Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenerstattung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Dienstkleidung, die nach der staatlichen Dienstkleidungsordnung für Forstbeamte vorgeschrieben und als Dienstkleidungs- und Uniformteile dauerhaft gekennzeichnet sind, gehören zur typischen Berufskleidung (EFG 1987, 552); das gilt aber nicht für einen Lodenmantel (BFH 179, 403 = BStBl 1996 II, 202; H 3.31 LStH). Zahlungen an die Forstkleider...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Firmenkreditkarte

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Stellt der > Arbeitgeber seinem > Arbeitnehmer eine Kreditkarte zur Verfügung, deren Umsätze einem Firmenkonto belastet werden, und kann der ArbN mit dieser Karte auch private Aufwendungen bezahlen, so kann die Nutzung der Karte für private Zwecke grundsätzlich zu einem Sachbezug im Wert der ersparten Gebühren führen. Benutzt der ArbN die Kar...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Bemessung in Anlehnung an das BUKG und die AUV

Rz. 57 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Im Regelfall erkennt das FA ohne Darlegung der beruflichen Veranlassung die dem ArbN erwachsenen Umzugskosten als WK bis zur Höhe der Vergütungen an, die das BUKG und die AUV – mit Ausnahme der §§ 19 und 21 AUV – vorsehen (> Anh 12.1 und 12.2). Rz. 58 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit das BUKG/die AUV keinen Kostennachweis fordert, genügt es,...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts

Tz. 28 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Für die Frage, ob das Arbeitsentgelt 603 EUR monatlich übersteigt, ist zunächst vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Einmalige Einnahmen (z. B. Sonderzuwendungen), die aufgrund tarifvertraglicher oder sonstiger Vereinbarungen mindestens einmal jährlich zu erwarten sind, müssen mitberücksichtigt werden. Die Höhe einer solchen Zuwendung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.1 Grundsatz des abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraums vor der Geburt (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 30 Für die Sonderkonstellationen der Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit, in denen die zum Elterngeldbezug berechtigte Person entweder im 12-Kalendermonatszeitraum nach Abs. 1 oder im Bemessungszeitraum nach Abs. 2 auch Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit erzielt hatte (sog. Fall von "Mischeinkünften"[1]), ist ebenfalls der letz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Einnahmen in Geld oder Geldeswert

Rz. 5 Die Einnahmen in Geld oder Geldeswert bilden die Ausgangsgröße bei der Ermittlung des Überschusses. Bei der Ermittlung dieser Einnahmen sind neben den §§ 8-9a EStG auch die §§ 19, 19a EStG zu beachten. Einnahmen in Geldeswert sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG: Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge (bspw. in Form der auch privaten Nutzung eines vom Ar...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Gemeinschaft de... / 2.2 Eigenmacht des Verwalters

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, alle Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen. Die Grenzen dessen, was der Verwalter insoweit eigenständig veranlassen kann und wann er einen Beschluss der Wohnungseigentümer herbeiführen muss, richten sich m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.18 Krankenhäuser und andere soziale Einrichtungen (Nr. 20)

Rz. 57 Für die GewSt ist eine eigenständige Steuerbefreiung in Nr. 20 geregelt. Diese ist der Steuerbefreiung in der USt ähnlich und teilweise sogar identisch; allerdings gibt es auch Abweichungen für einzelne Bereiche. Es lassen sich daher keine zwingenden Rückschlüsse von einer USt-Befreiung auf eine etwaige GewSt-Befreiung ziehen.[1] Grundsätzlich handelt es sich bei der ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Gemeinschaft de... / 1.3 Notgeschäftsführung

Jeder Wohnungseigentümer ist nach § 18 Abs. 3 WEG berechtigt, Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung eines dem Gemeinschaftseigentum unmittelbar drohenden Schadens notwendig sind. Voraussetzung ist, dass überhaupt ein Fall der Notgeschäftsführung vorliegt. Ein Wohnungseigentümer, der ohne ausdrückliche Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer Arbeiten am Gemeinschaftseigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Slowakei / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vergütung und Auslagenersatz

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Vergütung und Auslagenersatz des Sonderprüfers bestimmen sich gemäß § 258 Abs. 5 AktG nach der Sondervorschrift des § 142 Abs. 6 AktG. Diese Vorschrift entspricht § 318 Abs. 5 (Vergütung und Auslagenersatz bei gerichtlicher Bestellung des AP). Danach setzt das Gericht die dem Sonderprüfer zustehende Vergütung und zu erstattenden Auslagen fes...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Kosten des Verfahrens

Rn. 29 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In Übereinstimmung mit § 1 Abs. 2 Nr. 1 GNotKG werden die Gebühren für die gerichtliche Entscheidung über abschließende Feststellungen des Sonderprüfers nach dem GNotKG erhoben. Gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 GNotKG kann eine Geschäftswertfestsetzung für Rechtsmittel von Amts wegen erfolgen. Für ein von der Gesellschaft eingeleitetes Verfahren träg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Kosten der Sonderprüfung

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 258 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 146 AktG trägt die Gesellschaft neben den Kosten der Prüfung (Vergütung des Sonderprüfers nebst Auslagenerstattung; vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 115) auch die Gerichtskosten, wenn das Gericht dem Antrag stattgibt und den Sonderprüfer bestellt. Lehnt das Gericht den Antrag ab, so sind den Antragstellern die...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / 4.3.2 Interessen des vermietenden Wohnungseigentümers

Konservierungsinteresse Aufseiten des Vermieters ist zunächst sein Konservierungsinteresse zu berücksichtigen. Dieses besteht darin, dass durch eine bauliche Veränderung nicht in die Substanz der Mietsache eingegriffen wird. Dieses Interesse ist typischerweise umso gewichtiger, je umfangreicher der beabsichtigte Eingriff ist. Selbstverständlich ist auch zu berücksichtigen, ob...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 3. Gewährte und geschuldete Vergütung

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Berichtsgegenstand ist nicht die Gesamtorganvergütung, sondern die Vergütung der einzelnen – gegenwärtigen und früheren – Mitglieder des Vorstands und AR im Berichtszeitraum. Die Berichtspflicht hat dabei die gewährte und geschuldete Vergütung zu umfassen. Die gewährte Vergütung beinhaltet jeden tatsächlichen Zufluss, bspw. auch aufgrund nicht...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 4 Bekanntmachung

Auch wenn es lediglich einen formalen Mangel darstellt, wenn der Verwalter den Wohnungseigentümern den Entwurf der ihre Sondereigentumseinheit betreffenden Jahreseinzelabrechnung nicht übersendet, sollte der Verwalter das insoweit noch nach früherer Rechtslage bestehende Erfordernis durchaus weiter beachten, da dies bereits in der Rechtsprechung gefordert wurde.[1] Hiernach ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan / 2.2.3 Entgelte für Verwaltungsbeirat

Soweit der Verwaltungsbeirat einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung hat, ist der voraussichtlich entstehende Kostenaufwand auf Grundlage des Durchschnitts der letzten 3 Jahre zu schätzen. Hat der Verwaltungsbeirat (zusätzlich) Anspruch auf ein Honorar, ist dieses freilich ebenfalls zu berücksichtigen. Aus Transparenzgründen dürfen Aufwandsentschädigung und/oder Beiratshono...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 2.1.2 Verfahrenskostenbelastung

Seit Inkrafttreten des WEMoG kann das Gericht dem Verwalter keine Verfahrenskosten mehr auferlegen. Die Bestimmung des § 49 Abs. 2 WEG a. F. existiert nicht mehr. Dies hat vor allem einen praxisrelevanten Hintergrund: Bereits nach früherem Recht führte eine durch das Gericht unterlassene Verfahrenskostenbelastung des Verwalters nicht dazu, dass die Wohnungseigentümer vom Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4.3 Ausschließlichkeit der Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes

Rz. 53 Die Tätigkeit des Grundstücksunternehmens muss sich ausschließlich auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes beziehen. Weitere Tätigkeiten führen, sofern es sich nicht um erlaubte, aber nicht begünstigte Tätigkeiten i. S. d. § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG handelt, in vollem Umfang, selbst bei Geringfügigkeit, zur Versagung der erweiterten Kürzung.[1] Von daher sc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 4 "Störer"-Haftung

Der Verwalter kann auch als öffentlich-rechtlicher Störer in Betracht kommen. Grundsätzlich kann der Verwalter lediglich hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums in Anspruch genommen werden. Sind allein das Sondereigentum und/oder das Privateigentum an den darin befindlichen Gegenständen betroffen, kann der Verwalter nicht als Störer in Anspruch genommen werden. Auf dieses er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Modernisierungskosten bei Gebäuden

Kommentar Einordnung des neuen BMF-Schreibens Die Finanzverwaltung hat zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten (AK), Herstellungskosten (HK) und anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG Stellung bezogen. Hier ein Überblick zu den wichtigsten Punkten des BMF-Schreibens. Kosten bei der Modernisierung von Wohngebäuden Wenn Vermieter ihr Mietobjekt modernisieren, sind sie steuerlich in der Regel sehr daran interessiert, die anfallenden Kosten sofort al...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 1.2.1 Mitarbeiter

Eine Haftung kann den Verwalter stets auch dann treffen, wenn er sich nicht selbst in Person einer Pflichtverletzung schuldig gemacht hat, sondern einem seiner Mitarbeiter der Vorwurf einer Pflichtverletzung zu machen ist. Nach der Bestimmung des § 278 Satz 1 BGB hat der Schuldner nämlich ein Verschulden der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedien...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abmahnung Die Abmahnungsbefugnis gegenüber dem Verwalter steht nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer zu. Bei dilatorischem Verhalten des Verwalters können allenfalls dem Verband – als Vertragspartner des Verwalters – Ersatzansprüche zustehen.[1] Anspruchsverzicht Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über den Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.2.2 Abweichende Kostenverteilungsschlüssel

Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG ist durch Vereinbarung abdingbar. So wird in vielen Gemeinschaftsordnungen eine abweichende Kostenverteilung vereinbart, die für unterschiedliche Kostenarten verschiedene Verteilungsschlüssel vorsieht, die dem Gerechtigkeitsempfinden der Eigentümer eher entsprechen oder aus anderen Gründen praktikabler erscheinen. So wird z. B. häufi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6 Entscheidung über die Rücknahme (Abs. 2 S. 2)

Rz. 47 Nach § 72 Abs. 2 S. 2 FGO stellt das mit der Sache befasste Gericht nach Eintritt der Wirkung einer Rücknahmeerklärung das Verfahren durch einen sog. Einstellungsbeschluss ein.[1] Allerdings wird im Einstellungsbeschluss eine Entscheidung über das Vorliegen einer Klagerücknahme oder deren Wirksamkeit nicht getroffen; so dass dem Beschluss nur eine deklaratorische Bede...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.7.2 Ausnahmen

Keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben folgende Gruppen: Auszubildende nach dem BBiG (diese erhalten eine Ausbildungs-Vergütung nach § 17 BBiG bzw. TVAöD), einschließlich berufsausbildungsvorbereitender Maßnahmen (§ 22 Abs. 3 MiLoG). Die ausdrückliche Nennung der Auszubildenden hat lediglich klarstellenden Charakter,[1] da Auszubildende nicht in einem Arbeitsv...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.3.2 Höhe der Kostenerstattung

Rz. 27 Bei einer vom Rehabilitanden selbst gewählten Ersatzkraft (Privatperson) oder bei einem von ihm selbst gewählten Haushaltshilfeunternehmen, das kein Vertragspartner des Rehabilitationsträgers ist, erstattet der Rehabilitationsträger die Auslagen des Rehabilitanden gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 SGB IX i. V. m. § 38 SGB V in angemessener Höhe. Dieses bedeutet, dass die zu er...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.6 Antrag auf Haushaltshilfe; Antragsverfahren

Rz. 37 Dem Grunde nach ist die Haushaltshilfe eine Dienst- bzw. Naturalleistung. Sie ist, von dringenden Fällen abgesehen (BSG, Urteil v. 24.9.2002, B 3 KR 2/02 R), vor ihrer Inanspruchnahme beim Rehabilitationsträger zu beantragen; denn dem Rehabilitanden steht ein Anspruch auf Kostenerstattung nur zu, wenn er erklärt, die Haushaltshilfe nicht als Naturalleistung (= z. B. V...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.8 Unterbringung der Kinder außerhalb des eigenen Haushalts (Abs. 2, 2. Alternative)

Rz. 42 Bei der Haushaltshilfe handelt es sich in erster Linie um die Weiterführung der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in der Wohnung des Rehabilitanden während dessen Abwesenheit/Verhinderung. Diese Weiterführung des Haushalts umfasst bei Bedarf auch die Beaufsichtigung und Betreuung der in dem Haushalt lebenden Kinder während der Einsatzzeit. Auf Wunsch des Rehabilitanden...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.4.1 Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad oder Ehegatte

Rz. 28 Nach den Intensionen des Gesetzgebers gehört die Führung des Haushalts bei Verwandten und Verschwägerten bis zum 2. Grad zu den Familienpflichten, die selbstverständlich sind und nicht vergütet werden. Die Regelung scheint wegen des Grundsatzes der Solidarität und der Eigenverantwortung (§ 1 SGB IX, § 1 SGB V) sachgerecht. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Gr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.8 Unterbringung der Kinder außerhalb des Haushalts

Rz. 36 Auf Wunsch des Rehabilitanden kann die Unterbringung der im Haushalt lebenden Kinder für die Dauer seiner Abwesenheit auch außerhalb des eigenen Haushalts erfolgen. Bezüglich der Einzelheiten der Kostenerstattung für die außerhäusige Unterbringung wird auf Rz. 42 ff. verwiesen.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.1 Rehabilitationsträger stellt eigenes professionelles Personal

Rz. 24 Die Gewährung einer Haushaltshilfe stellt grundsätzlich eine Sachleistung dar. Die Leistung wird von der Systematik des Gesetzgebers in erster Linie von dem Personal des jeweiligen Rehabilitationsträgers in Form einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt. In der Vergangenheit beschäftigten sogar einige wenige Rehabilitationsträger professionelle Haushaltshilfskräfte ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.6 Selbstgewählte Ersatzkraft von einem karitativen Verband oder von sonstigen Dienstleistern

Rz. 33 Hat sich der Rehabilitand nach vorheriger Einbindung des Rehabilitationsträgers (vgl. Rz. 37) als Ersatzkraft zur Fortführung des Haushalts nicht eine Privatperson, sondern eine qualifizierte Fachkraft von einem Wohlfahrtsverband oder einer vergleichbaren Einrichtung/Institution beschafft, sind die hierdurch anfallenden notwendigen Kosten auch dann zu erstatten, wenn ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.7 Unbezahlter Urlaub

Rz. 34 Wie bereits unter Rz. 15 f. erwähnt, kann der Rehabilitand keine Haushaltshilfe beanspruchen, wenn im Haushalt eine andere Person (z. B. der Ehegatte oder der Lebenspartner, Großmutter, im Haushalt lebende volljährige Schwester) lebt, die den Haushalt weiterführen kann. In der Praxis sind im Familienhaushalt lebende Ehegatten/Partner/Großeltern etc. oft aus beruflichen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.7 Mitnahme des Kindes in die Rehabilitationseinrichtung (Abs. 2, 1. Alternative)

Rz. 38 Eine Mitnahme eines oder mehrerer Kinder an den Ort der Rehabilitations-/Teilhabeleistung kommt nach § 74 Abs. 2 auf Antrag des Rehabilitanden in Betracht, wenn der Rehabilitand keine andere Betreuung des Kindes oder der Kinder durch Verwandte/Verschwägerte bis zum 2. Grad sicherstellen kann oder Gründe bestehen, die Betreuung des Kindes während der Abwesenheit des Reh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.1.1.2 Nicht zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt

Rz. 11 Nicht zum Arbeitsentgelt i. S.d. § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 gehören vor allem: einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das während des Bezuges von Übergangsgeld gezahlt wird (§ 72 Abs. 1 Nr. 1); unter "einmalig gezahltem Arbeitsentgelt" sind die dem Arbeitsentgelt zuzurechnenden Zuwendungen zu verstehen, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 Das Recht der Grundsicherung nach Abs. 1 bringt das sog. sozio-kulturelle Existenzminimum zum Ausdruck, das der verfassungsrechtlich gesicherten Würde des Menschen und dem Sozialstaatsgebot zu entsprechen hat. Rz. 4 Unter dem Begriff der Arbeitsuchenden sind tatsächlich erwerbsfähige Menschen zu verstehen. Darunter fallen Menschen, die Arbeit suchen, Arbeitslose, aber a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 – Anlage Gem / 8 Durchführung von sportlichen Veranstaltungen gegen Entgelt

Vor Zeilen 39–49b Die Zeilen 39–49b fassen bestimmte Angaben zusammen, die erforderlich sind, um die Steuerbegünstigung von Sportvereinen zu überprüfen. Die Besonderheit der Besteuerung bei Sportvereinen besteht darin, dass sie bei sportlichen Veranstaltungen wählen können, ob diese nach § 67a Abs. 1 AO (sportliche Veranstaltungen als Zweckbetriebe, wenn die Einnahmen die Zwec...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Telemedizin in der betriebs... / 3.3 Anbindung Telematikinfrastruktur zur Nutzung der elektronischen Patientenakte

Einen wichtigen Schritt zur ganzheitlichen medizinischen Versorgung ist die Einigung der 3 arbeitsmedizinischen Fachverbände mit dem GKV-Spitzenverband zur Kostenerstattung der Anbindung der Betriebsärzte an die Telematikinfrastruktur (TI). Seit 2025 haben Betriebsärzte durch die TI-Anbindung Zugang zu digitalen medizinischen Kommunikationssystemen. Außerdem steht ihnen der p...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 – Anlage Gen... / 3.1 Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 3–20 In diesen Zeilen werden die Einnahmepositionen der Gewinn- und Verlustrechnung danach zugeordnet, ob es sich um nicht begünstigte Einnahmen handelt. Diese Einnahmen verstehen sich ohne Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer wird erst in Zeile 28 zugeordnet. Zeile 3 In dieser Zeile sind die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung zuzuordnen. Begünstigt ist die Bewirtsch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 1.3.3 Befreiung in Sonderfällen

Nach Abschn. 18.6 UStAE kann das Finanzamt unabhängig von der Regelung des § 18 Abs. 2 Satz 3 UStG den Unternehmer in Sonderfällen von der Abgabe der Voranmeldungen befreien. Solche Sonderfälle sind u. a. vorgesehen für: Unternehmer, bei denen in bestimmten Voranmeldungszeiträumen regelmäßig keine Umsatzsteuer entsteht, z. B. bei Aufsichtsratsmitgliedern, deren Tätigkeit jähr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Private Krankenzusatzversic... / 2 Abgrenzung zu Wahltarifen und Satzungsleistungen durch gesetzliche Krankenkassen

Laut § 53 SGB V dürfen die gesetzlichen Krankenkassen sog. Wahlleistungen anbieten. Im Einzelnen sind das Folgende: Selbstbehalt Beitragsrückerstattung Besondere Versorgungsformen (z. B. Hausarzttarife) Kostenerstattung Krankengeld Prämien bei eingeschränktem Leistungsumfang für bestimmte Mitgliedergruppen Diese Wahlleistungen unterscheiden sich von den privaten Zusatzversicherunge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Umsätze

Rz. 42 Als andere kulturelle Veranstaltungen kommen insbesondere z. B. Musikwettbewerbe, Volkswandertage, Schützen- und Trachtenfeste in Betracht.[1] Rz. 43 Der Begriff der sportlichen Veranstaltung deckt sich gesetzestechnisch mit dem in § 67a AO verwendeten Begriff.[2] Nach Nr. 3 des AEAO zu § 67a AO ist als sportliche Veranstaltung die organisatorische Maßnahme eines Sport...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 3.7 Exkurs: Abbildung steuerlicher Nebenleistungen, Steuerbußen und Steuerstrafen

Rz. 107 § 3 Abs. 4 AO regelt abschließend den Umfang steuerlicher Nebenleistungen. Zu den steuerlichen Nebenleistungen zählen Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2c AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 und 4a AO, Mitwirkungsverzögerungsgeld, einschl. Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld (§ 200a Abs. 2 und 3 AO), Zinsen (§§ 233–237 AO) und Zinsen n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.3 Aufwandsentschädigungen (§ 850a Nr. 3 ZPO)

Rz. 10 § 850a Nr. 3 ZPO bestimmt, dass Aufwandsentschädigungen, Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, Entgelte für selbst gestelltes Arbeitsmaterial sowie Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen unbedingt unpfändbar sind, soweit diese der Höhe nach als üblich einzustufen sind. Unter Aufwandsentschädigungen sind u. a. Reisekostenvergütungen, Umzugskosten, Tagegelder und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.3.3 Kosten

Rz. 14 Es ist umstritten, ob und in welchem Umfang dem Drittschuldner die ihm für die Abgabe der Erklärung entstandenen Kosten zu erstatten sind.[1] Früher wurde zumeist Kostenersatz zugebilligt. Das BAG v. 31.10.1984, 4 AZR 535/82, BB 1985, 1199 hat demgegenüber einen Erstattungsanspruch abgelehnt, insbesondere hinsichtlich der Kosten für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalt...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 8.1 Verbesserung der Haftungsfreistellungen für Vorstände und Vereinsmitglieder

Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es eine, wenn auch nicht sehr bekannte, Haftungsfreistellungsregelung für Vereinsvorstände aber auch für Vereinsmitglieder: Soweit diese Personen leicht fahrlässig einen Schaden verursachen, der durch die Wahrnehmung ihrer Aufträge oder Tätigkeiten entstanden ist, bleiben sie von einer Haftung ihrem Verein gegenüber befreit (§§ 31a, 31b BGB). H...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 8.2 Anpassungen bei der Grundsicherung

Soweit Personen für ihre Mitwirkung in gemeinnützigen Vereinen oder Organisationen Vergütungen erhalten, bleiben diese für bestimmte begünstigte Tätigkeiten für Leistungsbezieher anrechnungsfrei . Wenn daher bei Mitwirkung im gemeinnützigen Verein Aufwandsentschädigungen oder Vergütungen für begünstigte Übungsleitertätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG oder auch für die (bezahlte)...mehr