Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 8 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Unterhalt für das minderjährige Kind

Rz. 29 Der Unterhalt für das minderjährige Kind bestimmt sich ohnehin nach der DT.mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / Fall 48: M 2.000 EUR + neK2 (1 J) – F1 0 EUR + K1 (5 J) – vor Rechtskraft der Scheidung geborenes nichteheliches Kind

Rz. 24 M und F1 sind geschieden (oder getrenntlebend). Aus der Ehe ist das 5-jährige Kind K1 hervorgegangen, das von F1 betreut wird. M ist Vater des nichtehelichen Kindes neK2, das bereits vor Rechtskraft der Scheidung der Ehe von M und F1 geboren wurde und von M betreut wird. Die Mutter des nichtehelichen Kindes, mit der M nicht mehr zusammenlebt, ist leistungsunfähig. M m...mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / (2) Kind aus der zweiten Beziehung

Rz. 5 Die Frage des Vorwegabzugs des Kindesunterhalts für K2, also die Frage, ob dieser Kindesunterhalt sich mindernd auf den Bedarf der F1 auswirkt, hängt davon ab, wann K2 geboren wurde, ob es vor der nach Rechtskraft der Scheidung von M und F1 geboren wurde. Wurde bspw. das Kind während der Ehe oder gar vor der Trennung von M und F1 geboren, hätte diese Unterhaltspflicht ...mehr

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§ 8 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Unterhalt für das volljährige Kind

Rz. 45 Vgl. zunächst Fälle 27 bis 29 (siehe § 6 Rdn 1, 15, § 7 Rdn 1). Rz. 46 VjK ist bereits volljährig. Aber der Unterhaltsbedarf bestimmt sich nach der Düsseldorfer Tabelle (DT), weil er bei seiner Mutter lebt. Aufgrund der Volljährigkeit ist auch F dem vjK barunterhaltspflichtig. Nur beim minderjährigen Kind erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seine Unterhaltsp...mehr

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§ 8 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Unterhalt für das volljährige Kind

Rz. 27 Vgl. hierzu zunächst die Fälle 27 bis 29 (§ 6 Rdn 1, 15, § 7 Rdn 1). Rz. 28 VjK ist bereits volljährig. Aber der Unterhaltsbedarf bestimmt sich nach der Düsseldorfer Tabelle (DT), weil er bei seiner Mutter lebt. (siehe hierzu Nr. 13.1 der im Einzelfall anzuwendenden Leitlinien bzw. der SüdL, Anhang Nr. 3). Aufgrund der Volljährigkeit ist auch F dem vjK barunterhaltspfli...mehr

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Fallübersicht / § 12 Unterhaltspflicht gegenüber (vorrangiger) neuer Ehefrau mit minderjährigem Kind und (nachrangiger) geschiedener Ehefrau (Kind aus zweiter Ehe)

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Nur ein barunterhaltsberechtigtes Kind K2

Rz. 99 Es ist nur ein gegenüber M barunterhaltsberechtigtes Kind (K2) vorhanden. Dem von ihm betreuten Kind K1 schuldet M keinen Barunterhalt. Bezüglich K1 besteht vielmehr eine Barunterhaltspflicht der F. SüdL Kindesunterhalt 11. (…) 11.2 Die Tabellensätze sind auf den Fall zugeschnitten, dass der Unterhaltspflichtige zwei Unterhaltsberechtigten Unterhalt zu gewähren hat. Bei e...mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / (2) Kind aus der zweiten Beziehung

Rz. 17 Die Frage des Vorwegabzugs des Kindesunterhalts für K2, also die Frage, ob dieser Kindesunterhalt sich mindernd auf den Bedarf der F1 auswirkt, hängt davon ab, wann K2 geboren wurde, ob es vor der nach Rechtskraft der Scheidung von M und F1 geboren wurde. Wurde bspw. das Kind während oder gar vor der Trennung von M und F1 geboren, hätte diese Unterhaltspflicht die ehe...mehr

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§ 8 Unterhaltspflicht gegen... / Fall 31: M 1.800 EUR – F 450 EUR + vjK (19 J) + K (16 J) – unechter und echter Mangelfall; privilegiertes volljähriges Kind –

Rz. 26 M und F leben seit kurzem getrennt. Ihre beiden Kinder vjK, 19 Jahre, und K, 16 Jahre, leben bei F und besuchen noch das Gymnasium. Das bereinigte Nettoeinkommen des M beträgt monatlich 1.800 EUR, das der F 450 EUR. F kann kein höheres Einkommen erzielen. F verlangt für sich und das minderjährige Kind K Unterhalt von M. Auch das volljährige Kind vjK verlangt Unterhalt...mehr

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§ 15 Unterhaltspflicht gege... / Fall 49a: M 3.000 EUR – neKM 0 EUR; früher 1.200 EUR + neK (1 J) – F1 0 EUR – Kind vor Rechtskraft der Scheidung: Prägung; Wechselwirkung beim Partnerunterhalt –

Rz. 25 Die Ehe von M und F1 wurde nach kurzer Dauer geschieden. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. M ist Vater des nichtehelichen Kindes neK, das noch vor Rechtskraft der Scheidung der Ehe von M und F1 geboren wurde. Das 1-jährige Kind wird von seiner Mutter neKM, mit der M nicht zusammenlebt, betreut. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von monatlich 3.000 EUR. ...mehr

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§ 15 Unterhaltspflicht gege... / Fall 49: M 3.000 EUR – neKM 0 EUR; früher 1.200 EUR + neK (1 J) – F1 0 EUR – nacheheliches Kind: keine Prägung; Wechselwirkung beim Partnerunterhalt –

Rz. 1 Die Ehe von M und F1 wurde nach kurzer Dauer geschieden. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. M ist Vater des nichtehelichen Kindes neK, das nach Rechtskraft der Scheidung der Ehe von M und F1 geboren wurde. Das 1-jährige Kind wird von seiner Mutter neKM, mit der M nicht zusammenlebt, betreut. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von monatlich 3.000 EUR. NeKM ...mehr

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§ 8 Unterhaltspflicht gegen... / Fall 32: M 1.800 EUR – F 400 EUR + vjK (20 J) + K (16 J) – nicht privilegiertes volljähriges Kind –

Rz. 44 M und F leben seit kurzem getrennt. Ihre beiden Kinder vjK, 20 Jahre, und K, 16 Jahre, leben bei F. VjK studiert, K geht noch zur Schule. Das bereinigte Nettoeinkommen des M beträgt monatlich 1.800 EUR, das der F 400 EUR. F kann kein höheres Einkommen erzielen. F verlangt für sich und das minderjährige Kind K Unterhalt von M. Auch das volljährige Kind vjK möchte Unter...mehr

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§ 12 Unterhaltspflicht gege... / Fall 41: M 3.000 EUR + F2 0 EUR + K (2 J) – F1 500 EUR – ­Ehegattenunterhalt; zweite Ehefrau betreut ­gemeinsames Kind –

Rz. 1 Die Ehe von M und F1 wurde nach kurzer Dauer geschieden. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. M ist nunmehr mit F2 verheiratet. Aus der Ehe ist das zweijährige Kind K hervorgegangen. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von monatlich 3.000 EUR. F1 hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von monatlich 500 EUR. F1 kann kein höheres Einkommen erzielen. F2 hat kein Ein...mehr

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§ 8 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Unterhalt für das minderjährige Kind K

Rz. 3 Der Bedarf von Kindern richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle (DT). Bezüglich der Einzelheiten wird auf Fall 1 (siehe § 1 Rdn 1) verwiesen. Rz. 4 M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 3.000 EUR. Es kommt deshalb grundsätzlich die Einkommensgruppe 4 (2.701 – 3.100 EUR) zur Anwendung. Es sind 3 Unterhaltsberechtigte vorhanden. Die DT geht von zwei Unterhaltsberecht...mehr

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Fallübersicht / § 13 Unterhaltspflicht gegenüber neuer Ehefrau mit minderjährigem Kind und (gleichrangiger) geschiedener Ehefrau mit minderjährigem Kind (Kinder aus beiden Ehen)

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Fallübersicht / § 17 Unterhaltspflicht gegenüber ehelichem Kind und geschiedener Frau, die ein weiteres nichteheliches Kind betreut, dessen nichtehelicher Vater ein Dritter ist

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§ 7 Unterhaltspflicht gegen... / I. Unterhalt für volljähriges Kind

1. Anspruchsgrundlage Rz. 2 Zur Anspruchsgrundlage vgl. Fälle 27 und 28 (siehe § 6 Rdn 1, 15). 2. Bedarf Rz. 3 VjK lebt bei einem Elternteil, im Fallbeispiel bei seiner Mutter F1. Der Bedarf ist deshalb der Düsseldorfer Tabelle (DT) zu entnehmen (vgl. Fall 27, siehe § 6 Rdn 1). Rz. 4 F1 hat kein Einkommen und kann auch keines erzielen. Somit ist lediglich das Einkommen des M maß...mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / (1) Kind aus erster Ehe

Rz. 16 Der Unterhalt für K1, der schon die erste Ehe geprägt hat, ist abzuziehen, und zwar in Höhe des Zahlbetrages.mehr

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§ 12 Unterhaltspflicht gege... / aa) Kein Vorwegabzug des Unterhalts für das Kind aus zweiter Ehe

Rz. 6 Das Kind K ist aus der zweiten Ehe und somit nach Rechtskraft der Scheidung der ersten Ehe geboren. Der Unterhalt für das Kind hat somit die ehelichen Lebensverhältnisse der ersten Ehe nicht geprägt. Rz. 7 Das BVerfG hat hierzu in seiner Entscheidung, mit der die "Wandelbarkeit" der ehelichen Verhältnisse verneint wurde, nicht ausdrücklich Stellung genommen. Das BVerfG ...mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / bb) Vorwegabzug eines etwaigen Unterhalts für die Mutter des nichtehelichen Kindes?

Rz. 6 Dieses Problem stellt sich hier nicht, da das Fallbeispiel davon ausgeht, dass keine Unterhaltspflicht gegenüber der Mutter des nichtehelichen Kindes K2 besteht. Hinweis Ob ein Unterhaltsanspruch (§ 1615l) durch Vorwegabzug zu berücksichtigen wäre, hinge wieder davon ab, wann das Kind geboren wurde.mehr

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§ 21 Familienunterhalt / b) Kind mit eigenem Hausstand

Rz. 23 Der Bedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand beträgt grds. 860 EUR, Die Elternhaften anteilig. Im Weiteren hat zur Wahrung des Mindestbedarfs der Ehefrau (1.120 EUR) erforderlichenfalls eine Herabsetzung des Haftungsanteils zu erfolgen. Wegen des Vorrangs der Ehefrau gegenüber dem nicht privilegierten Kind stehen für das Kind erst Mittel zur Verfügung, wen...mehr

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§ 6 Unterhaltspflicht gegenüber privilegiertem volljährigen Kind, das bei der geschiedenen Ehefrau lebt

Fall 27: M 2.000 EUR – F 400 EUR + vjK (19 J) bei F – Düsseldorfer Tabelle und Volljährigkeit, nur ein leistungsfähiger Elternteil – Rz. 1 M und F, deren Ehe geschieden ist, haben das gemeinsame volljährige Kind vjK, das 19 Jahre alt ist. VjK lebt bei seiner Mutter F und geht noch zur Schule. F bezieht das Kindergeld. F hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von monatlich 400 EUR...mehr

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§ 7 Unterhaltspflicht gegenüber volljährigem Kind, das bei der geschiedenen Ehefrau lebt, und gegenüber neuer Ehefrau

Fall 29: M 2.300 EUR + F2 400 EUR – F1 0 EUR + vjK (19) – Konkurrenz mit neuer Partnerin des M – Rz. 1 M und F1, deren Ehe geschieden ist, haben das gemeinsame volljährige Kind vjK, das 19 Jahre alt ist. VjK lebt bei seiner Mutter F1 und studiert. F1 hat kein Einkommen und kann auch keines erzielen; sie ist leistungsunfähig. Einen Unterhaltsanspruch gegen M hat sie nicht (meh...mehr

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§ 2 Unterhaltspflicht gegenüber volljährigem Kind mit eigenem Haushalt

Fall 13: M 2.200 EUR + F 1.600 EUR – vjK (19 J) – Bedarf, Haftungsverteilung, Selbstbehalt – Rz. 1 Das Ehepaar M und F, das zusammenlebt, hat ein gemeinsames Kind vjK. VjK ist 19 Jahre alt und studiert. VjK hat eine eigene Wohnung. Das Kindergeld wird nicht an einen Elternteil, sondern an vjK ausgezahlt. Das bereinigte Nettoeinkommen des M beträgt monatlich 2.200 EUR, das der...mehr

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§ 8 Unterhaltspflicht gegenüber geschiedener/­getrennt lebender Ehefrau sowie einem ­minderjährigen und einem volljährigen Kind

Fall 30: M 3.000 EUR – F 1.100 EUR + vjK (19 J) + K (16 J) – privilegierter Volljähriger; Haftungsverteilung zwischen M und F – Rz. 1 M und F leben seit kurzem getrennt. Ihre beiden Kinder vjK, 19 Jahre, und K, 16 Jahre, leben bei F und besuchen noch das Gymnasium. Das bereinigte Nettoeinkommen des M beträgt monatlich 3.000 EUR, das der F 1.100 EUR. F verlangt für sich und da...mehr

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§ 15 Unterhaltspflicht gegenüber nichtehelicher Kindsmutter und nichtehelichem Kind und geschiedener/getrennt lebender Ehefrau

Fall 49: M 3.000 EUR – neKM 0 EUR; früher 1.200 EUR + neK (1 J) – F1 0 EUR – nacheheliches Kind: keine Prägung; Wechselwirkung beim Partnerunterhalt – Rz. 1 Die Ehe von M und F1 wurde nach kurzer Dauer geschieden. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. M ist Vater des nichtehelichen Kindes neK, das nach Rechtskraft der Scheidung der Ehe von M und F1 geboren wurde. Das ...mehr

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§ 5 Unterhaltspflicht gegenüber nichtehelicher Kindsmutter und minderjährigem Kind

Fall 23: M 2.700 EUR – K (2 J) + neKM 0 EUR; 1.200 EUR – Basisunterhalt für den nichtehelichen Elternteil, § 1615l BGB – Rz. 1 NeKM verlangt von ihrem früheren Lebensgefährten M Unterhalt für sich und das gemeinsame zweijährige Kind K. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von monatlich 2.700 EUR. NeKM hat kein Einkommen. Wegen der Betreuung des Kindes ist sie nicht berufstäti...mehr

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§ 8 Unterhaltspflicht gegen... / III. Zurück zum Unterhalt für das volljährige Kind

Rz. 15 Haftungsanteil der F am Unterhalt für das volljährige Kind: SüdL 13.3 Bei anteiliger Barunterhaltspflicht ist vor Berechnung des Haftungsanteils nach § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB das bereinigte Nettoeinkommen jedes Elternteils gem. Nr. 10 zu ermitteln. Außerdem ist vom Restbetrag ein Sockelbetrag in Höhe des angemessenen Selbstbehalts (1.400 EUR) abzuziehen. Der Haftungsantei...mehr

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§ 21 Familienunterhalt / a) Kind im Haushalt eines Elternteils

Rz. 22 Beim Volljährigen im Haushalt eines Elternteils bestimmt sich der Bedarf, für den die Eltern anteilig haften, nach dem zusammengerechten Einkommen der Eltern. Eine Umgruppierung kommt nicht in Betracht. Im Weiteren hat zur Wahrung des Mindestbedarfs der Ehefrau (1.120 EUR) erforderlichenfalls eine Herabgruppierung bzw. Herabsetzung des Kindesunterhalts zu erfolgen. Wege...mehr

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§ 8 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Unterhalt für das volljährige Kind vjK

Rz. 6 Vgl. hierzu zunächst Fälle 27 bis 29 (siehe § 6 Rdn 1, 15, § 7 Rdn 1). Rz. 7 Aufgrund der Volljährigkeit ist auch F dem vjK barunterhaltspflichtig. Nur beim minderjährigen Kind erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seine Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. VjK lebt noch bei einem Elternteil. Sein Bedarf bestimmt sich deshalb nach der DT (siehe hierzu ...mehr

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§ 13 Unterhaltspflicht gege... / (2) Kind aus zweiter Ehe

Rz. 32 Das Kind K2 stammt aus der zweiten Ehe und ist somit nach Rechtskraft der Scheidung der ersten Ehe geboren. Der Unterhalt für das Kind hat somit die ehelichen Lebensverhältnisse der ersten Ehe nicht geprägt. Der Unterhalt für K2 ist deshalb bei der Ermittlung des bedarfsbestimmenden Einkommens in Bezug auf F1 nicht abzuziehen. Ein nach Rechtskraft der Scheidung geboren...mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / (2) Kind aus der zweiten Beziehung

Rz. 28 K2 wurde im vorliegenden Fallbeispiel – anders in den Fällen 46 und 47 (siehe Rdn 1, 13) – noch während der Ehe von M und F1 geboren. Der Kindesunterhalt für K2 hat also bereits die ehelichen Lebensverhältnisse von M und F1 geprägt. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09 Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden grundsätzlich durch d...mehr

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§ 13 Unterhaltspflicht gege... / (2) Kind aus zweiter Ehe

Rz. 55 Es erfolgt kein Vorwegabzug des Kindesunterhalts aus zweiter Ehe. Denn das Kind K2 entstammt der zweiten Ehe (nach Rechtskraft der Scheidung der ersten Ehe geboren) und hat somit die ehelichen Lebensverhältnisse der ersten Ehe nicht geprägt (vgl. Fall 43, siehe Rdn 1). Der Kindesunterhalt für K2 ist also bei der Bestimmung des Bedarfs der ersten Ehefrau nicht abzuziehe...mehr

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§ 13 Unterhaltspflicht gege... / (2) Kind aus zweiter Ehe

Rz. 5 Das Kind K2 ist aus der zweiten Ehe und somit nach Rechtskraft der Scheidung der ersten Ehe geboren. Der Unterhalt für das Kind hat somit die ehelichen Lebensverhältnisse der ersten Ehe nicht geprägt. Der Unterhalt für K2 ist deshalb bei der Ermittlung des bedarfsbestimmenden Einkommens in Bezug auf F1 nicht abzuziehen. Das BVerfG hat hierzu in seiner Entscheidung, mit ...mehr

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Fallübersicht / § 15 Unterhaltspflicht gegenüber nichtehelicher Kindsmutter und nichtehelichem Kind und geschiedener/getrennt lebender Ehefrau

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Fallübersicht / § 8 Unterhaltspflicht gegenüber geschiedener/getrennt lebender Ehefrau sowie einem minderjährigen und einem volljährigen Kind

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Fallübersicht / § 11 Unterhaltspflicht gegenüber (nachrangiger) neuer Ehefrau und (vorrangiger) geschiedener Ehefrau mit minderjährigem Kind (Kind aus erster Ehe)

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§ 13 Unterhaltspflicht gege... / (1) Kind aus erster Ehe

Rz. 4 Der Unterhalt für K1, der schon die erste Ehe geprägt hat, ist abzuziehen, und zwar der Zahlbetrag.mehr

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Fallübersicht / § 16 Unterhaltspflicht gegenüber nichtehelicher Kindsmutter und nichtehelichem Kind und geschiedener/getrennt lebender Ehefrau mit minderjährigem Kind

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / bb) Vorwegabzug eines etwaigen Unterhalts für die Mutter des nichtehelichen Kindes?

Rz. 29 Dieses Problem stellt sich hier nicht, da das Fallbeispiel davon ausgeht, dass keine Unterhaltspflicht gegenüber der Mutter des nichtehelichen Kindes K2 besteht.mehr

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§ 16 Unterhaltspflicht gege... / (2) Kind aus der zweiten Beziehung

Rz. 40 Hierbei ist zu beachten, dass nach der neuen Rechtsprechung des BGH der Unterhalt für das Kind K2 aus der zweiten Beziehung des M mit neKM nur abgezogen werden kann, wenn K2 noch vor Rechtskraft der Scheidung der Ehe von M und F1 geboren wurde (vgl. Fall 48, siehe § 12 Rdn 28 ff. und Fall 49a, siehe § 15 Rdn 25 ff.). Hinweis Dies ändert nichts daran, dass der Kindesunt...mehr

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§ 16 Unterhaltspflicht gege... / (2) Kind aus der zweiten Beziehung

Rz. 8 Hierbei ist zu beachten, dass der Unterhalt für das Kind K2 aus der zweiten Beziehung des M mit der neKM nur abgezogen werden kann, wenn K2 noch vor Rechtskraft der Scheidung der Ehe von M und F1 geboren wurde (vgl. Fall 48, siehe § 12 Rdn 28 ff. und Fall 49a, siehe § 15 Rdn 25 ff.). Hinweis Dies ändert nichts daran, dass der Kindesunterhalt im Falle beschränkter Leistu...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / aa) (Mindestens) ein Kind ist jünger als drei Jahre (sog. Basisunterhalt) – § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 26 § 1570 (1) Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. BGH, Urt. v. 15.6.2011 – XII ZR 94/09 Mit der Neuregelung des Betreuungsunterhalts durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007 (BGBl I S. 3189) hat der Gesetzgeber ...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / bb) (Auch das jüngste) Kind ist zwar älter als drei Jahre, aber Gründe für eine Verlängerung liegen vor

(1) Kindbezogene und ehebezogene Verlängerungsgründe Rz. 27 BGH, Urt. v. 30.3.2011 – XII ZR 3/09 Für die Zeit ab Vollendung des dritten Lebensjahres steht dem betreuenden Elternteil nach der gesetzlichen Neuregelung nur noch dann ein fortdauernder Anspruch auf Betreuungsunterhalt zu, wenn dies der Billigkeit entspricht (§ 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB). Damit verlangt die Neuregelun...mehr

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§ 13 Unterhaltspflicht gege... / (1) Kind aus erster Ehe

Rz. 54 Der Unterhalt für K1, der schon die erste Ehe geprägt hat, ist abzuziehen, und zwar der Zahlbetrag.mehr

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Rz. 7 Der Unterhalt für K1, der schon die erste Ehe geprägt hat, ist abzuziehen, und zwar in Höhe des Zahlbetrages.mehr

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Fallübersicht / § 7 Unterhaltspflicht gegenüber volljährigem Kind, das bei der geschiedenen Ehefrau lebt, und gegenüber neuer Ehefrau

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§ 13 Unterhaltspflicht gege... / (1) Kind aus erster Ehe

Rz. 31 Der Unterhalt für K1, der schon die erste Ehe geprägt hat, ist abzuziehen, und zwar der Zahlbetrag.mehr

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§ 16 Unterhaltspflicht gege... / (1) Kind aus erster Ehe

Rz. 39 Der Unterhalt für K1, der schon die erste Ehe geprägt hat, ist abzuziehen, und zwar in Höhe des Zahlbetrages.mehr

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Fallübersicht / § 2 Unterhaltspflicht gegenüber volljährigem Kind mit eigenem Haushalt

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