Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenerstattung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbe) Abgrenzung zwischen Stellvertretung und Botenschaft

Rn. 1861 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es soll hier darauf ankommen, ob der ArbN als (offener oder verdeckter) Stellvertreter oder als Bote aufgetreten ist (von Bornhaupt, StuW 1990, 46, 54).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Grützner, Mittelbare Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG an beschränkt stpfl Mitunternehmer – Anmerkung zum BFH vom 10.07.2002, StuB 2003, 310; Moritz, BFH nimmt Sondervergütungen auch bei Zahlungen "zwischengeschalteter" Dritter an, GStB 2005, 242; Jachmann, Sondervergütungen iSv § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für Leistungen im Dienste der Gesellschaft, DStR 2005, 2019; Gschwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zur Abgrenzung zum WK-Ersatz

ca) Allgemeines Rn. 1852 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 50 EStG betrifft nicht den WK-Ersatz (BFH BStBl II 2006, 473 FG D'dorf DStRE 2000, 729 rkr, dh dieser ist nicht nach § 3 Nr 50 steuerfrei, H 3.50 LStH 2023, ggf aber nach § 3 Nr 13 oder 16 EStG, s Rn 1853). Umgekehrt sind durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz kein stpfl Arbeitslohn (BFH BStBl II 2006, 473). BFH BStB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Abgrenzungstheorien

cba) Übersicht Rn. 1855 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Abgrenzung zwischen § 3 Nr 13, 16 EStG einerseits und § 3 Nr 50 EStG andererseits ist daher bedeutsam. Es werden dafür die folgenden Ansichten vertreten (BFH BStBl II 2006, 473):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Beschränkung auf bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten

Rn. 1055 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Während § 3 Nr 26 EStG nur nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Vergleichbares, Künstler oder zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen begünstigt, fehlt dieses Tatbestandsmerkmal bei § 3 Nr 26a EStG und ist damit zugleich ein Unterscheidungskriterium zwischen beiden Vorschriften (H 3.2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1065 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen (ab VZ 2020: Menschen mit Behinderungen)

Rn. 1026 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Was "alte", "kranke" oder "behinderte" Menschen bzw Menschen mit Behinderungen (ab VZ 2020) sind, definiert § 3 Nr 26 EStG nicht:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) § 3 Nr 12 EStG und WK-Ersatz

ba) Allgemeines Rn. 412c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Frage, ob § 3 Nr 12 EStG ein Fall des WK-Ersatzes ist, ist wie folgt zu unterscheiden: bb) § 3 Nr 12 S 1 EStG Rn. 413 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Vorschrift ist kein WK-Ersatz (glA Bergkemper, FR 1995, 738). So gelten zB ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

ca) Ungleichbehandlung von Aufwandsentschädigungen im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft Rn. 417 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ab VZ 1990 hat der Gesetzgeber einen ArbN-Pauschbetrag in § 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG eingeführt. Dieser beträgt seit VZ 2011 (Art 1 Nr 5a, Art 33a StVereinfG 2011 vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131): EUR 1 000 seit VZ 2022 (Art 2 Nr 2, Art 4 A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Nebenberuflichkeit

Tz. 18 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Nebenberuflich ist jede Tätigkeit, aus der nicht hauptsächlich der Lebensunterhalt bestritten wird. Maßgebend soll hierbei die allgemeine Verkehrsanschauung sein. Für die Beurteilung der 1/3-Grenze sind folglich mehrere Tätigkeiten zusammenzufassen, wenn sie nach der Verkehrsanschauung eine Ausübung eines einheitlichen Hauptberufs darstellen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 71. Gesetz zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz) vom 18.12.1989, BGBl I 89, 2212

Rn. 84b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch Art 3 des Vereinsförderungsgesetz wird das Einkommensteuergesetz wie folgt geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebe) Betreuer oder vergleichbare Tätigkeit

Rn. 1018d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dabei ist nicht ein Betreuer nach dem Betreuungsrecht (§§ 1896ff BGB) gemeint (glA FG BBg vom 19.09.2013, 7 V 7231/13, DStRE 2014, 513 rkr; OFD Münster vom 07.05.2001, DB 2001, 1225; OFD Ffm vom 06.09.2006, DStR 2007, 72; BayLfSt vom 08.07.2011, DB 2011, 1832), sondern andere Personen, die durch direkten pädagogisch ausgerichteten Kontakt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Die künstlerische Tätigkeit

eca) Allgemeines Rn. 1021 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG definiert den Begriff nicht, genauso wenig wie § 18 Abs 1 Nr 1 EStG. Die dortigen Ausführungen können entsprechend herangezogen werden (BFH BStBl II 2007, 702; OFD Ffm vom 06.09.2006, DStR 2007, 72, s § 18 Rn 9 ff (Güroff)). Eine künstlerische Tätigkeit liegt nach BFH BStBl II 1992, 353 (ähnlich BFH BStBl II ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Begünstigte Tätigkeiten

3.1.1 Allgemeines Tz. 6 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) fordert, dass der Empfänger der Aufwandsentschädigung eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit (z. B. Betreuer, Jugendleiter, Ferienhelfer), eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit. (Hinweis: An den Begriff der "k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Sonstiges

ia) Zu § 28 Abs 2 BerlinFG Rn. 474 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei der Bemessung der Berlin-Zulage nach § 28 Abs 2 BerlinFG für ArbN in Berlin (West) ist auch der Arbeitslohn einzubeziehen, der nach § 3 Nr 26 EStG als Aufwandsentschädigung für die dort genannten nebenberuflichen Tätigkeiten gezahlt wird (BFH BStBl II 1989, 288; BFH/NV 1994, 371). Der BFH begründet dies damit, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. ABC der Rückstellungsbewertung

Rn. 1051 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruchverpflichtung s Rn 1016 Abrechnungsverpflichtung im Baugewerbe s Rn 1009 Abschlussgebühr für Bausparvertrag s Rn 1021 Abzinsung s Rn 1021 ff, 986 Arbeitsbehörde Erstattungsanspruch s Rn 667 Arbeitsfreistellung bei Altersteilzeit s Rn 1021, 1034 Aufbewahrungspflicht s Rn 1033 Aufbewahrung von Mandantendaten (und Handakten) im DATEV-Rechenzentrum be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ica) Der Grundsatz

Rn. 722 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei einem beruflich veranlassten Umzug konnte der ArbG grundsätzlich höchstens die Beträge steuerfrei erstatten, die nach dem Bundesumzugskostenrecht ( BUKG vom 11.12.1990, BGBl I 1990, 2682; AUV vom 25.11.2003, BGBl I 2003, 2360) für den öffentlichen Dienst gezahlt werden durften (BFH BStBl II 1992, 492). Dies gebot Art 3 Abs 1 GG (BFH BStB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hcc) Nachweise

Rn. 673 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der ArbN musste seinem ArbG Unterlagen (zB Benzinquittungen, H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.5 Abs 2 S 1 LStR 2011) vorlegen, aus denen die Steuerfreiheit des Kostenersatzes und, soweit er die Fahrtkosten für das eigene Fahrzeug nicht nach den Pauschsätzen, sondern nach den tatsächlichen Gesamtkosten erstattete, auch diese tatsächlichen Gesamtkost...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / icb) Die Ausnahme

Rn. 723 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wies der ArbN höhere Umzugskosten (betreffend Inlands- und Auslandsumzug) im Einzelnen nach, waren diese höheren Kosten steuerfrei ersetzbar; freilich wollte die FinVerw hier prüfen, ob darin nicht abziehbare Lebensführungskosten (§ 12 Nr 1 EStG) enthalten waren, zB bei der Neubeschaffung von Einrichtungsgegenständen (s dazu H 3.16 EStH 201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jca) Allgemeines

Rn. 732 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Allgemein galt, dass aufgrund der Verweisung in § 3 Nr 16 Hs 1 EStG aF auf § 9 Abs 5 EStG aF unangemessen hohe WK nicht ersatzfähig waren. Zu weiteren Beschränkungen des Kostenersatzes wird im Nachfolgenden an der jeweils relevanten Stelle eingegangen. Zweifel an der Plausibilität der Pauschalen nach den LStR (hier für 1981) für Verpflegung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Allgemeines

Rn. 615 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift war (und ist auch in der Neufassung) ein Fall des WK-Ersatzes (nicht des Auslagenersatzes, so auch BFH BStBl II 1995, 744; 2007, 536; BFH vom 03.07.2018, BFH/NV 2018, 1145); zur Abgrenzung s Rn 185 ff (aA noch zB BFH BStBl II 1980, 289; vorsichtig BFH BStBl II 1992, 367) und insoweit konstitutiv. Soweit die Vorschrift den Ers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1170 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Seit VZ 1991 befreit § 3 Nr 31 EStG von der ESt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Übersicht

Rn. 1855 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Abgrenzung zwischen § 3 Nr 13, 16 EStG einerseits und § 3 Nr 50 EStG andererseits ist daher bedeutsam. Es werden dafür die folgenden Ansichten vertreten (BFH BStBl II 2006, 473):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbf) Eigene Auffassung

Rn. 1862 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 ME kommt es darauf an, für wessen Rechnung der ArbN die Ausgaben macht (s Rn 185 ff). Die Abgrenzung nach Geschäftskreisen (s Rn 1859) dürfte kaum zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Das Abstellen auf arbeitsrechtliche Grundsätze dürfte ebenfalls kaum andere Ergebnisse hervorbringen; es hat aber den Nachteil, dass hier uU eine diffizi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gd) Die Nutzung der Ladevorrichtung

Rn. 1770r Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 46 EStG nF Fall 2 betrifft die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung. Die Ladevorrichtung für E-/Hybridelektrofahrzeuge meint dabei die gesamte Ladeinfrastruktur einschließlich Zubehör und damit zusammenhängende Dienstleistungen, zB Aufbau, Installation und Inbetriebnahme der Ladevorrichtung, deren Wartung u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) (Sonder-)Vergütungen für ausländisches Sonderbetriebsvermögen und damit zusammenhängende Sonderbetriebsausgaben

Rn. 18f Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach BFH v 12.10.2016, BFH/NV 2017, 586 Rz 20 und 22 sind § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG und die Rspr zur steuerlichen Behandlung von Sonder-BV grundsätzlich auch für grenzüberschreitende Beteiligungen anwendbar. Schwierig wegen häufiger Qualifikationskonflikte ist im DBA-Fall die steuerrechtliche Einordnung von durch ausländische Sonder-BV veru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Tätigkeitsvergütungen an Geschäftsführer der Komplementär-GmbH

Rn. 48 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Leistungen des Gesellschafters einer PersGes, die sich wirtschaftlich als Beitrag zur Förderung des gemeinsamen Gesellschaftszwecks qualifizieren lassen, fallen unter die Bestimmung des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG (s Rn 12c zu (4) und s Rn 84 ). Vergütungen (Gehalt, Tantieme uÄ) der geschäftsführenden GmbH an den in ihren Diensten stehenden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

S Schrifttum vor Rn 18. Rn. 18c Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bei der Zuordnung von WG einer PersGes mit Auslandsbezug spielt die Frage nach dem Umfang des "Unternehmens" der PersGes im abkommensrechtlichen Sinn eine wesentliche Rolle (Behrendt/Wulf, IStR 2021, 666). Maßgeblich ist nach Erachten des BFH v 28.04.2010, BFH/NV 2010, 1550 Rz 19 eine abkommensautonome Auslegung des B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Aus Sicht der Betriebs-KapGes

Rn. 390 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das Stichwort führt aus der Sicht der Betriebs-KapGes, die den Pachtzins als BA absetzen will, zur Frage des fremdüblich angemessenen Pachtzinses (s nachfolgend) und den Folgen unangemessen niedrigen bzw unangemessen hohen Pachtzinses, nämlich unter ertragsteuerlichen Aspekten zur Frage des Vorliegens einer verdeckten Einlage bei zu fehlende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeit

eba) Allgemeines Rn. 1018 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG zählt die begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten auf:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1 Allgemeines

Tz. 44 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Vergütungen für die genannten Tätigkeiten bleiben nur insoweit steuerfrei, als sie im Kalenderjahr den Betrag i. H. v. 3 300 EUR nicht übersteigen (s. § 3 Nr. 26 EStG, Anhang 10; s. R 17 Abs. 8 LStR). Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag und kann aus diesem Grund auch nicht zeitanteilig aufgeteilt werden. D.h., er kann auch dann abgezogen wer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung

Rn. 1261 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur soweit § 3 Nr 11, 12, 13 und 64 EStG vorliegen (s Rn 1260a), sind die dort genannten Leistungen auch iRd § 3 Nr 35 EStG steuerfrei. Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 35 EStG orientiert sich insoweit ausschließlich an den Vorschriften, auf die Bezug genommen wird (Rechtsgrundverweisung, dh, die Voraussetzungen dieser Vorschriften sind eben...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. § 3c EStG i. V. m. § 3 Nr. 26 EStG

Tz. 49 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) ist auch dann anwendbar, wenn im Zusammenhang mit der nebenberuflichen Tätigkeit höhere Aufwendungen (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) geltend gemacht werden, die den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) i. H. v. 3 300 EUR übersteigen. Tz. 50 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Das Abzugsverbot des § 3c EStG (An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Bergkemper, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2007, 114, FR 2007, 94; Waldhoff, Die steuerfreie Kostenpauschale der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, FR 2007, 225; Bergkemper, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2007, 308, FR 2007, 499; von Bornhaupt, LStR 2008, BB 2007, 2708; Drysch, Die steuerfreie Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete – ein verfassungswidriges Privileg,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eca) Allgemeines

Rn. 1021 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG definiert den Begriff nicht, genauso wenig wie § 18 Abs 1 Nr 1 EStG. Die dortigen Ausführungen können entsprechend herangezogen werden (BFH BStBl II 2007, 702; OFD Ffm vom 06.09.2006, DStR 2007, 72, s § 18 Rn 9 ff (Güroff)). Eine künstlerische Tätigkeit liegt nach BFH BStBl II 1992, 353 (ähnlich BFH BStBl II 2007, 702; Ross ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1673 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Insbesondere folgende verfassungsrechtliche Fragen stellen sich zu § 3 Nr 45 EStG: Vereinfachungsfunktion: Unter dem Gesichtspunkt, dass eine Erfassung der sonst stpfl Vorteile mit vertretbarem Aufwand kaum möglich wäre, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch s Rn 5. Nutzerkreis: Die Vorschrift befreit nur die Privatnutzung bet...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Ratschläge, Empfehlungen, Gestaltungstipps

Tz. 72 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Eine nebenberufliche Tätigkeit sollte immer auf die Merkmale einer Arbeitnehmertätigkeit oder eines freien Berufs untersucht werden. Dies gilt auch unter den Gesichtspunkten der Scheinselbständigkeit. Handelt es sich um gemischte Tätigkeiten, die nicht insgesamt unter die gesetzliche Vorschrift des § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) eingeordnet werd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Begünstigter Personenkreis

Rn. 1067 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus der Verbindung in § 3 Nr 26b EStG mit § 3 Nr 26 EStG ergibt sich, dass nur ehrenamtliche Betreuer begünstigt sind (aA wohl Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 26b EStG Rz 2; auch s Rn 1066c).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) § 3 Nr 12 S 1 EStG

Rn. 413 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Vorschrift ist kein WK-Ersatz (glA Bergkemper, FR 1995, 738). So gelten zB Ministerialzulagen und oberstgerichtliche Zulagen keinen echten Dienstaufwand (= WK) ab, sondern sind Teil des Arbeitslohns, der stpfl ist (s Rn 435).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 37. Gesetz zur Änderung der AO und des EStG vom 25.06.1980, BStBl I 80, 395

Rn. 45 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Art 2 des Gesetzes fügt mit Wirkung ab dem VZ 1980 eine neue Nr 26 in § 3 über die Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten ein (sog Übungsleiter- Freibetrag).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Verweisungen

Rn. 1058 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Folgende Ausführungen gelten entsprechend, soweit nicht schon in den Rn 1057–1057b behandelt: zur Funktion des Betrages s Rn 1029a der Betrag als Jahresbetrag s Rn 1030, 1030a der Betrag als Einmalbetrag s Rn 1030b, 1030c der Betrag als Freibetrag s Rn 1030d der Bezugspunkt des Freibetrags s Rn 1030e zu Aufwandsentschädigungen s Rn 1031. Rn. 105...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Verfassungsrecht

Rn. 964 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BStBl II 1994, 944 hielt es für verfassungsrechtlich zulässig (Art 3 Abs 1 GG), dass der Gesetzgeber nur Aufwandsentschädigungen aus pädagogischen Einnahmen, nicht aber aus sonstigen karitativen Tätigkeiten steuerfrei stellte. Zu beachten ist allerdings, dass sich diese Entscheidung auf die VZ 1987–1989 bezog, also auf den Zeitraum vor ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Allgemeines

Rn. 965 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Gemeinsames Merkmal aller in § 3 Nr 26 EStG genannten nebenberuflichen Tätigkeiten ist, dass die daraus resultierenden Aufwandsentschädigungen im "Dienst" oder "Auftrag" erfolgen müssen. Dabei ist zu verstehen (BFH BStBl II 1986, 401; 1988, 890; 1990, 686; BFH/NV 1988, 150; FG Köln vom 20.01.2022, 15 K 1317/19, EFG 2022, 572 rkr; Ross in Fr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebc) Ausbilder oder vergleichbare Tätigkeit

Rn. 1018b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Ausbilder" sind danach Personen, die die geistigen und leiblichen Fähigkeiten anderer Menschen durch Ausbildung vorhandener Anlagen entwickeln, zB durch eine unterrichtende Tätigkeit. Für die Frage der "Vergleichbarkeit" reichen die sozialen Ergebnisse der Tätigkeit nicht aus, es entscheidet die Art der Tätigkeit, hier der pädagogischen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Europarecht

Rn. 426 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 12 S 1 EStG befreit nur Zahlungen aus einer Bundes- oder Landeskasse. ME ist im Wege europarechtskonformer Auslegung der Vorschrift damit auch eine EU-/EWR-ausländische Kasse gemeint, sofern sie einer deutschen Bundes- oder Landeskasse vergleichbar ist. Auch s Rn 442 "Europaparlament". Rn. 427–429 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Förderung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen) Zwecke

Tz. 24 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Begriffe der gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke ergeben sich aus den §§ 52–54 AO (Anhang 1b). Eine Tätigkeit dient auch dann der selbstlosen Förderung begünstigter Zwecke, wenn sie diesen Zwecken nur mittelbar zugutekommt. Wird die Tätigkeit im Rahmen der Erfüllung der Satzungszwecke einer juristischen Person ausgeübt, die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Ein Fall aus der Rspr

Rn. 1015 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Eine Lehrerin, die statt der 28 Stunden einer Vollzeitkraft (mindestens) 12 Wochenstunden gibt, erteilt damit mehr als 1/3 der Zeit einer Vollzeitkraft Unterricht und kann § 3 Nr 26 EStG für die erhaltene Aufwandsentschädigung nicht geltend machen (BFH BFH/NV 1991, 811; 1993, 97).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Allgemeines

Rn. 1017 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG begünstigt nur bestimmte Tätigkeiten (... "als Übungsleiter, Ausbilder..."). Ob die Person entweder als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer anzusehen ist oder eine jeweils vergleichbare Tätigkeit ausübt, bedarf wegen derselben Rechtsfolge keiner genauen Abgrenzung. Auch der BFH (zB BFH BStBl II 1986, 398) trennt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1260 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 35 EStG befreit – ab VZ 1995 (eingefügt durch PostneuordnungsG – PTNeuOG – vom 14.09.1994, BGBl I 1994, 2325) – die Einnahmen der bei folgenden privatisierten Unternehmen beschäftigten Beamten (vormals: Deutsche Bundespost, s Art 3 PTNeuOG): Deutsche Post AG Deutsche Postbank AG Deutsche Telekom AG. Rn. 1260a Stand: EL 170 – ET: 01/202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eba) Allgemeines

Rn. 1018 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG zählt die begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten auf:mehr