Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Erläuterungen

Rz. 194 Zur Arbeitszeit enthält § 87 Abs. 1 BetrVG zwei Mitbestimmungstatbestände. So erstreckt sich das Beteiligungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist vom Mitbestimmungsrecht die vorübergehende Verkür...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Wirkung/Beendigung

Rz. 915 Wird eine Betriebsvereinbarung über eine Auswahlrichtlinie geschlossen, ist ihre Kündigung gemäß § 77 Abs. 5 BetrVG möglich, wenn nichts anderes vereinbart ist. Betriebsvereinbarungen unterliegen der Nachwirkung gemäß § 77 Abs. 6 i.V.m. § 95 Abs. 2 BetrVG, wenn also ein Initiativrecht des BR nach § 95 Abs. 2 BetrVG bestand.[2317] Der BR kann seine einmal gegebene Zus...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Geltungsbereich, § 1

Rz. 312 Die (Gesamt)Betriebsvereinbarung muss nicht zwangsläufig alle Mitarbeiter erfassen. Vielmehr können – innerhalb der Vorgaben des Gleichbehandlungsgrundsatzes – gesonderte Regelungen für einzelne Personengruppen – hier insbesondere für den Vertrieb/Außendienst, Key Account Manager u.Ä. – getroffen werden. Bereits kraft Gesetzes gilt die Betriebsvereinbarung nicht für ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / l) Turboprämie

Rz. 1035 Ergänzend zu dem am (…) abgeschlossenen Sozialplan vereinbaren die Betriebspartner Folgendes: Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis infolge der Betriebsänderung gem. § (…) des Sozialplans vom (…) aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wird und die innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Kündigung gegenüber der Personalabteilung auf die Erhebung einer Kündigungs...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Geltungsbereich, § 1

Rz. 257 Die Schichtplanfestlegung wird in der Regel nicht alle Bereiche eines Betriebes betreffen, sondern vor allem z.B. die Produktion in einem Produktionsbetrieb oder auch einzelne Stationen in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung. Die Definition des Geltungsbereichs ermöglicht es, für jeden Bereich die passenden Arbeitszeitregelungen (mit dem notwendigen Flexib...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / p) Verdienstausgleich

Rz. 1039 Arbeitnehmer, die im Rahmen von Änderungskündigungen oder einvernehmlichen Versetzungen eine Entgeltminderung um mehr als (…) % ihres bisherigen Bruttomonatsentgelts erleiden, erhalten einen Verdienstausgleich nach Maßgabe nachfolgender Bestimmungen. Für die Berechnung des bisherigen Bruttomonatsentgelts ist die Definition des Bruttomonatsentgelts gem. § (…) dieses...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (4) Besonderheiten bei Gleitzeit

Rz. 541 Der Arbeitsvertrag kann auch eine Gleitzeit vorsehen.[1248] Üblicherweise wird eine Kernarbeitszeit, in welcher der Arbeitnehmer auf jeden Fall anwesend sein muss, und eine Gleitzeit vereinbart. Um eine solche arbeitsvertragliche Regelung abändern zu können, sollte der Arbeitsvertrag einen entsprechenden Vorbehalt enthalten. Rz. 542 Gleitzeitregelungen unterliegen der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Berechnungsgrundlage, § 3

Rz. 314 Sowohl Provisionshöhe als auch die Berechnung können – in den Grenzen der Sittenwidrigkeit, §§ 134, 138 BGB – frei vereinbart werden, § 87b Abs. 1 HG. Entsprechend kann (und sollte) definiert werden, welche Elemente des Rechnungsbetrags nicht provisionswirksam zu berücksichtigen sind. Die hier getroffene Festlegung weicht von der gesetzlichen Regelung der Berechnungs...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Schichtdienst/Schichten

Rz. 259 Bei der Festlegung der Anzahl der Schichten und deren Lage sind die betrieblichen Notwendigkeiten ausschlaggebend. Dabei sind eine Vielzahl von Gestaltungen denkbar, die einen flexiblen Einsatz, variable Produktionszeiten, Ausnutzen der Maschinenlaufzeiten einerseits und Berücksichtigung der Freizeitinteressen der Arbeitnehmer und Vorhersehbarkeit ihres Arbeitseinsat...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / r) Vorzeitige Altersrente mit Abschlägen

Rz. 1041 Arbeitnehmer, die entweder unmittelbar im Anschluss an die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses oder nach Bezug von Arbeitslosengeld im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf vorgezogene Altersrente, verbunden mit Abschlägen, haben, erhalten für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme zum Ausgleich der Rentenkürzung e...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Arbeitszeiterfassung

Rz. 264 Das BAG hat mit Beschl. v. 13.9.2022[843] im Anschluss an die Entscheidung des EuGH v. 14.5.2019[844] eine Pflicht zur umfassenden Arbeitszeiterfassung für die dem ArbZG unterfallenden Mitarbeiter aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG hergeleitet. Danach bedarf es, anders als vom EuGH in seiner Entscheidung den Mitgliedstaaten aufgegeben hat, keiner entsprechenden gesetzliche...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 4. Checkliste

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (c) Zuständiges Gremium

Rz. 382 Für die Betriebsratszuständigkeit gelten bei der Einführung und Nutzung von Telefonanlagen grundsätzlich keine Besonderheiten. Sind mehrere Betriebe in einem Unternehmen oder das Gesamtunternehmen betroffen und kann die Angelegenheit nicht durch die Einzelbetriebsräte geregelt werden, ist der Gesamtbetriebsrat nach § 50 Abs. 1 BetrVG zuständig.[1144] Zentrale Überwac...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 736 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.61: Antwort des Betriebsrats auf Unterrichtung über eine vorläufige personelle Maßnahme An: Personalabteilung Zu Händen der Personalleiterin – im Hause – Von: Betriebsrat _________________________ Datum: _________________________ Betr.: Unterrichtung über eine vorläufige personelle Maßnahme nach § 100 BetrVG Stellu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu (flexibler) Arbeitszeit/Langzeitkonten

Rz. 220 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.29: Betriebsvereinbarung zu flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, wird zur Regelung flexibler Arbeitszeit und Einführung von Langzeitkonten fo...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Krankheit, Feiertag, Urlaub, Schwangerschaft, Freistellung § 5

Rz. 316 Für die Fälle der gesetzlich zwingenden Entgeltfortzahlung ohne Arbeit enthält die Regelung eine Klarstellung. Die Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall richtet sich nach dem Lohnausfallprinzip. Der Mitarbeiter ist also – auch hinsichtlich der Provision – so zu stellen, als wenn er gearbeitet hätte. Um ein Schätzen der Höhe zu vermeiden, erfolgt hier...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst, §§ 5, 6

Rz. 262 Die getroffenen Regelungen müssen sich bei Tarifbindung im Rahmen der tariflichen Vorgaben halten. Dies ist jeweils abzugleichen. Wesentlich dürfte hier sein, dass es sich sowohl bei Rufbereitschaft als auch bei Bereitschaftsdienst um (vergütungspflichtige) Arbeitszeit im Sinne des ArbZG und des MiLoG [842] handelt, sodass die Vorgaben zur Höchstarbeitszeit und den Ru...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 652 Das im Spezialschiffbau tätige Unternehmen L. hat sich nicht zuletzt aufgrund einiger Verbesserungsvorschläge von Mitarbeitern gut entwickelt. Die Geschäftsführung will auch weiterhin Innovationen durch die Belegschaft fördern. Der Betriebsrat will sicherstellen, dass dies auch in Zeiten einer etwaigen schlechteren Konjunktur so bleibt. Zudem will er gerechte und tra...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / t) Wiedereinstellung

Rz. 1043 Werden bei der Gesellschaft innerhalb eines Zeitraums von (…) Monaten wider Erwarten Arbeitsplätze frei, werden die Bewerbungen von Arbeitnehmern, die infolge der Betriebsänderung gem. § 1 dieses Sozialplans ausgeschieden sind, bevorzugt berücksichtigt. Ein Anspruch auf Wiedereinstellung besteht jedoch nicht. Erfolgt innerhalb von (…) Monaten eine unbefristete Wied...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (10) Härtefallklausel, § 12

Rz. 266 Die Regelungen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben des § 6 Abs. 4 ArbZG. Denkbar ist die Aufnahme weiterer Härtefallregelungen. Zudem kann ein Verfahren aufgenommen werden, das regelt, wie zu verfahren ist, wenn der Arbeitgeber vom Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Erfordernisse ausgeht. Weiter sind etwaige zusätzliche tarifliche Vorgaben zu berücks...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / qq) Bedeutung des Widerspruchs

Rz. 800 Der Arbeitgeber wird auch durch den form- und fristgemäßen Widerspruch nicht am Ausspruch der Kündigung gehindert, sondern hat dem betreffenden Arbeitnehmer zunächst lediglich mit dem Kündigungsschreiben eine Abschrift des Widerspruchs zuzuleiten, § 102 Abs. 4 BetrVG. Darüber hinaus treten im Falle eines ordnungsgemäß vorgebrachten Widerspruchs gegen eine ordentliche...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 393 Beispiel Die A-GmbH ist ein Unternehmen mit ca. 500 Arbeitnehmern, von denen sämtliche Arbeitnehmer, mit Ausnahme derjenigen in der Produktion, über einen Arbeitsplatzrechner/Laptop mit Internetzugang und einer persönlichen dienstlichen E-Mail-Adresse verfügen. Bei Einrichtung des Internetzuganges und der E-Mail-Adressen wurden keine Regelungen zur Frage der Nutzung ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Überschrift/Präambel

Rz. 221 Die Aufnahme einer Überschrift ist nicht erforderlich, aber in der Praxis sinnvoll, da sich die Vereinbarungen dann leichter voneinander abgrenzen lassen. Im Fall einer Kündigung kann hierauf Bezug genommen werden. Alternativ können die Betriebsvereinbarungen auch durchnummeriert werden. Auch die Aufnahme einer Präambel ist nicht zwingend. Jedoch können Ziel, Sinn und...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rz. 503 Gemäß § 167 Abs. 2 S. 6 und 7 SGB IX können die zuständige Interessenvertretung – in der Regel der (lokale)[1458] Betriebsrat, bei schwerbehinderten Menschen zudem die Schwerbehindertenvertretung – die Klärung bezüglich des BEM verlangen. Außerdem haben diese Gremien darüber zu wachen, dass arbeitgeberseitig die gesetzlich obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden. ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 3. Rechtliche Grundlagen zum Interessenausgleich

Rz. 930 In Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Unternehmer den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen rechtzeitig und umfassend unterrichten und die geplante Betriebsänderung mit ihm beraten (§ 111 S. 1 BetrVG). a) Begriff der "Betriebsänderung" Rz. 931 Was eine "Betriebsänderung" ist, ergibt sich in erster Linie aus den in § ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Anpassungsvorbehalt/Teilkündigung, § 7

Rz. 318 Grundsätzlich können die Betriebsparteien auch eine Teilkündigung der Vereinbarungen vorsehen. Freilich darf sich der Betriebsrat hierdurch nicht seiner zwingenden Beteiligungsrechte begeben. Da sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Provisionsgestaltung gerade nicht auf die Höhe der konkreten Provisionssätze bezieht, sind die hier der Teilkündigung un...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Typischer Sachverhalt (Beispielsfall)

Rz. 267 Die im Bereich der Kunststoffproduktion insbesondere als Automobilzulieferer tätige A-GmbH hat einen erheblichen Auftragsrückgang zu verzeichnen. Dieser hängt zum einen mit den erhöhten Ölpreisen und der damit verbundenen Schwächung der Automobilindustrie, zum anderen mit aktuellen Streiks in der Automobilindustrie zusammen. Es besteht jedoch die berechtigte Hoffnung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 120 Das Mitbestimmungsrecht gilt ausschließlich innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland (sog. Territorialitätsprinzip)[371] und erstreckt sich auf den Betrieb (nicht das Unternehmen). Ohne Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die Staatsangehörigkeit, was für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen gilt. Auch das Arbeitsvertragsstatut der Arbeitnehmer ist ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Allgemeines

Rz. 394 Die Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel wie Internet und E-Mail gehört in den meisten Unternehmen zum Arbeitsalltag. Vielfach werden zum Zeitpunkt der Einführung keine konkreten Regeln über den Umgang mit diesen Medien aufgestellt. Insbesondere die Fragen der Privatnutzung und der Nutzungsüberwachung, die in der Praxis vermehrt zu Problemen ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Anhörung

Rz. 747 Die Betriebsratsanhörung ist eine Willenserklärung nichttypischer Art[1957] und als solche nach den Regeln über Willenserklärungen auslegungsfähig. Umfang und Ausgestaltung der Unterrichtung durch den Arbeitgeber ergeben sich aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift; sie kann schriftlich oder mündlich erfolgen. (1) Inhalt der Anhörung Rz. 748 Dabei hat der Arbeitgeber den...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Geltungsbereich, § 1

Rz. 223 Denkbar ist, für unterschiedliche Bereiche und Abteilungen oder auch unterschiedliche Arbeitnehmergruppen gesonderte Regelungen vorzusehen. Dies kann entweder über die Definition des Geltungsbereichs erfolgen oder über die Definition der Anwendbarkeit bestimmter Regelungen für bestimmte Bereiche. Denn die Anforderungen an die Arbeitszeitlage und -flexibilisierungserf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Zuständiges Betriebsratsgremium

Rz. 1002 Vor Aufnahme der Sozialplanverhandlungen ist zu klären, welche Arbeitnehmervertretung für die Verhandlungen zuständig ist.[2477] Aus der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Interessenausgleichsverhandlungen folgt nicht ohne weiteres auch dessen Zuständigkeit für den Abschluss des Sozialplans.[2478] Vielmehr ist gesondert zu prüfen, ob der Ausgleich oder die...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Notfälle/Eilfälle, § 5

Rz. 227 Der Gesetzgeber hat für soziale Angelegenheiten nach § 87 BetrVG keine Sonderregelung für Not- oder Eilfälle getroffen.[736] Für alle Fälle, in denen schnell eine Entscheidung getroffen werden muss, empfiehlt es sich, eine Regelung zu treffen. Denn auch in diesen Fällen besteht das Mitbestimmungsrecht grundsätzlich uneingeschränkt – mit dem Erfordernis, bei fehlender...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Mitbestimmungsverfahren in der betrieblichen Organisation des Arbeitsschutzes

Rz. 594 Eine Vielzahl der Arbeitsschutzvorschriften sind unter Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Verhältnisse umzusetzen. Sie enthalten Schutzziele, benennen vielfältige Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten, ohne abschließend festzulegen, was der Arbeitgeber gesetzlich zu tun verpflichtet ist. Für den Arbeitgeber bestehe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Rechtliches

Rz. 1567 Schließlich sind die vielfältigen rechtlichen Regelungen zum Geheimnisschutz erforderlich. Diese betreffen häufig auch in genuin arbeitsrechtliche Sachverhalte.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 506 Sofern ein Arbeitgeber ein EDV-System zur Erfassung der Arbeitsunfähigkeitszeiten einführt, besteht ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.[1461] Im Hinblick darauf, dass in den meisten Betrieben ein entsprechendes System mit Zustimmung des Betriebsrates installiert sein dürfte, ist auf dieses Mitbestimmungsrecht im Rahmen der Durchführung des BEM nic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Betriebs(teil)stilllegung

Rz. 933 Eine Betriebsstilllegung bedeutet nach der ständigen Rechtsprechung des BAG die Aufgabe des Betriebszwecks unter gleichzeitiger Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft für unbestimmte, nicht nur vorübergehende Zeit. Eine Betriebsstilllegung findet ihren Ausdruck darin, dass der Arbeitgeber seine wirtschaft...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Inhaltliche Mindestanforderungen an eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit

Rz. 281 Eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit muss die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten so deutlich regeln, dass diese für die Arbeitnehmer zuverlässig zu erkennen sind.[871] Mindestens sind die tatbestandlichen Vorgaben für die vorübergehende Verkürzung der betrieblichen Arbeitszeit zu regeln.[872] Für eine normative Wirkung müssen in einer Betriebsvereinbaru...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 134 Bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse können auch bei Betriebsvereinbarungen die Grundsätze des Fehlens bzw. Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) zur Anwendung kommen.[413] Die Betriebsvereinbarung endet dann nicht automatisch.[414] Es besteht vielmehr ein Anspruch auf Anpassungsverhandlungen, die in Mitbestimmungsangelegenheiten nötigenfalls durch einse...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) Mangelnde Erfolgsaussichten der Klage des Arbeitnehmers (Nr. 1)

Rz. 826 Verspricht die Kündigungsschutzklage nach summarischer Prüfung keine hinreichenden Erfolgsaussichten oder erscheint sie mutwillig, kann der Arbeitgeber auf seinen Antrag durch einstweilige Verfügung von der Weiterbeschäftigungsverpflichtung entbunden werden. Dabei ist Nr. 1 dem Wortlaut des § 114 ZPO nachgebildet, der die Gewährung von Prozesskostenhilfe regelt. Nach...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (9) Verwendung der Zeitguthaben, Ausgleich Zeitsaldo bei Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Todesfall, § 7

Rz. 229 Zu definieren ist, wie ein Ausgleich von Zeitguthaben und Zeitschuld erfolgen soll. Auch hierzu enthalten tarifliche Regelungen zum Teil Vorgaben. Das Muster sieht u.a. die Übertragung von Zeitguthaben in ein Langzeitkonto vor. Für diese Fälle sind dann die besonderen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zur Insolvenzsicherung, zu beachten, siehe §§ 10, 11 des Musters...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / II. Keine Mitbestimmungspflicht

Rz. 260 Die Verringerung der Arbeitszeit und die Neuverteilung sind beide im Ergebnis nicht mitbestimmungspflichtig. Insbesondere stellt eine Reduzierung der Arbeitszeit keine Versetzung i.S.d. §§ 95 Abs. 3, 99 BetrVG dar.[291] Rz. 261 Ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit) scheidet ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Weitergehende Mitteilungspflichten

Rz. 760 Wendet sich der BR schon vor der Einleitung des Anhörungsverfahrens an den Arbeitgeber und macht bspw. geltend, ein konkreter Arbeitsplatz sei derzeit unbesetzt und der später zu kündigende Arbeitnehmer könne auf diesem weiterbeschäftigt werden, führt dies zu weitergehenden Mitteilungspflichten des Arbeitgebers,[1989] der dann im Einzelnen darlegen muss, warum eine W...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Rechtsfolgen einer Nichtbeteiligung des Betriebsrats

Rz. 670 Hat der Arbeitgeber einseitig allgemeine Urlaubsgrundsätze oder einen Urlaubsplan aufgestellt oder diese einseitig geändert, so ist die Maßnahme unwirksam.[1741] In diesem Fall hat die Festsetzung des Urlaubs für die einzelnen Arbeitnehmer mitbestimmungsfrei einseitig durch den Arbeitgeber unter Berücksichtigung des § 7 BUrlG zu erfolgen, solange über die Festsetzung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (c) Zuständiges Gremium

Rz. 404 Für die Betriebsratszuständigkeiten gelten bei der Einführung moderner Informations- und Kommunikationseinrichtungen grundsätzlich keine Besonderheiten. Sind mehrere Betriebe in einem Unternehmen oder das Gesamtunternehmen betroffen und kann die Angelegenheit nicht durch die Einzelbetriebsräte geregelt werden (etwa bei einem unternehmensweiten Intranet), ist der Gesa...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / xx) Checkliste: BR-Anhörung zur betriebsbedingten Kündigung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Unternehmensmitbestimmung

Rz. 1093 Nach der herrschenden Meinung sind im Umwandlungsdokument auch Angaben zur Mitbestimmung in Unternehmensorganen zu machen.[2889] Zwar sind mitbestimmte Unternehmensorgane keine Vertretungen allein der Arbeitnehmer. Dennoch erfolgt dort eine Vertretung der Arbeitnehmerinteressen durch die Stimmen der Arbeitnehmervertreter. Veränderungen in diesem Bereich sind daher f...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Laufzeit

Rz. 1009 Der Sozialplan endet, wenn der mit ihm verfolgte Zweck, also der Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile der von ihm erfassten Arbeitnehmer, erreicht ist, die Leistungen also gewährt worden sind. Häufig enthalten Sozialpläne allerdings auch ausdrückliche Klauseln zur Laufzeit.[2491]mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (11) Zeiterfassung, § 9

Rz. 231 Häufig ist die Form der Zeiterfassung (einschließlich des hierzu verwendeten EDV-Systems sowie der technischen Ausgestaltung) in einer gesonderten Betriebsvereinbarung geregelt. In diesem Fall bedarf es keiner gesonderten/erneuten Regelung. Im Anschluss an den Beschl. des BAG vom 13.9.2022 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der...mehr