Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Provisionsanspruch bei Ausscheiden, § 6

Rz. 317 Abs. 1 regelt die Auszahlung sog. Überhangprovisionen. Für die Entstehung des Provisionsanspruchs ist nicht maßgeblich, ob die dafür notwendige aufschiebende Bedingung vor oder erst nach der Beendigung des Arbeitsvertrags eintritt. Entscheidend ist vielmehr allein, dass noch vor der Vertragsbeendigung ein provisionspflichtiger Geschäftsabschluss erfolgt ist.[973] Jed...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / m) Umschulung/Weiterbildung

Rz. 1036 Besteht nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bei der Gesellschaft, trägt die Gesellschaft die Kosten dieser Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen. Zumutbar ist eine Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme, wenn die Kosten einschließlich Gehaltszahlungen für den Arbeitnehmer im Einzelfall (…) EUR brutto nicht ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / q) Vorzeitige einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 1040 Wird das Arbeitsverhältnis nach Abschluss dieses Sozialplans und vor Ablauf der jeweils gültigen Kündigungsfrist einvernehmlich beendet, erhöht sich die gem. § (…) zu zahlende Abfindung um (…) % des durch die Gesellschaft zwischen dem Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung und dem Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung der regulären maßgeblichen Kündi...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (1) Reichweite des Unterlassungsanspruchs

Rz. 506 Der Unterlassungsanspruch bezieht sich nach h.M. nur auf die mitbestimmungswidrige Auswahlrichtlinie, nicht auf die Kündigungen selbst. Diese kann der Betriebsrat nicht durch einen Unterlassungsantrag verhindern.[1218] Auch sollen die Kündigungen selbst nicht unwirksam sein wegen des Verstoßes gegen die Mitbestimmung bei der Auswahlrichtlinie.[1219]mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Zuständiges Betriebsratsgremium

Rz. 1002 Vor Aufnahme der Sozialplanverhandlungen ist zu klären, welche Arbeitnehmervertretung für die Verhandlungen zuständig ist.[2477] Aus der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Interessenausgleichsverhandlungen folgt nicht ohne weiteres auch dessen Zuständigkeit für den Abschluss des Sozialplans.[2478] Vielmehr ist gesondert zu prüfen, ob der Ausgleich oder die...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Erzwingbarkeit des Sozialplans

Rz. 999 Die Aufstellung eines Sozialplans ist erzwingbar, soweit nicht die Ausnahmetatbestände des § 112a BetrVG greifen. Einschränkungen hinsichtlich der Erzwingbarkeit bestehen gem. § 112a BetrVG, wenn eine geplante Betriebsänderung in einem bloßen Personalabbau besteht, sowie im Falle von Neugründungen von Unternehmen. Beim bloßen Personalabbau ist der Sozialplan nur erzw...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Mehrarbeit/Überstunden, § 4

Rz. 226 Soweit ein Tarifvertrag Anwendung findet, enthält dieser regelmäßig die Definition der Überstunden. Das Muster sieht – für den Fall, dass keine tarifliche Bestimmung Anwendung findet – eine entsprechende Definition vor. Grundsätzlich unterliegt die Anordnung der Überstunden dem Zustimmungserfordernis des Betriebsrats (soweit – was regelmäßig der Fall ist – ein kollekt...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 506 Sofern ein Arbeitgeber ein EDV-System zur Erfassung der Arbeitsunfähigkeitszeiten einführt, besteht ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.[1461] Im Hinblick darauf, dass in den meisten Betrieben ein entsprechendes System mit Zustimmung des Betriebsrates installiert sein dürfte, ist auf dieses Mitbestimmungsrecht im Rahmen der Durchführung des BEM nic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Betriebs(teil)stilllegung

Rz. 933 Eine Betriebsstilllegung bedeutet nach der ständigen Rechtsprechung des BAG die Aufgabe des Betriebszwecks unter gleichzeitiger Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft für unbestimmte, nicht nur vorübergehende Zeit. Eine Betriebsstilllegung findet ihren Ausdruck darin, dass der Arbeitgeber seine wirtschaft...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 134 Bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse können auch bei Betriebsvereinbarungen die Grundsätze des Fehlens bzw. Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) zur Anwendung kommen.[413] Die Betriebsvereinbarung endet dann nicht automatisch.[414] Es besteht vielmehr ein Anspruch auf Anpassungsverhandlungen, die in Mitbestimmungsangelegenheiten nötigenfalls durch einse...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Form der Mitteilung

Rz. 761 Für die Unterrichtung besteht kein Formzwang. Die Anhörung des BR bedarf selbst dann nicht der Schriftform bzw. der Übergabe vorhandener schriftlicher Unterlagen, wenn der Kündigungssachverhalt ungewöhnlich komplex ist.[1990] Allerdings empfiehlt sich – nicht nur bei letzteren – die Textform aus Gründen der späteren Beweisführung, da der Arbeitgeber im Kündigungsschu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 4. Gestuftes Frageverfahren

Rz. 60 Der Arbeitgeber sollte zwischen denjenigen Angaben unterscheiden, die er im Rahmen des Bewerbungsverfahrens benötigt und weiteren Angaben, die ggf. später für ein laufendes Arbeitsverhältnis nötig werden. Denn gerade Daten, die für die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Bedeutung sind, oder für eine eventuelle spätere Sozialauswahl, können im eig...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (9) Meinungsverschiedenheiten, § 11

Rz. 265 Zur Lösung von Meinungsverschiedenheiten werden zwei Alternativen vorgeschlagen. Die erste Variante läuft bei fehlender Einigung auf eine Losentscheidung des ersten Falles und dann abwechselnde Entscheidung hinaus. Die Praxis zeigt, dass dies die Parteien letztlich zu einer vernünftigen Lösungsfindung zwingt. Die zweite Variante sieht die Einrichtung einer (klassisch...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, Verteilung der Arbeitszeit, § 2

Rz. 224 Den Betriebsparteien fehlt die Kompetenz, Arbeitszeitdauer und Lohnhöhe zu regeln, § 77 Abs. 3 BetrVG. Fehlt eine tarifliche Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit, wird die Dauer einzelvertraglich vereinbart. § 2 Abs. 1 hat lediglich deklaratorische Bedeutung. In der Anlage zu den verschiedenen Arbeitszeitvarianten können verschiedene Verteilungsvarianten oder rolli...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.1 – VermBG

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Vorbemerkung Vor der unten abgedruckten Fassung galten das (1.) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 909; BStBl. I, 680), das 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl. I, 585; BStBl. I, 346) in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I, 1853; BStBl. I, 644), das 3. VermBG in den Fassungen vom 27. Juni 1970 (B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Arbeitszeitkonto, Zeiterfassung, Ausgleichszeitraum, § 6

Rz. 228 Eine Begrenzung der Zeitschuld und der Zeitguthaben ist zwar nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber – insbesondere, wenn es nicht um eine Gestaltung mit Langzeitkonto geht – die Handhabung in der Praxis. Auch hierzu enthalten die tariflichen Regelungen häufig Vorgaben. Die Möglichkeit, Minusstunden aufzubauen, setzt voraus, dass der Arbeitgeber eine verstetigt...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 494 Ein Arbeitnehmer ist seit vielen Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers hat sich in den letzten Jahren der langen Betriebszugehörigkeit verschlechtert. Es kommt zu erheblichen Arbeitsunfähigkeitszeiten mit Ausfallquoten bis zu 75 %, teilweise liegen diese über einen mehrjährigen Zeitraum bei 100 %. Nachdem der Arbeitgeber ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Typischer Sachverhalt

Rz. 929 Die A-GmbH unterhält Betriebe in Göttingen, Hannover und Darmstadt, in denen jeweils ein Betriebsrat gewählt wurde. Ein Gesamtbetriebsrat ist ebenfalls gebildet. Die Geschäftsleitung beschließt, aufgrund marktbedingter Umsatzrückgänge und Preisverfall bei ihren Produkten einschneidende Restrukturierungsmaßnahmen durchzuführen. Sie will sich auf ihre Kernkompetenz kon...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (c) Zuständiges Gremium

Rz. 404 Für die Betriebsratszuständigkeiten gelten bei der Einführung moderner Informations- und Kommunikationseinrichtungen grundsätzlich keine Besonderheiten. Sind mehrere Betriebe in einem Unternehmen oder das Gesamtunternehmen betroffen und kann die Angelegenheit nicht durch die Einzelbetriebsräte geregelt werden (etwa bei einem unternehmensweiten Intranet), ist der Gesa...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) Unzumutbare wirtschaftliche Belastung (Nr. 2)

Rz. 827 Würde der Arbeitgeber durch die Weiterbeschäftigung unzumutbar wirtschaftlich belastet, kann dies auch Grund für seine Entbindung sein. Dabei ist hinsichtlich der unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung auf das Unternehmen und nicht auf den Betrieb abzustellen. Die Anforderungen an den Grad der Belastung sind hoch: Der bloße Umstand, dass die Weiterbeschäftigung des ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ww) Vorschriften über die Beteiligung des BR nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 102 Abs. 7 BetrVG)

Rz. 832 Gemeint sind die Beteiligungsrechte des BR nach § 3 KSchG, also das Recht des Arbeitnehmers zur Einlegung eines Einspruchs gegen eine seiner Meinung sozial ungerechtfertigte Kündigung und das daran geknüpfte Recht des BR, eine Verständigung mit dem Arbeitgeber zu suchen sowie die besonderen Mitwirkungsrechte des BR bei Massenentlassungen gemäß §§ 17 ff. KSchG.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Abweichungen von Dienstplänen/Tausch von Schichten, § 9

Rz. 263 Für den krankheitsbedingten oder sonstigen Ausfall einzelner Mitarbeiter ist hier eine konkrete Ersetzungsregelung vorgesehen, die dem Arbeitgeber ein schnelles Handeln ohne erneute Durchführung der Beteiligung des Betriebsrats ermöglicht. Die Regelungen sind zulässig, da die konkret als Ersatz vorgesehenen Mitarbeiter dem Betriebsrat bereits mit der Dienstplanvorlag...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Laufzeit

Rz. 1009 Der Sozialplan endet, wenn der mit ihm verfolgte Zweck, also der Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile der von ihm erfassten Arbeitnehmer, erreicht ist, die Leistungen also gewährt worden sind. Häufig enthalten Sozialpläne allerdings auch ausdrückliche Klauseln zur Laufzeit.[2491]mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (11) Zeiterfassung, § 9

Rz. 231 Häufig ist die Form der Zeiterfassung (einschließlich des hierzu verwendeten EDV-Systems sowie der technischen Ausgestaltung) in einer gesonderten Betriebsvereinbarung geregelt. In diesem Fall bedarf es keiner gesonderten/erneuten Regelung. Im Anschluss an den Beschl. des BAG vom 13.9.2022 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 7. Checkliste

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§ 3 Prozessrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 397 Häufig ist dem Arbeitgeber nicht klar, dass er, wenn der Betriebsrat einer Einstellung nicht zustimmt, selbst aktiv werden und ein gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG einleiten muss. Daher liegt dem nachstehenden Muster ein Fall zugrunde, in dem der Arbeitgeber den Betriebsrat zwar angehört, nach dessen Zustimmungsverweigerung jedoch ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Vorhandensein eines Betriebsrats

Rz. 944 Die Interessenausgleichspflicht ist außerdem vom Bestehen eines Betriebsrats in dem Betrieb abhängig, der von der Betriebsänderung betroffen ist.[2384] Wird der Betriebsrat erst gewählt, wenn der Unternehmer schon mit der Durchführung der Betriebsänderung begonnen hat, kann der gerade gewählte Betriebsrat die Beteiligungsrechte nach §§ 111 ff. BetrVG nicht mehr in An...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Verhältnis zwischen Kurzarbeit und betriebsbedingter Kündigung

Rz. 286 Die Rechtsprechung geht grundsätzlich von einem Ausschließlichkeitsverhältnis zwischen Kurzarbeit und dem Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen aus.[884] Die Einführung von Kurzarbeit setzt nämlich voraus, dass der Arbeitgeber lediglich von einem vorübergehenden Arbeitsausfall ausgeht. Eine betriebsbedingte Kündigung erfordert hingegen einen dauerhaften Wegfall der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Gesetzliche oder tarifliche Regelungen

Rz. 672 Das Mitbestimmungsrecht entfällt, soweit mitbestimmungspflichtige Fragen bereits in einem Gesetz oder Tarifvertrag abschließend geregelt sind. Freiwillige Betriebsvereinbarungen sind nur möglich, wenn eine Tarifregelung nicht besteht und auch nicht üblich ist oder der Tarifvertrag auf diesem Gebiet eine Öffnungsklausel vorsieht.[1745]mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Beendigung der Weiterbeschäftigung aus sonstigen Gründen

Rz. 830 Unabhängig von einer Entbindung des Arbeitgebers endet dessen Weiterbeschäftigungspflicht nach § 102 Abs. 5 BetrVG mit der rechtskräftigen Beendigung des Kündigungsschutzprozesses. Nimmt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage zurück oder unterliegt er rechtskräftig, endet zugleich die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 BetrVG...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / kk) Nichtigkeit der Kündigung

Rz. 772 Unterrichtet der Arbeitgeber den BR nicht ausführlich genug oder sonst fehlerhaft, ist die Kündigung nach ständiger Rechtsprechung entsprechend § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG unwirksam,[2027] denn der Arbeitgeber kann im Kündigungsschutzprozess keine Gründe nachschieben, die nicht Gegenstand der BR-Anhörung waren. Legt der Arbeitgeber die der Kündigung zugrunde liegenden U...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Änderungen auf Unternehmensebene

Rz. 941 Änderungen auf der Unternehmensebene – z.B. Umwandlungen nach dem UmwG – lösen keine Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach § 111 BetrVG aus, solange sie nicht mit Änderungen der betrieblichen Organisation verbunden sind. Ist aber z.B. eine Unternehmensspaltung mit einer Spaltung des Betriebs verbunden, ist der Betriebsrat an dieser Spaltung nach § 111 BetrVG zu be...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (4) Einstweilige Verfügung

Rz. 406 In krassen Fällen eines gesetzwidrigen Verhaltens des Arbeitgebers kommt auch im Rahmen des § 101 BetrVG eine einstweilige Verfügung auf Aufhebung einer personellen Maßnahme in Betracht, wenn das reguläre Beschlussverfahren z.B. wegen der kurzen Befristung der vorgesehenen personellen Maßnahme nicht vor dessen Beendigung abgeschlossen sein kann und die einstweilige V...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Sonderfälle

Rz. 945 Bei sog. Tendenzunternehmen – also Unternehmen, die unmittelbar und überwiegend politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dienen – sind die Beteiligungsrechte der §§ 111–113 BetrVG eingeschränkt (vgl. § 118 Abs. 1 S. 2 B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Fehler auf Seiten des Arbeitgebers

Rz. 771 Eine aus Sicht des Arbeitgebers unvollständige oder bewusst unrichtige und damit irreführende Darstellung stellt keine ordnungsgemäße Anhörung dar.[2021] Dabei kann die Fehlerhaftigkeit sowohl aus der Aufbereitung der mitgeteilten Tatsachen, als auch aus dem Weglassen von gegen die Kündigung sprechenden, den Arbeitnehmer entlastenden Informationen resultieren.[2022] ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 661 Betriebliche Altersversorgung sind Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt werden (§ 1 Abs. 1 Betriebsrentengesetz – BetrAVG). Für sie gilt das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), bei dem es sich um ein sog. "Arbeitnehmerschutzgesetz" handelt, so dass dess...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Doppelte Haushaltsführung; Heimreise

Rz. 1027 Liegt im Falle einer Änderungskündigung der Gesellschaft oder im Falle einer einvernehmlichen Versetzung der künftige Arbeitsort eines Arbeitnehmers mindestens (…) km entfernt vom bisherigen Arbeitsort des Arbeitnehmers und zieht der Arbeitnehmer nicht um, sondern unterhält er stattdessen an seinem künftigen Arbeitsort einen weiteren Wohnsitz, werden ihm monatlich ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (10) Abwesenheitszeiten, § 8

Rz. 230 Für die Erfassung von Abwesenheitszeiten aufgrund von Krankheit sind die Vorgaben des EntgeltfortzahlungsG zu beachten. Entsprechend ist die Arbeitszeit nach dem Lohnausfallprinzip einzustellen. Für die Erfassung der Urlaubstage kann die Sollarbeitszeit eingestellt werden – wobei für die Bemessung des Urlaubsentgelts der Referenzzeitraum der letzten 13 Wochen maßgebl...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Globalantrag

Rz. 492 Ein sog. Globalantrag, mit dem für einen bestimmten Vorgang generell ein Mitbestimmungsrecht geltend gemacht wird, kann zwar zulässig sein, ist aber unbegründet, wenn die Unterlassung einer bestimmten Handlung auch für Fallgestaltungen begehrt wird, für die kein Mitbestimmungsrecht besteht. Kann die Unterlassung nicht für alle vom Antrag erfassten Fallgestaltungen ve...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Mitbestimmungsverfahren in der betrieblichen Organisation des Arbeitsschutzes

Rz. 594 Eine Vielzahl der Arbeitsschutzvorschriften sind unter Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Verhältnisse umzusetzen. Sie enthalten Schutzziele, benennen vielfältige Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten, ohne abschließend festzulegen, was der Arbeitgeber gesetzlich zu tun verpflichtet ist. Für den Arbeitgeber bestehe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Vorschläge der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)

Rz. 511 Da das Gesetz selbst keine materiellen Vorgaben für die Ausgestaltung eines BEM gibt, wurden hierzu von verschiedenen Institutionen Vorschläge unterbreitet. Zunächst ist hier auf die Vorschläge des BIH)[1471] näher einzugehen. Da bei schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen das Integrationsamt einer Kündigung zustimmen muss, besteht das Risi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Zuständiges Gremium

Rz. 280 Zuständig für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit ist in aller Regel der örtliche Betriebsrat.[869] Dies gilt auch, wenn ein Gesamtbetriebsrat existiert. Eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn im konkreten Fall ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche Lösung besteht, etwa aufgrund d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 240 Zum "Ob" und "Wie" der Einführung eines Arbeitszeitmodells, welches das Verschieben der Arbeitszeit innerhalb eines Arbeitstages[769] und unterschiedlich lange Arbeitszeiten an den einzelnen Tagen der Arbeitswoche[770] ermöglicht (Gleitzeit), steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu. Die wesentlichen Entscheidungen, die bei Einf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / yy) Checkliste: BR-Anhörung zur personenbedingten Kündigung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Rechtsnatur des Interessenausgleichs

Rz. 967 Beim Interessenausgleich handelt es sich um eine kollektive Vereinbarung besonderer Art, nicht um eine Betriebsvereinbarung. Er entfaltet daher auch keine normative Wirkung für die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer.[2418] Die umstrittenste Frage im Zusammenhang mit der Rechtsnatur des Interessenausgleichs ist, inwieweit der Betriebsrat einen gerichtlich durchsetzb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (12) Langzeitkonto, § 10

Rz. 232 Mit Blick auf die Verlängerung der Lebensarbeitszeit durch die (schrittweise) Anhebung des Renteneintrittsalters steigt das Bedürfnis, anderweitige Möglichkeiten eines vorzeitigen Austritts aus dem Arbeitsleben bei finanzieller Absicherung für den Mitarbeiter zu suchen. Diesem Bedürfnis tragen die Regelungen zum Langzeitkonto Rechnung. Der Mitarbeiter erhält die Gele...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Unterlassungsanspruch

Rz. 192 Zur Sicherung der Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten gewährt die Rechtsprechung dem Betriebsrat einen allgemeinen Unterlassungsanspruch aus § 87 BetrVG.[591] Unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG kann der Betriebsrat also gerichtlich gegen mitbestimmungswidrige Handlungen des Arbeitgebers vorgehen (zum Verfahren zum vorbeug...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Einigungsstelle

Rz. 191 Erzielen die Betriebsparteien über einen Tatbestand des § 87 Abs. 1 BetrVG keine Einigung, können sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat die Einigungsstelle einschalten, § 87 Abs. 2 BetrVG. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts ablehnt und zur Klärung dieser Rechtsfrage das Arbeitsgericht anruft.[589] Der Spruch de...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ii) Exkurs: Stufenweise Wiedereingliederung

Rz. 519 Gemäß § 74 SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) und § 44 SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe) ist bei arbeitsunfähigen Versicherten, die nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten können, eine stufenweise Wiederaufnahme der Tätigkeit möglich, wenn dadurch eine bessere Eingliederung in das Erwerbsleben ermöglicht werden kann. Das Wie...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (bb) Kontrolle der Internetnutzung

Rz. 428 Wie bei der gestatteten E-Mail-Nutzung ist die Erfassung, Speicherung und Nutzung der Verbindungsdaten einschließlich der angewählten Internetadressen zulässig, wenn der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer eine Kostenerstattung für die Privatnutzung vereinbart hat. In der Regel wird der Arbeitgeber die Nutzung jedoch kostenlos zur Verfügung stellen. In diesem Fall beste...mehr