Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Vollzeitpflege (Kinder- und... / 3.1 Befristete Vollzeitpflege

Kinder und Jugendliche werden in einer befristeten Vollzeitpflegestelle untergebracht, wenn in ihrer Herkunftsfamilie eine vorübergehende Notsituation besteht und zwischen ihnen und ihrer Herkunftsfamilie noch eine Bindung existiert bzw. unter Berücksichtigung ihres Alters und Entwicklungsstandes aufrechterhalten werden kann. Es gibt 3 Arten der befristeten Betreuung: 3.1.1 Kurz...mehr

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Vollzeitpflege (Kinder- und... / 3.2 Allgemeine Vollzeitpflege als Dauerpflege

Allgemeine Vollzeitpflege ist angezeigt, wenn eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie ausscheidet und das Kind oder der Jugendliche dauerhaft seinen Lebensort in der Pflegefamilie hat. Die Dauerpflege soll dem Minderjährigen einen Ersatz für seine Herkunftsfamilie bieten und ihm die Möglichkeit eröffnen, positive und vertrauensvolle Verbindungen zu Bezugspersonen zu schließen.mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 4 Leistungsumfang

Für den Leistungsumfang verweist § 35a Abs. 3 SGB VIII bis zum 31.12.2019 auf § 54 SGB XII. Seit 1.1.2020 gilt das SGB IX mit Teil 2 für den Umfang der Eingliederungshilfe. Für junge Menschen sind die dort aufgeführten Hilfen zu einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung am wichtigsten. Dazu kann eine Internatsunterbringung ebenso gehören, wie der Besuch einer bestimmten...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 7 Interessenwahrungsgrundsatz

Die Zentrale Spruchstelle für Fürsorgestreitigkeiten hat den Interessenwahrungsgrundsatz entwickelt.[1] Er besagt, dass der die Hilfe gewährende Träger die Interessen des kostenerstattungspflichtigen Trägers nach besten Kräften wahrzunehmen hat, um den erstattungsfähigen Aufwand möglichst gering zu halten. Der kostenerstattungspflichtige Träger hat aber die Grundsätze anzuer...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 3 Personensorge/Umgangsrecht

Alleinerziehende haben einen Beratungsanspruch durch das Jugendamt hinsichtlich der Personensorge. Hier werden z. B. Ratschläge zur Kindererziehung und zum Aufenthaltsbestimmungsrecht gegeben. Zudem steht ihnen das Jugendamt bei der Durchsetzung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen ihres Kindes beratend zur Seite. Die mit dem Kindsvater unverheiratete Mutter wird b...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.2 Erstattungspflicht eines überörtlichen Trägers

Das Landesjugendamt ist dem Jugendamt gegenüber zur Kostenerstattung verpflichtet, wenn sich die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts nach dem tatsächlichen Aufenthalt gerichtet hat[1] in Fällen der Kostenerstattungspflicht eines örtlichen Trägers ein solcher nicht vorhanden ist.[2]mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 4 Erstattungsfähige Kosten

Erstattungsfähig sind die Nettoausgaben, also die Bruttoausgaben nach Abzug der jeweiligen Einnahmen. Erstattet werden nur die Sachkosten der Hilfegewährung, also nicht die Verwaltungskosten.[1] Sachkosten sind alle Kosten, die einer individuellen Hilfemaßnahme zugeordnet werden können. Verwaltungskosten sind die allgemeinen Kosten der Bedarfsverwaltung. Auch Auslagen sind zu...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 8 Durchsetzung des Erstattungsanspruchs

Kostenerstattung kann nicht mit einem Verwaltungsakt geltend gemacht werden, da sich die Leistungsträger nicht in einem Über-/Unterordnungsverhältnis zueinander befinden. Vielmehr wird sie durch Willenserklärung als schlichtes hoheitliches Verwaltungshandeln gefordert und mit der allgemeinen Leistungsklage[1] gerichtlich durchgesetzt. Das bloße Anmelden einer Forderung genügt...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 2 Partnerschaft/Scheidung/Trennung

Mütter und Väter, die für ihr Kind zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben einen Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft durch das Jugendamt. Die Beratung verfolgt den Zweck: ein partnerschaftliches Leben in der Familie aufzubauen, Konflikte und Krisen zu bewältigen und wenn sich die Eltern trennen oder scheiden lassen, günstige Bedingungen für eine dem Wohl de...mehr

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Zuständigkeit (Kinder- und ... / 2 Örtliche Zuständigkeit

Das Gesetz unterscheidet die Zuständigkeit für Leistungen von der Zuständigkeit für andere Aufgaben.[1] Der richtige Ansprechpartner für Leistungen nach dem SGB VIII ist zunächst dort zu finden, wo die Eltern bzw. die jungen Volljährigen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.[2] Das Gesetz regelt detailliert[3] alle denkbaren Konstellationen, z. B. wenn die Eltern getrennt leben ...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 1 Anspruchsberechtigte

Auf die Eingliederungshilfe besteht ein Rechtsanspruch. Ermessen ist nicht gegeben. Liegt eine seelische Behinderung vor, muss das Jugendamt die Leistung gewähren. Das Kind oder der Jugendliche ist selbst anspruchsberechtigt im Gegensatz zur Hilfe zur Erziehung, bei der der Personensorgeberechtigte den Rechtsanspruch hat. Wird der Rechtsanspruch geltend gemacht, werden die Ki...mehr

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Wirtschaftliche Jugendhilfe / 2 Anspruchsberechtigte

Anspruchsberechtigt ist der Leistungsberechtigte für die erzieherische Hilfe. Dies ist bei der Hilfe zur Erziehung der Personensorgeberechtigte, Eingliederungshilfe das Kind, Hilfe für junge Volljährige der junge Volljährige. Nicht anspruchsberechtigt ist die Pflegeperson selbst, es sei denn, sie hätte das Personensorgerecht. Aus § 1688 BGB ergibt sich keine Anspruchsberechtigun...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 2.1 Abweichung vom alterstypischen Zustand

Das Abweichen von der seelischen Gesundheit ist auf der Grundlage der ICD-10-GM festzustellen. Für diese Feststellung ist die fallzuständige Fachkraft verantwortlich. Sie hat dabei die Stellungnahme der in § 35a Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB VIII aufgeführten Fachleute einzuholen, also eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder eines Kinder- und J...mehr

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Vollzeitpflege (Kinder- und... / Zusammenfassung

Begriff Vollzeitpflege ist die Unterbringung, Betreuung und Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses in einer anderen Familie (Pflegefamilie). Dies ist jede Familie, die nicht Herkunftsfamilie ist.[1] Dies kann aber auch bei anderen Verwandten, z. B. den Großeltern, erfolgen, aber auch in der Familie des Vormunds oder Pflegers. D...mehr

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Vollzeitpflege (Kinder- und... / 2 Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischen Behinderungen/Jugendliche. Inobhutnahme

Neben der klassischen Vollzeitpflege als Hilfe zur Erziehung gibt es Vollzeitpflege für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche als Form der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung[1]. Zudem wird sie im Rahmen der Inobhutnahme sowie der Betreuung und Versorgung in Notsituationen gele...mehr

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Vollzeitpflege (Kinder- und... / 1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Personensorgeberechtigten haben einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII vorliegen und Vollzeitpflege im Hinblick auf die Kindesentwicklung geeignet und erforderlich ist.[1] Generell liegt ein entsprechender Bedarf vor, wenn Eltern wichtige Versorgungs- und Erziehungsf...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.1 Erstattungspflicht eines anderen örtlichen Trägers

Ein anderes Jugendamt ist erstattungspflichtig, wenn die örtliche Zuständigkeit bei Vollzeitpflege wechselt[1] nach (endgültiger) Inobhutnahme [2] bei fortdauernder Leistungsverpflichtung[3] bei vorläufiger Leistungsverpflichtung[4] nach Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts in einer Einrichtung.[5] Die Erstattungspflicht gilt nicht, wenn sich die Zuständigkeit des Jugendamts ...mehr

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Zuständigkeit (Kinder- und ... / Zusammenfassung

Begriff Die Vorschriften zur Zuständigkeit regeln, welcher Verwaltungsträger welche Aufgaben erledigen muss. Dies beinhaltet immer 2 Aspekte: Mit der örtlichen Zuständigkeit wird der räumliche Bereich umschrieben, in dem ein Verwaltungsträger tätig ist. Die sachliche Zuständigkeit definiert die Aufgaben, für die er verantwortlich ist. Für die Verwaltung wird so zum einen unnöti...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 3 Umfang der Kostenerstattung

Nur rechtmäßig aufgewandte Kosten müssen erstattet werden.[1] Auf formelle Fehler – z. B. bei Unregelmäßigkeiten beim Hilfeplanungsverfahren – kommt es aber nicht an, da nur ungerechtfertigte Kostenverschiebungen ausgeglichen werden sollen.[2] Grundsätzlich sind nur Kosten ab 1.000 EUR für jede einzelne Person zu erstatten. Nur ausnahmsweise werden auch Kosten unter dieser B...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / Zusammenfassung

Begriff Das Kinder- und Jugendhilferecht kennt vielfältige Beratungsangebote: Beratung von Kindern oder Jugendlichen, Partnerschaft-, Scheidungs- und Trennungsberatung, Umgangsberatung sowie Erziehungsberatung. In der Beratung werden Probleme und Schwierigkeiten mit einer fachkundigen Person erörtert. Dabei bekommt der Ratsuchende die Informationen vermittelt, die er im Einzelfal...mehr

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Arbeitsgemeinschaft (§ 78 S... / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitsgemeinschaft soll von dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe gebildet werden. Arbeitsgemeinschaften setzten sich aus den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie den Trägern geförderter Maßnahmen zusammen. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen in der Jugendhilfe aufeinander abgestimmt werden,...mehr

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Steuerungsverantwortung / 2.2 Unaufschiebbare/selbstbeschaffte Hilfe

Die Leistungsempfänger können sich die Hilfe auch selbst beschaffen, ohne dass das Jugendamt zuvor darüber entscheidet. Das Jugendamt muss die Kosten in diesen Fällen aber nur tragen, wenn die Voraussetzungen vorlagen oder vorliegen. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist zur Übernahme der erforderlichen Aufwendungen gemäß § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII nur verpflichtet, w...mehr

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Arbeitsgemeinschaft (§ 78 S... / 1 Einrichtung und Organisation

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen auf die Bildung von Arbeitsgemeinschaften hinwirken. Dabei lässt der Gesetzgeber offen, wie die Arbeitsgemeinschaften konkret ausgestaltet werden. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dadurch einen weiten Gestaltungsspielraum und können die Arbeitsgemeinschaften im Hinblick auf die tatsächlichen Bedürfnisse und Besonder...mehr

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Jugendhilfeausschuss / 2 Aufgaben

Der Jugendhilfeausschuss beschäftigt sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere: Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien, Anregungen und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung und Förderung der freien Jugendhilfe.[1] Zudem kann der Jugendhilfeausschuss eine Geschäftsordnung erlassen und entscheidet ü...mehr

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Beteiligung von Kindern und... / 2 Art und Weise der Beteiligung

Die Verpflichtung der Beteiligung aus § 8 SGB VIII bezieht sich auf "Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe". Eine Beteiligung muss also nicht nur vor Erlass eines Verwaltungsakts erfolgen, sondern immer bevor der Träger der öffentlichen Jugendhilfe sich zu einem Handeln oder Nichthandeln entschließt. Die Entscheidung betrifft das Kind/den Jugendlichen immer, wenn seine...mehr

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Jugendschutz (erzieherische... / 1.2 Arten

Das Gesetz nennt keine konkreten Leistungsalternativen, sondern stellt lediglich die Verpflichtung der Jugendhilfe auf, entsprechende Angebote vorzuhalten. Den vielfältigen Inhalten steht daher eine ebenso breite Palette an denkbaren pädagogischen Maßnahmen gegenüber. Als pädagogische Angebote kommen in Betracht: Aufklärung und Information durch Broschüren, Vorträge Erlebnispä...mehr

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Jugendgerichtshilfe / 2 Leistungen der Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe hat vielfältige Aufgaben. Sie berät und unterstützt den Jugendlichen und seine Sorgeberechtigten und junge Volljährige im ganzen Verfahren; bringt die erzieherischen, sozialen und sonstigen im Hinblick auf die Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe bedeutsamen Gesichtspunkte in das Strafverfahren ein und gibt Auskunft über die Persönlichkeit, Entwicklung un...mehr

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Fachkraft (insoweit erfahrene) / Zusammenfassung

Begriff Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen Fachkräfte beschäftigen. Fachkräfte eignen sich nach ihrer Persönlichkeit für die übertragenen Aufgaben und haben eine entsprechende Ausbildung absolviert. Für alle leitenden Funktionen des Jugend- und Landesjugendamts ist der Einsatz einer Fachkraft für den Regelfall vorgeschrieben. Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgef...mehr

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Sozialgesetzbuch / 3 Kurzüberblick der Sozialgesetzbücher

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Schiedsstelle / 1.1 Unparteiischer Vorsitzender

Ein Vorsitzender ist unparteiisch, wenn er weder bei den Leistungsanbietern noch bei den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe tätig ist.mehr

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Frühe Hilfen / Zusammenfassung

Begriff Frühe Hilfen sind lokale und regionale Programme zur Unterstützung von Schwangeren sowie Müttern und Vätern von Säuglingen und Kleinkindern bis zu 3 Jahren. Sie bieten Eltern, ggf. in belasteten Lebenslagen, alltagstaugliche und niedrigschwellige Hilfen und stärken sie in ihrer Erziehungskompetenz. Unter Frühe Hilfen versteht man vielfältige Maßnahmen und Angebote, d...mehr

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Jugendhilfeausschuss / 1 Zusammensetzung

Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist wie folgt: 3/5 der stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses kommen aus Vertretungskörperschaften (Gemeinde- bzw. Kreistag) oder sind von den Vertretungskörperschaften gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind. 2/5 der Mitglieder sind Frauen und Männer, die auf Vorschlag der anerkannten Träger der fre...mehr

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Garantenstellung (strafrech... / 1 Begründung für natürliche Person

Eine Garantenstellung kann nicht für eine Institution, sondern immer nur für eine natürliche Person begründet werden. Dies folgt aus dem Wesen des Strafrechts, das persönliche Vorwerfbarkeit voraussetzt. Die fallzuständige Fachkraft im Jugendamt hat eine Garantenstellung,[1] zum einen aus Gesetz, nämlich aus dem staatlichen Wächteramt nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zum anderen a...mehr

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Familiengerichtshilfe / 6 Organisation der Aufgabenwahrnehmung

Die Aufgabe des Jugendamts, dem Familiengericht einen Entscheidungsvorschlag für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu unterbreiten, hängt mit der Aufgabe nach § 17 Abs. 2 SGB VIII zusammen. Die Eltern sollen unterstützt werden, ein einvernehmliches Konzept für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung zu entwickeln. Eine personell getrennte ...mehr

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Schiedsstelle / Zusammenfassung

Begriff Die Schiedsstelle ist eine unparteiische Schlichtungsstelle, die bei Streit- und Konfliktfällen über Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Träger der Einrichtungen angerufen werden kann. Eingerichtet werden sie in den jeweiligen Bundesländern. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: D...mehr

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Arbeitsgemeinschaft (§ 78 S... / 2 Aufgaben

Die Arbeitsgemeinschaften haben die Aufgaben, Informationen auszutauschen Maßnahmen zu koordinieren, zu beobachten und auszuwerten trägerübergreifende Projekte anzuregen und zu entwickeln und den fachlichen Meinungsaustausch in dem Arbeitsbereich zu unterstützen, um geplante Maßnahmen der Jugendhilfe aufeinander abzustimmen, gegenseitig zu ergänzen und in den Lebens- und Wohnbere...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendhilfeplanung / 2.3 Zusammenwirken

Das "Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)" vom 3.6.2021[1] will den Zugang zu den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe möglichst niedrigschwellig ausgestalten. Die Einrichtungen und Dienste sollen deshalb so geplant werden, dass ein bedarfsgerechtes Zusammenwirken der Angebote in den Lebens- und Wohnbereichen von jungen Menschen und ihren Familien sichergestellt ist.[2]mehr

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Jugendsozialarbeit / 3 Zielgruppe

Die Angebote der Jugendsozialarbeit richten sich an junge Menschen bis max. 27 Jahre, die aufgrund sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen einer besonderen Unterstützung bedürfen. Im Vergleich zu anderen Angeboten der Jugendhilfe ist die Zielgruppe somit auf einen bestimmten Personenkreis eingegrenzt. Diese eingrenzenden Voraussetzungen gelten jedoch...mehr

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Frühe Hilfen / 2.2 Organisation des Netzwerks

Die Planung und Steuerung des Netzwerks nimmt eine der beteiligten Institutionen wahr. Sofern das Landesrecht keine Bestimmungen trifft, wird die verbindliche Zusammenarbeit des Netzwerks auf der Ebene der örtlichen Träger der Jugendhilfe organisiert. Dabei vereinbaren die Beteiligten die Grundsätze für eine verbindliche Zusammenarbeit.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schiedsstelle / 1 Besetzung

Die Schiedsstelle ist mit einem unparteiischen Vorsitzenden und jeweils zu gleichen Teilen mit Vertretern der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Träger der Einrichtungen besetzt. Die Mitglieder der Schiedsstelle bekommen eine Entschädigung für ihren Zeitaufwand. Bare Auslagen werden erstattet. Für die Inanspruchnahme der Schiedsstellen können Gebühren erhoben werden.[1...mehr

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Schiedsstelle / 1.2 Paritätische Besetzung

Die Schiedsstelle ist paritätisch mit Vertretern der Leistungsanbieter und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe besetzt. Die ausgewählten Vertreter der Träger der Einrichtungen sollen dabei die Vielfalt der Träger widerspiegeln. Vertreter, die an dem Konflikt beteiligt sind, dürfen wegen Befangenheit nicht an der Entscheidung der Schiedsstelle mitwirken.mehr

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Vorläufige Inobhutnahme von... / 2 Durchführung

Das Jugendamt hat die Pflicht, die vorläufige Inobhutnahme durchzuführen. Der Minderjährige hat darauf einen Rechtsanspruch. Das Jugendamt kann anerkannte Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung der Aufgabe beteiligen; verantwortlich bleibt das Jugendamt.[1]mehr

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Arbeitsgemeinschaft (§ 78 S... / 3 Abgrenzung zum Jugendhilfeausschuss

In der Praxis ist es notwendig, das Verhältnis der Arbeitsgemeinschaften zum Jugendhilfeausschuss[1] deutlich abzugrenzen. Arbeitsgemeinschaften können Empfehlungen abgeben. Sie können aber keine Beschlüsse fassen, da sie kein kommunaler Ausschuss sind. Der Jugendhilfeausschuss ist ein Ausschuss auf kommunaler Ebene. Er befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe u...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendhilfeplanung / 2.4 Spezifische Bedürfnisse von Kindern/Jugendlichen mit Behinderungen

Ein weiteres Ziel des KJSG ist die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven Angebot auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bzw. für diejenigen, die von einer Behinderung bedroht sind. Deren spezifische Bedürfnisse müssen bei der Jugendhilfeplanung berücksichtigt werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beteiligung von Kindern und... / 2.3 Beteiligung im Rahmen der Jugendhilfeplanung

Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist verpflichtet, bei der Jugendhilfeplanung den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Erziehungsberechtigten zu ermitteln.[1] Konkret bedeutet das, dass die jungen Menschen bei der Jugendhilfeplanung zu Wort kommen, also beteiligt werden müssen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Spezialisierte ambulante Pa... / 4 Leistungsorte

Die SAPV kann zu Hause oder in der Familie in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und der Kinder- und Jugendhilfe oder in stationären Pflegeheimen erbracht werden. In stationären Hospizen besteht ein Anspruch auf die Teilleistung der erforderlichen ärztlichen Versorgung im Rahmen der SAPV, wenn die vertragsärztlichen Versorgung aufgrund des b...mehr

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Hilfeplanung / 2.1 Beteiligte bei der Erstellung eines Hilfeplans

Die Personensorgeberechtigten und die betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie die Leistungsanbieter sind an der Erstellung des Hilfeplans zu beteiligen. Mehrere Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe entscheiden zusammen, welche Hilfeart in dem konkreten Fall gewährt werden soll.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schutzauftrag / 6 Bundeskinderschutzgesetz

Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) enthält in Artikel 1 das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) und ergänzt die Schutzmaßnahmen des SGB VIII. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der frühzeitigen Information der (werdenden) Eltern über die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und angrenzenden Bereichen. Diese sog. "Frühen Hilfen" sollen im Vorfeld des...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendhilfeplanung / 2.1 Kontaktpflege

Familiäre und soziale Bindungen im individuellen Lebensumfeld haben einen hohen Stellenwert für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe. Die Kontaktpflege im Sozialraum soll deshalb bei der Jugendhilfeplanung besonders berücksichtigt werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Amtspflegschaft / 1 Arten der Pflegschaft

Es gibt verschiedene Arten der Pflegschaft. In der Praxis waren die Ergänzungs- und Ersatzpflegschaft für Minderjährige und die Leibesfruchtpflegschaft für einen gezeugten aber noch ungeborenen Menschen für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe am relevantesten. Die bisher in § 1909 Abs. 3 BGB a. F. vorgesehene Möglichkeit der Ersatzpflegschaft entfällt durch die Neuregelun...mehr