Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenerstattung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5 Besonderheiten beim Vorliegen einer Aushilfstätigkeit

Tz. 40 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Werden die Lohnsteuerabzugsbeträge durch den Verein übernommen (Nettolohnvereinbarung), können vor Anwendung der Vorschrift des § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) und der Grundsätze für die Pauschalierung folgende Beträge zunächst steuerfrei gezahlt werden: Reisekosten in Höhe der Pauschsätze Fahrtkosten (aber keine Fahrtkosten für Fahrten zwischen W...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. In welcher Höhe können Werbungskosten/Betriebsausgaben zum Abzug zugelassen werden?

Tz. 68 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Hat ein Steuerpflichtiger, der eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit ausübt, höhere Werbungskosten oder Betriebsausgaben als die nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) genannte Aufwandspauschale, können diese Aufwendungen nur berücksichtigt werden, soweit sie die nach...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Die Sonderregelung in § 22 Nr 4 S 2 EStG

Rn. 473 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Werden einem Abgeordneten zur Abgeltung des durch das Mandat veranlassten Aufwands Aufwandsentschädigungen gezahlt, so darf er die durch das Mandat veranlassten Aufwendungen nicht als WK abziehen. Dazu s § 22 Rn 61 ff (Mues)).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1850 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 50 EStG befreit von der ESt: Rn. 1850a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift ist deklaratorisch, es handelt sich um...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Werkzeuge iSd § 3 Nr 30 EStG

Rn. 1152 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 30 EStG und § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG (s § 9 Rn 83 ff (teller)) sprechen von Werkzeugen, ohne den Begriff zu definieren. Beide Vorschriften sind insoweit einheitlich auszulegen. R 3.30 S 2 LStR 2023 versteht darunter nur solche Hilfsmittel, die zur leichteren Handhabung, zur Herstellung oder Bearbeitung eines Gegenstands verwendet wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Allgemeines

Rn. 1852 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 50 EStG betrifft nicht den WK-Ersatz (BFH BStBl II 2006, 473 FG D'dorf DStRE 2000, 729 rkr, dh dieser ist nicht nach § 3 Nr 50 steuerfrei, H 3.50 LStH 2023, ggf aber nach § 3 Nr 13 oder 16 EStG, s Rn 1853). Umgekehrt sind durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz kein stpfl Arbeitslohn (BFH BStBl II 2006, 473). BFH BStBl II 1972, 137;...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Eintragung eines Freibetrages

Tz. 69 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die steuerfreie Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) für die nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Erzieher oder eine vergleichbare Tätigkeit, i. H. v. 3 300 EUR kann nicht als Jahresfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eines Arbeitnehmers eingetragen bzw. als Lohnsteuerabzugsmerkmal erfasst werden. § 39a Abs. 1 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gca) Definition der öffentlichen Kasse

Rn. 441 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nur die aus öffentlichen Kassen gezahlten anderen Bezüge stellt § 3 Nr 12 S 2 EStG steuerfrei (FG Berlin vom 27.05.2002, 8 K 8658/99, DStRE 2002,1168, rkr). H 3.12 EStH 2021 iVm H 3.11 LStH 2023 "öffentliche Kassen" versteht unter "öffentlichen Kassen" solche der inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (gegen dieses Erford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Steueränderungsgesetz vom 26.07.1957, BStBl I 57, 352

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Änderungen reichen auf dem Gebiet der Ehegattenbesteuerung aufgrund eines Beschlusses des BVerfG v 17.01.1957 (BStBl I 57, 193) weit vor das EStG 1955 zurück. Die §§ 26 bis 26e werden in bestimmt abgegrenzten Fällen auch auf die VZ 1949 bis 1954 angewendet. Im übrigen enthält Art 4 StÄndG einzelne Gültigkeitsbestimmungen, soweit sich nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gda) Hoheitsverwaltung/Fiskalverwaltung

Rn. 444 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Öffentliche Dienste" iSd § 3 Nr 12 S 2 EStGmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfd) Schätzungsrichtlinien aufgrund sonstiger Verwaltungsanweisungen

Rn. 462 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beispiele (für Schätzungsrichtlinien aufgrund sonstiger Verwaltungsanweisungen) für: ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen (zB Gemeinderatsmitglieder – beachte auch § 18 Abs 1 Nr 3 EStG: für Bayern s BayLfSt vom 07.02.2013, DB 2013, 609; für Hessen s FM He vom 17.01.1990, DStR 1990, 215; für Nordrhein-Westfalen s FM NW vom 01.08.197...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Kein materielles Prüfungsrecht des FA

Rn. 436 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei den aus einer Bundes- oder Landeskasse gezahlten Aufwandsentschädigungen, bei denen die Voraussetzungen des § 3 Nr 12 S 1 EStG erfüllt sind, hat das FA nicht zu prüfen, ob im Einzelfall ein steuerlich abziehbarer Aufwand in entsprechender Höhe gegeben ist (anders aber bei § 3 Nr 12 S 2 EStG, s Rn 455 ff, Umkehrschluss aus § 3 Nr 12 S 2 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Die öffentlichen Kassen

gca) Definition der öffentlichen Kasse Rn. 441 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nur die aus öffentlichen Kassen gezahlten anderen Bezüge stellt § 3 Nr 12 S 2 EStG steuerfrei (FG Berlin vom 27.05.2002, 8 K 8658/99, DStRE 2002,1168, rkr). H 3.12 EStH 2021 iVm H 3.11 LStH 2023 "öffentliche Kassen" versteht unter "öffentlichen Kassen" solche der inländischen juristischen Personen des öf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gd) Öffentliche Dienste leistende Personen

gda) Hoheitsverwaltung/Fiskalverwaltung Rn. 444 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Öffentliche Dienste" iSd § 3 Nr 12 S 2 EStGmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gdb) Gemischte Tätigkeit

Rn. 444c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Gemische Tätigkeit: Übt der StPfl teils hoheitliche, teils fiskalische Tätigkeit aus, entscheidet der Schwerpunkt seiner Tätigkeit (BFH BStBl III 1962, 466; BStBl II 1975, 563).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB (ab VZ 2023)

Rn. 1066b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 15 Nr 27 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (vom 04.05.2021, BGBl I 2021, 882) ersetzte mit Wirkung ab VZ 2023 (Art 16 Abs 1 des Gesetzes) die Worte "Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB" durch "Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB". Es handelt sich um eine Anpassung an die neue Rechtslage der Reform de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1064 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 1 Nr 4b JStG 2010 (vom 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768) fügt ab VZ 2011 (Art 1 Nr 38a JStG) einen neuen § 3 Nr 26b EStG in den Katalog der Steuerbefreiungen ein. Nicht im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung enthalten (BT-Drucks 17/2249) kam die Vorschrift auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks 17/3440, 10) in das Gesetz. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Keine Pflicht zur Erweiterung des Anwendungsbereiches des § 3 Nr 12 EStG

Rn. 421 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BFH/NV 1993, 726 hielt zu Recht den Gesetzgeber nicht aufgrund Art 3 Abs 1 GG für verpflichtet, Vorstandsmitgliedern von Vereinen über § 3 Nr 50 EStG eine steuerfreie Aufwandsentschädigung wie Abgeordneten (§ 3 Nr 12 EStG) einzuräumen. Genauso wenig sah FG MV EFG 1996, 66 rkr darin einen Verfassungsverstoß (Art 3 Abs 1 GG), wenn einem B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Höhe der Steuerfreiheit

Rn. 1068 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB/Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB (ab 01.01.2023) sind nicht unbegrenzt steuerfrei, sondern nur soweit sie (= Freibetrag, nicht Freigrenze) zusammen mit den steuerfreien Einnahmen iSd § 3 Nr 26 EStG den Freibetrag nach § 3 Nr 26 S 1 EStG nicht übersteigen. Überschreiten die Einnahmen diesen steuerf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / icc) Die Nachweispflichten des ArbG

Rn. 724 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wie auch bei den Reisekosten hatte der ArbG, um seine Haftung nach § 42d Abs 1 Nr 1, 3 EStG zu vermeiden, entsprechende Unterlagen des ArbN, aus denen sich seine tatsächlichen Aufwendungen ergeben, zum Lohnkonto (§ 4 LStDV) zu nehmen (H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.9 Abs 3 S 2, 3 LStR 2011). Rn. 725 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beispiele zu Umzugsk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / he) Übernachtungs- und Reisenebenkosten

Rn. 697 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übernachtungskosten waren die tatsächlichen Aufwendungen, die dem ArbN für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft zur Übernachtung entstanden. Rn. 697a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Benutzte der ArbN ein Mehrbettzimmer, so waren, wenn nur er zu seinem ArbG in einem Dienstverhältnis stand, die bei Inanspruchnahme eines Einzelzimmers ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbd) Abgrenzung nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten

Rn. 1860 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach dieser Theorie soll es darauf ankommen, ob dem ArbN nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen – also ohne Berücksichtigung spezieller, ggf steuergestaltender vertraglicher Absprachen – ein Aufwendungsersatz zusteht (dann Auslagenersatz) oder nicht (dann WK-Ersatz) (Drenseck, FR 1989, 261). BFH BStBl II 2006, 473 neigt zu dieser ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Durchlaufende Gelder (§ 3 Nr 50 EStG Fall 1)

Rn. 1866 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die erste Variante des § 3 Nr 50 EStG befreit durchlaufende Gelder von der ESt. Das Gesetz enthält eine Legaldefinition der durchlaufenden Gelder: Zitat "Beträge, die der ArbN vom ArbG erhält, um sie für ihn (= den ArbG) auszugeben". Im Gegensatz zur Variante 2 (Auslagenersatz) erhält der ArbN das Geld im Voraus (§ 669 BGB, ebenso BFH BStBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Ersatz von Lebensführungskosten?

Rn. 1870 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH BStBl II 1969, 45; 1976, 231 lehnt eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr 50 EStG ab, wenn im Auslagenersatz Beträge enthalten sind, die Lebensführungskosten des ArbN (§ 12 Nr 1 EStG) abgelten (ebenso im Ergebnis Offerhaus, BB 1990, 2017, 2020). Auch s Rn 1852.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Hopfner, Der neue Telefonkostenerlass, BB 2000, 2131; Kanzler, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2002, 829, FR 2002, 1129; Mit, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2002, 829, DStR 2002, 1569; Grote/Kellersmann, Die steuerliche Behandlung der Outplacementberatung, DStR 2002, 741; Dahl, Unscharfe Konturen beim ausufernden lohnsteuerfreien Auslagenersatz – zum jüngsten Instrumentenrepa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbc) Abgrenzung nach Geschäftskreisen

Rn. 1859 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach dieser Ansicht ist darauf abzustellen, wessen Geschäft der ArbN geführt hat. Führt er ein Geschäft seines ArbG aus, so handelt es sich um durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz nach § 3 Nr 50 EStG (dh, der ArbN hat kein eigenes unmittelbares Interesse an diesem Geschäft; ob er als offener oder verdeckter Stellvertreter tätig wird, is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1150 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift will die Lohnabrechnung vereinfachen (s Rn 5) und Belastungen des ArbN vermeiden (BT-Drucks 11/4803, 46). Rn. 1151 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 30 EStG befreit Entschädigungen für die betriebliche Benutzung von Werkzeugen eines ArbN (Werkzeuggeld) von der ESt, soweit sie die entsprechenden Aufwendungen des ArbN nicht off...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / 4 Katalog der vermittelbaren Zusatzversicherungen

Gegenstand der Vermittlung können alle Leistungen sein, die den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ergänzen. Dazu gehören insbesondere Ergänzungstarife zur Kostenerstattung (bei ambulanter "Privatbehandlung" statt der üblichen Sachleistung über die elektronische Gesundheitskarte), die Wahlarztbehandlung im Krankenhaus, der Ein- oder Zweibettzuschlag im Krankenhaus sowie ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecb) § 3 Nr 36 EStG nF (ab 01.01.2017)

Rn. 1274d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 36 EStG nF stellt ab 01.01.2017 (s Rn 1270b) Einnahmen für folgende Leistungen steuerfrei: körperbezogene Pflegemaßnahmen pflegerische Betreuungsmaßnahmen Hilfen bei der Haushaltsführung. Rn. 1274e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Neufassung ist eine redaktionelle Folgeänderung aus der Neufassung der §§ 4, 36, 37 SGB XI durch das PSG II ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Leistungen nach dem Beruflichen RehabilitierungsG

Rn. 905 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 des 2. SED-UnrechtsbereinigungsG (2. SED-UnrBerG idF vom 01.07.1997, BGBl I 1997, 1625, bezeichnet als "Berufliches Rehabilitierungsgesetz" = BerRehaG) sieht als Leistungen vor: Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (§ 6 Art 2 2. SED-UnrBerG); Kostenerstattungen nach § 7 Art 2 2. SED-UnrBerG; Ausgleichsleistungen nach §§ 8, 9 Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / Zusammenfassung

Begriff Die Krankenkasse hat die Möglichkeit, in der Satzung eine Bestimmung aufzunehmen, nach der sie den Abschluss privater Zusatzversicherungsverträge zwischen ihren Versicherten und privaten Krankenversicherungsunternehmen vermitteln kann. Hierdurch soll dem Wunsch der Versicherten Rechnung getragen werden, bestimmte Versicherungen, die ihren Krankenversicherungsschutz e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Minijob und Übungsleiterpauschale

Tz. 78 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Wer sich nebenberuflich in Verbänden/Vereinen als/in einer Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeit, z. B. als Betreuer, Jugendleiter, Ferienhelfer etc. nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeit, nebenberuflichen Tätigkeit zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen betätigt, hat die Möglichkeit,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ic) Hinweis auf § 3 Nr 45 S 2 EStG

Rn. 475a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 45 S 1 EStG stellt Vorteile von ArbN aus der privaten Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte und Telekommunikationsgeräte ua unter den dortigen weiteren Voraussetzungen steuerfrei. Art 5 Nr 3b, Art 16 Abs 2 des Gesetzes zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 2...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 § 3 Nr. 26 EStG ( Anhang 10) hat zum Ziel, die in gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Einrichtungen nebenberuflich tätigen Personen von steuerlichen Belastungen vollkommen freizustellen, soweit für diese Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Der Freibetrag für Aufwandsentschädigungen i. S. von § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) be...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.1 Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) fordert, dass der Empfänger der Aufwandsentschädigung eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit (z. B. Betreuer, Jugendleiter, Ferienhelfer), eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit. (Hinweis: An den Begriff der "künstlerischen Tät...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Beispiele

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gdc) Betriebe gewerblicher Art

Rn. 445 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Betriebe gewerblicher Art iSd § 4 Abs 3 KStG gehören (da Fiskalverwaltung, s Rn 444) nicht zu den "öffentlichen Diensten" iSd § 3 Nr 12 S 2 EStG (zB BFH BStBl II 1974, 631; 2014, 248; H 3.12 LStH 2023). So sind etwa öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen nicht ohne weiteres hoheitlich tätig (BFH BStBl II 2014, 248). Ausführlich zum ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gde) Beispiele

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Verzicht auf die Übungsleiterentschädigung mit gleichzeitigem Spendenabzug

Tz. 62 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Lässt sich der Übungsleiter sein Honorar auszahlen und spendet er diesen Betrag anschließend an den Verband/Verein zurück, kann der zugewendete Betrag unter folgenden Bedingungen als Spende i. S. v. § 10b EStG (Anhang 10) zum Abzug gelangen: Der Übungsleiter muss einen Rechtsanspruch auf die Vergütung haben (Präsidiums-/Vorstandsbeschluss, Sa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Zu § 33a Abs 1 S 3 EStG

Rn. 475 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Unterhaltsfreibetrag nach § 33a Abs 1 EStG reduziert sich (ggf auf null), wenn die unterhaltene Person ua andere Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, erhält (§ 33a Abs 1 S 5 EStG). Nicht anzurechnen sind nach § 3 Nr 12 EStG steuerfreie Aufwandsentschädigungen (glA Loschelder in Schmidt, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcb) Öffentliche Kasse – öffentliche Mittel

Rn. 441b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zu beachten ist, dass der Begriff der "öffentlichen Mittel" (zB § 3 Nr 6, 11 EStG) nicht mit dem der "öffentlichen Kasse" identisch ist (FG Nds EFG 1980, 452 rkr); s Rn 374d.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gdd) Haupt- und Nebentätigkeit

Rn. 446 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die öffentlichen Dienste können geleistet werden als (H 3.12 EStH 2021 iVm H 3.12 LStH 2023 "Allgemeines zu § 3 Nr 12 S 2 EStG"): Haupttätigkeit oder als Nebentätigkeit (zB als Schöffe, Sachverständiger). Dabei darf eine Verwaltungsanweisung nicht danach differenzieren, ob die Dienstleistung als Beamter oder als Angestellter erfolgt (BVerfG vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Zahlung aus einer Bundes- oder Landeskasse

Rn. 431 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 12 S 1 EStG betrifft nur Zahlungen aus einer Bundes- oder Landeskasse; handelt es sich um eine andere öffentliche Kasse, ist zu prüfen, ob "andere Bezüge" iSd § 3 Nr 12 S 2 EStG vorliegen. Rn. 431a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Keine Zahlungen aus einer Bundes- oder Landeskasse sind daher zB solche der städtischen Sparkasse (BFH BStBl II ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsentwicklung

Rn. 1065a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 26b EStG knüpft an den Freibetrag in § 3 Nr 26 S 1 EStG an. Wird dieser geändert, ändert sich auch der in § 3 Nr 26b EStG. Daraus folgt eine Erhöhung des Freibetrages auch für § 3 Nr 26b EStG ab 01.01.2013 (s Rn 1064b). Rn. 1065b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 15 Nr 27 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ia) Zu § 28 Abs 2 BerlinFG

Rn. 474 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei der Bemessung der Berlin-Zulage nach § 28 Abs 2 BerlinFG für ArbN in Berlin (West) ist auch der Arbeitslohn einzubeziehen, der nach § 3 Nr 26 EStG als Aufwandsentschädigung für die dort genannten nebenberuflichen Tätigkeiten gezahlt wird (BFH BStBl II 1989, 288; BFH/NV 1994, 371). Der BFH begründet dies damit, dass sich § 3 Nr 26 EStG h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Welche Leistungen sind steuerfrei?

Rn. 2097 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 61 EStG zählt abschließend auf, welche Leistungen nach dem EhfG steuerfrei sind (demzufolge sind dort nicht genannte stpfl, s Rn 2091; glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 61 EStG Rz 1):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Grützner, Mittelbare Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG an beschränkt stpfl Mitunternehmer – Anmerkung zum BFH vom 10.07.2002, StuB 2003, 310; Moritz, BFH nimmt Sondervergütungen auch bei Zahlungen "zwischengeschalteter" Dritter an, GStB 2005, 242; Jachmann, Sondervergütungen iSv § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für Leistungen im Dienste der Gesellschaft, DStR 2005, 2019; Gschwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zur Abgrenzung zum WK-Ersatz

ca) Allgemeines Rn. 1852 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 50 EStG betrifft nicht den WK-Ersatz (BFH BStBl II 2006, 473 FG D'dorf DStRE 2000, 729 rkr, dh dieser ist nicht nach § 3 Nr 50 steuerfrei, H 3.50 LStH 2023, ggf aber nach § 3 Nr 13 oder 16 EStG, s Rn 1853). Umgekehrt sind durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz kein stpfl Arbeitslohn (BFH BStBl II 2006, 473). BFH BStB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Abgrenzungstheorien

cba) Übersicht Rn. 1855 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Abgrenzung zwischen § 3 Nr 13, 16 EStG einerseits und § 3 Nr 50 EStG andererseits ist daher bedeutsam. Es werden dafür die folgenden Ansichten vertreten (BFH BStBl II 2006, 473):mehr