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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Au-Pair

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Rz. 1

Stand: EL 114 – ET: 01/2018

Für die Beschäftigung gelten Standards (vgl Informationen unter www.Arbeitsagentur.de, Bürgerinnen & Bürger, Stichwort "Au-Pair"). Ein aus dem Ausland nach Deutschland kommendes Au-Pair-Mädchen, das > Sprachkurse besucht und gegen ein Taschengeld von ca 200 EUR monatlich im Haushalt der Gastgeber mithilft, ist idR kein > Arbeitnehmer (EFG 1983, 21; Risse, BB 1983, 680). Auch die SozVers behandelt ein dem Standard entsprechendes Au-Pair-Verhältnis nicht als beitragspflichtige Beschäftigung. Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG gewährt das FA aber für 50 % der Barzuwendungen (> Haushaltshilfe Rz 17).

 

Rz. 2

Stand: EL 114 – ET: 01/2018

Aufwendungen für ein in den Haushalt einer Sprachlehrerin aufgenommenes Au-Pair-Mädchen, das berufsbezogenen Fremdsprachenunterricht erteilt, unterliegen dem Abzugsverbot des § 12 Nr 1 Satz 2 EStG (vgl BFH 172, 57 = BStBl 1994 II, 114, > Lebensführung Rz 5 ff). Ergänzend > Sprachkurse, > Kinderbetreuung Rz 33 ff.

 

Rz. 3

Stand: EL 114 – ET: 01/2018

Der Auslandsaufenthalt eines in Deutschland ansässigen Au-Pair-Mädchens gehört nur dann zu seiner Berufsausbildung iSv § 32 Abs 4 Nr 1 EStG (> Kinderfreibeträge Rz 60ff), wenn das Kind vorrangig und im Schwerpunkt die Landessprache systematisch und theoretisch fundiert erlernt. Es genügt die Teilnahme an einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht von mindestens 10 Wochenstunden (BFH 198, 192 = BStBl 2002 II, 469; BFH 237, 64 = BStBl 2012 II, 743; BFH/NV 2006, 2256 – Sonderfall; BFH/NV 2012, 1588; EFG 2011, 1261: Kurse bei Cultural Care reichen nicht). Auch ein Au-Pair-Kursus zur Schulung im Umgang mit Kindern fördert lediglich die Allgemeinbildung, wenn er nicht Grundlage für einen angestrebten Beruf ist (BFH/NV 2013, 366). Ein Sprachunterricht von wesentlich weniger als 10 Wochenstunden reicht auch dann nicht aus, wenn die Au-Pair-Tätigkeit die Zuteilungschancen für einen Studienplatz erhöht (BFH/NV 2012, 1427). Auch ein Fernlehrgang ist als Sprachunterricht geeignet (EFG 2009, 1394).

 

Rz. 4

Stand: EL 114 – ET: 01/2018

> Kindergeld erhalten die Eltern aber nur im Rahmen von § 32 Abs 4 EStG (Rz 3). Freibeträge für Kinder werden Eltern volljähriger Kinder gewährt, wenn sie als Auszubildende oder geringfügig oder nicht mehr als 20 Wochenstunden erwerbstätig sind (vgl § 32 Abs 4 Satz 2f EStG; > Ausbildungsfreibetrag Rz 8/3).

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