Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, Verteilung der Arbeitszeit, § 2

Rz. 224 Den Betriebsparteien fehlt die Kompetenz, Arbeitszeitdauer und Lohnhöhe zu regeln, § 77 Abs. 3 BetrVG. Fehlt eine tarifliche Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit, wird die Dauer einzelvertraglich vereinbart. § 2 Abs. 1 hat lediglich deklaratorische Bedeutung. In der Anlage zu den verschiedenen Arbeitszeitvarianten können verschiedene Verteilungsvarianten oder rolli...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Leitende Angestellte

Rz. 1003 Ein Sozialplan gilt nicht mit unmittelbarer und zwingender Wirkung für leitende Angestellte i.S.v. § 5 Abs. 3 BetrVG. Diese haben auch aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes keinen Anspruch auf Sozialplanleistungen.[2480] Freilich können Arbeitgeber und Betriebsrat leitende Angestellte aber durch Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB) in die Leistungen des Sozialp...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Arbeitszeitkonto, Zeiterfassung, Ausgleichszeitraum, § 6

Rz. 228 Eine Begrenzung der Zeitschuld und der Zeitguthaben ist zwar nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber – insbesondere, wenn es nicht um eine Gestaltung mit Langzeitkonto geht – die Handhabung in der Praxis. Auch hierzu enthalten die tariflichen Regelungen häufig Vorgaben. Die Möglichkeit, Minusstunden aufzubauen, setzt voraus, dass der Arbeitgeber eine verstetigt...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebseinschränkung durch reinen Personalabbau

Rz. 935 Allein die Entlassung von Arbeitnehmern ohne Verringerung der sächlichen Betriebsmittel kann eine Einschränkung des Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen darstellen. Erforderlich ist hierfür, dass eine größere Anzahl von Arbeitnehmern betroffen ist, deren Arbeitsplätze wegfallen sollen. Maßgeblich sind die Zahlen und Prozentangaben, die auch für die Anzeigepf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Prüfungsumfang

Rz. 759 Der Arbeitgeber ist im Rahmen der BR-Anhörung nicht verpflichtet, die Richtigkeit dokumentierter Daten zu überprüfen, denn grundsätzlich ist der Arbeitnehmer für die Unterrichtung des Arbeitgeber über Veränderungen seiner Personalien verantwortlich.[1987] Hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht über eine Änderung seiner persönlichen Daten informiert, darf sich die...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Rz. 403 Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bezieht sich auf die Gestaltung der Ordnung im Betrieb durch Schaffung allgemein verbindlicher Verhaltensregeln (Ordnungsverhalten). Mitbestimmungsfrei sind alle Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht näher konkretisiert wird.[1176] Auch wenn die Frage, ob die Privatnutzung gestattet wird oder nicht, vom Arbeitge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) Unzumutbare wirtschaftliche Belastung (Nr. 2)

Rz. 827 Würde der Arbeitgeber durch die Weiterbeschäftigung unzumutbar wirtschaftlich belastet, kann dies auch Grund für seine Entbindung sein. Dabei ist hinsichtlich der unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung auf das Unternehmen und nicht auf den Betrieb abzustellen. Die Anforderungen an den Grad der Belastung sind hoch: Der bloße Umstand, dass die Weiterbeschäftigung des ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.1 – VermBG

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Vorbemerkung Vor der unten abgedruckten Fassung galten das (1.) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 909; BStBl. I, 680), das 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl. I, 585; BStBl. I, 346) in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I, 1853; BStBl. I, 644), das 3. VermBG in den Fassungen vom 27. Juni 1970 (B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ww) Vorschriften über die Beteiligung des BR nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 102 Abs. 7 BetrVG)

Rz. 832 Gemeint sind die Beteiligungsrechte des BR nach § 3 KSchG, also das Recht des Arbeitnehmers zur Einlegung eines Einspruchs gegen eine seiner Meinung sozial ungerechtfertigte Kündigung und das daran geknüpfte Recht des BR, eine Verständigung mit dem Arbeitgeber zu suchen sowie die besonderen Mitwirkungsrechte des BR bei Massenentlassungen gemäß §§ 17 ff. KSchG.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (10) Abwesenheitszeiten, § 8

Rz. 230 Für die Erfassung von Abwesenheitszeiten aufgrund von Krankheit sind die Vorgaben des EntgeltfortzahlungsG zu beachten. Entsprechend ist die Arbeitszeit nach dem Lohnausfallprinzip einzustellen. Für die Erfassung der Urlaubstage kann die Sollarbeitszeit eingestellt werden – wobei für die Bemessung des Urlaubsentgelts der Referenzzeitraum der letzten 13 Wochen maßgebl...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 7. Checkliste

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§ 3 Prozessrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 397 Häufig ist dem Arbeitgeber nicht klar, dass er, wenn der Betriebsrat einer Einstellung nicht zustimmt, selbst aktiv werden und ein gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG einleiten muss. Daher liegt dem nachstehenden Muster ein Fall zugrunde, in dem der Arbeitgeber den Betriebsrat zwar angehört, nach dessen Zustimmungsverweigerung jedoch ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Vorschläge der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)

Rz. 511 Da das Gesetz selbst keine materiellen Vorgaben für die Ausgestaltung eines BEM gibt, wurden hierzu von verschiedenen Institutionen Vorschläge unterbreitet. Zunächst ist hier auf die Vorschläge des BIH)[1471] näher einzugehen. Da bei schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen das Integrationsamt einer Kündigung zustimmen muss, besteht das Risi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben

Rz. 939 Der Zusammenschluss eines Betriebs mit einem anderen kann dadurch erfolgen, dass aus den bisherigen Betrieben ein neuer Betrieb mit neuer Identität gebildet wird. Es kann aber auch sein, dass ein Betrieb unter Wahrung seiner Identität einen anderen Betrieb aufnimmt, der seine Identität verliert. In diesen Fällen stellt sich stets die Frage, was mit dem gewählten Betr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Unternehmensgröße

Rz. 943 Maßgeblich für die Beteiligungsrechte des Betriebsrats ist also zunächst die Unternehmensgröße. Es kommt darauf an, dass im Unternehmen in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt werden. Leiharbeitnehmer sind bei der Ermittlung dieses Schwellenwertes zu berücksichtigen, wenn sie länger als drei Monate im Unternehmen eingesetzt sind, da sie dann...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Form der Mitteilung

Rz. 761 Für die Unterrichtung besteht kein Formzwang. Die Anhörung des BR bedarf selbst dann nicht der Schriftform bzw. der Übergabe vorhandener schriftlicher Unterlagen, wenn der Kündigungssachverhalt ungewöhnlich komplex ist.[1990] Allerdings empfiehlt sich – nicht nur bei letzteren – die Textform aus Gründen der späteren Beweisführung, da der Arbeitgeber im Kündigungsschu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Zuständiges Gremium

Rz. 280 Zuständig für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit ist in aller Regel der örtliche Betriebsrat.[869] Dies gilt auch, wenn ein Gesamtbetriebsrat existiert. Eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn im konkreten Fall ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche Lösung besteht, etwa aufgrund d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Verhältnis zwischen Kurzarbeit und betriebsbedingter Kündigung

Rz. 286 Die Rechtsprechung geht grundsätzlich von einem Ausschließlichkeitsverhältnis zwischen Kurzarbeit und dem Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen aus.[884] Die Einführung von Kurzarbeit setzt nämlich voraus, dass der Arbeitgeber lediglich von einem vorübergehenden Arbeitsausfall ausgeht. Eine betriebsbedingte Kündigung erfordert hingegen einen dauerhaften Wegfall der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Gesetzliche oder tarifliche Regelungen

Rz. 672 Das Mitbestimmungsrecht entfällt, soweit mitbestimmungspflichtige Fragen bereits in einem Gesetz oder Tarifvertrag abschließend geregelt sind. Freiwillige Betriebsvereinbarungen sind nur möglich, wenn eine Tarifregelung nicht besteht und auch nicht üblich ist oder der Tarifvertrag auf diesem Gebiet eine Öffnungsklausel vorsieht.[1745]mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Beendigung der Weiterbeschäftigung aus sonstigen Gründen

Rz. 830 Unabhängig von einer Entbindung des Arbeitgebers endet dessen Weiterbeschäftigungspflicht nach § 102 Abs. 5 BetrVG mit der rechtskräftigen Beendigung des Kündigungsschutzprozesses. Nimmt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage zurück oder unterliegt er rechtskräftig, endet zugleich die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 BetrVG...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) Kontrollmöglichkeiten

Rz. 420 Gestattet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die private Internet- und E-Mail-Nutzung, wird er nach vorzugswürdiger Auffassung nicht zum Telekommunikationsdienstanbieter (§ 3 Abs. 2 TDDDG und § 3 Nr. 61 TKG, dazu näher Rdn 369 f.).[1211] Geht man davon aus, dass die Gestattung der Privatnutzung zur Anwendung des TDDDG führt,[1212] unterliegt der Arbeitgeber dem Fer...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / yy) Checkliste: BR-Anhörung zur personenbedingten Kündigung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (12) Langzeitkonto, § 10

Rz. 232 Mit Blick auf die Verlängerung der Lebensarbeitszeit durch die (schrittweise) Anhebung des Renteneintrittsalters steigt das Bedürfnis, anderweitige Möglichkeiten eines vorzeitigen Austritts aus dem Arbeitsleben bei finanzieller Absicherung für den Mitarbeiter zu suchen. Diesem Bedürfnis tragen die Regelungen zum Langzeitkonto Rechnung. Der Mitarbeiter erhält die Gele...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ii) Exkurs: Stufenweise Wiedereingliederung

Rz. 519 Gemäß § 74 SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) und § 44 SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe) ist bei arbeitsunfähigen Versicherten, die nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten können, eine stufenweise Wiederaufnahme der Tätigkeit möglich, wenn dadurch eine bessere Eingliederung in das Erwerbsleben ermöglicht werden kann. Das Wie...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Änderungen auf Unternehmensebene

Rz. 941 Änderungen auf der Unternehmensebene – z.B. Umwandlungen nach dem UmwG – lösen keine Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach § 111 BetrVG aus, solange sie nicht mit Änderungen der betrieblichen Organisation verbunden sind. Ist aber z.B. eine Unternehmensspaltung mit einer Spaltung des Betriebs verbunden, ist der Betriebsrat an dieser Spaltung nach § 111 BetrVG zu be...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (4) Einstweilige Verfügung

Rz. 406 In krassen Fällen eines gesetzwidrigen Verhaltens des Arbeitgebers kommt auch im Rahmen des § 101 BetrVG eine einstweilige Verfügung auf Aufhebung einer personellen Maßnahme in Betracht, wenn das reguläre Beschlussverfahren z.B. wegen der kurzen Befristung der vorgesehenen personellen Maßnahme nicht vor dessen Beendigung abgeschlossen sein kann und die einstweilige V...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Sonderfälle

Rz. 945 Bei sog. Tendenzunternehmen – also Unternehmen, die unmittelbar und überwiegend politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dienen – sind die Beteiligungsrechte der §§ 111–113 BetrVG eingeschränkt (vgl. § 118 Abs. 1 S. 2 B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (bb) Kontrolle der Internetnutzung

Rz. 428 Wie bei der gestatteten E-Mail-Nutzung ist die Erfassung, Speicherung und Nutzung der Verbindungsdaten einschließlich der angewählten Internetadressen zulässig, wenn der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer eine Kostenerstattung für die Privatnutzung vereinbart hat. In der Regel wird der Arbeitgeber die Nutzung jedoch kostenlos zur Verfügung stellen. In diesem Fall beste...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (14) Meinungsverschiedenheiten, § 12

Rz. 236 Zur Lösung von Meinungsverschiedenheiten sind zwei Alternativen vorgeschlagen. Die erste Variante läuft bei fehlender Einigung auf eine Losentscheidung des ersten Falles und dann abwechselnde Entscheidung hinaus. Die Praxis zeigt, dass dies die Parteien letztlich zu einer vernünftigen Lösungsfindung zwingt, denn keine Partei möchte sich auf das Los einlassen und zude...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Doppelte Haushaltsführung; Heimreise

Rz. 1027 Liegt im Falle einer Änderungskündigung der Gesellschaft oder im Falle einer einvernehmlichen Versetzung der künftige Arbeitsort eines Arbeitnehmers mindestens (…) km entfernt vom bisherigen Arbeitsort des Arbeitnehmers und zieht der Arbeitnehmer nicht um, sondern unterhält er stattdessen an seinem künftigen Arbeitsort einen weiteren Wohnsitz, werden ihm monatlich ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / kk) Nichtigkeit der Kündigung

Rz. 772 Unterrichtet der Arbeitgeber den BR nicht ausführlich genug oder sonst fehlerhaft, ist die Kündigung nach ständiger Rechtsprechung entsprechend § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG unwirksam,[2027] denn der Arbeitgeber kann im Kündigungsschutzprozess keine Gründe nachschieben, die nicht Gegenstand der BR-Anhörung waren. Legt der Arbeitgeber die der Kündigung zugrunde liegenden U...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ee) Verstoß gegen Betriebsvereinbarung: Durchführungsanspruch

Rz. 488 Wenn der Betriebsrat seine Mitbestimmung in dem betroffenen Bereich bereits abschließend durch Betriebsvereinbarung ausgeübt hat, geht es nicht mehr unmittelbar um die Sicherung des Mitbestimmungsrechts durch Unterlassung. Vielmehr greift nun der Durchführungsanspruch aus § 77 Abs. 1 S. 1 BetrVG, der u.a. die Form eines Unterlassungsanspruchs haben kann. Er besteht a...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Rechtsfolgen

Rz. 438 Eine unzulässige Kontrolle der Telekommunikation am Arbeitsplatz kann für den Arbeitgeber empfindliche zivilrechtliche und ggf. sogar strafrechtliche Folgen haben. Zudem kann die rechtswidrige Kontrolle zu einem Beweisverwertungsverbot führen.[1246] Das BAG hat sich aber gegen ein Beweisverwertungsverbot ausgesprochen.[1247] Dem Arbeitnehmer kann aber im Fall einer V...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 240 Zum "Ob" und "Wie" der Einführung eines Arbeitszeitmodells, welches das Verschieben der Arbeitszeit innerhalb eines Arbeitstages[769] und unterschiedlich lange Arbeitszeiten an den einzelnen Tagen der Arbeitswoche[770] ermöglicht (Gleitzeit), steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu. Die wesentlichen Entscheidungen, die bei Einf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Härtefonds

Rz. 1029 Für den Ausgleich bzw. die Milderung besonderer Härten, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Sozialplans entstehen, richtet die Gesellschaft einen Härtefonds ein und stattet diesen mit (…) EUR aus. Leistungen aus dem Härtefonds werden nur auf Antrag gewährt. Über das Vorliegen eines besonderen Härtefalls entscheidet ein Gremium, in das beide Betriebsparte...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Rechtsnatur des Interessenausgleichs

Rz. 967 Beim Interessenausgleich handelt es sich um eine kollektive Vereinbarung besonderer Art, nicht um eine Betriebsvereinbarung. Er entfaltet daher auch keine normative Wirkung für die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer.[2418] Die umstrittenste Frage im Zusammenhang mit der Rechtsnatur des Interessenausgleichs ist, inwieweit der Betriebsrat einen gerichtlich durchsetzb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / mm) Änderungskündigungen

Rz. 775 Der BR ist vor jeder Kündigung anzuhören. Dies gilt auch für die Änderungskündigung, obwohl bei dieser noch gar nicht feststeht, ob es überhaupt zu einer Kündigung kommen wird, weil zunächst noch unklar ist, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot annimmt oder nicht. Der BR muss dann sowohl über die Kündigungsgründe als auch über das Änderungsangebot informiert werd...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 679 Der Betriebsrat ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Einstellung anzuhören. Bei einem Gemeinschaftsbetrieb werden die Arbeitnehmer der beteiligten Unternehmen für den Schwellenwert zusammengerechnet.[1752] Unter Einstellung wird nicht der Abschluss des Arbeitsvertrags, sondern die tatsächliche Eingliederung in den B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Einigungsstelle

Rz. 191 Erzielen die Betriebsparteien über einen Tatbestand des § 87 Abs. 1 BetrVG keine Einigung, können sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat die Einigungsstelle einschalten, § 87 Abs. 2 BetrVG. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts ablehnt und zur Klärung dieser Rechtsfrage das Arbeitsgericht anruft.[589] Der Spruch de...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 458 In der Praxis werden die Begriffe Arbeits- und Betriebsordnung oft synonym verwendet und dieselben Regelungen mal unter der Bezeichnung Arbeitsordnung, ein anderes Mal im Rahmen einer Betriebsordnung getroffen. Hinsichtlich der Regelungsgegenstände und deren Mitbestimmungspflichtigkeit ist aber zwischen einer Arbeits- und einer Betriebsordnung zu unterscheiden. Rz. 4...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Outplacement

Rz. 1031 Arbeitnehmer, die infolge der Betriebsänderung gem. § 1 dieses Sozialplans von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sind zur Teilnahme an einem Outplacement-Programm der Firma (…) berechtigt. Die Konditionen des Outplacement-Programms, insbesondere Umfang und Kosten für die Teilnahme des Arbeitnehmers, werden zwischen der Firma (…) und der Gesellschaft ausgehandelt. Ein ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Inhaltliche Kontrolle

Rz. 355 Die Kontrollmöglichkeiten eines Arbeitgebers umfassen die Kontrolle der Telefondaten einerseits sowie die (Gesprächs-)Inhaltskontrolle. Inhaltskontrolle bedeutet, dass der Arbeitgeber Kenntnis vom konkreten Gesprächsinhalt der Arbeitnehmer erlangt. Diese Kontrolle kann zum einen durch Mithören in Echtzeit erfolgen. Zum anderen ist an das Aufzeichnen und Speichern von ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Zustimmung

Rz. 782 Erteilt der BR ausdrücklich seine Zustimmung zur Kündigung, ist das Anhörungsverfahren abgeschlossen. Der Arbeitgeber muss sich hierauf verlassen können und seine Dispositionen treffen dürfen. Eine Rücknahme der Zustimmung zur Kündigung ist deswegen nicht möglich.[2049] Durch seinen Widerspruch oder das Anmelden von Bedenken kann der BR Gegenvorstellungen zur Kündigun...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 6. Betriebsvereinbarungen in der Insolvenz

Rz. 1154 Die Insolvenzeröffnung berührt nicht die Wirksamkeit von bestehenden Betriebsvereinbarungen. Allerdings regelt § 120 Abs. 1 InsO, dass der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat über eine einvernehmliche Herabsetzung der Leistungen verhandeln sollen, die in einer Betriebsvereinbarung geregelt sind und die Insolvenzmasse belasten. Zudem ist der Insolvenzverwalter nac...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Zuständiges Gremium

Rz. 476 Das BAG bejaht die originäre Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats für Ethikrichtlinien, mit denen eine konzerneinheitliche Unternehmensphilosophie umgesetzt und für ein "ethisch-moralisch einheitliches Erscheinungsbild" sowie eine konzernweite Identität gesorgt werden soll.[1364] Dies gilt entsprechend für die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats in Einzelunternehme...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung Überstunden

Rz. 253 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.32: Betriebsvereinbarung Überstunden Der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens, des Betriebs, Adresse) – nachfolgend: Arbeitgeber – und der Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens) des Betriebs _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzend...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / j) Transfergesellschaft

Rz. 1033 Zur sozialverträglicheren Durchführung des Personalabbaus erhalten die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis infolge der Betriebsänderung gem. § 1 dieses Sozialplans zu kündigen wäre, die Möglichkeit, mittels einer als Muster in Anlage (…) zu diesem Sozialplan beigefügten dreiseitigen Vereinbarung ihr Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung zu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / n) Umzugsregelung

Rz. 1037 Liegt der künftige Arbeitsort eines Arbeitnehmers infolge einer Änderungskündigung oder einvernehmlichen Versetzung mindestens (…) km entfernt vom bisherigen Arbeitsort des Arbeitnehmers und zieht der Arbeitnehmer um, erstattet die Gesellschaft dem Arbeitnehmer gegen Vorlage geeigneter Nachweise tatsächlich entstandene Umzugs- und Maklerkosten bis zu einer Gesamthö...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / j) Verhandlungssituation beim Interessenausgleich

Rz. 984 Noch eine Bemerkung zur Interessenlage bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen: Meist hat der Unternehmer ein großes Interesse daran, die geplante Betriebsänderung so schnell wie möglich umzusetzen. Deshalb soll aus seiner Sicht das Verfahren hinsichtlich des Interessenausgleichs zügig zum Abschluss gebracht werden. Der Betriebsrat weiß, dass er die Ums...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / pp) Einzelne Widerspruchsgründe

Rz. 788 Die Widerspruchsgründe des BR gegen die beabsichtigte Arbeitgeberkündigung sind in § 102 Abs. 3 Nr. 1–5 BetrVG abschließend aufgezählt, wobei durch Tarifvertrag oder durch (freiwillige) Betriebsvereinbarung weitere Widerspruchsgründe geschaffen werden können:[2056] (1) Fehlerhafte Sozialauswahl (Nr. 1) Rz. 789 Nach § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG kann der BR wegen nicht- ode...mehr