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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandslehrer

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Rz. 1

Stand: EL 144 – ET: 11/2025

Auslandslehrer sind aus Deutschland kommende > Lehrer, die an deutschen > Auslandsschulen wie zB der > Willy-Brandt-Schule in Warschau, an > Europäische Schulen oder an deutschen Bildungseinrichtungen im > Ausland, zB am > Goethe-Institut, tätig sind und im > Inland keinen > Wohnsitz sowie auch nicht ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben.

Man unterscheidet folgende Fallgruppen:

 

Rz. 2

Stand: EL 144 – ET: 11/2025

  • Vom Dienst eines Bundeslandes unter Fortfall der Dienstbezüge beurlaubte Lehrkräfte, die ausschließlich von einem ausländischen Schulträger besoldet werden:

Sie sind mit ihrer Vergütung im Inland idR weder unbeschränkt noch beschränkt stpfl, sodass sich hinsichtlich der ausländischen Dienstbezüge in Deutschland keine steuerlichen Folgen ergeben.

 

Rz. 2/1

Stand: EL 144 – ET: 11/2025

Die von einem ausländischen Schulträger besoldeten Lehrer können jedoch unbeschränkt stpfl gemäß § 1 Abs 2 EStG sein, zB wenn der Ehegatte zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis steht, dafür > Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse bezieht und beide in dem Staat, in dem sie ihren > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt haben, nur beschränkt stpfl sind. Das trifft auf amtlich in die USA (> Vereinigte Staaten von Amerika) vermittelte Lehrkräfte und ihre > Ehegatten zu, weil Personen, deren Aufenthalt in den USA "regierungsbezogen" ist, nicht als in den USA ansässig gelten (BMF vom 10.11.1994, BStBl 1994 I, 853). Dazu gehören alle Personen, die den Diplomatenstatus haben oder ihnen gleichgestellt sind. Auch nach > Ecuador oder > Kolumbien vermittelte Lehrkräfte sowie deren Ehegatten erfüllen die Voraussetzungen des § 1 Abs 2 Satz 2 EStG und sind, sofern die übrigen Voraussetzungen des § 1 Abs 2 ES...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Einnahmen sind alle Güter, die in > Geld oder Geldeswert (> Sachbezüge) bestehen und dem Stpfl im Rahmen einer der Überschusseinkunftsarten des § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4–7 (§ 2 Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG; > Einkünfte Rz 1 aE) zufließen ...

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