Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.3 Erfassung des Privatanteils

Die Erläuterungen zur Erfassung des Privatanteils aus der Pkw-Nutzung zu den Zeilen 19 und 85 des Vordrucks unterscheiden zwischen Fahrzeugen, die zu mehr bzw. nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt werden: Rechnet ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen, da es zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann der Nutzungswert nach der 1 %-Methode oder nach der Fahrtenbuchmethode er...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.5 Schuldzinsen

Schuldzinsen sind im Vordruck EÜR unter den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben lediglich in den Zeilen 61 und 62 zu erfassen. Differenziert wird zwischen Zinsen, die aus der Finanzierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens resultieren (sog. Investitionsdarlehen), und übrigen Schuldzinsen. Unter letztgenannte Po...mehr

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Bemessungsgrundlage für Vorteilsversteuerung bei Dienstfahrrädern sinkt weiter ab

Kommentar In neuen gleich lautenden Erlassen haben die obersten Finanzbehörden der Länder nun erneut die Regeln zur Vorteilsbewertung bei der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer überarbeitet. Die Bemessungsgrundlage für die Lohnversteuerung sinkt demnach ab dem 1.1.2020 weiter ab. Privatnutzung betrieblicher Fahrräder Die private Nutzung von betrieblichen (Ele...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 5. Verkehrssicherungspflicht des Kfz-Führers/-Halters

Rz. 175 Nach § 23 StVO trifft auch den Kfz-Führer (bzw. ggf. den Halter) eine Verkehrssicherungspflicht für das von ihm gebrauchte bzw. gehaltene Fahrzeug. Rz. 176 Er ist daher aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen Schaden, der durch den geplatzten Reifen des von ihm geführten Kraftfahrzeugs entsteht, verantwortlich, wenn er zwölf Jahre alte Reifen beim A...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / 3. Gerichtsstand des Kfz-Haftpflichtversicherers

Rz. 82 Gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer kann gemäß §§ 17, 21 ZPO eine Klage sowohl beim (allgemeinen) Gerichtsstand des Hauptsitzes als auch am (besonderen) Gerichtsstand der Zweigniederlassung der Versicherungsgesellschaft erhoben werden, welche die Schadensbearbeitung übernommen hat. Rz. 83 Kfz-Haftpflichtversicherer, Fahrer und Halter können nach den vorgenannten Vorsc...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / b) Betrieb

Rz. 230 Eine weitere Voraussetzung der Halterhaftung nach § 7 StVG ist, dass der Schaden bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs eingetreten ist. Rz. 231 Der Schaden ist dann beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden, wenn er durch die dem Kfz-Betrieb innewohnende Gefährlichkeit adäquat verursacht worden ist. Es müssen sich also die typischerweise von dem Betrieb eines Kraftf...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / b) Beim Betrieb des Kfz Tätige

Rz. 269 Er haftet nach § 8 Nr. 2 StVG auch dann nicht, wenn der Verletzte beim Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig war. Beim Betrieb tätig wird z.B. jemand, der im Winter auf schneeglatter Fahrbahn ein stehengebliebenes Fahrzeug anschiebt (OLG Düsseldorf NZV 2015, 383). Beachte Wenn der Verletzte beim Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig war, wird darüber hinaus häufig ein Haftungsa...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / III. Haftungsabwägung

Rz. 281 In den Fällen, in denen ein Schaden durch mehrere Kraftfahrzeuge verursacht wurde und die beteiligten Fahrzeughalter einem Dritten kraft Gesetzes zum Ersatz des Schadens verpflichtet sind, hängt im Verhältnis der Fahrzeughalter zueinander die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen ab, inwieweit der Schaden vorwiegend vo...mehr

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§ 14 Anhang / M. Anlage 13: Auto-Haftpflichtschäden

Rz. 17 MERKBLATT zur Bearbeitung von Auto-Haftpflichtschäden durch den Verein Deutsches Büro Grüne Karte und den Verein Verkehrsopferhilfe sowie über die Möglichk...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 4. Verkehrssicherungspflicht des Kfz-Eigentümers

Rz. 174 Denkbar ist auch eine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Kfz-Eigentümers. Die Haftung eines Fahrzeugeigentümers für einen Schaden an einem Pferd, der dadurch entstanden war, dass der Fahrzeugeigentümer sein Fahrzeug im Eingang zu einer Pferderennbahn abgestellt hat, wurde bejaht. Der Halter muss z.B. damit rechnen, dass ein auf der Trabrennbahn trainierendes Pfe...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / Literaturtipps

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / A. Benzinklauseln

Rz. 1 Von der soeben in § 2 erörterten Haftung (z.B. des Fahrers oder Halters eines Kfz) zu unterscheiden ist die Deckung (Eintrittspflicht) des Kfz-Haftpflichtversicherers (zu dieser Unterscheidung sowie zur Deckung vgl. im Einzelnen § 13 Rdn 274 ff.). Der Umfang der Eintrittspflicht der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH-Versicherung) bestimmt sich nach § 10 AKB bzw...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / (5) Anmietung eines Kfz im Ausland

Rz. 107 Bei der Anmietung eines Kfz im Ausland durch mehrere Personen gemeinsam wird bei vereinbarter Kostenbeteiligung für die Fahrzeugmiete und unzureichender Haftpflichtversicherung ein stillschweigend vereinbarter Haftungsausschluss der Mitfahrer untereinander bei einem nicht grob fahrlässig verschuldeten Unfall mit Verletzungen der Mitfahrer angenommen (LG Schweinfurt D...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 2. Voraussetzungen

Rz. 220 Voraussetzung einer Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG ist, dass bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. Rz. 221 Durch die Neufassung des § 7 StVG im Rahmen des Zweiten Schadensrechtsänderungsgesetzes wird eine Halterhaftung nicht mehr nur für den Betrieb eines Kraftfah...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / f) Beeinträchtigte Nutzungsmöglichkeit von Vermögenswerten

Rz. 125 Bei Beschädigung eines Kraftfahrzeuges steht dem Eigentümer ein Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung wegen entgangener Nutzungsmöglichkeit (Nutzungsausfall) zu. Auch infolge einer Körperverletzung kann die Möglichkeit, mit Vermögensaufwendungen "erkaufte" Sachen und Gegenstände (Kraftfahrzeug, Jagdpacht, Urlaub etc.) entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu gebrauch...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / 2. Wichtiges zur Klage

Rz. 371 Jedenfalls aber dann, wenn die letzte gesetzte Frist verstrichen ist, immer noch keine oder nur eine unbefriedigende Antwort des Versicherers des Schädigers vorliegt und auch noch nichts gezahlt worden ist, bleibt nur noch der Klageweg. Das ist zunehmend erforderlich, da die Regulierungsgeschwindigkeit bei den Versicherern wegen übermäßiger Personaleinsparungen einer...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / Literaturtipps

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§ 2 Haftungsgrundlagen / (6) Fahrer – Halter

Rz. 110 Der Fahrer eines nicht kaskoversicherten Fahrzeuges eines anderen kann sich üblicherweise gegen hierbei verursachte Schäden am selbst geführten Kraftfahrzeug nicht versichern. Eine Deckung durch die allgemeine Haftpflichtversicherung kommt wegen der so genannten Kleinen Benzinklausel nicht in Betracht. Rz. 111 Für den Fahrer, der möglicherweise sogar im überwiegenden ...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 5. Gefährdungshaftung des Anhänger-Halters

Rz. 259 Bedingt durch schwere Unfälle mit Lkw und Wohnwagengespannen und bedingt dadurch, dass der Geschädigte oft nur das Kennzeichen des Anhängers, nicht aber des Zugfahrzeugs kennt, sah sich der Gesetzgeber veranlasst, wegen der erhöhten Betriebsgefahr von Gespannen auch eine eigene Halterhaftung für Anhänger im Außenverhältnis zum Geschädigten einzuführen. Rz. 260 Der Anh...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 9. Schwarzfahrt

Rz. 271 Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er an Stelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet (§ 7 Abs. 3 S. 1 StVG). Ausnahmsweise soll gem. § 242 BGB wegen unzulässiger Rechtsausübung beim Fahrzeugdiebstahl der Direktanspruch eines Mittäters gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer ausgeschlossen sein, wenn er als Beifahre...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / V. Haftung von Sonderrechtsfahrzeugen

Rz. 361 Das Verweisungsprivileg greift jedoch ein, wenn der Amtsträger unter Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 Abs. 1 StVO schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht (BGH zfs 1983, 69). Rz. 362 Praktisch bedeutsam ist die Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG insbesondere bei Verkehrsunfällen mit Fahrzeugen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Feuerwehr, de...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / Literaturtipps

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§ 5 Passivlegitimation und ... / III. Passivlegitimation des KH-Versicherers

Rz. 5 Ausschließlich im Bereich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kann gemäß § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG der hinter dem Schädiger stehende KH-Versicherer im Wege des Direktanspruchs mitverklagt oder auch allein direkt in Anspruch genommen werden. Beachtemehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / Literaturtipps

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / aa) Ansprüche gegen die Verkehrsopferhilfe

Rz. 306 Ist der Verursacher eines Verkehrsunfalls unbekannt geblieben, bleibt nur noch die "Rettung" durch die Verkehrsopferhilfe e.V. Wilhelmstraße 43/43 G 10117 Berlin, Tel.: 0 30 / 20 20 – 58 58 Fax: 0 30 / 20 20 – 57 22, www.verkehrsopferhilfe.de. Rz. 307 Hierbei handelt es sich um einen gesetzlichen Entschädigungsfonds, der gem. § 12 PflVG die Schadensregulierung wie ein Pf...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / IV. Ausländerschaden im Inland

Rz. 10 Verursacht ein ausländischer Kraftfahrer mit einem im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeug einen Schaden im Inland, richtet sich seine Ersatzpflicht nach dem Ausländer-Pflichtversicherungsgesetz vom 24.7.1956. Neben dem ausländischen Schädiger/Halter und neben seinem ausländischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer kann in der Bundesrepublik Deutschland auch der einge...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / aa) Integritätsinteresse

Rz. 317 Der hohe Stellenwert des Integritätsinteresses rechtfertigt es, dass der Geschädigte für die Reparatur des ihm vertrauten Fahrzeugs Kosten aufwendet, die einschließlich des etwaigen Minderwerts den Wiederbeschaffungswert bis zu einer regelmäßig auf 130 % zu bemessenden Opfergrenze reichen (BGH NJW 1992, 302 ff. = zfs 1992, 8 = DAR 1992, 22 ff.; OLG Oldenburg zfs 2000...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Bereits durch das Dritte Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaft (3. Durchführungsgesetz/EWG zum VAG) hatte sich eine schwerwiegende Veränderung des Kfz-Haftpflichtversicherungsrechts ergeben. Rz. 2 Den einzelnen Versicherungsunternehmen wurde ab dem 1.7.1994 ein größerer Spielraum bei der Ausgestaltung ihrer ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls

Rz. 72 Für den Bereich der KH-Versicherung zählt § 5 der KfzPflVV abschließend auf, welche Obliegenheiten vor dem Eintritt des Versicherungsfalls von den Versicherern in ihren AKB vereinbart werden dürfen. Rz. 73 In den AKB enthalten sind folgende Obliegenheiten:mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 2. Fußgängerunfälle

Rz. 46 Bei Unfällen zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Fußgänger ist in der Regel von einer alleinigen oder deutlich überwiegenden Haftung des Kraftfahrers auszugehen, wenn nicht dem Fußgänger ein schweres Mitverschulden anzulasten ist. Bei der Abwägung der Verursachungsanteile im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB darf nur schuldhaftes Verhalten des Fußgängers verwertet werden...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (1) Unfall im Inland, Gegner Inländer

Rz. 252 In Betracht kommt eine Nachfrage bei der Polizei, was aber meist ergebnislos bleibt, da derartige Daten dort nicht bekannt sind. Rz. 253 Eine Nachfrage bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ist da schon geeigneter – kostet aber Gebühren und ist meist nur schriftlich möglich. Oft ist die Adresse des zuständigen Amtes nicht bekannt (jedoch leicht nac...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / a) Grundsatz der Dispositionsfreiheit

Rz. 106 Der BGH hat in ständiger Rechtsprechung zur fiktiven Schadensberechnung seit dem Urteil in NJW 1976, 1390, erneut grundlegend in dem Urt. v. 20.6.1989 (NJW 1989, 3009 ff.; zfs 1989, 299; DAR 1989, 340) festgeschrieben, dass der Geschädigte als Folge seiner Dispositionsfreiheit immer zur fiktiven Schadenabrechnung berechtigt ist. Dem sind seitdem alle Obergerichte gef...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / (4) Probefahrt

Rz. 103 Bei einer Probefahrt anlässlich von Kaufvertragsverhandlungen kann die Haftung des kaufinteressierten Fahrers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für den Fahrzeugschaden des von ihm selbst gelenkten Fahrzeugs beschränkt sein, da er in der Regeln annehmen kann, dass eine Vollkaskoversicherung besteht (BGH VersR 1979, 352; 1980, 426; zfs 1986, 196; a.A. OLG Saarbrücke...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / b) Haftungsbeschränkung zugunsten des Unternehmers

Rz. 107 Nach § 104 Abs. 1 SGB VII sind Unternehmer den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens, den ein Versicherungsfall verursacht hat, nur verpflichtet, we...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / IV. Haftungsabwägung

Rz. 339 Bei der Haftungsabwägung ist wegen der Schienengebundenheit und der erheblich längeren Bremswege von Schienenfahrzeugen die Betriebsgefahr des Schienenfahrzeugs erheblich höher anzusetzen als die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs (BGH VersR 1959, 462; OLG Hamburg VersR 1983, 740; OLG Hamm VersR 1983, 465). Rz. 340 Auch das HPflG kennt nämlich eine dem § 17 StVG ents...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / V. Auslandsschaden und ausländischer Versicherer

Rz. 13 Durch die 4. KH-Richtlinie der EU vom 16.5.2002 sollte die Situation eines Geschädigten bei Auslandsunfällen wesentlich verbessert werden. Die 4. KH-Richtlinie der EU ist durch das Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften vom 10.7.2002 (BGBl I, S. 2586 ff.) mit Wirkung zum 1.1.2003 umgesetzt worden. Nach § ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / Literaturtipps

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / Literaturtipps

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 1. Anspruchsvoraussetzung

Rz. 27 Ein Anspruch auf Schmerzensgeld setzte früher gem. §§ 823 ff. i.V.m. § 847 BGB ein deliktisches und damit i.d.R. ein schuldhaftes Verhalten des Schädigers voraus. Schuldhaft konnte allerdings nur der Fahrer eines Fahrzeuges, nie der Halter, handeln, es sei denn, der Halter haftete als Geschäftsherr i.S.d. § 831 BGB. Deshalb konnte früher der Halter eines Kraftfahrzeug...mehr

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zfs 01/2020, Auslegung von ... / 2 Aus den Gründen:

"… Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 17.5.2019, mit dem dem Antragsteller unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Führung eines Fahrtenbuchs für das Kfz mit dem amtlichen Kennzeichen … aufgegeben wurde, ist wiederherzustellen. Nach der in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein gebotenen...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / 2. Seit dem 1.8.2002 geltendes Recht

Rz. 390 Gleichwohl und gegen die dringenden Empfehlungen bedeutender Schadensrechtler ist aber folgende Änderung des Gesetzestextes eingeführt worden: Zitat § 249 BGB (1) Wer zum Schadensersatze verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatze verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. (2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen B...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 2. Nutzungsmöglichkeit

Rz. 64 Der Geschädigte muss auch die Möglichkeit haben, das Fahrzeug zu nutzen. Sie entfällt z.B., wenn der Geschädigte durch den Unfall derart verletzt worden ist, dass er ein Kraftfahrzeug – ganz oder auch nur vorübergehend – nicht mehr führen kann (BGH VersR 1966, 497; BGH VersR 1985, 736 = zfs 1985, 296; KG NZV 2006, 157) = DAR 2006, 151). Das gilt selbstverständlich auc...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / III. Auftrag

Rz. 299 Ein Auftragsverhältnis gemäß § 662 BGB liegt z.B. bei einer gemeinsamen Überführung eines Kraftfahrzeugs vor. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber aus Gefälligkeit begleitet, um ihn beim Fahren abzulösen. Dabei haftet der Auftragnehmer grundsätzlich für jede Fahrlässigkeit. Andererseits ist der Auftraggeber verpflichtet, für eine ordnungsgemäße...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / bb) Reformvorschläge

Rz. 209 Die Tabelle stammt allerdings aus dem Jahre 1962, also einer Zeit, als Kraftfahrzeuge noch bei weitem nicht so qualitativ gut und langlebig gebaut wurden wie heute. War seinerzeit die "Lebenserwartung" eines Pkw bei 100.000 km schon fast erreicht, sind heute Laufzeiten von 200.000 bis 300.000 km nichts Ungewöhnliches mehr. Die Tabelle ist also dringend reformbedürfti...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / Literaturtipps

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 3. Höhere Gewalt

Rz. 244 Die Ersatzpflicht ist gem. § 7 Abs. 2 StVG nur noch ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird. Der Begriff der höheren Gewalt wurde dem § 1 Abs. 2 S. 1 des HPflG entnommen, der für Bahnbetriebsunfälle gilt. Rz. 245 Höhere Gewalt ist danach ein betriebsfremdes, außergewöhnliches, von außen durch elementare Naturkräfte oder Handlungen dritter P...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / (2) Reparaturkosten größer als Wiederbeschaffungswert

Rz. 334 Hinweis Vgl. hierzu zunächst Rdn 77 ff. Rz. 335 Bei Eigenreparatur des beschädigten Fahrzeuges muss der tatsächliche Anfall des vom Sachverständigen geschätzten Reparaturvolumens bis zur 130-%-Grenze nachgewiesen werden (BGH DAR 2005, 266 ff.). Der Geschädigte kann Ersatz eines den Wiederbeschaffungswert übersteigenden Reparaturaufwands nur dann verlangen, wenn die Re...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / c) Beförderung von Sachen

Rz. 270 Gem. § 8 Nr. 3 StVG besteht schließlich ein Ausschluss der Halterhaftung nach § 7 StVG, wenn eine Sache beschädigt wurde, die durch das Kraftfahrzeug oder durch den Anhänger befördert worden ist, es sei denn, dass eine beförderte Person die Sache an sich trägt oder mit sich führt.mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / a) Halter

Rz. 223 Halter eines Kraftwagens ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung und im eigenen Interesse nicht nur ganz vorübergehend in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (BGH NJW 1954, 1198; VersR 1978, 233; 1992, 437). Beachte Der Halter kann, muss aber keineswegs mit dem Eigentümer identisch sein. Rz. 224 Auch die Tatsach...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / (a) Zumutbarkeit

Rz. 659 Hinsichtlich der Zumutbarkeit sind z.B. der Gesundheitszustand, bisheriger Bildungsgang, Begabung und Neigung zu einem bestimmten Beruf, Kenntnisse und Fähigkeiten des Geschädigten zu berücksichtigen (BGH VersR 1991, 437). Einer Arzthelferin ist z.B. nicht zuzumuten, Näherin in einer Fabrik zu werden, wohl aber, sich zur MTA umschulen zu lassen. Rz. 660 Aus Gründen de...mehr