Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Jugendhilfeausschuss / 2 Aufgaben

Der Jugendhilfeausschuss beschäftigt sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere: Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien, Anregungen und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung und Förderung der freien Jugendhilfe.[1] Zudem kann der Jugendhilfeausschuss eine Geschäftsordnung erlassen und entscheidet ü...mehr

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Steuerungsverantwortung / 2.2 Unaufschiebbare/selbstbeschaffte Hilfe

Die Leistungsempfänger können sich die Hilfe auch selbst beschaffen, ohne dass das Jugendamt zuvor darüber entscheidet. Das Jugendamt muss die Kosten in diesen Fällen aber nur tragen, wenn die Voraussetzungen vorlagen oder vorliegen. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist zur Übernahme der erforderlichen Aufwendungen gemäß § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII nur verpflichtet, w...mehr

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Jugendgerichtshilfe / 2 Leistungen der Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe hat vielfältige Aufgaben. Sie berät und unterstützt den Jugendlichen und seine Sorgeberechtigten und junge Volljährige im ganzen Verfahren; bringt die erzieherischen, sozialen und sonstigen im Hinblick auf die Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe bedeutsamen Gesichtspunkte in das Strafverfahren ein und gibt Auskunft über die Persönlichkeit, Entwicklung un...mehr

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Fachkraft (insoweit erfahrene) / Zusammenfassung

Begriff Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen Fachkräfte beschäftigen. Fachkräfte eignen sich nach ihrer Persönlichkeit für die übertragenen Aufgaben und haben eine entsprechende Ausbildung absolviert. Für alle leitenden Funktionen des Jugend- und Landesjugendamts ist der Einsatz einer Fachkraft für den Regelfall vorgeschrieben. Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgef...mehr

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Beteiligung von Kindern und... / 2 Art und Weise der Beteiligung

Die Verpflichtung der Beteiligung aus § 8 SGB VIII bezieht sich auf "Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe". Eine Beteiligung muss also nicht nur vor Erlass eines Verwaltungsakts erfolgen, sondern immer bevor der Träger der öffentlichen Jugendhilfe sich zu einem Handeln oder Nichthandeln entschließt. Die Entscheidung betrifft das Kind/den Jugendlichen immer, wenn seine...mehr

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Jugendschutz (erzieherische... / 1.2 Arten

Das Gesetz nennt keine konkreten Leistungsalternativen, sondern stellt lediglich die Verpflichtung der Jugendhilfe auf, entsprechende Angebote vorzuhalten. Den vielfältigen Inhalten steht daher eine ebenso breite Palette an denkbaren pädagogischen Maßnahmen gegenüber. Als pädagogische Angebote kommen in Betracht: Aufklärung und Information durch Broschüren, Vorträge Erlebnispä...mehr

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Jugendhilfeausschuss / 1 Zusammensetzung

Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist wie folgt: 3/5 der stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses kommen aus Vertretungskörperschaften (Gemeinde- bzw. Kreistag) oder sind von den Vertretungskörperschaften gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind. 2/5 der Mitglieder sind Frauen und Männer, die auf Vorschlag der anerkannten Träger der fre...mehr

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Familiengerichtshilfe / 6 Organisation der Aufgabenwahrnehmung

Die Aufgabe des Jugendamts, dem Familiengericht einen Entscheidungsvorschlag für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu unterbreiten, hängt mit der Aufgabe nach § 17 Abs. 2 SGB VIII zusammen. Die Eltern sollen unterstützt werden, ein einvernehmliches Konzept für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung zu entwickeln. Eine personell getrennte ...mehr

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Frühe Hilfen / Zusammenfassung

Begriff Frühe Hilfen sind lokale und regionale Programme zur Unterstützung von Schwangeren sowie Müttern und Vätern von Säuglingen und Kleinkindern bis zu 3 Jahren. Sie bieten Eltern, ggf. in belasteten Lebenslagen, alltagstaugliche und niedrigschwellige Hilfen und stärken sie in ihrer Erziehungskompetenz. Unter Frühe Hilfen versteht man vielfältige Maßnahmen und Angebote, d...mehr

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Garantenstellung (strafrech... / 1 Begründung für natürliche Person

Eine Garantenstellung kann nicht für eine Institution, sondern immer nur für eine natürliche Person begründet werden. Dies folgt aus dem Wesen des Strafrechts, das persönliche Vorwerfbarkeit voraussetzt. Die fallzuständige Fachkraft im Jugendamt hat eine Garantenstellung,[1] zum einen aus Gesetz, nämlich aus dem staatlichen Wächteramt nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zum anderen a...mehr

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Schiedsstelle / 1.1 Unparteiischer Vorsitzender

Ein Vorsitzender ist unparteiisch, wenn er weder bei den Leistungsanbietern noch bei den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe tätig ist.mehr

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Sozialgesetzbuch / 3 Kurzüberblick der Sozialgesetzbücher

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Jugendhilfeplanung / 2.3 Zusammenwirken

Das "Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)" vom 3.6.2021[1] will den Zugang zu den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe möglichst niedrigschwellig ausgestalten. Die Einrichtungen und Dienste sollen deshalb so geplant werden, dass ein bedarfsgerechtes Zusammenwirken der Angebote in den Lebens- und Wohnbereichen von jungen Menschen und ihren Familien sichergestellt ist.[2]mehr

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Schiedsstelle / 1 Besetzung

Die Schiedsstelle ist mit einem unparteiischen Vorsitzenden und jeweils zu gleichen Teilen mit Vertretern der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Träger der Einrichtungen besetzt. Die Mitglieder der Schiedsstelle bekommen eine Entschädigung für ihren Zeitaufwand. Bare Auslagen werden erstattet. Für die Inanspruchnahme der Schiedsstellen können Gebühren erhoben werden.[1...mehr

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Spezialisierte ambulante Pa... / 4 Leistungsorte

Die SAPV kann zu Hause oder in der Familie in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und der Kinder- und Jugendhilfe oder in stationären Pflegeheimen erbracht werden. In stationären Hospizen besteht ein Anspruch auf die Teilleistung der erforderlichen ärztlichen Versorgung im Rahmen der SAPV, wenn die vertragsärztlichen Versorgung aufgrund des b...mehr

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Schiedsstelle / 1.2 Paritätische Besetzung

Die Schiedsstelle ist paritätisch mit Vertretern der Leistungsanbieter und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe besetzt. Die ausgewählten Vertreter der Träger der Einrichtungen sollen dabei die Vielfalt der Träger widerspiegeln. Vertreter, die an dem Konflikt beteiligt sind, dürfen wegen Befangenheit nicht an der Entscheidung der Schiedsstelle mitwirken.mehr

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Vorläufige Inobhutnahme von... / 2 Durchführung

Das Jugendamt hat die Pflicht, die vorläufige Inobhutnahme durchzuführen. Der Minderjährige hat darauf einen Rechtsanspruch. Das Jugendamt kann anerkannte Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung der Aufgabe beteiligen; verantwortlich bleibt das Jugendamt.[1]mehr

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Arbeitsgemeinschaft (§ 78 S... / 3 Abgrenzung zum Jugendhilfeausschuss

In der Praxis ist es notwendig, das Verhältnis der Arbeitsgemeinschaften zum Jugendhilfeausschuss[1] deutlich abzugrenzen. Arbeitsgemeinschaften können Empfehlungen abgeben. Sie können aber keine Beschlüsse fassen, da sie kein kommunaler Ausschuss sind. Der Jugendhilfeausschuss ist ein Ausschuss auf kommunaler Ebene. Er befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe u...mehr

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Frühe Hilfen / 2.2 Organisation des Netzwerks

Die Planung und Steuerung des Netzwerks nimmt eine der beteiligten Institutionen wahr. Sofern das Landesrecht keine Bestimmungen trifft, wird die verbindliche Zusammenarbeit des Netzwerks auf der Ebene der örtlichen Träger der Jugendhilfe organisiert. Dabei vereinbaren die Beteiligten die Grundsätze für eine verbindliche Zusammenarbeit.mehr

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Beteiligung von Kindern und... / 2.3 Beteiligung im Rahmen der Jugendhilfeplanung

Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist verpflichtet, bei der Jugendhilfeplanung den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Erziehungsberechtigten zu ermitteln.[1] Konkret bedeutet das, dass die jungen Menschen bei der Jugendhilfeplanung zu Wort kommen, also beteiligt werden müssen.mehr

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Schutzauftrag / 6 Bundeskinderschutzgesetz

Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) enthält in Artikel 1 das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) und ergänzt die Schutzmaßnahmen des SGB VIII. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der frühzeitigen Information der (werdenden) Eltern über die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und angrenzenden Bereichen. Diese sog. "Frühen Hilfen" sollen im Vorfeld des...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfeplanung / 2.1 Beteiligte bei der Erstellung eines Hilfeplans

Die Personensorgeberechtigten und die betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie die Leistungsanbieter sind an der Erstellung des Hilfeplans zu beteiligen. Mehrere Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe entscheiden zusammen, welche Hilfeart in dem konkreten Fall gewährt werden soll.mehr

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Jugendhilfeplanung / 2.4 Spezifische Bedürfnisse von Kindern/Jugendlichen mit Behinderungen

Ein weiteres Ziel des KJSG ist die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven Angebot auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bzw. für diejenigen, die von einer Behinderung bedroht sind. Deren spezifische Bedürfnisse müssen bei der Jugendhilfeplanung berücksichtigt werden.[1]mehr

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Schiedsstelle / Zusammenfassung

Begriff Die Schiedsstelle ist eine unparteiische Schlichtungsstelle, die bei Streit- und Konfliktfällen über Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Träger der Einrichtungen angerufen werden kann. Eingerichtet werden sie in den jeweiligen Bundesländern. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: D...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendhilfeplanung / 2.1 Kontaktpflege

Familiäre und soziale Bindungen im individuellen Lebensumfeld haben einen hohen Stellenwert für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe. Die Kontaktpflege im Sozialraum soll deshalb bei der Jugendhilfeplanung besonders berücksichtigt werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitsgemeinschaft (§ 78 S... / 2 Aufgaben

Die Arbeitsgemeinschaften haben die Aufgaben, Informationen auszutauschen Maßnahmen zu koordinieren, zu beobachten und auszuwerten trägerübergreifende Projekte anzuregen und zu entwickeln und den fachlichen Meinungsaustausch in dem Arbeitsbereich zu unterstützen, um geplante Maßnahmen der Jugendhilfe aufeinander abzustimmen, gegenseitig zu ergänzen und in den Lebens- und Wohnbere...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendsozialarbeit / 3 Zielgruppe

Die Angebote der Jugendsozialarbeit richten sich an junge Menschen bis max. 27 Jahre, die aufgrund sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen einer besonderen Unterstützung bedürfen. Im Vergleich zu anderen Angeboten der Jugendhilfe ist die Zielgruppe somit auf einen bestimmten Personenkreis eingegrenzt. Diese eingrenzenden Voraussetzungen gelten jedoch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendsozialarbeit / 1 Ziel

Mit den Angeboten der Jugendsozialarbeit soll die schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und soziale Integration von benachteiligten Jugendlichen gefördert werden. Hierbei liegt der Fokus der Hilfeleistung auf der (sozial-)pädagogischen Arbeit, die die Jugendlichen und ihre individuelle Situation als ganzheitlichen Aufgabenkreis begreift. Zwar bil...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fachkraft (insoweit erfahrene) / 1 Ausbildung

Hauptamtliche Mitarbeiter, die wesentliche Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen, sollen für ihren Tätigkeitsbereich entsprechend ausgebildet sein.[1] Dies ist der Fall, wenn sie einen berufsqualifizierenden sozialen, sozialpädagogischen oder sozialarbeiterischen Abschluss erlangt haben, wie z. B. Sozialarbeiter, Erzieher, Sonderpädagogen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 1.2.1 Umfang der Erstattung

Der Umfang des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den für den zuständigen Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften.[1] Die Regelungen des § 103 Abs. 1 und 2 SGB X gegenüber den Trägern der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe gelten nur von dem Zeitpunkt an, von dem an ihnen bekannt war, dass die Voraussetzungen für ihre Leistungspflicht vorlagen....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jugendgerichtshilfe / Zusammenfassung

Begriff Die Jugendgerichtshilfe wirkt in Strafverfahren von Jugendlichen und Heranwachsenden nach dem Jugendgerichtsgesetz mit. Sie wird regelmäßig von einem Fachdienst des Jugendamtes ausgeführt. Im Strafverfahren hat sie die Aufgabe, den Jugendlichen oder jungen Volljährigen zu betreuen. Daneben bringt der Vertreter der Jugendgerichtshilfe die erzieherischen, sozialen und ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe am ... / 2 Rehabilitationsträger

Zuständige Rehabilitationsträger sind die[1] Bundesagentur für Arbeit[2], Träger der gesetzlichen Unfallversicherung[3], Träger der gesetzlichen Rentenversicherung[4], Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge[5], Träger der öffentlichen Jugendhilfe[6], Träger der Eingliederungshilfe.[7]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Betriebserlaubnis / Zusammenfassung

Begriff Der Träger einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, benötigt eine Betriebserlaubnis, sofern es sich um eine Einrichtung i. S. d. § 45 a SGB VIII handelt. Die Erlaubnis dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen und wird erteilt, wenn in der Einrichtung das Kindeswohl gewährle...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2.2 Menschen mit Behinderungen

Auch bei Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, in anerkannten Blindenwerkstätten, Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen tätig sind, sowie den Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen, wird das für die Beitragsberechnung[1] maßgebende fiktive Arbeitsentgelt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 1.4.1 Umfang der Erstattung

Auch für den Erstattungsanspruch des zuständigen Leistungsträgers richtet sich der Umfang nach den für den zuständigen Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften. § 105 Abs. 1 und 2 SGB X gelten gegenüber den Trägern der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe nur von dem Zeitpunkt an, von dem an ihnen bekannt war, dass die Voraussetzungen für ihre Leistun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendsozialarbeit / Zusammenfassung

Begriff Jugendsozialarbeit ist eine sozialpädagogische Hilfe für Jugendliche mit einem besonderen Unterstützungsbedarf. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Zielgruppe und Zielsetzung der Jugendsozialarbeit werden in § 13 Abs. 1 SGB VIII umschrieben. Die Absätze 2 und 3 regeln konkrete Leistungen, deren Gewährung im Einzelfall im Ermessen des Trägers l...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Steuerungsverantwortung / 1 Jugendhilfeträger

Der Jugendhilfeträger muss die Kosten für eine Hilfemaßnahme nur tragen, wenn er selbst nach Maßgabe eines Hilfeplans und unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts darüber entschieden hat.[1] Der Gesetzgeber hat damit klargestellt, dass der Jugendhilfeträger nicht bloßer Kostenträger, sondern ein Leistungsträger ist. Wichtig Gerichte haben kein Weisungsrecht Auch das Familien...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nationale Präventionsstrategie / 1.1 Bundeseinheitliche, trägerübergreifende Rahmenempfehlungen

Die Rahmenempfehlungen sollen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Gesundheitsförderung und Prävention dienen. Sie sollen die Zusammenarbeit der für die Erbringung von Leistungen zur Prävention in Lebenswelten und in Betrieben zuständigen Träger und Stellen verbessern. Inhalt der Rahmenempfehlungen sind insbesondere Festlegungen zu gemeinsamen Zielen, vorrangi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Steuerungsverantwortung / 2.1 Ambulante Hilfen

Niederschwellige ambulante Hilfen[1], insbesondere die Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII, müssen nicht vorher beantragt werden. Diese Hilfen sollen gerade ohne hohe formale Hürden in Anspruch genommen werden können. Deshalb soll der Jugendhilfeträger mit dem Leistungserbringer Vereinbarungen schließen, in denen die Voraussetzungen und die Ausgestaltung der Leistungserbri...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendhilfeplanung / 5 Bereichsübergreifende Planung

Der Jugendhilfeplan soll auf andere örtliche und überörtliche Planungen abgestimmt werden.[1] Einerseits betrifft dies die verschiedenen Verwaltungsebenen (örtlicher und überörtlicher Träger der Jugendhilfe, Landkreis und kreisangehörige Gemeinden). Andererseits ist hier an weitere Akteure wie Schulen oder Sozialämter, aber auch Bauplanungsämter[2] mit ihren spezifischen Pla...mehr

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Rehabilitation / 2 Rehabilitationsträger

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schutzauftrag / 1.2 Abschätzen des Gefährdungsrisikos

Haben sich die Anhaltspunkte verdichtet, muss das Jugendamt das Risiko für das Wohl dieses Kindes bzw. Jugendlichen gemeinsam mit weiteren Fachkräften abschätzen. Die Experten müssen beurteilen, was passieren würde, wenn niemand handelt. Außerdem müssen sie erörtern, welche Hilfen in Betracht kommen. Häufig werden das die Hilfen zur Erziehung sein. Hinweis Freie Träger und Ki...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialpädiatrische Leistungen / 3 Leistungsabgrenzung

Über die Aufteilung der Entgelte für die Komplexleistung schließen die Rehabilitationsträger auf der Grundlage der Leistungszuständigkeit nach Spezialisierung und Leistungsprofil des SPZ regionale Vereinbarungen ab. Die Aufteilung der Entgelte wird dabei meistens pauschaliert. Die gesetzliche Krankenversicherung ist nur für die unter ärztlicher Verantwortung erbrachten nichtä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beteiligung von Kindern und... / 2.1 Beteiligung der Kinder/Jugendlichen

Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.[1] Wie die Beteiligung konkret ausgestaltet wird, hängt in erster Linie vom jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes bzw. Jugendlichen ab. Wie weit das Verständnis und die Ausdrucksmöglichkeiten des Kindes/Jugendlichen reichen, ...mehr

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Jugendschutz (erzieherische... / Zusammenfassung

Begriff Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist neben dem ordnungsrechtlichen und dem strukturellen der dritte Teilbereich des Kinder- und Jugendschutzes. Ziel ist es, die jungen Menschen und ihre Erziehungsberechtigten zu befähigen, sich bzw. die anvertrauten Kinder und Jugendlichen besser vor Gefahren zu schützen. Die öffentliche Jugendhilfe ist verpflichtet, entspr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 1.3 Nachrangig verpflichteter Leistungsträger

Wenn ein nachrangig verpflichteter Leistungsträger Sozialeistungen erbracht hat, ohne dass die Voraussetzungen des § 103 Abs. 1 SGB X vorliegen, ist derjenige Leistungsträger erstattungspflichtig, gegen den der Berechtigte vorrangig einen Anspruch hat oder hatte, soweit der Leistungsträger nicht bereits selbst geleistet hat, bevor er von der Leistung des anderen Leistungsträ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfeplanung / 1.1 Erste Phase

In der ersten Phase entscheidet der Hilfeberechtigte (Personenberechtigte, junge Volljährige), ob er Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen möchte. Dabei wird er vom Träger der Jugendhilfe umfassend über die Hilfearten und weitere Leistungen[1], das Hilfeplanverfahren und seine Beteiligungsrechte, das Wunsch- und Wahlrecht, die Personensorge, die mögliche Kostenbeteiligung und mö...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendsozialarbeit / 4 Sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen

Junge Menschen, die an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme oder der beruflichen Eingliederung teilnehmen, können ggf. in einer vom Jugendamt finanzierten, sozialpädagogisch begleiteten Unterkunft wohnen. Der Gesetzgeber hatte hierbei vor allem Jugendliche im Blick, die aufgrund der schlechten Ausbildungssituation keinen Ausbildungsplatz in der Nähe der elterl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendhilfeplanung / 4 Einbeziehung freier Träger

Beim Erstellen des Jugendhilfeplans sind die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen frühzeitig zu beteiligen.[1] Sie haben das Recht, vom Jugendhilfeausschuss angehört zu werden. Die freien Träger können aber auch auf andere Weise beteiligt werden, z. B. als Vertreter in bestimmten Gremien. Die Beteiligung muss frühzeitig erfolgen, d. h. schon beim Ausarbe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtplanung / 1.2 Gesamtplankonferenz

Zur Sicherstellung des Prozessverlaufs kann der Träger der Eingliederungshilfe mit Zustimmung des Leistungsberechtigten eine Gesamtplankonferenz nach § 119 SGB IX einberufen. Die Gesamtplankonferenz ist eine optionale Möglichkeit und gibt dem Träger der Eingliederungshilfe im Rahmen der Bedarfsermittlung insbesondere bei komplexen Fallkonstellationen eine zusätzliche Gestalt...mehr