Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Offene Stellvertretung

Rz. 29 Der nicht barunterhaltspflichtige Elternteil (= Obhutselternteil) handelt in offener Stellvertretung für das Kind.[32] Dabei ist zu beachten, dass die Eltern grds. das Kind gemeinschaftlich vertreten (§ 1629 Abs. 1 S. 2 BGB), der sich zum Barunterhalt verpflichtende Elternteil aber von der Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten ausgeschlossen ist (§§ 1629 Abs. 2 S. 1...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze

Rz. 418 Das Alternativmodell zum Lebensmittelpunkt und zum überwiegenden Zusammenleben mit einem Elternteil bildet das sog. Wechselmodell.[497] Die Eltern teilen sich die Betreuungszeiten für das Kind, indem z.B. ein wöchentlich wechselnder Aufenthalt bei den jeweiligen Elternteilen praktiziert wird. Um ein Wechselmodell anzunehmen, bedarf es allerdings nicht der exakten hälf...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Wohlverhaltenspflicht der Eltern

Rz. 438 "Freizeit-Papa, Alltags-Mama" sind die gängigen Klagen, wenn es um die Ausgestaltung des elterlichen Umgangsrechts geht. Umgekehrt wird der Vorwurf erhoben, der den Umgang ausübende Elternteil kümmere sich während dieser Zeit nicht um das Kind ("es sitzt vor dem Fernseher/wird zu Oma abgeschoben").[526] Rz. 439 Grundsätzlich trifft der Umgangsberechtigte, während das ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zum begleiteten Umgang

Rz. 468 Häufig verhindert eskalierender Streit der Eltern, dass das Kindeswohl gewahrt bleibt. Haben die Spannungen ein Maß erreicht, bei dem ein Elternteil den unbegleiteten Umgang des anderen Beteiligten ablehnt, wird dieser sein vermeintliches "Recht" durchzusetzen versuchen. Beides, sowohl die Verweigerung ungestörten Umgangs als auch der Versuch zwangsweiser Durchsetzung...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / III. Die Klärung der eigenen Abstammung

Rz. 264 Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von grundlegender Bedeutung. Für viele Männer wurde sie bei Zweifeln über ihre Vaterschaft zu einer Frage, in der sie sich nicht gescheut haben, etwa heimlich Haare des Kindes (Kamm/Bürste) oder seinen Speichel (Zahnbürste) zu verwenden, und gutachtlich klären zu lassen, ob die von ihnen angenommene oder angez...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / e) Weitere Beispiele

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Meinungsverschiedenheiten der Eltern, § 1628 BGB

Rz. 306 Für den Fall, dass Eltern in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind eine gemeinsame Entscheidung nicht zu treffen in der Lage sind, entscheidet das Familiengericht darüber, wem der beiden Sorgeberechtigten die Entscheidungsbefugnis zuzuordnen ist, § 1628 BGB. Im Hinblick darauf, dass statistisch in rund 80 % der Fälle nach Trennung und Scheidung die El...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / VI. Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

Rz. 142 Leistungsfähig nach § 1603 Abs. 1 BGB ist, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen im Stande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Gem. § 1603 Abs. 2 BGB müssen Eltern hierfür gegenüber ihren minderjährigen unverheirateten Kindern alle verfügbaren Mittel einsetzen. Dasselbe gilt gem. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB fü...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Neuerungen durch Gesetzesreformen

Rz. 5 Durch zwei Gesetzesreformen, die das Kindschaftsrecht und auch die Unterhaltsansprüche für Kinder betrafen, hatte der Gesetzgeber zum 1.7.1998 [10] und zum 1.1.2001 [11] hatte der Gesetzgeber sodann Reformen durchgeführt, die bis heute von Bedeutung sind:mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze zur Bedürftigkeit

Rz. 63 Ein Kind kann aus drei Gründen nicht erwerbspflichtig sein:mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze zum unterschiedlichen Bedarf

Rz. 124 Der unterschiedliche Bedarf von Kindern entsprechend den unterschiedlichen Lebensstellungen der Eltern ist zusammengefasst in der Düsseldorfer Tabelle, die seit dem 1.1.1979 vom OLG Düsseldorf herausgegeben wird.[123] Die Düsseldorfer Tabelle hat derzeit den Stand vom 1.1.2022 und beruht auf der am 1.1.2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsänderung.[124] Die Düsseld...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / III. Bestmögliche Ausnutzung von steuerlichen Möglichkeiten

Rz. 1017 Jeder getrennt lebende oder geschiedene Ehegatte muss es dem jeweils anderen ermöglichen, seine Steuerbelastung in zulässiger Weise zu reduzieren, sofern er dadurch im Ergebnis keine Nachteile hat.[1171] Getrennt lebende Eheleute, die im Trennungsjahr noch eine steuerliche Zusammenveranlagung durchführen können, sind deshalb hierzu jedenfalls dann verpflichtet, wenn ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / e) Die unterhaltsverstärkende Vereinbarung: das Altersphasenmodell

Rz. 598 Es ist allerdings selbstverständlich möglich, miteinander ein Altersphasenmodell zu vereinbaren, welcher Art auch immer. Dieses Modell, nach den Entscheidungen des BGH etwas respektlos 0–8–15-Modell genannt, ging davon aus, dass es für das Kind in unterschiedlichen Altersphasen mehr oder eben weniger stark erforderlich ist, von dem mit ihm zusammenlebenden Elternteil...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Vereinbarung zur Anfechtung der Vaterschaft

Rz. 262 Letztlich wird in solchen Fällen die betroffene Mutter besser beraten sein, eine Vereinbarung zu schließen, die die Anerkennung des Gutachtens und die Einräumung abweichender biologischer Zuordnung des Kindes beinhaltet. Dadurch können Verfahrenskosten für die Mutter vermieden werden, die bei weiterem Bestreiten erheblich sein können. Dies kann wie folgt formuliert we...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Der Rang des Unterhaltsberechtigten

Rz. 944 In § 1609 BGB sind die Rangverhältnisse zwischen mehreren Unterhaltsberechtigten nach der folgenden Rangfolge geregelt: § 1609 Nr. 1 BGBmehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Vereinbarungen zum unerwünschten Umgang

Rz. 416 Geht es darum, dass das Kind seinen "Erzeuger" schlicht kennenlernen möchte, könnte man sich darauf verständigen, ein Treffen zu vereinbaren und die Entbindung von der Verpflichtung ggf. weiterer "erzwungener" Umgangskontakte festzustellen. Dies kann formfrei formuliert werden. Rz. 417 Muster 2.45: Vereinbarung über ein Treffen bei unerwünschtem Umgang Muster 2.45: Ver...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Allgemeines Verfahren

Rz. 479 Der Umgang mit dem Vater kann nicht von der Kindesmutter eingeklagt werden, sondern ausschließlich durch das Kind selbst, vertreten durch den sorgeberechtigten Elternteil oder, im Fall eines Interessenkonflikts, durch einen Verfahrenspfleger.[602] Dies bedeutet: Bei der Antragstellung muss bei alleiniger elterlicher Sorge der Antrag auf Umgangsrechtsregelung vom Kind,...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Dynamisierter Kindesunterhalt

Rz. 193 In den ganz überwiegenden Fällen erscheint es dagegen sachgemäß, eine Dynamisierung vorzunehmen. Diese trägt den sich fast schon jährlich wandelnden, regelmäßig erhöht festgesetzten Beträgen der Düsseldorfer Tabelle Rechnung. Rz. 194 Ein gerichtlicher Antrag lautet wie folgt. Muster 2.19: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt Muster 2.19: Antrag dynamisierter Kindesunter...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 7. Begrenzung des Betreuungsunterhalts

Rz. 629 Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Entscheidungen eine zeitliche Begrenzung des Betreuungsunterhaltsanspruchs abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, dass es sich bei dem Anspruch nach § 1570 BGB um einen einheitlichen Anspruch handelt.[725] Rz. 630 Der BGH hat dazu erklärt, dass dem betreuenden Elternteil ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt für mindestens drei J...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / IV. Grundsicherung gemäß SGB XII

Rz. 1031 Personen ab Erreichen der Altersgrenze (siehe die Tabelle in § 41 Abs. 2 SGB XII) und voll erwerbsgeminderte Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahrs (§ 41 Abs. 1 und 3 SGB XII), haben nach dem SGB XII (früher Grundsicherungsgesetz)[1191] einen eigenen Sozialleistungsanspruch, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und/oder Vermögen decken kö...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Der Vorname

Rz. 198 Den Vornamen des Kindes bestimmt der Inhaber der elterlichen Sorge; es folgt die Eintragung in das Geburtenbuch (§§ 21, 22 Personenstandsgesetz). Bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern entscheiden diese gemeinsam über den oder die Vornamen des Kindes. Ein ausschließlich sorgeberechtigter Elternteil entscheidet allein über die Frage des Vornamens. Können sich Eltern nic...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Grundsätze

Rz. 212 Eltern pflegen, erziehen und beaufsichtigen das Kind; sie bestimmen auch seinen Aufenthalt, § 1631 Abs. 1 BGB. Eine gemeinsam getroffene Bestimmung des Lebensmittelpunktes des Kindes bleibt, solange keine anderweitige gerichtliche Regelung getroffen ist, auch nach Trennung der Eltern bindend.[173] Die Personensorge umfasst auch die Vertretung und Regelung bezüglich A...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Die Abschaffung des sog. Altersphasenmodells

Rz. 24 Das sog. Altersphasenmodell, auch – ein wenig despektierlich – 0/8/15-Modell des BGH genannt, wurde mit der Änderung von § 1570 BGB (Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes) abgeschafft. Das Modell drückt aus, dass in der Regel keine Erwerbsobliegenheit eines ein Kind betreuenden Elternteils bis zur Vollendung des achten Lebensjahres gab, anschließend eine Halbtagstäti...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / gg) Besonderheiten beim Kindesunterhalt

Rz. 124 Die vorstehenden Ausführungen zum Arrestverfahren gelten auch für Verfahren zur Sicherung von Unterhaltsansprüchen von Kindern. Die dem minderjährigen bzw. volljährigen gleichgestellten Kind zustehenden Unterhaltsansprüche sind im Arrestverfahren nur hinsichtlich aufgelaufener Rückstände wie künftig anfallenden Unterhaltes [113] sicherbar. Der Arrest kann bei minderjä...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Grobe Unbilligkeit

Rz. 873 Die Zuerkennung eines Unterhaltsanspruches nach § 1576 BGB trägt absoluten Ausnahmecharakter. Die Versagung des Unterhaltes muss daher dem Gerechtigkeitsempfinden in ganz erheblicher Weise widersprechen.[982] In der Praxis erfasst der Anspruch auf Zahlung von Billigkeitsunterhalt nach § 1576 vor allem den Fall der Betreuung nicht gemeinschaftlicher Kinder, also von Pf...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Vermögenssorge

Rz. 137 Muster 5.6: Antrag auf Übertragung der Vermögenssorge im Wege einstweiliger Anordnung Muster 5.6: Antrag auf Übertragung der Vermögenssorge im Wege einstweiliger Anordnung An das Amtsgericht – Familiengericht – In der Familiensache der Frau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn __________...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Das Maß des zu gewährenden Unterhalts

Rz. 121 Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen, sog. angemessener Unterhalt, § 1610 Abs. 1 BGB. Hinsichtlich des Verhältnisses der Kinder zu den Eltern prägen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern die Lebensstellung des Kindes und bestimmen damit das Maß des diesem zustehenden Unterhalts i.S.v. § 1610 BGB.[119] Rz. ...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Rechtsbehelfe und Vollstreckung

Rz. 148 Einstweilige Anordnungen auch im Zusammenhang mit der Kindesherausgabe sind – da FGG-Familiensache – gemäß §§ 49 ff. FamFG möglich. Sie sind dann zulässig, wenn zur Abwendung der dem Kind drohenden Gefahr eine solche einstweilige Maßnahme erforderlich ist.[154] Gegen Entscheidungen des Familiengerichts betreffend die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil wi...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Einkommen des Berechtigten

Rz. 565 Die Höhe des ggf. anteilig zu berücksichtigenden Einkommens hängt insbesondere davon ab, in welchem Maß der Betreuende von der Erwerbsobliegenheit befreit ist.[658] Grundsätzlich gilt aber, dass aus dieser Erwerbstätigkeit erzielte Einkünfte nicht von vornherein unberücksichtigt bleiben. Über die Höhe ihrer Anrechnung ist gemäß § 1577 Abs. 2 BGB nach Treu und Glauben...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zur Erwerbspflicht

Rz. 79 Auch dann, wenn Kinder grundsätzlich erwerbspflichtig sind, besteht Anlass, eine Einigung über die Zahlung von Unterhalt herbeizuführen. Es kann sinnvoll sein, beispielsweise vor Aufnahme eines Studiums bei noch jungem Alter der Abiturienten zunächst einige Praktika zu absolvieren, entweder um festzustellen, welcher Studienbereich der für das betreffende Kind seinen Ne...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Berechnung von Einkünften aus unzumutbarer Tätigkeit

Rz. 236 Zur Anrechnung der Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit gelten während der Zeit der Trennung wie für die Zeit nach Scheidung der Ehe die gleichen Grundsätze. Es gelten die Grundsätze des § 1577 Abs. 2 BGB . Danach ist zu entscheiden, ob und wenn ja, in welchem Umfang Einkünfte aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit des Berechtigten in die Unterhaltsberechnung einbezogen we...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zum Unterhalt bei Obliegenheit zur Ausbildung

Rz. 74 In Fällen, in denen unklar ist, ob die Bedürftigkeit wegen Absolvierens einer Ausbildung bejaht werden kann, wird es sinnvoll sein, eine Vereinbarung über die Ausbildung mit den zahlungspflichtigen Eltern herbeizuführen. Bei einem volljährigen Kind, das ein Studienfach als sog. Parkstudium gewählt hat, könnte eine Vereinbarung mit den Eltern wie folgt aussehen: Rz. 75 M...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarung zwischen Großeltern

Rz. 213 Es kann deshalb sinnvoll sein, wenn Großeltern sich darüber verständigen, wie sie notwendige Unterhaltsbeträge untereinander verteilen. Eine Vereinbarung könnte wie folgt gefasst werden: Muster 2.25: Vereinbarung zum Enkelunterhalt zwischen Großeltern Muster 2.25: Vereinbarung zum Enkelunterhalt zwischen Großeltern Verhandelt am … Zu _________________________ Vor mir, de...mehr

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§ 6 Die gleichgeschlechtlic... / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 9 Zur Entstehung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist folgendes zu erläutern. Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG) war der wesentliche Bestandteil des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften.[9] Es ist am 1.8.2001 in Kraft getreten. Am 17.7.2002 hat das B...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 385 Die gemeinsame elterliche Sorge besteht unabhängig davon, ob Eheleute noch miteinander verheiratet sind oder nicht mehr und gemeinsam oder getrennt voneinander leben, es sei denn, abweichendes wird bei dem Familiengericht beantragt und durchgesetzt. Stirbt einer der (ehemaligen) Ehegatten, geht die alleinige elterliche Sorge auf den überlebenden Elternteil über, § 168...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Der gerichtliche Antrag

Rz. 466 Lehnt der betroffene Elternteil allerdings in Fällen, in denen nur ein begleiteter Umgang infrage kommt, einen solchen ab, so ist sein Antrag auf Regelung des Umgangs mit seinem Kind ohne weitere Anordnungen abzuweisen.[589] Rz. 467 Muster 2.52: Antrag begleiteter Umgang Muster 2.52: Antrag begleiteter Umgang Es wird beantragt, den Umgang des Antragsgegners mit dem gem...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Vereinbarungen zum Umgang im Einzelnen

Rz. 436 Für ein kleines Kind sollte die Umgangsvereinbarung alles enthalten, was zur Durchführung ungestörten Umgangs erforderlich ist, ohne dass das Kind noch zusätzlich eigene Entscheidungen treffen muss oder unsicher ist, wann oder in welcher Weise der Umgang stattfindet. Ein Antrag könnte daher folgenden – konkretisierten Inhalt haben. Rz. 437 Muster 2.48: Umgangsantrag mi...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / cc) Die inhaltlich begrenzte Vollmacht für Dritte

Rz. 231 Eine Vollmacht für Dritte kann natürlich auch inhaltlich begrenzt werden. Dies bietet sich in Fällen an, in denen beispielsweise ein Zusammenhang zwischen den Dritten und dem Kind besteht, wie etwa bei gemeinsamem Eigentum. Eine Vollmacht kann dann wie folgt erteilt werden: Muster 7.75: Inhaltlich begrenzte Vollmacht für Dritte Muster 7.75: Inhaltlich begrenzte Vollmach...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Kinderbetreuung

Rz. 158 Die Betreuung von Kindern beeinflusst maßgeblich die Möglichkeit und damit auch die Notwendigkeit zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Eine Erwerbsobliegenheit scheidet deshalb aus, wenn entsprechend den zu § 1570 BGB entwickelten Grundsätzen[177] eine Erwerbstätigkeit nicht oder nicht in größerem Umfange erwartet werden kann. Rz. 159 Die frühere Auffassung des BGH, a...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Vorrang der Fremdbetreuung

Rz. 570 Nach § 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB verlängert sich unter Berücksichtigung der Belange des Kindes und den bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung der Betreuungsunterhaltsanspruch, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Damit wandelt sich der zuvor bestehende Vorrang elterlicher Betreuung in einen Vorrang der Fremdbetreuung. Die Berücksichtigung der M...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Entstehungsgeschichte des Kindesunterhalts

Rz. 1 Das Bürgerliche Gesetzbuch in seiner ursprünglichen Fassung vom 18.8.1896 sah in §§ 1601 ff. BGB Unterhaltsansprüche von Kindern gegenüber ihren Eltern vor. § 1601 BGB trug von Anfang an die auch noch heute gültige Fassung mit dem Text: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren." Rz. 2 Allerdings war minderjährigen Kindern zur Geltend...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Vereinbarungen zu Umgang und elterlicher Sorge

Rz. 406 In Fällen mit erheblichem Spannungspotential und eventuell auch während der Ehe bereits deutlich gewordenen unterschiedlichen Erziehungsgrundsätzen könnte eine ausführliche Vereinbarung wie folgt formuliert werden. Rz. 407 Muster 2.43: Ausführliche Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge und Umgang Muster 2.43: Ausführliche Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorg...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Beiderseitige Barunterhaltspflicht

Rz. 163 Nach dem Gleichwertigkeitsprinzip des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB leistet ein Elternteil nach Trennung bzw. Scheidung der Eltern dem minderjährigen unverheirateten Kind in der Regel durch Pflege, Betreuung und Versorgung Naturalunterhalt, während der andere Elternteil barunterhaltspflichtig ist. Naturalunterhalt und Barunterhalt gelten als gleichwertig. Rz. 164 Ausnahmswei...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze zur Bedürftigkeit bei Erwerbspflicht

Rz. 76 Sowohl minderjährige als auch volljährige Kinder sind zur Erwerbstätigkeit verpflichtet, wenn sie nicht mehr schulpflichtig sind und sich nicht ausbilden lassen. Rz. 77 An die Beurteilung der Bedürftigkeit namentlich eines volljährigen Kindes werden strenge Anforderungen gestellt. Der nicht behinderte Volljährige muss jede Arbeitsmöglichkeit ausnutzen und auch berufsfr...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / cc) Einstweilige Anordnung bei Kindesentführung ins Ausland

Rz. 158 Muster 5.9: Einstweilige Anordnung bei Kindesentführung ins Ausland Muster 5.9: Einstweilige Anordnung bei Kindesentführung ins Ausland _________________________ im Wege der einstweiligen Anordnung – der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung – ergeht die Entscheidung: Die sofortige Herausgabe des gemeinsamen ehelichen Kindes _________________________, geboren ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze zum Mehrbedarf

Rz. 130 Ein Anspruch auf die Abdeckung eines Mehrbedarfs besteht, wenn bei einem Kind aufgrund besonderer Umstände zusätzliche Mittel für besondere Aufwendungen benötigt werden, die durch den pauschalierten Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle[135] nicht abgedeckt werden und deshalb zusätzlich zum Kindesunterhalt geleistet werden müssen. Es handelt sich bei Mehrbedarf um e...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / aa) Verwandtschaft

Rz. 49 Verwandtschaft nach § 1598 BGB entsteht durch Abstammung im Rechtssinn. Auf die genetische Abstammung kommt es nur dort an, wo diese vom Zweck der Vorschrift her maßgeblich ist (Beischlaf unter Verwandten, § 173 StGB, Eheverbot, § 1307 BGB). Rz. 50 Beispiel F hat durch Samenspende eine Tochter T empfangen und zur Welt gebracht. Als deren Vater gilt der Ehemann der F. D...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 1. Vorbemerkung

Rz. 15 Seneca [17] hat einmal erklärt: Aliena vitia in oculis habemus, a tergo nostra sunt! (Fremde Fehler sehen wir, die unsrigen aber nicht!) Wir würden Fehler in unserer anwaltlichen Tätigkeit nicht begehen, hätten wir sie zuvor als solche erkannt. Rz. 16 Fehlerbeispiel Leben die Ehepartner in der gemeinsamen Wohnung getrennt (§ 1567 Abs. 1 S. 2 BGB), bildet die Mietzahlung ...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 3. Einstweilige Anordnung in Gewaltschutzsachen

Rz. 184 Muster 5.12: Einstweilige Anordnung in Gewaltschutzsachen Muster 5.12: Einstweilige Anordnung in Gewaltschutzsachen An das Amtsgericht – Familiengericht – In dem Verfahren der Frau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn _________________________ – Antragsgegner – wegen Erlass einer einstweil...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Mutterschaft, § 1591 BGB

Rz. 229 Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat, § 1591 BGB. Diese Regelung, eingeführt durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz mit Wirkung zum 1. 7. 1998, war notwendig geworden durch die Fortschritte der Fortpflanzungsmedizin, insbesondere angesichts von Ei- bzw. Embryonenspenden, die zu einem Auseinanderfallen der genetischen und der gebärenden Mutter führen k...mehr