Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Entbindungsgründe

Rz. 825 Die Entbindungsgründe sind in § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG abschließend aufgezählt: (a) Mangelnde Erfolgsaussichten der Klage des Arbeitnehmers (Nr. 1) Rz. 826 Verspricht die Kündigungsschutzklage nach summarischer Prüfung keine hinreichenden Erfolgsaussichten oder erscheint sie mutwillig, kann der Arbeitgeber auf seinen Antrag durch einstweilige Verfügung von der Weiterbe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Ausfüllungsbedürftige Vorschriften im ASiG

Rz. 584 Gemäß § 9 Abs. 3 ASiG sind die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zustimmung des Betriebsrates zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im Übrigen gilt § 87 i.V.m. § 76 BetrVG. Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung eines freiberuflich tätigen Arztes, einer freiberuflich täti...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Checkliste zur Beurteilung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (in Anlehnung an GDA Leitlinie Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes)

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 320 Bei Zielvereinbarungen handelt es sich um Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über bestimmte betriebliche oder auch persönliche Ziele, die innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens zu erreichen sind. Eine Zielvorgabe liegt vor, wenn die zu erreichenden Ziele einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden.[980] Typischerweise wird in einer Zielvereinbarung bz...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Private Nutzung

Rz. 416 Ein zentrales Thema in Bezug auf elektronische Informations- und Kommunikationsmittel ist die Handhabung der privaten Nutzung betrieblicher Systeme durch den Arbeitnehmer. (a) Gestattung der Privatnutzung Rz. 417 Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Privatnutzung des Internetanschlusses und der E-Mail-Adresse. Der Arbeitgeber entscheidet allein darü...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 9. Klausel-ABC zum Sozialplan

a) Arbeitgeberdarlehen Rz. 1023 Soweit Arbeitnehmer von der Gesellschaft ein Arbeitgeberdarlehen in Anspruch genommen haben, wird dieses innerhalb von (…) Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Rückzahlung fällig. Auf Wunsch des Arbeitnehmers können bis zu (…) % der Abfindung gem. § (…) dieses Sozialplans auf die Darlehensforderung der Gesellschaft angerechnet ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Betriebsvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit

aa) Allgemeines Rz. 238 Vertrauensarbeitszeit kann geeignet sein, Motivation und damit Produktivität von Mitarbeitern zu verbessern.[743] Ohne Vorgaben zu einzuhaltenden Arbeitszeiten steht das Ergebnis der Arbeitsleistung und die eigenverantwortliche Zeiteinteilung des Arbeitnehmers im Vordergrund. Bei diesem Arbeitszeitmodell verzichtet der Arbeitgeber (zudem) auf die Kontr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Konfliktlösung, § 8

Rz. 334 Für die zutreffende Feststellung der Zielerreichung und die ordnungsgemäße Ausübung billigen Ermessens ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig. Der hier vorgesehene Konfliktlösungsmechanismus kann die Richtigkeitsgewähr in der praktischen Umsetzung unterstützen.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 336 Der Einsatz von modernen EDV-Systemen in den Betrieben wirft eine Vielzahl von Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und den Schutz von Arbeitnehmerdaten. Rz. 337 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats werden nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ausgelöst, wenn der Einsatz der EDV-Systeme die Möglichkeit einer Überwachung des Verhalten...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 1024 Arbeitnehmer, die während ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft unverfallbare Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung erworben haben, erhalten bei Ausscheiden eine Bescheinigung gem. § 4a BetrAVG.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Inhalt des Interessenausgleichs

Rz. 951 Nach der vollständigen und umfassenden Information des Betriebsrats über die geplante Betriebsänderung müssen beide Seiten darüber beraten, ob, wann und wie sie durchgeführt werden soll. Ziel dieser Beratungen ist der Abschluss eines Interessenausgleichs, also eine Einigung über die unternehmerische Entscheidung als solche. aa) Allgemein zum Inhalt Rz. 952 Die Beschrei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 4. Muster und Erläuterungen zu technischen Einrichtungen

a) Gesamtbetriebsvereinbarung EDV-Systeme und Schutz personenbezogener Daten aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 336 Der Einsatz von modernen EDV-Systemen in den Betrieben wirft eine Vielzahl von Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und den Schutz von Arbeitnehmerdaten. Rz. 337 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats werden nach § 87 Abs. 1 Nr....mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ii) Empfangsbestätigung/Zugangsbestätigung beim BR

Rz. 768 Formulierungsbeispiel Empfangsbestätigung des BR Ich/Wir bestätige(n), die Unterrichtung zur beabsichtigten Kündigung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin am (…) (Datum) um (…) Uhr erhalten zu haben. (…), den (…) (Unterschrift Betriebsratsvorsitzende/r)mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Betriebsvereinbarung zur Telefon-Nutzung

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 352 Die U-GmbH beschäftigt 350 Mitarbeiter. Jeder Mitarbeiter verfügt über eine dienstliche Telefonnummer. Diese Telefonnummer kann man sowohl über das Festnetztelefon am Arbeitsplatz nutzen als auch von zuhause über eine Software. Mittels dieser Software kann man, wie am physischen Telefon, Anrufe über die dem jeweiligen Mitarbeiter zugeordnete ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Muster und Erläuterungen

a) Anhörung des Betriebsrats zu einer geplanten Einstellung und Eingruppierung aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 679 Der Betriebsrat ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Einstellung anzuhören. Bei einem Gemeinschaftsbetrieb werden die Arbeitnehmer der beteiligten Unternehmen für den Schwellenwert zusammengerechnet.[1752] Unter Ei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Antrag auf Zustimmung des Betriebsrats zur beabsichtigten Versetzung eines Arbeitnehmers, § 99 BetrVG

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 693 Der Betriebsrat ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Versetzung anzuhören. Bei der Versetzung leitender Angestellter muss der Betriebsrat dagegen nur informiert werden, § 105 BetrVG. Versetzung i.S.v. § 99 BetrVG ist unabhängig von dem arbeitsvertraglichen Versetzungsbegriff und der arbeitsv...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 293 Als außertarifliche Angestellte werden diejenigen Arbeitnehmer bezeichnet, deren Vergütung nicht durch den Tarifvertrag geregelt wird, weil ihre Tätigkeit höher zu bewerten ist als die Tätigkeit in der obersten Tarifgruppe.[893] Die Vergütung der nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer erfährt zwar ebenfalls keine Regelung durch den Tarifvertrag, sie werden aber gleichwoh...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Direktversicherung

Rz. 1026 Soweit eine Fortführung der über die (…) Lebensversicherung AG durchgeführte Direktversicherung durch den Arbeitnehmer oder einen zukünftigen neuen Arbeitgeber möglich ist, wird die Gesellschaft sämtliche erforderlichen Erklärungen zur Übertragung der Direktversicherung auf den Arbeitnehmer oder einen zukünftigen neuen Arbeitgeber abgeben.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

(1) Allgemeines Rz. 353 Betriebliche Telefonanlagen und zugehörige Softwareprogramme gehören in den meisten Berufsfeldern zur selbstverständlichen Grundausstattung des Arbeitnehmers. Ebenso verhält es sich oftmals mit der Zurverfügungstellung von Mobiltelefonen – vor allem im Dienstleistungssektor. Als integraler Bestandteil der Arbeitswelt 4.0 ermöglicht das Mobiltelefon sow...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Betriebsvereinbarung über die Vergütung der außertariflichen Angestellten

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 293 Als außertarifliche Angestellte werden diejenigen Arbeitnehmer bezeichnet, deren Vergütung nicht durch den Tarifvertrag geregelt wird, weil ihre Tätigkeit höher zu bewerten ist als die Tätigkeit in der obersten Tarifgruppe.[893] Die Vergütung der nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer erfährt zwar ebenfalls keine Regelung durch den Tarifvertrag, ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / p) Betriebsinterne Stellenausschreibung

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 897 Innerbetriebliche Stellenausschreibungen müssen erfolgen, wenn der Betriebsrat das verlangt, § 93 BetrVG. Das Verlangen des Betriebsrats kann sich auf alle offenen Positionen oder aber auf bestimmte offene Positionen beziehen. Für einen Einzelfall oder nur von Fall zu Fall kann der Betriebsrat keine Ausschreibung verlangen.[2243] Die Stellena...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Betriebsvereinbarung über die Gewährung einer außertariflichen/übertariflichen Zulage

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 300 Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern mehr bezahlen, als der Tarifvertrag vorsieht, etwa durch eine Zulage. Der Grund dafür kann sein, dass der Arbeitgeber einen Anreiz für besonders qualifizierte Arbeitnehmer setzen möchte, er eine engere Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen herbeiführen will oder er die tarifliche Vergütung aus an...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Betriebsvereinbarung Überstunden

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 242 Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht bei der "vorübergehenden … Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit." Damit sind hauptsächlich Überstunden gemeint. Von Überstunden ist Mehrarbeit begrifflich abzugrenzen. Überstunden sind die vorübergehende Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit, Mehrarbeit ist die Arbei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / oo) Stellungnahme des Betriebsrats

(1) Frist bei ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung Rz. 777 Dem BR steht für seine Stellungnahme zur ordentlichen Kündigung ein Zeitraum von einer Woche zur Verfügung; § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG. Die Stellungnahme zur außerordentlichen Kündigung hat unverzüglich, längstens aber binnen drei Tagen zu erfolgen, § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG. Die Fristberechnung richtet sich nac...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Muster und Erläuterungen zur Arbeitszeit

a) Typischer Sachverhalt Rz. 193 Beispiel Der Arbeitgeber möchte in seinem Produktionsbetrieb ein Schichtsystem einführen, um die Maschinenlaufzeit zu erhöhen und so eine bessere Ausnutzung der Investitionen zu erreichen. Wegen der erfreulichen Auftragslage soll zudem die wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden auf 40 Stunden erhöht werden. Daneben soll in der Produktion kurz...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Betriebsvereinbarung zu Ethikrichtlinien

aa) Hintergrund und Bedeutung Rz. 468 Ethikrichtlinien oder Verhaltenskodexe betreffen das Thema Compliance, also die Einhaltung und Befolgung sämtlicher für ein Unternehmen geltender Vorschriften.[1343] Ihre Bedeutung liegt auf der Hand, zumal Rechtsverstöße gravierende rechtliche und wirtschaftliche Folgen für Unternehmen haben können.[1344] Seit Inkrafttreten des Hinweisge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Erläuterungen

(1) Überschrift Rz. 256 Der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt der "gesamte Komplex der Schichtarbeit",[830] insbesondere auch die Abgrenzung des im Schichtdienst arbeitenden Personenkreises, die zeitliche Lage der Schichten und damit der Schichtdauer sowie die Aufstellung der Dienstpläne einschließlich der konkreten Zuordnung der Mitarbei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Antrag auf Zustimmung des Betriebsrats zum Einsatz eines Leiharbeitnehmers

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 714 Der Einsatz eines Leiharbeitnehmers ist wie eine Einstellung zu behandeln, § 14 Abs. 3 AÜG. Der Betriebsrat ist also entsprechend anzuhören. Allerdings sind dabei einige Besonderheiten, die sich aus dem Leiharbeitnehmerverhältnis ergeben, zu beachten. Rz. 715 Nicht nur der erste Einsatz eines Leiharbeitnehmers löst die Beteiligungsrechte des B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 307 Die Provisionsgewähr ist insbesondere im Vertrieb eine klassische, erfolgsbezogene Vergütungsform. Diese knüpft an den Wert des vom Mitarbeiter abgeschlossenen oder vermittelten Geschäfts oder Vertrags an. Denkbar ist auch die Bezugnahme auf eine bestimmte Stückzahl oder Menge des vermittelten Produkts, ebenso denkbar ist die Anknüpfung an einen bestimmten vermittelt...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 375 Neben den Bestimmungen des BDSG, des TDDDG und der DS-GVO muss der Arbeitgeber bei der Einführung und Nutzung einer Telefonanlage sowie einer Telefonsoftware das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG berücksichtigen. Danach besteht ein Mitbestimmungsrecht bei Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / I. Arbeitsrechtliche Beratung

Rz. 113 Für geringfügig Beschäftigte gilt das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich Teilzeitrecht. Insoweit kann auf alle sonstigen Darstellungen in diesem Buch verwiesen werden. Im Folgenden werden einige Aspekte hervorgehoben, die in Beratungssituationen rund um geringfügige Beschäftigungen typischerweise besonders beachtet werden müssen. Rz. 114 Schon bei der Einstellung ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Antwort des Betriebsrats auf Unterrichtung über eine vorläufige personelle Maßnahme, § 100 BetrVG

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 732 Die Stellungnahme des Betriebsrats zur Unterrichtung des Arbeitgebers nach § 100 BetrVG bedarf keiner Form.[1918] Aus Beweisgründen ist es aber sinnvoll, schriftlich zu antworten. In der Verweigerung der Zustimmung nach § 99 BetrVG liegt nicht zugleich das Bestreiten der sachlichen Notwendigkeit der vorläufigen Maßnahme. Dies muss vielmehr ge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) ArbZG vom 6.6.1994, zuletzt geändert am 22.12.2020

Rz. 565 Das ArbZG setzt die auf Art. 31 Abs. 2 der EU – Grundrechte Charta (GRC) beruhende Arbeitszeitrichtlinie zur Arbeitszeitgestaltung (RL 2003/88/EG) – unvollständig[1534] – in deutsches Recht um. Eine Novellierung ist geplant.[1535] Die Arbeitszeitrichtlinie zielt auf die Harmonisierung der Arbeitszeitgestaltung in der Europäischen Union durch Mindeststandards ab. Die R...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Betriebsvereinbarung zu (flexibler) Arbeitszeit, Langzeitkonten

aa) Allgemeines Rz. 219 Flexible Arbeitszeitmodelle sollen auf Seiten des Arbeitgebers einen bedarfsgerechten Einsatz der Mitarbeiter ermöglichen. Dies sieht das Arbeitszeitgesetz ausdrücklich vor, § 1 Nr. 1 ArbZG. Zum Schutz der Arbeitnehmerinteressen bei der Ausgestaltung der Lage der Arbeitszeit besteht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrV...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 489 Die Einführung einer einheitlichen Dienstkleidung im Betrieb unterliegt gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats.[1404] Gegenstand dieses Mitbestimmungsrechts ist die Gestaltung des Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb.[1405] Daher sind Maßnahmen mitbestimmungspflichtig, durch die der Arbeitgeber in Ausübung seiner O...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Erläuterungen

(1) Vereinbarungsparteien Rz. 311 Zuständig ist grundsätzlich der örtliche Betriebsrat, soweit nicht eine Angelegenheit vorliegt, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betrifft und diese Angelegenheit nicht durch die einzelnen Betriebsräte geregelt werden kann, § 50 Abs. 1 BetrVG. Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.[955] Erforderlich ist eine zwingende s...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / l) Typische Sachverhalte

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Allgemeines

a) Vorbemerkung Rz. 112 § 87 BetrVG regelt die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten.[333] Die in § 87 Abs. 1 Nr. 1–14 BetrVG aufgeführten Tatbestände stellen einen abschließenden Katalog der Regelungsbereiche in sozialen Angelegenheiten dar, in denen die einseitige Anordnung des Arbeitgebers durch eine Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ersetzt wird.[334] Dane...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Folgen des Verstoßes gegen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rz. 215 Fehlt es an der Beteiligung des Betriebsrats oder erfolgt die Anordnung zur Arbeitszeitlage oder vorübergehenden Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit unter Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht, ist diese Anordnung unwirksam.[688] Der Arbeitnehmer ist also nicht verpflichtet, den arbeitgeberseitigen Anordnungen Folge zu leisten. Trotz entsprechender arbeitsve...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Betriebliches Eingliederungsmanagement

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 494 Ein Arbeitnehmer ist seit vielen Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers hat sich in den letzten Jahren der langen Betriebszugehörigkeit verschlechtert. Es kommt zu erheblichen Arbeitsunfähigkeitszeiten mit Ausfallquoten bis zu 75 %, teilweise liegen diese über einen mehrjährigen Zeitraum bei 100 %....mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Regelungsgegenstand

Rz. 8 Kern der Betriebsvereinbarung ist immer der jeweilige Regelungsgegenstand, der sich an dem Mitbestimmungstatbestand aus dem Katalog des § 87 Abs. 1 BetrVG oder anderer Mitbestimmungstatbestände und den dazu von den Betriebsparteien getroffenen Festlegungen ergibt. Neben diesen erzwingbaren Betriebsvereinbarungen können freiwillige Betriebsvereinbarungen abgeschlossen w...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Anwendungsbereich

aa) Persönlicher Geltungsbereich Rz. 115 Die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG gilt für alle Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG.[346] Sie erstreckt sich somit insbesondere auch auf alle außertariflichen Angestellten (sog. AT- bzw. ÜT-Angestellte), sofern es sich nicht um leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG handelt, da diese nicht vom Betriebsrat vertreten werden.[34...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Verfügungsgrund

Rz. 672 Verfügungsgrund ist die Eilbedürftigkeit im Hinblick auf die Gefährdung der Mitbestimmung. Sie folgt aus der eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Störung der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung. Denn handelt der Arbeitgeber mitbestimmungswidrig, werden Rechte des Betriebsrats verletzt, und diese Verletzung vertieft sich mit fortschreitender Zeit. Anders a...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 9. Muster und Erläuterungen zum Urlaub

a) Einleitung Rz. 660 Die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festlegung der zeitlichen Lage des Urlaubs unterliegt der betrieblichen Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG. Durch diese Beschränkung des arbeitgeberseitigen Gestaltungsrechts sollen die Urlaubswünsche des einzelnen Arbeitnehmers mit den betrieblichen Belangen in Einkla...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Beendigung durch ordentliche/außerordentliche Kündigung, Teilkündigung, Insolvenzanpassung

Rz. 126 Nach § 77 Abs. 5 BetrVG ist eine Betriebsvereinbarung grds. mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Den Betriebsvertragsparteien steht es frei, eine kürzere oder längere Kündigungsfrist zu vereinbaren. Die Kündigung bedarf keines Grundes.[385] Allerdings können die Parteien vereinbaren, dass die (ordentliche) Kündigung nur aus bestimmten Gründen erfolgen kann.[386]...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Muster: Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen/Zielvorgaben

aa) Allgemeines Rz. 320 Bei Zielvereinbarungen handelt es sich um Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über bestimmte betriebliche oder auch persönliche Ziele, die innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens zu erreichen sind. Eine Zielvorgabe liegt vor, wenn die zu erreichenden Ziele einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden.[980] Typischerweise wird in einer Ziel...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Ziele, Wertung der Zielerreichung, § 3

Rz. 327 Werden mehrere Zielkategorien zugrunde gelegt, müssen diese gewichtet werden. Verbreitet wird angenommen, dass auch diese Festlegung der Ziele und die Gewichtung der Ziele gegeneinander – und damit letztlich auch die an diese Ziele anknüpfende variable Vergütung – der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegt.[1007] Dies ist zweifelhaft. Denn Dotierungsra...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Vertragsparteien

Rz. 91 Gemäß § 21 Abs. 1 SEBG wird die Beteiligungsvereinbarung auf Arbeitgeberseite von den "Leitungen" abgeschlossen. Nach § 2 Abs. 5 SEBG bezeichnet der Begriff "Leitung" das Organ der unmittelbar an der Gründung der SE beteiligten Gesellschaften oder der SE selbst, das die Geschäfte der Gesellschaft führt und zu ihrer Vertretung berechtigt ist (z.B. der Vorstand einer AG...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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