Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Betriebsübergang

Rz. 940 Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG stellt ein Betriebsübergang allein keine Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG dar. Nur wenn sich der Betriebsübergang nicht in dem bloßen Betriebsinhaberwechsel erschöpft, sondern mit Maßnahmen verbunden ist, die als solche eine Betriebsänderung i.S.v. § 111 BetrVG darstellen, handelt es sich um eine interessenausgleichspflic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Ziel-Anpassungsgespräch, § 7

Rz. 333 Mit der Festlegung der Ziele – sei es als Zielvorgabe oder als einvernehmliche Zielvereinbarung – werden diese verbindlich. Eine einseitige Änderung durch den Arbeitgeber scheidet aus.[1029] Insbesondere stellen Unsicherheiten zur Erreichbarkeit oder wirtschaftlichen Verwertbarkeit vereinbarter oder vorgegebener Ziele jedenfalls arbeitgeberseitig keine Grundlage für ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Adressat der Mitteilung

Rz. 762 Adressat der Anhörungspflicht ist nach § 102 BetrVG der BR. Empfangsberechtigt zur Entgegennahme der Erklärungen des Arbeitgebers ist der BR-Vorsitzende oder im Verhinderungsfall dessen Stellvertreter, vgl. § 26 Abs. 2 S. 2 BetrVG. Liegen die Voraussetzungen der §§ 27 Abs. 3, 28 BetrVG (mindestens neun BR-Mitglieder) vor, kann der BR die Mitwirkungsrechte bei Kündigu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Geltungsbereich, § 1

Rz. 223 Denkbar ist, für unterschiedliche Bereiche und Abteilungen oder auch unterschiedliche Arbeitnehmergruppen gesonderte Regelungen vorzusehen. Dies kann entweder über die Definition des Geltungsbereichs erfolgen oder über die Definition der Anwendbarkeit bestimmter Regelungen für bestimmte Bereiche. Denn die Anforderungen an die Arbeitszeitlage und -flexibilisierungserf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (9) Kurzarbeit bei beabsichtigter Massenentlassung

Rz. 287 Anstelle einer Betriebsvereinbarung kann Rechtsgrundlage für die Kurzarbeit auch die Zulassung der Bundesagentur für Arbeit nach § 19 KSchG bei einer beabsichtigten Massenentlassung sein. Voraussetzungen hierfür ist, dass eine Massenentlassung nach § 17 KSchG vorliegt und der Arbeitgeber nicht im Stande ist, die Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Sperrfrist des § 18 KSc...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) Mangelnde Erfolgsaussichten der Klage des Arbeitnehmers (Nr. 1)

Rz. 826 Verspricht die Kündigungsschutzklage nach summarischer Prüfung keine hinreichenden Erfolgsaussichten oder erscheint sie mutwillig, kann der Arbeitgeber auf seinen Antrag durch einstweilige Verfügung von der Weiterbeschäftigungsverpflichtung entbunden werden. Dabei ist Nr. 1 dem Wortlaut des § 114 ZPO nachgebildet, der die Gewährung von Prozesskostenhilfe regelt. Nach...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Allgemeine Voraussetzungen für die Beteiligungsrechte des §§ 111 ff. BetrVG

Rz. 942 Liegt eine Betriebsänderung grds. vor, setzt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach §§ 111 ff. BetrVG allgemein voraus, dassmehr

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§ 3 Prozessrecht / ee) Verstoß gegen Betriebsvereinbarung: Durchführungsanspruch

Rz. 488 Wenn der Betriebsrat seine Mitbestimmung in dem betroffenen Bereich bereits abschließend durch Betriebsvereinbarung ausgeübt hat, geht es nicht mehr unmittelbar um die Sicherung des Mitbestimmungsrechts durch Unterlassung. Vielmehr greift nun der Durchführungsanspruch aus § 77 Abs. 1 S. 1 BetrVG, der u.a. die Form eines Unterlassungsanspruchs haben kann. Er besteht a...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (9) Verwendung der Zeitguthaben, Ausgleich Zeitsaldo bei Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Todesfall, § 7

Rz. 229 Zu definieren ist, wie ein Ausgleich von Zeitguthaben und Zeitschuld erfolgen soll. Auch hierzu enthalten tarifliche Regelungen zum Teil Vorgaben. Das Muster sieht u.a. die Übertragung von Zeitguthaben in ein Langzeitkonto vor. Für diese Fälle sind dann die besonderen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zur Insolvenzsicherung, zu beachten, siehe §§ 10, 11 des Musters...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Ausgangslage

Rz. 686 Nicht immer geht es bei der Arbeitszeit-Mitbestimmung um Mehrarbeit. Auch die personelle Besetzung oder Verschiebungen bei der Lage der Arbeitszeit sind mitbestimmungspflichtig, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.[1550] Typischerweise führen Streitigkeiten um Dienstpläne zu Eilverfahren.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Rechtsfolgen

Rz. 438 Eine unzulässige Kontrolle der Telekommunikation am Arbeitsplatz kann für den Arbeitgeber empfindliche zivilrechtliche und ggf. sogar strafrechtliche Folgen haben. Zudem kann die rechtswidrige Kontrolle zu einem Beweisverwertungsverbot führen.[1246] Das BAG hat sich aber gegen ein Beweisverwertungsverbot ausgesprochen.[1247] Dem Arbeitnehmer kann aber im Fall einer V...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Rechtsfolgen einer Nichtbeteiligung des Betriebsrats

Rz. 670 Hat der Arbeitgeber einseitig allgemeine Urlaubsgrundsätze oder einen Urlaubsplan aufgestellt oder diese einseitig geändert, so ist die Maßnahme unwirksam.[1741] In diesem Fall hat die Festsetzung des Urlaubs für die einzelnen Arbeitnehmer mitbestimmungsfrei einseitig durch den Arbeitgeber unter Berücksichtigung des § 7 BUrlG zu erfolgen, solange über die Festsetzung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (15) Schlussbestimmungen, § 13

Rz. 237 Zu entscheiden ist grundsätzlich, ob eine Betriebsvereinbarung im Fall der Kündigung Nachwirkung haben soll. Für den Fall der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten geht der Gesetzgeber nach § 77 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich von der Nachwirkung aus. Diese Regelung ist aber dispositiv, d.h. die Betriebsparteien können eine hiervon abweichende Vereinbarung treffen. F...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Betriebsübergang

Rz. 1025 Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis gem. § 613a BGB auf den Betriebserwerber übergeht, erhalten keine Abfindung, wenn ihre Arbeitsstätte beim Betriebserwerber nicht weiter als (…) km von ihrer bisherigen Arbeitsstätte entfernt liegt. Liegt die Arbeitsstätte weiter als (…) km entfernt von der bisherigen Arbeitsstätte, erhalten Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / xx) Checkliste: BR-Anhörung zur betriebsbedingten Kündigung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / mm) Änderungskündigungen

Rz. 775 Der BR ist vor jeder Kündigung anzuhören. Dies gilt auch für die Änderungskündigung, obwohl bei dieser noch gar nicht feststeht, ob es überhaupt zu einer Kündigung kommen wird, weil zunächst noch unklar ist, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot annimmt oder nicht. Der BR muss dann sowohl über die Kündigungsgründe als auch über das Änderungsangebot informiert werd...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Vorschlag zur Vorgehensweise

Rz. 514 Die Einhaltung der Sechswochenfrist muss überwacht werden. Ist dieser Referenzzeitraum überschritten, muss das BEM einsetzen. Dazu ist zunächst der Arbeitnehmer anzuschreiben und über die Ziele des BEM und über die in diesem Zusammenhang erhobenen und verwendeten Daten zu informieren, Musterschreiben nebst Antwort siehe unten Rdn 500 f. Rz. 515 Ist der Arbeitnehmer mi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Social Media Guidelines

Rz. 440 Viele Internetnutzer schließen sich beruflich wie privat in virtuellen Gemeinschaften zusammen. Die Tatsache, dass Arbeitgeber über ihre Arbeitnehmer in den sozialen Netzwerken partizipieren, birgt Probleme im Hinblick auf den Beschäftigtendatenschutz und Compliance, aber nicht nur in dieser Hinsicht bestehen Risiken. Zur besseren Abgrenzung von privater und kommerzi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 458 In der Praxis werden die Begriffe Arbeits- und Betriebsordnung oft synonym verwendet und dieselben Regelungen mal unter der Bezeichnung Arbeitsordnung, ein anderes Mal im Rahmen einer Betriebsordnung getroffen. Hinsichtlich der Regelungsgegenstände und deren Mitbestimmungspflichtigkeit ist aber zwischen einer Arbeits- und einer Betriebsordnung zu unterscheiden. Rz. 4...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / zz) Checkliste: BR-Anhörung zur verhaltensbedingten Kündigung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / nn) Sonstige Fälle

Rz. 776 Der vorbehaltene Widerruf einzelner Arbeitsbedingungen und die Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses sind nicht anhörungspflichtig.[2038] Ebenso wenig bedarf es einer BR-Anhörung bei einer Mitteilung an den vorläufig eingestellten Arbeitnehmer nach § 100 Abs. 3 BetrVG, wenn zuvor durch rechtskräftige arbeitsgerichtliche Entscheidung festgestellt wu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Arbeitgeberdarlehen

Rz. 1023 Soweit Arbeitnehmer von der Gesellschaft ein Arbeitgeberdarlehen in Anspruch genommen haben, wird dieses innerhalb von (…) Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Rückzahlung fällig. Auf Wunsch des Arbeitnehmers können bis zu (…) % der Abfindung gem. § (…) dieses Sozialplans auf die Darlehensforderung der Gesellschaft angerechnet werden. Alternativ: Arb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Zuständiges Gremium

Rz. 476 Das BAG bejaht die originäre Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats für Ethikrichtlinien, mit denen eine konzerneinheitliche Unternehmensphilosophie umgesetzt und für ein "ethisch-moralisch einheitliches Erscheinungsbild" sowie eine konzernweite Identität gesorgt werden soll.[1364] Dies gilt entsprechend für die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats in Einzelunternehme...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (11) Praktische Hinweise

Rz. 291 Vor Abschluss einer Betriebsvereinbarung sollten zunächst Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind, die Kurzarbeitsperiode so kurz wie möglich zu gestalten. In Betracht kommt etwa der Abbau von Überstunden, die Abwicklung von Resturlaub, Betriebsurlaub, sonstige Betriebsschließungstage, unbezahlte Freistellung oder die Möglichkeit, auf Lager zu produzieren sowie...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Frist bei ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung

Rz. 777 Dem BR steht für seine Stellungnahme zur ordentlichen Kündigung ein Zeitraum von einer Woche zur Verfügung; § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG. Die Stellungnahme zur außerordentlichen Kündigung hat unverzüglich, längstens aber binnen drei Tagen zu erfolgen, § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG. Die Fristberechnung richtet sich nach den §§ 186 ff. BGB. Entsprechend § 188 Abs. 2 BGB fällt d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Pendlerpauschale

Rz. 1028 Liegt im Falle einer Änderungskündigung der Gesellschaft oder im Falle einer einvernehmlichen Versetzung der künftige Arbeitsort eines Arbeitnehmers künftig mindestens (…) km entfernt vom bisherigen Arbeitsort des Arbeitnehmers und zieht der Arbeitnehmer nicht um, sondern pendelt er unter Beibehaltung seiner bisherigen Wohnung täglich zu seinem künftigen Arbeitsort...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Erläuterungen

Rz. 194 Zur Arbeitszeit enthält § 87 Abs. 1 BetrVG zwei Mitbestimmungstatbestände. So erstreckt sich das Beteiligungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist vom Mitbestimmungsrecht die vorübergehende Verkür...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 352 Die U-GmbH beschäftigt 350 Mitarbeiter. Jeder Mitarbeiter verfügt über eine dienstliche Telefonnummer. Diese Telefonnummer kann man sowohl über das Festnetztelefon am Arbeitsplatz nutzen als auch von zuhause über eine Software. Mittels dieser Software kann man, wie am physischen Telefon, Anrufe über die dem jeweiligen Mitarbeiter zugeordnete Nummer tätigen und entgeg...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Hintergrund und Bedeutung

Rz. 468 Ethikrichtlinien oder Verhaltenskodexe betreffen das Thema Compliance, also die Einhaltung und Befolgung sämtlicher für ein Unternehmen geltender Vorschriften.[1343] Ihre Bedeutung liegt auf der Hand, zumal Rechtsverstöße gravierende rechtliche und wirtschaftliche Folgen für Unternehmen haben können.[1344] Seit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes sowie des L...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Außergerichtliche Mediation und BEM

Rz. 538 Außergerichtliche Mediation kann immer auch im Rahmen eines BEM nützlich sein.[1497] Dabei kommt dem Präventionsgesetz (PrävG) eine große Bedeutung zu. Das PrävG will verhindern, dass Mitarbeiter arbeitsunfähig werden, das BEM hingegen hat zum Ziel, arbeitsunfähig gewordene Mitarbeiter vor erneuter Krankheit zu bewahren. Für die Anwendung einer außergerichtlichen Med...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / l) Turboprämie

Rz. 1035 Ergänzend zu dem am (…) abgeschlossenen Sozialplan vereinbaren die Betriebspartner Folgendes: Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis infolge der Betriebsänderung gem. § (…) des Sozialplans vom (…) aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wird und die innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Kündigung gegenüber der Personalabteilung auf die Erhebung einer Kündigungs...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 693 Der Betriebsrat ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Versetzung anzuhören. Bei der Versetzung leitender Angestellter muss der Betriebsrat dagegen nur informiert werden, § 105 BetrVG. Versetzung i.S.v. § 99 BetrVG ist unabhängig von dem arbeitsvertraglichen Versetzungsbegriff und der arbeitsvertraglichen Möglichkeit ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / k) Verhältnis zu sonstigen Beteiligungsrechten des Betriebsrats

Rz. 986 Die besonderen Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach §§ 111 ff. BetrVG lassen die sonstigen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats grds. unberührt. Ist eine Betriebsänderung z.B. mit Kündigungen von Arbeitnehmern verbunden, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat zusätzlich zu den einzelnen Kündigungen anhören (§ 102 BetrVG) und ggf. seine Beteiligungsrechte bei Masse...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Nichtäußerung

Rz. 781 Gibt der BR binnen der Wochenfrist keine Stellungnahme ab, greift bei der ordentlichen Kündigung die Zustimmungsfiktion des § 102 Abs. 2 S. 2 BetrVG. Erklärt der BR indes innerhalb der Wochenfrist, er sehe von einer Stellungnahme ab, würde die Fiktionswirkung der Wochenfrist zwar erst mit deren Ablauf eintreten, allerdings liegt in dieser Äußerung bereits die abschli...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Jubiläumszusagen

Rz. 1030 Arbeitnehmer, die bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die für sie maßgebliche Kündigungsfrist endet, die Voraussetzungen für eine Jubiläumszusage nach Maßgabe der Betriebsvereinbarung vom (…) erworben hätten, wäre ihr Arbeitsverhältnis nicht infolge der in § 1 dieses Sozialplans beschriebenen Betriebsänderung beendet worden, erhalten die reguläre Jubiläumszusag...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Schichtdienst/Schichten

Rz. 259 Bei der Festlegung der Anzahl der Schichten und deren Lage sind die betrieblichen Notwendigkeiten ausschlaggebend. Dabei sind eine Vielzahl von Gestaltungen denkbar, die einen flexiblen Einsatz, variable Produktionszeiten, Ausnutzen der Maschinenlaufzeiten einerseits und Berücksichtigung der Freizeitinteressen der Arbeitnehmer und Vorhersehbarkeit ihres Arbeitseinsat...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Arbeitszeiterfassung

Rz. 264 Das BAG hat mit Beschl. v. 13.9.2022[843] im Anschluss an die Entscheidung des EuGH v. 14.5.2019[844] eine Pflicht zur umfassenden Arbeitszeiterfassung für die dem ArbZG unterfallenden Mitarbeiter aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG hergeleitet. Danach bedarf es, anders als vom EuGH in seiner Entscheidung den Mitgliedstaaten aufgegeben hat, keiner entsprechenden gesetzliche...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (c) Zuständiges Gremium

Rz. 382 Für die Betriebsratszuständigkeit gelten bei der Einführung und Nutzung von Telefonanlagen grundsätzlich keine Besonderheiten. Sind mehrere Betriebe in einem Unternehmen oder das Gesamtunternehmen betroffen und kann die Angelegenheit nicht durch die Einzelbetriebsräte geregelt werden, ist der Gesamtbetriebsrat nach § 50 Abs. 1 BetrVG zuständig.[1144] Zentrale Überwac...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / i) Sozialeinrichtungen

Rz. 1032 Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis infolge der Betriebsänderung gem. § 1 dieses Sozialplans beendet wird, sind berechtigt, die ihnen überlassene Werkswohnung zu den bisherigen Konditionen für einen Zeitraum von (…) Jahren weiter zu nutzen. Sämtliche Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit der weiteren Nutzung trägt der Arbeitnehmer. Nach Ablauf dieses Zeitraums ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu (flexibler) Arbeitszeit/Langzeitkonten

Rz. 220 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.29: Betriebsvereinbarung zu flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, wird zur Regelung flexibler Arbeitszeit und Einführung von Langzeitkonten fo...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Vereinbarungsparteien

Rz. 311 Zuständig ist grundsätzlich der örtliche Betriebsrat, soweit nicht eine Angelegenheit vorliegt, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betrifft und diese Angelegenheit nicht durch die einzelnen Betriebsräte geregelt werden kann, § 50 Abs. 1 BetrVG. Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.[955] Erforderlich ist eine zwingende sachliche Notwendigkeit.[9...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Abrechnung und Fälligkeit der Provision, Rückzahlung, § 4

Rz. 315 Zum Nachteil des provisionsberechtigten Mitarbeiters darf von den gesetzlichen Fälligkeitsregelungen des § 87a HGB nicht abgewichen werden, § 87a Abs. 5 HGB. Der Gesetzgeber geht von einer monatlichen Abrechnung aus, allerdings ist rechtlich zulässig, den Abrechnungszeitraum auf bis zu maximal drei Monate auszuweiten, § 87c Abs. 1 HGB. Anhand der Abrechnung muss der ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst, §§ 5, 6

Rz. 262 Die getroffenen Regelungen müssen sich bei Tarifbindung im Rahmen der tariflichen Vorgaben halten. Dies ist jeweils abzugleichen. Wesentlich dürfte hier sein, dass es sich sowohl bei Rufbereitschaft als auch bei Bereitschaftsdienst um (vergütungspflichtige) Arbeitszeit im Sinne des ArbZG und des MiLoG [842] handelt, sodass die Vorgaben zur Höchstarbeitszeit und den Ru...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 193 Beispiel Der Arbeitgeber möchte in seinem Produktionsbetrieb ein Schichtsystem einführen, um die Maschinenlaufzeit zu erhöhen und so eine bessere Ausnutzung der Investitionen zu erreichen. Wegen der erfreulichen Auftragslage soll zudem die wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden auf 40 Stunden erhöht werden. Daneben soll in der Produktion kurzfristig am folgenden Sam...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / k) Transfermaßnahmen

Rz. 1034 Zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Suche nach einer Anschlussbeschäftigung haben die Betriebspartner die Transferagentur (…) mit der Durchführung von Transfermaßnahmen i.S.v. § 110 SBG III beauftragt, an deren Finanzierung sich die Gesellschaft beteiligt. Zur Teilnahme an den Transfermaßnahmen sind alle Arbeitnehmer berechtigt, die infolge der Betriebsänder...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / jj) Überprüfung des Spruchs der Einigungsstelle

Rz. 925 Für die gerichtliche Überprüfung von Einigungsstellensprüchen im Beschlussverfahren kommt es darauf an, ob die Einigungsstelle eine Regelungsentscheidung (mit Ermessensausübung) oder eine Rechtsentscheidung getroffen hat. Verweigert der BR seine Zustimmung, weil der Inhalt der Auswahlrichtlinie unzulässig sei, und teilt die Einigungsstelle diese Ansicht, handelt es s...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Anpassungsvorbehalt/Teilkündigung, § 7

Rz. 318 Grundsätzlich können die Betriebsparteien auch eine Teilkündigung der Vereinbarungen vorsehen. Freilich darf sich der Betriebsrat hierdurch nicht seiner zwingenden Beteiligungsrechte begeben. Da sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Provisionsgestaltung gerade nicht auf die Höhe der konkreten Provisionssätze bezieht, sind die hier der Teilkündigung un...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster

Rz. 659 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.54: Betriebsvereinbarung über die Einführung eines betrieblichen Vorschlagswesens zwischen _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" – und dem Betriebsrat des Betriebs der _________________________ – nachfolgend "Betriebsrat" – Präambel In der Vergangenheit haben Vorschläge aus der Belegschaft einen wese...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Beendigung durch Befristung/Bedingungseintritt/Zweckerreichung

Rz. 124 Die Betriebsparteien können Betriebsvereinbarungen für einen im Voraus bestimmten Zeitraum abschließen. Die Beendigung der Betriebsvereinbarung tritt bei solchen befristeten Betriebsvereinbarungen mit Ablauf der Zeit ein, für die sie abgeschlossen wurden. Es bedarf keines sachlichen Grundes für die Befristung.[381] Ebenso ist die Vereinbarung einer auflösenden Bedingu...mehr