Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Fehler auf Seiten des Betriebsrats

Rz. 769 Äußert sich ein einzelnes BR-Mitglied – oder sogar der BR-Vorsitzende – gegenüber dem Arbeitgeber zur beabsichtigten Kündigung und weiß dieser oder muss er davon ausgehen, dass die ihm mitgeteilte Ansicht nicht durch einen entsprechenden Beschluss des Gremiums gedeckt ist, ist die Anhörung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.[2013] So ist z.B. eine Spontanan...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Allgemeine Betriebsvereinbarung zum Urlaub und zu Urlaubsgrundsätzen

Rz. 673 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.55: Allgemeine Betriebsvereinbarung zum Urlaub Allgemeine Betriebsvereinbarung zum Urlaub und zu Urlaubsgrundsätzen Zwischen der Firma _________________________ und dem Betriebsrat der Firma _________________________ wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: § 1 Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Datenschutz- und betriebsverfassungsrechtliche Konsequenzen

Rz. 1721 § 10 HinSchG befugt die internen und externen Meldestellen zur Verarbeitung personenbezogener Daten einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Bei internen Meldestellen eingehende Meldungen sind nach § 11 HinSchG durch die für die Entgegennahme zuständigen Personen in dauerhaf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Anhörung des BR zur Kündigung während der Wartezeit

Rz. 836 Unabhängig von den Voraussetzungen des KSchG und dessen zeitlicher Anwendbarkeit nach § 1 Abs. 1 KSchG (Erfüllung der sechsmonatigen Wartefrist) ist zur Wirksamkeit der Kündigung, stets eine ordnungsgemäße Anhörung des BR nach § 102 BetrVG erforderlich, sofern ein solcher existiert. In diesem Rahmen sind auch die dem Arbeitgeber bekannten und konkretisierbaren Kündig...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit

Rz. 239 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.30: Betriebsvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat[759] der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird zur Rege...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (aa) Kontrolle von E-Mails

Rz. 421 Bei einer Anwendbarkeit des Fernmeldegeheimnisses scheidet eine inhaltliche Kontrolle in aller Regel aus.[1213] Dasselbe Ergebnis ergibt sich unter Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes bzw. des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung. Lediglich in Ausnahmefällen kann ein inhaltliches Kontrollrecht des Arbeitgebers bestehen, wenn z.B. der konkr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Anhörungsfrist

Rz. 765 Die Anhörungsfrist beginnt mit der Entgegennahme der Anhörung durch den BR-Vorsitzenden. Verweigert dieser die Annahme einer Mitteilung außerhalb der Arbeitszeit, läuft die Anhörungsfrist erst ab Zugang während der Arbeitszeit. Nimmt die zur Entgegennahme auf Seiten des BR berechtigte Person sie indes widerspruchslos hin, ist die Anhörung zugegangen und die Anhörungs...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Gesamtbetriebsvereinbarung EDV-Systeme und Schutz personenbezogener Daten

Rz. 351 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.39: Gesamtbetriebsvereinbarung EDV-Systeme und Schutz personenbezogener Daten Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Gesamtbetriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Vorsi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Dienstliche Nutzung

Rz. 406 Bei der dienstlichen Nutzung des Internet- und E-Mail-Zuganges richtet sich die Zulässigkeit der Überwachung nach der DS-GVO sowie dem BDSG unter Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer, speziell dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.[1183] Dienstliche Nutzung liegt immer dann vor, wenn ein tatsächlicher Bezug zu den dienstlic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1140 Aufgrund der Entscheidung des BAG vom 11.4.2006[2692] ist die zuvor umstrittene Frage[2693] geklärt, wem Bonusmeilen aus Geschäftsflügen zustehen. Wenn ein Arbeitnehmer in einem Vielfliegerprogramm bei einer Luftverkehrsgesellschaft auf vom Arbeitgeber bezahlten Reisen Bonusmeilen erwirbt, kann der Arbeitgeber die Bonusmeilen für sich beanspruchen und diese vom Arbe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (c) Kontrolle durch Einwilligung

Rz. 431 Wird die private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts und das private Surfen zugelassen, so ist eine Kontrolle, außer in den oben aufgezeigten Fällen, nur mit der Einwilligung des Arbeitnehmers zulässig. Zwar wird in § 3 TDDDG explizit nicht von einer Einwilligung gesprochen, die Regelung ist aber europarechtskonform auszulegen, da in der ePrivacy-RL in Art. 5 Ab...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Gelegenheitsgeschenke/Trinkgelder

Rz. 974 Nicht strafrechtswürdig und damit grundsätzlich nicht verboten ist die Annahme von üblichen Trinkgeldern oder kleinen Geschenken zum Zeichen der Verbundenheit (z.B. anlässlich Weihnachten oder Neujahr). Hierbei handelt es sich nach der Rechtsprechung um in der Wirtschaft übliche Gelegenheitsgeschenke (z.B. Kugelschreiber, Kalender, Feuerzeuge oder auch die Einladung ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / l) Anhörung des BR zur ordentlichen/außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung (einschließlich Verdachtskündigung)

Rz. 858 Verhaltensbedingte Kündigungen kommen als ordentliche und außerordentliche Kündigungen in Betracht. Bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber dem BR alles mitteilen, was aus seiner Sicht den wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründet. Der Arbeitgeber muss auch darüber informieren, zu welche...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / k) Anhörung des BR zur betriebsbedingten Änderungskündigung gem. § 102 BetrVG (einschließlich Zustimmungsantrag nach § 99 BetrVG bei Versetzung, Umgruppierung)

Rz. 853 Die Änderungskündigung zielt in erster Linie auf eine Änderung der Arbeitsbedingungen unter Aufrechterhaltung statt Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab, sofern der Arbeitgeber diese neuen Arbeitsbedingungen nicht bereits durch Ausübung seines Direktionsrechts herbeiführen kann. Der Arbeitgeber kann daher das Arbeitsverhältnis kündigen und dem Arbeitnehmer im Zusam...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / o) Anhörung zur Kündigung eines Kündigungsgeschützten nach § 102 BetrVG (§ 15 Abs. 4 und Abs. 5 KSchG)

Rz. 889 Wird der Betrieb stillgelegt, kann der Arbeitgeber auch die Arbeitsverhältnisse der betriebsverfassungsrechtlichen Mandatsträger im Sinne des § 15 Abs. 1 bis 3 KSchG (u.a. Mitglieder des BR, Mitglieder des Wahlvorstands, Wahlbewerber, Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung) kündigen, sofern keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in einem anderen Betrieb d...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Verfügungsanspruch des Betriebsrats

Rz. 646 Ob der Betriebsrat mit einem Antrag auf Unterlassung einer Betriebsänderung im einstweiligen Verfügungsverfahren Erfolg hat, hängt stark davon ab, in welchem Gerichtsbezirk der Betrieb liegt, in dem die Betriebsänderung vorgenommen werden soll. Es besteht ein sog. "Nord-Süd-Gefälle": Während die Landesarbeitsgerichte im "Norden" (z.B. Berlin, Hamburg, Niedersachsen, ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung Gleitzeit

Rz. 241 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.31: Betriebsvereinbarung Gleitzeit Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat[771] der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird zur Regelung der gleiten...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 254 Dienst- und Schichtplangestaltungen finden sich in den verschiedensten Branchen: im Gesundheitswesen, in Produktionsbetrieben, im Dienstleistungsbereich. Im Rahmen der Gestaltung ist entscheidend, welche Schichten geleistet werden müssen, wie deren Festlegung erfolgt und wie die Mitarbeiter im Schichtsystem den konkreten Schichten zugewiesen werden sollen. Da es sich...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Schutzschrift im Beschlussverfahren

Rz. 654 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.53: Schutzschrift im Beschlussverfahren An das Arbeitsgericht _________________________ (Adresse) Schutzschrift, im Beschlussverfahren In Sachen Betriebsrat der Firma _________________________ GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________ (Name), _________________________ (Firmenadres...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Rahmenvereinbarungen, "bedingter" Interessenausgleich

Rz. 961 Der Interessenausgleich ist seiner Natur nach auf den Einzelfall bezogen, denn durch ihn soll der Betriebsrat Einfluss auf die Gestaltung der konkreten Betriebsänderung nehmen können. Er soll sich mit dem Arbeitgeber einigen, ob und ggf. in welchem Umfang und auf welche Art und Weise die geplante Betriebsänderung verwirklicht wird. Dies schließt vorweg genommene Rege...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Folgen eines unterlassenen Versuchs des Interessenausgleichs

Rz. 974 Unterrichtet der Unternehmer den Betriebsrat nicht über die geplante Betriebsänderung, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 EUR geahndet werden kann (§ 121 BetrVG). Rz. 975 Beginnt der Unternehmer mit der Umsetzung der geplanten Betriebsänderung, ohne einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat ausreichend "versucht" zu haben...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Verfahren beim "Versuch" des Interessenausgleichs

Rz. 970 Kommt ein Interessenausgleich zustande, kann der Unternehmer im Anschluss daran mit der Umsetzung der Betriebsänderung beginnen, also z.B. nach Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 BetrVG und Beachtung des Massenentlassungsverfahrens Kündigungen aussprechen. Rz. 971 Einigen sich die Betriebsparteien über die geplante Betriebsänderung nicht, genügt es dem Unternehmer,...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (13) Insolvenzsicherung, § 11

Rz. 233 Die vom Gesetzgeber erlassenen Regelungen zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben[740] sehen vor, dass Bilanzrückstellungen oder zwischen Konzernunternehmen begründete Einstandspflichten (wie Bürgschaft, Patronatserklärung oder Schuldbeitritt) keine ausreichende Sicherung darstellen, § 7d Abs. 3 SGB IV. Das Wertguthaben muss vielmehr unter Ausschluss der Rückführung ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung über die Gewährung einer außertariflichen/übertariflichen Zulage

Rz. 306 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.36: Betriebsvereinbarung über die Gewährung einer außertariflichen/übertariflichen Zulage Der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens, des Betriebs, Adresse) – nachfolgend: Arbeitgeber – und der Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens) des Betriebs ________________...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Ausübungskontrolle

Rz. 1730 Neben der (typisierenden) Inhaltskontrolle steht auf zweiter Stufe der Rechtmäßigkeitsprüfung die Ausübungskontrolle im Einzelfall. Ein Arbeitgeber kann von einem vorbehaltenen Widerrufsrecht nur dann wirksam Gebrauch machen, wenn die Ausübung des Widerrufs auf einem in der Klausel angegeben Grund beruht und billigem Ermessen entspricht (§ 315 BGB, § 106 S. 1 GewO)....mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Form des Interessenausgleichs

Rz. 963 Kommt zwischen Unternehmer und Betriebsrat ein Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung zustande, muss dieser schriftlich niedergelegt und von beiden Verhandlungspartnern unterschrieben werden (§ 112 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Nicht erforderlich ist es, dass der Interessenausgleich ausdrücklich als solcher bezeichnet und gesondert abgeschlossen wird; er kann ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Betrieb und Betriebsrat

Rz. 47 Dreh- und Angelpunkt des Betriebsverfassungsrechts ist der Betrieb als die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt.[206] Ein Betrieb wird betriebsratsfähig, sobald in der Regel mindestens fünf wahlberechtigt...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Bedenken oder Widerspruch des BR

Rz. 783 Das Erheben von Bedenken ist vom Widerspruch des BR zu unterscheiden und diesem nicht gleichzusetzen.[2050] Macht der BR Bedenken geltend, bevor die Wochenfrist abgeschlossen ist, endet damit auch das Anhörungsverfahren. Einen Katalog von Gründen, derentwegen Bedenken angemeldet werden können, gibt es nicht, sodass Bedenken auf jedweden Grund gestützt werden können, ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 713 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.58: Antwort des Betriebsrats zum Antrag auf Zustimmung zu einer geplanten Einstellung/Eingruppierung oder Versetzung/Umgruppierung An: Personalabteilung Zu Händen der Personalleiterin – im Hause – Von: Betriebsrat Datum: _________________________ Betr.: Unterrichtung über die beabsichtigte Einstellung und Eingruppi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Fehlerhafte Sozialauswahl (Nr. 1)

Rz. 789 Nach § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG kann der BR wegen nicht- oder nicht ausreichender Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers Widerspruch gegen die beabsichtigte ordentliche betriebsbedingte Kündigung erheben. Dieser Widerspruchsgrund kommt allerdings nicht in Betracht beim Ausspruch personen- oder verhaltensbedingter Künd...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 731 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.60: Unterrichtung über eine vorläufige Einstellung/Versetzung An: Betriebsrat Zu Händen des Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Von: Personalabteilung Datum: _________________________ Betr.: Unterrichtung über die vorläufige Einstellung des _________________________ gemäß § 100 BetrVG Sehr geehrtes Gremium, sehr g...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster: Betriebsvereinbarung über die Altersteilzeit (ATZ)

Rz. 218 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.28: Betriebsvereinbarung Altersteilzeit (ATZ) Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Firma) am Standort _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird folgende Vereinbarung geschlos...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Initiativrecht des BR

Rz. 916 In Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern kann der BR eine Auswahlrichtlinie im Wege des Initiativrechts, notfalls im Einigungsstellenverfahren, erzwingen und auf diese Weise eine bestimmte inhaltliche Gestaltung durchsetzen. Für die Größe des Betriebes ist nach allgemeiner Auffassung die Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer maßgeblich.[2319] Dabei soll...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung Provision (Verkauf/Vertrieb/Außendienst)

Rz. 310 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.37: Betriebsvereinbarung Provision Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat[946] der _________________________ (Name Arbeitgeber), vertreten durch den/die Betriebsratsvorsitzende/n _________________________, wird zur Regelung von Provisionszahlungen ( ggf .: unter Beachtu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Festlegung der Ziele/Zielvorgaben/Zielvereinbarung, § 2

Rz. 323 Denkbar ist, die Ziele einseitig durch den Arbeitgeber vorzugeben oder diese durch die Arbeitsvertragsparteien gemeinsam vereinbaren zu lassen. Wird die Vorgabe der Ziele einseitig dem Arbeitgeber vorbehalten (wie hier in der Alternative vorgesehen), hat dieser bei der Festlegung die Interessen des Mitarbeiters angemessen zu berücksichtigen. Denn Zielvorgaben unterli...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ss) Nachschieben von Kündigungsgründen

Rz. 805 Während des laufenden Anhörungsverfahrens und bis zum Ausspruch der Kündigung kann der Arbeitgeber – aus eigener Veranlassung oder wegen konkreter Nachfragen des BR – jederzeit weitere Tatsachen als Kündigungsgrund in das Anhörungsverfahren einführen. Schiebt der Arbeitgeber weitere Gründe nach, hat er (erneut) die Anhörungsfrist des § 102 Abs. 2 BetrVG von einer Woc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 732 Die Stellungnahme des Betriebsrats zur Unterrichtung des Arbeitgebers nach § 100 BetrVG bedarf keiner Form.[1918] Aus Beweisgründen ist es aber sinnvoll, schriftlich zu antworten. In der Verweigerung der Zustimmung nach § 99 BetrVG liegt nicht zugleich das Bestreiten der sachlichen Notwendigkeit der vorläufigen Maßnahme. Dies muss vielmehr gesondert erfolgen, auch we...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Interessenausgleich bei Betriebsstilllegung

Rz. 995 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.73: Interessenausgleich bei Betriebsstilllegung Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Betriebsrat des Betriebs _________________________ der Gesellschaft – nachfolgend "Betriebsrat" genannt – vereinbaren folgenden Interessenausgleic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ii) Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht

Rz. 922 Verstößt der Arbeitgeber im Rahmen der Sozialauswahl gegen eine wirksame Auswahlrichtlinie, ist die Sozialauswahl fehlerhaft und damit die Kündigung sozial ungerechtfertigt und unwirksam. Kollektivrechtliche Folge der Nichtbeachtung der Auswahlrichtlinie ist, dass der BR der Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG widersprechen kann.[2353] Tut er das, kann sich der A...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung über eine einheitliche Dienstkleidung

Rz. 493 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.46: Betriebsvereinbarung über eine einheitliche Dienstkleidung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Maßgeblichkeit des Zeitraums

Rz. 497 Der Anwendungsbereich des § 167 Abs. 2 IX ist dann eröffnet, wenn der Beschäftigte innerhalb eines Jahres – nicht notwendig Kalenderjahres – länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist,[1433] wobei aus dem Präventionsgedanken des § 167 Abs. 2 SGB IX folgt, dass der Zeitraum der sechswöchigen Arbeitsunfähigkeit auf die jeweils zurückliege...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Anwendungsbereich

Rz. 740 Zwingende Voraussetzung der Anhörungspflicht ist die Existenz eines funktionsfähigen BR. Ein neu gewählter BR ist ab seiner Konstituierung bei der Kündigung von Arbeitnehmern des Betriebes nach § 102 BetrVG zu beteiligen.[1933] Die Pflicht zur Anhörung besteht auch im Falle eines Übergangsmandats nach § 21a BetrVG, sofern der Betrieb nicht in einen Betrieb mit BR ein...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Beginn/Rückwirkung

Rz. 121 Die Regelungen von Betriebsvereinbarungen gelten grds. – soweit nichts Abweichendes vereinbart wird – unmittelbar und zwingend ab dem Zeitpunkt ihres Abschlusses bis zur Beendigung der Betriebsvereinbarung bzw. dem Ende der Nachwirkung (siehe hierzu Rdn 132 f.). Rz. 122 Hinweis Das Ende der Amtszeit des Betriebsrats hat keinen Einfluss auf die Geltung der Betriebsvere...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Rechtsfolgen bei unzulässiger Nutzung durch den Arbeitnehmer

Rz. 386 Eine unzulässige Inanspruchnahme des Telefons oder der Software (unerlaubte oder übermäßige Privatnutzung) stellt eine Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag dar. Je nach Schwere der Pflichtverletzung kommt daher eine – auch außerordentliche[1152] – Kündigung in Betracht. Allerdings müssen zum einen die betrieblichen Interessen belastet sein, zum anderen muss bei e...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Weiterbeschäftigung unter geänderten Vertragsbedingungen mit Einverständnis des Arbeitnehmers (Nr. 5)

Rz. 799 Wie Nr. 4 ist auch der Widerspruchsgrund nach Nr. 5 nicht auf betriebsbedingte Kündigungen beschränkt, sondern findet auf alle Kündigungsgründe Anwendung. Die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit kann im Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens aufgezeigt werden. Der Arbeitnehmer hat seine Zustimmung zur Weiterbeschäftigung zu veränderten Vertragsbedingungen...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / uu) Widerspruch und betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch, § 102 Abs. 5 BetrVG

Rz. 810 Bei einer ordentlichen Kündigung, der der BR widersprochen hat, kann der gekündigte Arbeitnehmer, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses seine Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen auch über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus verlangen. Voraussetzung für diesen betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch ist der ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / tt) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 808 Für die ordnungsgemäße Anhörung des BR besteht eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Im Kündigungsschutzprozess hat der Arbeitnehmer zunächst auf der ersten Stufe vorzutragen, dass ein BR besteht und deshalb nach § 102 BetrVG vor Ausspruch einer Kündigung dessen Anhörung erforderlich war (Bestreiten ordnungsgemäßer Anhörung). Auf der nächsten Stufe obliegt es d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 6. Allgemeine Einführung zum Sozialplan

Rz. 998 Nach der Legaldefinition des § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG ist der Sozialplan die Einigung über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen. Liegt eine Betriebsänderung vor, ist die Aufstellung eines Sozialplans grds. erforderlich. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber unter ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation (Verkauf Teilbetrieb, Betriebsverlegung, Personalabbau)

Rz. 997 Das nachfolgende Muster orientiert sich am eingangs dargestellten Beispielfall (siehe oben Rdn 929 ff.). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.75: Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Gesamtbetriebsrat der Gesellschaf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebliches Eingliederungsmanagement und Bestandsschutz

Rz. 495 Das betriebliche Eingliederungsmanagement wurde bereits im Jahr 2004 eingeführt und hat nach wie vor eine große Bedeutung für die betriebliche Praxis zur Sicherung der Teilhabe im Arbeitsleben, wie ein Vielzahl von Urteilen und darauf basierende Literaturmeinungen zeigen. Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX (§ 84 Abs. 2 SGB IX a.F.) ist der Arbeitgeber eben seit 2004 verpflich...mehr