Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (14) Meinungsverschiedenheiten, § 12

Rz. 236 Zur Lösung von Meinungsverschiedenheiten sind zwei Alternativen vorgeschlagen. Die erste Variante läuft bei fehlender Einigung auf eine Losentscheidung des ersten Falles und dann abwechselnde Entscheidung hinaus. Die Praxis zeigt, dass dies die Parteien letztlich zu einer vernünftigen Lösungsfindung zwingt, denn keine Partei möchte sich auf das Los einlassen und zude...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Ausgangslage

Rz. 497 Die Anordnung von Überstunden[1200] ist ein in der Praxis häufiger Anlass, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats geltend zu machen. Die diesbezügliche Kontrolle durch den Betriebsrat ist gestärkt worden durch die Pflicht zur vollständigen Arbeitszeitaufzeichnung über § 16 Abs. 2 ArbZG hinaus (BAG 13.9.2022).[1201] Folgendes Muster betrifft unterschiedliche Teilasp...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 6. Betriebsvereinbarungen in der Insolvenz

Rz. 1154 Die Insolvenzeröffnung berührt nicht die Wirksamkeit von bestehenden Betriebsvereinbarungen. Allerdings regelt § 120 Abs. 1 InsO, dass der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat über eine einvernehmliche Herabsetzung der Leistungen verhandeln sollen, die in einer Betriebsvereinbarung geregelt sind und die Insolvenzmasse belasten. Zudem ist der Insolvenzverwalter nac...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Abschließende Regelungen

Rz. 914 Auswahlrichtlinien zu Kündigungen dürfen seit der Einführung des § 1 Abs. 4 KSchG so detailliert sein, dass sie zu einem eindeutigen Ergebnis führen, ohne Raum für abschließende Einzelfallentscheidungen zu lassen.[2316]mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung Überstunden

Rz. 253 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.32: Betriebsvereinbarung Überstunden Der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens, des Betriebs, Adresse) – nachfolgend: Arbeitgeber – und der Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens) des Betriebs _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzend...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / n) Umzugsregelung

Rz. 1037 Liegt der künftige Arbeitsort eines Arbeitnehmers infolge einer Änderungskündigung oder einvernehmlichen Versetzung mindestens (…) km entfernt vom bisherigen Arbeitsort des Arbeitnehmers und zieht der Arbeitnehmer um, erstattet die Gesellschaft dem Arbeitnehmer gegen Vorlage geeigneter Nachweise tatsächlich entstandene Umzugs- und Maklerkosten bis zu einer Gesamthö...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / j) Verhandlungssituation beim Interessenausgleich

Rz. 984 Noch eine Bemerkung zur Interessenlage bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen: Meist hat der Unternehmer ein großes Interesse daran, die geplante Betriebsänderung so schnell wie möglich umzusetzen. Deshalb soll aus seiner Sicht das Verfahren hinsichtlich des Interessenausgleichs zügig zum Abschluss gebracht werden. Der Betriebsrat weiß, dass er die Ums...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / pp) Einzelne Widerspruchsgründe

Rz. 788 Die Widerspruchsgründe des BR gegen die beabsichtigte Arbeitgeberkündigung sind in § 102 Abs. 3 Nr. 1–5 BetrVG abschließend aufgezählt, wobei durch Tarifvertrag oder durch (freiwillige) Betriebsvereinbarung weitere Widerspruchsgründe geschaffen werden können:[2056] (1) Fehlerhafte Sozialauswahl (Nr. 1) Rz. 789 Nach § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG kann der BR wegen nicht- ode...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Härtefonds

Rz. 1029 Für den Ausgleich bzw. die Milderung besonderer Härten, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Sozialplans entstehen, richtet die Gesellschaft einen Härtefonds ein und stattet diesen mit (…) EUR aus. Leistungen aus dem Härtefonds werden nur auf Antrag gewährt. Über das Vorliegen eines besonderen Härtefalls entscheidet ein Gremium, in das beide Betriebsparte...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Wirkung/Beendigung

Rz. 915 Wird eine Betriebsvereinbarung über eine Auswahlrichtlinie geschlossen, ist ihre Kündigung gemäß § 77 Abs. 5 BetrVG möglich, wenn nichts anderes vereinbart ist. Betriebsvereinbarungen unterliegen der Nachwirkung gemäß § 77 Abs. 6 i.V.m. § 95 Abs. 2 BetrVG, wenn also ein Initiativrecht des BR nach § 95 Abs. 2 BetrVG bestand.[2317] Der BR kann seine einmal gegebene Zus...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Kollektivrechtliche Ebene

Rz. 1627 Auch auf kollektivrechtlicher Ebene hat die Vertrauensarbeitszeit nennenswerte Auswirkungen. Einerseits löst die Einführung von Vertrauensarbeitszeit das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG aus[3824] und andererseits hat der Betriebsrat nach § 80 Abs. 2 S. 1, Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein Auskunftsrecht über Beginn und Ende der täglichen sow...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Geltungsbereich, § 1

Rz. 312 Die (Gesamt)Betriebsvereinbarung muss nicht zwangsläufig alle Mitarbeiter erfassen. Vielmehr können – innerhalb der Vorgaben des Gleichbehandlungsgrundsatzes – gesonderte Regelungen für einzelne Personengruppen – hier insbesondere für den Vertrieb/Außendienst, Key Account Manager u.Ä. – getroffen werden. Bereits kraft Gesetzes gilt die Betriebsvereinbarung nicht für ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Wöchentliche Arbeitszeit/Pausen, § 2

Rz. 258 Es empfiehlt sich, die Arbeitszeit und Pausen nach den betrieblichen Besonderheiten nochmals zu definieren, um unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dabei sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze z.B. zu Umkleide[831]- und Reisezeiten[832] ebenso zu beachten wie die Einordnung der Arbeits- und Rufbereitschaft sowie des Bereitschaftsdienstes als A...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 679 Der Betriebsrat ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Einstellung anzuhören. Bei einem Gemeinschaftsbetrieb werden die Arbeitnehmer der beteiligten Unternehmen für den Schwellenwert zusammengerechnet.[1752] Unter Einstellung wird nicht der Abschluss des Arbeitsvertrags, sondern die tatsächliche Eingliederung in den B...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (4) Besonderheiten bei Gleitzeit

Rz. 541 Der Arbeitsvertrag kann auch eine Gleitzeit vorsehen.[1248] Üblicherweise wird eine Kernarbeitszeit, in welcher der Arbeitnehmer auf jeden Fall anwesend sein muss, und eine Gleitzeit vereinbart. Um eine solche arbeitsvertragliche Regelung abändern zu können, sollte der Arbeitsvertrag einen entsprechenden Vorbehalt enthalten. Rz. 542 Gleitzeitregelungen unterliegen der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Rz. 381 Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bezieht sich auf die Gestaltung der Ordnung im Betrieb durch Schaffung allgemeinverbindlicher Verhaltensregeln (Ordnungsverhalten). Mitbestimmungsfrei sind alle Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht näher konkretisiert wird.[1142] Auch wenn die Frage, ob die Privatnutzung gestattet wird oder nicht, vom Arbeitgeb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Outplacement

Rz. 1031 Arbeitnehmer, die infolge der Betriebsänderung gem. § 1 dieses Sozialplans von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sind zur Teilnahme an einem Outplacement-Programm der Firma (…) berechtigt. Die Konditionen des Outplacement-Programms, insbesondere Umfang und Kosten für die Teilnahme des Arbeitnehmers, werden zwischen der Firma (…) und der Gesellschaft ausgehandelt. Ein ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 219 Flexible Arbeitszeitmodelle sollen auf Seiten des Arbeitgebers einen bedarfsgerechten Einsatz der Mitarbeiter ermöglichen. Dies sieht das Arbeitszeitgesetz ausdrücklich vor, § 1 Nr. 1 ArbZG. Zum Schutz der Arbeitnehmerinteressen bei der Ausgestaltung der Lage der Arbeitszeit besteht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Nachfolgende...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Zustimmung

Rz. 782 Erteilt der BR ausdrücklich seine Zustimmung zur Kündigung, ist das Anhörungsverfahren abgeschlossen. Der Arbeitgeber muss sich hierauf verlassen können und seine Dispositionen treffen dürfen. Eine Rücknahme der Zustimmung zur Kündigung ist deswegen nicht möglich.[2049] Durch seinen Widerspruch oder das Anmelden von Bedenken kann der BR Gegenvorstellungen zur Kündigun...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Inhaltliche Kontrolle

Rz. 355 Die Kontrollmöglichkeiten eines Arbeitgebers umfassen die Kontrolle der Telefondaten einerseits sowie die (Gesprächs-)Inhaltskontrolle. Inhaltskontrolle bedeutet, dass der Arbeitgeber Kenntnis vom konkreten Gesprächsinhalt der Arbeitnehmer erlangt. Diese Kontrolle kann zum einen durch Mithören in Echtzeit erfolgen. Zum anderen ist an das Aufzeichnen und Speichern von ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 4. Checkliste

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Berechnungsgrundlage, § 3

Rz. 314 Sowohl Provisionshöhe als auch die Berechnung können – in den Grenzen der Sittenwidrigkeit, §§ 134, 138 BGB – frei vereinbart werden, § 87b Abs. 1 HG. Entsprechend kann (und sollte) definiert werden, welche Elemente des Rechnungsbetrags nicht provisionswirksam zu berücksichtigen sind. Die hier getroffene Festlegung weicht von der gesetzlichen Regelung der Berechnungs...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 736 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.61: Antwort des Betriebsrats auf Unterrichtung über eine vorläufige personelle Maßnahme An: Personalabteilung Zu Händen der Personalleiterin – im Hause – Von: Betriebsrat _________________________ Datum: _________________________ Betr.: Unterrichtung über eine vorläufige personelle Maßnahme nach § 100 BetrVG Stellu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Krankheit, Feiertag, Urlaub, Schwangerschaft, Freistellung § 5

Rz. 316 Für die Fälle der gesetzlich zwingenden Entgeltfortzahlung ohne Arbeit enthält die Regelung eine Klarstellung. Die Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall richtet sich nach dem Lohnausfallprinzip. Der Mitarbeiter ist also – auch hinsichtlich der Provision – so zu stellen, als wenn er gearbeitet hätte. Um ein Schätzen der Höhe zu vermeiden, erfolgt hier...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / qq) Bedeutung des Widerspruchs

Rz. 800 Der Arbeitgeber wird auch durch den form- und fristgemäßen Widerspruch nicht am Ausspruch der Kündigung gehindert, sondern hat dem betreffenden Arbeitnehmer zunächst lediglich mit dem Kündigungsschreiben eine Abschrift des Widerspruchs zuzuleiten, § 102 Abs. 4 BetrVG. Darüber hinaus treten im Falle eines ordnungsgemäß vorgebrachten Widerspruchs gegen eine ordentliche...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 393 Beispiel Die A-GmbH ist ein Unternehmen mit ca. 500 Arbeitnehmern, von denen sämtliche Arbeitnehmer, mit Ausnahme derjenigen in der Produktion, über einen Arbeitsplatzrechner/Laptop mit Internetzugang und einer persönlichen dienstlichen E-Mail-Adresse verfügen. Bei Einrichtung des Internetzuganges und der E-Mail-Adressen wurden keine Regelungen zur Frage der Nutzung ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Geltungsbereich, § 1

Rz. 257 Die Schichtplanfestlegung wird in der Regel nicht alle Bereiche eines Betriebes betreffen, sondern vor allem z.B. die Produktion in einem Produktionsbetrieb oder auch einzelne Stationen in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung. Die Definition des Geltungsbereichs ermöglicht es, für jeden Bereich die passenden Arbeitszeitregelungen (mit dem notwendigen Flexib...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / p) Verdienstausgleich

Rz. 1039 Arbeitnehmer, die im Rahmen von Änderungskündigungen oder einvernehmlichen Versetzungen eine Entgeltminderung um mehr als (…) % ihres bisherigen Bruttomonatsentgelts erleiden, erhalten einen Verdienstausgleich nach Maßgabe nachfolgender Bestimmungen. Für die Berechnung des bisherigen Bruttomonatsentgelts ist die Definition des Bruttomonatsentgelts gem. § (…) dieses...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Rz. 505 § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG setzt voraus, dass das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer durch Regelungen des Arbeitgebers betroffen ist. Mit der Einführung eines BEM wird den Arbeitnehmern aber weder ein bestimmtes Verhalten abverlangt, noch besteht ein Bezug zur betrieblichen Ordnung. Es geht um die Leistungsfähigkeit einzelner Arbeitnehmer zur Erbringung der arbeitsvert...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 3. Rechtliche Grundlagen zum Interessenausgleich

Rz. 930 In Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Unternehmer den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen rechtzeitig und umfassend unterrichten und die geplante Betriebsänderung mit ihm beraten (§ 111 S. 1 BetrVG). a) Begriff der "Betriebsänderung" Rz. 931 Was eine "Betriebsänderung" ist, ergibt sich in erster Linie aus den in § ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 120 Das Mitbestimmungsrecht gilt ausschließlich innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland (sog. Territorialitätsprinzip)[371] und erstreckt sich auf den Betrieb (nicht das Unternehmen). Ohne Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die Staatsangehörigkeit, was für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen gilt. Auch das Arbeitsvertragsstatut der Arbeitnehmer ist ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / r) Vorzeitige Altersrente mit Abschlägen

Rz. 1041 Arbeitnehmer, die entweder unmittelbar im Anschluss an die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses oder nach Bezug von Arbeitslosengeld im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf vorgezogene Altersrente, verbunden mit Abschlägen, haben, erhalten für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme zum Ausgleich der Rentenkürzung e...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Anhörung

Rz. 747 Die Betriebsratsanhörung ist eine Willenserklärung nichttypischer Art[1957] und als solche nach den Regeln über Willenserklärungen auslegungsfähig. Umfang und Ausgestaltung der Unterrichtung durch den Arbeitgeber ergeben sich aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift; sie kann schriftlich oder mündlich erfolgen. (1) Inhalt der Anhörung Rz. 748 Dabei hat der Arbeitgeber den...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Leitende Angestellte

Rz. 1003 Ein Sozialplan gilt nicht mit unmittelbarer und zwingender Wirkung für leitende Angestellte i.S.v. § 5 Abs. 3 BetrVG. Diese haben auch aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes keinen Anspruch auf Sozialplanleistungen.[2480] Freilich können Arbeitgeber und Betriebsrat leitende Angestellte aber durch Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB) in die Leistungen des Sozialp...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Notfälle/Eilfälle, § 5

Rz. 227 Der Gesetzgeber hat für soziale Angelegenheiten nach § 87 BetrVG keine Sonderregelung für Not- oder Eilfälle getroffen.[736] Für alle Fälle, in denen schnell eine Entscheidung getroffen werden muss, empfiehlt es sich, eine Regelung zu treffen. Denn auch in diesen Fällen besteht das Mitbestimmungsrecht grundsätzlich uneingeschränkt – mit dem Erfordernis, bei fehlender...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Rechtliches

Rz. 1567 Schließlich sind die vielfältigen rechtlichen Regelungen zum Geheimnisschutz erforderlich. Diese betreffen häufig auch in genuin arbeitsrechtliche Sachverhalte.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebseinschränkung durch reinen Personalabbau

Rz. 935 Allein die Entlassung von Arbeitnehmern ohne Verringerung der sächlichen Betriebsmittel kann eine Einschränkung des Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen darstellen. Erforderlich ist hierfür, dass eine größere Anzahl von Arbeitnehmern betroffen ist, deren Arbeitsplätze wegfallen sollen. Maßgeblich sind die Zahlen und Prozentangaben, die auch für die Anzeigepf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Prüfungsumfang

Rz. 759 Der Arbeitgeber ist im Rahmen der BR-Anhörung nicht verpflichtet, die Richtigkeit dokumentierter Daten zu überprüfen, denn grundsätzlich ist der Arbeitnehmer für die Unterrichtung des Arbeitgeber über Veränderungen seiner Personalien verantwortlich.[1987] Hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht über eine Änderung seiner persönlichen Daten informiert, darf sich die...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Inhaltliche Mindestanforderungen an eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit

Rz. 281 Eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit muss die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten so deutlich regeln, dass diese für die Arbeitnehmer zuverlässig zu erkennen sind.[871] Mindestens sind die tatbestandlichen Vorgaben für die vorübergehende Verkürzung der betrieblichen Arbeitszeit zu regeln.[872] Für eine normative Wirkung müssen in einer Betriebsvereinbaru...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Rz. 403 Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bezieht sich auf die Gestaltung der Ordnung im Betrieb durch Schaffung allgemein verbindlicher Verhaltensregeln (Ordnungsverhalten). Mitbestimmungsfrei sind alle Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht näher konkretisiert wird.[1176] Auch wenn die Frage, ob die Privatnutzung gestattet wird oder nicht, vom Arbeitge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 652 Das im Spezialschiffbau tätige Unternehmen L. hat sich nicht zuletzt aufgrund einiger Verbesserungsvorschläge von Mitarbeitern gut entwickelt. Die Geschäftsführung will auch weiterhin Innovationen durch die Belegschaft fördern. Der Betriebsrat will sicherstellen, dass dies auch in Zeiten einer etwaigen schlechteren Konjunktur so bleibt. Zudem will er gerechte und tra...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / t) Wiedereinstellung

Rz. 1043 Werden bei der Gesellschaft innerhalb eines Zeitraums von (…) Monaten wider Erwarten Arbeitsplätze frei, werden die Bewerbungen von Arbeitnehmern, die infolge der Betriebsänderung gem. § 1 dieses Sozialplans ausgeschieden sind, bevorzugt berücksichtigt. Ein Anspruch auf Wiedereinstellung besteht jedoch nicht. Erfolgt innerhalb von (…) Monaten eine unbefristete Wied...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (10) Härtefallklausel, § 12

Rz. 266 Die Regelungen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben des § 6 Abs. 4 ArbZG. Denkbar ist die Aufnahme weiterer Härtefallregelungen. Zudem kann ein Verfahren aufgenommen werden, das regelt, wie zu verfahren ist, wenn der Arbeitgeber vom Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Erfordernisse ausgeht. Weiter sind etwaige zusätzliche tarifliche Vorgaben zu berücks...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / II. Keine Mitbestimmungspflicht

Rz. 260 Die Verringerung der Arbeitszeit und die Neuverteilung sind beide im Ergebnis nicht mitbestimmungspflichtig. Insbesondere stellt eine Reduzierung der Arbeitszeit keine Versetzung i.S.d. §§ 95 Abs. 3, 99 BetrVG dar.[291] Rz. 261 Ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit) scheidet ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / j) Transfergesellschaft

Rz. 1033 Zur sozialverträglicheren Durchführung des Personalabbaus erhalten die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis infolge der Betriebsänderung gem. § 1 dieses Sozialplans zu kündigen wäre, die Möglichkeit, mittels einer als Muster in Anlage (…) zu diesem Sozialplan beigefügten dreiseitigen Vereinbarung ihr Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung zu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben

Rz. 939 Der Zusammenschluss eines Betriebs mit einem anderen kann dadurch erfolgen, dass aus den bisherigen Betrieben ein neuer Betrieb mit neuer Identität gebildet wird. Es kann aber auch sein, dass ein Betrieb unter Wahrung seiner Identität einen anderen Betrieb aufnimmt, der seine Identität verliert. In diesen Fällen stellt sich stets die Frage, was mit dem gewählten Betr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Unternehmensgröße

Rz. 943 Maßgeblich für die Beteiligungsrechte des Betriebsrats ist also zunächst die Unternehmensgröße. Es kommt darauf an, dass im Unternehmen in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt werden. Leiharbeitnehmer sind bei der Ermittlung dieses Schwellenwertes zu berücksichtigen, wenn sie länger als drei Monate im Unternehmen eingesetzt sind, da sie dann...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Weitergehende Mitteilungspflichten

Rz. 760 Wendet sich der BR schon vor der Einleitung des Anhörungsverfahrens an den Arbeitgeber und macht bspw. geltend, ein konkreter Arbeitsplatz sei derzeit unbesetzt und der später zu kündigende Arbeitnehmer könne auf diesem weiterbeschäftigt werden, führt dies zu weitergehenden Mitteilungspflichten des Arbeitgebers,[1989] der dann im Einzelnen darlegen muss, warum eine W...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Überschrift/Präambel

Rz. 221 Die Aufnahme einer Überschrift ist nicht erforderlich, aber in der Praxis sinnvoll, da sich die Vereinbarungen dann leichter voneinander abgrenzen lassen. Im Fall einer Kündigung kann hierauf Bezug genommen werden. Alternativ können die Betriebsvereinbarungen auch durchnummeriert werden. Auch die Aufnahme einer Präambel ist nicht zwingend. Jedoch können Ziel, Sinn und...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (c) Offensichtliche Unbegründetheit des Widerspruchs des BR (Nr. 3)

Rz. 828 Als dritten und letzten Entbindungsgrund sieht § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 3 BetrVG die offensichtliche Unbegründetheit des Widerspruchs des BR vor. Nur wenn sich die Grundlosigkeit des formell ordnungsgemäßen Widerspruchs bei unbefangener Beurteilung geradezu aufdrängt, ist dieser aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen offensichtlich unbegründet.[2135] Dies ist der Fa...mehr