Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

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§ 1 Einkommensermittlung / VII. Lohnsteuer

Rz. 990 Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern vielmehr eine Unterart und besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gem. § 19 EStG direkt vom Lohn abgezogen. Gem. § 38 Abs. 3 EStG behält der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer, § 1 Lohnsteuerdurchführungsverordnung (LStDV), die Lohnsteuer ein und führt sie ab. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Einziehung ersparter Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben

Rz. 1340.5 [Autor/Stand] Wenn der Geschäftsführer einer GmbH, der nicht deren Gesellschafter ist, zugunsten der Gesellschaft Steuern hinterzieht, indem er die Arbeitnehmer in bar entlohnt, keine Lohnsteuer anmeldet und Sozialversicherungsbeiträge vorenthält, erlangt er allein hierdurch nichts "für die Tat" i.S.v. § 73 Abs. 1 Alt. 2 StGB, § 73c Satz 1 StGB und auch nichts "du...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 14. Verfahrensrechtliche Aspekte

a) Darlegungslast in Urteil und Anklage Rz. 1344 [Autor/Stand] Die Darlegungslast bei Hinterziehung von Lohnsteuer und Sozialabgaben hat der BGH[2] wie folgt umrissen: Das Urteil darf nicht lediglich die jeweils verkürzten Lohnsteuern und die nicht abgeführten Beiträge zur Sozialversicherung pauschal feststellen. Es muss die für die Ermittlung des Schuldumfangs maßgeblichen B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Bemessung der Steuerverkürzung

a) Einseitige Verkürzung durch den Arbeitgeber Rz. 1323 [Autor/Stand] Eher selten kommt es vor, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer zwar einbehält, sie aber ohne Wissen des Arbeitnehmers nicht anmeldet und damit nicht abführt. Dann bleibt der vertraglich vereinbarte Bruttolohn die Bemessungsgrundlage für die hinterzogene Lohnsteuer, weil in diesem Fall dem Arbeitnehmer die Lo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. "Nichteinbehalten" der Steuerabzugsbeträge

Rz. 32 [Autor/Stand] Unter "Einbehalten" kann nur die Nichtauszahlung der rechnerisch dem Steuerabzug entsprechenden Beträge an den Steuerschuldner verstanden werden. Es kommt nicht darauf an, ob der zum Abzug Verpflichtete die Beträge tatsächlich aus seinem sonstigen Vermögen ausgesondert hat, also entweder bar beiseitelegt oder auf einem gesonderten Konto bereithält oder n...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Lohnsteuerabzugsmerkmale und Faktorverfahren

Rz. 996 ▪ § 39 EStG und elektronische Lohnsteuerkarte, § 39e EStG Die Lohnsteuerkarte erfasst die persönlichen Merkmale des Steuerpflichtigen. Die letzte in Papierform wird ab 2013 durch das elektronische System "ElsterLohn II" abgelöst. Lohnsteuerliche Merkmale der Arbeitnehmer werden nur noch in diesem System gespeichert, wobei der Arbeitgeber mithilfe der ihm von seinem Ar...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Tathandlungen

Rz. 1313 [Autor/Stand] Für die Hinterziehung der vom Arbeitgeber einzubehaltenden, von ihm bei dem Betriebsstättenfinanzamt anzumeldenden und abzuführenden Lohnsteuer gelten die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale des § 370 AO (s. allgemein Rz. 200 ff.). Im Folgenden werden nur die Besonderheiten bei der Lohnsteuer dargestellt. Rz. 1313.1 [Autor/Stand] Die bloße Ni...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Täterschaft/Teilnahme

a) Arbeitgeber Rz. 1318 [Autor/Stand] Der Arbeitgeber begeht eine Lohnsteuerhinterziehung, wenn er gem. § 41a EStG nicht spätestens am 10. Tag des Lohnsteueranmeldungszeitraums eine Lohnsteueranmeldung abgibt oder wenn er zu niedrige Lohnsteuerbeträge angibt (§ 41a Abs. 1 Satz 1 EStG). Ob im Einzelfall als Anmeldungszeitraum der Kalendermonat, das Kalendervierteljahr oder das...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor[2]. Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß h...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 23. Permanenter Lohnsteuerjahresausgleich

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1312 [Autor/Stand] Die Lohnsteuer ist die Einkommensteuer der Arbeitnehmer für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, § 19 EStG), die gem. § 38 Abs. 1 EStG durch Steuerabzug vom Arbeitslohn erhoben wird[2]. Sie ist eine Vorauszahlung auf die nach Ablauf des Kalenderjahrs entstehende Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers. Die Besonderheit liegt darin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Eine Handlung oder mehrere Handlungen

a) Handlung im natürlichen Sinn Rz. 903 [Autor/Stand] Entscheidend für die Anwendung des § 52 oder § 53 StGB ist, ob mehrere Gesetzesverletzungen durch eine oder durch mehrere Handlungen begangen werden. Davon zu trennen ist die Frage, ob trotz Vorliegens mehrerer Handlungen nicht nur eine einzige Tat im materiellen Sinn gegeben ist (s. dazu Rz. 862, 871 ff.). § 52 StGB ist e...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Kirchensteuer

Rz. 987 Die Kirchensteuer wird mit dem maßgeblichen Prozentsatz unmittelbar von der zu erhebenden Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer berechnet, wenn der Steuerpflichtige keine Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG erhält. Sie werden im Allgemeinen bereits bei der Veranlagung zur Einkommensteuer von den Finanzämtern festgesetzt und auch erhoben. Bei Lohnsteuerpflichtigen berechnet di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 [Autor/Stand] Zweck der Bußgeldregelung in § 380 AO ist es, die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten, die im Rahmen des Steuerabzugsverfahrens dritten Personen bzgl. fremder Steuerschulden (dazu sogleich) obliegen, sicherzustellen[2]. Der Gesetzgeber hat aus Gründen der Vereinfachung, Beschleunigung und Sicherstellung der Steuererhebung in einigen praktisch häufigen Fä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 380 Gefährdung der Abzugsteuern

Schrifttum: Bilsdorfer, Die Bedeutung des Umsatzsteuerabzugsverfahrens für das Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht, DStZ/A 1981, 163; Bornemann, Selbstanzeige bei Gefährdung von Abzugsteuern (§ 406 AO), DStR 1973, 691; v. Bornhaupt, Arbeitnehmern von dritter Seite gewährte Preisvorteile als Arbeitslohn, BB 1993, 2493; Brenner, Schließt die wirksame Selbstanzeige ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Aufteilung im Steuerrecht

Rz. 1025 ▪ Zusammenveranlagung Bei einer Zusammenveranlagung nach § 26b EStG werden die Ehepartner gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Die Ehepartner sind Gesamtschuldner der sich aufgrund der Steuerfestsetzung ergebenden Steuerschuld nach § 44 Abs. 1 S. 1 AO. Ein interner Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern ist in § 44 AO nicht geregelt. Dies bedeutet, dass je...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Illegale Arbeitnehmerüberlassung

Schrifttum: Ankersen, Neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz seit 1.3.2003 bundesweit in Kraft, NZA 2003, 421; Bauer/Heimann, Leiharbeit und Werkvertrag – Achse des Bösen?, NJW 2013, 3287; Benkert, Änderungen im AÜG durch Hartz III, BB 2004, 998; Boemke/Lembke, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2013; Brand, Novellierung des AÜG, ZTR 2013, 59; Feldkamp, Die Arbeitnehmer-Überlassun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Haftung des Arbeitgebers

Rz. 1342 [Autor/Stand] Die Ermittlung der Hinterziehung lohnabhängiger Abgaben wird durch immer komplexer ausgestaltete Abdeckrechnungsketten für die FinB immer schwieriger. Die haftungsrechtlichen Folgen sind aber dank gefestigter Rspr. voraussehbar. Der Arbeitgeber kann dabei vorrangig in Anspruch genommen werden[2]. Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigke...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Selbstanzeige

Rz. 54 [Autor/Stand] Für den Ordnungswidrigkeitentatbestand fehlt es an einer Bestimmung zur bußgeldbefreiend möglichen Selbstanzeige, so dass sich die Frage stellt, ob und ggf. inwieweit eine wirksame Selbstanzeige nach §§ 371, 378 Abs. 3 AO auch die Ahndung der Tat wegen Gefährdung von Abzugsteuern gem. § 380 AO hindert. Beispiel Der Arbeitgeber A hatte einbehaltene Lohnste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatvollendung/Beendigung/Verjährung

Rz. 1314 [Autor/Stand] Die vom Arbeitgeber abzugebende Lohnsteueranmeldung (s. Rz. 1318) ist eine Steuererklärung i.S.d. § 150 Abs. 1 Satz 2 AO. Kraft gesetzlicher Bestimmung steht die Lohnsteueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich (§ 167 Satz 1 und § 168 Satz 1 AO). Hieraus folgt für die Fälle, in denen vor Fälligkeit eine unrichtige ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Schätzung der Höhe des Schwarzlohns

Rz. 1341 [Autor/Stand] Bei Schwarzlohnzahlungen unter Verwendung von Abdeckrechnungen darf der Tatrichter bei der Bestimmung des Beitragsschadens nach § 266a StGB bzw. der hinterzogenen Lohnsteuer die Höhe des an die Arbeitnehmer ausbezahlten Schwarzlohns schätzen, soweit zu einer konkreteren Bestimmung – etwa anhand erbrachter Arbeitszeiten und konkreter, branchenüblicher o...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Eintrag des Steuerfreibetrages – unterhaltsrechtliche Obliegenheit?

Rz. 1006 Die steuerlichen Auswirkungen zugunsten des Unterhaltspflichtigen bezüglich der Abzugsmöglichkeiten von Unterhaltszahlungen machen sich unterschiedlich bemerkbar, je nachdem, ob sie erst in der Jahressteuererklärung abgegeben werden oder ob bereits ein Freibetrag in der Lohnsteuerklasse eingetragen wird. Hieraus folgt, dass sich die Lohnsteuer ermäßigt, die der Arbei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Konkurrenzen

Rz. 1343 [Autor/Stand] Bei Schwarzlohnabreden muss zwischen der Hinterziehung der vom Arbeitgeber monatlich anzumeldenden Lohnsteuer und der Hinterziehung der jährlich zu erklärenden Einkommensteuer des Arbeitnehmers unterschieden werden. Unstreitig handelt es sich dabei um jeweils selbständige Taten i.S.v. § 53 StGB (s. Rz. 915 und 1314), so dass es in einem Veranlagungszei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafzumessung

Rz. 1333 [Autor/Stand] Ausschlaggebender Faktor der Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der hinterzogenen Steuer, die rechnerisch aus der Bemessungsgrundlage folgt (s. Rz. 1323 ff. sowie grundlegend Rz. 1026, 1029 ff.). Für den Schuldspruch wegen einer Lohnsteuerhinterziehung ist auf die am 10. des auf die Lohnzahlung folgenden Monats, dem Zeitpunkt der T...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Umsatzsteuervoranmeldungen

Rz. 1357 [Autor/Stand] Der Unternehmer muss spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (auf elektronischem Wege) eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, in der er die Vorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum selbst zu berechnen hat, § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG. Voranmeldungszeitraum ist e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Deliktische und sittenwidrige Einkünfte

Schrifttum: Dziadkowski, EuGH-Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung "anrüchiger" Tätigkeiten, UVR 1998, 289; Heerspink, Zum Konflikt zwischen der steuerlichen Mitteilungspflicht des § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG und dem nemo-tenetur-Prinzip, wistra 2001, 441; Heerspink, Bestechung und Abzugsverbot, PStR 2002, 279; Heine/Trinks, Steuerliche Folgen einer Erpressung für Täte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerhinterziehung

a) Abdeckrechnungen Rz. 1301 [Autor/Stand] Bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung werden regelmäßig Steuerstraftaten begangen. Durch falsche Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen versuchen die illegalen Verleiher, den Differenzbetrag zwischen den erzielten Erlösen und den tatsächlich an die Arbeitnehmer ausgezahlten Löhnen für sich zu erhalten[2]. Zur Verschleierung der Steue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Vorsatz und Irrtum

Rz. 1332 [Autor/Stand] Bei offenen Rechtsfragen wird es für möglich und zumutbar erachtet, dass der Steuerpflichtigen bei der Finanzverwaltung eine sog. Anrufungsauskunft zur Lohnsteuer nach § 42e EStG einholt[2]. Rz. 1332.1 [Autor/Stand] Zur Bedeutung des Vorsatzes für die Beurteilung einer Lohnsteuerhinterziehung "auf Zeit" bzw. "auf Dauer" s. Rz. 1328.1 und 1328.3. Rz. 133...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 7. Steuerentrichtung

Rz. 983 Wird die Einkommensteuer festgesetzt, sind die vorher geleisteten Beträge anzurechnen. Zu diesen anrechenbaren Steuern gehören nach § 36 Abs. 2 EStG: Rz. 984 Hinweis Hierzu gehört auch die Lohnsteuer als sog. Quellensteuer. Die Lohnsteuer stellt nämlich lediglich eine bes...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtswidrigkeit

Rz. 49 [Autor/Stand] Zur Rechtswidrigkeit im Allgemeinen s. § 370 Rz. 630 ff. und § 377 Rz. 78 f. Rechtfertigungsgründe werden im Rahmen des § 380 AO in aller Regel nicht eingreifen. Eine rechtfertigende Einwilligung des Steuerschuldners (z.B. des Arbeitnehmers, der mit dem Arbeitgeber die Auszahlung des vollen Bruttolohns vereinbart hat) kommt im Hinblick darauf, dass § 380 ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Lohnsteuerklassen

Rz. 991 Der Steuerabzug erfolgt nach Maßgabe der Steuerkarte, auf der u.a. die Steuerklasse eingetragen wird.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Vorwerfbarkeit (Vorsatz, Leichtfertigkeit)

Rz. 42 [Autor/Stand] Das nicht rechtzeitige oder unvollständige Einbehalten oder Abführen der Steuerabzugsbeträge muss (zumindest bedingt) vorsätzlich oder leichtfertig geschehen. Zum Begriff des Vorsatzes s. § 377 Rz. 52 und allgemein § 370 Rz. 608 ff., zu dem der Leichtfertigkeit s. § 378 Rz. 55 ff. Rz. 43 [Autor/Stand] Der Vorsatz muss sich dabei erstrecken auf die die Ste...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Solidaritätszuschlag

Rz. 989 Zur Einkommensteuer wird ab dem 1.1.1995 ein Solidaritätszuschlag erhoben (§ 1 Abs. 1 SolZG). Bemessungsgrundlage ist hierfür die Einkommensteuer unter Berücksichtigung der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 SolZG). Bei der Veranlagung der Einkommensteuer ist dies die festzusetzende Einkommensteuer, wenn der Steuerpflichtige keine Freibeträge nach § 32...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 23 [Autor/Stand] Bei den sog. Abzugsteuern handelt es sich um eine besondere Erhebungsform bzw. Unterarten der Einkommensteuer mit der Besonderheit, dass ein Dritter, der dem Steuerschuldner die steuerpflichtigen Einnahmen zuwendet, bei der Auszahlung den Steuerbetrag abzuziehen und an die FinB abzuführen hat[2]. Die Abzugsbeträge stellen folglich keine besondere Steuera...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verhältnis der Tathandlungen zueinander

Rz. 31 [Autor/Stand] Geht man vom Wortlaut des § 380 AO aus, besteht für den Täter eine doppelte Verpflichtung, nämlich die Einbehaltung und die Abführung der Abzugsbeträge. Dennoch soll nach h.M. ein Bußgeld bereits dann verhängt werden können, wenn der Täter nur eine der beiden Verpflichtungen (Einbehaltung oder Abführung) verletzt[2]. Nach diesem Verständnis der Norm obli...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Zu berücksichtigende Steuer

Rz. 1009 Zu den Steuerzahlungen gehören auch die Lohnsteuer und die Kirchensteuer. Diese stellen lediglich besondere Erhebungsformen der Einkommensteuer dar s.o. Die im Veranlagungszeitraum geleisteten Zahlungen werden daher ebenso wie Einkommensteuer-Vorauszahlungen berücksichtigt.[812]mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Finanzkontrolle Schwarzarbeit

a) Organisation Rz. 1285 [Autor/Stand] Zur Koordinierung der Ermittlungen der zuständigen Behörden von Zoll, Arbeitsverwaltung, Finanzbehörden und Polizei zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit ist seit Beginn des Jahres 2004 der Arbeitsbereich "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (FKS) der Zollverwaltung eingerichtet worden[2]. Nach der Ums...mehr

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Grundsätze der Beitragsbere... / 8 Fälligkeit der Beiträge nach Beitragsbescheid

Der Beitrag wird mit einem schriftlichen Bescheid gegenüber dem Unternehmer erhoben. Die Schriftform ist zwingend vorgeschrieben. Es handelt sich dabei um einen Verwaltungsakt.[1] Eine Anhörung des Betroffenen ist nicht erforderlich.[2] Gegen den gesamten Bescheid oder einzelne Teile sind Widerspruch und Klage möglich, beide Rechtsmittel haben jedoch keine aufschiebende Wirk...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Mehrfache Gefährdung der Abzugsteuern

Rz. 55 [Autor/Stand] Die Häufung von Tatbestandsalternativen in § 380 AO (Einbehaltungs- und Abführungspflicht) führt zu der Frage, wie sich die verschiedenen Alternativen zueinander verhalten, wenn der Täter mehrere von ihnen verwirklicht. Werden die Steuerbeträge nicht rechtzeitig einbehalten, so ist damit die Tat des § 380 AO bereits vollendet. Das notwendigerweise nachfol...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB)

Rz. 1340 [Autor/Stand] Bei Schwarzarbeit sind bei der Berechnung der Höhe der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge nach § 266a StGB die Vorgaben des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV zu beachten. Danach ist bei illegaler Beschäftigung stets von einer Nettolohnvereinbarung auszugehen, auch wenn dies zu einem Bruttoarbeitsentgelt führen kann, das den Wert der Arbeitsleistung übe...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Lohnsteuerklassen im Familienrecht

a) Generelles Rz. 1003 Bis zum 30.11. des Kalenderjahres besteht nach § 39a Abs. 2 S. 2 bis 4 EStG die Möglichkeit, einen vom Arbeitslohn abzuziehenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Hierbei muss die Summe der Beträge, die einen Freibetrag begründen, mindestens 600 EUR ausmachen. Rz. 1004 Hinweis Steuerklassen sind grundsätzlich unabhängig vom Scheidun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Mehrere Falschangaben in einer Erklärung

Rz. 871 [Autor/Stand] Schon durch den Wortlaut des § 370 Abs. 1 AO wird deutlich gemacht, dass mehrere Falschangaben zu einer tatbestandlichen Einheit zusammengefasst werden, wenn diese verschiedenen Angaben zu einem einheitlichen Steuerhinterziehungserfolg führen. Dann liegt nur eine einzige Steuerstraftat vor, so dass §§ 52, 53 StGB keine Anwendung finden (s. Rz. 862). Ist...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Abgabenrechtliche Zuständigkeit (§ 388 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Schrifttum: Buse, Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Verfolgung von Steuerstraftaten, AO-StB 2007, 80; Köhler/Brockmann, Überblick über das JStG 2007 – Umfangreiche Änderungen quer durch das Steuerrecht, NWB 2006, 4273; Olgemöller, Zuständigkeitsfolgen bei (Wohn-)Sitzverlegung, Stbg 2008, 68; Tormöhlen/Klepsch, Besteuerungsdefizite durch Zuständigkeitskonflik...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Bauabzugsteuer

Rz. 29.1 [Autor/Stand] Zur Sicherung der aus Bauleistungen resultierenden Steueransprüche wird seit 2001 die sog. Bauabzugsteuer gem. §§ 48–48d EStG [2] dadurch erhoben, dass der Leistungsempfänger (s. Rz. 29.3) von der von ihm entrichteten Gegenleistung (s. Rz. 29.4) einen Steuerabzug i.H.v. 15 % vorzunehmen hat (§ 48 Abs. 1 Satz 1 EStG). Bauleistungen in diesem Sinne sind a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zusammentreffen mit den §§ 370, 378 AO

Rz. 56 [Autor/Stand] Vgl. zunächst die Ausführungen in Rz. 5.1 f. Folgende Konstellationen sind für das Verhältnis der §§ 370, 378 zu § 380 AO denkbar: Hat der Täter, der objektiv und subjektiv die in § 380 AO bezeichneten Pflichten verletzt, gleichzeitig die FinB über das Entstehen und die Höhe des Steueranspruchs vorsätzlich in Unkenntnis gelassen (indem er die Abzugsteuer ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 2068 Grundsätzlich ist im familiengerichtlichen Verfahren zur Scheidung einer Ehe Vorsorgeunterhalt erst mit Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens nicht mehr obsolet, da der Versorgungsausgleich vom 1. desjenigen Monats an entfällt, zu dem der von einem Ehepartner gestellte Scheidungsantrag dem anderen zugestellt wird.[2194] Von diesem Zeitpunkt an besteht jedoch ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Berechnung der verkürzten Steuer

Rz. 474 [Autor/Stand] Die Berechnung der verkürzten Steuer in den Urteilsgründen setzt zunächst voraus, dass sich der Tatrichter mit den Besteuerungsgrundlagen insoweit auseinandersetzt, als er diese der Berechnung der verkürzten Beträge zugrunde legen will[2]. Die verkürzte Steuer ist im Urteil für jeden Steueranspruch – für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt – gesond...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) ABC der sonstigen Rückstellungen

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Sonstige Verkürzungen

Rz. 1454 [Autor/Stand] Die vGA zieht auf der Ebene der Kapitalgesellschaft ein Bündel von Steuerhinterziehungen nach sich, zu dem neben der Körperschaftsteuer auch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer zählen können[2]. a) Umsatzsteuer Rz. 1455 [Autor/Stand] Nicht erklärte Umsätze sind i.d.R. nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG umsatzsteuerpflichtig. Vom Gesellschafter ve...mehr