Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.1.1 Überblick über die Aufgaben

Rz. 3 In § 39 Abs. 1 werden grob die Aufgaben der BAR beschrieben. Hauptaufgabe ist die Gestaltung und Organisation der rehabilitationsträgerübergreifenden Zusammenarbeit zwecks einer einheitlichen personenzentrierten Gestaltung der Rehabilitation/Teilhabe. Dadurch will man die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe des jeweils Leistungsberechtigten am Leben in der Ge...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.1.2 Bestand von sozialen Diensten und Einrichtungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 9 Abs. 1 Nr. 2 enthält mit der Verpflichtung, soziale Dienste und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, ein institutionelles Sicherstellungsgebot (so auch Knecht, in: Hauck/Noftz, SGB I, § 17 Rz. 14, Stand: November 2015). Die Leistungsträger haben kraft ihrer Planungsverantwortung darauf hinzuwirken, dass die erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeit...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.1.3 Zugang zu Sozialleistungen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 12 Abs. 1 Nr. 3 liegt, korrespondierend mit § 9 SGB X, der Gedanke zugrunde, dass die angestrebte umfassende Verwirklichung sozialer Rechte nur zu erreichen ist, wenn sich der Zugang zu diesen Leistungen möglichst einfach, klar und unmissverständlich gestaltet, wozu typischerweise zunächst einmal die Antragstellung oder Geltendmachung eines entsprechenden Bedarfs an Sozi...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Ataker, Kostenersatz für einen Gebärdendolmetscher bei gehörlosen, pflegebedürftigen Personen, SRa 2018, 122. Felix, Vorläufige Leistungen im Sozialrecht, SGb 2022, 12. Krause, Die sozialen Dienste im System der Sozialversicherung, der sozialen Entschädigung und der Sozialhilfe, ZfSH/SGB 1985, 346. Kreutz, Gesetzlich normierte Kommunikationshilfen für Gehörlose, ZFSH/SGB...mehr

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Sauer, SGB IX § 113 Leistun... / 2.5 Begleitung bei Krankenhausbehandlungen (Abs. 6)

Rz. 36 Abs. 6 löst die Frage der Kostenträgerschaft für erforderliche Assistenzleistungen bei Krankenhausbehandlungen. Die Erforderlichkeit ist dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entnommen und bedeutet auf die Regelung des Abs. 6 übertragen, dass die Ziele nicht mit einem milderen Mittel zu erreichen sind. Ein solches Mittel kann z. B. in der tatsächlichen Unterstützungsl...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.3 Meldung und Datenauswertung (Abs. 2)

Rz. 44 Während § 41 Abs. 1 regelt, welche Daten zu welchem Sachverhalt zu erfassen sind, schreibt Abs. 2 vor, wer die Daten an wen und in welchem Datenformat zu melden hat und dass die BAR für die Aufbereitung und Auswertung der Daten verantwortlich ist. Von der Pflicht zur Meldung der nach Abs. 1 erhobenen Daten sind nach Abs. 2 alle Rehabilitationsträger betroffen. Die Rehabil...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.6 Sonderfälle von Beschäftigungsverhältnissen

Rz. 65 Das Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen und das Gesetz zur Förderung eines ökologischen Jahres sind aufgehoben und zusammengefasst worden in dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Nach § 3 Abs. 1 JFDG wird das freiwillige soziale Jahr als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orie...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.13 Fälle mit langen Verwaltungs-Verfahrenslaufzeiten (Abs. 1 Nr. 13)

Rz. 34 Nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I haben die Rehabilitationsträger darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält. Das ist besonders für Menschen mit Behinderungen wichtig, weil sie oft so lange, wie die Leistungsgewährung nicht erfolgt, nicht oder nur eingeschränkt am Leben in der Gesellschaf...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 119 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen, B+P 2018, 425. Beyme, Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer RA-GmbH – Sozialversicherungsrecht sticht Berufsrecht – Anm. zu: BSG, Urteil v. 28.6.2022, B 12 R 4/20 R, AnwBl BE 2023, 93. Cranshaw, Sozialversicherungspflicht von Mitgliedern der Vertretungsorgane ...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Ziel ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit von qualifizierten medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Fachkräften innerhalb einer organisatorischen Einheit, um eine...mehr

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AGS 05/2025, Gewährung von ... / II. Beratungshilfe

1. Voraussetzungen zur Bewilligung von Beratungshilfe Die Beratungshilfe stellt als Ausfluss aus dem Prinzip des soziales Rechtsstaates die Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens dar (Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 4. Aufl., 2022, Rn 3) und sichert Bürgern mit niedrigem oder keinem Einko...mehr

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FF 05/2025, Neubewertung de... / 1. Problematik zur Abwägungslösung im Abstammungsrecht

Zu hinterfragen ist die Billigkeitsprüfung gem. § 1597i BGB-E zwischen Bestands- und, Anfechtungsinteresse sowie dem Kindeswohl im Abstammungsrecht. Bei dieser sollen die Bemühungen des leiblichen Vaters, alle Umstände des Einzelfalls und die Bewertung, welche Vaterschaft dem Kindeswohl "besser" entspricht, berücksichtigt werden. Im Zweifelsfall soll die gelebte Familie Vorr...mehr

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FF 05/2025, Umgangsrecht ei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft den Umgang des rechtlichen Vaters mit seiner am 18.6.2015 geborenen Tochter X. Der Vater hat die Vaterschaft am 21.6.2016 mit Zustimmung der Mutter vor dem Notar A. zu UR-Nr. … anerkannt, in derselben notariellen Urkunde hat er mit der Mutter übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben. [2] X.s Mutter ist deutsche Staatsangehörige. Sie is...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 22 Ohne weitere Voraussetzungen (außer dass Leistungen der Jugendhilfe oder die Inobhutnahme oder Leistungen der Adoptionsvermittlung erbracht werden müssen) sind Träger der öffentlichen Jugendhilfe subjektiv steuerbegünstigt. Nach § 3 SGB VIII ist zu unterscheiden zwischen freier und öffentlicher Jugendhilfe. Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Von der zuständigen Jugendbehörde anerkannte Träger der freien Jugendhilfe

Rz. 28 Gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII können juristische Personen und Personenvereinigungen (also nicht natürliche Personen) unter den dortigen Voraussetzungen als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden. Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 SGB VIII, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens dr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 SGB VIII

Rz. 40 Nach § 4 Nr. 25 S. 1 UStG sind Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 SGB VIII steuerfrei. Die steuerbegünstigten Unternehmer müssen demnach im Bereich der Jugendhilfe tätig sein. Die Kinder- und Jugendhilfe ist im Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (VIII) – SGB VIII – geregelt. Nach § 1 Abs. 1 SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 25 [Jugendhilfe]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 25 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und befreit – neben den Bestimmungen in § 4 Nr. 23 UStG und § 4 Nr. 24 UStG – Leistungen der Jugendhilfe nach SGB VIII und bestimmte andere Leistungen der Jugendbetreuung. Die Vorschrift begünstigt bestimmte Leistungen der Träger der öffentlichen Jug...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 18 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten, abschließend aufgezählten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift (ebenfalls abschließend) aufgezählten Unternehm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Zum 1.1.1980 wurde § 4 Nr. 25 aus § 4 Nr. 25 UStG 1967/1973 übernommen. In Buchst. a der Vorschrift wurde der Begriff "Leibeserziehung" durch die Bezeichnung "Sport" ersetzt und damit auch an die neue Abgabenordnung angepasst. Außerdem wurde die Steuerbefreiung nach Buchst. c auf die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen ausgedehnt. Dies sollte zur weiteren Förd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 Einrichtungen mit öffentlich vergüteten Leistungen

Rz. 35 Nach § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG gelten als andere Einrichtungen mit sozialem Charakter auch Einrichtungen, soweit sie Leistungen erbringen, die im vorangegangenen Kj. ganz oder zum überwiegenden Teil durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder Einrichtungen nach § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. a UStG vergütet wurden. Rz. 36 Das Merkmal der Vergütung sol...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Naturalleistungen – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. b UStG

Rz. 73 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. b UStG auch die Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen, die die nach § 4 Nr. 25 UStG begünstigten Einrichtungen den Empfängern der Jugendhilfeleistungen und Mitarbeitern in der Jugendhilfe sowie den bei den Leistungen nach § 4 Nr. 25 S. 1 UStG (also den Leistungen der Jugendhilfe und der Inobhutnahme) tät...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Kulturelle und sportliche Veranstaltungen – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. a UStG

Rz. 66 Steuerfrei ist nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. a UStG auch die Durchführung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Darbietungen von den von der Jugendhilfe begünstigten Personen selbst erbracht oder die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Außerdem müssen die Leistungen in engem Zusammenhang m...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Adoptionsvermittlung

Rz. 65a Nach § 4 Nr. 25 S. 1 UStG ist – neben den Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 SGB VIII und der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII – auch die Adoptionsvermittlung nach dem AdVermiG [1] steuerfrei. Nach § 1 AdVermiG ist Adoptionsvermittlung das Zusammenführen von Kindern unter 18 Jahren und Personen, die ein Kind adoptieren wollen (Adoptionsbewerber), mit dem Ziel d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII

Rz. 64 Nach § 4 Nr. 25 S. 1 UStG ist – neben den Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 SGB VIII – auch die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII umsatzsteuerfrei. § 42 SGB VIII regelt die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Nach Abs. 1 der Vorschrift ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kind o...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8 Beispiele (weiterer) steuerbegünstigter Leistungen i. S. v. § 4 Nr. 25 S. 1 und 2 UStG

Rz. 93 Mit der seit dem 1.1.2008 geltenden Neufassung von § 4 Nr. 25 UStG war der Tatbestand des § 4 Nr. 25 S. 1 Buchst. a (a. F.), der die Durchführung von Lehrgängen, Freizeiten usw. regelte, weggefallen. Gleichwohl sind derartige Leistungen – als Leistungen der Jugendhilfe unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 25 S. 1 und 2 UStG – weiterhin steuerfrei.[1] Rz. 94 Von daher ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Andere Einrichtungen mit sozialem Charakter

Rz. 26 Neben den öffentlichen Einrichtungen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind auch andere (auch nicht öffentliche) Einrichtungen mit sozialem Charakter subjektiv steuerbegünstigt. Der Begriff der "anderen Einrichtung mit sozialem Charakter" entspricht der Formulierung der maßgeblichen unionsrechtlichen Grundlage.[1] Auf der Grundlage der dort eingeräumten Befugnis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach SGB VIII oder ohne Erlaubnis

Rz. 33 Nach § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa UStG gelten als andere Einrichtungen mit sozialem Charakter auch Einrichtungen, soweit sie für ihre Leistungen eine im SGB VIII geforderte Erlaubnis besitzen. Insoweit handelt es sich um die Erlaubnistatbestände des § 43 SGB VIII (Erlaubnis zur Kindertagespflege), § 44 Abs. 1 S. 1 SGB VIII (Erlaubnis zur Vollzeitpflege),...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 102 Die Abgabe von sog. Prüfmarken gegen Entgelt, durch welche die dem Landesverband angeschlossenen Mitgliedsverbände das Recht auf die Abnahme von Judo-Prüfungen durch vom Landesverband abgestellte Prüfer erwerben, ist nicht nach § 4 Nr. 25 UStG steuerfrei.[1] Rz. 103 Die freiberuflich tätigen Familienhelfer und die im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe tätige...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.4 Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen

Rz. 52 § 27 SGB VIII regelt die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung. Diese erfolgt insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 SGB VIII. § 27 Abs. 3 SGB VIII stellt klar, dass neben pädagogischen Hilfen auch damit verbundene therapeutische Leistungen durch die Jugendhilfe erbracht werden können. Hierzu kann auch die Erbringung von Psychotherapie gehöre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.5 Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen

Rz. 61 Nach § 35a Abs. 1 SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) haben Kinder oder Jugendliche Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts

Rz. 29 Als steuerbegünstigte andere Einrichtungen mit sozialem Charakter gelten auch die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts. Diese Einrichtungen sind gemäß der Legaldefinition in § 75 Abs. 3 SGB VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Mit "Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts" ist der Status der Körperschaften des öffent...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.6 Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung

Rz. 63 Nach § 41 Abs. 1 SGB VIII soll einem jungen Volljährigen Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird i. d. R. nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt. In begründeten Einzelfällen sol...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege (bis 31.12.2019)

Rz. 30 Als steuerbegünstigte andere Einrichtungen mit sozialem Charakter galten bis 31.12.2019 auch die amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Ab dem 1.1.2020 sind diese Verbände nicht mehr in § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. a UStG explizit aufgeführt. Gemäß der Legaldefinition in § 75 Abs. 3 SGB VIII sind – neben den Kirchen und Religionsgemeinschaften – die auf ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 25 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und befreit – neben den Bestimmungen in § 4 Nr. 23 UStG und § 4 Nr. 24 UStG – Leistungen der Jugendhilfe nach SGB VIII und bestimmte andere Leistungen der Jugendbetreuung. Die Vorschrift begünstigt bestimmte Leistungen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und anderer Einrichtungen mit sozialem Charakter sowie, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Angebote hinsichtlich Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit/Kinderschutz

Rz. 42 Die Jugendarbeit ist in § 11 SGB VIII definiert. Gem. § 11 Abs. 3 SGB VIII gehören zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit die außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, die Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, die arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie

Rz. 45 § 16 SGB VIII regelt die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie. Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass die Erziehungsberechtigten ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie sollen auch Wege ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.3 Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege

Rz. 51 Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten geleistet.[1] Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen die Entwicklung des Kindes ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbegünstigte Unternehmer

3.1 Träger der öffentlichen Jugendhilfe Rz. 22 Ohne weitere Voraussetzungen (außer dass Leistungen der Jugendhilfe oder die Inobhutnahme oder Leistungen der Adoptionsvermittlung erbracht werden müssen) sind Träger der öffentlichen Jugendhilfe subjektiv steuerbegünstigt. Nach § 3 SGB VIII ist zu unterscheiden zwischen freier und öffentlicher Jugendhilfe. Die Jugendhilfe ist ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbegünstigte Leistungen

4.1 Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 SGB VIII Rz. 40 Nach § 4 Nr. 25 S. 1 UStG sind Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 SGB VIII steuerfrei. Die steuerbegünstigten Unternehmer müssen demnach im Bereich der Jugendhilfe tätig sein. Die Kinder- und Jugendhilfe ist im Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (VIII) – SGB VIII – geregelt. Nach § 1 Abs. 1 SGB VIII hat jeder ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 25 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und befreit – neben den Bestimmungen in § 4 Nr. 23 UStG und § 4 Nr. 24 UStG – Leistungen der Jugendhilfe nach SGB VIII und bestimmte andere Leistungen der Jugendbetreuung. Die Vorschrift begünstigt bestimmte Leistungen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 12 § 4 Nr. 25 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h, m und n sowie Art. 134 MwStSystRL . Danach befreien die Mitgliedstaaten folgende Leistungen: "eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem C...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Einrichtungen mit Leistungen der Kindertagespflege

Rz. 38 Nach § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. b Doppelbuchst. cc UStG gelten als andere Einrichtungen mit sozialem Charakter auch Einrichtungen, soweit sie Leistungen der Kindertagespflege erbringen, für die sie nach § 23 Abs. 3 SGB VIII geeignet sind. Da der Befreiungstatbestand insoweit allein darauf abstellt, dass die Einrichtung nach § 23 Abs. 3 SGB VIII als Tagespflegeperson geei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.7 Einrichtungen mit Leistungen der Adoptionsvermittlung

Rz. 39a Nach § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. b Doppelbuchst. dd UStG gelten als andere Einrichtungen mit sozialem Charakter auch Einrichtungen, soweit sie Leistungen der Adoptionsvermittlung erbringen, für die sie nach § 4 Abs. 1 AdVermiG anerkannt oder nach § 4 Abs. 2 AdVermiG zugelassen sind. Befugt zur Adoptionsvermittlung sind die in § 2 AdVermiG aufgeführten Einrichtungen. Nach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Leistungen von Vormündern und Ergänzungspflegern – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. c UStG

Rz. 86 Nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. c UStG sind im Gleichklang mit § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. k UStG auch die Leistungen, die von Einrichtungen erbracht werden, die als Vormünder nach § 1773 BGB oder als Ergänzungspfleger nach § 1809 BGB bestellt worden sind, von der USt befreit. Nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH umfasst der Begriff "Einrichtungen" unabhängig von der Rec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Leistungen von Einrichtungen, die als Verfahrensbeistand nach den §§ 158, 167, 174 oder 191 FamFG bestellt wurden – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. d UStG

Rz. 92a Nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. d UStG sind steuerfrei auch Einrichtungen, die als Verfahrensbeistand nach den §§ 158, 167, 174 oder 191 FamFG [1] bestellt worden sind. Zusätzliche Voraussetzung der Steuerbefreiung ist, dass die Preise, die diese Einrichtungen verlangen, von den zuständigen Behörden genehmigt sind oder die genehmigten Preise nicht übersteigen; bei Umsät...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fitness-Studios

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Sportvereine können mit dem Betrieb eines Fitness-Studios in einem Sportvereinszentrum einen Zweckbetrieb unterhalten. Werden die Benutzer der Räumlichkeiten und Gerätschaften bei ihrem Training von einem Übungsleiter betreut, ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ein Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen". Die Voraussetzungen des § 67a AO (A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Überlassung an Mitglieder zum Zweck "Sport"

Tz. 4 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Werden Segel- oder Motorflugzeuge zu dem o. g. Zweck überlassen, handelt es sich um eine sportliche Veranstaltung i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b). Zum Begriff "Sportliche Veranstaltung" s. auch AEAO zu § 67a AO TZ 1–3 ( Anhang 2). Veranstaltungen dieser Art sind dem Zweckbetrieb zuzuordnen und genießen Ertragsteuerfreiheit. Sind Nutzungsüberlas...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Anspruch) / 2.1 Versicherungsverhältnisse ohne Anspruch auf Krankengeld

Bestimmte Versicherte sind vom Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen[1]: Personen, die Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II beziehen; Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen; Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie an Abklärungen der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung, die keinen Anspruch ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 2.1.1.4.2 Überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 19 Neben den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe macht die Vorschrift ausdrücklich auch die überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe – also die Landesjugendämter – zu Adressaten der Meldungen. Die Landesjugendämter als betriebserlaubniserteilende Behörden werden daher auch zu Adressaten der Meldungen im Falle ihrer Zuständigkeit (die Ergänzung der Lan...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 1.5 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

Rz. 4 Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), die regelmäßig in der Fachzeitschrift "Das Jugendamt (JAmt)" veröffentlicht werden, sind im Volltext auf der Website des DIJuF unter der Rubrik Publikationen, JAmt – Fachzeitschrift abrufbar.mehr