Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16h Förderu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 10 § 16h beruht auf dem Bundesprogramm "RESPEKT", einem Pilotprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für schwer zu erreichende junge Menschen v. 14.9.2015 (BAnz AT v. 16.9.2015 B3). Nach der Förderrichtlinie für dieses Programm leitet sich der Zuwendungszweck daraus ab, dass trotz eines sehr breiten und immer weiter ausdifferenzierten Angebots an Instrume...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.8 Integrationsstrategie nach Schlüsselgruppen

Rz. 47 Das System der Betreuungsstufen muss durch ein Strategiekonzept ergänzt werden, das einen konzeptionellen Rahmen für eine systematische Ausrichtung der Integrationsarbeit an den individuellen Bedarfslagen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten errichtet. Dabei geht die Bundesagentur für Arbeit davon aus, dass sich aus dem Profiling in den allermeisten Fällen eine do...mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.7 Wegfall des Leistungsanspruchs wegen fehlender Erreichbarkeit (Abs. 4)

Rz. 54 Die Bundesregierung der 21. Legislaturperiode sieht die Kommunikation zwischen Leistungsbeziehenden und Jobcenter als die Grundlage für einen erfolgreichen Integrations- und Beratungsprozess und auch für den Leistungsbezug. Deshalb greift sie einerseits Hinweise aus der Praxis auf, dass sich Leistungsberechtigte dieser Kommunikation verweigern, indem sie nicht mehr zu...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.9.2 Umzug Jugendlicher unter 25 Jahren mit/ohne Zusicherung

Rz. 324 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung für jugendliche Leistungsberechtigte. Die Vorschrift bezieht sich auf den Personenkreis, der bei Bezug einer neuen Unterkunft durch Umzug (erster Tag der Anspruchsberechtigung auf Leistungen für Unterkunft und Heizung dem Grunde nach) noch keine 25 Jahre alt ist. Die Vorschrift ist am 1.4.2006 (damals als Abs. 2a) in Kraft getreten. ...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.2005 mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) in Kraft getreten und seither mehrfach geändert worden, zuletzt wurde sie durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) mit Wirkung zum 1.1.2023 neu gefasst, da...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.1 Gesetzliche Leistungen Dritter

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht den Vorrang von Leistungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung außerhalb des SGB II. Der Vorrang ist umfassend. Er beschränkt sich nicht auf gleichartige oder ähnliche Leistungen. Rz. 4 Auf Rechtsvorschriften beruhen Leistungen, die in einem Gesetz, einer Verordnung oder in einer autonomen Satzung festgelegt sind. Es kommt nicht darauf an, ob es sich...mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.10.2007 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch v. 10.10.2007 (BGBl. I S. 2326) als § 16a in das SGB II eingefügt und mit Wirkung zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) wortgleich in § 16e überführt. Danach wurde sie ...mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.5 Abschluss und Inhalt von Kooperationsplänen

Rz. 47 Der Kooperationsplan ist unter Berücksichtigung der Grundsätze der Leistungserbringung und des Vermittlungsvorrangs (§§ 3 und 3a) ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung an den Leistungsberechtigten (Abs. 2 Satz 2). Im Kooperationsplan sollen das Eingliederungsziel und die wesentlichen Schritte zur Eingliederung festgehalten werden (Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1.1 Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Personen

Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen Beschäftigte[1] und ihnen gleichgestellte Personen. Dazu zählen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind; Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder Blindenwerkstätten beschäftigt oder in Heimarbeit für diese Einrichtungen tätig sind, Mensc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Durchschnittlicher Zusatzbe... / 2 Personenkreis

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz gilt insbesondere für nachfolgende Personengruppen, deren Beiträge von Dritten getragen werden: Versicherungspflichtige Bezieher von Grundsicherungsgeld[1] nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II; Jugendliche, die sich in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen in einer Einrichtung der Jugendhilfe auf einen besseren Einstieg in das Berufsleben vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusatzbeitragssatz in der K... / 4 Personenkreis

Sofern eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, ist dieser grundsätzlich für alle Mitglieder dieser Krankenkasse zu erheben. Keine Personengruppe ist kraft gesetzlicher Regelung ausgenommen. Somit werden für alle Personen Zusatzbeiträge erhoben, die auch Krankenversicherungsbeiträge nach dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz zahlen bzw. für die diese Beiträge von...mehr

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Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Abs. 1 der Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1983 als § 108 Satz 1 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und blieb seitdem inhaltlich unverändert. Abs. 2 wurde dem § 108 mit Wirkung zum 1.8.1996 durch das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) angefügt. Der Kreis der in Abs. 2 genannte...mehr

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Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 2.2.1 Anspruch auf Verzinsung für nachrangig verpflichtete Leistungsträger

Rz. 7 Anspruch auf Verzinsung von Erstattungsansprüchen besteht ausschließlich für die in § 108 Abs. 2 Satz 1 abschließend aufgeführten Leistungsträger. Dies sind im Einzelnen die Träger der Eingliederungshilfe (§§ 12, 28a Abs. 2 SGB I), Sozialhilfe (§§ 12, 28 SGB I), Sozialen Entschädigung, soweit diese Besondere Leistungen im Einzelfall erbringen (§§ 12, 24 SGB I), Soldatenent...mehr

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Kossens, SGB XIV § 65 Leist... / 3 Literatur

Rz. 12 Hökendorf, in: BeckOK SozR, SGB XIV, § 65. Knickrehm/Roßbach/Waltermann/Marwedel, SGB XIV, §§ 62-69. Nebe, in: LPK-SGB XIV, SGB XIV, § 65. Seltmann, Verhältnis von Leistungsansprüchen aus dem ab 1.1.2024 geltenden Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) zur Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), JAmt 2024, 2. von Boetticher/Zinsmeister, in LPK-SGB IX, SGB IX, § 99.mehr

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Kossens, SGB XIV § 66 Leist... / 3 Literatur/Materialien

Rz. 11 Hökendorf, BeckOK SozR, SGB XIV, § 66. Nebe, in: LPK-SGB XIV, SGB XIV, § 66. Seltmann, Verhältnis von Leistungsansprüchen aus dem ab 1.1.2024 geltenden Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) zur Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), JAmt 2024, 2.mehr

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Jansen, SGB X § 114 Rechtsweg / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Für Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Erstattungsansprüchen (§§ 102 bis 105) ist entweder der Sozialrechtsweg oder der Verwaltungsrechtsweg zulässig. Für den Sozialrechtsweg ergibt sich die Zulässigkeit aus § 51 Sozialgerichtsgesetz (SGG) und für den Verwaltungsrechtsweg aus § 40 Verwaltungs-Gerichtsordnung (VwGO). Nach § 51 Abs. 1 SGG entscheiden die Gerichte der Sozia...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbd) Der Empfänger der Beihilfe

Rn. 380e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Frage, ob die gewährte Beihilfe steuerfrei ist, kommt es auch auf den Empfänger der Beihilfe an:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Erziehung

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Förderung der Erziehung ist ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, Anhang 1b). Erziehung soll der Formung junger Menschen dienen, um sie zu befähigen, selbständig und verantwortlich die Aufgaben des Lebens zu bewältigen. Dazu gehören Wissensvermittlung, Willens- und Charakterbildung u. a. mehr. Die Erziehung umfass...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schullandheime

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Schullandheime können entweder wegen der Förderung der Jugendhilfe und Jugendpflege (s. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO, Anhang 1b) oder wegen der Förderung der Erziehung (s. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, Anhang 1b) steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke verfolgen. Schullandheime sind nach § 68 Nr. 1b AO (Anhang 1b) als Zweckbetriebe anerkannt. Die Voraussetzungen, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 280 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Durch Art 6 KinderförderungsG vom 10.12.2008, BGBl I 2008, 2403 wurde § 3 Nr 9 EStG (ab VZ 2008) neu belegt. Hintergrund der Vorschrift ist, dass die Bundesregierung Zahlungen, die der Träger der öffentlichen Jugendhilfe an Tagespflegepersonen als Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 23 Abs 2 S 1 Nr 3, 4 SGB VIII sowie Erstatt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tischfußball

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Für die Frage, ob ein Verein wegen Förderung des Tischfußballspiels als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung anerkannt werden kann, ist vorab zu Frage zu klären, welche Art von Tischfußball betrieben wird. So gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Tischfußballvarianten. Neben dem sog. Drehstangentischfußball fällt auch das Tipp-Kick-Spiel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Die Einnahme muss auf Leistungen eines Sozialleistungsträgers beruhen

Rn. 355 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 10 S 1 EStG stellt nicht jegliche solcher Einnahmen der Gastfamilie frei, sondern verlangt eine Kausalität: Die Einnahme muss beruhen "auf Leistungen des Leistungsträgers nach dem SGB". Rn. 356 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für den Fall, dass die Einnahme nicht auf Leistungen des Sozialleistungsträgers beruht, sieht § 3 Nr 10 S 2 EStG ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cj) Das an Personen, die einen § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG genannten Freiwilligendienst leisten, gezahlte Taschengeld oder eine vergleichbare Geldleistung (§ 3 Nr 5 Buchst f EStG aF)

Rn. 219g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 5 Buchst f EStG aF stellte das an Personen, die einen in § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG genannten Freiwilligendienst leisteten, gezahlte Taschengeld oder eine vergleichbare Geldleistung steuerfrei. Rn. 219h Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die in § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG genannten Freiwilligendienste waren (= abschließende Aufz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Eine unter § 5 Abs 1 Nr 9 KStG fallende Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52–54 AO)

Rn. 968 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und (so der Gesetzeswortlaut; zutreffend müsste es heißen: "oder") kirchlichen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Der Zweck der Beihilfe (§ 3 Nr 11 S 1 EStG)

Rn. 388 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Die Beihilfe muss folgende Zwecke unmittelbar, dh nicht bloß mittelbar (also über Zwischenstufen) fördern (BFH BStBl II 1972, 566; 2017, 432; FG RP 3 K 2197/11, DStRE 2016, 712 rkr): Erziehung Ausbildung Wissenschaft Kunst. Rn. 388a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (2) Das Kriterium der Unmittelbarkeit[ Die Rspr unterscheidet für die Fra...mehr

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FF 04/2026, Entziehung der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das Verfahren betrifft die Entziehung der gesetzlichen Vertretung des Kindes in einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren. [2] Die Kindesmutter, eine kolumbianische Staatsangehörige, reiste 2022 nach Deutschland ein, wo sie im Juni 2022 das betroffene Kind zur Welt brachte. Es handelte sich um eine "vertrauliche Geburt". Das Kind wurde durch das Jugendamt in eine ...mehr

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13. SGB II-ÄndG (Grundsiche... / 2 Umsetzung

Das Gesetz soll wie folgt umgesetzt werden: Bedarfsdeckende Erwerbsarbeit einfordern (§ 2, § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II) Es wird deutlicher klargestellt, dass dem Grundsatz des Forderns zufolge erwerbsfähige Leistungsberechtigte dazu verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang bis zur vollständigen Überwindung der Hilfebedürftigkeit einzusetzen. Insbesondere ...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.8 Zinsanspruch der Eingliederungshilfe, der öffentlichen Jugendhilfe, der Sozialen Entschädigung und der Soldatenentschädigung (Abs. 6)

Rz. 33 § 16 Abs. 6 stellt klar, dass für den Erstattungsanspruch des Trägers der Eingliederungshilfe, der öffentlichen Jugendhilfe, der Sozialen Entschädigung und der Soldatenentschädigung § 108 Abs. 2 SGB X entsprechend gilt. Diese aus leistungsrechtlicher Sicht nachrangigen bzw. nur in besonderen Fällen leistenden Rehabilitationsträger sind gegenüber den anderen Rehabilitat...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.9 Erstattungsanspruch bei nochmaliger Weiterleitung (drittangegangener Reha-Träger)

Rz. 34 Nach § 14 Abs. 3 kann der Rehabilitationsträger, an den der Antrag auf Teilhabeleistungen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 weitergeleitet wurde, ausnahmsweise den Antrag an einen "dritten" Rehabilitationsträger weiterleiten – allerdings nur mit dessen vorheriger Zustimmung. Der Rehabilitationsträger, der die Zustimmung erteilt, wird dann drittangegangener Rehabilitationsträger...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.7 Zinsansprüche

Rz. 19 Ein Erstattungsanspruch der Träger der Eingliederungshilfe, der Sozialen Entschädigung (soweit diese "Besondere Leistungen" im Einzelfall erbringen), der Soldatenentschädigung (nach Kapitel 5 des SEG) und der Jugendhilfe ist gemäß § 108 Abs. 2 SGB X von anderen Leistungsträgern auf Antrag mit 4 vom Hundert zu verzinsen. Weitere Einzelheiten sind der Komm. zu Rz. 33 zu entne...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.2 Anwendung der §§ 108 bis 113 SGB X

Rz. 11 Weil die §§ 14 und 15 die Rehabilitationsträger verpflichten, unabhängig von der eigenen Zuständigkeit rehabilitationsträgerübergreifend und umfassend nach allen Leistungsvorschriften zu leisten, bedarf es eines umfassenden Ausgleichsmechanismus. Aus diesem Grund soll der erstattungsberechtigte Träger alle seine erbrachten Leistungen, für die er dem Grunde nach nicht ...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.3 Anforderungen an das Personal geeigneter Leistungserbringer (Abs. 2 Satz 3 bis 9)

Rz. 42 Abs. 2 Satz 3 verpflichtet die geeigneten Leistungserbringer zwingend, nur solche Personen zu beschäftigen oder ehrenamtliche Personen, die in Wahrnehmung ihrer Aufgaben Kontakt mit Leistungsberechtigten haben, mit Aufgaben zu betrauen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach § 171 StGB (Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht), § 174 StGB (Sexueller M...mehr

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Sauer, SGB IX § 86 Beirat f... / 2.3 Zusammensetzung des Beirats

Rz. 10 Die Zusammensetzung des Beirats ist genau vorgegeben. Es sind insgesamt 49 Mitglieder und die gleiche Zahl Stellvertreter vorzuschlagen, deren Berufung das BMAS ausspricht. Im Beirat werden die wichtigsten Akteure im Bereich der Teilhabe vertreten. Seine Mitglieder repräsentieren die Sozialpartner, die Rehabilitationsträger, die Leistungserbringer sowie die Verbände b...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.7 Erstattungsanspruch des leistenden Trägers nach Erstattung selbst beschaffter Leistungen (Abs. 5)

Rz. 32 Nach § 18 Abs. 1 bis 5 kann sich der Anspruchsberechtigte die beantragte Rehabilitations-/Teilhabeleistung selbst beschaffen, wenn er innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Stellung des Antrags vom leistenden Rehabilitationsträger weder eine Entscheidung über den Leistungsantrag noch eine Mitteilung über die Hinderungsgründe für die verspätete Leistungsentscheidung er...mehr

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Jansen, SGB X § 106 Rangfol... / 2.1 Rangfolgekatalog nach dem Vorrang-Nachrang-Prinzip

Rz. 4 Soweit für denselben Zeitraum mehrere Erstattungsansprüche (§§ 102 bis 105) vorliegen, die auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen, hat der erstattungspflichtige Leistungsträger diese nach dem in § 106 Abs. 1 enthaltenen Rangfolgekatalog zu erfüllen, wenn seine Nachzahlungsbeträge für die volle Befriedigung aller Erstattungsansprüche nicht ausreichen. Für die Erf...mehr

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Jansen, SGB X § 106 Rangfol... / 2.3 Konkurrenz von Erstattungsansprüchen nach dem SGB X mit sonstigen Ansprüchen

Rz. 8 § 106 Abs. 1 und 2 regelt ausschließlich die Rangfolge beim Zusammentreffen mehrerer Erstattungsansprüche nach §§ 102 bis 105 von unterschiedlichen Leistungsträgern i. S. v. §§ 12, 18 bis 29, 68 SGB I. Abgesehen von § 113 SGB XII, der den Vorrang von Erstattungsansprüchen für Sozialhilfeträger regelt, ist die Verfahrensweise bei Vorliegen einer Konkurrenz zwischen Erst...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.1 Träger der freien Jugendhilfe

Rz. 18 Ziel der Förderung ist die freie Tätigkeit der Jugendhilfe. Nach dem Gesetzeswortlaut ist sie auch Adressat. Damit sind also nicht nur Träger der freien Jugendhilfe förderfähig (a. A. VG Düsseldorf, Urteil v. 5.11.2009, 24 K 1012/09, Rz. 33). Die Förderung muss auch nicht von vornherein trägerbezogen gestaltet sein. Dennoch dürfte es i. d. R. zweckmäßig sein, den Träg...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.3 Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe

Rz. 10 Was unter "Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe" zu verstehen ist, definiert § 77 nicht. Die Begriffe werden auch an anderer Stelle des Gesetzes verwendet, so etwa in § 4 Abs. 2, § 5 und § 74 Abs. 2. Eine Definition findet sich in diesen Vorschriften ebenso wenig wie in § 7, der Vorschrift über Begriffsbestimmungen. Dies spricht dafür, den Begri...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 13 des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) v. 10.12.2008 (BGBl. I S. 2403) mit Wirkung zum 16.12.2008 und durch Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) mit Wirkung zum 1.1.2012 neu gefasst. Rz. 2 Die Vorschrift normiert die fun...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderung der freien Jugendhilfe

1 Allgemeines 1.1 Funktion und Bedeutung Rz. 1 § 74 hat eine Dreifachfunktion: Er konkretisiert den Förderungsauftrag der öffentlichen Jugendhilfe zugunsten der freien Jugendhilfe gemäß § 4 Abs. 3 Er schafft damit die Voraussetzungen dafür, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe (partnerschaftliche Zusammenarbeit u...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.1 Die Verpflichtung der öffentlichen Jugendhilfe (Abs. 1)

2.1.1 Rechtscharakter Rz. 10 Das Gesetz stellt die Förderung der freien Jugendhilfe nicht in das Belieben der öffentlichen Jugendhilfe. Die Vorschrift ist als Soll-Verpflichtung gestaltet. Sie begründet damit ein intendiertes Ermessen: Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung; nur in begründeten Ausnahmefällen darf davon abgewichen werden (vgl. Sieben, VBlBW 2011, 223, 227; K...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.7 Träger der öffentlichen Jugendhilfe: Zuständigkeit

2.7.1 Überblick Rz. 64 Das SGB VIII legt nicht ausdrücklich fest, welcher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Förderung zuständig ist. Es überlässt dies im Wesentlichen dem Landesrecht. Möglicherweise hat der Gesetzgeber auch von der Festlegung allgemeiner Zuständigkeiten abgesehen, weil eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe für eine Fö...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 1.3 Anwendungsbereich und Verhältnis zu den übrigen Finanzierungsregelungen für Träger der Jugendhilfe und Verbände

Rz. 5 Seit dem 2. SGB XI-ÄndG v. 29.5.1998 (BGBl. I S. 1188), mit dem das neue Vereinbarungsrecht der §§ 78a bis g eingeführt wurde, setzt sich das Finanzierungsrecht nunmehr aus 3 Instrumenten zusammen: der überkommenen Förderung nach § 74, den Vereinbarungen über die Höhe der Kosten einer Inanspruchnahme nach § 77 und den Vereinbarungen über Entgelte nach §§ 78a ff. Dabei ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.5 Träger der Kinder- und Jugendhilfe

Rz. 31 Nach den Vorschriften des SGB XIII erhalten Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung ihres 27. Lebensjahres Leistungen, die sich sowohl nach dem erzieherischen Bedarf als auch dem notwendigen Lebensunterhalt des Kindes/jungen Erwachsenen (= Hilfebedürftigen) richten. Soweit dem Hilfebedürftigen, seinen Eltern, seinem Ehegatten oder Lebenspartner für zurückliegend...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 21 BKiSchG v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2975) mit Wirkung zum 1.1.2012 in das SGB VIII eingeführt. Sie wurde zuletzt durch Art. 2 Nr. 8 des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen v. 3.4.2025 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1.7.2025 geändert. Rz. 2 § 79a gestaltet den Auftra...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.1.3 Anregen

Rz. 12 Nach Abs. 1 Satz 1 HS 1 sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe anregen. Die Stoßrichtung liegt darin, die freiwillige Tätigkeit überhaupt erst zu schaffen. Was dabei unter freiwilliger Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe zu verstehen ist, ergibt sich aus § 1 Abs. 1 und 3 sowie § 2. Diese erfolgt and...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 3 Literatur

Rz. 68 Baltz, Förderung der freien Jugendhilfe – Möglichkeiten, Voraussetzungen, Grenzen der Bewilligung, Kürzung oder Streichung von Fördermitteln nach dem SGB VIII, NDV 1996, 360; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Rechtsgutachten v. 13.2.2018, SN_2017_1193 Bm/Bn – Finanzierung: Erforderlichkeit der Ausschreibung/Vergabe von Leistungen im Be...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.7.2 Örtliche Zuständigkeit

Rz. 65 Örtlich zuständig ist nach allgemeinen Grundsätzen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Gebiet die Einrichtung bzw. Organisation, die eine Förderung beantragt hat, liegt und tätig wird.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3.6 Problematik der Verknüpfung

Rz. 39 Die Verknüpfung zwischen Förderung und Jugendhilfeplanung sowie Grundrichtungen der Erziehung steht in einem Spannungsverhältnis zur Achtung der Selbständigkeit der freien Jugendhilfe. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde § 74 Abs. 2 Satz 2 aufgenommen. Man wollte der Gefahr vorbeugen, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Bedingungen für eine Förderung a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 1.1 Funktion und Bedeutung

Rz. 1 § 74 hat eine Dreifachfunktion: Er konkretisiert den Förderungsauftrag der öffentlichen Jugendhilfe zugunsten der freien Jugendhilfe gemäß § 4 Abs. 3 Er schafft damit die Voraussetzungen dafür, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe (partnerschaftliche Zusammenarbeit und Nachrang) gemäß § 4 Abs. 1 und 2 nic...mehr