Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenerstattung

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§ 37 Sozialrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 40 B ist schwerbehindert. Mit Bescheid vom 25.5.2020 hatte das Versorgungsamt verschiedene Behinderungen festgestellt, darunter eine schwere Arthrose beider Daumen. Der GdB wurde auf 70 festgesetzt. Auf einen Verschlimmerungsantrag des B wurde mit Bescheid vom 20.5.2025 als weitere Behinderung anerkannt: Gonarthrose beidseitig. Der Gesamt-GdB wurde jedoch nicht erhöht. D...mehr

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BahnCard / 2.1 Vollamortisation aufgrund von Dienstreisen

Ersetzt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mit (umfangreicher) Reisetätigkeit die Kosten einer BahnCard oder stellt er ihm direkt eine BahnCard zur Verfügung, um auf diese Weise selbst erstattungspflichtige Fahrtkosten für Dienstreisen zu sparen, gehört die BahnCard zu den steuerfreien Reisekosten. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass durch die Anschaffung der Bahn...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 4. Muster: Schiedsrichtervertrag

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 36.18: Schiedsrichtervertrag Zwischen der Firma A. _________________________ – Schiedskläger(in) – vertreten durch RA _________________________ und der Firma B. _________________________ – Schiedsbeklagte(n) – vertreten durch RA _________________________ einerseits und dem Schiedsgericht, bestehend aus Herrn/Frau Vors. ...mehr

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§ 42 Transportrecht / V. Muster: Lagervertrag zwischen Einlagerer und Lagerhalter

Rz. 97 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 42.2: Lagervertrag zwischen Einlagerer und Lagerhalter § 1 Gegenstand des Vertrages (1) Der Einlagerer übergibt dem Lagerhalter alle für den Raum _________________________ (ggf. Verteilungsbezirk konkretisieren) bestimmten Güter und erteilt dem Lagerhalter rechtzeitig alle für ihre sachgerechte Lagerung und Behan...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / II. Kosten

Rz. 35 Das Verfahren vor dem EGMR als solches ist für die Parteien kostenfrei.[187] Auch wenn eine Beschwerde erfolglos ist, ist der Beschwerdeführer nicht zur Erstattung von Kosten verpflichtet, die bei dem Konventionsstaat, gegen den sich die Beschwerde richtet, angefallen sind. Stellt der EGMR eine Rechtsverletzung fest, muss der beklagte Konventionsstaat hingegen die not...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 1. Kosten – Missbrauchsgebühr

Rz. 7 Das Verfahren des BVerfG ist kostenfrei, § 34 Abs. 1 BVerfGG. Es kann allerdings – und dies geschieht zunehmend – eine sog. Missbrauchsgebühr bis zu 2.600 EUR auferlegt werden, sofern die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. Rdn 29) missbräuchlich ist, § 34 Abs. 2 BVerfGG; es handelt sich um eine Gebühr i...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 101 Die Vorpfändung gem. § 845 ZPO [100] beinhaltet die formgebundene Benachrichtigung des Drittschuldners von der unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung in Form einer Forderungspfändung. Entsprechend § 802a Abs. 2 Nr. 5 Hs. 2 ZPO kann sie bereits vor Klauselerteilung und Zustellung erfolgen. Der Gerichtsvollzieher kann – formgebunden nach Anlage 1 der ZVFV – mit ...mehr

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§ 28 Leasing / c) Leistungsverweigerungsrecht bis zur Klärung der Gewährleistungsansprüche mit dem Lieferanten

Rz. 72 Erkennt der Verkäufer die Gewährleistungsrechte des Leasingnehmers nicht an, darf der Leasingnehmer die laufenden und rückständigen Raten, die er nach den oben dargestellten Grundsätzen im Falle der erfolgreichen Geltendmachung vom Leasinggeber zurückverlangen könnte, erst dann vorläufig einstellen, sobald er die ihm übertragenen Rechte gegen den Lieferanten klageweis...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Mangelhaftigkeit von Beschlüssen

Rz. 152 Gesellschafterbeschlüsse können mangelhaft (nichtig oder anfechtbar) sein.[640] Gesellschafter[641] können die Mangelhaftigkeit mit Klagen geltend machen, bei formal (zumal von einem Versammlungsleiter) festgestellten Beschlüssen[642] mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen.[643] Diese sind regelmäßig fristgebunden.[644] Das GmbHG enthält keine Regeln zu Beschlussmän...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 8. Kosten/Gebühren

Rz. 14 Das Einspruchsverfahren ist kostenfrei. Damit gibt der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen jedoch Steine statt Brot. Denn die Auslagen und Gebühren für den Bevollmächtigten erhält der Rechtsbehelfsführer nicht erstattet, wenn er im Rechtsbehelfsverfahren obsiegt. Nur für den Fall, dass der Rechtsbehelfsführer erst im anschließenden finanzgerichtlichen Verfahren Erfolg h...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 3. Mandatsbeschränkung

Rz. 11 Besteht eine Verbindung zu einem ausländischen Staat (siehe Rdn 4) muss zunächst geprüft werden, ob es zu einer Anwendung ausländischen Rechts auf der Grundlage des im Inland geltenden Kollisionsrechts kommt. Führt diese Prüfung zur Anwendung eines fremden Sach- oder Kollisionsrechts (dazu gehört nicht das Unionsrecht oder das für Deutschland geltende Völkervertragsre...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 3. Erschöpfung des Rechtswegs (Subsidiarität) – Anhörungsrüge

Rz. 15 Die Verfassungsbeschwerde kann grds. erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden, § 90 Abs. 2 BVerfGG. Unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch Ausnahmen möglich, § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG; so besteht die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung die Beschwerdeführenden zu Dispositionen zwingt, die später...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 47 Gem. § 556 Abs. 1 BGB können die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten i.S.d. § 2 der BetrKV trägt. Haben die Parteien nichts vereinbart, hat der Vermieter sämtliche Betriebs- und Nebenkosten zu tragen. Für die Überbürdung der Betriebskosten auf den Mieter ist eine eindeutige vertragliche Abrede erforderlich. In Wohnraummietverhältnissen ist...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 2. Gebühren – Gegenstandswert

Rz. 8 Die Anwaltsgebühren in Verfassungsbeschwerdesachen sind nach § 37 Abs. 2 RVG i.V.m. Teil 3 (u.a. öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit) Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 (Revision) des Vergütungsverzeichnisses zu berechnen (RVG-VV 3206, 3207 und 3210). Demnach erhält der Rechtsanwalt im Verfassungsbeschwerdeverfahren eine Verfahrensgebühr nach RVG-VV 3206 i.H.v. 1,6.[36] Mi...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / l) Kosten

Rz. 715 Nach § 12a Abs. 1 S. 2 ArbGG muss der Rechtsanwalt die Prozesspartei vor Abschluss einer Vereinbarung über die Prozessvertretung auf den Ausschluss der Kostenerstattung für seine Hinzuziehung und wegen Zeitversäumnisses hinweisen. Auf Verlangen sind der Prozesspartei die voraussichtlichen Kosten mitzuteilen.[1236] Unterbleibt die vorgeschriebene Belehrung, hat die Pr...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Inhalt der Unterwerfungserklärung

Rz. 18 Mit der Abmahnung wird regelmäßig ein Angebot auf Abschluss eines Unterwerfungsvertrags unterbreitet. Zu diesem Zweck wird üblicherweise der Abmahnung eine vorformulierte Unterwerfungserklärung beigefügt. In dieser sollten die Punkte aufgeführt werden, die nach Meinung des Verletzten eine Wiederholungsgefahr ausräumen. Allerdings muss darauf geachtet werden, die Unter...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 11 Soweit der Anwalt mit dem Mandanten keine gesonderte Abrede über die zu zahlende Vergütung getroffen hat, ergibt sich die Vergütungspflicht der Tätigkeit des Anwaltes aus § 612 BGB. § 612 Abs. 2 BGB verweist dabei bei Bestehen einer Taxe auf die taxmäßige Vergütung ansonsten auf die übliche Vergütung. Die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten ist in § 49b BRAO sowie i...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / VII. Ombudsmann-Verfahren

Rz. 18 Für Privatkunden kann ein Schlichtungsverfahren bei den Bankenombudsmännern/Bankenombudsfrauen durchgeführt werden. Der Bundesverband deutscher Banken,[103] der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR),[104] der Bundesverband Öffentlicher Banken,[105] der Verband der Privaten Bausparkassen[106] sowie die Deutsche Bundesbank[107] haben für die...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Checkliste Schadenpositionen

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§ 42 Transportrecht / a) Vergütung

Rz. 70 Nach § 453 Abs. 2 HGB hat der Spediteur Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die frühere Abrechnungsmöglichkeit zwischen dem Spediteur und seinem Auftraggeber, wonach der Spediteur gem. §§ 408, 409 HGB aF Auslagenersatz plus allgemeine Versendungsprovision verlangen konnte, ist im Gesetz nicht mehr ausdrücklich geregelt. Ergänzend gilt jedoch § 354 HGB. Die zweite ...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 2. Inhalt

Rz. 57 Der Schiedsrichtervertrag sollte mindestens die Parteien, die Schiedsrichter und den Streitgegenstand genau bezeichnen und angeben, wer die Schiedsrichter berufen hat und dass die Schiedsrichter ihr Amt angenommen haben. Empfehlenswert ist auch eine Vereinbarung über die Neubestellung eines Schiedsrichters für den Fall, dass ein Schiedsrichter wegfällt. Mit der Einbezi...mehr

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§ 48 Vereine / e) Satzung und einzelne Satzungsinhalte

Rz. 6 Die Rechtsverhältnisse innerhalb des Vereins werden in Ausübung der Vereinsautonomie durch die Satzung bestimmt, soweit nicht zwingendes Recht nach §§ 25 ff. BGB eingreift. Bestimmte, in § 40 BGB genannte Bestimmungen sind satzungsdispositiv. Im Übrigen sind die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 21 ff. BGB zwingend. Die Satzung mussmehr

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§ 29 Maklerrecht / 2. Form

Rz. 8 Der Maklervertrag ist grundsätzlich formfrei. Ausnahmen bestehen wie folgt:mehr

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§ 27 Kaufrecht / Literaturtipps

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§ 1 Aktienrecht / 3. Anstellungsverhältnis

Rz. 77 Von der Bestellung im Sinne der Begründung der organschaftlichen Position des Vorstands ist das schuldrechtliche Anstellungsverhältnis zu sondern. Es regelt als Dienstvertrag i.S.d. §§ 611 ff., 675 BGB (entgeltliche Geschäftsbesorgung) die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen der AG und dem Vorstand.[81] An Rechten für den Vorstand begründet der Dienstvertrag insbes...mehr

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§ 48 Vereine / 3. Gemeinnützigkeit

Rz. 33 Eingetragene Vereine können den Status der Gemeinnützigkeit erlangen, womit Steuervorteile (§ 52 AO) und die Möglichkeit verbunden sind, Spenden gegen steuerlich berücksichtigungsfähige Spendenquittungen zu vereinnahmen. Um die Gemeinnützigkeit beantragen zu können, gelten für den Zweck und die notwendigen Inhalte der Satzung besondere Vorschriften, die im Wesentliche...mehr

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§ 48 Vereine / IV. Muster: Satzung eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.1: Satzung eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen _________________________; nach der beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz "e.V.". (2) Der Sitz des Vereins ist in _________________________. (3) Geschäftsjahr ist das Kale...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Umfang/Pfändungsgrenze

Rz. 111 Die Pfändung von Arbeitseinkommen verspricht neben der Kontopfändung den besten und erfolgreichsten Zugriff auf das Vermögen des Schuldners.[110] Grund hierfür ist die Tatsache, dass viele Schuldner einer Erwerbstätigkeit nachgehen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 ZPO ist jedes wiederkehrende zahlbare Entgelt für persönliche Arbe...mehr

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§ 48 Vereine / f) Haftung

Rz. 25 Der rechtsfähige Verein haftet für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten selber und ohne Durchgriff auf seine Mitglieder. Für einen deliktischen Schaden, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter einem Dritten zufügt, haftet der Verein beschränkt auf das Vereinsvermögen (§ 31 BGB). Diese Haftung für Organe des ...mehr

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Luxemburg / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Rumänien / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Tschechien / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Finnland / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Italien / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Malta / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Lettland / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Liechtenstein / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Spanien / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Estland / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Irland / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Österreich / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Slowakei / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Ungarn / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Polen / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Dänemark / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Portugal / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Schweden / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Litauen / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Zypern / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Island / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr