Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorabentscheidungsersuchen:... / 2. Die Ausgangssituation

Korrektur missglückter Dreiecksgeschäfte: Die Vorlage befasst sich damit, ob missglückte Dreiecksgeschäfte mit ex nunc-Wirkung korrigiert werden können, wie eine solche Korrektur zu erfolgen hat, ob es hierfür zeitliche Limitierungen gibt und wie der Nachweis der Korrektur ausgestaltet sein muss. Die Klägerin ist ein österreichisches Unternehmen, welches als Zwischenhändler in ei...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 3 Finanzgerichtsordnung

• 2020 Bindung der Finanzbehörden an Gerichtsentscheidungen/§ 110 FGO Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit sind nur im Rahmen des konkreten Prozessrechtsverhältnisses zwischen den Beteiligten nach § 110 Abs. 1 FGO bindend. Eine Selbstbindung der FinVerw - Entscheidungen des BFH betreffend - ergibt sich mit deren Veröffentlichung im BStBl. Der Bindungswirkung unterliegen n...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.18 § 91 AO (Anhörung Beteiligter)

• 2020 Akteneinsicht/Datenschutz-Grundverordnung/Art. 15 DSGVO/§ 91 AO/§ 78 FGO Das FG Saarland hat im Kostenbeschluss v. 3.4.2019, 2 K 1002/16 entschieden, dass Art. 15 DSGVO im Besteuerungsverfahren einen gebundenen Anspruch auf Akteneinsicht begründet. Dieser Auffassung dürfte nicht zu folgen sein. Die Begriffe "Auskunft "und "Akteneinsicht" sind nicht gleichbedeutend. Art...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.50 § 238 AO (Höhe und Berechnung der Zinsen)

• 2020 Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes der Vollverzinsung / § 238 AO / 233a AO Es stellt sich die Frage, ob der Zinssatz der Vollverzinsung verfassungsgemäß ist. Darüber hat das BVerfG immer noch nicht entschieden (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2411/17). Die Fragestellung dürfte zu bejahen sein. Dies ergibt sich aus einem Vergleich des effektiven Zinssatzes mit den die Realität wi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.14 § 7 EStG (Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung)

• 2020 Degressive Abschreibung/§ 7 Abs. 2 EStG Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wurde die degressive AfA in § 7 Abs. 2 EStG wiedereingeführt. Sie ist zeitlich begrenzt auf Neuanschaffungen in den Kalenderjahren 2020 und 2021. Der sachliche Anwendungsbereich von § 7 Abs. 2 EStG hat sich gegenüber § 7 Abs. 2 EStG a.F. nicht verändert. Gewählt werden kann die degressive AfA ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.3 § 4 KStG (Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts)

• 2025 Kettenmodell / Erfordernis einer organisatorischen Verflechtung / BFH v. 29.8.2024, V R 43/21 / § 4 Abs. 6 KStG Der BFH hat mit Urteil v. 29.8.2024, V R 43/21 entschieden, dass eine kettenförmige Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 KStG nicht zulässig ist, wenn eine solche in einem einzigen Zusammenfassungsvorgang nicht möglich wär...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2020 Auswirkungen des SolZ 2021 auf die steuerliche Belastung von gewerblichen und nicht gewerblichen Einzelunternehmen/§ 15 EStG/SolZ 2021 Die Erhöhung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag von derzeit 972 EUR auf 16956 EUR (SolZ 2021) führt zu einer steuerlichen Entlastung von Personenunternehmen gegenüber Kapitalgesellschaften. Steuerliche Belastungsunterschiede ergeb...mehr

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Gehaltsverzicht: So können ... / 10.1 Fiktion des Gehaltszuflusses trotz Verzicht

Der folgende Praxisfall beruht auf dem BFH-Verfahren mit Urteil v. 3.2.2011, VI R 4/10, BStBl. II 2014, 493. Sachverhalt: K und seine Ehefrau waren mit je 50 % an einer GmbH beteiligt, deren Gesellschafterbeschlüsse der einfachen Mehrheit bedurften. K war alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer. Achtung Kein beherrschender Gesellschafter K war also kein beherrschender Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 2.1.1.2 Klagen gegen die Wohnungseigentümer

§ 43 Abs. 1 Satz 2 WEG regelt den Gerichtsstand für Klagen Dritter gegen die Wohnungseigentümer wegen eines Anspruchs nach § 9a Abs. 4 Satz 1 WEG. Diese Vorschrift regelt die auf den Miteigentumsanteil begrenzte Teil- bzw. Außenhaftung der Wohnungseigentümer Gläubigern der Gemeinschaft gegenüber. Möchten also Gläubiger der Gemeinschaft von der Möglichkeit der Inanspruchnahme...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 4.3 Erledigung des Verfahrens

Nicht selten sind die Fälle, in denen sich im Laufe des Verfahrens der Rechtsstreit erledigt. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Zahlung eines Hausgeldschuldners während des Verfahrens Im Laufe des Hausgeldverfahrens gegen den säumigen Wohnungseigentümer gleicht dieser sämtliche Rückstände einschließlich Zinsen aus. Praxis-Beispiel Beispiel 2: Entfernung der Parabolantenne im laufende...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 1.4.2 Zurückweisung verspäteten Vorbringens

Die Möglichkeit der Zurückweisung verspäteten Vorbringens ist eine weitere Sanktionierung der nachlässigen Partei. Egal, ob der Richter einen frühen ersten Termin bestimmt oder das schriftliche Vorverfahren anordnet, in beiden Fällen wird der Beklagte mit Zustellung der Klage aufgefordert, auf die Klage zu erwidern. Der Richter bestimmt dabei eine Frist, innerhalb derer die ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 3.2.1 Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Verfahrensbeteiligte

Soweit die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Klägerin oder als Beklagte fungiert, ist deren Bezeichnung einfach. Praxis-Beispiel Rückständige Hausgelder Die "Eigentümergemeinschaft Dorfstraße 8 in 79294 Sölden, vertreten durch den Verwalter Richard Müller," macht rückständige Hausgelder gegenüber Wohnungseigentümer Klamm geltend. Das korrekte Rubrum lautet wie folgt: Prax...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 1.4.1 Versäumnisurteil

Das Versäumnisurteil kann in zwei Stadien des Verfahrens drohen: zum einen im schriftlichen Vorverfahren und zum anderen im Termin zur mündlichen Verhandlung. Grundsätzlich hat der Richter zwei Möglichkeiten, das erstinstanzliche Verfahren zu führen: Er kann sogleich mit Zustellung der Klage Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmen oder er kann zunächst das schriftliche Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 1.6 Exkurs: Obligatorisches Streitschlichtungsverfahren

Mit Art. 15a EGZPO ist den Ländern die Möglichkeit eröffnet, ein Verfahren der obligatorischen Streitschlichtung einzuführen. "Obligatorische Streitschlichtung" bedeutet, dass die Klage in bestimmten und klar definierten Angelegenheiten vor dem Amts- oder Landgericht erst dann zulässig ist, wenn das vorgeschaltete Schlichtungsverfahren fehlgeschlagen ist und sich die Parteie...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 2.3 Kostenvorschuss

Voraussetzung für die Zustellung einer Klage ist die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses. Die Klageschrift wird dem oder den Beklagten also nur nach Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses zugestellt. Die Höhe des Kostenvorschusses richtet sich nach dem Gegenstandswert. Diesen exakt zu bestimmen, ist gerade im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren häufig nicht einfach,...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 4.2 Teilweises Obsiegen

Soweit die Parteien im Rechtsstreit teilweise obsiegen bzw. unterliegen, sind gemäß § 92 Abs. 1 ZPO die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Die Kostenaufhebung hat zur Folge, dass jede Partei die Gerichtskosten je zur Hälfte und ihre außergerichtlich entstandenen Auslagen voll zu tragen hat. Die Kostenaufhebung kommt stets dann in Betracht, wenn S...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.9 Parteifähigkeit

Nach der Bestimmung des § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vor Gericht klagen und verklagt werden. Sie ist somit parteifähig. Diese Parteifähigkeit bezieht sich sowohl auf das Innenverhältnis zu den Wohnungseigentümern, als auch auf das Außenverhältnis zu außenstehenden Dritten, wie insbesondere Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft. Inne...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 4.1 Grundsätze

Allgemein wird unterschieden in: Gerichtskosten: Hierunter fallen die Kosten, die an das Gericht zu zahlen sind. Beispiele: Verfahrenskosten nach dem Gerichtskostengesetz, Auslagen für Zeugen und Sachverständige. Außergerichtliche Kosten: Hierunter fallen die Kosten, die nicht an das Gericht zu zahlen sind, also insbesondere die Gebühren/Honorare für Rechtsanwälte. Streitwert Di...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 6 Rechtsprechung

Anfechtungsklage: Zustellung Bei der Frage, ob eine Anfechtungsklage noch "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO zugestellt wurde, obwohl der Gerichtskostenvorschuss erst 16 Tage nach Zustellung der Zahlungsaufforderung zur Einzahlung kam, sind die besonderen Umstände im Einzelfall zu berücksichtigen; eine starre "14-Tages-Frist" existiert jedenfalls nicht.[1] Anwaltsgebühren Beauf...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 2.4 Rechtsschutzbedürfnis

Voraussetzung für die Erhebung einer Klage ist stets das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses. Der Kläger muss also in seinen Rechten beeinträchtigt sein, um den Rechtsweg beschreiten zu können und dies entsprechend vortragen. Bei einer Anfechtungsklage ist zu beachten, dass das Rechtsschutzbedürfnis des klagenden Wohnungseigentümers auch dann gegeben ist, wenn er dem Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Selbstständiges Beweisverfa... / 12 Privatgutachten

In der unmittelbaren Beweiswirkung – und in der verjährungsunterbrechenden Wirkung – unterscheidet sich ein Sachverständigengutachten, das in einem selbstständigen Beweisverfahren eingeholt wurde, von einem Privatgutachten. Hinweis Wirkung eines Parteivortrags Dem Privatgutachten kommt in einem Klage- oder sonstigen Streitverfahren in der Regel nur die Wirkung eines Parteivort...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Selbstständiges Beweisverfa... / 2 Zulässigkeit

Zunächst gelten die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen auch für das selbstständige Beweisverfahren. Der sich auf das Beweissicherungsverfahren beziehende materiell-rechtliche Anspruch darf demnach nicht bereits anderweitig entschieden, die Beweisfragen noch nicht anderweitig beantwortet sein. Nicht erforderlich ist hingegen, dass eine auf das selbstständige Beweisverfa...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsgegenstand und -... / 6.2.2.2 Regelung durch Vereinbarung

In vielen Fällen wird in der Praxis durch eine entsprechende Gestaltung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung dem Charakter einer Mehrhausanlage dadurch Rechnung getragen, dass haus- bzw. gebäudebezogen Untergemeinschaften gebildet werden, die auch mit eigenen Beschlusskompetenzen ausgestattet sind. Praxis-Beispiel Weitest mögliche getrennte Verwaltung "Die einzelnen ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Selbstständiges Beweisverfa... / 6 Verfahrensverlauf

Der Antragsgegner kann Einwendungen gegen die Zulässigkeit des Beweisverfahrens und die darin gestellten Anträge erheben sowie einen Antrag auf Ergänzung der Beweisthemen stellen.[1] Nicht zulässig ist ein Gegenantrag bei identischen Beweisthemen. Im Übrigen können beide Parteien nach Eingang des schriftlichen Gutachtens entweder die mündliche Anhörung des Sachverständigen od...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abwehransprüche Die Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Festsetzung eines öffentlichen Geh- und Fahrradwegs auf dem Grundstück in einem Bebauungsplan, kann nur von der Wohnungseigentümergemeinschaft als solcher und nicht von den einzelnen Miteigentümern abgewehrt werden.[1] Anspruchsinhaber, Hausgeld Alleinige Inhaber...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 4.5.1 Grundsätze

Die Gerichtskosten in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren richten sich als zivilprozessuale Verfahren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Maßgeblich für die Kostenverteilung ist zunächst die richterliche Entscheidung über die Verpflichtung zur Tragung der Verfahrenskosten nach §§ 91 ff. ZPO. Unterliegt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, hat sie sämtliche Verfahrensk...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 4.3 Fehlende Vertretungsberechtigung

Dem Verwalter fehlt die Berechtigung zur Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dann, wenn ein konkreter Interessenkonflikt vorliegt, wie dies insbesondere im Fall eines Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB der Fall sein kann oder er gerichtlich nach den allgemeinen prozessrechtlichen Grundsätzen als Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausscheidet. Praxi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Selbstständiges Beweisverfa... / 9 Kosten

Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens gehören zu den Kosten der Hauptsache. Sie sind daher gemäß §§ 91 ff. ZPO, im Fall der Klagerücknahme gemäß § 269 Abs. 3 ZPO in der Kostenentscheidung des Hauptsacheverfahrens zu verteilen. Soweit es nicht zum Hauptverfahren kommt, kann gemäß § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO auf Antrag des Antragsgegners eine isolierte Kostenentscheidung...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Die Wohnungseigentümer haben die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen. Diese werden durch Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Grundlage des Wirtschaftsplans für die entsprechende Wirtschaftsperiode festgelegt und nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel auf die Wohnungseigentümer umgelegt. Der nach dem Gesamt- und den Einzelwirtschaftsplänen a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.3.2 Verhältnis der Wohnungseigentümer zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Da die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nicht mehr den Wohnungseigentümern, sondern der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt, hat die Bruchteilsgemeinschaft erheblich an Bedeutung verloren. Allerdings bleiben die Wohnungseigentümer weiter die "Herren der Verwaltung". Dem Verwalter als Vertreter und Organ der Gemeinschaft ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 3.2.2 Einzelne Wohnungseigentümer als Verfahrensbeteiligte

In den Bereichen, in denen die Eigentümergemeinschaft als Rechtssubjekt selbst nicht handeln kann, sind die Inhaber der Rechte und Pflichten nach dem WEG die Wohnungseigentümer in ihrer Eigenschaft als Mitglieder einer Bruchteilsgemeinschaft. Hiervon betroffen sind insbesondere Individualansprüche der Wohnungseigentümer wie z. B. auf Unterlassung einer zweckbestimmungswidrig...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld (WEG) / 4 Hausgeldeinzug

Wie der Wohnungseigentümer seiner Verpflichtung zur Entrichtung des Hausgelds nachkommt, obliegt zunächst seiner Entscheidung. Sieht jedoch die Teilungserklärung bzw. die Gemeinschaftsordnung eine besondere Zahlungsweise vor, so ist der Wohnungseigentümer hieran gebunden. Sind demnach die Hausgelder im Lastschriftverfahren zu entrichten, so ist der einzelne Eigentümer an die...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 1.2 Richterliche Beschlussersetzung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG

Soweit die Wohnungseigentümer einen notwendigen Beschluss nicht fassen, entscheidet der Richter im Rahmen des entsprechenden Beschlussersetzungsverfahrens. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Beschlüsse über die Einforderung von Nachschüssen oder Festsetzung der Vorschüsse auf Grundlage von Jahresabrechnung oder Wirtschaftsplan nicht zustande kommen oder aber eine richterli...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 2.3 Stellung gegenüber den Wohnungseigentümern

Seit Inkrafttreten des WEMoG hat der Verwalter gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern weder Rechte noch Pflichten. Der Verwalter fungiert allein als Organ und Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Das WEG verpflichtet den Verwalter in § 12 Abs. 1 WEG im Rahmen vereinbarter Veräußerungsbeschränkung, wenn er als Zustimmungsberechtigter fungiert, § 24 Abs. 1 WEG ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Behaupten kann man viel – um einen Rechtsstreit auch gewinnen zu können, braucht man immer dann, wenn die Gegenseite den geltend gemachten Anspruch bestreitet oder nicht anerkennt, Beweise. Im zivilprozessualen Verfahren hat der Kläger zunächst die anspruchsbegründenden Tatsachen darzulegen. Darlegen bedeutet "behaupten". Praxis-Beispiel Störendes Musizieren des Nachbarn Der lä...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsgegenstand und -... / 3.2.3 Unterstützung und Überwachung durch den Verwaltungsbeirat

Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 WEG unterstützt und überwacht der Verwaltungsbeirat den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben. Nach § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG soll er den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung prüfen (bevor die Wohnungseigentümerversammlung über die Vorschüsse bzw. Nachschüsse beschließt) und mit einer Stellungnahme versehen. Unterstützung des Verwalters Der V...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 4.4 Finanzierung von Verfahrenskosten

Klagt die Gemeinschaft selbst oder wird sie verklagt, ist die Finanzierung der entsprechenden Verfahrenskosten unproblematisch unter Einbeziehung sämtlicher Wohnungseigentümer aus den laufenden Hausgeldern möglich. Wenn diese nicht ausreichen, hat der Verwalter auf die Beschlussfassung über eine entsprechende Sonderumlage hinzuwirken. Nach §§ 19 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 1 WEG ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 2.1.2.1 § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG

Eine ausschließlich örtliche sowie sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts des Belegenheitsorts der Wohnanlage für "Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten zwischen Wohnungseigentümern untereinander" begründet § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG. Umfasst sind hiervon insbesondere Beseitigungsansprüche, soweit das Sondereigentum konkret durch eine bauliche Veränderung beeinträchtigt ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsgegenstand und -... / 7.2.2.2 Mitbenutzung des Verpflichteten

Verbreitet sind Fälle, in den 2 oder mehr Wohnungseigentumsanlagen über eine sich unter den real geteilten Grundstücken befindliche Tiefgarage verfügen, die entsprechend der Häuser ebenfalls vertikal in der Luftlinie geteilt und insoweit jeweils teilweise gemeinschaftliches Eigentum der jeweiligen Wohnungseigentümer der einzelnen Häuser ist. Praxis-Beispiel Gemeinsame Zufahrt...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 3.1 Grundsätze

Auch im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren werden die Beteiligten/Parteien im Geltungsbereich der ZPO als "echtem" Streitverfahren als Kläger und Beklagte bezeichnet. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG im Gerichtsverfahren als solche parteifähig und kann klagen und verklagt werden. Praxis-Beispiel Gemeinschaft als Beteiligte Bestehen bei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3 Rückumwandlung in ein Inhaberpapier (§ 303 Alt. 2 AO)

Rz. 3 Handelt es sich bei dem zur Verwertung anstehenden Papier um ein Inhaberpapier, das auf den Namen des Vollstreckungsschuldners umgeschrieben wurde, hat die Vollstreckungsstelle die Rückverwandlung in ein Inhaberpapier bei dem Aussteller zu erwirken. Bei einer Weigerung hat die Vollstreckungsstelle die Rückumwandlung durch Klage vor den ordentlichen Gerichten zu erreich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 2 Arten der besonderen Verwertung

Rz. 4 In der Entscheidung über die Anordnung der besonderen Verwertung kann die Vollstreckungsbehörde Versteigerungs- oder Veräußerungsbedingungen festsetzen. Als Art der besonderen Verwertung kommt nach dem Wortlaut des § 305 AO in Betracht, dass die Verwertung abweichend von dem gesetzlichen Leitbild der §§ 296ff. AO oder die Verwertung an einem anderen Ort oder die Verste...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 3 Zulässigkeitsvoraussetzungen der Klage

Die Zulässigkeitsvoraussetzungen der jeweiligen Klage richten sich u. a. nach dem Klagebegehren. 3.1 Vorverfahren Die Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt und die Verpflichtungsklage auf Erlass eines Verwaltungsakts kann grundsätzlich erst dann erhoben werden, wenn vorher ein Widerspruchsverfahren (Vorverfahren) durchgeführt worden ist.[1] Dieser Grundsatz wird in besti...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 5 Wirkung der Klage

Widerspruch, Anfechtungsklage – auch gegen rechtsgestaltende oder feststellende Verwaltungsakte oder Verwaltungsakte mit Drittwirkung – haben grundsätzlich aufschiebende Wirkung.[1] Die aufschiebende Wirkung entfällt bei der Entscheidung über Versicherungs-, Beitrags- und Umlagepflichten sowie der Anforderung von Beiträgen, Umlagen und sonstigen öffentlichen Abgaben einschließ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ansprüche bei Verletzung / (3) Prozesstaktische Verzerrungen aus Klagen vor 1996

Rz. 42 Viele ältere Entscheidungen in den Tabellen beruhen auf der früheren "ne ultra petita"-Doktrin. Bis 1996 konnten Gerichte nicht mehr zusprechen, als der Kläger beantragt hatte (BGH, Urt. v. 30.4.1996 – VI ZR 55/95). Aus Angst vor hohen Prozessrisiken wurden die Anträge oft vorsichtig formuliert, was zu vergleichsweise niedrigen Schmerzensgeldern in den veröffentlichte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IV. PKH-Bewilligungsverfahren

Rz. 111 In der Praxis kommt es mitunter sehr oft vor, dass die Erfolgsaussicht nicht von vornherein eingeschätzt werden kann. Ist ungewiss, ob das Gericht PKH bewilligen wird und will der Mandant den Prozess jedoch ohne die Bewilligung von PKH nicht fortführen, so ist zu empfehlen, zunächst den Antrag auf PKH zu stellen und die Klage nur in dem Fall von PKH an- bzw. rechtshä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verfahrensrecht für die... / 7. Klagerücknahme

Rz. 54 Grds. kann der Kläger die Klage von dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit bis zu der Rechtskraft eines Urteils zurücknehmen. Rz. 55 Gemäß § 269 Abs. 1 ZPO kann die Klage ohne Einwilligung des Beklagten nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache zurückgenommen werden. Rz. 56 Nach einer wirksam erfolgten Klagerücknahme kann der Kläger die Klag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Besondere Verfahren / V. Klageverfahren

Rz. 72 Gem. § 593 Abs. 1 ZPO muss die Klage die Erklärung enthalten, dass im Urkundenprozess geklagt wird. Rz. 73 I.Ü. gelten die in der ZPO genannten Vorschriften für die Klage (§§ 253, 261 ZPO). Rz. 74 Praxistipp: Es ist zu empfehlen, neben der Erklärung der Klage im Urkundenprozess die Klage selbst als solche entsprechend zu bezeichnen, z.B.:mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / 3. Klagerücknahme

Rz. 210 Auch Sie werden es schon erlebt haben: die Klage ist beim Gericht eingereicht, vor Zustellung der Klage (oder des Mahnbescheides) leistet der Beklagte. Rz. 211 Die Klage muss zurückgenommen werden. Üblicherweise ist vor Rechtshängigkeit die Erledigungserklärung nicht zulässig. Bei Klagerücknahme ist der Kläger gem. § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO verpflichtet, die Kosten des Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Besondere Verfahren / a) Urteile bei Klageabweisung

Rz. 91 Eine Klage im Urkundenprozess kann als abgewiesen werden. Rz. 92 Für die Abweisung der Klage im Urkundenprozess als unzulässig gelten die allgemeinen Verfahrensgrundsätze der ZPO – es gibt insoweit keine Besonderheiten. Fehlen Prozessvoraussetzungen, ist die Klage immer als unzulässig abzuweisen. Die Klage wird als unstatthaft ...mehr