Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.1.1 Berechtigte und Verpflichtete

Rz. 2 Anspruch auf Beratung haben nach Abs. 1 alle Leistungsberechtigten nach dem SGB VIII und auch Leistungsempfänger, die nicht selbst leistungsberechtigt sind, wie etwa Kinder und Jugendliche bei der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. Als Berechtigte werden ausdrücklich leistungsberechtigte junge Menschen, Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte sowie alle...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.2.2.3 Teleologische Interpretation

Rz. 15 Zum selben Ergebnis gelangt die Auslegung nach dem Normzweck (teleologische Interpretation). Denn der Gesetzgeber kann sich seiner Haushaltsverantwortung nicht in der Weise entäußern, dass er die Anspruchsteller faktisch über die Mittelverwendung entscheiden lässt. Dies wäre ineffektiv, unpraktikabel und würde die Funktionstüchtigkeit der Jugendhilfe insgesamt infrage...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Inkrafttreten des SGB VIII eingeführt. Sie wurde zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz — KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021. Rz. 1a Die Grundstruktur der Vorschrift entspricht der Vorgängervorschrift des § 1 JWG. Durch die Wortw...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.4 Beteiligung anderer Institutionen

Rz. 34 Abs. 3 stellt klar, dass die Hilfegewährung nicht auf das Tätigwerden der Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe begrenzt sein darf. Das Jugendamt ist verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass andere Leistungsträger, Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder die Polizei zur Abwendung der Gefährdung eingeschaltet werden, soweit dies notwendig ist. Dabei betont A...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.2 Angebote des erzieherischen Jugendschutzes (Abs. 1)

Rz. 3 Die Angebote sind nicht konkretisiert, müssen letztlich aber der Zielsetzung des Gesetzes, der gesellschaftlichen Integration von Kindern und Jugendlichen, Rechnung tragen. So hat das Schleswig-Holsteinische VG beispielsweise die Kostenübernahme durch Jugendhilfeträger für die Internatsunterbringung eines 15-Jährigen in folgendem Fall bejaht: Die Eltern des Jugendliche...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Inkrafttreten des SGB VIII eingeführt. Sie wurde zuletzt geändert durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 1.10.2005. Rz. 2 Die Vorschrift regelt den persönlichen und räumlichen Anwendungsbereich des SGB VIII. Sie ...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.2.3 Anspruch auf "Grundversorgung"

Rz. 17 Aus den genannten Gründen besteht auch kein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf eine "Grundversorgung" mit Jugendarbeit (Grube, in: Hauck/Haines, SGB VIII, K § 11 Rz. 10; Schellhorn/Wienand, KJHG, § 11 Rz. 14; Wiesner/Mörsberger/Oberloskamp/Struck, Kommentar zum SGB VIII, Vor § 11 Rz. 58; a. A. Krug/Grüner/Dalichau, SGB VIII, § 11 Anm. I 1; Steffan, in: LPK-SGB VI...mehr

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Jung, SGB VIII § 9a Ombudss... / 2 Literatur

Rz. 2 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021, 178; Len/Urban-Stahl, Umsetzungsstand zur Ausgestaltung von § 9a SGB VIII – "Ombudsstellen" in den Ländern, JAmt 2024, 324; Meysen, Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen – und mehr, FamRZ 2021, 401; Meysen/Salgo, Stellungnah...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.1.1 Beteiligungsrecht als subjektives Recht

Rz. 3 Aus Abs. 1 folgt kein Anspruch auf eine Verwaltungsentscheidung bestimmten Inhalts, sondern auf Beteiligung an ihr. Die Vorschrift normiert die Pflicht ("sind zu beteiligen") des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Daraus resultiert nicht nur ein Rechtsreflex, sondern ein als subjektives R...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.2.1 Beteiligung im Verwaltungsverfahren

Rz. 7 Als Antragsteller oder Antragsgegner, als Adressat eines künftigen Verwaltungsaktes ist das Kind oder der Jugendliche nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB X Verfahrensbeteiligter. In Bezug auf Verfahrensrechte enthält in dieser Konstellation das SGB X die spezielleren Regelungen. Die spezifische Zielsetzung des Beteiligungsrechts aus Abs. 1 Satz 1 geht dahin, dem Kind oder...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.3 Adressaten der Förderangebote (Abs. 1 Satz 1, Abs. 4)

Rz. 19 Adressaten der Jugendarbeit sind junge Menschen, die nach der Begriffsbestimmung des § 7 Abs. 1 Nr. 4 noch nicht 27 Jahre alt sind. Eine Ausnahme hierzu bildet Abs. 4: Hiernach können Angebote der Jugendarbeit auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen. Diese Regelung berücksichtigt insbesondere, dass längere Schul- und A...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.2 Stellung des Verfahrenslotsen

Rz. 6 Der Anspruch auf Unterstützung und Begleitung durch den Verfahrenslotsen besteht gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Der Verfahrenslotse ist ihm organisationsrechtlich zugeordnet. Weder dem Wortlaut des Gesetzes noch der Gesetzesbegründung ist Weiteres zur organisatorischen Stellung und zu den Aufgaben und Befugnissen des Verfahrenslotsen zu en...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.4 Aufgaben des Verfahrenslotsen nach Abs. 2

Rz. 8 Abs. 2 Satz 1 weist dem Verfahrenslotsen die Aufgabe zu, den örtlichen Träger, also das Jugendamt bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit, die ab dem 1.1.2028 stattfinden soll, zu unterstützen. Dazu gehört die Vermittlung von Expertise und die strukturelle Vorbereitung des Jugendamtes auf die Umsetzung d...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.2.3.4 Ausländerrechtliche Auswirkung der Leistungsgewährung

Rz. 15 Den Ausweisungstatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 7 AufenthG a. F. gibt es nicht mehr. Allerdings kann die Inanspruchnahme von Leistungen der Jugendhilfe nach der Systematik des AufenthG nach wie vor grundsätzlich "aufenthaltsschädlich" sein. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ist ein Aufenthaltstitel nur zu erteilen oder zu verlängern, wenn der Lebensunterhalt des Ausländers...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.3 Teilnahme am Gesamtplanverfahren

Rz. 8 Abs. 3 steht im Zusammenhang mit dem Gesamtplanverfahren nach § 117 Abs. 6 Satz 1 SGB IX und sieht vor, dass das Jugendamt bei der Aufstellung des Gesamtplans nach § 121 SGB IX beratend teilnimmt, soweit die Voraussetzungen nach § 117 Abs. 6 SGB IX vorliegen. Mit der Regelung wird funktionell sichergestellt, dass bis zur schrittweisen Zusammenführung der Zuständigkeite...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.4 Initiativrecht

Rz. 11 Absatz 2 normiert ein Initiativrecht der Kinder und Jugendlichen in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung. Da der Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch ohne Antragstellung von Amts wegen tätig werden muss, hat dieses Initiativrecht die Funktion, ihn über einen entstehenden Handlungsbedarf in Kenntnis zu setzen. Ebenso wie das Beteiligungsrecht stellt ...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.5.2.1 Leistungen nach § 78a

Rz. 11 Gemäß Abs. 2 Satz 2 wird das Wahlrecht in Bezug auf die in § 78a Abs. 1 Nr. 1 bis 7 genannten Leistungen, die in solchen Einrichtungen erbracht werden, mit denen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe keine Vereinbarungen nach § 78b geschlossen hat, weiter eingeschränkt. Es handelt sich bei diesen Leistungen im Wesentlichen um teilstationäre und stationäre Leistungen...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 3 Literatur

Rz. 15 Balloff, Kinderrechte bei Mediation, Beratung des Kindes, Erziehungsberatung und Familientherapie, FPR 2012, 216; Fegert/Stötzel, Die Verfahrenspflegschaft aus der Sicht der vertretenen Kinder, ZfJ 2005, 175; Ivanits, Elterliches Einvernehmen und Kindesbeteiligung, ZKJ 2012, 98; dies., Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz aus der Sicht von Pflegekindern, NZFam 2022 813;...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2.3 Sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen (Abs. 2)

Rz. 19 Sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen haben zum Ziel, jungen Menschen die Eingliederung in die Ausbildungs- und Berufswelt zu vereinfachen. Hierzu dienen Maßnahmen, die Defizite im Leistungs- und Sozialverhalten erzieherisch ausgleichen. Diese Aufgabe ist vor dem Hintergrund einer schwierigen Ausbildungsplatz- und Arbeitsmarktsituation ...mehr

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Jung, SGB VIII § 15 Landesr... / 2.1 Die konkurrierende Gesetzgebung gemäß Art. 74, Art. 72 GG

Rz. 3 Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung auf die öffentliche Fürsorge. Die Vorschrift umfasst im Kern die öffentliche Hilfe bei wirtschaftlicher Notlage und wird im Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip weit ausgelegt (Jarass/Pieroth, GG, Art. 74 Rz. 17). Das BVerfG hat u. a. die Jugendpflege und den Jugendschutz als öffentliche Fürsor...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.3 Staatliches Wächteramt

Rz. 8 Das in Abs. 2 Satz 2 formulierte sog. staatliche Wächteramt beinhaltet zunächst einmal die Aufgabe und die Pflicht des Staates zur Kontrolle der Wahrnehmung des Elternrechts. Es verleiht dem Staat – anders als im Schulbereich – kein eigenes Erziehungsrecht. Ebenso wie der wortgleiche Art. 6 Abs. 2 GG verleiht Abs. 2 kein subjektives Recht der Eltern oder des Kindes au...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.7 Personen, die für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 26 Parallelvorschriften für den Bereich der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind § 251 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V, § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI und § 347 Nr. 1 SGB III. Die Vorschrift erfasst die nach § 1 Satz 1 Nr. 3 versicherungspflichtigen Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte ...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.3 Landesrechtsvorbehalt

Rz. 4 Da bereits § 15 einen Landesrechtsvorbehalt für den ersten Abschnitt des ersten Kapitels normiert und weil den Ländern für den Schulbereich die Gesetzgebungskompetenz zusteht und der Bund für den Bereich seine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz nicht ausgeschöpft hat, handelt es sich um eine bloß klarstellende Regelung. Für zu vereinbarendes Landesrecht wird geforde...mehr

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Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 2.2 Beratungsanspruch der Einrichtungsträger

Rz. 3 Abs. 2 richtet sich an die Träger von Einrichtungen nach § 45a im Anwendungsbereich des Erlaubnisvorbehalts nach § 45, in denen sich Kinder regelmäßig ganztägig oder für einen Teil des Tages aufhalten. Dazu gehören Kindertageseinrichtungen, Schülerheime, Jugendherbergen, Jugendfreizeitstätten, Jugendbildungsstätten und Schullandheime. Ihnen und den nach §§ 12, 18 bis 2...mehr

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Jung, SGB VIII § 9a Ombudss... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 11 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in das SGB VIII eingeführt und gilt seitdem unverändert. Sie verpflichtet die Länder zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur durch Einrichtung von Ombudsstellen...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.4 Hinweispflicht des Trägers

Rz. 8 Über die Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht nach §§ 13 bis 15 SGB I hinaus ist der öffentliche Träger gemäß Abs. 1 Satz 2 verpflichtet, den Leistungsberechtigten objektiv, vollständig und verständlich über die Leistungsangebote aller in Betracht kommender Träger und deren Unterschiede zu informieren. Es handelt sich um eine aktive Aufklärungspflicht, die nic...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2.4 Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 20 Während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung kann jungen Menschen bis zu 27 Jahren Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. Eine soziale Benachteiligung oder individuelle Beeinträchtigung der jungen Menschen ist nicht Voraussetzung der Unterkunftsmöglichkeit; Abs. 3 enthä...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.4.4 Schutz vor Gefahren für das Wohl der Kinder und Jugendlichen

Rz. 13 Auch Abs. 3 Nr. 4 normiert einen Programmsatz, der in zahlreichen Einzelvorschriften des SGB VIII seine Ausprägung findet. Sowohl Erziehungshilfen (§§ 27 ff.) als auch der erzieherische Jugendschutz (§ 14) zählen dazu. Hinzu kommen Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a, die Inobhutnahme nach § 42 sowie die Herausnahme nach Maßgabe der polizeirechtlichen General...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 9 Beckmann/Lohse, Der Gesetzentwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, RdJB 2021, 10; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., DIJuF-Rechtsgutachten 7.6.2022, SN_2022_0754 Eh – Pflicht zur Beteiligung, Aufklärung und Beratung in verständlicher, nachvollziehbarer Hilfe und wahrnehmbarer Form, JAmt 2022, 408; Kunkel, Beratungspflichten und Beratung...mehr

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Jung, SGB VIII § 9b Aufarbe... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 14 Beckmann/Lohse, Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Überblick, JAmt 2025, 278; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., DIJuF-Rechtsgutachten 16.5.2025 – SN 2025 0682 Bm – Pflicht zur Aufbewahrung von Akten nach dem sog. "UBSKM-Gesetz", JAmt 2025, 308; Reinhardt, Akteneinsicht im Jugendamt, JAmt 2025...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.1.2 Beratung nach anderen Vorschriften

Rz. 4 Das SGB VIII sieht in zahlreichen anderen Vorschriften eine Beratung durch den Träger der Kinder- und Jugendhilfe vor (vgl. dazu auch Wiesner, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, § 10a Rz. 7c): Beratung für Kinder und Jugendliche ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten (§ 8 Abs. 3), Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen (§ 16 Abs. 2 S...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.2.2.1 Sprachlich-grammatikalische Wortlautinterpretation

Rz. 12 Bei der sprachlich-grammatikalischen Wortlautinterpretation fällt zunächst auf, dass der Gesetzgeber den klaren und eindeutigen Begriff "Anspruch" nicht gewählt hat, was zunächst gegen die Existenz eines subjektiv-öffentlichen Rechts auf bestimmte Leistungen der Jugendarbeit spricht. Stattdessen bestimmt er, dass die "erforderlichen Angebote … zur Verfügung zu stellen...mehr

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Jung, SGB VIII § 9 Grundric... / 3 Literatur

Rz. 9 Bruns, Geschlechterforschung in der Kinder- und Jugendhilfe – Praxisstand und Forschungsperspektiven, 2004; Huber, Interkultureller Auftrag des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, ZAR 2003, 311; Paintner, Überblick über die rechtlichen Grundlagen von partnerschaftlicher Erziehung und Erziehungspartnerschaft, ZKJ 2020, 92; Pankofer, Der Sechste Jugendbericht (1984) und zehn J...mehr

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Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.1.2 Begriff der partnerschaftlichen Zusammenarbeit

Rz. 3 Die Vorschrift enthält keine Begriffsdefinition. Der Begriff lässt sich rechtlich kaum näher qualifizieren. Aufgrund des allgemeinen Sprachgebrauchs werden mit partnerschaftlichem Verhalten Begriffe wie etwa Offenheit, gegenseitige Wertschätzung und Vertrauen in Verbindung gebracht. Rechtlich verbindlich und justiziabel ist der Programmsatz des Abs. 1 Satz 1 für die öf...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.2.4 Teilhabeanspruch

Rz. 18 Junge Menschen haben aber im Rahmen der Maßnahmen, die gemäß § 11 Abs. 2 angeboten werden, einen Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Teilhabe an den Leistungen (Grube, in: Hauck/Haines, SGB VIII, § 11 Rz. 10.). Bietet der öffentliche Jugendhilfeträger Jugendarbeit tatsächlich an, so haben alle jungen Menschen grundsätzlich gleichen Zugang zum jeweiligen Angebot unte...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.3 Leistungen an Deutsche im Ausland

Rz. 16 Anspruchsberechtigt sind gemäß Abs. 3 Deutsche i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG mit Aufenthalt im Ausland. Es muss sich um einen der in Abs. 1 Satz 1 aufgeführten Leistungsberechtigten oder Adressaten handeln. Die Gewährung einer Leistung der Jugendhilfe an Deutsche im Ausland setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte und der Leistungsempfänger ihren Aufenthalt im Auslan...mehr

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Jansen, SGB X § 54 Vergleic... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Kunze/Kreikeboom, Sozialrecht versus Wettbewerbsrecht – dargestellt am Beispiel der Belegung von Rehabilitationseinrichtungen, NZS 2005, 5. Masueh/Blüggel, Das Angebot auf Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches im Sozialgerichtsverfahren, SGb 2005, 613. Pickel, Zulässigkeit, Gestaltung und Wirksamkeit öffentlich-rechtlicher Verträge, SGb 1984, 132. Suchan, Materi...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 9 Binder, Die Rolle der Verfahrenslotsinnen im Kinderschutz, JAmt 2024, 626; Ehlers, Schon die halbe "Große Lösung"? Das Jugendamt als Verfahrenslotse, JAmt 2022, 1; ders., Rechtliche Konzeption von Verfahrenslotsen (§ 10b SGB VIII) und EUTB (§ 32 SGB IX), JAmt 2023, 317; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., DIJuF-Rechtsgutachten 30.5.2022, SN_2022_04...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.1991 durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 36 Nr. 2 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrecht v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652) mit Wirkung ...mehr

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Jansen, SGB X § 55 Austausc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) mit Wirkung zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Aufgrund der Regelung im Vierten Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist sie unverändert mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) mit Wirkung zum 1.1.2001 bekanntgemacht und seitdem nicht geändert worden. Rz. 2 Die Norm entspri...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.8.2 Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 31 Richtig verstanden dienen Sport, Spiel und Geselligkeit insbesondere dazu, den sozialen Umgang junger Menschen untereinander einzuüben. Dies gilt auch für die Jugendarbeit im Sportbereich, die sich darüber hinaus positiv auf die physische und psychische Entwicklung der Jugendlichen auswirken soll, aber nicht als reiner Leistungssport verstanden werden kann. Das Verstä...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.5.2.2 Vereinbarungen nach § 78b

Rz. 12 Positiv formuliert besteht das Wahlrecht dann uneingeschränkt, wenn zwischen dem öffentlichen und dem freien Träger eine der vorgenannten Vereinbarungen besteht. Die Rechtsnatur einer solchen Vereinbarung muss jedenfalls seit dem Inkrafttreten der §§ 78a bis 78g als die eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach Maßgabe der §§ 53ff. SGB X beurteilt werden. Diese Vors...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 2.1 Leistungsberechtigte

Rz. 3 Leistungsberechtigt ist die in der jeweiligen Vorschrift genannte Person. Ist ein Leistungsberechtigter in der jeweiligen Norm nicht benannt, so sollen die Träger der sozialen Rechte in der Jugendhilfe berechtigt sein. Dies sind Kinder, Jugendliche und Personensorgeberechtigte. Wenn einem oder beiden Elternteilen das Personensorgerecht nach Maßgabe von § 1666 Abs. 3 Nr...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.3 Gefährdende Einflüsse (Abs. 2)

Rz. 4 Am 30.1.2002 legte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin den Elften Kinder- und Jugendbericht vor, der von einer Kommission unabhängiger Sachverständiger erstellt wurde. Darin werden u. a. folgende gefährdende Einflüsse auf Kinder und Jugendliche dargestellt: verstärkte Jugendarbeitslosigkeit, legale (z. B. Alkohol, Nikotin) und illegal...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.3 Informationsgewinnung und Datenschutz

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 und 2 legt die Verfahrensweise von dem Zeitpunkt an fest, in dem gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bekannt werden. Damit wird klargestellt, dass dem Jugendamt nicht auferlegt werden soll, ohne jegliche Anhaltspunkte quasi flächendeckend Eltern und Personensorgeberechtigte zu kontrollieren. "Gewichtige Anhaltspunkte" müssen dem ...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.4 Personen, die für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen oder im Rahmen einer Unterstützten Beschäftigung nach § 55 SGB IX individuell betrieblich qualifiziert werden (Nr. 3)

Rz. 12 Es handelt sich hier um den nach § 1 Satz 1 Nr. 3 versicherungspflichtigen Personenkreis, wobei es sich um einen Auffangtatbestand handelt. Sollte die Arbeitsleistung desjenigen, der für eine Erwerbstätigkeit befähigt wird, bereits zu einer Versicherungspflicht nach § 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 führen, richten sich die beitragspflichtigen Einnahmen nach den insoweit gelten...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.1.3 Beteiligung entsprechend ihrem Entwicklungsstand

Rz. 5 Das Gesetz legt keine Altersgrenze fest, von der an die Beteiligung erfolgen muss. Vielmehr ist die individuelle Einsichtsfähigkeit und der Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen maßgeblich. Die Einsichtsfähigkeit ist im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung des jeweils maßgeblichen Lebens- und Handlungsbereichs zu beurteilen. Der Träger der öffentlic...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.7 Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendamtsmitarbeitern

Rz. 43 Seit einigen Jahren wird verstärkt die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendamtsmitarbeitern diskutiert. Dies geschieht in erster Linie mit Blick auf die immer wieder auftretenden Fälle von Kindesmissbrauch, Kindesmisshandlungen und der Vernachlässigung von Kindern. Wie anschließend aufgezeigt wird, kommt eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung ode...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.1.1.2 Verpflichtungen der Schulen

Rz. 9 In der Neufassung des Abs. 1 Satz 1 durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) werden erstmals die Schulen exemplarisch genannt. Zuständigkeitskonflikte entstehen immer wieder zwischen Schulverwaltung und Jugendhilfeträgern. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob bei Teilleistungsstörungen, wie Legasthenie (Lese- un...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.4.2 Zwischenstaatliches Recht

Rz. 18 Völkerrechtliche Verträge haben Gesetzesrang, soweit sie nach Maßgabe von Art. 59 GG in das innerstaatliche Recht transformiert wurden. Dies würde zunächst einmal Gleichrangigkeit, nicht aber den Vorrang vor innerstaatlichem Recht bedeuten. Abs. 4 stellt übereinstimmend mit § 30 Abs. 2 SGB I insoweit klar, dass das innerstaatliche Recht die vertraglichen Regeln unberü...mehr