Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Verfassungsgemäßer Höchstbetrag

Rz. 25 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Sonderbedarf der Eltern volljähriger Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind, wird mit bis zu 1 200 EUR im VZ (Höchstbetrag) angesetzt; für ein im Ausland ansässiges Kind mindert sich der Freibetrag nach Maßgabe der Zugehörigkeit des Aufenthaltsstaats zu den > Anh 2 Ländergruppen (vgl § 33a Abs 2 Sa...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Nicht direkt zuzuordnende Lohnbestandteile

Rz. 265 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Teil der Vergütung für unselbständige Arbeit iSv Art 15 OECD-MA – kurz > Arbeitslohn –, der sich nicht unmittelbar der Tätigkeit im Vertragsstaat oder in Deutschland zuordnen lässt, ist bei der Veranlagung zur ESt grundsätzlich nach der Zahl der tatsächlich geleisteten Arbeitstage im Kalenderjahr (> Rz 267) aufzuteilen. Bei Berufskraftf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Ermittlung des 183-Tage-Aufenthalts

Rz. 145 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Bestimmung der Aufenthaltstage nach der 183-Tage-Regelung ist von einer Aufteilung des Arbeitslohns abzugrenzen; es gelten jeweils unterschiedliche Zählweisen. Die 183-Tage-Regelung entscheidet zunächst (nur), in welchem Staat die Vergütungen – dem Grunde nach – besteuert werden können. Entfällt das Besteuerungsrecht je anteilig auf bei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Rechtsentwicklung

Rz. 7 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Im EStG vom 10.08.1925 fand sich im damaligen § 79 bereits ein Auskunftsanspruch zu den seinerzeitigen Vorschriften der §§ 69 bis 77 zum Steuerabzug vom Arbeitslohn (RGBl 1925 I, 189–208 [204]). Nachfolgend wurde die Anrufungsauskunft vor 1975 in § 56 LStDV (idF vom 29.11.1934, RStBl 1934, 1489) geregelt. Diese Regelung wurde ab 1975 mit dem ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Verhältnis des Freibetrags für auswärtige Ausbildung (§ 33a Abs 2 EStG) zum Familienleistungsausgleich (§§ 31, 32 EStG)

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Eltern sind zivilrechtlich verpflichtet, den Unterhalt ihres Kindes in angemessener Höhe zu tragen (vgl §§ 1601ff BGB). Den finanziellen Belastungen können die Eltern nicht ausweichen, solange sie hinreichende > Einkünfte erzielen. Deshalb ist es verfassungsrechtlich geboten, das > Einkommen der Eltern in Höhe des Existenzminimums eines unter...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Steuerliche Praxis

Rz. 75 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für Mitglieder des Personals einer ausländischen Mission und für private Hausangestellte, die Deutsche sind oder die in Deutschland ständig ansässig sind, besteht Steuerfreiheit nur, soweit besondere Regelungen zB in DBA bestehen (Art 38 Abs 2 WÜD; > Doppelbesteuerung Rz 196; vgl auch H 3.29 Nr 9 EStH; vgl ferner für doppelte Staatsbürgersch...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeine Regeln des Völkerrechts

Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Steuerrechtliche Befreiungsregelungen, die zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehören, enthalten das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen – WÜD – (BGBl 1964 II, 957; 1965 II, 147) und das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen – WÜK – (BGBl 1969 II, 1585; 1971 II, 1285). Die Abkommen gelten unbestritten geg...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Besonderheiten bei vorübergehender Tätigkeit

Rz. 135 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei nur vorübergehender Tätigkeit in dem anderen Vertragsstaat verbleibt das Besteuerungsrecht beim Ansässigkeitsstaat, wenn der Empfänger (ArbN) sich in dem anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (so das OECD-MA aF, das zahlreichen zurzeit noch geltenden deutschen DBA zugrunde liegt; ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Ortskräfte

Rz. 45 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für die steuerliche Behandlung nicht entsandter Bediensteter der Auslandsvertretungen und nachgeordneter Dienststellen im Ausland (> Ortskräfte ) gilt Folgendes: Rz. 46 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Verzichten die Kassenstaaten in einem DBA auf die Besteuerung des Arbeitslohns, den ihre Dienststellen den am Dienstort im anderen Vertragsstaat eing...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines

Rz. 50 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die steuerrechtlichen Vorrechte und Befreiungen der in Deutschland bestehenden diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen fremder Regierungen beruhen auf völkerrechtlichen Grundsätzen unter Wahrung der Gegenseitigkeit. Sie sind Bestandteil des Bundesrechts und gehen den Steuergesetzen vor (> Rz 1 ff, Art 25 GG; vgl Kühn/von Wedelst...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Sonderregelungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen

Rz. 190 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für Arbeitslohn, der aus öffentlichen Kassen gezahlt wird (> Rz 191 ff), Flug- und Schiffspersonal (> Rz 200 ff), für Künstler und Sportler (> Rz 210 ff), für Schüler, Studierende, Auszubildende (> Rz 225) sowie für Hochschul- und andere Gastlehrer (> Rz 235), ferner für Altersbezüge (> Rz 239) enthalten die meisten DBA besondere Regelungen...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Überblick

Rz. 17 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wer im > Inland lebt, hier seinen gewöhnlichen > Aufenthalt oder einen > Wohnsitz hat, für den oder die gilt > Unbeschränkte Steuerpflicht. Beispiel: Der ArbN A wohnt in Bielefeld. Weil A seinen > Wohnsitz in Deutschland hat, ist er hier unbeschränkt stpfl iSv § 1 Abs 1 Satz 1 EStG. Das gilt unabhängig von der > Staatsangehörigkeit des A, der...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Ortskräfte

Rz. 72 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ortskräfte sind Mitglieder einer diplomatischen Mission, die weder Diplomaten noch Mitglieder des VtP sind und auf dem lokalen Arbeitsmarkt angeworben werden. Vergleichbare Personen (Kraftfahrer, Gärtner, Pförtner, Köche), die im Entsendestaat angeworben worden sind, werden als "unechte Ortskräfte" bezeichnet. Sie erhalten einen Protokollaus...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 6 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Einen Ausbildungsfreibetrag gibt es nur bei unbeschränkter Steuerpflicht der Eltern iSv § 1 Abs 1 bis 3 EStG (> Unbeschränkte Steuerpflicht). Für einen Zeitraum beschränkter Steuerpflicht besteht kein Anspruch (vgl § 50 Abs 1 Satz 4 EStG); dies gilt uE auch für den Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht in den Wechselfällen des § 2 Abs 7 Sat...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / f) Grenzgänger

Rz. 237 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Grenzgänger sind > Arbeitnehmer, die im Grenzbereich des einen Vertragsstaats arbeiten und täglich zu ihrem > Wohnsitz im Grenzbereich des anderen Vertragsstaats zurückkehren, wenn für sie (insbesondere in Abkommen zwischen Nachbarstaaten) besondere Regelungen bestehen, wie zB in den deutschen DBA mit > Frankreich Rz 7 ff, > Österreich Rz 2...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Allgemeine Hinweise

Rz. 10 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) sind völkerrechtliche Verträge, die der Zustimmung durch innerstaatliches Gesetz bedürfen (> Rz 4; > Rz 16). Sie begründen aber keine selbständigen (neuen) Steueransprüche, sondern engen lediglich nationale Ansprüche ein oder verteilen die Besteuerungsgüter (zum Abkommensaufbau > Rz 30 f). ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Einseitig nationaler Steuerverzicht

Rz. 23 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Besteht kein DBA (> Rz 8), ermächtigt § 34c Abs 5 EStG die FinVerw zum Erlass der auf ausländische Einkünfte entfallenden ESt, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist oder die Ermittlung der ausländischen Einkünfte besonders schwierig ist. Zum Inhalt des Begriffs "volkswirtschaftliche Gründe" vgl BVerfG 48, 210 vom 19.04.197...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Abkommensaufbau

Rz. 30 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Abkommen folgen idR einem einheitlichen Aufbau: Nach einer Präambel und der Festlegung des persönlichen sowie des sachlichen Geltungsbereichs werden die im DBA genutzten Begriffe definiert. Daraufhin werden von den Verteilungsnormen den Vertragsstaaten die Besteuerungsrechte bezogen auf unterschiedliche Einkommens- und Vermögensarten zug...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Weitere völkerrechtliche Verträge

Rz. 313 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Neben dem MLI gibt es weitere völkerrechtliche Verträge, die entweder Maßnahmen zur Vermeidung von Steuerumgehungen und Steuerhinterziehungen oder Steuerbefreiungen für bestimmte Organisationen und deren Beschäftige enthalten. Rz. 314 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mit den > Vereinigte Staaten von Amerika Rz 3 besteht ein Abkommen vom 31.05.2013...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Dienstliches Hauspersonal

Rz. 64 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals sind die bei einer diplomatischen Mission beschäftigten Personen, die unmittelbar keine Amtsgeschäfte ausüben oder deren Ausübung unterstützen, jedoch dem Funktionieren der Mission dienen. Dazu gehören insbesondere Fahrer, Pförtner, Boten, Gärtner, Köche und das Wachpersonal. Für diesen Personenkreis...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Berufskonsularischer Dienst

Rz. 85 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Konsulate sind im Gegensatz zu Botschaften idR regional tätig. Sie haben keine unmittelbar politischen Kompetenzen, sondern dienen der Wirtschaftsförderung, der kulturellen Zusammenarbeit sowie der Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus gewähren sie Bürgern des Entsendestaates Rat und Unterstützung in Notsituationen und erfüllen dabei Aufgabe...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Ruhegehälter von privaten Arbeitgebern

Rz. 239 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ruhegehälter von privaten ArbG und ähnliche Vergütungen für früher geleistete nichtselbständige Arbeit (> Versorgungsbezüge Rz 15 ff) besteuert allein der Ansässigkeitsstaat des ArbN, und zwar auch dann, wenn die zugrundeliegende nichtselbständige Arbeit im anderen Vertragsstaat ausgeübt wurde (Art 18 OECD-MA). Beispiel 1: A bezieht von sein...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Verwaltungs- und technisches Personal und deren Familienangehörige

Rz. 91 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals (VtP – zur Definition > Rz 60) erhalten einen Protokollausweis mit den Buchstaben "VK". Sie haben die gleichen Vorrechte wie Berufskonsularbeamte (> Rz 88). Anders als bei Konsularbeamten dürfen jedoch Zwangs- und Strafmaßnahmen vorgenommen werden, wenn ein Mitglied des VtP in einem Geric...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Aufteilung des Ausbildungsfreibetrags auf die Elternteile

Rz. 35 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Ausbildungsfreibetrag wird auch dann insgesamt nur einmal abgezogen, wenn mehrere Stpfl für dasselbe Kind sämtliche Voraussetzungen dieser Steuerermäßigung erfüllen (§ 33a Abs 2 Satz 3 EStG). Jedem Elternteil steht grundsätzlich die Hälfte des Abzugsbetrags zu; gemeinsam können die Eltern eine andere Aufteilung beantragen (§ 33a Abs 2 Sä...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Auskunftsrechte des Arbeitnehmers

Rz. 12 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Neben dem ArbG hat auch der ArbN ein Auskunftsrecht iRd Anrufungsauskunft (> Auskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 14). Zum Anspruch des Stpfl auf Auskunft über die von der FinVerw gespeicherten eigenen Daten vgl die §§ 32a bis 32 f AO und > Datenschutz Rz 6, > Informationelle Selbstbestimmung sowie zur > IZA vgl BFH 202, 425 = BStBl 2004 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 7. Vermeidung unbesteuerter Einkünfte

Rz. 45 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zweck eines DBA ist ausschließlich die Vermeidung der doppelten Besteuerung, nicht jedoch eine darüberhinausgehende Begünstigung von Stpfl. Dennoch können ein DBA und/oder das Zusammenspiel mehrerer Abkommen dazu führen, dass Einkünfte keinmal, dh weder in dem einen noch in dem anderen Vertragsstaat besteuert werden ("weiße Einkünfte"; > Rz ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Privates Hauspersonal

Rz. 96 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Private Hausangestellte erhalten einen Protokollausweis mit den Buchstaben "PP". Sie sind von Sozialabgaben in Deutschland befreit, sofern sie den Vorschriften über soziale Sicherheit in einem anderen Staat unterliegen (Art 48 Abs 2 WÜK). Sie haben keine steuerlichen Vorrechte nach dem WÜK, allerdings sind das Gehalt und ihre Bezüge steuerfr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Wahlkonsuln

Rz. 100 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ein Wahlkonsul (auch Honorarkonsul) ist idR ein Staatsangehöriger des Staates, in dem er tätig wird. Er verfügt meistens über besondere Verbindungen zu einem anderen Staat, von dem er beauftragt wird, dessen Interessen wahrzunehmen. Die Rechtsstellung der Wahlkonsuln ist in Art 58 ff WÜK geregelt. Auch Wahlkonsuln genießen gewisse Vorrechte...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / e) Optionsrechte (Stock Options)

Rz. 284 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für die Aufteilung des Besteuerungsrechts des geldwerten Vorteils aus Kaufoptionsrechten (> Stock Options) ist darauf abzustellen, ob die Option einen Vergangenheits- oder Zukunftsbezug hat. Optionsrechte, die an einer Wertpapierbörse gehandelt werden, sollen in erster Linie in der Vergangenheit geleistete Dienste honorieren, es sei denn, s...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Erfindervergütungen

Rz. 280 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Vergütungen für eine > Diensterfindung sind > Arbeitslohn. Ob die Zuordnung des Besteuerungsrechts deshalb nach Art 15 OECD-MA oder nach dem für Lizenzgebühren geltenden Art 12 OECD-MA vorzunehmen ist, wird in der Literatur unterschiedlich gesehen. Der BFH hat diese Frage bisher offengelassen, jedoch entschieden, dass eine Vergütung nach § ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / g) Zahlungen aus Arbeitszeitkonten

Rz. 289 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei Zahlungen aus einem > Arbeitszeitkonto handelt es sich um > Arbeitslohn, der für eine früher erbrachte Arbeitsleistung gezahlt wird. Für die Zuweisung des Besteuerungsrechts ist Art 15 OECD-MA (> Rz 122 ff) anzuwenden. Das Besteuerungsrecht hat der Staat, dem das Besteuerungsrecht für den Zeitraum zustand, in dem das Arbeitszeitkonto au...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / i) Urlaubsvergütungen

Rz. 293 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Erhält ein ArbN eine Zahlung für nicht genommenen Urlaub, sind für die Zuweisung des Besteuerungsrechts die Verhältnisse des Jahres zugrunde zu legen, zu dem der Urlaubsanspruch gehört. Beispiel: Ein ArbN ist vom 01.10.2024 bis 30.06.2025 im Ausland tätig. Den Jahresurlaub für das Jahr 2024 hat er nicht genommen. Im Juli 2025 vereinbart er m...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Prüfung

Rz. 19 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das FA ermittelt im Rahmen einer > Außenprüfung, ob mit den Zuwendungen, die der ArbN erhält, wirklich nur Auslagen ersetzt werden. Der ArbN und der ArbG haben das FA dabei im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen (§§ 90, 93 AO). Soweit die Beteiligten nicht zB anhand repräsentativer Erhebungen dartun, dass einer Zuwendung wirklich Ausgaben ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 11. Amtshilfe in Steuerstrafsachen

Rz. 108 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ergänzt werden die DBA sowie die Abkommen und Rechtsnormen zum Informationsaustausch (> Rz 103 ff) durch das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20.04.1959. Dem Abkommen wurde in Deutschland durch Gesetz vom 03.11.1964 (BGBl 1964 II, 1369) zugestimmt. Es gilt in den europäischen Staaten sowie in > Israel. Das A...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Europäisches Recht

Rz. 319 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Kommission der > Europäische Gemeinschaften hat zwar schon 1968 den Vorentwurf eines multilateralen DBA vorgeschlagen, der jedoch nie verwirklicht wurde. Die Mitgliedstaaten der > Europäische Union vermeiden die Doppelbesteuerung weiterhin durch bilaterale Abkommen. Allerdings wurden auf europäischer Ebene Verfahrensvorschriften erlasse...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Familienangehörige

Rz. 15 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das WÜD und das WÜK gewähren nicht nur Diplomaten und Konsuln selbst, sondern auch deren Familienangehörigen Immunität und > Steuerbefreiungen. Familienmitglieder iSd WÜD sind in erster Linie der Ehepartner sowie die minderjährigen Kinder eines Diplomaten, wenn sie in dessen Haushalt leben, wobei eine vorübergehende Abwesenheit, zB zum Studi...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Völkerrechtliche Verträge

Rz. 21 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Neben den Regelungen im WÜD/WÜK, die überwiegend allgemeine Regeln des Völkerrechts enthalten und insoweit höherrangig als einfaches Bundesrecht sind, befinden sich weitere steuerliche Vereinbarungen zum diplomatischen und konsularischen Dienst in (einfachen) völkerrechtlichen Verträgen, zB Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung. Di...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einzelnachweis

Rz. 16 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 50 EStG setzt grundsätzlich voraus, dass der ArbN über die Ausgaben einzeln abrechnet; zu Ausnahmen > Rz 17 ff. Durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz werden immer zusätzlich gezahlt, weil sie nicht zum > Arbeitslohn gehören. Sie können deshalb auch keinen anderen Arbeitslohn ersetzen (> R 3.50 Abs 1 Satz 4 L...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Veranlagung

Rz. 331 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Mitteilung der Freistellung für das Steuerabzugsverfahren hat nur vorläufigen Charakter (> Rz 327). Erst bei der Veranlagung wird abschließend über die Steuerbefreiung entschieden (vgl BMF vom 03.06.1996, BStBl 1996 I, 644, formal aufgehoben). Dabei ist § 50d Abs 7–10, 12 und 15 EStG zu beachten. Zu Einzelheiten > Rz 336 ff. Rz. 332 Stan...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Form und Inhalt

Rz. 16 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Eine bestimmte Form für die Anfrage schreibt § 42e EStG nicht vor, also auch keine Textform. Eine mündliche oder fernmündliche Anfrage wird die ArbG-Stelle des FA idR nicht unbeantwortet lassen (> Rz 8). Das FA handelt aber im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens, wenn es für eine verbindliche Entscheidung über die Behandlung eines konkreten Sach...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Allgemeines

Rz. 336 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 § 50d EStG regelt unter seiner Überschrift "Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung" mehrere Besonderheiten im Fall von DBA. Der Paragraph hat sich zu einer nicht systematisch gegliederten und mittlerweile häufig angepassten Sammelstelle nationaler Vorschriften entwickelt, mit denen Deutschland einseitig eine Freistellun...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 7 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Erfordern die beruflichen Aktivitäten des Stpfl einen längeren Aufenthalt in Deutschland, wird er idR seinen gewöhnlichen > Aufenthalt iSv § 9 AO hier haben und / oder einen (ggf zusätzlichen) > Wohnsitz iSv § 8 AO begründen, indem er sich eine für einen mehr als vorübergehenden Aufenthalt geeignete Bleibe sucht (> Wohnsitz Rz 5 ff). Dann wir...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Diplomatischer Dienst

Rz. 51 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei der (steuerlichen) Behandlung von Diplomaten und anderen bevorrechtigten Personen nach dem WÜD ist zu unterscheiden zwischen Diplomaten und deren Familienangehörigen (> Rz 52 ff), Mitgliedern des Verwaltungs- und technischen Personals der Mission sowie deren Familienangehörigen (> Rz 60 ff), Mitgliedern des dienstlichen Hauspersonals der Mi...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Privates Hauspersonal

Rz. 69 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Hausangestellte, die privat von einem Mitglied einer diplomatischen Mission angestellt sind (zB Reinigungskräfte oder Personal zur > Kinderbetreuung) erhalten einen Protokollausweis, der mit den Buchstaben "PP" gekennzeichnet ist. Rz. 70 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der > Arbeitslohn von privaten Hausangestellten, den sie von Mitgliedern einer ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Die Voraussetzungen im Überblick

Rz. 5 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Abs 2 EStG) setzt Folgendes voraus: Der Stpfl muss unbeschränkt steuerpflichtig sein (> Rz 6); für sein volljähriges Kind muss der Stpfl Anspruch auf > Kindergeld oder auf einen Kinderfreibetrag haben (> Rz 7 ff); das Kind muss sich in Berufsausbildung befinden (> Rz 10); das Kind muss auswärtig untergebracht sein...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / e) Hochschullehrer und Gastlehrer

Rz. 235 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für Gastprofessoren, Gastlehrer und Gastforscher (soweit sie nicht Studenten iSv Art 20 OECD-MA sind [> Rz 225 ff]) kennt das OECD-MA keine Besonderheiten (vgl den Hinweis in Nr 11 des OECD-Musterkommentars zu Art 15). Gleichwohl enthalten zahlreiche DBA (zB > Vereinigte Staaten von Amerika Rz 62 ff) besondere Regelungen, die zB dem Ansässi...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Verwaltungs- und technisches Personal und deren Familienangehörige

Rz. 60 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Dienstes (VtD) einer diplomatischen Mission sind alle Beschäftigen, die weder Mitglieder des diplomatischen Dienstes (> Rz 52 ff), noch des Hauspersonals (> Rz 64 ff) und auch keine Ortskräfte (> Rz 72 ff) sind. Es handelt sich zB um Schreibkräfte, Kanzleibeamte und Übersetzer. Die Mitglieder des V...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Rechtsnatur

Rz. 26 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Seit der grundlegenden Änderung seiner Rechtsprechung qualifiziert der BFH die Anrufungsauskunft nicht mehr nur als reine Wissenserklärung (> Rz 8), sondern vielmehr als einen feststellenden > Verwaltungsakt iSd § 118 Satz 1 AO (BFH 225, 50 = BStBl 2010 II, 996 sowie BFH 230, 500 = BStBl 2011 II, 233). Er hat damit einen ‚Gleichklang’ zwisch...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Im Besteuerungsverfahren gibt es eine Vielzahl von Informationspflichten. Dazu gehören die > Mitteilungspflichten, die insbesondere iRd > Elektronische Kommunikation von zunehmender Bedeutung sind, um einerseits den Steueranspruch durchzusetzen und andererseits das Verfahren der Steuerfestsetzung zu vereinfachen. Vgl dazu > Abgeordnete Rz 9, ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Methoden zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Rz. 32 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die DBA vermeiden eine Doppelbesteuerung entweder durch die Freistellungs- oder die Anrechnungsmethode. Zu beachten sind jedoch etwaige abkommensinterne Switch-over-Klauseln (> Rz 50 ff), Remittance-base-Klauseln (> Rz 56 ff), Rückfallklauseln (> Rz 60 ff) und die nationalen Regelungen des § 50d EStG (> Rz 325 ff). a) Freistellungsmethode Rz....mehr