Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 8 Rechtsprechungsübersicht (vereinzelt redaktionell angepasst)

Abgrenzungen Eine Durchbrechung des Jährlichkeitsprinzips ist nur hinsichtlich der Heiz- und Warmwasserkosten möglich. Hinsichtlich sämtlicher anderer Abrechnungspositionen verbleibt es bei der Abrechnung nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip.[1] Abrechnungspflicht Zur Erstellung von Jahresabrechnungen ist die GdWE verpflichtet; als ausführendes Organ muss der bestellte Verwalter a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 4.2 Beschlussdurchführung

Obwohl nicht mehr ausdrücklich gesetzlich geregelt, ist der Verwalter in erster Linie verpflichtet, die Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen. Allerdings wird er insoweit als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer tätig. Da dieser gemäß § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt, wären Ansprüche auf Beschlussdurchführung gegen di...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 2.4.4.1 Die Regel

Zunächst einmal steht es den Wohnungseigentümern völlig frei, einen Verwalter zu bestellen, der nicht zertifiziert ist. Allerdings würde der Bestellungsbeschluss ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen. Der Beschluss wäre also auf Anfechtungsklage hin für ungültig zu erklären. Der Beschluss wäre nicht nichtig, weshalb auch der nicht zertifizierte Verwalter im Fall der Bestan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 5.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Zur Frage der Steuerbefreiung bei Schulungsleistungen hat der BFH[1] entschieden, dass der Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL nicht die Erteilung von Flugunterricht...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung des Ge... / 1.7 Möglichkeit zweckbestimmungswidriger Nutzung

Wird einem Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung gestattet, die ihm die Möglichkeit eröffnet, Räumlichkeiten entgegen einer vereinbarten Zweckbestimmung zu nutzen, führt dies dann nicht zur Anfechtbarkeit des Gestattungsbeschlusses, wenn auch eine nach der Vereinbarung zulässige Nutzung weiterhin möglich ist.[1] Praxis-Beispiel Das Badezimmer im Keller ([2] Den Wohnungs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung des Ge... / 8.4.1 Feststellungsklage

Der Klage eines Wohnungseigentümers auf Feststellung, dass eine von ihm vorgenommene bauliche Veränderung keinen der Wohnungseigentümer beeinträchtige und daher ein Beseitigungsverlangen rechtsmissbräuchlich sei, fehlt grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der klagende Wohnungseigentümer nicht zuvor gemäß § 20 Abs. 1 WEG einen Beschluss herbeigeführt hat. Die Vorbefa...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.7 Duldungspflicht von Drittnutzern

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 regelt § 15 WEG eine Duldungspflicht von Drittnutzern von Wohnungseigentum im Fall der Erhaltung und baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums. In hier maßgeblicher Hinsicht hat nach § 15 Nr. 1 WEG derjenige, "der Wohnungseigentum gebraucht, ohne Wohnungseigentümer zu sein, gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung des Ge... / 6.6 Anspruchsinhalt: Duldung baulicher Veränderung

§ 15 Nr. 2 WEG betrifft die Pflicht, bauliche Maßnahmen zu dulden, die über Erhaltungsmaßnahmen hinausgehen. Der Sache nach geht es also um bauliche Veränderungen und Modernisierungsmaßnahmen im mietrechtlichen Sinne. Das reformierte WEG kennt die Unterscheidung zwischen baulichen Veränderungen und Modernisierungsmaßnahmen nicht mehr. Vielmehr werden beide Maßnahmearten als ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung des Ge... / 8.3 Anspruchsgegner

Werden bauliche Veränderungen ohne entsprechenden Gestattungsbeschluss vorgenommen, richtet sich der Anspruch auf Beseitigung der baulichen Veränderung gegen denjenigen Wohnungseigentümer, der die bauliche Veränderung durchgeführt hat. Dies gilt auch dann wenn er der Eigentümergemeinschaft gar nicht mehr angehört. Sein Sondernachfolger kann nur ausnahmsweise in Anspruch geno...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.12 § 1 Abs. 2a GrEStG und Spaltung

Rz. 86c Der BFH hatte mit Urteil v. 3.6.2014, II R 1/13, BStBl II 2014, 855, Gelegenheit, zur Anwendung der Vorschrift im Rahmen einer Spaltung Stellung zu nehmen. Danach ist der Tatbestand des § 1 Abs. 2a S. 1 GrEStG auch erfüllt, wenn die Gesellschafterstellung einer zu 100 % am Vermögen einer grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligten GmbH aufgrund Abspaltung auf e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 7 Verwalter als Rechtsdienstleister

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG) sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen oder gesetzlich geregelten Tätigkeit erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild oder zur vollständigen Erfüllung der mit der Haupttätigkeit verbundenen gesetzli...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung des Ge... / 8.2 Anspruchsinhaber

Mit Blick auf die Beseitigung ungenehmigter baulicher Veränderungen gilt zunächst der Grundsatz, dass entsprechende Ansprüche von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeübt werden. Das Gemeinschaftseigentum steht zwar nicht im Eigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sondern im Eigentum aller Wohnungseigentümer als Bruchteilsgemeinschaft. Allerdings folgt der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.8 Einzelaspekte

Rz. 85 Da die Nennung des § 1 Abs. 2a GrEStG in § 1 Abs. 6 GrEStG leerläuft, wurde sie aus der Aufzählung in § 1 Abs. 6 GrEStG herausgenommen. Verschiedentlich findet sich die Auffassung, seit Inkrafttreten des § 1 Abs. 2a GrEStG sei die Rechtsprechung des BFH zur Einschränkung von Vergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG nicht mehr anwendbar,[1] weil es sich um eine abschließen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.5 Unmittelbare und mittelbare Anteilsvereinigung

Rz. 91 Eine Vereinigung aller Anteile in einer Hand nach § 1 Abs. 3 GrEStG in der Fassung vor Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 konnte sowohl unmittelbar als auch mittelbar über eine 100-prozentige Beteiligung an einer Gesellschaft, die wiederum an der grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist,[1] oder teilweise unmittelbar und teilweise mittelbar ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.6.1 Die Einschränkungen in § 6 a S. 4 GrEStG

Rz. 35 Unternehmen sollen nach der Gesetzesbegründung flexibel auf Veränderungen der Marktverhältnisse reagieren können. Dies bedeutet insbesondere, dass sie schnell reagieren können müssen. Vor diesem Hintergrund erscheinen die 5-jährigen Vor- und Nachbehaltensfristen im Zusammenhang mit Steuervergünstigungen bei Umwandlungen als kontraproduktiv. Welcher Missbrauch sich dar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 11. Verfahren/Veranlagung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / a) Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Wertermittlungsklage

Entscheidet sich ein Pflichtteilsberechtigter bewusst gegen die Erhebung einer Stufenklage und klagt stattdessen – unter Schätzung des Wertes einer in den Nachlass fallenden Immobilie – unmittelbar auf Zahlung gegen die Erben, fehlt es einer parallel dazu erhobenen Wertermittlungsklage am notwendigen Rechtschutzbedürfnis. OLG Zweibrücken v. 25.6.2025 – 8 U 18/25 BGB § 2314; ZP...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.1 Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage

Rz. 5 Nach § 44 Abs. 1 FGO ist "die Klage" nur zulässig, wenn ein Vorverfahren über den außergerichtlichen Rechtsbehelf ganz oder z. T. erfolglos geblieben ist. Die Vorschrift beschränkt damit ausdrücklich nur die Zulässigkeit einer Klage durch die Zwischenschaltung eines außergerichtlichen Vorverfahrens (zu den durch § 44 FGO beschränkten Klagearten s. Rz. 13). Die Einschrä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.2 Vorbehalt der §§ 45 und 46 FGO – Unmittelbare Klage

Rz. 6 Das Vorverfahren ist nur "vorbehaltlich der §§ 45 und 46 FGO" als Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage erforderlich. Rz. 7 § 45 FGO bestimmt Fälle, in denen die Klage ohne Vorverfahren zulässig ist. Es sind dies die Sprungklage, die mit Zustimmung der Behörde und des Gerichts erfolgen kann und die Anfechtung der Anordnung eines dinglichen Arrests.[1] Rz. 8 Nach § 46 FGO ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2 Erfolgloses Vorverfahren als Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage (§ 44 Abs. 1 FGO)

2.1 Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage Rz. 5 Nach § 44 Abs. 1 FGO ist "die Klage" nur zulässig, wenn ein Vorverfahren über den außergerichtlichen Rechtsbehelf ganz oder z. T. erfolglos geblieben ist. Die Vorschrift beschränkt damit ausdrücklich nur die Zulässigkeit einer Klage durch die Zwischenschaltung eines außergerichtlichen Vorverfahrens (zu den durch § 44 FGO beschrän...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4.1.3 Gegenstand des Erfolglosbleibens

Rz. 32 Die Prüfung der Frage, ob das Vorverfahren ganz oder teilweise erfolglos geblieben ist, setzt voraus, dass der Verfahrensgegenstand des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens und der Streitgegenstand des Klageverfahrens in objektiver und subjektiver Hinsicht übereinstimmen.[1] Rz. 33 Klage und Einspruchsverfahren müssen sich also (in objektiver Hinsicht) gegen dens...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4.3 Maßgeblicher Zeitpunkt des Erfolglosbleibens

Rz. 46 Die Klage ist nach § 44 Abs. 1 FGO nur zulässig, "wenn" das Vorverfahren über den Einspruch ganz oder teilweise erfolglos "geblieben ist". Rz. 47 Der erfolglose Abschluss des Einspruchsverfahrens ist für die Klage Sachentscheidungsvoraussetzung.[1] Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen einer Sachentscheidungsvoraussetzung ist – anders als bei einer Zugangsvoraussetz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3 Fälle, in denen ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist

Rz. 9 § 44 Abs. 1 FGO verlangt das Vorverfahren als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage nur in "Fällen, in denen ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist". Die Vorschrift nimmt damit Bezug auf den 7. Teil der Abgabenordnung, der in den §§ 347 bis 368 AO das "Außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren" regelt und als einzigen (formellen) Rechtsbehelf den Einspruch vor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4.1.1 Erfolgloser Abschluss des Vorverfahrens durch Einspruchsentscheidung

Rz. 19 § 44 Abs. 1 FGO setzt den Abschluss des Einspruchsverfahrens durch die Behörde voraus. Dies gibt sich aus § 46 Abs. 1 FGO, nach dem ausnahmsweise die Klageerhebung "ohne vorherigen Abschluss des Vorverfahrens zulässig" ist, zum anderen aus § 44 Abs. 2 FGO, der "die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf" als Gegenstand der Anfechtungsklage bestimmt. Rz....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4.1.2 Grund des Erfolglosbleibens

Rz. 28 Der sachliche Inhalt der Einspruchsentscheidung ist insoweit unerheblich.[1] Das Vorverfahren ist nicht nur abgeschlossen, wenn der Regelungsinhalt des angefochtenen Verwaltungsakts in der Einspruchsentscheidung bestätigt wird, sondern auch, wenn den Einwendungen des Einspruchsführers gegen den angefochtenen Verwaltungsakt inhaltlich vollen Umfangs entsprochen und in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4.2 Erfolglosbleiben des Vorverfahrens

Rz. 42 § 44 Abs. 1 FGO verlangt für die Zulässigkeit der Klage, dass "das Vorverfahren" über den außergerichtlichen Rechtsbehelf ganz oder z. T. erfolglos geblieben ist. Die Vorschrift setzt damit nicht nur voraus, dass ein außergerichtlicher Rechtsbehelf erfolglos geblieben ist, sondern auch, dass überhaupt zuvor ein außergerichtlicher Rechtsbehelf eingelegt und damit ein V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.2 Rechtsfolgen formeller oder inhaltlicher Mängel der Einspruchseinlegung

Rz. 75 Erfüllt der Einspruch zunächst nicht die in § 357 Abs. 1 AO geforderten zwingenden Anforderungen, können die erforderlichen Angaben, also die formellen Erfordernisse sowie die Identifizierbarkeit des Einspruchsführers, die Bestimmbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts und die Erkennbarkeit des Einspruchsbegehrens bis zum Ablauf der Einspruchsfrist nachgeholt oder e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1.1 Überblick und Zweck

Rz. 1 Sieht das Gesetz ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren vor, was ausschließlich mit dem Einspruchsverfahren in den §§ 347ff. AO der Fall ist–, verlangt § 44 Abs. 1 FGO, das dieses im Regelfall als Vorverfahren vor einer Klageerhebung durchzuführen ist und bestimmt dessen gänzliche oder teilweise Erfolglosigkeit als Zulässigkeitsvoraussetzung der (Anfechtungs- un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Erst mit Einführung der FGO[1] wurde das finanzgerichtliche Prozessrecht von dem in der RAO enthaltenen Verwaltungsverfahren getrennt und in einem eigenen Gesetz geregelt. Bis dahin war das Gerichtsverfahren als "verlängertes Veranlagungsverfahren" in das Verwaltungsverfahren eingegliedert.[2] § 44 FGO ist seither unverändert und bestimmt das ganz oder teilweise erfolg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4.1 Gänzliches oder teilweises Erfolglosbleiben

Rz. 18 Die Klage ist nach § 44 Abs. 1 FGO nur zulässig, wenn das Vorverfahren "ganz oder z. T. erfolglos geblieben ist". Erfolglos geblieben ist das Vorverfahren, wenn es im Hinblick auf den angefochtenen Verwaltungsakt und gegenüber dem oder der Klagenden durch eine Einspruchsentscheidung abgeschlossen und darin der Einspruch als außergerichtlicher Rechtsbehelf ganz oder te...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.2 Ausnahme: Selbstständige Anfechtung einer Einspruchsentscheidung

Rz. 54 Der durch § 44 Abs. 2 FGO für das Klageverfahren unterstellte Regelungsverbund von ursprünglichem Verwaltungsakt und Einspruchsentscheidung hat zur Folge, dass die Einspruchsentscheidung grundsätzlich nicht isoliert anfechtbar ist. Eine nur gegen die Einspruchsentscheidung gerichtete Klage ist regelmäßig unzulässig.[1] Rz. 55 Da sich die finanzgerichtliche Sachentschei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3.5 Einspruchseinlegung bei einer unzuständigen Behörde (Abs. 2 S. 4)

Rz. 63 Wird der Einspruch schriftlich oder elektronisch bei einer anderen Behörde als den nach § 357 Abs. 2 S. 1 bis 3 AO bezeichneten Einlegungsbehörden angebracht, ist dies nach § 357 Abs. 2 S. 4 AO unschädlich, wenn der Einspruch vor Ablauf der Einspruchsfrist einer dieser Einlegungsbehörden übermittelt wird. Ein Einspruch könnte also grds. bei jeder Behörde eingelegt wer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4 Gänzliches oder teilweises Erfolglosbleiben des Vorverfahrens

2.4.1 Gänzliches oder teilweises Erfolglosbleiben Rz. 18 Die Klage ist nach § 44 Abs. 1 FGO nur zulässig, wenn das Vorverfahren "ganz oder z. T. erfolglos geblieben ist". Erfolglos geblieben ist das Vorverfahren, wenn es im Hinblick auf den angefochtenen Verwaltungsakt und gegenüber dem oder der Klagenden durch eine Einspruchsentscheidung abgeschlossen und darin der Einspruch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5 Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Steuerfahndung

Rz. 56 Wegen der Doppelfunktion der Fahndung, einerseits steuerlich und andererseits strafrechtlich ermitteln zu können, hängt von dem jeweiligen tatsächlichen Tätigwerden der Fahndung auch der jeweilige Rechtsschutz ab. Handelt die Fahndung allein auf dem Gebiet des Steuerrechts, richtet sich der Rechtsschutz nach den Vorschriften der AO. Dies betrifft in erster Linie Einsp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3 Bekanntgabe an Bevollmächtigte (§ 122 Abs. 1 S. 3 und S. 4 AO)

Rz. 57 Für die Frage, ob an einen Bevollmächtigten bekanntzugeben ist, ist zu unterscheiden, ob es sich um eine speziell für Bekanntgaben geltende allgemeine Empfangsvollmacht (Rz. 58ff.) oder eine (Vorsorgevollmacht (Rz. 61) handelt. Rz. 58 § 122 Abs. 1 AO gilt für alle Arten von Verwaltungsakten, einschließlich Steuerbescheiden, Zwangsgeldandrohungen und Zwangsgeldfestsetzu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.1 Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 7 Primäre Aufgabe der Fahndung ist nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO die Erforschung von Steuerstraftaten und solchen Straftaten, die kraft gesetzlicher Regelung als Steuerstraftaten gelten[1] und Steuerordnungswidrigkeiten.[2] Die besondere Erwähnung dieser Aufgabe in § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO hat in erster Linie deklaratorische Bedeutung, denn sie folgt bereits aus der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.13 Vorläufige Festnahme und Untersuchungshaft

Rz. 36 Jedermann kann einen Verdächtigen vorläufig festnehmen, wenn dieser auf frischer Tat betroffen wird und der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann[1]; in Steuerstrafverfahren dürfte diese Festnahmemöglichkeit nur im Bereich der Vergehen gegen zollrechtliche Vorschriften relevant werden, z. B. beim Schmuggel.[2] Im Bereich der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.5 Umfang des Einspruchs (Abs. 3 S. 2)

Rz. 38 Nach § 357 Abs. 3 S. 2 AO soll in dem Einspruch "angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten und seine Aufhebung beantragt wird". Eine Verpflichtung zur Angabe des Umfangs besteht damit nicht ("soll").[1] Auch ein genauer Antrag, mit dem der Einspruchsführer eine bestimmte Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts begehrt, ist dementsprechend nicht zwi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.4 Befugnisse bei der Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle – § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO

Rz. 31 Die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle ist eine steuerliche Aufgabe der Fahndung. Die Fahndung hat nach § 208 Abs. 1 S. 2 AO die Ermittlungsbefugnisse, die den FÄ oder HZÄ[1] im Besteuerungsverfahren zustehen[2], die allerdings durch § 208 Abs. 1 S. 3 AO modifiziert werden. Die Fahndung kann sich demgemäß bei diesen Ermittlungen nur der Beweisvorschrifte...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftungsfragen im Wohnungse... /   Hemmung drohender Verjährung

Wie kann eine drohende Verjährung der Haftung gegen den Verwalter – ohne Eigentümerversammlung und Umlaufbeschluss – vor Jahreswechsel noch gehemmt werden? Beispielsweise durch einen Vertrag der GdWE mit dem Verwalter, durch Vergleichsgespräche (§ 203 BGB), durch ein Mahnverfahren oder eine Klage (die GdWE wird nach § 9b Abs. 2 WEG vertreten).mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauch und Nutzung, Sonde... /   Hundehaltung

In der Gemeinschaftsordnung steht, dass der Verwalter die Hundehaltung ggf. zu genehmigen hat. Diese wurde erteilt. Im Nachgang gibt es nunmehr Probleme mit dem Tier. Angeblich kann die GdWE die Genehmigung nicht aufheben, ist das korrekt? Wie wäre das konkrete Vorgehen? Nein, das ist nicht korrekt. Die Gemeinschaftsordnung ist voraussichtlich so zu verstehen, dass die Wohn...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rauchwarnmelder (FAQs) /   Eigenmächtiges Entfernen durch Eigentümer

Rauchwarnmelder wurden von der GdWE gekauft. Ein Wohnungseigentümer entfernt die Rauchwarnmelder während des Jahres (sie sind vergilbt). Die Rauchwarnmelder sind im Jahr 2027 auszutauschen. Was muss unternommen werden für den Zeitraum, in dem keine Rauchwarnmelder vorhanden sind? Die Verwaltung ist als Organ der GdWE verpflichtet, die Wohnungseigentümer zur Einhaltung des R...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerspruchsverfahren / 4.2 Widerspruchsbescheid

Wenn und soweit nach Überprüfung des Bescheids durch die Verwaltung weder Abhilfe möglich ist noch der Betroffene auf die Fortführung des Verfahrens durch Rücknahme des Widerspruchs verzichtet, weil er durch Aufklärung über die Rechtslage nicht zufriedengestellt worden ist, tritt das Verfahren in die zweite Stufe, das Bescheidverfahren. Diese Stufe wird von der Widerspruchsstel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Anspruch auf ... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Ansprüche hinsichtlich des Erbes des Erblassers. Die Klägerin ist die gemeinsame Tochter des Erblassers und der Beklagten. Diese war die Ehefrau des Erblassers. Die Beklagte und der Erblasser haben zudem einen gemeinsamen Sohn. Der Erblasser war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der … GmbH. Mit Vertrag vom 17.12.2020 des Notars hat der Erb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nichtigkeit von Verwaltungs... / 3 Folgen der Nichtigkeit/Rechtsschutz

Die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes kann von der Behörde jederzeit festgestellt werden. Auf Antrag ist die Nichtigkeit festzustellen, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse hat.[1] Daneben kann die Nichtigkeitsfeststellungsklage gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 4 SGG die zulässige Klageart sein. Danach kann die Feststellung der Nichtigkeit mit der Klage begehrt werd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines (Übertragungsmöglichkeiten, Rechtsentwicklung)

Rn. 66 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Anwendung des § 6b EStG erfolgt – mit Ausnahme eines Interregnums von 1999 bis 2001 – unter Anwendung der personenbezogenen Betrachtungsweise. Dies bedeutet insb, dass nur die Gesellschafter der PersGes, nicht aber die Gesellschaft selbst, § 6b EStG in Anspruch nehmen kann (s Rn 13, 16). Sollte der Gewinn aus der Veräußerung eines WG eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2025, Anspruch des R... / 1 Sachverhalt

Die beklagte Rechtsanwaltsgesellschaft hatte in einem Berufungsverfahren vor dem OLG einen Versicherungsnehmer der Klägerin, eine Rechtsschutzversicherung, vertreten. Auf Anforderung der Beklagten vom 4.5.2020 zahlte die hier klagende Rechtsschutzversicherung einen Vorschuss auf die zu erwartende Terminsgebühr nach einem Gegenstandswert von 55.163,19 EUR in Höhe von 1.782,14...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2025, Ausschluss des... / 1 Sachverhalt

[1] Die Klägerin leaste von der A. GmbH einen Pkw Porsche 911, den sie ihrem Geschäftsführer N. zur dienstlichen und privaten Nutzung überließ. Mit diesem Fahrzeug geriet N. am 28.5.2020 in einen Unfall, für den die Beklagte als Versicherer des Unfallgegners dem Grunde nach allein einzustehen hat. An dem Porsche entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden. Bevor es zu einer E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2025, Kein Vertretun... / I. Sachverhalt

Nachdem der Kläger beim VG Gelsenkirchen eine nicht näher bezeichnete Klage eingereicht hatte, hat das VG durch Beschl. v. 5.8.2024 den Streitwert vorläufig auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Hieraufhin hat der Kostenbeamte des VG in seinem Kostenansatz vom 7.8.2024 gegen den Kläger eine 3,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 5110 GKG KV i.H.v. 483,00 EUR angesetzt. Gegen diesen Gerichtsk...mehr