Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

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Zuständigkeit: Klage gegen ... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von Wohnungseigentümer B und Nießbraucher B1 die Räumung und Herausgabe eines näher bezeichneten Dachflächenbereichs des Gebäudes 1 und die Duldung der Beseitigung einer Aufzugsanlage, die die Dachfläche mit der darunter liegenden Wohnung verbindet. Für diese Klage beantragt sie die Bestimmung des zuständigen Gerichts gem. §...mehr

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Teilungserklärung/Gemeinsch... / 2 Normenkette

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Teilungserklärung/Gemeinsch... / 6 Entscheidung

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Zuständigkeit: Klage gegen ... / 4 Die Entscheidung

Das OLG bestimmt das AG als das für den Rechtsstreit sachlich zuständige Gericht. Auszuwählen sei nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit (Sachdienlichkeit) und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Prozesswirtschaftlichkeit, wobei das bestimmende Gericht ein Auswahlermessen habe. Für die Wahl des AG spreche, dass für den Wohnungseigentümer dort eine ausschließliche sac...mehr

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Teilungserklärung/Gemeinsch... / 1 Leitsatz

Anspruchsgegner für eine Änderung der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung ist nicht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sondern sind die anderen Wohnungs- und/oder Teileigentümer.mehr

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Teilungserklärung/Gemeinsch... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Negativbeschluss widerspreche keiner ordnungsmäßigen Verwaltung. Die Wohnungseigentümer könnten den beantragten Beschluss nicht einmal fassen. Ihnen fehle für diesen Gegenstand nämlich eine Beschlusskompetenz. Aufgrund der ausdrücklich bestehenden Regelung in der Gemeinschaftsordnung sei für einen abweichenden Beschluss über einzelne Kosten oder Arten von Ko...mehr

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Teilungserklärung/Gemeinsch... / 3 Das Problem

K kauft ein Teileigentum. Zu diesem gehören 24 Pkw- und 7 Rollerstellplätze. Diese Stellplätze vermietet K. In der Wohnungseigentumsanlage gibt es außerdem Wohnungen und weitere Stellplätze. In der Gemeinschaftsordnung heißt es wie folgt: "Eigentümer eines Tiefgaragenstellplatzes, die nicht zugleich Eigentümer einer Wohnung sind, sind nur zur Nutzung des zur Tiefgarage einsch...mehr

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Teilungserklärung/Gemeinsch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, gegen wen ein Wohnungseigentümer klagen muss, wenn er eine Änderung der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung anstrebt. Beschlussklagen Nach § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG sind nur die Beschlussklagen gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Strebt ein Wohnungseigentümer eine sachen- oder schuldrechtliche Vereinbarun...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: W... / 4 Die Entscheidung

Das AG gibt der Klage statt! Die Klage sei zulässig. K sei als potenzieller Erwerber des Wohnungseigentums X aufgrund gewillkürter Prozessstandschaft berechtigt, die Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage geltend zu machen. Die Klage sei auch begründet. Der Beschluss widerspreche den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer habe kein...mehr

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Beschlussklage: Anfechtungs... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, K habe die Klagefrist nicht gewahrt! § 45 Satz 1 Fall 1 WEG knüpfe an die Klageerhebung an. Es komme nach § 253 Abs. 1 ZPO also auf die Zustellung der Klage an. Die Klage sei noch nicht am 9.9.2024 zugestellt worden. Denn das Gericht habe für die Klage keine Zustellungsabsicht besessen. Die Zustellungsabsicht sei aber Voraussetzung für eine Zustellung. Die Zust...mehr

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Beschlussklage: Anfechtungs... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen in ihrer Versammlung am 6.8.2024 Beschlüsse. Am 6.9.2024 geht bei Gericht ein Schriftsatz von Wohnungseigentümer K ein. Es heißt dort: "Klage und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Durchführung eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung" (die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hatte diesen Schriftsatz durch K vorab p...mehr

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Beschlussklage: Anfechtungs... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob der klagende Wohnungseigentümer die Anfechtungsfrist gewahrt hat. Anfechtungsfrist Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb zweier Monate nach der Beschlussfassung begründet werden. Die Klagefrist wird durch Erhebung einer ordnungsmäßigen und wirksamen Anfechtungsklage gewa...mehr

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Notweg: Instandhaltung und ... / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint, X hätte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verklagen müssen! Die Klage gegen die Wohnungseigentümer 1 und 2 sei unzulässig, da es an ihrer Prozessführungsbefugnis fehle. Klagen, die das gemeinschaftliche Eigentum beträfen, seien grundsätzlich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten, nicht gegen einzelne Miteigentümer. Denn nach § 9a Abs. ...mehr

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Gebührenstreitwert: Mehrere... / 1 Leitsatz

Streitgegenstand einer Beschlussklage ist ein konkreter Beschluss. Richtet sich eine Klage gegen mehrere Beschlüsse, liegt ein Fall der objektiven Klagehäufung vor. Bei der Bemessung des Streitwerts sind die Streitwerte für die Anfechtungen der Beschlüsse dann nach § 39 GKG zusammenzurechnen. Die in § 49 Satz 2 GKG aus dem Verkehrswert des Wohnungseigentums des Klägers und d...mehr

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Gebührenstreitwert: Mehrere... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Gebührenstreitwert darf den Verkehrswert des Wohnungseigentums nicht übersteigen. Im Fall geht es vor allem um die Frage, ob der Wert für jeden Beschluss oder für alle gemeinsam gilt. Bemessung Das OLG meint, die Obergrenze gelte für jede Anfechtung eines gesonderten Beschlusses und nicht insgesamt für mehrere in einer Klage verbundene Anfechtungen. Dem ist...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notweg: Instandhaltung und ... / 3 Das Problem

Nachbar X klagt gegen die Wohnungseigentümer 1 und 2, einen Notweg instandzuhalten und zu unterhalten. Fraglich ist, ob die Klage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten gewesen wäre.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussklage: Anerkenntnis / 3 Das Problem

Eine verwalterlose Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B wird im Prozess von Wohnungseigentümerin X vertreten. Diese erkennt eine Anfechtungsklage der Wohnungseigentümerin Y namens der B an. Gegen dieses Anerkenntnisurteil wendet sich B in der Berufung. X habe sie nicht vertreten und die Klage auch nicht anerkennen können.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Klimagerät: Anspruch auf ba... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K will auf dem Balkon seiner Wohnung eine Klimaanlage errichten. Er stellt einen Antrag, diese bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG zu gestatten. Da der Antrag keine Mehrheit findet, erhebt K gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B eine Beschlussersetzungsklage. Er meint, er habe aus § 20 Abs. 3 WEG einen Anspruch auf Gestattung. Das AG weist ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschussbeschluss: Vorschu... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen außerhalb der Versammlung einen Vorschussbeschluss. Vorschüsse zu Rücklagen sind nicht vorgesehen. Diesen Beschluss greift Wohnungseigentümer K an. Das AG weist die Klage ab. Dagegen richtet sich die Berufung.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TVöD Office Premium
Tragen eines religiösen Kopftuchs bei der Tätigkeit als Luftsicherheitsassistentin

Leitsatz Eine Tätigkeit als Luftsicherheitsassistentin an der Passagier- und Gepäckkontrolle eines Flughafens darf grundsätzlich mit einem religiösen Kopftuch erbracht werden. Die Ablehnung einer Bewerbung aus diesem Grunde stellt eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung aufgrund der Religion dar. Sachverhalt Die Klägerin hatte sich auf eine Stelle als Luftsicherheitsassistentin bei der Beklagten beworben, welche als von der Bundespolizei beliehenes Unternehmen die Passagier- und Gepäckkontroll...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltung: Haftung / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, das Dach durch die X-GmbH reparieren zu lassen. Die Verwaltung B rät dazu, die X-GmbH und nicht die Y-GmbH zu beauftragen. B schreibt: "Bei der Ausführung der Arbeiten durch die Y-GmbH würden wir jedoch im Rahmen unserer Verwaltungstätigkeit eine Baubetreuung der Maßnahme ablehnen, da wir zu der Y-GmbH kein entsprechendes Vertrauensverhält...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Einba... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümerin K beantragt, ihr den Einbau eines Treppenlifts zu gestatten. Der Antrag findet keine Mehrheit. K erhebt daher u. a. eine Beschlussersetzungsklage. Das AG gibt der Klage statt. Bei dem Einbau des Treppenlifts handele es sich um eine privilegierte Maßnahme im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG, auf die der K ein Anspruch zukomme. K könne aufgrund ihrer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 2 Vertretung der GmbH

Geschäftsführer sind sowohl intern das Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft als auch extern das Vertretungsorgan, durch das die Gesellschaft nach außen handeln kann. Sie vertreten die GmbH gem. § 35 GmbHG gerichtlich und außergerichtlich. Ein einzelvertretungsberechtigter Gesellschafter-Geschäftsführer kann die GmbH sogar bei einer Klage gegen den zweiten Gesellschafter-G...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohngebäudeversicherung: Re... / 3 Das Problem

In der Wohnung von Wohnungseigentümer K kommt es zu einem Wasserschaden. K verlangt von B Zahlung von 9.850,75 EUR. Denn die Verwaltung X hatte mit B im eigenen Namen für die Wohnungseigentumsanlage eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. "Vereinbart sind die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2008 – BVV/BLBV)" (VGB 2008). Das LG weist die Klage ab. Di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Makler haftet für Diskriminierung bei Wohnungssuche

Überblick Wird ein Mietinteressent bei der Wohnungssuche wegen seiner Herkunft benachteiligt, kann vom Immobilienmakler Schadensersatz verlangt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der BGH hatte im Dezember 2025 mündlich über einen Fall aus Hessen verhandelt, bei dem es um die Frage ging, ob ein Makler für einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Mehrere... / 4 Die Entscheidung

Die Beschwerde hat Erfolg! Der Streitwert für das Berufungsverfahren betrage 41.255 EUR. Bei der Anfechtung mehrerer Beschlüsse in einem Verfahren liege eine objektive Klagehäufung i. S. v. § 39 GKG vor. Jede Anfechtung eines gesonderten Beschlusses stelle einen eigenen Streitgegenstand dar. Der Wert jedes Streitgegenstands sei nach § 49 GKG zu bemessen. Die einzelnen Werte ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Klimagerät: Anspruch auf ba... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! K habe einen Anspruch aus § 20 Abs. 3 WEG. Eine Beeinträchtigung liege nicht vor. Denn der BGH habe entschieden, dass bei der Prüfung des § 20 Abs. 4 WEG nur die unmittelbar mit der baulichen Veränderung verbundenen Auswirkungen, nicht aber Auswirkungen des späteren Gebrauchs zu berücksichtigen seien (Hinweis auf BGH, Urteil v. 28.3.2025, V ZR 105/24). Dies sei a...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Öffnungsklausel / 3.3.4 Eintragung von Altbeschlüssen

§ 48 Abs. 1 Satz 1 WEG ordnet an, dass für die Wirkung gegen Sonderrechtsnachfolger grundsätzlich auch die Eintragung solcher Beschlüsse notwendig ist, die vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 gefasst oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt worden sind. Es bedarf also zur Wirkung gegen Rechtsnachfolger von Wohnungseigentümern auch der Eintragung von Altbeschlüssen a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.4.1 Allgemeines

Rz. 55 Gemäß § 7 Abs. 2 AGG sind alle Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, unwirksam. Darüber hinaus räumt das AGG benachteiligten Beschäftigten verschiedene Rechte ein, angefangen beim Beschwerderecht (§ 13 AGG) über das Leistungsverweigerungsrecht bei fortbestehender Belästigung (§ 14 AGG) bis hin zum verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Wohnungseigentümer / 5.1 Grundsätze

Da Rechtsgeschäfte – insbesondere Verträge – im Rahmen der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als rechtsfähigem Subjekt geschlossen werden und nicht mit den einzelnen Wohnungseigentümern in ihrer Gesamtheit, steht für Gläubiger der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zunächst auch nur ein Schuldner zur Verfügung, nämlich die Gem...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Wohnungseigentümer / 1.3 Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums

Zweifellos haftet der Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, wenn er schuldhaft das Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt – sei es durch Beschädigung oder durch Hervorrufen eines besonderen Verwaltungsaufwands. Von praxisrelevanter Bedeutung ist hier die Beantwortung der Frage, ob der schädigende Wohnungseigentümer gerichtlich in Anspruch genomm...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Wohnungseigentümer / 5.2 Haftungszeitraum/Nachhaftung

Die Haftung des Wohnungseigentümers beschränkt § 9a Abs. 4 Satz 1 HS 2 WEG auf solche Verbindlichkeiten, "die während seiner Zugehörigkeit zur Gemeinschaft entstanden oder während dieses Zeitraums fällig geworden sind". Zweck dieser Regelung ist, dass derjenige bezahlen soll, dem die Leistung zugutekommt. Bei einem Eigentümerwechsel wird dies in aller Regel der Erwerber sein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtsdurchsetzung

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Sowohl das Recht auf Kenntnisnahme als auch Aushändigung (soweit nicht ausgeschlossen) sind Individualrechte der AR-Mitglieder und als solche gegenüber betreffender Gesellschaft einklagbar (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1982, II ZR 27/82, NJW 1983, S. 991f.). Strittig ist, ob daneben auch eine Klage gegen den AR-Vorsitzenden bzw. AR zulässig ist...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TVöD Office Premium
Rechtswidrige Abberufung und Einsatz einer Gleichstellungsbeauftragten auf einer geringwertigeren Stelle

Leitsatz Überträgt eine Stadt einer Tarifbeschäftigten das Amt der Gleichstellungsbeauftragten nicht nur als Zusatzaufgabe, sondern schafft sie eine eigene entsprechende Stelle, auf die sie die Beschäftigte versetzt, und regelt sie die daraus resultierende Höhergruppierung in einem Änderungsvertrag als das arbeitsvertraglich Geschuldete, so kann sie diese Tätigkeit nur nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen wieder entziehen. Sachverhalt Die Klägerin ist diplomierte Sozialarbeiterin und s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundsätzliche Regelung

Rn. 83 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 325 Abs. 1a Satz 1 müssen die offenzulegenden Unterlagen nach § 325 Abs. 1 spätestens ein Jahr bzw. bei i. S. d. § 264d kap.-marktorientierten UN spätestens vier Monaten (vgl. § 325 Abs. 4 Satz 1; der Zeitraum entspricht der Frist zur Veröffentlichung eines Jahresfinanzberichts nach § 114 WpHG) nach dem Abschlussstichtag des offenzule...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Offenlegung bei Nichtigkeit des Jahresabschlusses

Rn. 34 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Da bisher die Prüfung des BAnz-Betreibers nicht die Nichtigkeit des eingereichten JA umfasste, ist davon auszugehen, dass dies auch nicht in den Verantwortungsbereich der das UN-Register führenden Stelle fällt (vgl. HdR-E, HGB § 329, Rn. 16). Daraus folgt, dass auch offensichtlich nichtige JA von der das UN-Register führenden Stelle als Überm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundsätzliche Übernahme des Unterbewertungsbetrags in den Jahresabschluss

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 261 Abs. 1 AktG regelt den Fall, dass die abschließenden Feststellungen des Sonderprüfers (vgl. § 259 Abs. 2 AktG) rechtskräftig geworden sind, weil das Gericht nicht innerhalb der Monatsfrist des § 260 Abs. 1 Satz 1 AktG angerufen wurde. Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Gesetz geht davon aus, dass der JA, in dem die bemängelten Posten ent...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Allgemeine digitale Aufbewa... / 2. Handels-/Steuerrecht (GoBD)

Wie lange müssen welche Unterlagen im Handels- und Steuerrecht aufbewahrt werden? Es ist nach den aufzubewahrenden Unterlagen zu differenzieren. Die Aufbewahrungsfristen betragen zehn Jahre für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungszusammenhang

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Möglichkeit der Herbeiführung einer Sonderprüfung ist als Minderheitenrecht (vgl. § 258 Abs. 2 AktG) ausgestaltet (vgl. ebenso Frey, WPg 1966, S. 633; Kupsch, WPg 1989, S. 517 (518); Voss, in: FS Münstermann (1969), S. 445 (446)). Die jeweils erforderlichen Quoten für die Ausübung von diesen Minderheitenrechten sind seit dem Gesetz zur Unt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Schaden

Rn. 34 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Schaden ist i. S. d. §§ 249ff. BGB zu verstehen, es genügt also jede Vermögenseinbuße, auch Folgeschäden, insbesondere der entgangene Gewinn (vgl. Günther/Muche/White, RIW 1998, S. 337 (340); Hüffer-AktG (2025), § 71, Rn. 7), wobei ein sog. Spekulationsgewinn außen vor zu bleiben hat (vgl. ebenso AktG-GroßKomm. (2018), § 71, Rn. 162). Rn. 35 S...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Nichtigkeitsklage nach § 256 Abs. 7 AktG

Rn. 125 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach den §§ 256 Abs. 5 Nr. 2, 125 AktG ist ein JA nichtig, wenn Bilanzposten unterbewertet sind und dadurch vorsätzlich die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft verschleiert oder unrichtig wiedergegeben wird. Die Nichtigkeit des JA kann mit einer Feststellungsklage geltend gemacht werden. Die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Hochpreisiges Wohnmobil als Gegenstand des täglichen Gebrauchs

Leitsatz 1. Bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes muss es sich bei objektiver Betrachtung um Gebrauchsgegenstände handeln, die dem Wertverzehr unterliegen und/oder kein Wertsteigerungspotenzial aufweisen (Anschluss an Senatsurteile vom 29.10.2019 ‐ IX R 10/18, BFHE 266, 560, BStBl II 2020, 258, Rz 30 f., sowie vom 24.05.2022 ‐ IX R 22/21, BFHE 277, 237, BStBl II 2023, 108, Rz 29). 2. Der Wert eines Wirtschaftsguts ist für...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.1 Systematische Stellung und Anwendungsbereich

Rz. 49 § 32 Abs. 5 KStG wurde konzipiert, um die EU-Rechtswidrigkeit[1] der bis Februar 2013 geltenden Regelungen zu beseitigen. Nach § 8b Abs. 1 KStG waren Ausschüttungen an Körperschaften nicht im Einkommen zu erfassen. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern wurde die KapESt zwar nach § 43 Abs. 1 S. 3 EStG erhoben, bei der Veranlagung aber angerechnet und, da d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 43 Verbindung von Klagen

1 Allgemeines Rz. 1 Grundsätzlich ist gegen jeden Verwaltungsakt eine Klage zu erheben. Allerdings können hinsichtlich unterschiedlicher Steuerarten und verschiedener Besteuerungszeiträume sowohl der streitige Sachverhalt als auch die streitigen Rechtsfragen miteinander zusammenhängen beziehungsweise gleich oder ähnlich sein. Infolgedessen erlaubt die Vorschrift des § 43 FGO...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.2 Identität des Beklagten

Rz. 31 Die verbundenen prozessualen Ansprüche müssen sich daneben gegen denselben Beklagten i. S. der § 57 Nr. 2, § 63 FGO richten. Eine Klage gegen verschiedene Beklagte ist nur nach Maßgabe der "passiven" subjektiven Klagehäufung nach § 59 FGO zulässig.[1] Rz. 32 Sofern der Kläger seine verbundenen Klagen allerdings gegen denselben Beklagten richtet, obwohl sie gegen versch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Grundsätzlich ist gegen jeden Verwaltungsakt eine Klage zu erheben. Allerdings können hinsichtlich unterschiedlicher Steuerarten und verschiedener Besteuerungszeiträume sowohl der streitige Sachverhalt als auch die streitigen Rechtsfragen miteinander zusammenhängen beziehungsweise gleich oder ähnlich sein. Infolgedessen erlaubt die Vorschrift des § 43 FGO aus prozessö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4 Zuständigkeit desselben Gerichts

Rz. 34 Für die verbundenen prozessualen Ansprüche (Rz. 2) muss der Finanzrechtsweg i. S.des § 33 FGO zu den Finanzgerichten eröffnet und dasselbe FG örtlich und sachlich zuständig sein.[1] Sofern das angerufene FG nicht für alle anhängig gemachten prozessualen Ansprüche zuständig ist, hat es die betreffenden Klagen von Amts wegen nach § 73 Abs. 1 S. 2 FGO abzutrennen und an ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1.1.2 Alternative Klagehäufung

Rz. 11 Sofern der Kläger eine der Klage stattgebende Entscheidung über einen von mehreren Streitgegenständen fordert und die Auswahl des Begehrens dem Gericht überlässt, handelt es sich um eine grundsätzlich unzulässige alternative Klagehäufung.[1] Hiervon ist die demgegenüber zulässige alternative Klagebegründung im Rahmen eines prozessualen Anspruchs zu unterscheiden (Rz. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1.2 Rechtsfolgen der objektiven Klagehäufung

Rz. 19 In prozessrechtlicher Hinsicht handelt es sich im Fall der Verbindung von Klagen i. S. des § 43 FGO dennoch um eine sog. Mehrheit von Klagen, die lediglich in einer Klageschrift äußerlich verbunden werden. Eine solche objektive Klagehäufung lässt die verschiedenen Streitgegenstände der einzelnen zusammengefassten Klagen aber unberührt. Auch die Entscheidung des FG erg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1.1 Arten der objektiven Klagehäufung

Rz. 7 Die Zusammenfassung mehrerer prozessualer Klagebegehren kann bereits durch den Kläger im Rahmen einer zusammengefassten, einheitlichen Klageschrift erfolgen.[1] Eine solche Verbindung mehrerer Klagen kann grundsätzlich auch nach Klageerhebung gem. § 73 FGO durch das FG erfolgen.[2] Dementsprechend ist auch die Trennung der vom Kläger in einer zusammengefassten Klagesch...mehr