Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7b Wertgut... / 2.1 Schriftliche Vereinbarung (Nr. 1)

Rz. 17 Die Wertguthabenvereinbarung setzt nach § 7b Nr. 1 zweierlei voraus, nämlich zum einen eine sich auf den Aufbau eines Wertguthabens beziehende Vereinbarung und zum anderen, dass dies in schriftlicher Form erfolgt. Rz. 18 Eine Wertguthabenvereinbarung ist ein Vertrag nach §§ 145 ff. BGB. Ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluss einer Vereinbarung besteh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.5.2 Grundstückserwerb aufgrund freigebiger Zuwendung unter Lebenden (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 40 Das Vorliegen einer freigebigen Zuwendung i. S. d. ErbStG setzt – objektiv betrachtet – die Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden und – subjektiv gesehen – den Willen des Zuwendenden zur Freigebigkeit voraus. Der erbschaftsteuerliche Schenkungsbegriff deckt sich damit nicht mit dem bürgerlich-rechtlichen Begriff der Schenkung, die lediglich verlangt, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 6 Haftungsschuldner

Rz. 17 Das Grunderwerbsteuergesetz selbst enthält keine Regelungen zur Haftung Dritter. In § 13 GrEStG wird lediglich der Steuerschuldner in Bezug auf bestimmte Erwerbsvorgänge definiert. Für die Frage der Haftung ist daher auf die einschlägigen Bestimmungen der AO zurückzugreifen. Unter dem steuerrechtlichen Begriff der Haftung versteht man das Einstehenmüssen für eine frem...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.2 Erwerb geringwertiger Grundstücke (§ 3 Nr. 1)

Rz. 13 Mit der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 1 GrEStG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Bagatellfälle von der Grunderwerbsteuer freizustellen. Bei dem in der Vorschrift genannten Betrag von 2.500 EUR handelt es sich nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze. Dies bedeutet, dass Grundstückserwerbe mit einer Bemessungsgrundlage bis einschließlich 2.500 EUR von der G...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 294 Anspru... / 2.2.2 Geburt im "jeweiligen Geltungsbereich der Reichsversicherungsgesetze"

Rz. 7 Unter "Reichsversicherungsgesetzen" sind die reichsgesetzlichen Vorschriften über die Rentenversicherung zu verstehen. Hierbei handelt es sich um die Rentenversicherung der Arbeiter (früher Invalidenversicherung): Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung v. 22.6.1889 (RGBI.1889 Nr. 13); Invalidenversicherungsgesetz v. 13.7.1899 (RGBl. 1899 Nr. 34); Vierte...mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 1 Erwerbsvorgänge zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Nr. 1)

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 1 GrEStG sind Grundstücksübertragungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus Anlass des Übergangs von Aufgaben oder aus Anlass von Grenzänderungen befreit. Trotz des Wortlauts der Vorschrift, nach der nur gefordert wird, dass das Grundstück von einer auf die andere "juristische Person" übergeht, müssen sowohl der Veräußerer als auch de...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.7 Einschränkung des Wirkungsbereichs der neuen Regelung

Rz. 16f § 5 Abs. 3 GrEStG dient der Vermeidung von Steuerausfällen, indem durch die dort geregelte Mindestbehaltefrist verhindert werden soll, dass Grundbesitz steuerbegünstigt in eine Gesamthand eingebracht und unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Anteilsübertragung steuerfrei weitergegeben wird (BR-Drs. 910/98, 203; BT-Drs. 14/265, 204). Die Vorschrift zielt somit ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.5 Formwechselnde Umwandlung und personenbezogene Steuerbefreiung

Rz. 16d Interessant gestaltet sich die Anwendung des § 5 Abs. 3 GrEStG, wenn die formwechselnde Umwandlung und personenenbezogene Steuerbefreiungen zusammentreffen. Praxis-Beispiel An der A-KG waren B mit 50 % sowie deren Kinder C und D mit jeweils 25 % als Kommanditisten beteiligt. Die Komplementärin A-Verwaltungs-GmbH war an dem Vermögen der A-KG nicht beteiligt. Die Komma...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 4 Übergang von einem Alleineigentümer auf eine Gesamthand (§ 5 Abs. 2 GrEStG)

Rz. 12 Die Steuer wird insoweit nicht erhoben, als der Veräußerer an dem Vermögen der Gesamthand beteiligt ist. Seine Beteiligung am Gewinn und Verlust ist nicht maßgebend (BFH v. 14.11.1956, II 46/56, BStBl III 1957, 19). Es handelt sich um eine Steuerbegünstigung, die sich prozentual nach der Vermögensbeteiligung bemisst (vgl. zum steuerbaren Erwerb der Verwertungsbefugnis...mehr

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Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.3.1 Familienfreundlicher Arbeitgeber

Seit 2017 erhält die FSM AG bereits jährlich den LEA Mittelstandspreis für sozial und gesellschaftlich engagierte Unternehmen. Wichtig ist dem Unternehmen zudem eine familienfreundliche Unternehmenskultur. Von der BBQ Berufliche Bildung gGmbH erhielt die FSM AG im Februar 2022 ein Siegel mit Auszeichnung "Prädikat Familienbewusstes Unternehmen". Doch was heißt es, ein familie...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG)

Rz. 34 Die "erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht" nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG ist in ihren Auswirkungen der unbeschränkten Steuerpflicht nach Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b der Vorschrift gleichgestellt. Sie betrifft deutsche Staatsangehörige als Erblasser bzw. Schenker und Erwerber, die sich nicht länger als 5 Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.3.1 Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Rz. 53 Die steuerliche Behandlung der Angehörigen der diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen auswärtiger Staaten in der Bundesrepublik Deutschland richtet sich nach dem Wiener Übereinkommen über die diplomatischen Beziehungen (WÜD) vom 1.4.1961[1] und nach dem Wiener Übereinkommen über die konsularischen Beziehungen (WÜK) vom 24.4.1963.[2] Die steuerlichen Vorsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Steuerschuldner bei fortgesetzter Gütergemeinschaft (§ 20 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 18 § 20 Abs. 2 ErbStG regelt die Steuerschuldnerschaft für die Fälle, in denen gem. §§ 1483 ff. BGB die Gütergemeinschaft zwischen dem überlebenden Ehegatten oder dem Lebenspartner und den Kindern fortgesetzt wird. Hier bestimmt § 4 Abs. 1 ErbStG, dass der Erwerb der Abkömmlinge beim Tode des erstversterbenden Ehegatten (Lebenspartners) für die Zwecke der Besteuerung zum...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Verei... / 6.3 Was bei der stillen Beteiligung eines Kindes zu beachten ist

Die Finanzverwaltung hat zu den grundsätzlichen Erfordernissen steuerlich anerkennbarer Verträge unter Familienangehörigen bereits in den Einkommensteuerhinweisen Stellung genommen.[1] Hiernach müssen Gesellschaftsverträge im Familienkreis klar vereinbart und bürgerlich-rechtlich wirksam sein. Sie müssen ernstlich gewollt sein und tatsächlich durchgeführt werden. Des Weiteren müss...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Verei... / 5.2 Wann eine Gewinnverteilung angemessen ist

Es gibt keine allgemeingültige Formel, nach der ermittelt werden kann, wann eine Gewinnverteilung angemessen ist. Der Gewinnanteil muss im angemessenen Verhältnis zur Leistung der anderen Gesellschafter stehen. Beim Fremdvergleich müssen die Arbeitsleistungen aller Gesellschafter und der Kapitaleinsatz vergleichbar vergütet werden. So ist z. B. eine Vereinbarung unangemessen, b...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Verei... / 5.1 Voraussetzungen für die Anerkennung des Gesellschaftsvertrags bei Verträgen mit Familienmitgliedern

Im Gesellschaftsvertrag müssen diese Punkte unmissverständlich geregelt werden: der Umfang der Gesellschaftsrechte, die Höhe der Kapitalanteile, die Gewinnbeteiligung, das Entnahmerecht und das Stimmrecht. Schädlich ist z. B., wenn bei einer Unterbeteiligung des Kindes nicht vereinbart wird, ob das Kind bei einer möglichen späteren Liquidation an den stillen Reserven beteiligt sei...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Verei... / 6.2 Der a-typisch Stille

Ist der stille Gesellschafter nicht nur am Gewinn und Verlust beteiligt, sondern auch an den stillen Reserven des Betriebs, liegt steuerlich eine sog. atypische stille Beteiligung vor. Das bedeutet, dass ein Ehegatte oder ein Kind, der/das als stiller Gesellschafter auftritt, Mitunternehmer des Einzelunternehmens bzw. der Gesellschaft wird. Der stille Gesellschafter erzielt ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Verei... / 7 Unentgeltliche Aufnahme von Familienangehörigen in das Einzelunternehmen bzw. die Einzelpraxis

Vermögensübertragungen zwischen nahen Angehörigen können wie zwischen fremden Dritten abgewickelt werden. Ohne Vereinbarungen eines Entgelts kann bei Vermögensübertragungen zwischen nahen Angehörigen jedoch davon ausgegangen werden, dass die Übertragung unentgeltlich erfolgt. Ein unentgeltlicher Vorgang liegt auch dann vor, wenn das vom Angehörigen übernommene Kapitalkonto n...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Verei... / 5 Steuerliche Anerkennung von Familiengesellschaften

Bei Gesellschaftsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen hängt die steuerliche Anerkennung dieser regelmäßig davon ab, ob sie einem Fremdvergleich standhalten. D. h. Verträge zwischen nahen Angehörigen müssen regelmäßig wirtschaftlich denen zwischen Fremden gleichgestellt sein. Das Finanzamt kann einen Gesellschaftsvertrag, der zwischen nahen Angehörigen abgeschlossen worde...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Verei... / 3 Grundsätze der Gewinnverteilung

Je nach Gesellschaftsform wird der Gewinn gemäß den handelsrechtlichen Grundsätzen verteilt, wenn keine anderen Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag getroffen sind. Wichtig Was laut HGB für die Gewinn- und Verlustverteilung gilt Ist eine vertragliche Regelung zur Gewinn- und Verlustverteilung nicht getroffen worden, gilt für die Gesellschaftsformen z. B. folgendes: Gemäß § 12...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsätze eines Vereins für Verkehrserziehung

Leitsatz 1. § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG ist entsprechend Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL richtlinienkonform auszulegen. 2. Bei einem Fahrsicherheitstraining liegen "Kurse belehrender Art" i.S. von § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG vor, wenn es sich um eine Schulungsmaßnahme handelt, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse konkret geeignet ist (Art. 132 Abs. 1 Buch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / A. Allgemeines

Rz. 1 Fast jeder Anwalt und jede Anwältin kennt das: Der Mandant sitzt aufgeregt auf dem Stuhl, erzählt einem Wasserfall gleich von seinen Sorgen und bittet: "Machen Sie was". Nachdem mühsam aus dem Meer der – meist weniger relevanten – Informationen die rechtlich wichtigen ermittelt werden konnten, stürzt man sich in die juristische Bearbeitung des Falles. Und oft stellt si...mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / B. Methoden der Verschlüsselung von Nachrichten

Rz. 6 ▓ Verschlüsselung von E-Mails Werden E-Mails vom Absender zum Empfänger versendet, geschieht dies im Internet ohne besondere Vorkehrung, sofern also keine eigene Verschlüsselung erfolgt, grundsätzlich unverschlüsselt. Dabei werden die E-Mails von Server zu Server weitergeleitet und können auf diesen Servern durchsucht, evtl. verändert und nach beliebigen Stichworten aus...mehr

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Fristlose Kündigung bei unb... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin entschiedenen Fall hatte eine Mieterin eine Wohnung angemietet, wobei sie bereits im Zeitpunkt der Anmietung die Absicht hatte, diese ihrem Bruder zu überlassen. Die Mieterin selbst bewohnt gemeinsam mit Ehemann und Kindern eine andere Wohnung. Das LG Berlin stellte klar, dass ein Anspruch auf Genehmigung einer Untervermietung (§ 553 Abs. 1 BGB) nicht vo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld für ein behindertes Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG (seelische Behinderung)

Leitsatz Ein volljähriges Kind kann auch dann für das Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG infolge einer seelischen Behinderung zu berücksichtigen sein, wenn kein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt wurde, aber starke psychische Auffälligkeiten (u. a.paranoide Schizophrenie) im Zusammenhang mit regelmäßigem Cannabiskonsum attestiert sowie eine stationäre Langzei...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.7 Spielende Kinder

Häufiger Streitpunkt in Eigentümergemeinschaften sind spielende Kinder, die einerseits ihren Freiraum benötigen, deren Spiel andererseits aber als störend empfunden wird.[1] Insoweit kann eine ausgewogene Regelung in einer Hausordnung helfen, ob und in welcher Zeit Kinder im Hof oder Treppenhaus spielen dürfen oder ob und wie der Garten für die Kinder nutzbar ist. Spielen auf...mehr

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Die Einführung des § 38 Abs... / bb) Reichweite der nur für Arbeitnehmer anwendbaren Gesetze

Auch der Bezug in § 38 Abs. 3 GmbHG auf Elternzeit, Pflege von Familienangehörigen und Krankheit beinhaltet keinen direkten Verweis auf die jeweils nur für Arbeitnehmer anwendbaren Gesetze Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Dies ist aufgrund des Umstandes, dass diesen Normen der nationale Arbeitnehmerb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Unentgeltliche Wertabgaben

Rz. 49 Unter § 4 Nr. 9 UStG UStG fallen wegen des Bezugs auf Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG auch unentgeltliche Wertabgaben nach § 3 Abs. 1b UStG bzw. § 3 Abs. 9a UStG.[1] Damit ist insbesondere die Entnahme eines Grundstücks aus dem Unternehmensvermögen nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei, obwohl die Grundstücksentnahme selbst kein Tatbestand i. S. d. GrE...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.2 Entscheidung über Nachfolger treffen

Für die weitere Vorgehensweise ist es zunächst wichtig zu wissen, aus welchem Kreis der Nachfolger kommen soll. Hier muss vom derzeitigen Inhaber eine Grundsatzentscheidung getroffen werden. In Betracht kommen Familienmitglieder, Mitarbeiter und Betriebsfremde. Je nachdem müssen andere bzw. zusätzliche Aspekte beachtet werden. Familiennachfolge Soll der Betrieb innerhalb der F...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 4.1 Gesetzliche Vorgaben

Rechte aus dem Sondereigentum Nach § 13 Abs. 1 WEG kann jeder Eigentümer mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen. Das Gesetz lässt großzügig die Nutzung des Sondereigentums zu. Die Grenzen ergeben sich erst, wenn durch die Nutzung die Rechte eines anderen Eigentümers verletzt werden. Hier wird vom Gesetz die problematische...mehr

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§ 28 Familiensachen / 4. Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes

Rz. 60 Im Verfahren über den Anspruch nach § 1686 BGB gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 61 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da nach § 157 Abs. 1 FamFG ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 ff.). Rz. 62 Da es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, ist eine Ermäßigun...mehr

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§ 28 Familiensachen / cc) Wiederkehrende zukünftige Leistung

Rz. 143 Wird zukünftiger laufender Unterhalt verlangt, so gilt § 51 Abs. 1 FamGKG. Rz. 144 Soweit bezifferter Unterhalt verlangt wird, ist der Wert der für die ersten zwölf Monate nach Einreichung des Antrags geforderten Beträge maßgebend, höchstens jedoch der Gesamtbetrag der geforderten Leistung. Zu beachten ist, dass es sich hier nicht um einen Jahresbetrag handelt, sonder...mehr

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§ 28 Familiensachen / 8. Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 90 Wird die Einholung einer familienrechtlichen Genehmigung beantragt, handelt es sich um eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Rz. 91 Der Verfahrenswert richtet sich entweder nach § 36 FamGKG oder nach § 46 FamGKG, wenn es sich um eine sonstige Kindschaftssache handelt. Rz. 92 Hauptanwendungsfall ist ein Verfahren auf Genehmigung des FamG in den Fällen des ...mehr

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§ 28 Familiensachen / 15. Umgangsrecht

Rz. 127 Es gelten die Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 128 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da nach § 157 Abs. 1 FamFG ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 ff.).[72] Rz. 129 Da es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, ist eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV nicht möglich...mehr

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§ 28 Familiensachen / a) Umfang der Beiordnung

Rz. 371 Eine Besonderheit für das Verbundverfahren ist in § 48 Abs. 3 RVG enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 Nr. 1 VV (insbesondere einer Folgenvereinbarung), diemehr

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§ 28 Familiensachen / bb) Fällige Beträge

Rz. 140 Wird lediglich eine bezifferte Unterhaltforderung geltend gemacht, so sind deren Werte nach § 35 FamGKG maßgebend. Auf § 51 FamGKG kommt es dann gar nicht an. Beispiel 31: Fälliger Betrag Die Ehefrau beantragt für das gemeinsame Kind 350,00 EUR Sonderbedarf für die Kosten einer Klassenfahrt. Der Verfahrenswert richtet sich nach § 35 FamGKG und beträgt 350,00 EUR. Rz. 1...mehr

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§ 28 Familiensachen / ii) Umwandlung eines statischen Titels in einen dynamischen Titel

Rz. 162 Liegt gegen den Unterhaltsschuldner bislang über den laufenden Unterhalt lediglich ein statischer Titel vor und beantragt der Unterhaltsgläubiger eine Abänderung dahingehend, dass der Unterhalt dynamisiert tituliert wird, soll nach Auffassung des OLG Dresden[91] der volle Wert der Unterhaltsbeträge der auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monate maßgebend sein;...mehr

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§ 28 Familiensachen / jj) Vaterschaftsfeststellung und Mindestunterhalt

Rz. 163 Wird ein Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft (§ 169 Nr. 1 FamFG) mit einem Verfahren auf Zahlung von Kindesunterhalt verbunden (§ 169 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 237 FamFG), liegt eine Unterhaltssache vor. Die Werte von Vaterschaftsfeststellung und Unterhalt sind zwar gesondert festzusetzen; es gilt jedoch nach § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG ein Additionsverbot. Insgesamt m...mehr

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§ 28 Familiensachen / 2. Abstammungssachen

Rz. 48 Die Gebühren richten sich nach Teil 3 VV, den Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 49 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da nach § 175 Abs. 1 FamFG ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 f.). Rz. 50 Da es sich um eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, kommt eine Ermäßigung der Terminsgebühr...mehr

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§ 28 Familiensachen / ee) Abänderung

Rz. 152 Dieselben Bewertungsgrundsätze wie für Zahlungsanträge gelten auch für einen Abänderungsantrag. Maßgebend ist hier der jeweilige Abänderungsbetrag.[81] Beispiel 40: Abänderungsantrag auf zukünftigen und fälligen Unterhalt Der Kindesvater ist zur Unterhaltszahlung von 400,00 EUR monatlich verpflichtet. Im Dezember 2022 beantragt er die Abänderung dahingehend, ab August...mehr

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§ 28 Familiensachen / 3. Mehrere Auftraggeber

Rz. 19 Zu berücksichtigen ist auch hier, dass sich die Beratungshilfegebühren nach Nr. 1008 VV bei mehreren Auftraggebern um 30 % je weiteren Auftraggeber erhöhen, unabhängig davon, ob derselbe Gegenstand zugrunde liegt oder nicht. Bei Festgebühren kommt es im Gegensatz zu den Wertgebühren auf eine gemeinschaftliche Beteiligung nicht an.[9] Beispiel 9: Vertretung von Ehefrau...mehr

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§ 28 Familiensachen / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 15 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so wird eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV in aller Regel nicht in Betracht kommen, da nach Wertgebühren abzurechnen ist und es in Familiensachen an der erforderlichen gemeinschaftlichen Beteiligung fehlt, die für eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV erforderlich ist (zur Gebührenerhöhung bei den Festgebühren der Beratungshilfe siehe Rd...mehr

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§ 28 Familiensachen / 1. Verfahren nach §§ 249 ff. FamFG

Rz. 22 Unter den Voraussetzungen der §§ 249 ff. FamFG [11] kann das minderjährige Kind, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, im vereinfachten Verfahren seinen Unterhalt festsetzen lassen. Die Gebühren richten sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 Nr. 1 VV). Rz. 23 Der Gegenstandswert bestimmt sich...mehr

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§ 28 Familiensachen / VIII. Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG

Rz. 33 Nach § 165 FamFG [15] vermittelt das FamG auf Antrag, wenn ein Elternteil geltend macht, dass der andere Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Verfügung über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind vereitelt. Die Vergütung richtet sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Neben der 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV kann hier auch eine Terminsgebühr nach Nr. 3104...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 4. Beratung mit Einigung, Erledigung oder Aussöhnung

Rz. 22 Kommt es aufgrund der Beratung zu einer Einigung, einer Erledigung oder Aussöhnung, kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV),[25] eine Erledigungsgebühr (Nr. 1002 VV)[26] oder eine Aussöhnungsgebühr verdienen. Dies ist zum 1.1.2021 durch das KostRÄG 2021 durch die Neufassung der Vorbem. 1 VV ausdrücklich klargestellt worden. Insoweit ist unerheblich, ob...mehr

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§ 28 Familiensachen / 2. Verfahrenswert

Rz. 287 Das FamGKG sieht im Gegensatz zum früheren Recht davon ab, besondere Vorschriften für die jeweiligen einstweiligen Anordnungsverfahren vorzugeben. In einstweiligen Anordnungsverfahren ist daher grundsätzlich vom jeweiligen Wert der Hauptsache auszugehen. Rz. 288 Soweit die einstweilige Anordnung allerdings eine geringere Bedeutung gegenüber der Hauptsache hat, ist von...mehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Abrechnungshilfe

Rz. 270 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

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§ 28 Familiensachen / a) Gebühren

Rz. 296 Im erstinstanzlichen Verfahren richtet sich die Vergütung in einstweiligen Anordnungsverfahren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr. Rz. 297 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Beispiel 98: Einstweilige Anordnung neben Hauptsache Der Kindesvater stellt einen Hauptsacheantrag zum Umg...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / VIII. Fortsetzung des Rechtsstreits durch den bzw. die Erben

Rz. 93 Verstirbt im Laufe des Rechtsstreits eine Partei und führt der Erbe oder führen die Erben den Prozess weiter, so wird kein neuer Auftrag erteilt. Der Anwaltsvertrag setzt sich vielmehr mit dem, bzw. den Erben fort. Ab dem Erbfall, ist/sind Auftraggeber des Rechtsanwalts der Erbe/die Erben, ohne dass der Auftrag durch diese(n) erneuert werden muss.[35] Rz. 94 Es handelt...mehr

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§ 35 Strafsachen / VI. Tätigkeit als Beistand oder Vertreter eines Nebenklägers, Privatklägers oder sonstigen Beteiligten

Rz. 228 Für die Tätigkeit als Beistand, Vertreter eines Nebenklägers, Privatklägers oder sonstigen Beteiligten i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV erhält der Anwalt die gleichen Gebühren wie ein Verteidiger, sodass auf die Ausführungen zu Rdn 15 ff. Bezug genommen werden kann. Rz. 229 Insbesondere kann der Anwalt als Nebenklagevertreter auch eine Vergütung im vorbereitenden Verfahren ...mehr