Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Leistungsvereinbarungen (Ra... / 2 Inhalt

In der Vereinbarung werden Inhalt, Umfang und Qualität der jeweiligen Leistungsangebote geregelt. Insbesondere sollen Vereinbarungen über Art, Ziel und Qualität des Leistungsangebots, den in der Einrichtung zu betreuenden Personenkreis, die erforderliche sächliche und personelle Ausstattung, die Qualifikation des Personals sowie die betriebsnotwendigen Anlagen der Einrichtung abge...mehr

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Kinder- und Jugendhilfe (Aufgaben)

Zusammenfassung Begriff Grundlegende Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern, entsprechend ihrem Alter und ihrer individuellen Fähigkeiten in allen sie betreffenden Lebensbereichen selbstb...mehr

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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Zusammenfassung Begriff Mit "wirtschaftlicher Jugendhilfe" bezeichnet man die finanziellen Leistungen der Jugendhilfe als Folge einer erzieherischen Hilfe ("Annexleistung"). Sie umfasst insbesondere Leistungen zum notwendigen Unterhalt und Krankenhilfe bei einer Hilfe zur Erziehung oder einer Eingliederungshilfe in einer Pflegefamilie oder in einem Heim (vollstationäre Hilfe)...mehr

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Zuständigkeit (Kinder- und Jugendhilfe)

Zusammenfassung Begriff Die Vorschriften zur Zuständigkeit regeln, welcher Verwaltungsträger welche Aufgaben erledigen muss. Dies beinhaltet immer 2 Aspekte: Mit der örtlichen Zuständigkeit wird der räumliche Bereich umschrieben, in dem ein Verwaltungsträger tätig ist. Die sachliche Zuständigkeit definiert die Aufgaben, für die er verantwortlich ist. Für die Verwaltung wird so z...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- und Jugendhilfe)

Zusammenfassung Begriff Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden die Kosten erstattet, die ihm bei Erfüllung seiner Aufgaben entstanden sind. Kostenerstattung kann der Träger von einem anderen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder von einem anderen Sozialleistungsträger oder vom Bundesland verlangen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Kos...mehr

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Vollzeitpflege (Kinder- und Jugendhilfe)

Zusammenfassung Begriff Vollzeitpflege ist die Unterbringung, Betreuung und Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses in einer anderen Familie (Pflegefamilie). Dies ist jede Familie, die nicht Herkunftsfamilie ist.[1] Dies kann aber auch bei anderen Verwandten, z. B. den Großeltern, erfolgen, aber auch in der Familie des Vormunds o...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe)

Zusammenfassung Begriff Das Kinder- und Jugendhilferecht kennt vielfältige Beratungsangebote: Beratung von Kindern oder Jugendlichen, Partnerschaft-, Scheidungs- und Trennungsberatung, Umgangsberatung sowie Erziehungsberatung. In der Beratung werden Probleme und Schwierigkeiten mit einer fachkundigen Person erörtert. Dabei bekommt der Ratsuchende die Informationen vermittelt, die ...mehr

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Kinder- und Jugendhilfe (Au... / 2 Leistungen und Aufgaben

Die Grundziele der Jugendhilfe werden durch einzelne Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe näher ausgestaltet. 2.1 Leistungen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind: Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes[1], Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie[2], Angebote zur F...mehr

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Wirtschaftliche Jugendhilfe / 1 Wirtschaftliche Jugendhilfe als "Leistungsannex"

Die Sicherstellung des Lebensunterhalts ist keine selbstständige Aufgabe der Jugendhilfe, sondern bloß Annex (Anhang) zur Hilfe zur Erziehung oder einer anderen erzieherischen Hilfe, Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige. Voraussetzung ist immer, dass die Hilfe außerhalb des Elternhauses erfolgt. Daher ist auch bei Verwandtenpflege wirtschaftliche Jugendhilfe zu le...mehr

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Kinder- und Jugendhilfe (Au... / 2.2 Aufgaben

Andere Aufgaben der Jugendhilfe sind[1]: Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen[2], die vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise[3], die Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Pflegeerlaubnis[4], die Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung sowie die Erteilung nac...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder-/Jugendhilfe)

Zusammenfassung Begriff Eingliederungshilfe ist die Hilfe eines Rehabilitationsträgers für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, um ihnen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Wird die Hilfe nicht wegen einer körperlichen oder geistigen, sondern wegen einer seelischen Behinderung benötigt, ist die Hilfe für Kinder und Jugendlich...mehr

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Wirtschaftliche Jugendhilfe / 3 Umfang der wirtschaftlichen Jugendhilfe

Wirtschaftliche Jugendhilfe ist für den notwendigen Lebensunterhalt zu leisten. Dieser setzt sich aus den Kosten für den Sachaufwand und die Pflege und Erziehung (sog. Erziehungsbeitrag) zusammen. Der notwendige Lebensunterhalt ist durch laufende Leistungen gemäß § 39 Abs. 2 SGB VIII und einmalige Leistungen gemäß § 39 Abs. 3 SGB VIII zu decken. Laufende Leistungen Die laufend...mehr

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Kinder- und Jugendhilfe (Au... / Zusammenfassung

Begriff Grundlegende Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern, entsprechend ihrem Alter und ihrer individuellen Fähigkeiten in allen sie betreffenden Lebensbereichen selbstbestimmt zu inte...mehr

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Inobhutnahme / 7 Beteiligung freier Träger der Jugendhilfe

Der Vorrang des freien Trägers nach § 4 Abs. 2 SGB VIII erfasst auch die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII. § 76 SGB VIII erlaubt die Beteiligung freier Träger.[1] Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann die Aufgabe der Inobhutnahme einem Träger der freien Jugendhilfe zur Ausführung übertragen oder ihn daran beteiligen.[2] Der freie Träger kann aber keinen Eingriff durch ...mehr

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Kinder- und Jugendhilfe (Au... / 2.1 Leistungen

Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind: Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes[1], Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie[2], Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege[3], Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen[4], Hilfe für seelisch...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 1 Unabhängigkeit von einer Not-/Konfliktlage

§ 8 Abs. 3 SGB VIII hat i. d. F. bis 9.6.2021 das Erfordernis des Vorliegens einer Not- und Konfliktlage für die Bejahung eines Anspruchs auf Beratung durch das Jugendamt geregelt. Die Beratung erfolgte ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, wenn die Beratung erforderlich war und die Mitteilung an die Personensorgeberechtigten den Beratungszweck vereiteln würde. Eine No...mehr

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Kinder- und Jugendhilfe (Au... / 1 Grundziele

Die Grundziele der Kinder- und Jugendhilfe sind[1] die Förderung junger Menschen (27. Lebensjahr noch nicht vollendet), die Vermeidung und der Abbau von Benachteiligungen, jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern, entsprechend ihrem Alter und ihrer individuellen Fähigkeiten in allen sie betreffenden Lebensbereichen selbstbestimmt zu interagieren und damit gleichberechtigt ...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.4 Erstattungspflicht eines anderen Sozialleistungsträgers

Der Träger einer anderen Sozialleistung als der Jugendhilfe ist zur Kostenerstattung verpflichtet, wenn das Jugendamt nur vorläufig Hilfe geleistet hat[1] als gemäß§ 10 SGB VIII nachrangig Verpflichteter Hilfe geleistet hat[2] Hilfe geleistet hat, obwohl es nicht zuständig war.[3]mehr

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Zuständigkeit (Kinder- und ... / 1.2.1 Weisungsrecht

Die überörtlichen Träger der Jugendhilfe haben vor allem beratende und koordinierende Aufgaben. Sie haben kein Weisungsrecht gegenüber den örtlichen Trägern.mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.3 Erstattungspflicht des Bundeslandes

Das Bundesland, zu dem das Jugendamt gehört, ist zur Kostenerstattung verpflichtet, wenn innerhalb eines Monats nach Einreise aus dem Ausland Jugendhilfe geleistet wurde und sich dabei die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts nach dem tatsächlichen Aufenthalt oder nach der Zuweisungsentscheidung der Landesbehörde[1] gerichtet hat.[2]mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / Zusammenfassung

Begriff Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden die Kosten erstattet, die ihm bei Erfüllung seiner Aufgaben entstanden sind. Kostenerstattung kann der Träger von einem anderen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder von einem anderen Sozialleistungsträger oder vom Bundesland verlangen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Kostenerstattung z...mehr

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Wirtschaftliche Jugendhilfe / Zusammenfassung

Begriff Mit "wirtschaftlicher Jugendhilfe" bezeichnet man die finanziellen Leistungen der Jugendhilfe als Folge einer erzieherischen Hilfe ("Annexleistung"). Sie umfasst insbesondere Leistungen zum notwendigen Unterhalt und Krankenhilfe bei einer Hilfe zur Erziehung oder einer Eingliederungshilfe in einer Pflegefamilie oder in einem Heim (vollstationäre Hilfe), aber auch die...mehr

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Zuständigkeit (Kinder- und ... / 1.2 Überörtlicher Träger

Der überörtliche Träger ist nur dann zuständig, wenn das Gesetz dies ausdrücklich bestimmt. Diese Sachverhalte sind abschließend aufgezählt.[1] Zum Teil können die Bereiche, die in der Verantwortung des überörtlichen Trägers fallen, auf den örtlichen Träger übertragen werden.[2] Das Gesetz regelt weitere Ausnahmen, die landesrechtliche Besonderheiten in Bayern betreffen.[3] Wel...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / Zusammenfassung

Begriff Eingliederungshilfe ist die Hilfe eines Rehabilitationsträgers für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, um ihnen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Wird die Hilfe nicht wegen einer körperlichen oder geistigen, sondern wegen einer seelischen Behinderung benötigt, ist die Hilfe für Kinder und Jugendliche als Jugendhil...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 2 Erstattungsfälle

2.1 Erstattungspflicht eines anderen örtlichen Trägers Ein anderes Jugendamt ist erstattungspflichtig, wenn die örtliche Zuständigkeit bei Vollzeitpflege wechselt[1] nach (endgültiger) Inobhutnahme [2] bei fortdauernder Leistungsverpflichtung[3] bei vorläufiger Leistungsverpflichtung[4] nach Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts in einer Einrichtung.[5] Die Erstattungspflicht g...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 4 Erziehungsberatung

4.1 Voraussetzungen Personensorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung in Form der Erziehungsberatung, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII vorliegen und die Erziehungsberatung im Hinblick auf die Kindesentwicklung geeignet und notwendig ist. Jungen Volljährigen soll Erziehungsberatung als Hilfe für die Pe...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 5 Fristen

In der Jugendhilfe ist die Ausschlussfrist nach § 111 Satz 1 SGB X entsprechend anwendbar.[1] Das bedeutet, dass das Jugendamt spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des letzten Tages der Hilfegewährung den Erstattungsanspruch geltend machen muss. Wurde die Erstattung innerhalb dieser Ausschlussfrist geltend gemacht, ist zusätzlich die Verjährung nach § 113 SGB X zu ...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 4.1 Voraussetzungen

Personensorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung in Form der Erziehungsberatung, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII vorliegen und die Erziehungsberatung im Hinblick auf die Kindesentwicklung geeignet und notwendig ist. Jungen Volljährigen soll Erziehungsberatung als Hilfe für die Persönlichkeitsentwic...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 2.2 Beeinträchtigung der Teilhabe

Die Teilhabebeeinträchtigung am Leben in der Gesellschaft ist in den 3 Bereichen Familie/Verwandtschaft, Kindergarten/Schule/Beruf, Freundeskreis/Freizeit festzustellen, wobei sich die Beeinträchtigung nicht auf alle 3 Bereiche erstrecken muss. Es gilt hier der Untersuchungsgrundsatz nach § 20 SGB X. Diese Feststellung ist von den sozialpädagogischen Fachkräften des Jugendamts z...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 6 Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers

Anders als bei der Eingliederungshilfe nach SGB IX besteht in der Jugendhilfe eine einheitliche sachliche Zuständigkeit des örtlichen Trägers für ambulante, teil- und vollstationäre Hilfe.[1] Für die örtliche Zuständigkeit gilt § 86 SGB VIII. Danach ist das Jugendamt zuständig, in dessen Bereich die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Haben die Elternteile verschiede...mehr

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Zuständigkeit (Kinder- und ... / 1.1 Örtlicher Träger

Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII [1] werden in der Regel vom örtlichen Träger erbracht ("Allzuständigkeit"). Wer örtlicher Träger ist, bestimmen seit der Föderalismusreform die Länder.[2] Meistens sind dies die Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Mit der sachlichen Zuständigkeit geht auch die Pflicht einher, die Kosten zu tragen. Hinweis Klarheit of...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 3 Hilfeformen

Die Hilfe wird ambulant, teilstationär oder stationär gewährt.[1] Ambulant sind alle Beratungs- und therapeutischen Leistungen. Teilstationär wird die Hilfe gewährt in Kindertageseinrichtungen oder bei Tagespflegepersonen, die bei entsprechender Qualifizierung Sonderpflegestellen genannt werden. Vollstationär ist die Hilfe, wenn sie in einer Einrichtung über Tag und Nacht od...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 1 Sinn der Kostenerstattung

Die Kostenerstattung zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ist ein finanzielles Regulativ, um Ungerechtigkeiten und Härten bei der Regelung der örtlichen Zuständigkeit ausgleichen zu können. Die Kostenerstattung zwischen dem örtlichen und dem überörtlichen Jugendhilfeträger kann man als vertikale, die zwischen örtlichen Jugendhilfeträgern als horizontale Kostener...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 3.1 Unterstützung im Umgangsrecht

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt im Umgangsrecht. Hier wird das Kind in der Regel darin gestärkt, mit den Umgangsberechtigten (Eltern, Großeltern, Geschwistern) den Kontakt zu pflegen, wenn es seinem Wohl entspricht.[1]mehr

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Zuständigkeit (Kinder- und ... / 1 Sachliche Zuständigkeit

Bei der Prüfung der Zuständigkeit ist zuerst die sachliche Zuständigkeit des Verwaltungsträgers zu prüfen, dann erst kann seine örtliche Zuständigkeit bestimmt werden. 1.1 Örtlicher Träger Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII [1] werden in der Regel vom örtlichen Träger erbracht ("Allzuständigkeit"). Wer örtlicher Träger ist, bestimmen seit der Föderalis...mehr

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Zuständigkeit (Kinder- und ... / 1.2.2 Konkurrierende Zuständigkeiten

Manchmal sind mehrere Leistungsträger für denselben Sachverhalt zuständig, z. B. neben dem Jugendamt auch das Sozialamt. Für solche Konkurrenzfälle existieren in der Regel spezifische Vorschriften.[1]mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 4.3 Inhalt

Die Erziehungsberatung hilft individuelle und familienbezogene Probleme zu klären, die zugrunde liegenden Faktoren z. B. Arbeitslosigkeit oder Sucht zu bewältigen, bei der Lösung von Erziehungsfragen und bei Trennung und Scheidung.[1]mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 2 Seelische Behinderung

Der Begriff der seelischen Behinderung ist zweigliedrig. Es ist einmal ein Abweichen der seelischen Gesundheit vom für das Lebensalter typischen Zustand, der mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauert. Zum anderen ist eine dadurch verursachte und ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gef...mehr

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Vollzeitpflege (Kinder- und... / 1 Hilfe zur Erziehung

1.1 Anspruchsvoraussetzungen Die Personensorgeberechtigten haben einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII vorliegen und Vollzeitpflege im Hinblick auf die Kindesentwicklung geeignet und erforderlich ist.[1] Generell liegt ein entsprechender Bedarf vor, wenn Eltern wichtige ...mehr

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Vollzeitpflege (Kinder- und... / 3.1.1 Kurzzeitige Vollzeitpflege

Kann der Personensorgeberechtigte wegen eines kurzfristigen Ausfalls, z. B. Krankheit oder Unfall, seine Kinder nicht versorgen, kommt die kurzzeitige Vollzeitpflege in Betracht.mehr

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Vollzeitpflege (Kinder- und... / 3 Arten

Die Vollzeitpflege kann sowohl als zeitlich befristete Hilfe als auch eine auf Dauer angelegte Lebensform für Kinder und Jugendliche sein. 3.1 Befristete Vollzeitpflege Kinder und Jugendliche werden in einer befristeten Vollzeitpflegestelle untergebracht, wenn in ihrer Herkunftsfamilie eine vorübergehende Notsituation besteht und zwischen ihnen und ihrer Herkunftsfamilie noch ei...mehr

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Vollzeitpflege (Kinder- und... / 3.1.3 Familiäre Bereitschaftsbetreuung

Die familiäre Bereitschaftsbetreuung wird als vorläufige Maßnahme bei Kindeswohlgefährdung im Rahmen der Inobhutnahme eingesetzt. Sie kann aber auch wegen einer akuten Gefahrensituation auf Wunsch des Personensorgeberechtigten, des Kindes oder Jugendlichen erfolgen.mehr

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Vollzeitpflege (Kinder- und... / 1.2 Kostenübernahme durch Jugendamt

Das Jugendamt übernimmt bei der Vollzeitpflege die Kosten für den angemessenen Unterhalt des Kindes. Es wird ein monatliches Pflegegeld gezahlt. Dieses enthält auch einen Betrag für die Erziehungsleistung der Pflegeperson. Die Pflegegeldhöhe wird nicht durch ein Bundesgesetz festgelegt. Vielmehr bestimmen die einzelnen Jugendämter die Höhe.mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 3.2 Beratung junger Volljähriger

Jungen Volljährigen (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) wird ein Beratungs- und Unterstützungsanspruch bei der Geltendmachung ihrer Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüche gewährt.[1] Die Beratung erfolgt durch das zuständige Jugendamt.mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 6 Zinsen

Verzugszinsen können nicht verlangt werden.[1] Prozesszinsen können ab Rechtshängigkeit mit 5 % über dem Basiszinssatz geltend gemacht werden.[2]mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 4.2 Ort

Die Erziehungsberatung kann von jeder anerkannten Beratungsstelle und jedem -dienst erbracht werden. Sie unterliegt keiner Form, daher ist sie z. B. auch via Chat oder E-Mail möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 4.4 Kosten

Für den Ratsuchenden, der Erziehungsberatung in Anspruch nimmt, fallen keine Kosten an.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingliederungshilfe (Kinder... / 5 Zuständigkeitsklärung

Da für die Rehabilitationsleistungen mehrere Rehabilitationsträger zuständig sind[1], muss die Zuständigkeit oftmals erst geklärt werden. Die Frist dafür setzt § 14 SGB IX.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vollzeitpflege (Kinder- und... / 3.1.2 Interims-Vollzeitpflege

Die Interims-Vollzeitpflege ist geeignet, wenn die Rückführung oder Verselbstständigung des Kindes oder Jugendlichen nach Ablauf eines befristeten Zeitraums (durchschnittlich 2 Jahre) in der Herkunftsfamilie denkbar ist. Sie kommt z. B. infrage, wenn die Personensorgeberechtigten ihr Kind wegen Überforderung ungenügend versorgen oder betreuen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingliederungshilfe (Kinder... / 7 Kostenbeteiligung

Eine Kostenbeteiligung erfolgt, wenn Leistungen voll- oder teilstationär erbracht werden.[1] Für ambulante Hilfen können Eltern und Kind nicht herangezogen werden. Die Hilfe kann nicht allein mit dem Hinweis auf die Einkommenssituation verweigert werden.[2]mehr