Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilungsänderung (... / 2.2.1 Kostenarten

Gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung und insoweit auch einen Anspruch auf eine interessengerechte Kostenverteilung. Insoweit kann im Einzelfall ein Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels für bestimmte Kostenarten bestehen. Entgegen der Rechtslage vor Inkrafttreten des WEMoG kann auch die Verteilung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.7 Duldungspflicht von Drittnutzern

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 regelt § 15 WEG eine Duldungspflicht von Drittnutzern von Wohnungseigentum im Fall der Erhaltung und baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums. In hier maßgeblicher Hinsicht hat nach § 15 Nr. 1 WEG derjenige, "der Wohnungseigentum gebraucht, ohne Wohnungseigentümer zu sein, gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.1 ESRS G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle

Rz. 47 Die Angabepflicht ESRS G1-4 umfasst – sofern wesentlich – Informationen hinsichtlich Fällen von Korruption oder Bestechung während des Berichtszeitraums (ESRS G1.22). ESRS G1-4 stellt somit u. a. ein quantitatives Ergänzungsstück zu den in ESRS G1-3 dargelegten Informationen zu Verfahren der Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung dar. Die Angabepfli...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.4 ESRS G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Rz. 32 Die Angabepflicht ESRS G1-3 umfasst – sofern wesentlich – Informationen zum System der Aufdeckung und Verhinderung, Untersuchung als auch Verfolgung betreffend Vorwürfe und Vorfälle [1] im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung inkl. zugehöriger Schulungen des Unternehmens (ESRS G1.16). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersfeststellung bei unbe... / 8 Rechtsschutz

Die Altersfeststellung ist kein Verwaltungsakt i. S. d. § 31 SGB X, sondern lediglich Vorbereitung der Entscheidung über die vorläufige Inobhutnahme. Nur gegen diese Entscheidung sind daher Widerspruch und Klage zulässig.[1] Eine Entscheidung des Jugendamts über die (endgültige) Inobhutnahme nach § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII erfolgt nicht, da das Jugendamt die Inobhutna...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 1.7 Verletzung des Einsichtsrechts

Die Verletzung des Akteneinsichtsrechts macht den darauf folgenden Verwaltungsakt (schlicht) rechtswidrig ohne Heilungsmöglichkeit nach § 41 SGB X. Der Fehler ist beachtlich nach § 42 SGB X. Widerspruch und Klage wegen dieses Verfahrensfehlers können aber nur zusammen mit dem Rechtsbehelf gegen die Sachentscheidung erhoben werden.[1]mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Preisnachlass, Arbeitnehmer / 5.2 Veräußerung eines GmbH-Anteils unter Wert

In einem weiteren BFH-Urteil aus dem Jahr 2018 wurde die Klage einer GmbH gegen die Feststellung des Finanzamtes auf Arbeitslohn bei der Veräußerung eines GmbH-Anteils unter Wert abgewiesen.[1] In dem Urteilsfall ging es um eine Y-GmbH, an der die X-GmbH mehrheitlich beteiligt war. Die Y-GmbH veräußerte in den Jahren 1997 bis zum Streitjahr 2000 und auch darüber hinaus mehrf...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.2.1 Eigener Hausstand am Wohnort, der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist

Unabhängig davon, ob jemand verheiratet oder ledig ist, erfüllt er die Voraussetzung für eine doppelte Haushaltsführung, wenn er eine Hauptwohnung am Wohnort hat, die sein Lebensmittelpunkt ist, und eine Zweitwohnung am Tätigkeitsort hat, von der aus er seiner Tätigkeit nachgeht. Das BMF verlangt, dass die Entfernung "der Zweitwohnung zur ersten Tätigkeitsstrecke" mindestens w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1 Entwicklung der Grunderwerbsteuer

Rz. 1 Das GrEStG v. 12.9.1919 – GrEStG 1919 – (RGBl 1919, 1617) vereinheitlichte die Grundwechselabgabe in der Hand des Reiches und knüpfte hinsichtlich des Besteuerungsgrundes nicht mehr an die "Urkunde", sondern primär an den Übergang des Eigentums am Grundstück an. Das den Anspruch auf Übereignung begründende Rechtsgeschäft wurde nur als Besteuerungstatbestand herangezoge...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1998 mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) in Kraft getreten. Seither wurde sie mehrfach geändert und zuletzt durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) mit Wirkung zum 1.1.2009 neu gefasst. Rz. 2 Die Vorschrift enthält die grundlegenden Ziel...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / F. Das Verfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO (Abs. 5)

Rz. 50 Nach § 15 Abs. 2 BNotO findet gegen die Verweigerung der Urkunds- oder sonstigen Tätigkeit des Notars die Beschwerde statt. Beschwerdegericht ist eine Zivilkammer des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Geric...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / b) Fristsetzung

Rz. 37 Ist eine Verständigung nicht möglich oder scheitert sie, kann (nicht muss) der Notar dem Widerrufenden eine angemessene Frist setzen. Dies hat deutlich zu geschehen.[89] Innerhalb dieser Frist muss der Widerrufende dem Notar nachweisen, dass ein gerichtliches Verfahren zur Herbeiführung einer einvernehmlichen Anweisung rechtshängig ist. Der Gesetzgeber hat sich insowe...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / IV. Rechtsschutz

Rz. 19 Verweigert der Notar die Auszahlung nach § 61 BeurkG, so können die Beteiligten nach § 15 Abs. 2 BNotO vorgehen. Obwohl das Gesetz es nicht ausdrücklich erwähnt, sollte der Notar die Beteiligten auf ihre rechtlichen Möglichkeiten ausdrücklich hinweisen. Insbesondere kann er die Beteiligten darauf verweisen, die Angelegenheit von den ordentlichen Gerichten klären zu la...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Unterwerfungserklärung und materiell-rechtliche Verpflichtung

Rz. 12 Die Erklärung des Schuldners, sich wegen eines bezeichneten Anspruchs der Zwangsvollstreckung zu unterwerfen, ist eine auf die Schaffung eines Vollstreckungstitels gerichtete einseitige Prozesshandlung.[13] Als solche unterliegt sie beispielsweise nicht dem Zustimmungserfordernis nach § 1365 BGB.[14] Die Unterwerfungserklärung bezieht sich auf einen nur angeblichen An...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Ausfertigungen und Abschriften

Rz. 4 Ausfertigungen können nur von Niederschriften erteilt und deshalb auch nur Ausfertigungen von Niederschriften beantragt werden. Ist eine Ausfertigung an die Stelle der Urschrift getreten (§ 45 Abs. 2 S. 2, 3 BeurkG), bezieht sich der Anspruch auf die Ausfertigung, bei Errichtung einer Ersatzurkunde auf diese (§ 46 BeurkG). Ausfertigungen und Abschriften werden ferner v...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / gg) Durchsetzbarkeit des Kaufpreisanspruchs

Rz. 90 Die Frage, ob der Notar die Durchsetzbarkeit des Kaufpreisanspruchs anzusprechen und diesbezügliche Sicherungen (z.B. die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung) vorzuschlagen hat, muss differenzierend beantwortet werden.[329] Zu beachten ist dabei, dass die Belehrungs- und Beratungspflicht aus Abs. 1 nur so weit geht, wie sie notwendig ist, um eine dem ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Auslegung der formularmäßigen Unterwerfungserklärung

Rz. 55 Probleme ergeben sich bei formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfungen wegen der Grundschuldansprüche aus Sicherungsgrundschulden, die vor Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes[145] bestellt wurden (vgl. hierzu oben Rdn 14).[146] Eine Bedingung i.S.v. § 726 Abs. 1 ZPO kann generell auch dann vorliegen, wenn die Unterwerfungserklärung wegen der Ansprüche aus eine...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 57 ff. / I. Amtsgeschäft

Rz. 7 Nach § 23 BNotO umfasst die Zuständigkeit der Notare auch die Aufbewahrung und Ablieferung bestimmter Wertgegenstände. Diese Vorschrift findet sich im 3. Abschnitt der BNotO unter der Überschrift "Amtstätigkeit". Schon daraus wird deutlich, dass Verwahrungsgeschäfte Amtsgeschäfte des Notars sind.[18] Gleichwohl gehört die Verwahrung dabei nicht zu den Urkundstätigkeite...mehr

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Teil D: Daten / 32 Daten, Rechtsschutz, verwaltungsgerichtliche Klage [Rdn 298]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 24 StrEG-Entschädigung, Entschädigungsklage [Rdn 500]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 36 Ausländer, Rechtsschutz, Eilverfahren [Rdn 438]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 35 Ausländer, Rechtsschutz, Allgemeines [Rdn 427]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 11 Ansprüche, Zivilrecht, Regress der Rechtsschutzversicherung [Rdn 229]

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Teil D: Daten / 26 Daten, Rechtsschutz, Allgemeines [Rdn 241]

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Vorschriften zur Steuervergütung

Rz. 2 § 107 EStG ermächtigt das FA, die für die Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung auch auf die Mobilitätsprämie anzuwenden; was als erforderlich angesehen werden kann, bevor die Regelung in § 105 Abs. 1 S. 4 EStG im Wege einer Fiktion die Prämie als Steuervergütung qualifiziert (nur diese Regelung hat materielle Wirkung hinsichtlich der Qualität der...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / 32 Zivilverfahren, Abrechnung [Rdn 510]

Rdn 511 1. Zivilsachen sind gem. § 13 GVG bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die vor die ordentlichen Gerichte gehören. Aus der Überschrift zu Teil 3 VV RVG ergibt sich, dass Zivilsachen nach Teil 3 VV RVG abzurechnen sind. Nach Teil 3 VV RVG richtet sich daher die Vergütung im Klageverfahren gem. § 13 A...mehr

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Teil D: Daten / 8 Daten, Datengewinnung, präventive [Rdn 64]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 81 Maßregeln, Erwachsene, Vollstreckungsreihenfolge [Rdn 1197]

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Teil D: Daten / 15 Daten, Datenlöschung, Strafverfahrensdateien und Verfahrensregister [Rdn 136]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 6 Entschädigungsverfahren, Abrechnung [Rdn 54]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 117 Tierarzt, Allgemeines [Rdn 1302]

Rdn 1303 Literaturhinweise: Bazan/Dann/Errestink, Rechtshandbuch für Ärzte und Zahnärzte, 1. Aufl. 2013 Clausen/Schroeder-Printzen, Münchener Anwaltshandbuch Medizinrecht, 3. Aufl. 2020 Quaas/Zuck/Clemens, Medizinrecht, 4. Aufl. 2018 Röth, Nebenfolgen strafrechtlicher Verurteilung, StraFo 2012, 354 Spickhoff, Medizinrecht, 4. Aufl. 2022 Ulsenheimer/Gaede, Arztstrafrecht in der Pr...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 90 Rechtsanwälte, Berufsrechtliche Verfahren, Allgemeines [Rdn 999]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 2 Apotheker, Allgemeines [Rdn 7]

Rdn 8 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Akademischen Heilberufe, Allgemeines, Teil H Rdn 2. Rdn 9 1. Mögliche Folgen strafrechtlicher Ermittlungen/Verurteilungen, die nicht bereits selbst vom Strafgericht verhängt werden, sind:mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / 39 Verfahrensverzögerung, Entschädigung [Rdn 739]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 8 Arzt, Humanmediziner, Allgemeines [Rdn 45]

Rdn 46 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Akademischen Heilberufe, Allgemeines, Teil H Rdn 2. Rdn 47 1. Mögliche Folgen strafrechtlicher Ermittlungen/Verurteilungen, die nicht bereits vom Strafgericht verhängt werden:mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 114 Steuerberater, Berufsrechtliche Verfahren, Allgemeines [Rdn 1268]

Rdn 1269 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Steuerberater, Allgemeines, Teil H Rdn 1265 und bei → Rechtsanwälte, Allgemeines/Überblick, Teil H Rdn 995 Rdn 1270 1. Ein berufsgerichtliches Verfahren wird eingeleitet, wenn ein Steuerberater schuldhaft gegen Pflichten verstößt, die sich aus dem StBerG und der BOStB ergeben. Die Pflichten ergeben sich aus §§ 57–67, 79, 80 und 5...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 87 Jäger, Jagdschein, Entziehung und Einziehung [Rdn 951]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 14 StrEG-Entschädigung, Allgemeines [Rdn 307]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 85 Jäger, Allgemeines [Rdn 912]

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Entgelttransparenzrichtlini... / 4.1 Was ist der Prüfungsmaßstab?

In Deutschland ist der Prüfungsmaßstab derzeit zweigleisig: Einerseits materiell-rechtlich (Entgeltgleichheit nach dem EntgTranspG/Art. 157 AEUV) und andererseits prozessual (Beweislastregime nach dem AGG). Materiell ist zu prüfen, ob gleiche Arbeit vorliegt und ob für einzelne Entgeltbestandteile oder Entgeltbedingungen eine Differenz zum Medianentgelt besteht, die (nicht) ...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / 34 StrEG-Entschädigung, Versagung, Allgemeines [Rdn 691]

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Teil E: Register / 5 Bundeszentralregister, Eintragungen, Allgemeines [Rdn 51]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 39 Beamte, Disziplinarverfahren, formelle Fragen [Rdn 475]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 17 Ausländer, Abschiebung, Kosten [Rdn 111]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 123 Waffenbesitzer, Waffenbesitzkarte, Widerruf und Rücknahme [Rdn 1370]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 127 Wirtschaftsprüfer, Berufsrechtliche Verfahren, Allgemeines [Rdn 1436]

Rdn 1437 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsanwälte, Allgemeines, Teil H Rdn 995. Rdn 1438 1. Ein berufsgerichtliches Verfahren wird eingeleitet, wenn ein WP schuldhaft gegen Pflichten verstößt. Die ergeben sich aus der WPO und der Berufssatzung der WP/vBP, und zwar aus den §§ 43, 49 WPO und §§ 2,10, 12,14 und 29 ff. BS WP/vBP und §§ 316 a S. 2, 323 HGB. Bei → Rechts...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / 9 Gerichts- und Verfahrenskosten, Allgemeines [Rdn 98]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 129 Zahnarzt, Allgemeines [Rdn 1457]

Rdn 1458 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Akademischen Heilberufe, Allgemeines, Teil H Rdn 2. Rdn 1459 1. Mögliche Folgen strafrechtlicher Ermittlungen/Verurteilungen, die nicht bereits vom Strafgericht verhängt werden:mehr

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Teil C: Vollzug / 26 Strafvollzug, Erwachsene, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Antragsarten [Rdn 215]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Daten / 27 Daten, Rechtsschutz, Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 101 Abs. 7 StPO [Rdn 248]

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