Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 1.3 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 4 Korrespondierende Regelungen finden sich in § 79a Satz 2 (Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe), in § 38 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a bis d (Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen) und in § 36 (Mitwirkung, Hilfeplan).mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.2.1 Leistungsgerechte Vergütung nach Satz 1

Rz. 26 Die Höhe der jeweiligen leistungsgerechten Vergütung ist nach der in §§ 78a ff. getroffenen – auf den Erfahrungen der Gesundheitsreform nach dem SGB V sowie der dieser folgenden Pflegeversicherung und der Sozialhilfe aufbauenden – Entscheidung des Gesetzgebers für eine marktorientierte Versorgung mit Leistungen der Jugendhilfe in erster Linie über die Feststellung von...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.1.2 Nicht gewährleistet – neue Rechtslage ab 10.6.2021

Rz. 19 Der Gesetzgeber hat den Begriff der Notwendigkeit durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 gestrichen und ersetzt durch den Begriff nicht gewährleistet. Danach ist nunmehr ab dem 10.6.2021 die Hilfe (bereits) zu gewähren, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverant...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 5 Erziehungskurse wurden bereits früher im Rahmen der Jugendhilfe angeboten, auch zur modellhaften Erprobung einer spezifischen gruppenorientierten Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Ausdrücklich geregelt war diese jedoch im JWG nicht. Es musste auf allgemeine Regelungen zurückgegriffen werden, etwa § 5 Abs. 1 Nr. 8 JWG. Wegen der inzwischen allgemein anerkannten Erfol...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.1.2 Zusammensetzung der Schiedsstelle nach Satz 2

Rz. 11 Die Bildung der Schiedsstelle auf Landesebene erfolgt durch Rechtsverordnung der Landesregierung (Abs. 4). Die Schiedsstelle ist nach Abs. 1 Satz 2 mit einem unparteiischen Vorsitzenden, im Übrigen paritätisch mit Vertretern der öffentlichen Jugendhilfe sowie Vertretern der Einrichtungen zu besetzen. Rz. 12 Sinn der paritätischen Besetzung der Schiedsstellen nach § 78g...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 6 § 36a ist erstmalig durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz-KICK, BGBl. I S. 1229) mit Wirkung zum 1.10.2005 in das SGB VIII eingefügt worden; eine Vorgängervorschrift existiert daher nicht. Das JWG und das bis zum 30.9.2005 geltende SGB VIII kannte eine Regelung über das Recht auf Selbstbescha...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.3 Antrag

Rz. 29 Für eine weitere Hilfe i. S. d. § 41 ist eine eigene Antragstellung nach Vollendung des 18. Lebensjahres durch den jungen Volljährigen selbst notwendig. Der Anspruch auf Hilfe für junge Volljährige nach § 41 hat eine andere Zielrichtung und einen anderen Rechtscharakter als der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 11.5...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.1.1 Durchführungsvereinbarungen bei Zuständigkeitsübergang nach Satz 1

Rz. 7 Steht ein Zuständigkeitsübergang von der Jugendhilfe auf einen anderen Leistungsträger an, dann sind im Rahmen des Hilfeplans Vereinbarungen zur Durchführung eines solchen Zuständigkeitsübergangs zu treffen. Rz. 8 Satz 1 schreibt den Sinn der Regelung selbst fest und betont die Sicherstellung von Kontinuität und Bedarfsgerechtigkeit der Leistungsgewährung. Durch die Zus...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.11 Einnahmen und Ausgaben nach Nr. 12

Rz. 35 Die Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Jugendhilfe sind ebenfalls nach Nr. 12 statistisch zu erfassen. Rz. 36 Die Erhebungsmerkmale finden sich in § 99 Abs. 10.mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.2 Aufgaben nach § 69 SGB X nach Abs. 2

Rz. 10 Abs. 2 normiert im Verhältnis zu dem Grundsatz des Abs. 1 insofern eine Einschränkung, als eine Übermittlung für die Erfüllung von Aufgaben nach § 69 SGB X nur dann zulässig ist, soweit dadurch der Erfolg einer zu gewährenden Leistung nicht in Frage gestellt wird. Dies stellt innerhalb der Jugendhilfeaufgaben eine Prioritätensetzung zugunsten der Effektivität von Leis...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.1.4 Verstöße gegen Meldepflichten (Nr. 3)

Rz. 8 Die Einstufung der Verstöße gegen die Meldepflicht als Ordnungswidrigkeit und damit die Bußgeldbewährung wurde erst durch das Erste Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) mit Wirkung zum 1.4.1993 in die Vorschrift eingefügt; bis dahin enthielt die Vorschrift keine Regelung bei Verstoß gegen die Meldepflichten i. S. d. Vorgä...mehr

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Jung, SGB VIII § 78e Örtlic... / 2.2 Anhörungspflicht bei dezentraler Struktur einer Einrichtung nach Abs. 2

Rz. 13 In Fällen, in denen eine Einrichtung nur zu einem geringen Teil oder sogar gar nicht von dem nach Abs. 1 örtlich zuständigen Träger belegt wird, also bei einer dezentralen Struktur einer Einrichtung, bleibt dessen örtliche Zuständigkeit bestehen (vgl. DIJuF-Rechtsgutachten v. 2.9.2013, J 1.460 Sch, JAmt 2013, 632; vgl. auch: BT-Drs. 13/10330 S. 18). Er hat jedoch den ...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.4 Örtliche Zuständigkeit und Kosten

Rz. 66 Die örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige richtet sich nach § 86a; ausschlaggebend nach Abs. 1 ist der gewöhnliche Aufenthalt des jungen Volljährigen vor Beginn der Leistung (zum Sonderfall der Antragstellung durch einen noch minderjährigen Anspruchssteller und nach mehrmaligem Wechsel des Aufenthaltsorts vgl. VG Freiburg, Urteil v. 21.2.2006, 4 K...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.4.2.4 Schutz von Kindern und Jugendlichen und JGG-Verfahren nach Buchst. c

Rz. 22 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. c dürfen auch Sozialdaten erhoben werden, sofern diese vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen betreffen (§§ 42 bis 42f – vgl. Erster Abschnitt im Dritten Kapitel – Andere Aufgaben der Jugendhilfe) bzw. sofern dies dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen dient ((§§ 43 bis 48a – vgl. Zweit...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.1 Krankenhilfe – Anspruchsvoraussetzungen – Satz 1 HS 1

Rz. 7 Satz 1 ordnet an, wird Hilfe nach den §§ 33 bis 35 oder nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 oder 4 gewährt, so ist auch Krankenhilfe zu leisten. Für die Gewährung von Krankenhilfe stellt § 40 Satz 1 als Anspruchsvoraussetzung das Vorliegen einer Krankheit auf und beschränkt die Gewährung auf bestimmte Hilfearten. Der Begriff der Krankheit ist weder im SGB VIII noch im SGB V gesetz...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 49 BayVerfGH, Entscheidung v. 21.1.2020 – Vf. 19-VII-18 Rz. 23: Zum durch § 98 Abs. 1 Nr. 1 und § 99 Abs. 7 geregelten Standortprinzip der Einrichtung; auf den Wohnsitz der betreuten Kinder kommt es nicht an. Rz. 50 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022, 63; Köckeritz, Beitrag der amtlichen Statistik zu den Gefähr...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.8 Kostentragungspflicht

Rz. 61 Eine Heranziehung des Kindes, Jugendlichen, des jungen Volljährigen oder seiner Eltern zu den Kosten ist bei dieser Hilfe grundsätzlich möglich, § 91 Abs. 1 Nr. 5b (vgl. stellv. auch VG München, Urteil v. 2.12.2020, M 18 K 17.3084 Rz. 66), jedoch nur, wenn im Einzelnen die Voraussetzungen der Inanspruchnahme nach den §§ 91 ff. gegeben sind. Der Umfang der Kostenbeteil...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.4.2 Regelungsgegenstände – Errichtung, Mitglieder, Aufwandsentschädigung, Kosten, Rechtsaufsicht

Rz. 53 Die Regelungsgegenstände der Rechtsverordnungen sind abschließend in Abs. 4 geregelt; danach erstreckt sich die Verordnungsermächtigung auf folgende Regelungsgegenstände: Errichtung der Schiedsstellen, Mitglieder: Anzahl, Bestellung, Amtsdauer und Amtsführung, Aufwandsentschädigung, Kosten des Schiedsverfahrens, Rechtsaufsicht. Rz. 54 Einzelfälle: Betrifft ein Antragsschrif...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 47 BayVerfGH, Entscheidung v. 21.1.2020, Vf. 19-VII-18 Rz. 23: Zum durch § 98 Abs. 1 Nr. 1 und § 99 Abs. 7 geregelten Standortprinzip der Einrichtung; auf den Wohnsitz der betreuten Kinder kommt es nicht an. Rz. 48 Bay. Landesamt für Statistik, Jugendhilfestatistik; Meiner-Teubner/Pothmann, 25 Jahre Kinder- und Jugendhilfestatistik – Zwischenbilanz für ein Instrument der e...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.4 Vorläufige Maßnahmen nach Nr. 5

Rz. 19 Die Erhebung von Daten nach Nr. 5 über Kinder und Jugendliche, zu deren Schutz vorläufige Maßnahmen getroffen worden sind, betrifft die Maßnahmen nach den Regelungen im Ersten Abschnitt (Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen) im Dritten Kapitel (Andere Aufgaben der Jugendhilfe), also die Regelungen in §§ 42 ff. Rz. 20 Die Erhebungsmerkmale finden...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.1.1 Grundsatz der Inlandserbringung nach Satz 1

Rz. 10 Hilfen nach dem Abschnitt, in dem § 38 steht, sind i. d. R. im Inland zu erbringen; es gilt daher der Grundsatz der Inlandserbringung. Dies entspricht den Vorgaben des bereits bis zum 9.6.2021 geltenden Rechts des § 27 Abs. 2 Satz 3 HS 1 a. F. Rz. 11 Der Grundsatz der Inlandserbringung war durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe KICK in § 27 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78f Rahmen... / 2.1.2 Rechtscharakter

Rz. 7 Bei den Rahmenverträgen handelt es sich um öffentlich-rechtliche Verträge i. S. d. § 53 SGB X. Für Rechtsstreitigkeiten aus ihnen ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Die Entscheidung des BGH, der für Rahmenverträge über die Leistungserbringung in der Sozialhilfe den Zivilrechtsweg als gegeben angesehen hat (BGH, Beschluss v. 30.9.1999, III ZB 15/99), ist nicht auf §...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.10 Praxishinweise

Rz. 65 Zwischen dem von der Bundesagentur für Arbeit geleisteten Ausbildungsgeld gemäß §§ 112 ff. SGB III und der Jugendhilfe – hier in Form der Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 a. F. i. V. m. § 34 in Form der Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform – besteht Zweckgleichheit i. S. d. § 93 Abs. 1 Satz 3; der angemessene Barbetrag zur persönlichen Verfügung i...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 64 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) hat der Gesetzgeber Ab...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 2.4 Übergangsregelung nach Abs. 4

Rz. 32 Abs. 4 enthält eine Übergangsregelung für Vereinbarungen, die vor Inkrafttreten des neuen Rechts am 1.1.1999 abgeschlossen worden sind (so ausdrücklich der Gesetzgeber, vgl. BT-Drs. 13/10330 S. 18). Diese gelten dann aber unverändert weiter. Nicht gefolgt werden kann insoweit der Auffassung des BVerwG (Beschluss v. 23.9.1997, 5 B 51/97), wonach der öffentliche Träger ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.3.1 Bedarfe nach § 80 Abs. 1 Nr. 2

Rz. 29 § 80 Abs. 1 Nr. 2 verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Erziehungsberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln. Diese Ergebnisse hat der Jugendhilfeträger bei den zu schließenden Vereinbarungen mit ...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 32 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 2.9.2010, 12 B 950/10: Zur Zielsetzung der in § 41 geregelten Hilfen – keine abrupte Beendigung von Hilfen. Rz. 33 14. Kinder- und Jugendbericht, BT-Drs. 17/12200 S. 186; 17. Kinder- und Jugendbericht v. 18.9.2024, BT-Drs. 20/12900; Achterfeld/Knörzer/Seltmann, Leaving Care und die Neuerungen im KJSG – Hilfe für junge Volljährige, Ko...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1 Voraussetzungen der Entgeltübernahme (Abs. 1)

Rz. 6 Wird die Leistung ganz oder teilweise in einer Einrichtung erbracht, so ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme des Entgelts gegenüber dem Leistungsberechtigten verpflichtet, wenn mit dem Träger der Einrichtung oder seinem Verband eine Vereinbarung abgeschlossen wurde, die den Anforderungen nach Nr. 1 bis 3 und den Anforderungen nach § 79a Satz 2 ents...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.1.5 Verstöße gegen die Auskunftspflicht des Arbeitgebers (Nr. 4)

Rz. 11 Während nach Nr. 1 bis 3 natürliche oder juristische Personen, die Kinder oder Jugendliche betreuen oder Einrichtungen für Kinder und Jugendliche betreiben, unter den im Einzelnen genannten Voraussetzungen ordnungswidrig handeln können, sind in Nr. 4 "außenstehende" Personen, nämlich die Arbeitgeber der Eltern oder Elternteile, die nach § 97a Abs. 1 bis 3 zur Auskunft...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Struktur der Vorschrift: Sozialdaten dürfen nach dem Grundsatz des Abs. 1 nur zu dem Zweck übermittelt oder genutzt werden, zu dem sie erhoben worden sind. Hinsichtlich der Begriffe der Datenübermittlung und -nutzung ist auf die Begriffsbestimmungen des SGB X, § 67 Abs. 6 Nr. 3 und Abs. 7, zurückzugreifen. Abs. 2 normiert zu dem Grundsatz des Abs. 1 insofern eine Einsc...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 1.4 Normzweck

Rz. 7 Die Heimerziehung ist neben der Vollzeitpflege eine der klassischen Jugendhilfeformen. Sie ist wie § 33 eine stationäre Hilfe, welche eine Fremdunterbringung des Kindes oder Jugendlichen regelt. Rz. 8 Ausdrücklich in § 34 Satz 1 geregeltes Ziel der Heimerziehung ist es, Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.2 Prüfzeitpunkt

Rz. 50 Der Zeitpunkt der Prüfpflicht ist festgelegt. Der Jugendhilfeträger hat bereits ein Jahr vor dem im Hilfeplan vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung in das Prüfverfahren einzusteigen. Der Hilfeplan, der nach § 36 Abs. 2 Satz 2 zwingend aufzustellen ist, beinhaltet nicht nur die ausdrücklich in Bezug genommenen Regelungen über die Feststellungen über den Bedarf, die zu ...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.6 Anwendbarkeit von § 36b

Rz. 60 Der thematisch eng verwandte § 36b ist entsprechend anzuwenden; damit stellt das Gesetz gleichzeitig klar, dass für diese Fälle die in § 36b Abs. 1 und 2 getroffenen Regelungen zur Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang gelten (BR-Drs. 5/21 S. 92 = BT-Drs. 19/26107 S. 95). Rz. 61 § 36b enthält die allgemeinen Regeln und Anforderungen an die Hilfeplanung bei einem m...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.3.2 Weitere Prüfpflichten nach Satz 2

Rz. 47 Den Träger der öffentlichen Jugendhilfe trifft neben und unabhängig von seiner Pflicht zur Überprüfung und Fortschreibung des Hilfeplans auch eine besondere Prüfpflicht eines abschließenden Katalogs von Voraussetzungen nach den Erfordernissen im Einzelfall an Ort und Stelle. Rz. 48 Erfasst von dieser besonderen Prüfpflicht sind folgende Kataloggegenstände des Abs. 2 (v...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.5 Leistungserbringer – Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer

Rz. 18 Die konkrete Hilfeart wird durch einen Erziehungsbeistand oder einen Betreuungshelfer erbracht. Ein Erziehungsbeistand ist i. d. R. ein Sozialpädagoge – also eine sozialpädagogisch ausgebildete Fachkraft (vgl. weitergehend zur Qualifikation des Erziehungsbeistands unter Rz. 20 Personelle Ausstattung und Organisition) –, der Kinder und Jugendliche in sozialen und famil...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.8 Verhältnis zum Haushalts- und Vergaberecht

Rz. 31 Da mit dem Abschluss der Vereinbarung nach § 78b, wie oben gezeigt, weder ein Anspruch des Einrichtungsträgers noch des Jugendamtes auf "Belegung" verbunden ist und das Betriebsrisiko beim Einrichtungsträger verbleibt, liegt kein Beschaffungsvorgang im haushaltsrechtlichen Sinne vor. Es hat daher weder eine Ausschreibung i. S. d. § 55 BHO noch ein förmliches Vergabeve...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 6 Wie in allen Regelungen im Vierten Abschnitt (Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige) im Ersten Unterabschnitt (Hilfe zur Erziehung) ist zentrale Bezugsnorm § 27, der die allgemeinen Voraussetzungen für alle Regelungen in den §§ 28 bis 35 enthält. Rz. 7 Außerdem steht § 28 im Zusammenhang mit ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 2.5 Zusammenschlüsse von Pflegepersonen nach § 24 Abs. 4 Satz 3 nach Satz 5

Rz. 19 Nach Satz 5 gilt § 23 Abs. 4 Satz 3 entsprechend; § 32 Abs. 4 Satz 3 bezieht sich auf die Beratung, Unterstützung und Förderung von Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen. Die Verweisung in Satz 4 auf § 23 Abs. 4 erstreckt die Verpflichtung nach Satz 1 des Trägers der Jugendhilfe auch auf diese Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen. Hierbei handelt es sich um ein...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 2.3 Jugendstrafrechtliche Weisungen

Rz. 23 Schwierigkeiten können sich aus der besonderen Vermengung von Strafrecht und Jugendhilfe ergeben. Der Jugendrichter kann die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs anordnen, vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG; dem geht regelmäßig die Anhörung des Jugendamtes voran. Eine angeordnete soziale Gruppenarbeit unterfällt der eigenständigen Norm des § 28. Dadurch ist sie immer Hil...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 3 Literatur

Rz. 32 Achterfeld/Knörzer/Seltmann, Leaving Care und die Neuerungen im KJSG – Hilfe für junge Volljährige, Kostenbeteiligung, Coming-Back, Übergangsplanung und Nachbetreuung, JAmt 2021, 298; Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021, 178; Boetticher, Inklusion und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in ...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 67 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021, 178; Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022, 63; DIJuF-Rechtsgutachten v. 22.5.2023, SN_2023_0316 Wu – Zustimmungs- und Konsultationspflichten betreffend Ferienzeiten im Ausland, JAmt 2023, 467; DIJuF...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 1.3 Normzweck

Rz. 8 Vorrangiges Ziel des detaillierten Regelungswerks ist die Kostendämpfung bei den Ausgaben in der Jugendhilfe, insbesondere im Bereich der stationären und teilstationären Leistungen. Außerdem dient der Abschluss prospektiver – also auf die Zukunft gerichteter – Entgeltvereinbarungen auf der Grundlage von Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen der Transparenz...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 22 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 8.9.2021, 12 B 1207/21: Zur Anspruchsinhaberschaft eines Anspruchs auf Beratung und Unterstützung nach § 37a Satz 1 (hier allein die Pflegeeltern). Rz. 23 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022, 63; DIJuF-Rechtsgutachten v. 14.3.2024, SN_2024_0163 Bn – erweitertes Führungsze...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.3.4 Beteiligung des örtlich zuständigen Trägers nach Satz 4

Rz. 46 Satz 4 schließlich räumt dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Bereich die Pflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, ein Recht auf Beteiligung bei der Auswahl dieser Pflegeperson ein. Rz. 47 Die Regelung ist als Soll-Vorschrift ausgestaltet, sodass das Beteiligungsrecht nur in Ausnahmefällen verweigert werden kann. Rz. 48 Sinn der Regelung i...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 § 40 stellt den Grundsatz "Krankenhilfe folgt Erziehungshilfe" auf. Wird Hilfe zur Erziehung nach §§ 33 bis 35 oder nach § 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 oder 4 gewährt, so ist auch Krankenhilfe zu leisten. Damit stellt § 40 aus Gründen der Verfahrensvereinfachung den Grundsatz der Hilfe aus einer Hand auf; dies ist der zentrale Normzweck (zum Begriff vgl. Münder, § 40 SGB VI...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 10 Bezungsnormen sind die §§ 78b bis 78g, für die § 78a den sachlichen Anwendungsbereich bestimmt. Rz. 11 Ansonsten finden sich korrespondierende Regelungen bei den in § 78a Abs. 1 genannten Leistungen, also in § 13 Abs. 3, § 19, § 21 Satz 2, bei den ausdrücklich aufgeführten Hilfen zur Erziehung (§§ 32, 34, 35, 27), bei der Eingliederungshilfe nach § 35a Abs. 2 Nr. 2 2. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 6 Wie in allen Regelungen im Vierten Abschnitt (Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige) im Ersten Unterabschnitt (Hilfe zur Erziehung) ist zentrale Bezugsnorm § 27, der die allgemeinen Voraussetzungen für alle Regelungen in den §§ 28 bis 35 enthält. Rz. 7 Beratung – wie die konkrete Erziehungsbe...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 3 Literatur

Rz. 34 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021, 178; Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022, 63; DIJuF-Rechtsgutachten v. 3.8.2023, SN_2023_0934 Eh – Pflicht zur Anwendung von Schutzkonzepten durch Erbringer von Legasthenie- und Dyskalkulietherapi...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 3 Literatur

Rz. 61 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021, 178; Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022, 63; Cirullies, Neue Gesetzesregelungen zum Kinderschutz und in Gewaltschutzsachen – Teil 1, FamRB 2021, 346, Teil 2, 389; DIJuF-Rechtsgutachten v. 9.10.202...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 40 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) ab 1.1.2012 in Kraft. § 40 wurde mehrfach geändert. Mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das SGB v. 27.12.2003; gültig ab 1.1.2005 erfolgte eine Teiländerung von § 40 Satz 1 HS 2. In § 40 i. d. F. v. 1.1.2005 wird nunmehr auf die Neufassung der Regelungen der Krankenhilfe nach ...mehr