Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Vorschlag zur Vorgehensweise

Rz. 514 Die Einhaltung der Sechswochenfrist muss überwacht werden. Ist dieser Referenzzeitraum überschritten, muss das BEM einsetzen. Dazu ist zunächst der Arbeitnehmer anzuschreiben und über die Ziele des BEM und über die in diesem Zusammenhang erhobenen und verwendeten Daten zu informieren, Musterschreiben nebst Antwort siehe unten Rdn 500 f. Rz. 515 Ist der Arbeitnehmer mi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Betriebsübergang

Rz. 940 Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG stellt ein Betriebsübergang allein keine Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG dar. Nur wenn sich der Betriebsübergang nicht in dem bloßen Betriebsinhaberwechsel erschöpft, sondern mit Maßnahmen verbunden ist, die als solche eine Betriebsänderung i.S.v. § 111 BetrVG darstellen, handelt es sich um eine interessenausgleichspflic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Vorhandensein eines Betriebsrats

Rz. 944 Die Interessenausgleichspflicht ist außerdem vom Bestehen eines Betriebsrats in dem Betrieb abhängig, der von der Betriebsänderung betroffen ist.[2384] Wird der Betriebsrat erst gewählt, wenn der Unternehmer schon mit der Durchführung der Betriebsänderung begonnen hat, kann der gerade gewählte Betriebsrat die Beteiligungsrechte nach §§ 111 ff. BetrVG nicht mehr in An...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Ziel-Anpassungsgespräch, § 7

Rz. 333 Mit der Festlegung der Ziele – sei es als Zielvorgabe oder als einvernehmliche Zielvereinbarung – werden diese verbindlich. Eine einseitige Änderung durch den Arbeitgeber scheidet aus.[1029] Insbesondere stellen Unsicherheiten zur Erreichbarkeit oder wirtschaftlichen Verwertbarkeit vereinbarter oder vorgegebener Ziele jedenfalls arbeitgeberseitig keine Grundlage für ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Adressat der Mitteilung

Rz. 762 Adressat der Anhörungspflicht ist nach § 102 BetrVG der BR. Empfangsberechtigt zur Entgegennahme der Erklärungen des Arbeitgebers ist der BR-Vorsitzende oder im Verhinderungsfall dessen Stellvertreter, vgl. § 26 Abs. 2 S. 2 BetrVG. Liegen die Voraussetzungen der §§ 27 Abs. 3, 28 BetrVG (mindestens neun BR-Mitglieder) vor, kann der BR die Mitwirkungsrechte bei Kündigu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (9) Kurzarbeit bei beabsichtigter Massenentlassung

Rz. 287 Anstelle einer Betriebsvereinbarung kann Rechtsgrundlage für die Kurzarbeit auch die Zulassung der Bundesagentur für Arbeit nach § 19 KSchG bei einer beabsichtigten Massenentlassung sein. Voraussetzungen hierfür ist, dass eine Massenentlassung nach § 17 KSchG vorliegt und der Arbeitgeber nicht im Stande ist, die Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Sperrfrist des § 18 KSc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / zz) Checkliste: BR-Anhörung zur verhaltensbedingten Kündigung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Arbeitgeberdarlehen

Rz. 1023 Soweit Arbeitnehmer von der Gesellschaft ein Arbeitgeberdarlehen in Anspruch genommen haben, wird dieses innerhalb von (…) Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Rückzahlung fällig. Auf Wunsch des Arbeitnehmers können bis zu (…) % der Abfindung gem. § (…) dieses Sozialplans auf die Darlehensforderung der Gesellschaft angerechnet werden. Alternativ: Arb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Allgemeine Voraussetzungen für die Beteiligungsrechte des §§ 111 ff. BetrVG

Rz. 942 Liegt eine Betriebsänderung grds. vor, setzt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach §§ 111 ff. BetrVG allgemein voraus, dassmehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess

Rz. 530 Im Falle der Einleitung eines Kündigungsschutzprozesses hat die dem Arbeitgeber gesetzlich auferlegte Pflicht zur Durchführung eines BEM Auswirkungen auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast. Rz. 531 Wurde ein BEM zwar ordnungsgemäß durchgeführt, hat es aber zu einem negativen Ergebnis geführt, genügt der Arbeitgeber seiner Darlegungslast, wenn er diesen Umst...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (c) Kontrolle durch Einwilligung

Rz. 431 Wird die private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts und das private Surfen zugelassen, so ist eine Kontrolle, außer in den oben aufgezeigten Fällen, nur mit der Einwilligung des Arbeitnehmers zulässig. Zwar wird in § 3 TDDDG explizit nicht von einer Einwilligung gesprochen, die Regelung ist aber europarechtskonform auszulegen, da in der ePrivacy-RL in Art. 5 Ab...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / i) Anhörung des BR gem. § 102 BetrVG zur ordentlichen betriebsbedingten Kündigung

Rz. 839 Dem BR sind die unternehmerische Entscheidung und deren Auswirkungen auf den Betrieb sowie der sich daraus ergebende Wegfall des Arbeitsplatzes mitzuteilen, ferner ist er über eventuell freie Arbeitsplätze und die getroffenen Sozialauswahl einschließlich der konkreten Sozialdaten des zu kündigenden Arbeitnehmers zu informieren. Der Arbeitgeber darf sich hinsichtlich d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / m) Anhörung des BR gem. § 102 BetrVG zur ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung

Rz. 867 Bei einer Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen muss der Arbeitgeber dem BR die Fehlzeiten des Arbeitnehmers in der Vergangenheit benennen und – soweit bekannt – auch die Art/en der Erkrankung/en mitteilen[2191] sowie die daraus folgende negative Gesundheitsprognose.[2192] Waren Arbeitsunfälle für krankheitsbedingte Fehlzeiten ursächlich, ist der BR auch hiervon ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemein zum Inhalt

Rz. 952 Die Beschreibung der geplanten unternehmerischen Maßnahme – also der Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG – und ihre Durchführung ist der Kern des Interessenausgleichs und sein wesentlicher Inhalt. Diese Beschreibungen stellen die Einigung der Betriebspartner über das "Ob" und "Wie" der Betriebsänderung dar. Dabei kann Gegenstand eines Interessenausgleichs nur die ge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Besonderheiten bei außerordentlicher Kündigung (§ 626 Abs. 2 BGB)

Rz. 773 Hat der Arbeitgeber im Fall der außerordentlichen Kündigung nicht die genauen Sozialdaten des zu kündigenden Arbeitnehmers mitgeteilt, so steht dies der Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn es dem Arbeitgeber wegen der Schwere der Kündigungsvorwürfe auf die genauen Daten ersichtlich nicht ankommt, der BR die ungefähren Date...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / k) Anhörung des BR zur betriebsbedingten Änderungskündigung gem. § 102 BetrVG (einschließlich Zustimmungsantrag nach § 99 BetrVG bei Versetzung, Umgruppierung)

Rz. 853 Die Änderungskündigung zielt in erster Linie auf eine Änderung der Arbeitsbedingungen unter Aufrechterhaltung statt Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab, sofern der Arbeitgeber diese neuen Arbeitsbedingungen nicht bereits durch Ausübung seines Direktionsrechts herbeiführen kann. Der Arbeitgeber kann daher das Arbeitsverhältnis kündigen und dem Arbeitnehmer im Zusam...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / o) Anhörung zur Kündigung eines Kündigungsgeschützten nach § 102 BetrVG (§ 15 Abs. 4 und Abs. 5 KSchG)

Rz. 889 Wird der Betrieb stillgelegt, kann der Arbeitgeber auch die Arbeitsverhältnisse der betriebsverfassungsrechtlichen Mandatsträger im Sinne des § 15 Abs. 1 bis 3 KSchG (u.a. Mitglieder des BR, Mitglieder des Wahlvorstands, Wahlbewerber, Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung) kündigen, sofern keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in einem anderen Betrieb d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung über die Vergütung der außertariflichen Angestellten

Rz. 299 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.35: Betriebsvereinbarung Vergütung außertariflicher Angestellter Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung Gleitzeit

Rz. 241 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.31: Betriebsvereinbarung Gleitzeit Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat[771] der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird zur Regelung der gleiten...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Interessenausgleich mit Namensliste, § 1 Abs. 5 KSchG

Rz. 956 Gelingt es dem Arbeitgeber, sich mit dem Betriebsrat im Rahmen der Interessenausgleichsverhandlungen auf eine Namensliste zu einigen, in der die zu kündigenden Arbeitnehmer namentlich bezeichnet sind, hat dies für ihn den großen Vorteil, dass gem. § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG vermutet wird, dass die aufgrund der Namensliste ausgesprochenen Kündigungen durch dringende betrie...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Verfahren beim "Versuch" des Interessenausgleichs

Rz. 970 Kommt ein Interessenausgleich zustande, kann der Unternehmer im Anschluss daran mit der Umsetzung der Betriebsänderung beginnen, also z.B. nach Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 BetrVG und Beachtung des Massenentlassungsverfahrens Kündigungen aussprechen. Rz. 971 Einigen sich die Betriebsparteien über die geplante Betriebsänderung nicht, genügt es dem Unternehmer,...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 692 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.56: Unterrichtung und Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Einstellung und Eingruppierung An: Betriebsrat Zu Händen des Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Von: Personalabteilung Datum: _________________________ Betr.: Unterrichtung über die beabsichtigte Einstellung und Eingruppierung ei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 897 Innerbetriebliche Stellenausschreibungen müssen erfolgen, wenn der Betriebsrat das verlangt, § 93 BetrVG. Das Verlangen des Betriebsrats kann sich auf alle offenen Positionen oder aber auf bestimmte offene Positionen beziehen. Für einen Einzelfall oder nur von Fall zu Fall kann der Betriebsrat keine Ausschreibung verlangen.[2243] Die Stellenausschreibung hat dann bet...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 300 Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern mehr bezahlen, als der Tarifvertrag vorsieht, etwa durch eine Zulage. Der Grund dafür kann sein, dass der Arbeitgeber einen Anreiz für besonders qualifizierte Arbeitnehmer setzen möchte, er eine engere Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen herbeiführen will oder er die tarifliche Vergütung aus anderen Gründen für unangem...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 242 Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht bei der "vorübergehenden … Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit." Damit sind hauptsächlich Überstunden gemeint. Von Überstunden ist Mehrarbeit begrifflich abzugrenzen. Überstunden sind die vorübergehende Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit, Mehrarbeit ist die Arbeitszeit, die über die gese...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Form des Interessenausgleichs

Rz. 963 Kommt zwischen Unternehmer und Betriebsrat ein Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung zustande, muss dieser schriftlich niedergelegt und von beiden Verhandlungspartnern unterschrieben werden (§ 112 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Nicht erforderlich ist es, dass der Interessenausgleich ausdrücklich als solcher bezeichnet und gesondert abgeschlossen wird; er kann ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (bb) Kontrollmöglichkeiten auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen

Rz. 369 Gestattet der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die private Nutzung des Telefons, wird er nach Ansicht der Datenschutzbehörden, eines Teils der Literatur und wenigen Gerichten zum Telekommunikationsdienstanbieter (siehe auch Rdn 355).[1110] Die überwiegende Literatur und Rechtsprechung lehnt diese Einordnung richtigerweise ab. Der Arbeitgeber ist weder Anbieter von gan...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Bedenken oder Widerspruch des BR

Rz. 783 Das Erheben von Bedenken ist vom Widerspruch des BR zu unterscheiden und diesem nicht gleichzusetzen.[2050] Macht der BR Bedenken geltend, bevor die Wochenfrist abgeschlossen ist, endet damit auch das Anhörungsverfahren. Einen Katalog von Gründen, derentwegen Bedenken angemeldet werden können, gibt es nicht, sodass Bedenken auf jedweden Grund gestützt werden können, ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 713 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.58: Antwort des Betriebsrats zum Antrag auf Zustimmung zu einer geplanten Einstellung/Eingruppierung oder Versetzung/Umgruppierung An: Personalabteilung Zu Händen der Personalleiterin – im Hause – Von: Betriebsrat Datum: _________________________ Betr.: Unterrichtung über die beabsichtigte Einstellung und Eingruppi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Fehlerhafte Sozialauswahl (Nr. 1)

Rz. 789 Nach § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG kann der BR wegen nicht- oder nicht ausreichender Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers Widerspruch gegen die beabsichtigte ordentliche betriebsbedingte Kündigung erheben. Dieser Widerspruchsgrund kommt allerdings nicht in Betracht beim Ausspruch personen- oder verhaltensbedingter Künd...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 714 Der Einsatz eines Leiharbeitnehmers ist wie eine Einstellung zu behandeln, § 14 Abs. 3 AÜG. Der Betriebsrat ist also entsprechend anzuhören. Allerdings sind dabei einige Besonderheiten, die sich aus dem Leiharbeitnehmerverhältnis ergeben, zu beachten. Rz. 715 Nicht nur der erste Einsatz eines Leiharbeitnehmers löst die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach §§ 99–10...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 731 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.60: Unterrichtung über eine vorläufige Einstellung/Versetzung An: Betriebsrat Zu Händen des Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Von: Personalabteilung Datum: _________________________ Betr.: Unterrichtung über die vorläufige Einstellung des _________________________ gemäß § 100 BetrVG Sehr geehrtes Gremium, sehr g...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster: Betriebsvereinbarung über die Altersteilzeit (ATZ)

Rz. 218 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.28: Betriebsvereinbarung Altersteilzeit (ATZ) Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Firma) am Standort _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird folgende Vereinbarung geschlos...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 471 Ob und nach welcher Norm der Betriebsrat bei der Einführung von Ethikrichtlinien mitzubestimmen hat, ist im Hinblick auf jede einzelne Regelung gesondert zu beurteilen.[1351] Einschlägig ist regelmäßig § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Danach hat der Betriebsrat bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen. Erfasst ist das...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Auswahlrichtlinie im Einzelfall

Rz. 909 Legt der Arbeitgeber für eine beabsichtigte Maßnahme lediglich die Voraussetzungen fest, unter denen diese durchgeführt wird, stellt dies noch keine Auswahlrichtlinie dar.[2294] Mitbestimmungspflichtig ist erst die Aufstellung von allgemeinen Kriterien durch den Arbeitgeber, anhand derer er die Voraussetzungen für eine personelle Maßnahme festlegt.[2295] Zu untersche...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Initiativrecht des BR

Rz. 916 In Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern kann der BR eine Auswahlrichtlinie im Wege des Initiativrechts, notfalls im Einigungsstellenverfahren, erzwingen und auf diese Weise eine bestimmte inhaltliche Gestaltung durchsetzen. Für die Größe des Betriebes ist nach allgemeiner Auffassung die Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer maßgeblich.[2319] Dabei soll...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung Provision (Verkauf/Vertrieb/Außendienst)

Rz. 310 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.37: Betriebsvereinbarung Provision Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat[946] der _________________________ (Name Arbeitgeber), vertreten durch den/die Betriebsratsvorsitzende/n _________________________, wird zur Regelung von Provisionszahlungen ( ggf .: unter Beachtu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Beteiligung bei Massenentlassungen nach § 17 Abs. 2 KSchG

Rz. 991 Auch die Beteiligung des Betriebsrats i.R.v. Massenentlassungen gem. § 17 Abs. 2 KSchG muss grds. gesondert erfolgen. Immer dann, wenn der Arbeitgeber in einem Betrieb mit mehr als 20 Arbeitnehmern[2451] mehr als die in § 17 Abs. 1 KSchG angegebene und nach Betriebsgröße gestaffelte Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb von 30 Kalendertagen entlässt, muss der Arbeitgebe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz (Nr. 3)

Rz. 791 Der Widerspruchstatbestand der Nr. 3 greift bei allen ordentlichen Kündigungsarten, bei der betriebsbedingten wie bei der verhaltens- oder personenbedingten Kündigung. Einer beabsichtigten ordentlichen Kündigung kann der BR widersprechen, wenn in demselben Betrieb oder einem anderen Betrieb des Unternehmens eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit an einem anderen Arbeit...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Rechtsfolgen bei unzulässiger Kontrolle durch den Arbeitgeber

Rz. 389 Ist die Telefonüberwachung seitens des Arbeitgebers unzulässig, kann dies weitreichende zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen haben. Zunächst hat der Arbeitnehmer einen vertraglichen Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB analog gegen den Arbeitgeber, nicht rechtswidrig in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt zu werden. Solange die Verletzung andauert, steht dem ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 732 Die Stellungnahme des Betriebsrats zur Unterrichtung des Arbeitgebers nach § 100 BetrVG bedarf keiner Form.[1918] Aus Beweisgründen ist es aber sinnvoll, schriftlich zu antworten. In der Verweigerung der Zustimmung nach § 99 BetrVG liegt nicht zugleich das Bestreiten der sachlichen Notwendigkeit der vorläufigen Maßnahme. Dies muss vielmehr gesondert erfolgen, auch we...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Interessenausgleich bei Betriebsstilllegung

Rz. 995 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.73: Interessenausgleich bei Betriebsstilllegung Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Betriebsrat des Betriebs _________________________ der Gesellschaft – nachfolgend "Betriebsrat" genannt – vereinbaren folgenden Interessenausgleic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung über eine einheitliche Dienstkleidung

Rz. 493 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.46: Betriebsvereinbarung über eine einheitliche Dienstkleidung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Inhaltliche Vorgaben für Kündigungs-Auswahlrichtlinien

Rz. 920 Regelungen zur Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen stellen wohl die häufigste Form von Auswahlrichtlinien. Dabei ist die Gewichtung bzw. das Verhältnis der einzelnen Sozialdaten zueinander nicht vorgegeben; die Betriebsparteien haben insoweit einen Wertungsspielraum.[2338] Dabei ist von den vier gesetzlich in § 1 Abs. 3 KSchG vorgegebenen Sozialauswahlkri...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / s) Weiterbeschäftigung

Rz. 1042 Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis infolge der Betriebsänderung gem. § 1 dieses Sozialplans betriebsbedingt gekündigt wird und die im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses mit der Gesellschaft[2550] oder innerhalb von (…) Monaten nach diesem Zeitpunkt ein Angebot zu einer Weiterbeschäftigung bei einem gem. § 18 AktG mit der Gesells...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / A. Allgemeines

Rz. 1 Die frühere Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit ist zum 31.12.2009 ausgelaufen. Das AltTZG regelt indes nach wie vor die Voraussetzungen der Steuerfreiheit von Aufstockungsbeiträgen gem. § 3 Nr. 28 EstG und der zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach § 3 Abs. 1 AltTZG. Hinsichtlich dieser steuerrechtlichen Vorschrift u...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Weiterbeschäftigung unter geänderten Vertragsbedingungen mit Einverständnis des Arbeitnehmers (Nr. 5)

Rz. 799 Wie Nr. 4 ist auch der Widerspruchsgrund nach Nr. 5 nicht auf betriebsbedingte Kündigungen beschränkt, sondern findet auf alle Kündigungsgründe Anwendung. Die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit kann im Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens aufgezeigt werden. Der Arbeitnehmer hat seine Zustimmung zur Weiterbeschäftigung zu veränderten Vertragsbedingungen...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / tt) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 808 Für die ordnungsgemäße Anhörung des BR besteht eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Im Kündigungsschutzprozess hat der Arbeitnehmer zunächst auf der ersten Stufe vorzutragen, dass ein BR besteht und deshalb nach § 102 BetrVG vor Ausspruch einer Kündigung dessen Anhörung erforderlich war (Bestreiten ordnungsgemäßer Anhörung). Auf der nächsten Stufe obliegt es d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation (Verkauf Teilbetrieb, Betriebsverlegung, Personalabbau)

Rz. 997 Das nachfolgende Muster orientiert sich am eingangs dargestellten Beispielfall (siehe oben Rdn 929 ff.). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.75: Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Gesamtbetriebsrat der Gesellschaf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Ablauf des BEM

Rz. 499 Aus dem Gesetz lassen sich keine Anhaltspunkte herleiten, wie das BEM auszusehen hat, es schreibt lediglich gewisse Mindeststandards vor, die einzuhalten sind.[1439] Das BAG hat in mehreren Entscheidungen[1440] seine bisherige Rechtsprechung zum BEM fortgeführt und überzeugende Grundsätze zur Durchführung bzw. Nichtdurchführung eines BEM aufgestellt und auf die entsp...mehr