Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / I. Streitwert

Rz. 81 Der Streitwert einer im Anschluss an die Ablehnung des Änderungsangebotes erhobenen Klage nach § 4 S. 1 KSchG ist nach den bei einer gewöhnlichen Beendigungskündigung geltenden Grundsätzen in Anwendung von § 42 Abs. 2 S. 1 GKG zu ermitteln, bemisst sich also nach dem Betrag des für die Dauer eines Vierteljahrs zu leistenden Arbeitsentgelts. Für den Streitwert einer Än...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / b) Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung

Rz. 231 Voraussetzung der Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs ist in jedem Fall, dass der Arbeitgeber objektiv in der Lage ist, den Arbeitnehmer auch tatsächlich weiter zu beschäftigen und damit den Anspruch zu erfüllen. Diese Voraussetzungen sind auch noch in der Zwangsvollstreckung zu prüfen.[201] Rz. 232 Ist der Arbeitsplatz etwa durch die Stilllegung des...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 2. Entscheidung der Behörde

Rz. 24 Die Behörde kann (nicht: muss) der beabsichtigten Kündigung zustimmen, wenn ein “besonderer Fall“ i.S.d. § 17 Abs. 2 MuSchG vorliegt. Ein besonderer Fall ist nur in engen Ausnahmesituationen gegeben, z.B. bei Straftaten der Arbeitnehmerin oder einer Betriebsstilllegung. Ebenso wurde ein "besonderer Fall" durch die Rechtsprechung in dem Fall angenommen, in dem eine sch...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / IV. Internationale Zuständigkeit

Rz. 4 Die internationale Zuständigkeit[4] ist von § 48 ArbGG nicht erfasst. Sie ist stets und in allen Instanzen von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung.[5] Will das angerufene Gericht die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit vorab bindend feststellen, hat es im Wege eines Zwischenurteils gemäß § 280 ZPO, nicht aber durch Beschluss nach § 17a GV...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / D. Arbeitsbescheinigung

Rz. 75 Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung); dabei hat er den von der BA hierfür vorgesehenen Vordruck zu benutzen (§ 312 Abs. 1 ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Mindestarbeitnehmerzahl

Rz. 38 Das KSchG ist nur auf Betriebe – i.S.d. obigen Darstellung (siehe Rdn 25 ff., 31 ff.) – anwendbar, die eine bestimmte Mindestanzahl von Arbeitnehmern beschäftigt. Nach § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG gelten die Vorschriften des Ersten Abschnitts des KSchG mit Ausnahme der §§ 4 bis 7 und des § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 KSchG nicht für Betriebe, die in der Regel fünf oder weniger Arb...mehr

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§ 24 Kammertermin / A. Einführung

Rz. 1 Der Vorsitzende hat die streitige Verhandlung so vorzubereiten, dass sie möglichst in einem Termin zu Ende geführt werden kann, §§ 56 Abs. 1 S. 1, 57 Abs. 1 S. 1 ArbGG. Ist das nicht durchführbar, insbesondere weil eine Beweisaufnahme nicht sofort stattfinden kann, so ist der Termin zur weiteren Verhandlung, die sich alsbald anschließen soll, sofort zu verkünden, § 57 ...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / IX. PKH-Antrag

Rz. 47 Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wahrt die dreiwöchige Klagefrist nicht, wenn dem Prozesskostenhilfegesuch die Kopie einer beabsichtigten Klage beigefügt ist. Fristwahrend ist nur die fristgerecht eingehende unbedingte Klageerhebung, von den Fällen der nachträglichen Zulassung einmal abgesehen.[59]mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / 3. Hinweis des Arbeitgebers (Angebot)

Rz. 19 § 1a KSchG setzt voraus, dass der Arbeitgeber in der Kündigungserklärung darauf hinweist, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann und sich entweder auf § 1a KSchG beruft oder eine der Berechnung nach § 1a KSchG entsprechende Abfindung anbietet. R...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / I. Klageart

Rz. 65 Beruft sich der Arbeitnehmer auf die Unwirksamkeit einer Kündigung nach § 613a Abs. 4 BGB, so muss eine Klage nach § 4 KSchG erhoben werden. Formulierungsbeispiel Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom (...) aufgelöst worden ist/aufgelöst wird.mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / IV. Entfristungsklage

Rz. 21 Gem. § 17 S. 1 TzBfG muss der Arbeitnehmer, der geltend machen will, dass die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtsunwirksam ist, innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist (zur Musterentfristungsklage vgl...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / V. Änderungskündigung

Rz. 9 Hat der Arbeitgeber eine Änderungskündigung ausgesprochen, gilt auch hier die einheitliche Klagefrist von drei Wochen für die Geltendmachung der Unwirksamkeit. Gem. § 4 S. 2 KSchG ist im Fall der Änderungskündigung die Klage auf Feststellung zu erheben, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist.mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / III. Klagebegründung

Rz. 40 Die Klagebegründung sollte in jedem Fall vollständige Angaben zu den Sozialdaten des Arbeitnehmers enthalten, also sein Geburtsdatum, das Datum des Eintrittes in den Betrieb, die Unterhaltsverpflichtungen und eine etwaige Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung benennen. Unprofessionell wirkt es, wenn in der Klage keine Angaben über den monatlichen Bruttoverdienst des A...mehr

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§ 23 Güteverhandlung / IV. Klagerücknahme

Rz. 14 Die Klage kann bis zum Stellen der Anträge ohne Einwilligung des Beklagten zurückgenommen werden, § 54 Abs. 2 S. 1 ArbGG. In diesem Fall entstehen keine Gerichtskosten. Eine Kostenerstattungspflicht hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten besteht gem. § 12a Abs. 1 ArbGG nicht. Deswegen ist in aller Regel ein Beschluss über die Kostentragungspflicht nach Klagerückna...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XXII. Rechtswegfragen

Rz. 98 Zu den Dauerbrennern der Rechtsfragen, die sich beim (Fremd-)Geschäftsführer einer GmbH und beim (Fremd-)Vorstand einer AG auch in der Vergangenheit schon gestellt haben, gehört die Frage, welcher Rechtsweg für eventuelle Streitigkeiten eröffnet ist. Während insoweit für den in der Praxis eher seltenen Fall, dass der organschaftliche Akt (Abberufung als Vorstand/Gesch...mehr

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§ 29 Geltendmachung von (Ne... / III. Checkliste

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / a) Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht

Rz. 129 Die Möglichkeiten, den Rechtsstreit an das erstinstanzliche Gericht zurückzuverweisen, sind durch § 68 ArbGG gegenüber § 538 ZPO erheblich eingeschränkt. Nach § 68 ArbGG ist nämlich eine Zurückverweisung wegen "eines Mangels im Verfahren" unzulässig. Das soll auch für schwerste Verfahrensmängel gelten,[148] insbesondere auch, wenn ein sog. "Urteil ohne Gründe" (siehe...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Eröffnetes Verfahren

Rz. 21 Mit dem Eröffnungsbeschluss (vgl. Muster unter Rdn 149) geht die Verfügungsbefugnis und damit die Arbeitgeberfunktion automatisch auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 InsO), es sei denn, die Eigenverwaltung wäre angeordnet. In diesem Fall hat der Verwalter nur eine Überwachungsfunktion mit eingeschränkten Befugnissen.[30] Gleichzeitig geht die Zuständigkeit des Richt...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / A. Empirische Daten zum Kündigungsschutzprozess

Rz. 1 Die Bedeutung des kündigungsschutzrechtlichen Mandats soll zunächst anhand einiger, leider schon etwas älterer empirischer Daten[1] zu Beendigungen von Arbeitsverhältnissen belegt werden. Diese werden auch Anlass für taktische Überlegungen des Rechtsanwalts sein. Rz. 2 In der Bundesrepublik Deutschland werden in Abhängigkeit von der Konjunkturlage jährlich zwischen 3,5 ...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / H. Rechtsschutzhinweise

Rz. 35 Bei Problemen mit der Rechtsschutzversicherung kann sich der Versicherungsnehmer zunächst an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) mit Sitz in Bonn wenden. Die BAFin ist die staatliche Aufsichtsbehörde für alle Versicherungsunternehmen. Die vorrangigen Aufgaben der BAFin sind, die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb zu erteilen und dessen laufende Übe...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – gerichtliche Tätigkeit und Kostenvorschuss

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.6: Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – gerichtliche Tätigkeit und Kostenvorschuss Sehr geehrte Damen und Herren, wie Ihnen bereits bekannt ist, vertreten wir Ihren Versicherungsnehmer Herrn/Frau _________________________. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über den Fortgang der Angelegen...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Terminsgebühr

Rz. 68 Die Terminsgebühr ist ebenfalls eine Wertgebühr gem. § 13 RVG.[120] Sie entsteht gem. der Vorbemerkung 3 Abs. 3 zu Teil 3 VV sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie entsteht jedoch nicht für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Verkündungs...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / III. Beginn der dreiwöchigen Klagefrist bei Besatzungsmitgliedern von Seeschiffen, Binnenschiffen und Luftfahrzeugen

Rz. 54 Gem. § 24 Abs. 4 S. 1 KSchG gilt die dreiwöchige Klagefrist gem. § 4 S. 1 KSchG nur dann, wenn und sobald dem Besatzungsmitglied die Kündigung an Land zugeht Wird die Kündigung während der Fahrt des Schiffes ausgesprochen, ist der Zugang während der Fahrt nicht fristauslösend. Vielmehr ist dann die Klage innerhalb von sechs Wochen nach dem Dienstende an Bord zu erhebe...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / II. Rügelose Einlassung

Rz. 93 § 46 Abs. 2 ArbGG verweist wegen der örtlichen Zuständigkeit auf die §§ 12–40 ZPO. Rz. 94 Nicht nur die Kündigungsschutzklage, sondern jede Klage ist beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Zur Wahrung der dreiwöchigen Klagefrist, die seit dem 1.1.2004 erheblich an Bedeutung gewonnen hat, genügt auch die Klageerhebung vor dem örtlich unzuständigen Arbeitsge...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 1. Formelle Beschwer

Rz. 3 Die zulässige Berufung setzt voraus, dass der Berufungsführer durch das arbeitsgerichtliche Urteil beschwert ist. Eine formelle Beschwer liegt vor, wenn und soweit das Urteil dem jeweiligen Rechtsschutzbegehren nicht gefolgt ist. Maßgeblicher Bezugspunkt sind dabei die zur Entscheidung gestellten Anträge.[3] So kann die obsiegende Partei mangels Beschwer nicht allein m...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / I. Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz

Rz. 172 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.1: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz RA _________________________ _________________________ (Anschrift) _________________________, den _________________________ An das Landesarbeitsgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) Antrag auf Prozesskostenh...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / IV. (Teil-)Klagerücknahme

Rz. 107 Die erstinstanzlichen Anträge können im Laufe des Berufungsverfahrens i.S.v. § 264 Nr. 2 ZPO in der Hauptsache auch beschränkt werden. Da es sich dabei um eine (Teil-)Klagerücknahme handelt, bedarf diese nach § 269 Abs. 1 ZPO der Einwilligung des Gegners. Rz. 108 Die Klagerücknahme bewirkt gem. § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO, dass der Rechtsstreit als nicht anhängig geworden a...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / VII. Klagefrist

Rz. 72 Bis zum 31.12.2003 bestand für Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Verstoßes gegen § 613a Abs. 4 BGB mit der allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 ZPO auch nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist des § 4 KSchG geltend zu machen. Dies wurde jedoch mit Wirkung zum 1.1.2004 grundlegend geändert. Der Gesetzgeber hat in dem nunmehr geä...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / I. Beendigungsklausel

Rz. 6 Anlass und Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollten insbesondere im Aufhebungsvertrag Erwähnung finden. Hatte der Arbeitnehmer objektiv einen wichtigen Grund für den Abschluss des Aufhebungsvertrages, droht keine Sperrzeit nach § 159 SGB III (vgl. § 32 Rdn 25 ff.). Es empfiehlt sich daher, den Anlass für den Abschluss des Aufhebungsvertrages in der Bee...mehr

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§ 23 Güteverhandlung / III. Verhandlung

Rz. 7 Der Vorsitzende hat das gesamte Streitverhältnis mit den Parteien unter freier Würdigung aller Umstände zu erörtern, § 54 Abs. 1 S. 2 ArbGG. Er hat mit den Parteien die Erfolgsaussichten der Klage unter Einschluss des in aller Regel in der Güteverhandlung erfolgenden mündlichen Vortrags des Beklagten zur erörtern, auf rechtliche Probleme, insbesondere die jeweilige Dar...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / L. Klageabweisendes Urteil im Kündigungsschutzprozess

Rz. 81 Weist das Gericht die Kündigungsschutzklage mit dem Antrag nach § 4 S. 1 KSchG ab, weil es die Kündigung für sozial gerechtfertigt erachtet bzw. im Fall der Nichtgeltung des KSchG die Kündigung nicht aus anderen Rechtsgründen unwirksam ist, so steht mit Rechtskraft dieses Urteils die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch diese bestimmte Kündigung fest. Durch die Ei...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / b) Zulässigkeit des Rechtswegs

Rz. 9 Wie sich ausdrücklich aus § 65 ArbGG – ebenso § 17a Abs. 5 GVG – ergibt, wird auch die Zulässigkeit des Rechtswegs, wozu u.a. das Verhältnis zwischen ordentlicher Gerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit gehört,[18] in der Berufungsinstanz nicht mehr geprüft. Das LAG ist insoweit an die vom Arbeitsgericht vorgenommenen Weichenstellungen und ggf. das Ergebnis eines Ve...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / 4. Anrufungsfrist

Rz. 36 Der Schlichtungsausschuss muss bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Kündigung des Ausbildungsverhältnisses aus wichtigem Grund (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG) gem. § 13 Abs. 1 S. 2 KSchG nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG angerufen werden. Das BAG hält die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes über die fristgebundene Klageerhebung auf die Anrufung...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 5. Güteverfahren

Rz. 29 Liegen die persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen des KSchG vor, so ist nach der Rechtsprechung des BAG zu unterscheiden, ob zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbildern ein Ausschuss nach § 111 Abs. 2 ArbGG eingerichtet ist. Derartige Ausschüsse sind bei den Innungen und Industrie- und Handelskammern eingerichtet. Die Verfahren werd...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / 1. Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht

Rz. 14 Auf Antrag des Arbeitgebers kann das Arbeitsgericht diesen nach § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG durch einstweilige Verfügung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung entbinden. Voraussetzung dafür ist, dass die Klage des Arbeitnehmers keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint oder die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu einer unzumutbar...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / 2. Sonstige Beendigungsgründe

Rz. 20 Die Weiterbeschäftigungspflicht entfällt, wenn der Arbeitnehmer die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG versäumt oder er seine Klage nur auf sonstige Unwirksamkeitsgründe stützt. Nimmt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage zurück oder stellt er einen Antrag nach § 9 KSchG auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses, entfällt der WBA ebenfalls. Nach herrschender Meinung ge...mehr

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§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / D. Gerichtliche Entscheidung im Kündigungsschutzprozess mit Auflösungsantrag und Rechtsmittel

Rz. 40 Für das Gericht bestehen bei der Urteilsfindung grundsätzlich drei Möglichkeiten der Tenorierung. So kann die Kündigungsschutzklage abgewiesen werden, womit kein Raum mehr für eine Bescheidung des (arbeitnehmerseitigen oder arbeitgeberseitigen) Auflösungsantrages bleibt. Das Gericht kann die Kündigung wegen ihrer Sozialwidrigkeit für unwirksam erklären und den Auflösu...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / A. Einführung

Rz. 1 § 2 KSchG enthält die Legaldefinition der Änderungskündigung. Sie liegt vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt und dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen anbietet. Rz. 2 Die Änderungskündigung gibt dem Arbeitgeber ein Mittel an die Hand, um die Bedingungen des Arbeitsv...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / I. Allgemeines

Rz. 18 Die von Amts wegen erfolgende Prüfung der Zulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges obliegt in erster Linie dem erstinstanzlichen Gericht. Im Hinblick auf die ausschließliche Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte für bürgerliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis sowie über Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsve...mehr

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§ 23 Güteverhandlung / I. Vorbereitung der Güteverhandlung

Rz. 4 Zur Güteverhandlung liegt dem Kammervorsitzenden in aller Regel nur die Klageschrift vor, ggf. noch ein Bestellungsschriftsatz des gegnerischen Prozessbevollmächtigten und, wenn der Gütetermin nicht alsbald stattfindet, auch noch eine Klageerwiderung, obwohl gem. § 47 Abs. 2 ArbGG eine Aufforderung an den Beklagten, sich auf die Klage schriftlich zu äußern, in der Rege...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Umgang mit den Mandanten

Rz. 29 Die anwaltliche Tätigkeit fußt für gewöhnlich auf einem zwischen dem Anwalt und der Mandantschaft geschlossenen Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter, §§ 611, 627 Abs. 1, 675 BGB.[12] Dieser Anwaltsvertrag verpflichtet den Anwalt, die juristischen Dienstleistungen im Einzelfall zu erbringen, andererseits ist der Mandant verpflichtet, diese Leistungen zu bezah...mehr

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§ 23 Güteverhandlung / I. Alleinentscheidungsbefugnis

Rz. 21 Gem. § 55 Abs. 1 ArbGG entscheidet der Vorsitzende alleinmehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / M. Klagestattgebendes Urteil

Rz. 84 Erachtet das Gericht die arbeitgeberseitige Kündigung – aus welchem Grunde auch immer – für unwirksam und gibt es der Feststellungsklage nach § 4 S. 1 KSchG (mit punktuellem Streitgegenstand, siehe Rdn 10–14) statt, dann ist mit Rechtskraft des Urteils darüber entschieden, dass das Arbeitsverhältnis durch diese Kündigung nicht aufgelöst ist. Dieses Urteil beinhaltet n...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / I. Entfristungsklage

Rz. 20 Sie ist zwar keine Kündigungsschutzklage; gleichwohl ist die Rechtsunwirksamkeit einer Befristung des Arbeitsverhältnisses innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages durch Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist, geltend zu machen. Dabei gelten die §§ 5–7 KSchG entsprechend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 9 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Ausgestaltung des SolZ als Ergänzungsabgabe zur ESt und zur KSt ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH BStBl II 2012, 43; BFH/NV 2011, 1685). Die Abgabe stellt eine Ergänzung der ESt und KSt dar, die mit dem GG vereinbar ist, da es im Verhältnis zum StPfl ohne weiteres zulässig gewesen wäre, die ESt bzw die KSt zu erhöhen (vgl BVerfG ...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / II. Ausschlussfrist

Rz. 37 Die dreiwöchige Klagefrist ist nach herrschender Meinung eine Ausschlussfrist; sie ist zwingend und unterliegt nicht der Parteidisposition.[47] Ist die dreiwöchige Klagefrist nicht gewahrt und wird sie auch nicht nachträglich zugelassen, so erlangt die Kündigung kraft der Fiktionswirkung gem. § 7 KSchG Wirksamkeit, und zwar nicht mehr beschränkt auf die soziale Rechtf...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / A. Zugang zum Rechtsmittelgericht

Rz. 1 Die allermeisten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten finden bereits in 1. Instanz ihren rechtskräftigen Abschluss. Die Anzahl der eingereichten Berufungen liegt regelmäßig unter 5 % der erstinstanzlich eingereichten Klagen.[1] Aus dem Umstand, dass Bestandsstreitigkeiten in 2. Instanz lediglich einen Anteil von rd. 42 % an den Erledigungen insgesamt haben, in 1. Instanz ...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 2. Unwirksamkeit der Kündigung an sich

Rz. 173 Hat der Arbeitgeber es unterlassen, den Betriebsrat anzuhören, oder hat er die Kündigung ausgesprochen, bevor das Anhörungsverfahren abgeschlossen war, ist die Kündigung aus betriebsverfassungsrechtlichen Gründen unwirksam (vgl. § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG). Will der Arbeitnehmer sich auf die Unwirksamkeit nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG berufen, dann muss er nach § 4 S. ...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 1. Kündigungsbefugnis

Rz. 76 Wie bereits bei Rdn 21 geschildert, geht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis gem. § 80 InsO auf den Insolvenzverwalter über, der damit auch vollumfänglich in die Arbeitgeberstellung einrückt. Ihn treffen daher auch alle Rechte und Pflichten des insoweit verdrängten Vertragsarbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis, einschließlich des Rechts zur K...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Weiterbeschäftigungsantrag/allgemeiner Feststellungsantrag

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.9: Weiterbeschäftigungsantrag/allgemeiner Feststellungsantrag Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom _________________________ hatten wir um Erteilung einer Deckungszusage für die erhobene Klage gebeten. Sie haben nur sehr eingeschränkt Deckungszusage erteilt. Obwohl wir die Gegenseite mit Schreiben v...mehr