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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Doppelbesteuerung / C. Weitere Abkommen

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I. Das Multilaterale Instrument

 

Rz. 303

Stand: EL 144 – ET: 11/2025

Die Industriestaaten (G 20) haben im Jahr 2012 die > OECD damit beauftragt, Vorschläge zur Vermeidung missbräuchlicher Gestaltungen zur > Steuerumgehung zu erarbeiten. Die OECD hat daraufhin das BEPS-Projekt (BEPS = Base Erosion and Profit Shifting = Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung) gestartet. Am 05.10.2015 hat die OECD einen Aktionsplan mit 15 Maßnahmen vorgeschlagen. Diese betreffen überwiegend die Besteuerung von Unternehmensgewinnen, berühren aber auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, weil generell eine Verbesserung der Zusammenarbeit in Verständigungs- und Schiedsverfahren (> Rz 67 ff) vorgeschlagen wurde. Zur schnellen Umsetzung der BEPS-Maßnahmen wurde der Abschluss eines besonderen Übereinkommens zur Anpassung der DBA empfohlen, das sog Multilaterale Instrument.

 

Rz. 304

Stand: EL 144 – ET: 11/2025

Viele Staaten verständigten sich daraufhin auf das Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (kurz: Multilaterales Instrument – MLI – genannt) vom 24.11.2016, das bestehende DBA modifiziert. Dieser Weg wurde gewählt, weil die Aktualisierung der bestehenden DBA aufgrund ihrer Vielzahl sehr zeit- und organisationsaufwendig ist. Das Übereinkommen wurde am 07.06.2017 von Deutschland gemeinsam mit 67 anderen Staaten unterzeichnet und durch Zustimmungsgesetz vom 22.11.2020 (BGBl 2020 II, 946) in das innerstaatliche Recht übernommen.

 

Rz. 305

Stand: EL 144 – ET: 11/2025

Durch das MLI werden die Bestimmungen eines DBA nicht – wie dies zB durch ein Änderungsprotokoll zum DBA geschieht – unmittelbar geändert. Das MLI steht vielmehr als weiterer gleichberechtigter völkerrechtlicher Vertrag neben dem DBA. Aufgrund Art 30 des Wiener Übereinkommens über das Re...

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