Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.3 Ermöglichen eines niedrigschwelligen Zugangs zu Hilfen (Abs. 3)

Rz. 16 Indem ein niedrigschwelliger Zugang zu den Hilfen nach § 20 geschaffen wird, sollen Familien mit vergleichbaren Bedarfslagen in Notsituationen bei der Alltagsbewältigung unterstützt werden. Durch den Verweis auf § 36a Abs. 2 wird mit Abs. 3 Satz 1 sichergestellt, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch dann zur Kostenübernahme ohne seine vorherige P...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 21 Unterst... / 2.4 Kostenbeteiligung

Rz. 7 Nach § 91 Abs. 1 Nr. 4 werden Kostenbeiträge für die Unterstützung bei notwendiger Unterbringung junger Menschen zur Erfüllung der Schulpflicht und zum Abschluss der Schulausbildung erhoben. Die Kosten erfassen gemäß § 91 Abs. 3 darüber hinaus die Aufwendungen für den notwendigen Unterhalt und die Krankenhilfe. Rz. 8 Nach dem zum 1.1.2023 neu gefassten § 92 Abs. 1 werde...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.2 Einsatz ehrenamtlicher Patinnen und Paten (Abs. 2)

Rz. 15 Gemäß Abs. 2 Satz 1 können bei der Hilfe neben haupt- oder nebenamtlich tätigen Fachkräften auch ehrenamtlich tätige Personen als Patinnen und Paten eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer Vereinbarung nach Abs. 3 Satz 2, die zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Leistungserbringer zur Sicherstellung der Niedrigschwelligkeit d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 3 Literatur

Rz. 20 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Rechtsgutachten v. 10.10.2024 – SN 20241318 Bm, JAmt 2024, 593; DIJuF-Rechtsgutachten v. 7.12.2023 – SN 2023 1298 BM – Zulassung unmittelbarer Inanspruchnahme der Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen nach § 20 SGB VIII durch Abschluss von Leistungsvereinbarungen, JAmt 2024, 220; DIJuF-R...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.1.4 Erforderlichkeit der Hilfeleistung zur Gewährleistung des Kindeswohls (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 12 Kumulativ muss die Hilfe erforderlich sein, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten. Dies ist nicht der Fall, wenn andere in dem Haushalt lebende Personen, wie z. B. ältere Geschwister oder Großeltern, die Betreuung sicherstellen können. Gleiches gilt, wenn der verbliebene Elternteil die finanziellen Mittel zum Einsatz einer Tagesmutter aufbringen kann (genauso Kunkel,...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 21 Unterst... / 2.3 Kostenübernahme für Unterbringung in einer geeigneten Wohnform, Unterhalt und Krankenhilfe

Rz. 4 Gemäß Satz 2 können die Kosten der Unterbringung "in geeigneten Fällen" in einer für das Kind oder den Jugendlichen geeigneten Wohnform einschließlich des notwendigen Unterhalts sowie der Krankenkasse übernommen werden. Wann ein "geeigneter Fall" gegeben, also der unbestimmte Rechtsbegriff erfüllt ist, bestimmt der Träger der Jugendhilfe. Seine Entscheidung ist insoweit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.1 Grundlagen

Rz. 133 Angesichts fehlender effektiver rechtlicher Ansätze, im Interesse des Kindes Umgangskontakte insbesondere zu einem Elternteil sicherzustellen, ist die Konfliktlösung durch die Träger der Jugendhilfe von großer Bedeutung, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen (Tillmanns, in: Münchener-Kommentar, BGB, § 18 SGB VIII Rz. 12; Lack, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, § ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.4 Begleiteter Umgang

Rz. 141 § 1684 Abs. 4 Satz 3, 4 BGB gibt dem Familiengericht die Befugnis, das Umgangsrecht einzuschränken, indem der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe sein, der bestimmt, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt. Diesem Regelungsgehalt entspricht § 18 Abs. 3 Satz 4, wonach der Träger...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.3 Entwicklung eines Sorgerechtskonzepts

Rz. 21 Nach Abs. 2 sind die Eltern im Fall der Trennung oder Scheidung bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung elterlicher Sorge und elterlicher Verantwortung zu unterstützen. Die Änderung der Vorschrift durch das BKiSchG passt den Wortlaut an die Diktion des § 156 FamFG an. Es wird klargestellt, dass die Beratung und Unterstützung der Kinder...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 1.3 Rechtsberatung

Rz. 7 Die Tätigkeit des Trägers der Jugendhilfe im Rahmen des § 18 ist erlaubte Rechtsberatung. Für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe folgt dies aus § 8 Abs. 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), da sie als Behörde im Rahmen der ihnen nach § 18 gesetzlich zugewiesenen Aufgaben tätig werden. Damit ist aber nicht die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung im...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.2 Beratungsinhalte und Beratungsziele

Rz. 17 Das Beratungsangebot der Träger öffentlicher Jugendhilfe ist in Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 auf Prävention ausgerichtet. Den Eltern soll geholfen werden, bevor Trennung oder Scheidung unvermeidbar erscheinen. Dazu dient die Beratung zum Aufbau einer partnerschaftlichen Beziehung (Nr. 1) und zur Bewältigung von Krisen und Konflikten (Nr. 2) während der bestehenden Pa...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 3 Literatur

Rz. 104 Christl, , Effiziente professionelle Umgangsbegleitung, FuR, 2025, 21; DIJuF, Rechtsgutachten v. 25.11.2015, V 1.130/V 2.800 Ho – Sorgerecht: Einwilligung in den Schwangerschaftsabbruch einer Minderjährigen, elterliche Sorge für das Kind einer minderjährigen Mutter, JAmt 2016, 79; dass., Rechtsgutachten v. 18.9.2015, J 6.430 Lh – Beistandschaftsrecht: Ansprüche auf Ber...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.3 Beratung von Kindern und Jugendlichen

Rz. 139 Der Anspruch auf Beratung und Unterstützung steht Kindern und Jugendlichen unabhängig von Alter und Reifegrad zu. Der Träger der Jugendhilfe hat dementsprechend die Wünsche des Kindes oder Jugendlichen seinem Alter und Entwicklungsstand entsprechend zu beraten und zu unterstützen (Lack, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, § 18 Rz. 20; Tillmanns, in: Münchener-Kommentar, BG...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 1.2 Verknüpfung von Beratung und Kindschaftsrecht

Rz. 4 Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen des § 17 Abs. 1 und 2 sind untrennbar mit dem materiellen Kindschaftsrecht verbunden. Dies folgt insbesondere aus § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 2 HS 2, Abs. 3. Nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 soll die Beratung im Fall von Trennung oder Scheidung helfen, eine Grundlage für die Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen. Zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.5 Hilfe beim Umgang und Umgangspflegschaft

Rz. 146 Die Träger der Jugendhilfe sollen bei der Herstellung von Umgangskontakten vermitteln und in geeigneten Fällen Hilfestellungen leisten (§ 18 Abs. 3 Satz 4). Das ist insbesondere in den Fällen nötig, in denen die Eltern selbst weder einen im Kindesinteresse sinnvollen Ablauf des Umgangs garantieren können noch in der Lage sind, die Hilfe Dritter zu organisieren. Ziel ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 1.1 Übersicht

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, u. a. durch Art 5 Nr. 2 des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern v. 16.4.2013 (BGBl. I S. 795). Mit Wirkung zum 19.5.2013 wurde die Möglichkeit der gerichtlichen Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge auch Müttern un...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 28 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Rechtsgutachten v. 13.11.2020, SN_2020_0767 Kr– Rechtsgrundlagen einer gemeinsamen Unterbringung von Eltern und Kind; Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit bei atypischer Hilfe zur Erziehung; Schutz der Einrichtungsorte nach § 89e SGB VIII, JAmt 2021, 28; DIJuF-Rechtsgutachten v. 16.4.2020 – örtliche ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.3 Inhalt der Beratung und Unterstützung

Rz. 101 Die Träger der Jugendhilfe helfen bei der Prüfung der Voraussetzungen des Anspruchs, der Formulierung von Schreiben und ggf. der Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens. Eine Vertretung der Mutter oder des Vaters ist dagegen ausgeschlossen.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.2 Adressaten des Förderangebots (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Leistungsempfänger sind Mütter oder Väter, denen allein die Personensorge nach den Vorschriften des BGB zusteht (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 5). Ein Elternteil hat auch dann i. S. d. Abs. 1 Satz 1 für ein Kind zu sorgen, wenn ihm das Recht zur Antragstellung nach dem SGB VIII und das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur bezüglich des Antrags nach § 19 zusteht (OVG Lüneburg, Beschlu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.5 Benachrichtigung des Jugendamtes und Information der Eltern in Scheidungssachen

Rz. 27 Gemäß Abs. 3 informiert das Familiengericht das Jugendamt über die Rechtshängigkeit von Scheidungssachen, wenn gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden sind. Das Jugendamt informiert sodann die Eltern über das Leistungsangebot nach Abs. 2. Um diesen Informationsfluss zu gewährleisten, hat der Scheidungsantrag Angaben darüber zu enthalten, ob gemeinschaftliche ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.1 Junge Volljährige

Rz. 149 Nach §§ 1603 Abs. 2 Satz 2, 1609 Abs. 1 BGB stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres minderjährigen unverheirateten Kindern gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Für diese Kinder ist davon auszugehen, dass sie ungeachtet ihrer Volljährigkeit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.1.1 Alleinerziehende

Rz. 10 Der Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge steht Müttern und Vätern zu, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Hat für das Kind oder den Jugendlichen ein Vormund oder Pfleger zu sorgen, kann er zwar nicht nach § 18, aber nach § 53 Abs. 2 Beratung und Unterstützung für sich in Anspruc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.12.6 § 80, § 142 StVollzG

Rz. 27 Nach § 80 StVollzG kann das noch nicht schulpflichtige Kind einer Gefangenen mit Zustimmung des Inhabers des Aufenthaltsbestimmungsrechts in der Strafvollzugsanstalt untergebracht werden, in der sich seine Mutter befindet, wenn dies seinem Wohle entspricht. Darüber hinaus sollen gemäß § 142 StVollzG in Justizvollzugsanstalten für Frauen Einrichtungen vorgesehen werden...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.1.3 Inhalt der Beratung und Unterstützung

Rz. 21 Die Beratung wird i. d. R. durch Erteilung von Ratschlägen und Hinweisen erfolgen (Fischer, in: Schellhorn/Fischer/Mann, SGB VIII, § 18 Rz. 7). Unterstützung meint darüber hinaus eine faktische Hilfestellung, beispielsweise bei der Formulierung von Schreiben oder der Vermittlung eines geeigneten Rechtsanwaltes (Lack, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, § 18 Rz. 2b). Rz. 22 D...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.3 Inhalt der Beratung und Unterstützung

Rz. 169 Die Träger der Jugendhilfe beraten zum Grund und zur Höhe des Unterhaltsanspruchs, helfen bei der Formulierung von Schreiben und ggf. bei der Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens (Lack, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, § 18 Rz. 7, 8). Eine Vertretung des Kindes oder des alleinerziehenden Elternteils ist dagegen ausgeschlossen (vgl. Rz. 5). Zudem bietet § 18 Abs. 4 kein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.4 Inhalt der Beratung und Unterstützung

Rz. 80 Die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen hat eine erhebliche praktische Bedeutung, da in einem signifikanten Umfang Elternteile versuchen, sich ihrer finanziellen Verantwortung ganz oder teilweise zu entziehen (Tillmanns, in: Münchener-Kommentar, BGB, § 18 Rz. 4). Die Träger der Jugendhilfe beraten zum Grund und insbesondere zur Höhe des Unterhaltsanspruchs, helfen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.3.3 Inhalt der Beratung und Unterstützung

Rz. 85 Die Träger der Jugendhilfe helfen bei der Prüfung der Voraussetzungen des Anspruchs und der Antragstellung. Eine Vertretung des Kindes oder des alleinerziehenden Elternteils ist dagegen ausgeschlossen (vgl. Rz. 5). Zudem bietet § 18 Abs. 1 keine Grundlage für die Gewährung finanzieller Hilfen (Tillmanns, in: Münchener-Kommentar, BGB, § 18 SGB VIII Rz. 4; Fischer, in: ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.1 Inhalt elterlicher Sorge

Rz. 30 Nach § 1626 Abs. 1 Satz 2 BGB umfasst die elterliche Sorge die Sorge für die Person und das Vermögen des minderjährigen Kindes. Damit verbunden ist das Recht und die Pflicht, das Kind gesetzlich zu vertreten (§ 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB). Minderjährig ist jedes Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 2 BGB). Eine Differenzierung zwischen Kindern und Juge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.1 Leistungsinhalt und Anspruchsberechtigte

Rz. 106 § 18 Abs. 3 gibt den Kindern und Jugendlichen einerseits sowie Eltern und anderen Umgangsberechtigten andererseits sowie schließlich den Personen, in deren Obhut sich das Kind oder der Jugendliche befindet, einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Unter "Obhut" ist jede tatsächliche Betreuung des Kindes gemeint, insbesondere P...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.1.1 Objektiv-rechtliche Leistungspflicht des öffentlichen Trägers

Rz. 3 Abs. 1 und Abs. 2 verpflichten den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Leistungen i. d. R. bereitzustellen. Es handelt sich um eine sog. Soll-Vorschrift, bei der nur in atypischen Fällen die Verpflichtung entfällt. Auch in wirtschaftlich schwierigen Lagen führt mangelnde Finanzkraft nicht zu einer berechtigten Einstellung der Leistungen durch den zuständigen Träge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 4 Musterhonorarvertrag begleiteter Umgang

Rz. 171 Stadt … Der Oberbürgermeister Honorarvertrag zwischen der Stadt … – Jugendamt –, vertreten durch den Oberbürgermeister, 12345 Musterstadt, nachstehend "Jugendamt" genannt und Frau/Herrn …, nachstehend "Honorarkraft" genannt. Frau/Herr … übernimmt im Rahmen einer freiberuflichen selbstständigen Tätigkeit im Auftrage des Jugendamtes, Abteilung …, die Durchführung begleiteter ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.11 Kostenbeteiligung und örtlich zuständiger Träger

Rz. 19 § 91 Abs. 1 Nr. 2 sieht Kostenbeiträge bei der Gewährung der Leistungen nach § 19 vor. Kinder und Jugendliche sowie die Leistungsberechtigten nach § 19, also alleinerziehende Mütter und Väter (vgl. Rz. 8), haben sich nach § 92 Abs. 1 Nr. 1, 3 aus ihrem Einkommen an den Kosten zu beteiligen. Gemäß § 92 Abs. 1 Nr. 5 sind auch Elternteile zu den Kosten heranzuziehen. Die...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 5 Literatur und Materialien

Rz. 172 Birnstengel/Katzenstein, Beistandschaft oder Beratung und Unterstützung, JAmt 2015, 230; Clausius, Die Notwendigkeit der Bestimmung eines mitwirkungsbereiten Dritten bei begleiteten Umgangskontakten, AnwZert FamR 19/2016 Anm. 1; DIJuF, Rechtsgutachten v. 23.7.2015, J 6.430 An – Beistandschaftsrecht: Inhalt einer Beratung und Unterstützung nach §§ 18, 52a SGB VIII, insb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.3 Bedürftigkeit

Rz. 38 Unterhaltsbedürftig ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 1602 Abs. 1 BGB). Ein Kind ist grundsätzlich bedürftig, wenn es weder über Vermögen noch Einkünfte verfügt, um seinen Unterhaltsbedarf zu decken. Das wird in der Beratungspraxis der Träger der Jugendhilfe der Regelfall sein. Im Einzelfall sind folgende Besonderheiten zu beachten. Rz. 39 Ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.1.2 Subjektiv-individueller Rechtsanspruch

Rz. 4 Fraglich ist aber, ob darüber hinaus ein subjektiv-individueller Rechtsanspruch auf die Betreuung innerhalb einer Wohnform besteht. Ein solcher Leistungsanspruch richtet sich nach der sog. Schutzzweck­theorie. Danach liegt ein subjektiv-öffentliches Recht vor, wenn der Rechtssatz eine Verhaltenspflicht enthält, zumindest auch die Individualinteressen des Einzelnen befri...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.1.1 Einschränkung des Umgangs

Rz. 110 Nach § 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB kann das Familiengericht das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Das Familiengericht kann, soweit der umgangsberechtigte Elternteil damit hilfsweise einverstanden ist (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.5.2006, 16 UF 11/06), insbesondere anordnen, dass der Umgang nur in Anwesenheit e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Inkrafttreten des SGB VIII eingeführt. Sie wurde zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021. Rz. 1a Ebenso wie die übrigen Vorschriften des ersten Kapitels enthält auch § 4 Programmsä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.6 Vergaberechtliche Überprüfung von Aufträgen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe an Träger der freien Jugendhilfe

Rz. 25 Per Beschluss v. 11.1.2006 (VK 73/05) setzte sich die Vergabekammer Stuttgart mit der Ausschreibung der Trägerschaft von Jugendhäusern für die offene Jugendarbeit auseinander. Das Gericht prüfte, ob die Vergabe derartiger Leistungen bei Überschreitung des Schwellenwerts dem Anwendungsbereich öffentlicher Aufträge nach § 100 GWB unterliegt. Die Kammer kam zu dem Ergebn...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.2.2.3 Förderung der freien Jugendhilfe

Rz. 23 Abs. 3 enthält einen Programmsatz. Im Jugendhilferecht gibt es für Träger der freien Jugendhilfe keinen strikten Rechtsanspruch auf Förderung. Die einzelnen Voraussetzungen für die Förderung der freien Jugendhilfe sind in § 74 geregelt. Aus der Zusammenschau von Abs. 3 und § 74 Abs. 1 und 3 ergibt sich kein strikter Rechtsanspruch auf eine Förderung in bestimmter Höhe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.1.5 Achtung der Selbständigkeit der freien Jugendhilfe

2.1.5.1 Verfassungsrechtliche Vorgaben Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 2 hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe in mehrerlei Hinsicht die Selbständigkeit der freien Jugendhilfe zu achten. Die freien Träger sind in der Zielsetzung, bei der Durchführung der Aufgaben und in der Gestaltung ihrer Organisationsstruktur autonom. Damit erfüllt der Gesetzgeber verfassungsrechtliche Vorgab...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.2.2 Umfang und Grenzen des Vorrangs der freien Jugendhilfe

2.2.2.1 Anerkannte Träger Rz. 17 Schon aus den vorangehenden Ausführungen geht hervor, dass der Vorrang der freien Jugendhilfe begrenzt ist. Zudem nennt der Wortlaut des Abs. 2 zwingend zu beachtende Voraussetzungen. Nur anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe kann der Vorrang eingeräumt werden. Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind in § 75 Abs. 1 und 2 geregelt. Ei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2.5 Wahrnehmung der "anderen Aufgaben der Jugendhilfe"

Rz. 11 Die in Abs. 3 aufgelisteten anderen Aufgaben der Jugendhilfe sind grundsätzlich den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zugewiesen (Abs. 3 Satz 1). Freie Träger können diese Aufgaben (der öffentlichen Träger) wahrnehmen oder mit ihrer Ausführung betraut werden (Abs. 3 Satz 2), "soweit dies ausdrücklich bestimmt ist". Die Bestimmungen dazu enthält § 76. Die öffentlich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben der Jugendhilfe

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt geändert durch Art. 12 Nr. 2 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) in Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2023. Rz. 1a § 2 entwickelt aus den Programmsätzen und Zielsetzungen des § 1 die Aufgaben der Jugendhilfe. Es handelt sich um eine grob gegliederte Aufzählung, wobei auf die jew...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 KJHG v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) zum 1.1.1991 eingeführt und ist seitdem unverändert. Rz. 1a Abs. 1 benennt als Strukturprinzipien die Trägervielfalt und die Vielfalt der Inhalte und Methoden. Damit hat der Gesetzgeber die Pluralität der Jugendhilfe im Gesetz festgeschrieben und zugleich die Grundlage für die nachfolgend...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.2 Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule

Rz. 3 Satz 2 enthält ein Kooperationsgebot gerichtet an Jugendhilfeträger und Schule. Eine strukturelle Zusammenarbeit zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und Schulen sowie Trägern der Schulverwaltung ist auch in § 81 Nr. 4 normiert. Angesichts der von beiden Seiten vorgehaltenen Angebote bestand allerdings bislang eine unklare Zuordnung zu den Kooperationspart...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Inkrafttreten des SGB VIII eingeführt. Sie wurde zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz — KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021. Rz. 1a Die Grundstruktur der Vorschrift entspricht der Vorgängervorschrift des § 1 JWG. Du...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.4 Grundziele der Jugendhilfe

2.4.1 Förderung junger Menschen Rz. 10 Abs. 3 Nr. 1 greift den in Abs. 1 aufgeführten Programmsatz auf (vgl. dazu Rz. 3) und erweitert ihn um das Gebot dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Die Vorschrift richtet sich sowohl an die öffentlichen Träger der Jugendhilfe als auch an die freien Träger. Sie enthält eine Soll-Verpflichtung. Es handelt sich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.1 Zusammenarbeit der öffentlichen mit der freien Jugendhilfe

2.1.1 Gesetzgeberische Zielsetzung Rz. 2 Die Vorschrift soll eine sinnvolle, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zweckmäßige Zusammenarbeit öffentlicher und privater Jugendhilfe gewährleisten. Damit soll ein plurales Angebot geschaffen und so das in § 5 normierte Wunsch- und Wahlrecht verwirklicht werden. Damit werden zugleich verfassungsrechtliche Anforderungen in de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.2 Vorrang der freien Jugendhilfe

2.2.1 Das Subsidiaritätsprinzip als Ausgangspunkt Rz. 13 Schon die Herleitung des Regelungsgehalts der Vorschrift ist nicht unumstritten. Historisch gesehen gründet der Programmsatz des Abs. 2 nach wohl einhelliger Auffassung im Subsidiaritätsprinzip. Dabei wird zumeist die Formulierung des Subsidiaritätsprinzips in der päpstlichen Sozialenzyklika "Quadragesimo anno" zugrunde...mehr