Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Weitere Änderungen ab 2013

Rz. 25 Reduzierung der Veranlagungsarten nach §§ 26, 26 a EStG: Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[21] gibt es nur noch vier Veranlagungsarten, nämlich die Einzelveranlagung, das Verwitweten-Splitting, das "Sonder-Splitting" im Trennungsjahr und die Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting. Statt einer getrennten Veranlagung ist ab VZ 2013 eine Einzelveranlagung nach...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Täterkreis

Rz. 13 [Autor/Stand] Handlungssubjekt, d.h. Täter des Sonderdelikts nach § 380 AO kann nur derjenige sein, dem durch Steuergesetze die Pflicht auferlegt wurde, die Steuerabzugsbeträge einzubehalten und abzuführen (s. Rz. 7). Dies ist derjenige, der selbst oder durch Dritte dem Steuerschuldner die steuerpflichtigen Vermögenswerte aufgrund eines privatrechtlichen Verhältnisses...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Scheinselbstständige

Rz. 628 Die Scheinselbstständigen repräsentieren den Personenkreis, deren Einkünfte aufgrund formal unabhängiger Tätigkeit als Gewinn bzw. als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten von ihnen selbst im Rahmen der steuerlichen Einkommensermittlung ermittelt werden. Scheinselbstständige sind Erwerbstätige, die rechtlich als Selbstständige behandelt werden, in Wirklich...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Abzug von Steuern

Rz. 1542 Abziehbar von den Bruttoeinkünften sind die Einkommenssteuer/Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die etwaige Kirchensteuer, in der Höhe, in der sie im maßgeblichen Kalenderjahr entrichtet wurden, sogenanntes "In-Prinzip".[1670] Maßgeblich ist stets die tatsächliche Steuerlast. Anderes gilt lediglich bei der Durchführung einer fiktiven Berechnung, in der zu berüc...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Schrifttum: Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. 1991; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 200...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Kraftfahrzeugnutzung

Rz. 415 Fahrzeugkosten[257] sind steuerlich und unterhaltsrechtlich problematisch, weil die berufliche Fahrzeugnutzung starke Berührung mit der privaten Lebensführung und eine Prestigekomponente hat. Deswegen wird oft hoher Aufwand betrieben. Beim Unternehmer erhöht der private Nutzungsanteil letztlich die betrieblichen Erlöse. Insoweit ergibt sich die Beschränkung aus § 6 A...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Generelles

Rz. 1003 Bis zum 30.11. des Kalenderjahres besteht nach § 39a Abs. 2 S. 2 bis 4 EStG die Möglichkeit, einen vom Arbeitslohn abzuziehenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Hierbei muss die Summe der Beträge, die einen Freibetrag begründen, mindestens 600 EUR ausmachen. Rz. 1004 Hinweis Steuerklassen sind grundsätzlich unabhängig vom Scheidungszeitpunkt z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zusammentreffen mit anderen Delikten

Rz. 61 [Autor/Stand] Hat der Täter neben der (angemeldeten) Lohnsteuer auch keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, besteht zwischen § 380 AO und § 266a StGB i.d.R. Tatmehrheit[2]. Tatmehrheit ist auch möglich mit den Bußgeldtatbeständen der Steuergefährdung nach § 379 AO (s. § 379 Rz. 711 f.) und der Verletzung der Aufsichtspflicht nach § 130 OWiG (s. Rz. 19) sowie § 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Vorsatz bei den einzelnen Tatalternativen

Rz. 619 [Autor/Stand] Der Vorsatz muss sich auf sämtliche äußeren Tatbestandsmerkmale erstrecken, d.h. auf die jeweiligen Tathandlungen der Nr. 1–3 (s. Rz. 203 ff.), den Hinterziehungserfolg oder den nicht gerechtfertigten Steuervorteil (s. Rz. 370 ff.) und den Zurechnungszusammenhang (s. Rz. 570 ff.). Ansonsten entfällt nach § 16 Abs. 1 StGB die Strafbarkeit wegen vorsätzli...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Sachbezüge

Rz. 636 Sachbezüge sind nach R 31 Abs. 1 LStR insbesondere auch Kosten für Wohnung und Unterkunft, Verpflegung und Stellung von Kraftfahrzeugen. Sie sind unterhaltsrechtliches Einkommen.[410] Sachbezüge sindmehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Irrtum über die Pflichtwidrigkeit des Unterlassens bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

Rz. 665 [Autor/Stand] Bei einer Unterlassungstat kann sich der Irrtum auch darauf beziehen, dass der Täter seine rechtliche Verpflichtung zum Handeln nicht kennt. Da die "Pflichtwidrigkeit" ausdrücklich im Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO genannt ist, spricht dies zunächst dafür, dass sich auch der Vorsatz darauf beziehen muss, der Täter also wissen muss, dass er e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Maß der Pflichtwidrigkeit

Rz. 1032 [Autor/Stand] Dieses Zumessungskriterium ist vornehmlich bedeutsam bei Fahrlässigkeitstaten, die im Steuerstrafrecht nicht vorkommen, aber auch bei Vorsatztaten, bei denen der Täter gegen besondere Rechtspflichten verstößt. Strafschärfend ist bspw. zu berücksichtigen, wenn Angehörige der steuerberatenden Berufe oder des Personenkreises gem. § 4 StBerG gegen besondere...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Interner Betriebsvergleich durch Nachkalkulation

Rz. 1098 Bei einer Nachkalkulation werden betriebsinterne Daten wie Wareneinsatz und vorgegebene Verkaufspreise in Beziehung gesetzt und hochgerechnet. Die Nachkalkulation führt aber zu großen Unschärfen, wenn ein Betrieb mit unterschiedlichen Aufschlagsätzen arbeitet, viele verschiedene Warengruppen im Sortiment hat oder sehr unterschiedliche Dienstleistungen erbringt. Die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Unterbliebene und nicht rechtzeitige Steuerfestsetzung

Rz. 413 [Autor/Stand] Eine Steuerverkürzung liegt auch vor, wenn infolge des Verhaltens des Täters eine Festsetzung der Steuer ganz unterbleibt oder nicht rechtzeitig erfolgt, weil die Steuerbehörde infolge der Nichtabgabe einer Steuererklärung (s. Rz. 316) von der Existenz des Steueranspruchs keine Kenntnis hat. Die h.M. bestimmt den Zeitpunkt des Eintritts der Steuerverkür...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerliche Beratung und Teilnahme

Rz. 185 [Autor/Stand] Eine täterschaftliche oder mittäterschaftliche Verwirklichung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO durch den steuerlichen Berater kommt nur dann infrage, wenn dieser als Urheber oder Miturheber der unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben anzusehen ist (s. Rz. 105 ff., 108 ff., 113 ff., 114 ff.). Das ist insb. bei eigenen Erklärungen des Steuerberaters der Fall[2]...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Taterfolg

Rz. 1322 [Autor/Stand] Wegen des Nebeneinanders von Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber und dem Bestehen der Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers wird nur eine Steuerverkürzung auf Zeit vorliegen, wenn aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls damit zu rechnen ist, dass nach der Vorstellung der Tatbeteiligten eine Veranlagung des Arbeitnehmers und daran anschließe...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. FinMin. NRW, Vfg. v. 5.7.2023 – S 0457-2-V A 3 v. 24.3.2017 (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder: Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben), BStBl. I 2023, 1468

Rz. 13 [Autor/Stand] Unter Aufhebung der bisherigen Anordnungen wird die Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und nach § 6 Abs. 4 AStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und sonstigen durch Landesfinanz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Schätzung im Strafverfahren

Rz. 486 [Autor/Stand] Auch im Steuerstrafverfahren können für die Ermittlung der verkürzten Beträge die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden, wenn feststeht, dass der Stpfl. einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, das Ausmaß der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss ist[2]. Es darf aber nicht vorschnell auf eine Schätzung ausgewichen werden, etwa dann nicht...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Jahressteuergesetz 2010, insb. Auswirkung für Kinder, Familie, Unterhalt und Krankenversicherung gemäß Wachstumsbeschleunigungs- und Bürgerentlastungsgesetz

Rz. 15 Der Grundfreibetrag wird auf 8.004 EUR für Alleinstehende und für Ehepaare auf 16.009 EUR angehoben. Rz. 16 Faktorverfahren: Ehepaare haben zusätzlich zu den Steuerklassenkombinationen III/V bzw. IV/IV die Möglichkeit, auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor eintragen zu lassen. Ab 2010 gibt es also eine dritte mögliche Kombin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Legaldefinition

Rz. 1264 [Autor/Stand] Zweck des Gesetzes ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und – so nunmehr ausdrücklich – der illegalen Beschäftigung (§ 1 Abs. 1–3 SchwarzArbG). Durch die Neuregelung wurden die Erscheinungsformen um neue aktuelle Phänomene erweitert, wie z.B. die Arbeitsausbeutung und der damit verbunden Menschenhandel (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SchwarzA...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Lohnsteuertabellen

Rz. 992 Steuerklasse I: a) Ledige b) Verheiratete, Geschiedene oder Verwitwete, wenn die Voraussetzungen für Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind c) beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind Steuerklasse II: wie Steuerklasse I und wenn der Freibetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist, § 24b EStG Steuerklasse III: a) Verheiratete, beide unb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Zu niedrige Festsetzung von Steuern

Rz. 400 [Autor/Stand] Bei den Veranlagungssteuern hängt die Erhebung der geschuldeten Steuer von der vorherigen Festsetzung durch die FinB in einem Steuerbescheid ab, § 155 Abs. 1, § 157 Abs. 1 AO. Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO ist das der gesetzliche Regelfall. Zu den Veranlagungssteuern zählen bspw. die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Einfuhrabgaben. Wi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Besondere Verkürzungsfälle

Rz. 420 [Autor/Stand] Bei der Tabaksteuer (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO, s. zur Tathandlung Rz. 361 ff., 317) entsteht die Steuer zum Zeitpunkt der Überführung der Tabakwaren in den steuerrechtlich freien Verkehr, wenn sich keine Steuerbefreiung anschließt (§ 15 Abs. 1 TabStG; für die Einfuhr s. § 21 Abs. 1 TabStG; für das Verbringen aus dem steuerrechtlich freien Verkehr ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Berufsverbot (§ 70 StGB)

Schrifttum: Gehm, Strafrechtliche Fallstricke für den steuerlichen Berater bei Wahrnehmung seines Mandats, Stbg 2010, 165; Höpfner/Schwartz, Strafbarkeitsrisiken für Steuerberater – Fallstricke in der Beratungspraxis, PStR 2014, 61; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl. 2012, Rz. 521 ff.; Sieja, Strafrechtliche Beteiligung des steuerlichen Beraters ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / h) Arbeitnehmereigenschaft des geschäftsführenden GmbH-Gesellschafters/unterhaltsrechtlicher Betrachtungszeitraum

Rz. 648 Der bei der GmbH angestellte geschäftsführende Gesellschafter bezieht Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i.S.v. § 19 EStG. Die Gesellschaft hat die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen. Dies wird häufig versucht zu umgehen, indem sog. Beraterverträge geschlossen werden. Diese können aber unwirksam sein und verdeckte Gewinnausschüttungen dar...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Berechnung von Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 596 Die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts erfolgt in zwei Stufen.[649] Zunächst ist der Elementarunterhalt zu errechnen. Um den Altersvorsorgeunterhalt zu bestimmen, ist der Unterhaltsberechtigte so zu stellen, als würde es sich beim Elementarunterhalt um das Nettoeinkommen des Betreffenden aus Berufstätigkeit handeln (Betrag nach Abzug der gesetzlichen Sozialversic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 5.7.2023 – IV D 1 - S 0336/20/10004 :003 – DOK 2023/0638852 (Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden), BStBl. I 2023, 1467

Rz. 12 [Autor/Stand] Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, und von Zinsen auf solche Steuern Folgendes: I. Die obersten Finanzbehörden der Länder werden in folgenden Fällen die vorherige Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Taterfolg

Schrifttum: Aue, Strafrechtliche Risiken bei der Anpassung von Einkommensteuervorauszahlungen, PStR 2010, 263; Bansemer, Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren, wistra 1994, 327; Bruschke, Der Verspätungszuschlag als Druckmittel besonderer Art, DStR 2009, 1791; Ebner, Steuerstrafrechtliche Bagatell-Entkriminalisierungstatbestände unter besonderer Berücksichtigung des re...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Mittäterschaft des steuerlichen Beraters

Rz. 114 [Autor/Stand] Die Tatsache, dass ein steuerlicher Berater in den Gesamtvorgang der Steuerhinterziehung eingeschaltet ist, reicht zur Bejahung von Mittäterschaft nicht aus. Denn die Mitbeherrschung des Geschehens muss sich auf die Tathandlung beziehen. Der Mittäter muss gemeinsam mit einem anderen (Mit-)Herrschaft über die inhaltliche Gestaltung und die Abgabe der unr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Steuerverkürzung auf Zeit

Schrifttum: Bilsdorfer, Die Steuerhinterziehung auf Zeit, in DStJG 6 (1983), S. 155; Dörn, Die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen – ein abstraktes Gefährdungsdelikt, wistra 1992, 129; Dörn, Vollendete Steuerhinterziehung bei Schätzungsmöglichkeit des Finanzamts?, DStZ 1994, 494; Dörn, Steuerhinterziehung durch Unterlassen?, 2001; Grunst, Steuerhinterziehung durch Unte...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Wechsel des Arbeitsplatzes

Rz. 372 Um seine Arbeitskraft bestmöglich auszunutzen, kann es für den Unterhaltsschuldner im Rahmen seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit angezeigt sein, den Arbeitsplatz, sogar den Wohnort und/oder Beruf[500] zu wechseln. Spiegelbildlich kann vom Unterhaltsschuldner verlangt werden, einen Arbeitsplatz-, Wohnorts und/oder Berufswechsel zu unterlassen, sofern ein solcher z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Scheingeschäfte und Scheinhandlungen

Rz. 1231 [Autor/Stand] Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind nach § 41 Abs. 2 AO für die Besteuerung unerheblich. Gegenstand der Besteuerung ist vielmehr der Sachverhalt, der in Wirklichkeit vorliegt. Nach dem Grundgedanken der wirtschaftlichen Betrachtungsweise knüpft die Besteuerung an die tatsächlichen und nicht an die vorgetäuschten Gegebenheiten an[2]. Ein Scheinges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erscheinungsformen und gesetzliche Maßnahmen

a) Erscheinungsformen Rz. 1261 [Autor/Stand] Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in all ihren Erscheinungsformen vernichten Arbeitsplätze, verzerren den Wettbewerb und verursachen enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus. Sie umfassen vielfältige Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Pflichten[2]. Zum einen betrifft das die Besch...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ff) Wiederkehrende Wahlrechtsausübung

Rz. 789 Der Steuerpflichtige muss sich für jedes Veranlagungsjahr für den Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33a Abs. 1 EStG entscheiden. Der Antrag ist rechtsgestaltend, weil aus den in § 12 Nr. 2 EStG ertragsteuerlich unbeachtlichen Unterhaltszahlungen abziehbare Sonderausgaben werden. Der Antrag ist Merkmal des gesetzl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gesetzesänderungen ab 2016

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat wichtige Neuregelungen verschiedet. Diese stammen aus dem Steueränderungsgesetz 2015, dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags und aus einigen weiteren Änderungsgesetzen. Rz. 47 1. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld Durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beihilfe

a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten") Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Garagengeld / Zusammenfassung

Begriff Im Zusammenhang mit der Dienstwagenüberlassung kommt es in der Praxis häufig vor, dass der Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer für die Fahrzeugunterstellung zu Hause eine Garage verlangt. Unabhängig davon, ob dem Arbeitnehmer eine eigene Garage zur Verfügung steht oder ob die Anmietung bei einem Dritten erforderlich ist, erhält er als Gegenleistung von der Firma ein ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wintergeld und Beitragserst... / 5.1 Bemessungsgrundlagen

Die Umlage bemisst sich nach einem Prozentsatz der Bruttoarbeitsentgelte derjenigen Arbeitnehmer, die ergänzende Leistungen der Winterbauförderung erhalten können, also der gewerblichen Arbeitnehmer.[1] Für die Umlage kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer tatsächlich auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt ist. Praxis-Beispiel Abgrenzung der gewerblich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer von Beihilfen de... / Lohnsteuer

1 Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse Für die steuerliche Beurteilung von Unterstützungen und Beihilfen in Notfällen ist zunächst zu unterscheiden, ob der Vorteil Arbeitslohn darstellt oder als Leistung im überwiegenden betrieblichen Interesse von vornherein vom Lohnsteuerabzug ausgenommen ist. Dies ist der Fall, wenn die betriebliche Zielsetzung im Vordergrund steht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Studienbeihilfe / Lohnsteuer

1 Beihilfen können steuerpflichtig oder steuerfrei sein Studienbeihilfen gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn sie aus privaten Mitteln geleistet werden, also z. B. von einem privaten Arbeitgeber. Für Leistungen aus öffentlichen Mitteln kann eine der Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 2, 11 und 44 EStG in Betracht kommen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindergartenzuschuss / Lohnsteuer

1 Begünstigte Arbeitgeberleistungen Lohnsteuerfrei sind alle zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung – einschließlich Unterkunft und Verpflegung – und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder des Arbeitnehmers in (Betriebs)Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen.[1] Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen m...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer von Beihilfen de... / 4 Unterstützungen und Beihilfen in Notfällen

4.1 Beihilfen sind bis 600 EUR steuerfrei Wird der Arbeitnehmer durch eine Notsituation finanziell belastet, kann der Arbeitgeber ihm mit einer steuerfreien Beihilfe unter die Arme greifen. Als solche Notsituationen gelten z. B. Krankheit bzw. Tod eines Familienangehörigen, Vermögensverluste durch höhere Gewalt (z. B. Hochwasser, Brand) oder die Inanspruchnahme aus einer Bürg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer von Beihilfen des Arbeitgebers

Zusammenfassung Überblick Beihilfen sind einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers, mit denen er Arbeitnehmer aus sozialen Gründen unterstützt. Sie gehören regelmäßig zum Arbeitslohn des Arbeitnehmers, bleiben jedoch bei Gewährung aus Anlass von Notsituationen des Arbeitnehmers (z. B. bei Krankheit, Hilfsbedürftigkeit, Naturkatastrophen) in begrenztem Umfang s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer von Beihilfen de... / 6 Erholungsbeihilfen

6.1 Steuerpflichtiger Arbeitslohn Als Erholungsbeihilfen kommen sowohl Barzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für einen Urlaub bzw. eine Kur als auch die Unterbringung in Erholungsheimen des Arbeitgebers in Betracht. Erholungsbeihilfen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Wichtig Erholungsmaßnahmen als Leistung im überwiegenden ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer von Beihilfen de... / 4.3 Einzelfälle

4.3.1 Laufender Lebensunterhalt und Sterbegeld Unterstützungsleistungen können nur aus Anlass der jeweiligen Notsituation und unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls steuerfrei gewährt werden. Pauschale oder laufende Zahlungen erfüllen diese Voraussetzung nicht.[1] Sie gehören als Beiträge zur Bestreitung des Lebensunterhalts zum steuerpflichtigen Arbeitslohn....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer von Beihilfen de... / Zusammenfassung

Überblick Beihilfen sind einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers, mit denen er Arbeitnehmer aus sozialen Gründen unterstützt. Sie gehören regelmäßig zum Arbeitslohn des Arbeitnehmers, bleiben jedoch bei Gewährung aus Anlass von Notsituationen des Arbeitnehmers (z. B. bei Krankheit, Hilfsbedürftigkeit, Naturkatastrophen) in begrenztem Umfang steuerfrei. Erho...mehr

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Lohnsteuer von Beihilfen de... / 4.3.7 Bildschirmarbeitsplatzbrille

Eine nicht steuerbare Leistung im überwiegenden betrieblichen Interesse liegt vor, wenn der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Verpflichtung[1] die angemessenen Kosten für eine spezielle Sehhilfe übernimmt, um eine ausreichende Sehfähigkeit in den Entfernungsbereichen des Bildschirmarbeitsplatzes zu gewährleisten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Bildschirmarbeitsplatzbrill...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer von Beihilfen de... / 4.3.1 Laufender Lebensunterhalt und Sterbegeld

Unterstützungsleistungen können nur aus Anlass der jeweiligen Notsituation und unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls steuerfrei gewährt werden. Pauschale oder laufende Zahlungen erfüllen diese Voraussetzung nicht.[1] Sie gehören als Beiträge zur Bestreitung des Lebensunterhalts zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Praxis-Beispiel Zuschüsse zum laufenden Lebens...mehr

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Lohnsteuer von Beihilfen de... / 2 Betriebliche Gesundheitsförderung bis 600 EUR

Arbeitgeberleistungen mit dem Ziel der Erhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmer, die den in §§ 20 und 20b SGB V beschriebenen Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung entsprechen, sind bis zu einem Betrag von 600 EUR je Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei.[1] Begünstigt sind danach z. B. Rückenschulungen ...mehr