Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.5 Jugendamt und Landesjugendamt

Rz. 6 Abs. 3 verpflichtet den örtlichen Träger zur Einrichtung eines Jugendamtes, den überörtlichen Träger zur Einrichtung eines Landesjugendamtes und regelt mithin die Einrichtung der Behörden. Der jeweilige Träger ist mithin verpflichtet, ein Jugendamt bzw. Landesjugendamt als selbständige Organisationseinheit zu errichten und ihm die Aufgaben nach dem SGB VIII zur Ausübun...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 2 Nr. 6 des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen v. 3. 4. 2025 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1.7.2025. Sie enthält Regelungen über vertragliche Vereinbarungen zwischen den Trägern der öffentliche...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.6 Rechtsfolgen der Vereinbarung: Kostenübernahmeanspruch?

Rz. 19 Die Rechtsfolgen der Vereinbarungen sind gesetzlich nicht festgelegt. In den Grenzen des Rahmens des SGB VIII greift die Vertragsfreiheit ein. Maßgeblich ist mithin die dortige Regelung. Rz. 20 Bei Einzelvereinbarungen (einrichtungsbezogen) wird man aufgrund von deren Funktion grundsätzlich davon ausgehen müssen, dass sie einen Anspruch des freien Trägers gegenüber dem...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.1.1 Verhältnis zur Förderung nach § 74

Rz. 2 Zur systematischen Einordnung in das gesetzliche Finanzierungssystem gilt Folgendes: Kostenerstattungs- oder Pflegesatzvereinbarungen stellen nur eine von verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten dar, um den Betrieb der Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe zu finanzieren. So steht § 77 zum einen neben Maßnahmen der finanziellen Förderung der freien Jugendhilfe gemä...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.7 Gerichtliche Kontrolldichte

Rz. 29 Die Voraussetzungen für den Förderungsanspruch enthalten unbestimmte Rechtsbegriffe, eröffnen aber keine Beurteilungsspielräume. Sie sind durch die Gerichte also inhaltlich vollständig überprüfbar. Die Annahme einer eingeschränkten Kontrolldichte, wie sie von der Rechtsprechung ausnahmsweise bei Prüfungs- und Planungsentscheidungen angenommen wird, lässt sich verfassu...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3.4 Beachtung der Grundrichtungen der Erziehung nach § 9

Rz. 37 Darüber hinaus zu verlangen, dass die Leistungen unter Beachtung der in § 9 genannten Grundsätze angeboten werden, ist sachgerecht. Danach sind die Vorstellungen der Personen- und Sorgeberechtigten hinsichtlich der Erziehung, die Förderung der Selbständigkeit und des Verantwortungsbewusstseins der Kinder oder Jugendlichen sowie die unterschiedlichen Lebenslagen von Mä...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.3 Überörtliche Träger

Rz. 4 Die überörtlichen Träger bestimmte schon vor der Änderung durch das KiföG das Landesrecht. Auch diese Bestimmungen sind in den jeweiligen Ausführungsgesetzen zum KJHG (AGKJHG) enthalten. In einem Teil der Bundesländer nimmt das jeweilige Land selbst die Stellung des überörtlichen Trägers wahr, andere wiederum haben selbständige Landesoberbehörden mit den Aufgaben des L...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3.5 Rechtliche Form der Verknüpfung zwischen Förderung und Trägerverhalten

Rz. 38 Rechtlich kann die Abhängigkeit der Förderung von der Bereitschaft des Trägers i. S. d. § 74 Abs. 2 Satz 1 entgegen verbreiteter Auffassung nicht nur durch Auflagen hergestellt werden (vgl. Kern, in: Schellhorn, SGB VIII, § 74 Rz. 23). In Betracht kommen vielmehr sowohl Nebenbestimmungen im Förderungsbescheid (durch Auflage, Bedingung oder Widerrufsvorbehalt) als auch...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.5 Angemessene Eigenleistung

Rz. 25 Der Träger muss außerdem eine angemessene Eigenleistung erbringen, um Förderungen zu erhalten (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4). In welcher Weise er die Eigenleistung erbringt, legt das Gesetz nicht fest. Anstelle einer finanziellen Beteiligung kann er die Eigenleistung auch erbringen, indem er Räumlichkeiten, Fahrzeuge oder andere Sachmittel kostenlos oder günstiger bereitstellt...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 2.1.1 Ausbildung als Fachkräfte

Rz. 2 Die Vorschrift wendet sich an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. In Bezug auf die freien Träger formuliert § 75 Abs. 1 Nr. 3 fachliche und personelle Anforderungen an die anzuerkennenden Träger und an die Eignung ihrer Mitarbeiter: dabei hat ein freier Träger, der die Anerkennung anstrebt, sein Personalkonzept an den Standards der öffentlichen Träger i. S. v. § 7...mehr

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Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 3 Literatur

Rz. 7 Böhmer, Neugestaltung der Kinder- und Jugendhilfe – Ein Beitrag zur Qualitätsdebatte im Zuge der Novellierung der §§ 79/79a SGB VIII, VSSR 2014, 273; Fazekas, Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe nach Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes, NDV 2015, 359; Jaritz , Qualität im Sozialrecht – Bericht über die Bundestagung des Deutschen Sozialrechtsverbandes...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.1 Stimmberechtigte Mitglieder

Rz. 2 Absatz 1 differenziert nach den Mitgliedern, die von der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt werden (Nr. 1), und den von den freien Trägern der Jugendhilfe vorgeschlagenen Mitgliedern (Nr. 2). Die Vorschrift bestimmt nicht die Anzahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, sondern lediglich das Stimmenverhältnis der beiden Grupp...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.12 Unions- und Vergaberecht

Rz. 34 Bei Anwendung des EU-Rechts auf die Leistungserbringung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, wäre aufgrund des Vorrangs des Unionsrechts eine Öffnung des Marktes für alle Anbieter unumgänglich mit erheblichen Folgen für das gesamte System der Kinder- und Jugendhilfe (so auch Kern, in: Schellhorn, SGB VIII, § 77 Rz. 25). Überwiegend wird bisher daher davon ausgegange...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.5 Aufgaben des Jugendhilfeausschusses

Rz. 9 Abs. 3 stellt zu Beginn klar, dass der Jugendhilfeausschuss eine umfassende Zuständigkeit und die Befugnis hat, sich mit allen Themen der Jugendhilfe zu befassen (auch Befassungsrecht genannt) hat. Nummern 1 bis 3 engen diese Befugnisse nicht ein; sie stellen eine nicht abschließende Aufzählung von Themenfeldern dar. Die Themen sollten jedoch einen örtlichen Bezug habe...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.1.4 Verhältnis zum Wettbewerbsrecht

Rz. 6a Soweit Vereinbarungen zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und freien Trägern lediglich die erleichterte Abwicklung anspruchsgesicherter Leistungen im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis gewährleisten, vollzieht sich die Leistungserbringung im Verhältnis zwischen dem freien Träger und dem Leistungsberechtigten im Rahmen eines privatrechtlichen Vertragsverhäl...mehr

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Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 2.3 Wissenschaftliche Analysen zum Kinderschutz

Rz. 6 Nach Abs. 2 sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe wissenschaftliche Analysen, insbesondere Fallanalysen, bei problematischen Kinderschutzverläufen zu einem Standard der Aufarbeitung machen, um den Kinderschutz zu verbessern und das Vertrauen und die Handlungssicherheit der betroffenen und erschütterten Institutionen wiederherzustellen. Das Erfordernis entsprec...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.1 Inhalt des Anspruchs

Rz. 22 Soweit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist, liegt es im beiderseitigen Interesse der öffentlichen und freien Jugendhilfe, sich um einen Vereinbarungsabschluss zu bemühen. Dass Vereinbarungen lediglich anzustreben sind, macht andererseits deutlich, dass die freien Träger keinen Rechtsanspruch auf den Abschluss einer Vereinbarung gegen den öffentlichen Träger haben kön...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.6 Rechtsstellung der Mitglieder

Rz. 11 Die Rechtsstellung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Kommunalverfassungsrecht, d. h. aus der Gemeindeordnung und dem Satzungsrecht der Gemeinde bzw. der Kreisordnung und dem Satzungsrecht des Kreises. Dabei dürfen allerdings die nachfolgend erläuterten Rechte des Jugendhilfeausschusses, die sich aus dem SGB VIII ...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 3 Literatur

Rz. 37 Banafsche, Die Leistungsvergabe im Recht der Kinder- und Jugendhilfe in Form der Sozialraumvergabe, ZKJ 2010, 227; DIJuF-Rechtsgutachten v. 7.12.2012, J 1.430 Sch, JAmt 2013, 91; DIJuF, -Rechtsgutachten v. 13.2.2018, SN_2017_1193 Bm/Bn – Finanzierung: Erforderlichkeit der Ausschreibung/Vergabe von Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, JAmt 2018, 502; Engler,...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 D ie Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie ist seitdem unverändert geblieben.Wie bereits zuvor § 102 BSHG und § 16 JWG soll die Beschäftigung von Fachkräften eine wesentliche Voraussetzung für eine qualifizierte Jugendhilfe gewährleisten. Angesichts der besonderen Anforderungen, welche die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe an die Mitarbei...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 2.5 Fortbildung und Praxisberatung

Rz. 8 Gemäß Abs. 3 haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Fortbildung und Praxisberatung sicherzustellen. Ein einklagbarer Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf Fortbildung und Praxisberatung lässt sich daraus jedoch nicht ableiten (Baltz, NDV 1996, 197). Die Fortbildung hat zum Ziel, die bereits vorhandenen Kenntnisse der Mitarbeiter zu erhalten, zu vertiefen und zu...mehr

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Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 21 BKiSchG v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2975) mit Wirkung zum 1.1.2012 in das SGB VIII eingeführt. Sie wurde zuletzt durch Art. 2 Nr. 8 des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen v. 3.4.2025 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1.7.2025 geändert. Rz. 2 § 79a gestaltet den Auftrag des Trägers...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 3 Literatur

Rz. 11a BAGLJÄ, Das Fachkräftegebot in erlaubnispflichtigen teilstationären und stationären Einrichtungen – inklusive Ergänzung, 2017; Baltz, Fachberatung für Tageseinrichtungen für Kinder nach dem KJHG, NDV 1996, 197; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), Rechtsgutachten v. 4.7.2018, SN_2018_0601 Bm – Schutzauftrag: Einbindung von Fachkräften aus ander...mehr

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Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 2.2 Orientierungsrahmen für die Umsetzung

Rz. 4 Aufgrund der Tatsache, dass es in der Kinder- und Jugendhilfe keine allgemein verbindlichen Grundsätze gibt, die durch ein fachliches Gremium gesteuert werden, hat der Bundesgesetzgeber auf eine gesetzliche Ausgestaltung eines Orientierungsrahmens verzichtet, dies auch deshalb, weil Aufgaben des SGB VIII im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung wahrgenommen werden (so die...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.5 Inhalt der Vereinbarungen

Rz. 14 Zu den Inhalten der Vereinbarungen über die Kosten der Inanspruchnahme macht § 77 keine rechtlichen Vorgaben. Dies lässt Raum für Ausgestaltung, solange die Höhe der Kosten Bezugspunkt der einvernehmlichen Regelung ist. Kernbestand sind die Festlegungen zur Höhe der Vergütung und zu ihrer Ermittlung. Praktisch bedarf es zumindest der Kriterien zur Bestimmung des Umfan...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.2 Voraussetzungen

Rz. 25 Voraussetzung für den Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung ist, dass Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe durch Leistungsberechtigte tatsächlich in Anspruch genommen werden. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind indessen selbstverständlich berechtigt, solche Vereinbarungen auch schon vor der ersten Inanspruchnahme abzuschließen.mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde eingefügt durch das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) und sogleich geändert durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942), beide mit Wirkung zum 1.7.1998. Sie wurde zuletzt durch Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) mit Wirkung zum 1.1.2012 neu gefasst. Rz. 2 Während § 18 den Rechtsanspruch allei...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.3 Ermessensreduzierung auf Null

Rz. 26 Im Einzelfall können Rechtsgründe dazu führen, dass sich das Ermessen so verdichtet, dass nur noch der Abschluss der Vereinbarung ermessensfehlerfrei ist. Eine solche Ermessensreduzierung auf Null findet namentlich dann statt, wenn Kostenvereinbarungen mit gleichartigen Trägern bereits abgeschlossen wurden. Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt sich dann ein Anspr...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 2.2 Zusatzausbildung

Rz. 5 Abs. 1 Satz 2 verschärft die Anforderungen an hauptberufliche Mitarbeiter, "soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert". In diesen Bereichen dürfen zwingend nur Fachkräfte oder Fachkräfte mit Zusatzausbildung eingesetzt werden. Damit sind Personen, die ihre Qualifikation nach Abs. 1 Satz 1 durch besondere Erfahrungen in der sozialen Arbeit erworben haben, ausgeschloss...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.4 Ermessenserwägungen

Rz. 29 Die Frage der Bedarfsdeckung darf der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht in seine Erwägungen der Ermessensausübung einfließen lassen. Für bereits eingerichtete Einrichtungen und Dienste stünde dies im Widerspruch zum Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten. Auf der Stufe abstrakter Pflegesatzvereinbarungen der Verbände wären solche Erwägungen zweckwidri...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.1 Gemeinsame Grundsätze des Erstattungsrechts

Rz. 7 Die in §§ 102 bis 105 enthaltenen Erstattungsregelungen dienen nach dem sog. Nahtlosigkeitsprinzip dem Ziel, den Lebensunterhalt von Bürgern in Deutschland auch in den Wechselfällen des Lebens ununterbrochen sicherzustellen. So könnte etwa die Dauer eines aufwendigen Verwaltungsverfahrens (ggf. bedingt durch die für eine Leistung erforderliche Einholung ärztlicher Fach...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.3 Erstattungsfähige Sozialleistungen

Rz. 17 Zu den erstattungsfähigen Sozialleistungen i. S. v. §§ 102 bis 105 zählen gemäß § 11 Satz 1 SGB I Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldleistungen, auf die nach den Vorschriften der besonderen Teile des Sozialgesetzbuchs oder den in § 68 Nr. 1 bis Nr. 18 SGB I genannten Gesetzen ein Anspruch besteht. Dabei besteht ein Erstattungsanspruch nur, wenn es sich bei der Sozial...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.2 Nachrangig verpflichtete Leistungsträger

Rz. 13 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs, zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbei...mehr

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Jansen, SGB X § 102 Anspruc... / 2.5 Keine Verzinsung von Erstattungsansprüchen nach § 102

Rz. 14 Nach ständiger Rechtsprechung des BSG begründen Erstattungsansprüche zwischen öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern – vorbehaltlich abweichender Regelungen – grundsätzlich keine Ansprüche auf Verzugszinsen. Rz. 15 Mit Wirkung zum 1.8.1996 wurde durch Art. 4 des Gesetzes zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) dem § 108 ein Abs. 2 angefügt. Dan...mehr

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Jansen, SGB X § 105 Anspruc... / 2.6 Einschränkung des Erstattungsanspruchs

Rz. 19 § 105 Abs. 3 enthält für nachrangig verpflichtete Leistungsträger, die lediglich subsidiäre Sozialleistungen zu erbringen haben, eine spezielle Regelung zum Umfang ihrer Erstattungspflicht. Danach gelten die Erstattungsregelungen der Abs. 1 und 2 der Vorschrift für die Träger der Eingliederungshilfe, der Sozialhilfe, der Sozialen Entschädigung, soweit diese Besondere Leis...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.2 Landesjugendhilfeausschuss

Rz. 22 Gemäß Abs. 5 gehören dem Landesjugendhilfeausschuss (ebenso wie beim Jugendhilfeausschuss) mit zwei Fünfteln des Stimmanteils Personen an, welche die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe repräsentieren. Die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses werden von der obersten Landesjugendbehörde (zuständiges Ministerium) berufen. Bis auf Baden-Württemberg und Nordr...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.10 Vereinbarungen für die Leistungserbringung nach §§ 37, 37a Abs. 2

Rz. 32 Bei Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach § 37 Abs. 1 (Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie) und nach § 37a (Beratung und Unterstützung der Pflegeperson) ist gemäß Abs. 2 Satz 1 der Abschluss einer Vereinbarung nach Abs. 1 über Inhalt, Umfang und Qualität der Leistung, über Grundsätze und Maßstäbe für di...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 3 Literatur

Rz. 24 Bernzen, Aufgaben, Kompetenzen und Zuständigkeiten des Landesjugendhilfeausschusses, ZfJ 1996, 17; David, Kompetenzkonflikte zwischen Jugendhilfeausschüssen und bezirklichen Verwaltungsorganen, DVBL 1994, 1112; Deutsches Institut für Jugend und Familie (DIJuF), Rechtsgutachten v. 13.3.2017, J 1.130/J 1.210 Ls – Weisungsrecht des Bürgermeisters gegenüber der Jugendamtsle...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5 Anwendungsbeispiele für Erstattungsansprüche nach § 104 Abs. 1 aus der Verwaltungspraxis

Rz. 19 Ein vorrangig verpflichteter Leistungsträger hat die Forderung eines nachrangig verpflichteten Leistungsträgers nach § 104 Abs. 1 nur zu erstatten, wenn es sich bei den von beiden Leistungsträgern zu erbringenden Sozialleistungen um "entsprechende Leistungen" handelt. Bezogen auf ausgewählte Sozialleistungsträger sollen im Folgenden die in der Verwaltungspraxis häufig...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.4 Beratende Mitglieder

Rz. 7 Mit dem KSJG wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 Abs. 2 eingeführt. Danach gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder selbstorganisierte Zusammenschlüsse nach § 4a an. Es handelt sich dabei um selbstorganisierte Zusammenschlüsse Betroffener. Dies bedeutet, dass im Wege der Selbstvertretung Empfänger von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sich selbst vert...mehr

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Jansen, SGB X § 102 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 3 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Hierzu gehören z. B. die Agentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, die Sozialhilfeträger, die Träger der Jugendhilfe sowie die Träger der Sozialen Entschädigung....mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 4 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den "besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs", zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbe...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 45 des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021. Die Vorschrift knüpft an die Vorgängerregelungen in § 14, § 15, § 21 JWG an. Abs. 1 benennt die Gruppen, aus denen sich der Jugendhilfea...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.8 Besonderheit zur Erstattungspflicht nachrangig verpflichteter Leistungsträger

Rz. 31 § 103 Abs. 3 bestimmt, dass nachrangig zur Leistung verpflichtete Leistungsträger erst von dem Zeitpunkt an erstattungspflichtig sind, von dem ihnen bekannt war, dass ihre (vorrangige) Leistungspflicht gegeben ist. Die Regelung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, SGb 1970 S. 67). Zu den nachrangig verpflichteten Leistungsträgern zählen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.1.3 Verhältnis zu anderen Finanzierungsformen

Rz. 6 Das Finanzierungssystem der §§ 74 ff. ist – von den Sonderregelungen der §§ 78a ff. abgesehen – offen gestaltet. Es hat keinen abschließenden Charakter. Weitere Finanzierungsformen sind also nicht ausgeschlossen. Den freien Trägern ist es ferner nicht verwehrt, sich Kostenerstattungsansprüche der Leistungsberechtigten abtreten zu lassen. Das BVerwG hat dies für das Soz...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.8 Anhörungs- und Antragsrecht

Rz. 17 Abs. 4 Satz 2 sieht ein Anhörungsrecht des Jugendhilfeausschusses vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe vor. Es handelt sich um eine Soll-Vorschrift, d. h. das Anhörungsrecht besteht im Regelfall, soweit nicht besondere Umstände entgegenstehen. Die fehlende Anhörung führt zur Rechtswidrigkeit und zur Unwirksamkeit des darauf ...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und blieb auch nach der Neubekanntmachung des SGB X aufgrund des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) inhaltlich zunächst unverändert...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.7 Beschlussrecht

Rz. 14 Unter dem Begriff des Beschlussrechts regelt Abs. 4 Satz 1 den Umfang der Entscheidungsbefugnis des Jugendhilfeausschusses. Das Beschlussrecht reicht nicht so weit wie das Befassungsrecht nach Abs. 2. Der Rahmen wird vorgegeben durch das in Art. 28 Abs. 2 GG garantierte Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und die im Kommunalverfassungsrecht der Länder vorgegebene Haus...mehr

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Jansen, SGB X § 105 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 5 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den "besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs", zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbeitsför...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.9 Pflegekinder

Auch für Pflegekinder gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld.[1] Pflegekinder sind Personen, mit denen der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken in seinen Haushalt aufgenommen hat und das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern nicht mehr besteht.[2] Sind zu Beginn ...mehr