Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.5 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 64 Im streitigen Verfahren trifft den Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die gesetzlichen Voraussetzungen des Anspruchs auf Bildungsurlaub.[1] Er muss die Tatsachen darlegen und ggf. beweisen, aus denen sich die Einhaltung der Voraussetzungen seines Anspruchs nach dem jeweiligen Bildungsurlaubsgesetz ergibt. Hierzu zählt auch, dass es sich bei der von ihm au...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 3.1 Rechtsbehelfsmöglichkeiten

Die Umsatzsteuer-Nachschau stellt i. d. R. eine Reihe von Verwaltungsakten dar, die von den Betroffenen zwar grundsätzlich geduldet werden müssen, die Finanzbehörde kann die Nachschau wie das passive Dulden von Steueraufsichtsmaßnahmen[1] jedoch auch mit Zwangsmitteln gem. §§ 328 ff AO durchsetzen (insbesondere durch unmittelbaren Zwang nach § 331 AO). Der Unternehmer hat gle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.48 § 238 AO (Höhe und Berechnung der Zinsen)

• 2022 Neuer Zinssatz für die Vollverzinsung / Keine Erstreckung auf andere Tatbestände / § 238 AO Vor dem Hintergrund der Entscheidungen des BVerfG v. 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 hat der Gesetzgeber den Zinssatz für die Vollverzinsung nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 neu geregelt. Die Neuregelung erstreckt sich nicht auf die Stundungs-, Hint...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.13 § 7 EStG (Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung)

• 2021 Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter/BMF v. 26.2.2021, BStBl 2021 I, 298/§ 7 EStG Das BMF-Schreiben v. 26.2.2021 (BMF, Schreiben v. 26.2.2021, IV C 3 - S 2190/21/10002 :013, BStBl 2021 I S. 298) unterstellt bei Computerhardware und Software eine Nutzungsdauer von einem Jahr. Die Regelung beinhaltet ein Wahlrecht. Im Einzelfall ist genau zu prüfen, ob die jeweils in ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.3 § 4 KStG (Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts)

• 2025 Kettenmodell / Erfordernis einer organisatorischen Verflechtung / BFH v. 29.8.2024, V R 43/21 / § 4 Abs. 6 KStG Der BFH hat mit Urteil v. 29.8.2024, V R 43/21 entschieden, dass eine kettenförmige Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 KStG nicht zulässig ist, wenn eine solche in einem einzigen Zusammenfassungsvorgang nicht möglich wär...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2021 Nießbrauch am Mitunternehmeranteil / Doppelte Mitunternehmerstellung / § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Bei einem Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil geht die Rechtsprechung des BFH nicht mehr von der Möglichkeit einer doppelten Mitunternehmerstellung aus. Vielmehr kann am Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft nur eine einzige Mitunternehmerstellung – entweder durc...mehr

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Klage auf Vereinbarung: Kla... / 6 Entscheidung

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Klage auf Vereinbarung: Klagegegner

1 Leitsatz Der Anspruch auf Anpassung von Vereinbarungen gem. § 10 Abs. 2 WEG betrifft nicht die der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegende Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Die Ablehnung einer Mitwirkung der Gemeinschaft an einer Änderung der Vereinbarung über den Umlageschlüssel ist nicht ermessensfehlerhaft, weil dem Anfechtenden mit dem Anspruch auf Änd...mehr

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Klage auf Vereinbarung: Kla... / 2 Normenkette

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Klage auf Vereinbarung: Kla... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K klagt gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gestützt auf § 10 Abs. 2 WEG auf eine Änderung eines Umlageschlüssels.mehr

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Klage auf Vereinbarung: Kla... / 1 Leitsatz

Der Anspruch auf Anpassung von Vereinbarungen gem. § 10 Abs. 2 WEG betrifft nicht die der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegende Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Die Ablehnung einer Mitwirkung der Gemeinschaft an einer Änderung der Vereinbarung über den Umlageschlüssel ist nicht ermessensfehlerhaft, weil dem Anfechtenden mit dem Anspruch auf Änderung des ...mehr

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Klage auf Vereinbarung: Kla... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es prozessual um die Frage, wer zu verklagen ist, wenn ein Wohnungseigentümer die Änderung einer Vereinbarung anstrebt. Materiell-rechtlich geht es um die Fragen, wann die Wohnungseigentümer von ihrer Beschlusskompetenz nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG Gebrauch machen müssen. Klage auf eine Vereinbarung Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so können ...mehr

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Klage auf Vereinbarung: Kla... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, K habe aus § 10 Abs. 2 WEG keinen Anspruch. Denn der Anspruch aus § 10 Abs. 2 WEG sei gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richten, nicht gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Ob ein Anspruch auf Änderung der Vereinbarungen gem. § 10 Abs. 2 WEG bestehe, sei nämlich im Verhältnis des die Änderung begehrenden zu den dieser Änderung nicht zustimmenden ...mehr

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Gemeinschaft: Vertretung du... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es prozessual um die Frage, ob in einer Wohnungseigentumsanlage, in der es nur 2 Wohnungseigentümer gibt, der eine Wohnungseigentümer bei einer Klage die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vertreten kann. Inhaltlich geht es um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer, dem ein Sondernutzungsrecht zusteht, bauen darf. Vertretung der verwalterlosen Geme...mehr

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Bereicherungsausgleich: Auc... / 4 Die Entscheidung

Die AG meint, die Klage sei hinsichtlich der Teilanerkenntniserklärungen begründet, § 307 ZPO, im Übrigen nicht! Die Beklagten hätten die aus den jeweiligen Prozessvergleichen resultierenden Forderungen mit Ausnahme der anteiligen Sachverständigenkosten erfüllt, § 363 BGB. Hinsichtlich der Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums seien die Beklagten zur Anrechnung aus dem ...mehr

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Gemeinschaft: Vertretung du... / 1 Leitsatz

Bei einer verwalterlosen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird diese im Rahmen einer gegen einzelne Wohnungseigentümer gerichteten Klage durch die übrigen Eigentümer gemeinschaftlich vertreten. Verbleibt nur ein Wohnungseigentümer, der keinem Vertretungsverbot unterliegt, vertritt er die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer allein. Dies gilt im Beschlussklageverfahren, in ...mehr

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Gemeinschaft: Vertretung du... / 3 Das Problem

Es handelt sich um eine Wohnungseigentumsanlage mit 2 Wohnungseigentümern. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird von Wohnungseigentümer 1 vertreten. Das AG verurteilt Wohnungseigentümer 2 auf Klage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, eine Hütte und eine Mauer aus Betonsteinen zu beseitigen. Dagegen wendet sich Wohnungseigentümer 2. Er meint, Wohnungseigentümer 1 ...mehr

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Schadensersatz: Wann haftet... / 3 Das Problem

K verpachtet Räume im Dachgeschoss an eine GmbH, welche sie ihrerseits an eine GmbH & Co. KG vermietet. Im Jahr 2021 wird die Vermietung untersagt, weil ein zweiter Rettungsweg fehlt. K kündigt daher. Anschließend verklagt K die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Schadensersatz. Das AG weist die Klage, das LG die Berufung zurück. Dagegen richtet sich die Revision.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Gemeinschaft: Vertretung du... / 4 Die Entscheidung

Das sieht das LG anders! Bei einer verwalterlosen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer werde im Rahmen einer gegen einzelne Wohnungseigentümer gerichteten Klage die Gemeinschaft durch die übrigen Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten. Verbleibe nur ein Wohnungseigentümer, der keinem Vertretungsverbot unterliege, vertrete er die Gemeinschaft allein. Dies gelte im Besch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Gemeinschaftliches Eigentum... / 3 Das Problem

B errichtet im Jahr 1998 eine Wohnungseigentumsanlage. In seinen Erwerbsverträgen, die vor dem 31.12.2001 geschossen wurden (= teilweise Anwendung alten Rechts), heißt es jeweils: "Das gemeinschaftliche Eigentum wird für die Wohnungseigentümer durch einen vereidigten Sachverständigen abgenommen. Bei Wohnanlagen, die aus mehreren Gebäuden bestehen, kann jedes Gebäude einzeln ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 3 Das Problem

im Fall geht es um eine Mehrhausanlage mit 15 Wohneinheiten in 3 Häusern. Auf die Wohnungseigentümer einfallen Miteigentumsanteile zwischen 41,37/1.000 und 130,44/1.000. Die Wohnung von Wohnungseigentümer K mit einem Miteigentumsanteil von 43/1.000 befindet sich in Haus A. Nach einer Umlagevereinbarung sind alle Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums außer den Be...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Anfechtungsklage: Bruchteil... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen zu TOP 10, das schadhafte Rolltor der Tiefgarage auf Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer austauschen zu lassen, wobei sie mit Kosten von ca. 10.000 EUR rechnen. Gegen diesen Beschluss wendet sich die K, die Teilhaberin eines Wohnungseigentums ist. Sie meint, der Beschluss widerspreche ordnungsmäßiger Verwaltung. Die Kosten seien ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Beschlussersetzungsklage: W... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Das LG beschließt, dass "die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die sich aus dem Beschlussvorschlag unter TOP 12 der Versammlung vom 7.12.2023 gegen den Vorverwalter (...) während seiner Bestellungszeit als Verwalter der Beklagten vom 01.11.2017 bis 13.12.2022 ergebenden möglichen nicht verjährten Pflichtverletzungen überprüft und hierzu einen Rechtsanwalt mit d...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.6 Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung

Rz. 160 Achtung Zulässigkeit der Klage Die Einhaltung der Förmlichkeiten des Verfahrens auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung durch den Vermieter nach § 558a BGB (Erklärung und Begründung des Erhöhungsverlangens in Textform) und nach § 558b Abs. 2 BGB (Fristen zur Erhebung der Zustimmungsklage) betrifft nicht die Zulässigkeit der Klage (BGH, Urteil. v. 29.4.2020, VIII ZR 355/1...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.7 Klage auf Abschluss eines Mietvertrags

Rz. 276 Die Klage auf Abschluss eines Hauptmietvertrags kommt dann in Betracht, wenn die Parteien einen Vorvertrag geschlossen haben (vgl. dazu auch Fleischmann, NZM 2012, 625). Ein Vorvertrag ist nur dann anzunehmen, wenn sich die Parteien aus besonderen Gründen bereits vor dem Zustandekommen des Hauptvertrages vertraglich binden wollen (BGH, Urteil v. 3.7.2002, XII ZR 39/0...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.2 Klage auf künftige Leistung

Rz. 229 Die Klage auf künftige Mietzahlung ist nur dann zulässig, wenn die Besorgnis der Nichterfüllung besteht (§ 259 ZPO). Eingestellte Mietzahlungen rechtfertigen ohne weitere Begründung keine Klage auf zukünftige Leistung (AG Groß-Gerau, Urteil v. 18.7.2018, 63 C 15/17, ZMR 2018, 1006). Die Besorgnis der Nichterfüllung (§ 259 ZPO) besteht aber dann, wenn die Miete über M...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7 Sonstige Klagen

Rz. 220 Als sonstige Klagen kommen sowohl Leistungsklagen als auch Feststellungsklagen in Betracht. Leistungsklagen dienen der Durchsetzung eines vom Vermieter oder Mieter behaupteten Anspruchs zum Zweck seiner Befriedigung. Darunter fallen sowohl Zahlungsklagen als auch Klagen auf Vornahme einer Handlung oder auf Unterlassung sowie Klagen auf Duldung. Das Rechtsschutzbedürf...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 3.2 Streitwert

Rz. 521 Zu unterscheiden sind der Zuständigkeitsstreitwert, der Gebührenstreitwert, der Beschwerdewert und der Gegenstandswert für Rechtsverfolgungskosten. Rz. 522 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum kommt es auf den Zuständigkeitsstreitwert deswegen nicht an, weil für diese ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die AG zuständi...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i. d. R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn e...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.1 Zahlungsklagen des Vermieters

Rz. 221 Bei Zahlungsklagen muss die mit der Klage geltend gemachte Forderung im Einzelnen genau bestimmt sein. Denn die Klageschrift muss die bestimmte Angabe des Gegenstands und des Grundes des erhobenen Anspruchs sowie einen bestimmten Antrag enthalten (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Die Klage ist bestimmt genug, wenn ein einheitlicher Gesamtanspruch geltend gemacht wird, von de...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 3.1 Kosten

Rz. 493 Die Kostenpflicht des unterliegenden Teils (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) gilt grundsätzlich auch im Mietprozess. Bei teilweisem Obsiegen und Unterliegen sind die Kosten des Mietprozesses gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen (§ 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Verteilungsmaßstab ist der Gebührenstreitwert, der wiederum vom Streitgegenstand abhängt. Das gilt auch f...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.6 Feststellungsklagen

Rz. 264 Auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses kann Klage erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt werde (§ 256 Abs. 1 ZPO). Rz. 265 Rechtsverhältnis ist die rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder Sac...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.8 Widerklage auf Fortsetzung des Mietverhältnisses

Rz. 277 Die verklagte Mietpartei kann gegen die klagende Mietpartei bei dem Gericht der Klage Widerklage erheben, wenn der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln in Zusammenhang steht. Dieser prozessuale Zusammenhang ist weit auszulegen. Der Zusammenhang mit der Klage ist zu bejahen, wenn mindes...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 4.1 Grundsätze

Rz. 597 Für vermögensrechtliche Streitigkeiten vor dem Amtsgericht über Ansprüche bis zu 750 EUR kann durch Landesgesetz bestimmt werden, dass die Erhebung der Klage erst nach Durchführung eines Güteverfahrens zulässig ist (§ 15a Abs. 1 Nr. 1 EGZPO). Das Güteverfahren ist vorgeschrieben in den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen (vgl. zur Verfa...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.5 Räumungsklage

Rz. 146 Der Vermieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Mieter einen Anspruch auf Rückgabe der Mietsache (§ 546 Abs. 1). Aus einer dreiseitigen Vereinbarung zwischen Vermieter, Altmieter und Neumieter, nach welcher der Neumieter mit Wirkung für die Zukunft anstelle des Altmieters in den Mietvertrag mit dem Vermieter eintritt, erwächst regelmäßig kein unmitt...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.1 Zuständigkeit

Rz. 2 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist örtlich ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a Abs. 1 ZPO). Diese örtliche Zuständigkeit gilt für alle Miet- oder Pachtverträge über Räume, auch für Ansprüche aus einem Mietverhältnis über eine Wer...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.4 Unterlassungsklagen

Rz. 238 Sowohl der Vermieter als auch der Mieter können ihren jeweiligen Vertragspartner auf Unterlassung von Vertragsverstößen in Anspruch nehmen. Ein Unterlassungsantrag muss so deutlich gefasst sein, dass er den Gegenstand des Verfahrens und damit den Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 ZPO) so genau bestimmt, dass sich der Gegner erschöpfend verteidigen ...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.8 Einstweilige Verfügung

Rz. 300 Die einstweilige Verfügung ist im Mietverhältnis bisher nur dann zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts einer Mietvertragspartei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO), oder wenn die einstweilige Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohe...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.9 Urkundenprozess

Rz. 331 Der Vermieter kann Ansprüche auch in einem beschleunigten Verfahren mit eingeschränkten Beweismitteln, dem sog. Urkundenprozess, geltend machen, wenn die sämtlichen zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen unstreitig sind oder durch Urkunden bewiesen werden können. Unstreitige, zugestandene oder offenkundige Tatsachen bedürfen im Urkundenprozess keines B...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.8 Prozessrechtliche Besonderheiten

Rz. 107 Bei einer Kündigung wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag trägt der Kündigende die Darlegungs- und Beweislast für die Fristsetzung oder Abmahnung gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 bzw. der Voraussetzungen, unter denen es gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 entfällt (BGH, VIII ZR 281/06, NJW 2007, 2177). Der Vermieter, der nach erfolgter fristloser Kündigung wegen Zahlungsv...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.2.3 Prozessführung/Prozessstandschaft

Rz. 33 Schließen mehrere Personen einen Mietvertrag ab, so sind sie regelmäßig als Mitglieder einer GbR verbunden (KG, Beschluss v. 30.3.1992, 2 W 1331/92, WuM 1992, 323; OLG München, Urteil v. 14.1.1994, 21 U 4806/93, ZMR 1994, 216 für die nichteheliche Lebensgemeinschaft). Für Streitigkeiten, die das Mietverhältnis als Ganzes betreffen (z. B. Klage auf Zustimmung zur Miete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.7.5 Duldungsklagen

Rz. 256 Der Vermieter kann den Mieter auf Duldung derjenigen Einwirkungen auf die gemieteten Räume in Anspruch nehmen, die zur Erhaltung der Mieträume oder des Gebäudes erforderlich sind; damit soll sichergestellt werden, dass der Vermieter seine Gewährleistungspflicht aus § 535 Abs. 1 Satz 2 erfüllen kann. Voraussetzung ist eine Ankündigung des Beginns und des voraussichtli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.5 Hinzuziehung im Einspruchsverfahren

Rz. 85 Der im Einspruchsverfahren Hinzugezogene kann nicht schon aufgrund seiner Beteiligtenstellung im Einspruchsverfahren nach erfolglosem Einspruchsverfahren Klage gegen den angefochtenen Verwaltungsakt in Gestalt der Einspruchsentscheidung erheben.[1] Vielmehr muss auch er nach § 40 Abs. 2 FGO in seinen Rechten (steuerrechtlichen Interessen) verletzt sein.[2] Eine Rechts...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.2.2 Aktivlegitimation/Passivlegitimation

Rz. 17 Aktiv legitimiert sind diejenigen Personen, denen die Ansprüche zustehen. Bei Ansprüchen aus dem Mietvertrag sind somit die jeweiligen Mietvertragsparteien aktiv legitimiert. Handelt es sich jeweils um eine natürliche Person, so sind grundsätzlich diese aktiv bzw. passiv legitimiert. Rz. 18 Problematischer ist es, wenn mehrere natürliche Personen als Vermieter oder Miet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.6 Klagebefugnis Dritter (Konkurrentenklagen)

Rz. 87 Ausnahmsweise kann auch ein Dritter einen (rechtswidrigen) Verwaltungsakt anfechten, der ihm gegenüber gar nicht ergangen und von dem er auch nicht betroffen ist. Allerdings muss der Dritte auch insoweit geltend machen, durch den gegen einen anderen Inhaltsadressat gerichteten Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein. In der finanzgerichtlichen Praxis betriff...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.1 Grundsätze

Rz. 40 Nach § 40 Abs. 1 3. Alt. FGO kann durch Klage auch die Verurteilung zu einer anderen Leistung begehrt werden. Damit ist die sog. allgemeine Leistungsklage angesprochen. Wie die Verpflichtungsklage, ist auch die Leistungsklage auf die Verurteilung zu einer "anderen Leistung" gerichtet. Im Unterschied zur Verpflichtungsklage ist die Leistungsklage daher nicht auf den Erl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.4 Anwendungsfälle

Rz. 49 Mit einer allgemeinen Leistungsklage können die nachfolgenden Ansprüche auf Vornahme einer schlichten Verwaltungshandlung erwirkt werden. Allerdings kann sich ggf. der oben genannte Meinungsstreit (Rz. 45) auswirken und – sofern das begehrte Verhalten vom FA durch Verwaltungsakt abgelehnt worden ist – nach der BFH-Rechtsprechung eine Verpflichtungsklage zu erheben sei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.1 Steuerbescheide

Rz. 99 Die Klagebefugnis nach § 40 Abs. 2 FGO gegen einen Steuerbescheid folgt aus der daraus resultierenden steuerlichen Belastung, d. h. nach der Differenz zwischen der festgesetzten Steuer und der angestrebten Steuer.[1] Denn aus § 157 Abs. 2 AO leitet sich der Grundsatz ab, dass bei einer Klage gegen die Steuerfestsetzung eine Rechtsverletzung i. S. des § 40 Abs. 2 FGO g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.2 Klagebefugnis als Sachentscheidungsvoraussetzung

Rz. 65 Die Klagebefugnis i. S. des § 40 Abs. 2 FGO ist eine Sachentscheidungsvoraussetzung und wird über den Wortlaut des § 40 Abs. 2 FGO hinaus für alle Verfahrensarten nach der FGO erfordert; also nicht nur für die in § 40 Abs. 1 FGO genannte Anfechtungs-, Verpflichtungs- und sonstigen Leistungsklagen, sondern in analoger Anwendung auch für die Feststellungsklage nach § 41...mehr