1 Abs. 4 KSchG so detailliert sein, dass sie zu einem eindeutigen Ergebnis führen, ohne Raum für abschließende Einzelfallentscheidungen zu lassen.[2316]mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / k) Transfermaßnahmen

Rz. 1034 Zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Suche nach einer Anschlussbeschäftigung haben die Betriebspartner die Transferagentur (…) mit der Durchführung von Transfermaßnahmen i.S.v. § 110 SBG III beauftragt, an deren Finanzierung sich die Gesellschaft beteiligt. Zur Teilnahme an den Transfermaßnahmen sind alle Arbeitnehmer berechtigt, die infolge der Betriebsänder...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / k) Verhältnis zu sonstigen Beteiligungsrechten des Betriebsrats

Rz. 986 Die besonderen Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach §§ 111 ff. BetrVG lassen die sonstigen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats grds. unberührt. Ist eine Betriebsänderung z.B. mit Kündigungen von Arbeitnehmern verbunden, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat zusätzlich zu den einzelnen Kündigungen anhören (§ 102 BetrVG) und ggf. seine Beteiligungsrechte bei Masse...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Nichtäußerung

Rz. 781 Gibt der BR binnen der Wochenfrist keine Stellungnahme ab, greift bei der ordentlichen Kündigung die Zustimmungsfiktion des § 102 Abs. 2 S. 2 BetrVG. Erklärt der BR indes innerhalb der Wochenfrist, er sehe von einer Stellungnahme ab, würde die Fiktionswirkung der Wochenfrist zwar erst mit deren Ablauf eintreten, allerdings liegt in dieser Äußerung bereits die abschli...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Kollektivrechtliche Ebene

Rz. 1627 Auch auf kollektivrechtlicher Ebene hat die Vertrauensarbeitszeit nennenswerte Auswirkungen. Einerseits löst die Einführung von Vertrauensarbeitszeit das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG aus[3824] und andererseits hat der Betriebsrat nach § 80 Abs. 2 S. 1, Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein Auskunftsrecht über Beginn und Ende der täglichen sow...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / m) Umschulung/Weiterbildung

Rz. 1036 Besteht nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bei der Gesellschaft, trägt die Gesellschaft die Kosten dieser Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen. Zumutbar ist eine Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme, wenn die Kosten einschließlich Gehaltszahlungen für den Arbeitnehmer im Einzelfall (…) EUR brutto nicht ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Wöchentliche Arbeitszeit/Pausen, § 2

Rz. 258 Es empfiehlt sich, die Arbeitszeit und Pausen nach den betrieblichen Besonderheiten nochmals zu definieren, um unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dabei sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze z.B. zu Umkleide[831]- und Reisezeiten[832] ebenso zu beachten wie die Einordnung der Arbeits- und Rufbereitschaft sowie des Bereitschaftsdienstes als A...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / q) Vorzeitige einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 1040 Wird das Arbeitsverhältnis nach Abschluss dieses Sozialplans und vor Ablauf der jeweils gültigen Kündigungsfrist einvernehmlich beendet, erhöht sich die gem. § (…) zu zahlende Abfindung um (…) % des durch die Gesellschaft zwischen dem Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung und dem Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung der regulären maßgeblichen Kündi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Rz. 381 Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bezieht sich auf die Gestaltung der Ordnung im Betrieb durch Schaffung allgemeinverbindlicher Verhaltensregeln (Ordnungsverhalten). Mitbestimmungsfrei sind alle Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht näher konkretisiert wird.[1142] Auch wenn die Frage, ob die Privatnutzung gestattet wird oder nicht, vom Arbeitgeb...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Ausgangslage

Rz. 500 Die "Ordnung des Betriebs" und "das Verhalten der Arbeitnehmer" darf der Arbeitgeber nicht ohne Mitbestimmung des Betriebsrats regeln, § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Gemeint ist damit nicht das Leistungsverhalten der Arbeitnehmer – als Teil der Arbeitsleistung –, sondern das sog. Ordnungsverhalten.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 219 Flexible Arbeitszeitmodelle sollen auf Seiten des Arbeitgebers einen bedarfsgerechten Einsatz der Mitarbeiter ermöglichen. Dies sieht das Arbeitszeitgesetz ausdrücklich vor, § 1 Nr. 1 ArbZG. Zum Schutz der Arbeitnehmerinteressen bei der Ausgestaltung der Lage der Arbeitszeit besteht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Nachfolgende...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Vereinbarungsparteien

Rz. 311 Zuständig ist grundsätzlich der örtliche Betriebsrat, soweit nicht eine Angelegenheit vorliegt, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betrifft und diese Angelegenheit nicht durch die einzelnen Betriebsräte geregelt werden kann, § 50 Abs. 1 BetrVG. Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.[955] Erforderlich ist eine zwingende sachliche Notwendigkeit.[9...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Abrechnung und Fälligkeit der Provision, Rückzahlung, § 4

Rz. 315 Zum Nachteil des provisionsberechtigten Mitarbeiters darf von den gesetzlichen Fälligkeitsregelungen des § 87a HGB nicht abgewichen werden, § 87a Abs. 5 HGB. Der Gesetzgeber geht von einer monatlichen Abrechnung aus, allerdings ist rechtlich zulässig, den Abrechnungszeitraum auf bis zu maximal drei Monate auszuweiten, § 87c Abs. 1 HGB. Anhand der Abrechnung muss der ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (9) Meinungsverschiedenheiten, § 11

Rz. 265 Zur Lösung von Meinungsverschiedenheiten werden zwei Alternativen vorgeschlagen. Die erste Variante läuft bei fehlender Einigung auf eine Losentscheidung des ersten Falles und dann abwechselnde Entscheidung hinaus. Die Praxis zeigt, dass dies die Parteien letztlich zu einer vernünftigen Lösungsfindung zwingt. Die zweite Variante sieht die Einrichtung einer (klassisch...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 494 Ein Arbeitnehmer ist seit vielen Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers hat sich in den letzten Jahren der langen Betriebszugehörigkeit verschlechtert. Es kommt zu erheblichen Arbeitsunfähigkeitszeiten mit Ausfallquoten bis zu 75 %, teilweise liegen diese über einen mehrjährigen Zeitraum bei 100 %. Nachdem der Arbeitgeber ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / jj) Überprüfung des Spruchs der Einigungsstelle

Rz. 925 Für die gerichtliche Überprüfung von Einigungsstellensprüchen im Beschlussverfahren kommt es darauf an, ob die Einigungsstelle eine Regelungsentscheidung (mit Ermessensausübung) oder eine Rechtsentscheidung getroffen hat. Verweigert der BR seine Zustimmung, weil der Inhalt der Auswahlrichtlinie unzulässig sei, und teilt die Einigungsstelle diese Ansicht, handelt es s...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Typischer Sachverhalt

Rz. 929 Die A-GmbH unterhält Betriebe in Göttingen, Hannover und Darmstadt, in denen jeweils ein Betriebsrat gewählt wurde. Ein Gesamtbetriebsrat ist ebenfalls gebildet. Die Geschäftsleitung beschließt, aufgrund marktbedingter Umsatzrückgänge und Preisverfall bei ihren Produkten einschneidende Restrukturierungsmaßnahmen durchzuführen. Sie will sich auf ihre Kernkompetenz kon...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Provisionsanspruch bei Ausscheiden, § 6

Rz. 317 Abs. 1 regelt die Auszahlung sog. Überhangprovisionen. Für die Entstehung des Provisionsanspruchs ist nicht maßgeblich, ob die dafür notwendige aufschiebende Bedingung vor oder erst nach der Beendigung des Arbeitsvertrags eintritt. Entscheidend ist vielmehr allein, dass noch vor der Vertragsbeendigung ein provisionspflichtiger Geschäftsabschluss erfolgt ist.[973] Jed...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Abweichungen von Dienstplänen/Tausch von Schichten, § 9

Rz. 263 Für den krankheitsbedingten oder sonstigen Ausfall einzelner Mitarbeiter ist hier eine konkrete Ersetzungsregelung vorgesehen, die dem Arbeitgeber ein schnelles Handeln ohne erneute Durchführung der Beteiligung des Betriebsrats ermöglicht. Die Regelungen sind zulässig, da die konkret als Ersatz vorgesehenen Mitarbeiter dem Betriebsrat bereits mit der Dienstplanvorlag...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster

Rz. 659 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.54: Betriebsvereinbarung über die Einführung eines betrieblichen Vorschlagswesens zwischen _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" – und dem Betriebsrat des Betriebs der _________________________ – nachfolgend "Betriebsrat" – Präambel In der Vergangenheit haben Vorschläge aus der Belegschaft einen wese...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Beendigung durch Befristung/Bedingungseintritt/Zweckerreichung

Rz. 124 Die Betriebsparteien können Betriebsvereinbarungen für einen im Voraus bestimmten Zeitraum abschließen. Die Beendigung der Betriebsvereinbarung tritt bei solchen befristeten Betriebsvereinbarungen mit Ablauf der Zeit ein, für die sie abgeschlossen wurden. Es bedarf keines sachlichen Grundes für die Befristung.[381] Ebenso ist die Vereinbarung einer auflösenden Bedingu...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (1) Reichweite des Unterlassungsanspruchs

Rz. 506 Der Unterlassungsanspruch bezieht sich nach h.M. nur auf die mitbestimmungswidrige Auswahlrichtlinie, nicht auf die Kündigungen selbst. Diese kann der Betriebsrat nicht durch einen Unterlassungsantrag verhindern.[1218] Auch sollen die Kündigungen selbst nicht unwirksam sein wegen des Verstoßes gegen die Mitbestimmung bei der Auswahlrichtlinie.[1219]mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Erzwingbarkeit des Sozialplans

Rz. 999 Die Aufstellung eines Sozialplans ist erzwingbar, soweit nicht die Ausnahmetatbestände des § 112a BetrVG greifen. Einschränkungen hinsichtlich der Erzwingbarkeit bestehen gem. § 112a BetrVG, wenn eine geplante Betriebsänderung in einem bloßen Personalabbau besteht, sowie im Falle von Neugründungen von Unternehmen. Beim bloßen Personalabbau ist der Sozialplan nur erzw...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Mehrarbeit/Überstunden, § 4

Rz. 226 Soweit ein Tarifvertrag Anwendung findet, enthält dieser regelmäßig die Definition der Überstunden. Das Muster sieht – für den Fall, dass keine tarifliche Bestimmung Anwendung findet – eine entsprechende Definition vor. Grundsätzlich unterliegt die Anordnung der Überstunden dem Zustimmungserfordernis des Betriebsrats (soweit – was regelmäßig der Fall ist – ein kollekt...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Rz. 505 § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG setzt voraus, dass das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer durch Regelungen des Arbeitgebers betroffen ist. Mit der Einführung eines BEM wird den Arbeitnehmern aber weder ein bestimmtes Verhalten abverlangt, noch besteht ein Bezug zur betrieblichen Ordnung. Es geht um die Leistungsfähigkeit einzelner Arbeitnehmer zur Erbringung der arbeitsvert...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 4. Gestuftes Frageverfahren

Rz. 60 Der Arbeitgeber sollte zwischen denjenigen Angaben unterscheiden, die er im Rahmen des Bewerbungsverfahrens benötigt und weiteren Angaben, die ggf. später für ein laufendes Arbeitsverhältnis nötig werden. Denn gerade Daten, die für die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Bedeutung sind, oder für eine eventuelle spätere Sozialauswahl, können im eig...mehr