Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 469 In der Vergangenheit gab es in Deutschland – anders als etwa in den USA – nur vereinzelt gesetzliche Regelungen über die Einführung von Compliance-Richtlinien, etwa in den Aufsichtsvorschriften für die Finanzwirtschaft.[1345] Nach einer Entscheidung des LG München sollte allerdings – unabhängig von den Vorgaben des DCGK [1346] – aus den aktienrechtlichen Vorschriften ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Regelungszweck

Rz. 906 Der Gesetzgeber hat den Betriebsparteien in § 95 Abs. 1 und 2 BetrVG die Möglichkeit eingeräumt, mithilfe von Richtlinien Personalentscheidungen zu versachlichen und damit für die Betroffenen durchschaubarer zu machen.[2276] Solche Auswahlrichtlinien können Personalauswahlentscheidungen bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen betreffen. Dabei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Muster

Rz. 488 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.45: Betriebsvereinbarung zu Ethikrichtlinien zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Konzern-/Gesamt-)Betriebsrat _________________________ der _________________________ (Name des Arbeitgebers) – nachfolgend "Betriebsrat" genannt – – Ar...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG

Rz. 987 Die Anhörung des Betriebsrats zu Kündigungen nach § 102 BetrVG – für die stets der örtliche Betriebsrat zuständig ist – unterliegt keinen erleichterten Anforderungen. Auch bei einem vorgeschalteten Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat neben näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers die Art und de...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Verstoß gegen eine Auswahlrichtlinie nach § 95 BetrVG (Nr. 2)

Rz. 790 Nach § 102 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG kann der BR mit seinem Widerspruchsschreiben rügen, dass die Kündigung gegen eine Auswahlrichtlinie nach § 95 BetrVG verstößt. Dabei muss der BR die Auswahlrichtlinie sowie die Tatsachen, aus denen sich der Verstoß ergeben soll, konkret bezeichnen. Der Widerspruchsgrund des § 102 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG kommt regelmäßig nur bei betriebsbedi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 724 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.59: Unterrichtung und Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Einstellung eines Leiharbeitnehmers An: Betriebsrat Zu Händen des Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Von: Personalabteilung Datum: _________________________ Betr.: Unterrichtung über den beabsichtigten Einsatz eines Leiharbeitnehm...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Inhalt der Richtlinie

Rz. 912 Anders als § 95 Abs. 1 BetrVG beschränkt Abs. 2 den Gegenstand der erzwingbaren Auswahlrichtlinien auf die "persönlichen und fachlichen Voraussetzungen sowie soziale Gesichtspunkte". Im Vergleich dazu ist in Abs. 1 umfassender von einer "Richtlinie über die personelle Auswahl" die Rede. Daraus wird geschlossen, dass im Falle des § 95 Abs. 1 BetrVG auch die Regelung d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Zuständige Arbeitnehmervertretung

Rz. 918 Nur unter den Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 BetrVG bzw. § 58 Abs. 1 BetrVG ist bei zwingender Notwendigkeit einer einheitlichen Auswahlrichtlinie für alle oder mehrere Betriebe eines Unternehmens die Zuständigkeit des Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrats denkbar.[2328] Will beispielsweise der Arbeitgeber die Auswahlrichtlinien unternehmenseinheitlich einführen, ist bei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Weiterbeschäftigung nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen (Nr. 4)

Rz. 796 § 102 Abs. 3 Nr. 4 BetrVG gilt für alle Kündigungsgründe. Im Rahmen dieses Widerspruchsgrundes muss der BR darlegen, welche dem Arbeitgeber zumutbaren Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen für den zu kündigenden Arbeitnehmer möglich wären und welcher freie Arbeitsplatz nach Durchführung dieser Maßnahme mit dem betroffenen Arbeitnehmer besetzt werden könnte. Gemäß § ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Führungsvereinbarung im gemeinsamen Betrieb i.S.d. § 1 Abs. 2 BetrVG

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.15: Führungsvereinbarung im gemeinsamen Betrieb i.S.d. § 1 Abs. 2 BetrVG Zwischen 1. dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im Folgenden X-GmbH – und 2. dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Muster

Rz. 392 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.40: Betriebsvereinbarung über die Nutzung der betrieblichen Telefonanlage/der Mobiltelefone Zwischen der _________________________ (Firma, gesetzliche Vertretung und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Gesamt-/Konzern-)Betriebsrat des Betriebs der _________________________ ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ss) Nachschieben von Kündigungsgründen

Rz. 805 Während des laufenden Anhörungsverfahrens und bis zum Ausspruch der Kündigung kann der Arbeitgeber – aus eigener Veranlassung oder wegen konkreter Nachfragen des BR – jederzeit weitere Tatsachen als Kündigungsgrund in das Anhörungsverfahren einführen. Schiebt der Arbeitgeber weitere Gründe nach, hat er (erneut) die Anhörungsfrist des § 102 Abs. 2 BetrVG von einer Woc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Interessenausgleich bei Teilbetriebsstilllegung einschließlich Namensliste und Transfergesellschaft

Rz. 996 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.74: Interessenausgleich bei Teilbetriebsstilllegung (einschließlich Namensliste und Transfergesellschaft) Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Betriebsrat des Betriebs _________________________ der Gesellschaft – nachfolgend "Betr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ii) Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht

Rz. 922 Verstößt der Arbeitgeber im Rahmen der Sozialauswahl gegen eine wirksame Auswahlrichtlinie, ist die Sozialauswahl fehlerhaft und damit die Kündigung sozial ungerechtfertigt und unwirksam. Kollektivrechtliche Folge der Nichtbeachtung der Auswahlrichtlinie ist, dass der BR der Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG widersprechen kann.[2353] Tut er das, kann sich der A...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Maßgeblichkeit des Zeitraums

Rz. 497 Der Anwendungsbereich des § 167 Abs. 2 IX ist dann eröffnet, wenn der Beschäftigte innerhalb eines Jahres – nicht notwendig Kalenderjahres – länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist,[1433] wobei aus dem Präventionsgedanken des § 167 Abs. 2 SGB IX folgt, dass der Zeitraum der sechswöchigen Arbeitsunfähigkeit auf die jeweils zurückliege...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Beginn/Rückwirkung

Rz. 121 Die Regelungen von Betriebsvereinbarungen gelten grds. – soweit nichts Abweichendes vereinbart wird – unmittelbar und zwingend ab dem Zeitpunkt ihres Abschlusses bis zur Beendigung der Betriebsvereinbarung bzw. dem Ende der Nachwirkung (siehe hierzu Rdn 132 f.). Rz. 122 Hinweis Das Ende der Amtszeit des Betriebsrats hat keinen Einfluss auf die Geltung der Betriebsvere...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Rechtsfolgen bei unzulässiger Nutzung durch den Arbeitnehmer

Rz. 386 Eine unzulässige Inanspruchnahme des Telefons oder der Software (unerlaubte oder übermäßige Privatnutzung) stellt eine Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag dar. Je nach Schwere der Pflichtverletzung kommt daher eine – auch außerordentliche[1152] – Kündigung in Betracht. Allerdings müssen zum einen die betrieblichen Interessen belastet sein, zum anderen muss bei e...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / uu) Widerspruch und betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch, § 102 Abs. 5 BetrVG

Rz. 810 Bei einer ordentlichen Kündigung, der der BR widersprochen hat, kann der gekündigte Arbeitnehmer, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses seine Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen auch über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus verlangen. Voraussetzung für diesen betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch ist der ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Sinn und Zweck des § 102 BetrVG

Rz. 737 Vor Ausspruch jeder Kündigung hat der Arbeitgeber den BR des Betriebes anzuhören, in dem der zu kündigende Arbeitnehmer tätig ist. Die ohne BR-Anhörung erklärte Kündigung ist unwirksam. Das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG soll dem BR ermöglichen, ohne zusätzliche eigene Ermittlungen zu der beabsichtigten Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber aus Sicht der Arbeitne...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 6. Allgemeine Einführung zum Sozialplan

Rz. 998 Nach der Legaldefinition des § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG ist der Sozialplan die Einigung über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen. Liegt eine Betriebsänderung vor, ist die Aufstellung eines Sozialplans grds. erforderlich. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber unter ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebliches Eingliederungsmanagement und Bestandsschutz

Rz. 495 Das betriebliche Eingliederungsmanagement wurde bereits im Jahr 2004 eingeführt und hat nach wie vor eine große Bedeutung für die betriebliche Praxis zur Sicherung der Teilhabe im Arbeitsleben, wie ein Vielzahl von Urteilen und darauf basierende Literaturmeinungen zeigen. Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX (§ 84 Abs. 2 SGB IX a.F.) ist der Arbeitgeber eben seit 2004 verpflich...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / kk) Auswahlrichtlinie bei Kündigungen

Rz. 926 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.72: Auswahlrichtlinie bei Kündigungen Es wird die folgende Betriebsvereinbarung über eine Auswahlrichtlinie gem. § 95 BetrVG i.V.m. § 1 Abs. 4 KSchG zur Regelung der den Gegenstand des Interessenausgleichs vom _________________________ (Datum) bildenden betriebsbedingten Beendigungs- und Änderungskündigungen ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen

Rz. 321 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.38: Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat des Betriebs _________________________ der _________________________ (Name Arbeitgeber), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden ______...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht

Rz. 822 Seinen Anspruch auf Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht muss der Arbeitgeber mit einem eigenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG geltend machen (Muster hierzu siehe unten § 3 Rdn 617). Zuständig ist das Gericht der Hauptsache. Das heißt, es handelt sich nicht lediglich um einen Einwand des Arbeitgebers im Urteils...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Antrag auf Aufhebung einer Einstellung

Rz. 400 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.29: Antrag auf Aufhebung einer Einstellung An das Arbeitsgericht _________________________ _________________________ Antrag im Beschlussverfahren betreffend die Firma _________________________ (Name) mit den Beteiligten:mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Inhalt/subjektive Determinierung/Umfang

Rz. 751 Die Anhörung ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn der Arbeitgeber dem BR die aus seiner Sicht tragenden Umstände der Kündigung unterbreitet hat (sogenannter Grundsatz der subjektiven Determinierung).[1967] Dieser eigene, besonders strukturierte Erkenntnisprozess[1968] unterscheidet sich somit vom Kündigungsschutzprozess. Der Grundsatz der subjektiven Determinierung beschr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Allgemeines

Rz. 268 Kurzarbeit ist das vorübergehende Absenken der betriebsüblichen regelmäßigen Arbeitszeit bei entsprechender Reduzierung des Entgelts.[845] Das Ziel der Kurzarbeit liegt darin, den Betrieben eingearbeitete Arbeitnehmer zu erhalten und insbesondere betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Hierzu wird die Produktion – oftmals aufgrund Auftragsmangels – heruntergefahre...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 396 Bei der betrieblichen Internet- und E-Mail-Nutzung eröffnet sich für den Arbeitgeber allein durch die Standardsoftware eine Vielzahl von Überwachungsmöglichkeiten. Sowohl bei der Einführung eines Internetzuganges als auch bei der Einrichtung eines E-Mail-Anschlusses besteht für den Betriebsrat grundsätzlich nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht.[1164]...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Dienstliche Nutzung

Rz. 406 Bei der dienstlichen Nutzung des Internet- und E-Mail-Zuganges richtet sich die Zulässigkeit der Überwachung nach der DS-GVO sowie dem BDSG unter Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer, speziell dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.[1183] Dienstliche Nutzung liegt immer dann vor, wenn ein tatsächlicher Bezug zu den dienstlic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Festlegung der Lage der Arbeitszeit/Arbeitszeitverteilung/Beteiligung des Betriebsrats bei Abweichungen, § 3

Rz. 225 Der Entwurf enthält diverse Varianten zur Flexibilisierung. Die einfachste Festlegung bestimmt feste Zeiten für den täglichen Arbeitszeitbeginn, die Pausenlage und das Arbeitszeitende. Eine solch starre Regelung wird man heute in den wenigsten Betrieben finden – jedenfalls dürfte die praktische Handhabung hiervon abweichen. Die 1. Alternative gewährt dem Mitarbeiter d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Rechtliche Wirkung des Sozialplans

Rz. 1004 Ist für die Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen dasselbe Betriebsratsgremium zuständig, können Interessenausgleich und Sozialplan in einer Vereinbarung zusammengefasst werden. Aus Sicht des Arbeitgebers dürfte sich eine einheitliche Regelung wohl nur empfehlen, wenn anzunehmen ist, dass eine Einigung zügig erzielt werden kann. Andernfalls droht Zeitver...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Besondere Fälle

Rz. 1014 Möglich ist sowohl der Abschluss eines Sozialplans im Hinblick auf eine bestimmte Betriebsänderung als auch der Abschluss eines Rahmensozialplans für mögliche, aber noch nicht geplante Betriebsänderungen.[2508] Rz. 1015 Ein Sozialplan muss nicht zwingend eine Abfindung für die Arbeitnehmer vorsehen. Abfindungen sind lediglich dann erforderlich, wenn Entlassungen droh...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Überwachungspflicht des Betriebsrats gem. § 167 Abs. 2 S. 7 SGB IX i.V.m. § 80 Abs. 1, 2 BetrVG

Rz. 509 Gemäß § 170 Abs. 2 S. 7 SGB IX ist der Betriebsrat als Interessenvertretung gem. § 176 SGB IX dafür zuständig,[1469] den Arbeitgeber bei der Einhaltung ihm obliegender Verpflichtungen gem. § 167 SGB IX zu überwachen. Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob ein Betriebsrat im Zusammenhang mit dieser Pflicht verlangen kann, dass ihm der Arbeitgeber sämtliche Namen bek...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Verlegung des Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen

Rz. 937 Eine Verlegung ist jede, nicht nur geringfügige Ortsveränderung des Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, die unter Weiterbeschäftigung der gesamten oder des größeren Teils der Belegschaft erfolgt. Entscheidend ist dabei, dass der Betrieb bzw. Betriebsteil auch am neuen Ort seine Identität wahrt. Ein Umzug innerhalb einer Gemeinde um 3 km kann bereits eine B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Rz. 276 Die Einführung von Kurzarbeit unterliegt nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.[858] Dieses umfasst die Fragen, ob, in welchem Umfang und von welchen Arbeitnehmern des Betriebs Kurzarbeit geleistet wird.[859] Rz. 277 Das Mitbestimmungsrecht entfällt aufgrund des Tarifvorrangs des § 87 Abs. 1 S. 1 BetrVG dann, wenn alle mitbestimmungspf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Freiwillige Leistungen, Urlaub und Entgeltfortzahlungen

Rz. 283 Auch wenn dem Betriebsrat nach zutreffender Ansicht kein Mitbestimmungsrecht bezüglich der Maßnahmen zur Milderung der finanziellen Folgen von Kurzarbeit zusteht, wird üblicherweise eine kurzfristige Vereinbarung zur Kurzarbeit nur möglich sein, wenn auch bezüglich dieser Regelungstatbestände Einigkeit erzielt wird. Ausdrücklich geregelt werden sollte jeweils die Ber...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Exkurs: Wegfall Betriebsrat, Betriebsstilllegung, Betriebs-(teil-)übergang, Änderung der Betriebsorganisation, Zusammenfassung von Betrieben

Rz. 137 Die Betriebsstilllegung führt grds. dazu, dass Betriebsvereinbarungen, die das aktive Arbeitsverhältnis betreffen, durch Zweckerreichung enden.[428] Etwas anderes gilt für solche Vereinbarungen, die auch oder gerade für den Fall der Stilllegung Wirkung zeigen sollen[429] – hierzu gehört v.a. der Sozialplan, der anlässlich der Betriebsstilllegung geschlossen wird. Auc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (c) Offensichtliche Unbegründetheit des Widerspruchs des BR (Nr. 3)

Rz. 828 Als dritten und letzten Entbindungsgrund sieht § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 3 BetrVG die offensichtliche Unbegründetheit des Widerspruchs des BR vor. Nur wenn sich die Grundlosigkeit des formell ordnungsgemäßen Widerspruchs bei unbefangener Beurteilung geradezu aufdrängt, ist dieser aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen offensichtlich unbegründet.[2135] Dies ist der Fa...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) Gestattung der Privatnutzung

Rz. 417 Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Privatnutzung des Internetanschlusses und der E-Mail-Adresse. Der Arbeitgeber entscheidet allein darüber, ob und in welchem Umfang er die Privatnutzung gestattet.[1200] Ein umfassendes Verbot der privaten Nutzung des Internet- und E-Mail-Verkehrs ist nicht mitbestimmungspflichtig.[1201] Grund dafür ist, dass ei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 8. Muster zum Sozialplan

Rz. 1022 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.76: Sozialplan Sozialplan zwischen der _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und _________________________ § 1 Geltungsbereich (1) Vorbehaltlich nachfolgendem § 2 gilt dieser Sozialplan für alle Arbeitnehmer (m/w/d – nachfolgend aus Gründen der Lesbarkeit einheitlich: Arbeitnehmer) des B...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeines

Rz. 331 § 23 Abs. 3 BetrVG ist ein bekanntes Instrument des Betriebsrats zur Durchsetzung seiner Rechte. Obwohl manchmal von einem "23-III-Verfahren" gesprochen wird, gibt es hierfür keine eigene Verfahrensart. Die Vorschrift ist vielmehr nur eine von mehreren Anspruchsgrundlagen, auf die man Anträge im Beschlussverfahren stützen kann. § 23 Abs. 3 BetrVG schließt andere oder ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Allgemeine Betriebsvereinbarung zum Urlaub und zu Urlaubsgrundsätzen

Rz. 673 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.55: Allgemeine Betriebsvereinbarung zum Urlaub Allgemeine Betriebsvereinbarung zum Urlaub und zu Urlaubsgrundsätzen Zwischen der Firma _________________________ und dem Betriebsrat der Firma _________________________ wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: § 1 Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (aa) Kontrolle von E-Mails

Rz. 421 Bei einer Anwendbarkeit des Fernmeldegeheimnisses scheidet eine inhaltliche Kontrolle in aller Regel aus.[1213] Dasselbe Ergebnis ergibt sich unter Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes bzw. des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung. Lediglich in Ausnahmefällen kann ein inhaltliches Kontrollrecht des Arbeitgebers bestehen, wenn z.B. der konkr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (13) Insolvenzsicherung, § 11

Rz. 233 Die vom Gesetzgeber erlassenen Regelungen zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben[740] sehen vor, dass Bilanzrückstellungen oder zwischen Konzernunternehmen begründete Einstandspflichten (wie Bürgschaft, Patronatserklärung oder Schuldbeitritt) keine ausreichende Sicherung darstellen, § 7d Abs. 3 SGB IV. Das Wertguthaben muss vielmehr unter Ausschluss der Rückführung ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 238 Vertrauensarbeitszeit kann geeignet sein, Motivation und damit Produktivität von Mitarbeitern zu verbessern.[743] Ohne Vorgaben zu einzuhaltenden Arbeitszeiten steht das Ergebnis der Arbeitsleistung und die eigenverantwortliche Zeiteinteilung des Arbeitnehmers im Vordergrund. Bei diesem Arbeitszeitmodell verzichtet der Arbeitgeber (zudem) auf die Kontrolle und – nach...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Zuständige Arbeitnehmervertretung

Rz. 948 Vor Aufnahme von Interessenausgleichsverhandlungen muss geklärt werden, welche Arbeitnehmervertretung für die Verhandlungen zuständig ist. Bei Zweifeln über den zuständigen Verhandlungspartner muss der Arbeitgeber alle in Betracht kommenden Arbeitnehmervertretungen zur Klärung der Zuständigkeitsfrage auffordern. Einigen sich die Gremien und wird ihm ein Verhandlungsp...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Anhörungsfrist

Rz. 765 Die Anhörungsfrist beginnt mit der Entgegennahme der Anhörung durch den BR-Vorsitzenden. Verweigert dieser die Annahme einer Mitteilung außerhalb der Arbeitszeit, läuft die Anhörungsfrist erst ab Zugang während der Arbeitszeit. Nimmt die zur Entgegennahme auf Seiten des BR berechtigte Person sie indes widerspruchslos hin, ist die Anhörung zugegangen und die Anhörungs...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Gesamtbetriebsvereinbarung EDV-Systeme und Schutz personenbezogener Daten

Rz. 351 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.39: Gesamtbetriebsvereinbarung EDV-Systeme und Schutz personenbezogener Daten Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Gesamtbetriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Vorsi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

Rz. 467 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden – nachfolgend "Betrie...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / n) Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines BR-Mitglieds gem. § 103 BetrVG

Rz. 876 § 103 BetrVG bezweckt in erster Linie die Sicherung der Funktionsfähigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen Organe und die Kontinuität der Amtsführung durch personelle Konstanz[2204] und den Schutz der Betriebsverfassungsorgane, der Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstandes vor willkürlichen außerordentlichen Kündigungen, auch vor solchen mit sozialer Auslauff...mehr