Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenerstattung

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Hinweis auf begrenzte Kostenerstattung

Rz. 687 Ist der Gegner des Mandanten zur Erstattung seiner Kosten verpflichtet, muss er ihm nur die gesetzliche Vergütung erstatten. Vereinbart der RA daher mit seinem Auftraggeber eine Vergütung, die von der gesetzlichen Regelung abweicht, muss die Vereinbarung einen Hinweis darauf enthalten, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Fal...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.3 Kostenerstattung

Neben dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung werden weitergehende Aufwendungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlprozesses vom Staat erstattet. § 58d Abs. 4 SG regelt für die Erstattung von Aufwendungen für das Beratungsgespräch die entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz. Um die Mehrkosten für die vorübergehende Beschäftigung einer anderen Person am Ar...mehr

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Homeoffice / 3.2 Pauschaler Kostenersatz

Pauschaler Kostenersatz für die dem Arbeitnehmer durch das Homeoffice entstehenden Kosten (z. B. anteilige Miete, Strom, Telefon) ist immer steuerpflichtiger Arbeitslohn. Nutzt der Arbeitnehmer seine eigene Hardware und Software und trägt er seine Telefon- und Internetkosten selbst, kann der Arbeitgeber Barzuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für dessen privaten I...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.1.2 Andere steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

Aufwandsentschädigungen, die aus öffentlichen Kassen an Personen gezahlt werden, die öffentliche Dienste leisten, sind steuerfrei soweit sie nicht für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden oder den Aufwand, der dem Empfänger erwächst, offenbar übersteigen.[1] Hierunter fallen Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Ortsvorsteher[2], Gemeinde- und Stadtratsmitgliede...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.1.1 Steuerfreie gesetzliche Aufwandsentschädigungen

Aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlte Bezüge, die als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden, bleiben nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei, wenn sie auf einem Bundes- oder Landesgesetz oder auf einer bundes- oder landesgesetzlichen Ermächtigung beruhen oder von der Bundesregierung oder einer Landesregierung als Aufwandsentschädigung festgesetzt sind.mehr

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China / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Australien / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Brasilien / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Chile / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Wehrübung / 8 Kostenerstattung für Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann sich folgende Kosten erstatten lassen, die während einer Wehrübung entstehen: Mehrkosten für die vorübergehende Beschäftigung von 2 Personen am gleichen Arbeitsplatz, damit die dem Arbeitgeber durch eine vorzeitige Beendigung der Wehrübung entstehenden Lohnkosten einer Doppelbesetzung ausgeglichen werden. Erforderlich ist ein Antrag, der innerhalb von 6 M...mehr

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Wehrdienst / 7 Kostenerstattung für Arbeitgeber

Um die Attraktivität insbesondere des freiwilligen Wehrdienstes zu steigern, können dem Arbeitgeber entstehende Mehraufwendungen und Kosten wie folgt erstattet werden: Mehrkosten für die vorübergehende Beschäftigung von 2 Personen am gleichen Arbeitsplatz[1] können übernommen werden, damit die dem Arbeitgeber durch eine vorzeitige Beendigung des Wehrdienstes bzw. der Eignungs...mehr

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Indien / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Quebec / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Marokko / 6.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wär...mehr

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Uruguay / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Häusliche Krankenpflege / 8 Kostenerstattung für selbst beschaffte Ersatzkraft

Hat die Krankenkasse nicht die Möglichkeit, eine Kraft für die häusliche Krankenpflege zu stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbst beschaffte Kraft in angemessener Höhe zu erstatten. Die Krankenkasse sieht in der Regel von der Stellung einer Ersatzkraft ab, wenn ein nicht im Haushalt lebender Angehöriger die Pflege für ein...mehr

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Kanada / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Korea / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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USA / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Japan / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Albanien / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Republik Moldau / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Aufwandsentschädigung / 2 Aufwandsentschädigung im öffentlichen Bereich

2.1 Zahlung aus öffentlichen Kassen Im öffentlichen Dienst gezahlte Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt und im Haushaltsplan des Bundes oder eines Landes ausgewiesen sind.[1] Andere Aufwandsentschädigungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z. B. Gemeinden, Landkreise) sind steuerfrei, wenn sie aus öffentlichen...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3.1 Beitragsberechnung aus der Aufwandsentschädigung

Für die Beitragsberechnung gilt eine Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts nur insoweit als beitragspflichtiges Entgelt, als die Entschädigung über den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand hinausgeht (und z. B. Verdienstausfall ersetzt). Grundsätzlich stellen die in der Sozialversicherung an ehrenamtlich Tätige gezahlten Aufwandsentschädigungen beitragspfl...mehr

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Aufwandsentschädigung / 4 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften[1] sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten den Freibetrag von jährlich 3.300 EUR [2] (2025: 3.000 EUR) nicht überschreiten.[3] Nach der neuen Gesetzessystematik verweist das Vormundschaftsrecht auf das Betreuungsrecht, ni...mehr

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Ehrenamt / 2.3.3 Steuerfreie gesetzliche Aufwandsentschädigungen

Bezüge, die aus einer Bundes- oder Landeskasse gezahlt werden, bleiben steuerfrei, wenn sie bundesgesetzlich oder landesgesetzlich als Aufwandsentschädigung festgesetzt und im Haushaltsplan unter einem eigenen Titel aus Aufwandsentschädigung ausgewiesen sind.[1] Dieser großzügigen Steuerbefreiung liegt der Gedanke zugrunde, dass die öffentliche Hand für das Ehrenamt nur die e...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.1 Abgeordnetenbezüge und Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Volksvertretungen

Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Übergangsgelder, Überbrückungsgelder, Sterbegelder, Versorgungsabfindungen und Versorgungsbezüge, die aufgrund des Abgeordnetengesetzes (z. B. Bundestagsabgeordnete nach § 11 AbgG) oder des Europaabgeordnetengesetzes (Abgeordnete des Europäischen Parlaments nach § 9 EuAbgG), sowie vergleich...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.3 Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer

Für diese Aufwandsentschädigungen kommt eine Steuerbefreiung weder nach § 3 Nr. 12 EStG noch nach § 3 Nr. 26 EStG in Betracht. Ehrenamtliche Betreuer handeln wegen der rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung des Vormundschafts- und Betreuungswesens im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.[1] § 3 Nr. 26b EStG enthält eine spezielle Steuerbe...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3 Aufwandsentschädigung/beitragspflichtiges Entgelt

3.1 Beitragsberechnung aus der Aufwandsentschädigung Für die Beitragsberechnung gilt eine Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts nur insoweit als beitragspflichtiges Entgelt, als die Entschädigung über den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand hinausgeht (und z. B. Verdienstausfall ersetzt). Grundsätzlich stellen die in der Sozialversicherung an ehrenamtlich ...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.6.3 Kürzung des geldwerten Vorteils / steuerfreier Auslagenersatz

Die Stromladekosten des Arbeitnehmers für die Privatnutzung des E-Dienstwagens mindern als Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil. Zur Vereinfachung der Lohnabrechnung hat die Finanzverwaltung bis 31.12.2025 Monatspauschalen für (Hybrid-)Elektro-Dienstwagen für das Anrechnen des arbeitnehmerfinanzierten Stromtankens auf den Nutzungswert bzw. des steuerfreien Auslagenersatzes...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 4.1.3 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Der steuerfreie Teil der Aufwandsentschädigung für Übungsleiter bzw. die Ehrenamtspauschale gehören nicht zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Steuerfreie Entschädigungen sind bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Die Freibeträge sind bei der Beurteilung eines Minijobs insgesamt bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr zu b...mehr

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Aufwandsentschädigung / 3 Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Tätigkeiten

Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Erzieher, Betreuer oder aus vergleichbaren Tätigkeiten sowie aus nebenberuflichen künstlerischen oder pflegerischen Tätigkeiten bleiben bis zu einem jährlichen Betrag von 3.300 EUR [1] (2025: 3.000 EUR) steuerfrei.[2] Dies gilt nur dann, wenn diese Tätigkeiten im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen ...mehr

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Aufwandsentschädigung / 2.2 Ehrenamtsfreibetrag

Die Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts ist beitragspflichtiges Entgelt in der Höhe, wie sie den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand übersteigt. Für bestimmte nebenberuflich ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeiten gilt ein steuerfreier Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von 840 EUR (2020: 720 EUR) im Kalenderjahr nicht als Arbeitsentgelt und ist beitragsfrei zur So...mehr

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Aufwandsentschädigung / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Aufwandsentschädigungen von privaten Arbeitgebern sind grundsätzlich beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, soweit sie steuerpflichtig sind. Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind nur Aufwandsentschädigungen für Verdienstausfall oder Zeitverlust beitragspflichtig. Zur generellen Frage der Abgrenzung zwischen einer ehrenamtlichen Tätigkeit und einer abhängigen sv-pflichtige...mehr

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Praxis-Beispiele: Mindestlohn / 2 Aufwandsentschädigungen

Sachverhalt Arbeitnehmer A erhält eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 250 EUR pro Monat für die durch Dienstreisen entstandenen Fahrkosten neben einer Grundvergütung von 1.300 EUR pro Monat bei einer monatlichen Arbeitszeit von 160 Stunden. Ergebnis Aufwandsentschädigungen sind nach Auffassung des BAG keine Gegenleistung für geleistete Arbeit und zählen bei der Berechnung des ...mehr

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Aufwandsentschädigung / Zusammenfassung

Begriff Eine Aufwandsentschädigung ist die meist pauschalierte zusätzliche Vergütung für besondere Umstände oder Belastungen der Arbeit. Typisches Beispiel sind die Auslösungen im Baugewerbe oder bei Montagearbeitern. Steuerrechtlich gehören Aufwandsentschädigungen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn - allerdings können im öffentlichen Dienst gezahlte Aufwandsentschädigungen i...mehr

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Aufwandsentschädigung / 1 Vertragliche Grundlage

Die Aufwandsentschädigung ist im Gegensatz zum Auslagenersatz Bestandteil des Arbeitsentgelts.[1] Es bedarf einer vertraglichen Grundlage, also eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer individualrechtlichen Vereinbarung, die auch auf einer Gesamtzusage oder auf einer betrieblichen Übung beruhen kann. Auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsat...mehr

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Ehrenamt / 2.3 Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

2.3.1 Einnahmen aus der Tätigkeit in Kammern Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit in Berufs- oder Standesorganisationen als Hilfsgeschäft der i. Ü. selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit sind die Vergütungen als Betriebseinnahmen aus der hauptberuflichen Tätigkeit anzusehen, soweit sie als Ersatz für entgangene Einnahmen gewährt werden; z. B. bei Tätigkeit in Landwirtschaf...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.1 Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

2.1.1 Steuerfreie gesetzliche Aufwandsentschädigungen Aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlte Bezüge, die als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden, bleiben nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei, wenn sie auf einem Bundes- oder Landesgesetz oder auf einer bundes- oder landesgesetzlichen Ermächtigung beruhen oder von der Bundesregierung oder einer Landesregi...mehr

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Aufwandsentschädigung / 2.2 Höhe der Steuerbefreiung

Ist für eine solche Aufwandsentschädigung ein Betrag oder Höchstbetrag durch Gesetz oder Rechtsverordnung bestimmt, so sind bei hauptamtlich Tätigen 100 % der gewährten Aufwandsentschädigung, bei ehrenamtlich Tätigen 33 % der gewährten Aufwandsentschädigung, mind. 250 EUR monatlich steuerfrei. Ist kein Betrag oder Höchstbetrag durch Gesetz oder Rechtsverordnung bestimmt, sind be...mehr

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Aufwandsentschädigung / 2 Pfändbarkeit, Mindestlohn und Schadensersatz

Als Bestandteil des Lohnanspruchs ist die Aufwandsentschädigung außerdem nur in beschränktem Umfang pfändbar: Nach § 850a Nr. 3 ZPO sind Aufwandsentschädigungen unpfändbar, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen. Daneben hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, bei einem schuldhaften Verhalten des Arbeitgebers von diesem Schadensersatz zu verlangen. Aufwandsentschäd...mehr

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Aufwandsentschädigung / 2.1 Übungsleiterfreibetrag

Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder vergleichbare Tätigkeiten sind beitragsfrei, wenn sie jährlich 3.000 EUR (steuerlicher Übungsleiterfreibetrag; 2020: 2.400 EUR) nicht übersteigen.[1] Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger empfehlen allerdings, dass bei ganzjährig andauernden Beschäftigungen der Betra...mehr

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Aufwandsentschädigung / 2.4 Ehrenamtsfreibetrag nachrangig zu berücksichtigen

Der allgemeine Ehrenamtsfreibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich i. H. v. 960 EUR [1] (2025: 840 EUR) im Jahr kann nicht zusätzlich zu den steuerfreien Aufwandsentschädigungen angesetzt werden.[2] Hinweis Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Feuerwehrleute Soweit die Feuerwehrtätigkeit eine begünstigte Neb...mehr

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Aufwandsentschädigung / 2.1 Zahlung aus öffentlichen Kassen

Im öffentlichen Dienst gezahlte Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt und im Haushaltsplan des Bundes oder eines Landes ausgewiesen sind.[1] Andere Aufwandsentschädigungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z. B. Gemeinden, Landkreise) sind steuerfrei, wenn sie aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leis...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.2 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze bleibt steuerfreier Arbeitslohn außer Betracht, wenn die Steuerfreiheit auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung auslöst. Dies gilt z. B. für Kindergartenzuschüsse, den Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 EUR jährlich, Sachbezüge bis zu 50 EUR monatlich, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Hinweis SFN-Zuschläge währen...mehr

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Aufwandsentschädigung / 2 Freibeträge für bestimmte Personengruppen

2.1 Übungsleiterfreibetrag Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder vergleichbare Tätigkeiten sind beitragsfrei, wenn sie jährlich 3.000 EUR (steuerlicher Übungsleiterfreibetrag; 2020: 2.400 EUR) nicht übersteigen.[1] Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger empfehlen allerdings, dass bei ganzjährig andauernden...mehr

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Aufwandsentschädigung / Arbeitsrecht

1 Vertragliche Grundlage Die Aufwandsentschädigung ist im Gegensatz zum Auslagenersatz Bestandteil des Arbeitsentgelts.[1] Es bedarf einer vertraglichen Grundlage, also eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer individualrechtlichen Vereinbarung, die auch auf einer Gesamtzusage oder auf einer betrieblichen Übung beruhen kann. Auch aus dem arbeitsrechtlichen G...mehr

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Aufwandsentschädigung / Lohnsteuer

1 Steuerfreier Auslagenersatz Zahlt der private Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Aufwandsentschädigungen, zählen sie grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Handelt es sich um durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz, kommt eine Steuerfreiheit in Betracht.[1] Pauschaler Auslagenersatz hingegen führt i. d. R. zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Ausnahmsweise kann pauschale...mehr

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Aufwandsentschädigung / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Bewertung Aufwandsentschädigungen von privaten Arbeitgebern sind grundsätzlich beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, soweit sie steuerpflichtig sind. Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind nur Aufwandsentschädigungen für Verdienstausfall oder Zeitverlust beitragspflichtig. Zur generellen Frage der Abgrenzung zwischen einer ehrenamtlichen Tätigkeit und ...mehr

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Aufwandsentschädigung / 2.3 Übertragung nicht ausgeschöpfter Beträge

Der steuerfreie Mindest- oder Höchstbetrag von 250 EUR monatlich ist grundsätzlich für die Monate zu ermitteln, in denen öffentliche Dienste geleistet werden. Nicht ausgeschöpftes Freibetragsvolumen kann auf andere Monate des Kalenderjahres übertragen werden. Für die Ermittlung der Anzahl der in Betracht kommenden Monate ist die Dauer der hauptamtlichen oder ehrenamtlichen F...mehr