Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.1.2 Verwandte

Rz. 33 Umstritten ist auch, ob der Anspruch auf Hilfe auch Verwandten oder einem Vormund zusteht, wenn diese die Betreuung eines Kindes oder Jugendlichen übernommen haben. Diese Problematik entzündet sich vornehmlich an der Vollzeitpflege, § 33, durch Verwandte des Kindes, etwa die Großeltern, sog. Verwandtenpflege. Da hierfür nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 keine Pflegeerlaubnis erf...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 1.6 Rechtsgutachten des DIJuF

Rz. 16 Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), die regelmäßig in der Fachzeitschrift "Das Jugendamt (JAmt)" veröffentlicht werden, sind im Volltext auf der Website des DIJuF unter der Rubrik "Veröffentlichungen", "JAmt – Fachzeitschrift" abrufbar.mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.1.5 Geltungsanordnung – Verhältnis des jugendhilferechtlichen Datenschutzes zu § 35 SGB I, §§ 67 bis 85a SGB X nach Satz 1

Rz. 23 Für den Schutz von Sozialdaten bei ihrer Erhebung und Verwendung in der Jugendhilfe gelten § 35 SGB I, §§ 67 bis 85a SGB X sowie die nachfolgenden Bestimmungen des SGB VIII. Die Datenschutzvorschriften des SGB VIII stehen damit nach der gesetzlichen Formulierung neben den genannten Bestimmungen des SGB I und des SGB X. Die Regelung des § 61 Abs. 1 Satz 1 hat allerding...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4.3 Mehrheit von Rehabilitationsträgern nach Satz 3

Rz. 103 Gewährt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Leistungen zur Teilhabe, sind die Vorschriften zum Verfahren bei einer Mehrheit von Rehabilitationsträgern nach dem SGB IX zu beachten; Bezugsnorm ist insoweit § 15 SGB IX, der die Regelungen zur Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Rehabilitationsträgern beinhaltet.mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 1.3 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 4 Korrespondierende Regelungen finden sich in § 79a Satz 2 (Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe), in § 38 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a bis d (Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen) und in § 36 (Mitwirkung, Hilfeplan).mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 1.3 Inhalt der Norm

Rz. 12 Abs. 1 sieht vor, dass der Personensorgeberechtigte bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung) hat, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Rz. 13 Abs. 2 Satz 1 ordnet an, dass Hilfe zur Erziehu...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2.1 Einführung – Sollensvorschrift, Mitwirkungsobliegenheiten u. a.

Rz. 59 Satz 2 ordnet an, dass als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe die in Satz 1 genannten Fachkräfte zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen sollen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthalten muss. Rz. 60 Die Sollensvorschrift bei der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.5 Angebotssteuerung

Rz. 25 Die Neuregelung soll im Zusammenhang mit den Änderungen in § 27 und § 36 eine stärkere Angebotssteuerung ermöglichen. Bislang wurden für die Durchführung intensivpädagogischer Projekte im Ausland Träger herangezogen, die sich jeder Kontrolle im Inland entziehen, da sie ihren Sitz im Ausland haben. Die qualitätssichernden Regelungen des SGB VIII sind mangels rechtliche...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 4 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 126 OVG Saarland, Beschluss v. 1.4.2022, 2 B 46/22: Zum Beurteilungsspielraum des Jugendhilfeträgers bei der Hilfeartentscheidung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 und bei der Ausgestaltung der Hilfe nach § 36 Abs. 2 Satz 2 und zur nur eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 28.4.2021, 12 A 1753/18, Zum Verhältnis von Jugendhilfepla...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.6.1 Sachliche Zuständigkeit – § 85

Rz. 131 Sachlich zuständig für die Gewährung der Hilfe zur Erziehung sind nach § 85 die örtlichen Träger der Jugendhilfe.mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 1.5 Rechtsgutachten des DIJuF

Rz. 7 Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), die regelmäßig in der Fachzeitschrift "Das Jugendamt (JAmt)" veröffentlicht werden, sind im Volltext auf der Website des DIJuF unter der Rubrik "Veröffentlichungen", "JAmt – Fachzeitschrift" abrufbar.mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 1.7 Rechtsgutachten des DIJuF

Rz. 25 Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), die regelmäßig in der Fachzeitschrift "Das Jugendamt (JAmt)" veröffentlicht werden, sind im Volltext auf der Website des DIJuF unter der Rubrik "Veröffentlichungen", "JAmt – Fachzeitschrift" abrufbar.mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.2 Aufgaben nach § 69 SGB X nach Abs. 2

Rz. 10 Abs. 2 normiert im Verhältnis zu dem Grundsatz des Abs. 1 insofern eine Einschränkung, als eine Übermittlung für die Erfüllung von Aufgaben nach § 69 SGB X nur dann zulässig ist, soweit dadurch der Erfolg einer zu gewährenden Leistung nicht in Frage gestellt wird. Dies stellt innerhalb der Jugendhilfeaufgaben eine Prioritätensetzung zugunsten der Effektivität von Leis...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 1.2 Normzweck (Vorrang des Kindeswohls)

Rz. 8 Ratio legis von § 27 ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zu schaffen zwischen dem verfassungsrechtlich garantierten Recht der elterlichen Sorge nach Art. 6 Abs. 1 GG und dem Wächteramt des Staates nach Art. 6 Abs. 2 GG, das in erster Linie auf dem Schutzbedürfnis des Kindes beruht, dem als Grundrechtsträger eigene Menschenwürde und ein eigenes Recht auf Entfaltung sein...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe v. 21.12.2022 (BGBl. I S. 2824) mit Wirkung zum 1.1.2023 geändert. 1.1 Normzweck Rz. 2 Der Gesetzgeber beabsichtigt mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444, mit Wirkung zum 10.6.2021 in Kraft getrete...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.8 Praxishinweise

Rz. 120 Gemäß § 50 Abs. 2 hat das Jugendamt in Kinderschutzverfahren (insbesondere § 1631b, § 1632 Abs. 4, § 1666, § 1696 BGB) dem Familiengericht stets den Hilfeplan nach § 36 Abs. 2 Satz 2 zu überreichen (dies war im Gesetzgebungsverfahren noch umstritten; zu den Bedenken des Bundesrats gegen diese Regelung, auch unter dem Aspekt des Datenschutzes, vgl. BT-Drs. 19/27481 S....mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Struktur der Vorschrift: Sozialdaten dürfen nach dem Grundsatz des Abs. 1 nur zu dem Zweck übermittelt oder genutzt werden, zu dem sie erhoben worden sind. Hinsichtlich der Begriffe der Datenübermittlung und -nutzung ist auf die Begriffsbestimmungen des SGB X, § 67 Abs. 6 Nr. 3 und Abs. 7, zurückzugreifen. Abs. 2 normiert zu dem Grundsatz des Abs. 1 insofern eine Einsc...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.5.1.2 Erziehungsgefährdung bedeutet Mangellage

Rz. 60 Ob eine Mangellage vorliegt, bemisst sich daran, ob die Erziehung durch die Eltern dem Kindeswohl entspricht. Eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung ist dann nicht gewährleistet und eine entsprechende Mangellage daher dann gegeben, wenn mit Blick auf das Erziehungsziel eine Fehlentwicklung bzw. ein Rückstand oder ein Stillstand der Persönlichkeitsentwicklung des ...mehr

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Versicherungspflicht (Pfleg... / 1 Pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung

Pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung sind alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Das sind Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, es sei denn, dass es sich um eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung handelt. Für die Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III bleibt die Mitgliedschaft als Versicherun...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.2 Sperrwirkung des § 35 Abs. 3 SGB I nach Abs. 2

Rz. 47 Nach § 35 Abs. 3 SGB I besteht keine Auskunftspflicht, keine Zeugnispflicht und keine Pflicht zur Vorlegung oder Auslieferung von Schriftstücken, nicht automatisierten Dateien und automatisiert erhobenen, verarbeiteten oder genutzten Sozialdaten, soweit eine Übermittlung nicht zulässig ist. Abs. 2 ordnet an, dass im Falle einer fehlenden Weitergabebefugnis nach Abs. 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 5 Statistik

Rz. 150 Die Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. haben erhebliche praktische Bedeutung. Im Jahr 2018 sind mehr als eine Million Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. durchgeführt worden (Beckmann/Berneiser, ZKJ 2021, 4, 8 unter Bezugnahme auf den ASD-Report 2020, 1). Ein möglicher Anstieg von Kinderschutzfällen durch die Corona-Pandemie war 2021 noch nicht abschließend zu bea...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 1.4 Korrespondierende und ergänzende Regelungen

Rz. 12 Aufgrund seiner spezifischen Funktion als Türöffner in das jugendhilferechtliche Sozialdatenschutzregime fehlt es im SGB X an einer korrespondierenden Regelung. Rz. 13 Ergänzende Regelungen finden sich in den in § 61 SGB VIII ausdrücklich in Bezug genommenen Regelungen; also in § 35 SGB I (Sozialgeheimnis), den §§ 67 bis 85a SGB X (also den Vorschriften aus dem Zweiten...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 1.3 Normzweck

Rz. 8 Vorrangiges Ziel des detaillierten Regelungswerks ist die Kostendämpfung bei den Ausgaben in der Jugendhilfe, insbesondere im Bereich der stationären und teilstationären Leistungen. Außerdem dient der Abschluss prospektiver – also auf die Zukunft gerichteter – Entgeltvereinbarungen auf der Grundlage von Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen der Transparenz...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich – persönliche und erzieherische Hilfen

Rz. 12 Der sachliche Anwendungsbereich der Vorschrift erstreckt sich allein auf die persönlichen und erzieherischen Hilfen. Dies ist ein Oberbegriff für eine Vielzahl von Unterstützungsleistungen, die von der Kinder- und Jugendhilfe für Kinder, Jugendliche und Familien angeboten werden, wenn eine kindgerechte Erziehung i. S. d. § 27 SGB VIII nicht gewährleistet ist. Der Begr...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 10 Bezugsnormen sind die §§ 78b bis 78g, für die § 78a den sachlichen Anwendungsbereich bestimmt. Rz. 11 Ansonsten finden sich korrespondierende Regelungen bei den in § 78a Abs. 1 genannten Leistungen, also in § 13 Abs. 3, § 19, § 21 Satz 2, bei den ausdrücklich aufgeführten Hilfen zur Erziehung (§§ 32, 34, 35, 27), bei der Eingliederungshilfe nach § 35a Abs. 2 Nr. 2 2. A...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.2 Normadressaten

Rz. 13 Adressat der Vorschrift ist nach deren Wortlaut unmittelbar der "Mitarbeiter eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe". Im Hinblick darauf, dass es sich um "anvertraute" Daten handeln muss, ist dieser personale Bezug, und nicht etwa die Adressierung an den Rechtsträger oder die Jugendbehörde, in diesem Zusammenhang auch als zutreffend anzusehen. Rz. 14 Mittelbar ist ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1 Voraussetzungen der Entgeltübernahme (Abs. 1)

Rz. 6 Wird die Leistung ganz oder teilweise in einer Einrichtung erbracht, so ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme des Entgelts gegenüber dem Leistungsberechtigten verpflichtet, wenn mit dem Träger der Einrichtung oder seinem Verband eine Vereinbarung abgeschlossen wurde, die den Anforderungen nach Nr. 1 bis 3 und den Anforderungen nach § 79a Satz 2 ents...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2.5 Konsequenzen der Weigerung der Mitwirkung

Rz. 73 Der Leistungsberechtigte hat zur Bestimmung dieser Grundelemente bei der Aufstellung des Hilfeplans ein Mitwirkungsrecht; hier wirkt der Leistungsempfänger gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 aktiv und gleichberechtigt (vgl. stellv.: VG Würzburg, Urteil v. 22.9.2022, W 3 K 21.1637, Rz. 117) mit – er kooperiert mit dem Träger der Jugendhilfe. Mitwirkungsberechtigt ist grundsätzli...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.1.1 Untersuchung der Regelungen §§ 10, 10b nach Satz 1

Rz. 12 Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) begleitet und untersucht die zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen für die Einführung der Verfahrenslosen i. S. d. § 10b (ab 1.1.2024) und zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen für die konkrete Ausgestaltung des Bundesgesetzes nach § 10 Abs. 3 Satz 4 (ab 1.1.2028). Verfahrenslotsen sind seit dem 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.2.4 Hilfe zur Erziehung nach Nr. 4

Rz. 24 Nach Nr. 4 sind vom Anwendungsreich bestimmte Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. erfasst; ursprünglich erfasste der Tatbestand nur die Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 (Buchst. a), in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform nach § 34 (Buchst. b) und in intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung nach § 35, sofern sie außerhalb der eige...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 1.7 Betanet und Rechtsgutachten des DIJuF

Rz. 20 Weitergehende zusammenfassende Hinweise zu den einzelnen Hilfearten finden sich unter www.betanet.de , dem größten Portal für psychosoziale und sozialrechtliche Informationen im Gesundheitswesen. Rz. 21 Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) (https://dijuf.de) gibt darüber hinaus Informationen und erstellt Gutachten zu aktuellen Fragen der Hilfe...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.8 Verhältnis zum Haushalts- und Vergaberecht

Rz. 31 Da mit dem Abschluss der Vereinbarung nach § 78b, wie oben gezeigt, weder ein Anspruch des Einrichtungsträgers noch des Jugendamtes auf "Belegung" verbunden ist und das Betriebsrisiko beim Einrichtungsträger verbleibt, liegt kein Beschaffungsvorgang im haushaltsrechtlichen Sinne vor. Es hat daher weder eine Ausschreibung i. S. d. § 55 BHO noch ein förmliches Vergabeve...mehr

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Jung, SGB VIII § 107 Überga... / 2.3.2 Zusammenarbeitsgebot (§ 81 Nr. 1)

Rz. 19 Weiterhin blieb auch § 81 Nr. 1 (i. d. F. vom 3.6.2021, gültig bis 31.12.2023) noch übergangsrechtlich anwendbar. Das Gebot der Zusammenarbeit der Träger der öffentlichen Jugendhilfe unter anderem mit den Trägern von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz blieb im Hinblick auf den Personenkreis, der noch Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz i. V. m. dem ...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.4 Praxishinweise

Rz. 55 § 61 ff. verschafft einem Zeugen mit Blick auf § 203 StGB und § 85 Abs. 2 SGB X trotz erteilter Aussagegenehmigung (§ 376 ZPO) wegen der von dem Antragsteller verweigerten Entbindung von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit (§ 385 Abs. 2 ZPO) gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO bzw. gemäß § 384 Nr. 2 ZPO grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht (Saarländisches OLG, Besc...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 4 Praxishinweise

Rz. 139 Zahlungen eines Landkreises an eine Sozialpädagogin für eine sozialpädagogische nachmittägliche Betreuung sind nicht gemäß § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei, weil solche Geldleistungen nicht als uneigennützig gewährte Unterstützungsleistungen anzusehen sind (Niedersächs. FG, Urteil v. 14.4.2020, 9 K 21/19). Rz. 140 Zahlungen des Jugendamts für die Vollzeitbetreuung von Kinde...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 1.3 Normzweck

Rz. 9 Der Datenschutz im allgemeinen und damit auch der jugendhilferechtliche Sozialdatenschutz wird dabei determiniert durch das zentrale Grundsatzurteil des BVerfG, dem Volkszählungsurteil (Mikrozensus; BVerfG, Urteil v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83). Damit wurde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in den Verfassungsrang erhoben und als Grundrecht gefestigt. Es rege...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 1.5 Korrespondierende und ergänzende Regelungen

Rz. 16 Eine weitere Vorschrift zur Jugendhilfeplanung findet sich in § 80 SGB VIII , der aber im Gegensatz zur individuellen Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII die Träger öffentlicher Jugendhilfe verpflichtet, ihrer Gewährleistungsverpflichtung gemäß § 79 SGB VIII nachzukommen. Rz. 17 Weiter sind die Leistungen der Erziehungshilfe nach §§ 27 ff. SGB VIII zu beachten, auf die sich...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.6 Vereinbarungen über die Erbringung von Auslandsmaßnahmen nach Abs. 2 Satz 2

Rz. 28 Vereinbarungen über die Erbringung von Auslandsmaßnahmen dürfen nur mit solchen Trägern abgeschlossen werden, die weitere Voraussetzungen erfüllen. Die Regelung wurde ursprünglich durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 1.10.2005 in einem neuen Abs. 2 Satz 2 angefügt (vgl. BR-Drs. 444/05 S. 12). Du...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.6.1 Leistungs- und Entgeltvereinbarung

Rz. 16 Die Inhalte der Leistungs- und der Entgeltvereinbarung bestimmt das Gesetz im Einzelnen in § 78c , auf dessen Kommentierung insoweit verwiesen wird. Bezüglich der Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung ist § 78b Abs. 1 Nr. 3 die alleinige Rechtsgrundlage. Im sog. jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnis zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungserbringer...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.5.1 Übermittlungsbefugnis (Satz 1)

Rz. 35 Satz 1 erweitert die in § 64 SGB VIII geregelten Befugnisse zur Verarbeitung von Sozialdaten (BR-Drs. 368/24 S. 59 = BT-Drs. 20/13183 S. 57). Rz. 36 Um die Aufgabe in § 79a Abs. 2 SGB VIII sicherzustellen, dürfen nach Abs. 2c Satz 1 in Abweichung von Abs. 1 Sozialdaten übermittelt und verarbeitet werden, wenn dies zur Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Analysen...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.2 Verhältnis zum allgemeinen Verwaltungsverfahren

Rz. 48 Für den Träger der öffentlichen Jugendhilfe gelten gemäß § 1 SGB X zusätzlich die Bestimmungen über das Verwaltungsverfahren nach §§ 8 ff. SGB X . Hilfeplanungsverfahren und Verwaltungsverfahren laufen nebeneinander und weisen Überschneidungen auf (im Einzelnen: Stähr, in: Hauck/Noftz, Stand: 06/2009, § 36 SGB VIII, Rz. 72); in diesem Falle sind die Regeln des Hilfepla...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.4 Verhältnis zu § 74

Rz. 39 Umstritten ist unter dem missverständlichen Schlagwort der "Mischfinanzierung", ob neben der Entgeltvereinbarung nach §§ 78a f. zusätzliche Subventionen nach § 74 zulässig sind. Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus § 78c Abs. 2 Satz 2, denn danach setzt das Gesetz voraus, dass § 74 von § 78a unberührt bleibt (vgl. BT-Drs. 13/10330 S. 17, BT-Drs. 11/100030/1998)...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 1.3 Jugendhilfeplan und seine Entwicklung

Rz. 11 Das alte Recht im noch bis zum 31.12.1990 geltenden Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) kannte keine Jugendhilfeplanung. Das JWG verfolgte einen ordnungsbehördlichen und eher polizeirechtlichen Ansatz mit einer stärker kontrollierenden Ausrichtung. Rz. 12 Der Gesetzgeber hat hierzu ausdrücklich in den Gesetzesmotiven ausgeführt (BT-Drucks 11/5948, S. 73): Zitat Die Vorschrift e...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.4.5 Adoptionsvermittlung in der DDR nach Nr. 6

Rz. 30 Die durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 eingefügte Regelung entspricht der ebenfalls durch das KJSG eingefügten Regelung in § 64 Abs. 2b und regelt die Befugnis zur Weitergabe und Übermittlung anvertrauter Sozialdaten, soweit dies für die Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Vorhaben zur Erforschung möglicher politisch motivier...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.10 Fehlende Vereinbarung nach Abs. 1 (Abs. 3)

Rz. 33 Nur unter den engen Voraussetzungen des Abs. 3 kann für die Übernahme des Entgelts vom Bestehen einer Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung abgesehen werden. Nach Sinn und Zweck ist diese Bestimmung dabei eng auszulegen, damit sie nicht zum "Schlupfloch" für Träger von Einrichtungen wird, die sich einem Abschluss von Vereinbarungen entziehen wolle...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.5 Eigene Elternschaft des Kindes oder des Jugendlichen nach Abs. 4

Rz. 127 Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe – KICK (vgl. Rz. 1) – hat den neuen Abs. 4 geschaffen. Diese Vorschrift stellt klar, dass Hilfe zur Erziehung auch dann in Betracht kommt, wenn ein junges Mädchen, das selbst Leistungsempfängerin einer Hilfe zur Erziehung ist, Mutter eines Kindes wird. Ausgelöst wird dieser Anspruch allein durch die Geburt ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.3 Öffnungsklausel; Erweiterungstatbestand Verhältnis zum Landesrecht und § 77 – Abs. 2

Rz. 34 Abs. 2 gibt den Ländern die Möglichkeit, durch landesrechtliche Regelung den Katalog des Abs. 1 zu ergänzen. Rz. 35 § 78a Abs. 2 eröffnet damit den Ländern die Möglichkeit, weitere Leistungen, die über die bundesrechtlichen Vorgaben des § 78a Abs. 1 mit seiner Begrenzung auf teilstationäre und stationäre Leistungen hinausgehen, in den Anwendungsbereich einzubeziehen. D...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.1.1 Personensorgeberechtigte

Rz. 23 Anspruchsinhaber der Hilfe ist nach Abs. 1 ausdrücklich der Personensorgeberechtigte; also der Inhaber der Personensorge über das Kind (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 15.1.2020, 12 E 656/19). Anspruch auf Pflegegeld kann daher auch die Pflegemutter haben, wenn sie im Pflegezeitraum personensorgeberechtigt für das Pflegekind war (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlu...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 6 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 155 Keine Zuordnungspflicht zu einem vorrangig gesetzlichen Leistungstypus oder dem offenen Leistungsspielraum des § 27 Abs. 2 SGB VIII: BVerwG, Beschluss v. 26.6.2025, 5 B 8.24, Rz. 6; vorgehend: VG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.2.2024, 12 S 3605/21. Zum rechtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung, welche Hilfeform im Einzelfall ...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.4.1 Wissenschaftliche Vorhaben nach Satz 1

Rz. 14 Die durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 eingefügte Regelung in Abs. 2b regelt die Befugnis der Jugendhilfeträger, Sozialdaten zu übermitteln und zu nutzen, soweit dies für die Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Vorhaben zur Erforschung möglicher politisch motivierter Adoptionsvermittlung in der DDR erforderlich ist (vgl. inso...mehr