Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 62 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit dem 10.6.2021 in Kraft. Eine entsprechende Regelung bestand im Jugendwohlfahrtsgesetz nicht. Änderungen erfuhr die mit dem SGB VIII eingefügte Vorschrift durch das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (B...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 3 Literatur

Rz. 31 Achterfeld/Knörzer/Seltmann, Leaving Care und die Neuerungen im KJSG – Hilfe für junge Volljährige, Kostenbeteiligung, Coming-Back, Übergangsplanung und Nachbetreuung, JAmt 2021 S. 298; Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Boetticher, Inklusion und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 22 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 8.9.2021, 12 B 1207/21: Zur Anspruchsinhaberschaft eines Anspruchs auf Beratung und Unterstützung nach § 37a Satz 1 (hier allein die Pflegeeltern). Rz. 23 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; DIJuF-Rechtsgutachten v. 13.11.2015, J 4.510 LS, Kinder- und Jugendhilfere...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.3.4 Beteiligung des örtlich zuständigen Trägers nach Satz 4

Rz. 46 Satz 4 schließlich räumt dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Bereich die Pflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, ein Recht auf Beteiligung bei der Auswahl dieser Pflegeperson ein. Rz. 47 Die Regelung ist als Soll-Vorschrift ausgestaltet, sodass das Beteiligungsrecht nur in Ausnahmefällen verweigert werden kann. Rz. 48 Sinn der Regelung i...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.5 Kostenbeitrag

Rz. 18 Ein Kostenbeitrag für die Erziehungsberatung kann bei Kindern, Jugendlichen, Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten nicht gefordert werden. Dies folgt aus der abschließenden und erschöpfenden Aufzählung des § 91 Abs. 1. Nur bei den dort genannten Leistungen ist ein Kostenbeitrag möglich, sofern die übrigen Voraussetzungen der §§ 92 bis 94 vorliegen. Erziehungsbera...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 67 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; DIJuF-Rechtsgutachten v. 1.2.2022, SN_2022_0058 Af – Rechtsfragen im Kontext des Umzugs einer Pflegefamilie ins (europäische) Ausland, JAmt 2022 S...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 3 Literatur

Rz. 34 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; Faltermeier/Stork/Wiesner, Eltern und Ombudsstellen – Allianzen für Kinder, ZKJ 2022 S. 392; Ivanits, Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz aus der...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.1.2 Nicht gewährleistet – neue Rechtslage ab 10.6.2021

Rz. 19 Der Gesetzgeber hat den Begriff der Notwendigkeit durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 gestrichen und ersetzt durch den Begriff nicht gewährleistet. Danach ist nunmehr ab dem 10.6.2021 die Hilfe (bereits) zu gewähren, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverant...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 66 Bay VGH, Beschluss v. 18.11.2020, 12 ZB 20.152: Zum gesetzlich vorgeschriebenen Gebot der Zusammenarbeit; OVG Schleswig-Holstein, Urteil v. 15.2.2018, 3 LB 19/15: Zur Kostenerstattung gemäß § 89a SGB VIII bei Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Sinne von § 37 Abs. 2 SGB VIII; BGH, Urteil v. 21.10.2004, III ZR 254/03: Zum pflichtwidrig unterbliebenen "Antrittsbesu...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.1.4 Hilfeartentscheidung unter Berücksichtigung von Aufgaben und Methodik

Rz. 8 Erziehungsberatung soll für spezielle Problembereiche gewährt werden. Im Zuge der Doppelfunktion der Eignung und Notwendigkeit der Hilfe zur Erziehung auch bei der Auswahl der richtigen Hilfeart sind darüber hinaus im Besonderen auch die Funktion der Erziehungsberatung nach § 28 Satz 1 zu berücksichtigten. Die Vorschrift benennt hier einen Aufgabenkatalog, der wie bei ...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Sicherstellung des Unterhalts von Kindern und Jugendlichen, die außerhalb ihres Elternhauses Hilfe zur Erziehung erhalten – das sog. Pflegegeld. Damit soll vermieden werden, dass sich der Leistungsberechtigte zur Deckung des Lebensunterhalts an das Sozialamt wenden muss ( Stähr, Hauck/Noftz, Stand: 06/2021, Werkstand: 2023, § 39 SGB VIII, Rz. 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift umschreibt die Rahmenbedingungen der Beratungsdienste und Einrichtungen, welche meistens "Erziehungsberatung" genannt werden. Die Vorschrift hat damit insbesondere die Funktion der Aufgabenumschreibung der Beratungsdienste und Einrichtungen, die herkömmlich als "Erziehungsberatung", inzwischen aber meist als Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und E...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 § 35 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung wurde gegenüber der früheren Rechtslage als eigenständiger neuer Hilfstypus ausgestaltet. Die Hilfe war jedoch auch bereits nach § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 JWG möglich. Sie hat sich aus speziellen Diensten entwickelt, welche H...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.2 Multidisziplinäre Besetzung und Zusammenwirkungsgebot Fachkräfte (Satz 2)

Rz. 13 Der Gesetzgeber macht in Satz 2 der Vorschrift auch Vorgaben an die Fachlichkeit und die Methodik der Hilfeleistung macht. Bei der Hilfeberatung sollen verschiedene Fachkräfte aus unterschiedlichen Fachrichtungen zusammenwirken. Dieses Zusammenwirkungsgebot hat der Gesetzgeber insbesondere auch bei der Hilfeplanerstellung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 normiert. Die Verpflic...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sinn des § 41 ist eine von der Hilfe zur Erziehung nach § 27 losgelöste eigenständige Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung i. S. d. Hilfe zur eigenverantwortlichen Lebensführung für junge Volljährige. In der Literatur hat sich der teilweise der griffige Begriff der Fortsetzungshilfe etabliert (Winkler, in: BeckOK, SGB VIII, Stand: 1.12.2022, § 41 Rz. 23). Hat die Jugen...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.7 Pauschalbeträge nach Abs. 5 Satz 1 und Satz 2

Rz. 34 § 39 Abs. 5 Satz 1 sieht vor, dass die Festsetzung der Pauschalbeträge für die laufenden Leistungen zum Unterhalt – die pauschalierten Pflegegelder – durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden erfolgen soll (i. d. R. das Landesjugendamt oder die Landesjugendbehörde). Soweit diese Pauschalbeträge einen Kostenaufwand des notwendigen Unterhalts nicht abdecken, sind ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.1 Ungeschriebene Voraussetzung – geboten, geeignet und erforderlich

Rz. 26 Im Hinblick darauf, dass der Hilfesuchende bei einer Selbstbeschaffung der Maßnahme nicht besser gestellt sein kann, als bei der regulären Beschaffung im Hilfeplanverfahren, ist auch im Rahmen des § 36a Abs. 3 Satz 1 erforderlich, dass die Hilfe gerade in der gewählten Einrichtung ohne eine Vereinbarung nach § 78 b geboten ist (VG München, Urteil v. 25.2.2008, M 18 K ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.3.2.1 Wunsch- und Wahlrecht

Rz. 35 Das Wunsch- und Wahlrecht ergänzt das Beteiligungsrecht nach Satz 1 und steht insoweit gleichberechtigt neben diesem. Rz. 35a Gemäß § 37c Abs. 3 Satz 2 steht den Leistungsberechtigten das Recht zu, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Das Wunsch- und Wahlrecht steht daher den mat...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 2.3.1 Überprüfungsrecht des Jugendamtes nach Satz 1

Rz. 28 Abs. 3 Satz 1 regelt, dass das Jugendamt den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort und Stelle überprüfen soll, ob die Pflegeperson eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Erziehung gewährleistet und gibt damit ausschließlich dem Jugendamt ein Recht zur Überprüfung an Ort und Stelle an die Hand, um so die Erziehung durch die Pflegeperson...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.1.6 Methodik

Rz. 16 Die Hilfe findet außerhalb der Familie statt. Der Jugendliche wird für eine ISE-Betreuung i. d. R. aus der Familie herausgenommen und lebt für eine längere Zeit alleine oder in einer Jugend-Wohngemeinschaft. Der Ausgangspunkt der Hilfe lautet für die Fachkraft häufig, mit besonders gefährdeten, Hilfen gegenüber nur wenig offenen Jugendlichen konfrontiert zu sein. Dies...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 § 32 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 32 SGB VIII durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Dieser Hilfetypus war im früheren JWG nicht bekannt. Erziehungshilfe in einer Tagesgruppe wurde zunächst...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.1.1 Notwendigkeit – alte Rechtslage bis 9.6.2021

Rz. 11 Bis zum 9.6.2021 galt der Begriff der Notwendigkeit. Rz. 12 Aufgrund der Eigenständigkeit des Anspruchs knüpft die Gewährung der Volljährigkeitshilfe nicht an einen wie auch immer gearteten Erziehungsbedarf an. Notwendig, aber auch ausreichend als Voraussetzung für die Förderung nach § 41 Abs. 1 Satz 1 ist, dass die Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vorgängervorschrift zu Abs. 3 ist § 36 Abs. 1 Sätze 3 und 4 in seiner bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung, der eine Konkretisierung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 5 enthielt (vgl. BR-Drs. 5/21, S. 89 = BT-Drs. 19/26107, S. 91; die Regelungen stellen eine Konkretisierung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 5 dar). Vorgängervorschrift zu Abs. 4 ist § 37 Abs. 2a in seiner...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.4.1 Wissenschaftliche Vorhaben nach Satz 1

Rz. 14 Die durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 eingefügte Regelung in Abs. 2b regelt die Befugnis der Jugendhilfeträger, Sozialdaten zu übermitteln und zu nutzen, soweit dies für die Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Vorhaben zur Erforschung möglicher politisch motivierter Adoptionsvermittlung in der DDR erforderlich ist (vgl. inso...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.1.5 Umfang der Leistungserbringung

Rz. 10 Die Vorschrift stellt klar, dass Hilfe nicht nur präventiv und rein informatorisch erfolgen darf, denn es ist auf eine Klärung und Bewältigung hinzuarbeiten. Ausdrücklich sind die zugrunde liegenden Ursachen einzubeziehen. Hieraus ist zu folgern, dass nach Festlegung und Eingrenzung des Problems und damit des Hilfebedarfs ein konkretes Hilfsangebot zu entwickeln und u...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.5 Einmalige Beihilfen nach Abs. 3

Rz. 13 Neben den laufenden Leistungen nach § 39 Abs. 2 können auch einmalige Leistungen in Form von Beihilfen oder Zuschüssen nach Abs. 3 gewährt werden. Eine terminologische Differenzierung der Begriffe liegt darin begründet, dass die Beihilfe einmalig für besondere Anlässe zu zahlen ist, der Zuschuss hingegen einen Teil der laufenden Leistungen darstellt. Bei einer einmali...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vorgängervorschrift zu Abs. 3 ist insoweit § 37 Abs. 3 in seiner bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung, der von seiner Struktur und dem Inhalt weitgehend identisch ist mit § 37b Abs. 3 (BR-Drs. 5/21 S. 88 = BT-Drs. 19/26107 S. 91). Im Übrigen bestehen keine Vorgängervorschriften. Rz. 3 Struktur der Vorschrift: Abs. 1 Satz 1 verpflichtet das Jugendamt für die Dauer des Pfle...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.2.2 Beginn der Übergangs- und Teilhabeplanung nach Satz 2

Rz. 22 Nach Satz 2 ist die Teilhabeplanung frühzeitig, i. d. R. ein Jahr vor dem voraussichtlichen Zuständigkeitswechsel, vom Träger der Jugendhilfe einzuleiten. Als Zeitpunkt für Einleitung der Teilhabeplanung war ursprünglich 6 Monate vor dem voraussichtlichen Zuständigkeitswechsel vorgesehen (BR-Drs. 5/21 S. 9 = BT-Drs. 19/26107 S. 20) und ist auf Beschlussempfehlung und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.1.1 Grundsatz nach Satz 1

Rz. 10 Satz 1 verpflichtet den Jugendhilfeträger bei der Aufstellung und Überprüfung des Hilfeplans im Sinne von § 36 Abs. 2 Satz 2 bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie prozesshaft auch die Perspektive der Hilfe zu klären. Rz. 11 Bei den Hilfen außerhalb der Familie handelt es sich um solche nach §§ 33, 34, 35 und 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 und bei Volljährigen i. V. m...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 2.3 Sicherstellung der ortsnahen Beratung und Unterstützung nach Satz 3

Rz. 14 Lebt das Kind oder der Jugendliche bei einer Pflegeperson außerhalb des Bereichs des zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, so sind ortsnahe Beratung und Unterstützung sicherzustellen. Durch Satz 3 soll das Jugendamt die erforderliche Beratung und Unterstützung auch dann ortsnah sicherstellen, wenn sich das Kind weit entfernt vom Wohnort der Eltern bei der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.5 Erarbeitung der Lebensperspektive in der Pflegefamilie nach Satz 3

Rz. 31 Nach Satz 3 (ursprünglich in der noch bis 9.6.2021 geltenden Fassung in Satz 4 geregelt; durch Art. 1 Nr. 30 des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021, BGBl. I S. 1444, mit Wirkung zum 10.6.2021 wurde durch den Entfall von Satz 3 der Abs. 1 insoweit neu nummeriert) soll zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 41 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Durch das 1. SGB VIII-ÄndG i. d. F. v. 16.2.1993, gültig ab 1.4.1993 hat der Gesetzgeber die Beratungsmöglichkeit in Abs. 3 von einer Kann- in eine Sollvorschrift gewandelt u...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Vorgängervorschriften finden sich verstreut und vereinzelt im SGB VIII, so ist § 27 Abs. 2 Satz 3 a. F. (bis zum 9.6.2021) einschlägige Vorgängervorschrift zu Abs. 1 und greift insoweit allgemein die bislang schon dort geregelte Einschränkung der Hilfeerbringung im Ausland auf (BR-Drs. 5/21 S. 90 = BT-Drs. 19/26107 S. 92). § 36 Abs. 4 a. F. (bis zum 9.6.2021) ist einsc...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.1.5 Ziele

Rz. 14 Der Gesetzgeber geht aufgrund der besonderen milieubedingte Gefährdungslagen davon aus, dass den betroffenen Jugendlichen häufig nur noch durch eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) geholfen werden kann, wenn die Gesellschaft diese jungen Menschen nicht völlig aufgeben will (BT-Drs. 11/5948 S. 72). Als ausdrückliche Ziele benennt die Vorschrift daher...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.1 Gebot der Zusammenarbeit nach Satz 1 (alte Rechtslage)

Rz. 13 Nach § 37 Abs. 1 Satz 1 in der noch bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung soll bei Hilfen nach §§ 32 bis 34 und § 35a Abs. 2 Nr. 3 und 4 auf die Zusammenarbeit der Pflegeperson oder der in der Einrichtung für die Erziehung verantwortlichen Personen und den Eltern hingewirkt werden, wobei Ziel der Zusammenarbeit allein das Kindeswohl ist. Die Vorschrift stellt damit das G...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.5 Neben- und ehrenamtlich tätige Personen bei Trägern der freien Jugendhilfe und in Vereinen

Rz. 13 Abs. 4 nimmt diesen weiteren Personenkreis in den Blick. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe schließen, bei denen diese Personen tätig werden. Die Vorschrift schränkt diesen Personenkreis in mehrfacher Hinsicht ein. Die Vereinbarungen beziehen sich allein auf die Erbringung von Leistungen der Kinder- und...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.9 Vorrang der Jugendhilfe – § 10 Abs. 4 Satz 2

Rz. 46 Bei der Vorrangsregelung des § 10 Abs. 4 Satz 2 sind die vom Jugendhilfeträger als geeignet und notwendig festgestellten und auch erbrachten Leistungen in Form der Heimerziehung bzw. in sonstiger betreuter Wohnform nach § 34 keine Leistung, die nach dem SGB XII als Leistungen der Eingliederungshilfe für körperlich behinderte Menschen hätten erbracht werden können (LSG...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.4 Neben- und ehrenamtlich tätige Personen bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 12 Abs. 3 erweitert die Verpflichtung der öffentlichen Träger dahingehend, sicherzustellen, dass unter ihrer Verantwortung auch keine neben- und ehrenamtlich tätigen Personen zum Einsatz kommen, die rechtskräftig wegen einer der in Abs. 1 genannten Straftaten verurteilt sind. Ehrenamtliche Tätigkeit wird grundsätzlich unentgeltlich verrichtet; lediglich Auslagen werden e...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 4 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 36 ArbG Halberstadt, Urteil v. 3.3.2004, 5 Ca 1037/03: Zum Kündigungsrecht bei Personalanpassung an gesetzliche Personalschlüssel; BSG, Urteil v. 18.1.2011, B 2 U 15/10: Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz in Tageseinrichtungen gilt nur für Kinder i. S. d. § 7 Abs. 1, nicht hingegen für solche nach Abs. 2 der Vorschrift; BVerwG, Beschluss v. 4.8.2006, 5 B 52/06: Es läss...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 3 Literatur

Rz. 52 Achterfeld, Verpflichtung zur Asylantragstellung während der Inobhutnahme – "Neue" Herausforderungen für Jugendämter?, JAmt 2017 S. 349; Beckmann/Lohse/Katzenstein/Seltmann/Meysen, Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern und Möglichkeiten zur Einbeziehung des Jugendamts, JAmt 2019 S. 58; Beermann, Zivilrechtliche und öffentlich...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.3 Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten

Rz. 10 Nach Abs. 2 i. d. F. des BKiSchG, der Abs. 1 Satz 3 der vorherigen Fassung entspricht, soll durch freiwillige Vereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe sowie mit Vormundschaftsvereinen i. S. v. § 54 i. d. F. des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts erreicht werden, dass auch sie keine Mitarbeiter beschäftigen, die wegen eines der in...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 4 Literatur

Rz. 48 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; DIJuF-Rechtsgutachten v. 12.3.2021, SN_2021_0334 Gö – Unterbringung eines fünfjährigen Jungen, den eine Einrichtung nicht weiter betreuen will, JAmt 2021 S. 268; DIJuF-Rechts...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.7 Methodik und Datenschutz

Rz. 20 Als intensivste ambulante Hilfsform reicht die Sozialpädagogische Familienhilfe am weitesten in den "Binnenraum der Familie" hinein, wie es in der Regierungsbegründung treffend heißt (BT-Drs. 11/5948 S. 70; zum Begriff vgl. auch Stähr, in: Hauck/Noftz, Stand: 08/2015, Werkstand: 2023, § 31 SGB VIII Rz. 10). Die Motivation der Familienmitglieder und die Aushandlung akz...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 3 Literatur

Rz. 15 Bullmann, Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder auf das familiengerichtliche Verfahren, jM 2022 S. 184; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), Rechtsgutachten v. 3.7.2014, J1.320/J 5.220 Bm – Rechtliche Vorgaben bei Praktika in einer Kindertagespflegestelle, JAmt 2014 S. 382; dass., Rechtsgutachten v. 10.8.200...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 3 Literatur

Rz. 24 Bouhatta, Einwilligung in ärztliche Eingriffe während der Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, JAmt 2017 S. 16; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V., Rechtsgutachten v. 20.6.2022, SN_2022_0447 Ho – sorgerechtliche Befugnisse nach einer Inobhutnahme und Erforderlichkeit des Anordnens einer Vormundschaft für einen unbegleiteten mind...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen gehört neben der Heimerziehung (§ 34) zu den klassischen Hilfetypen der Jugendhilfe. In Vollzeitpflege werden Kinder und Jugendliche untergebracht, deren Hilfebedarf nicht mehr durch familienunterstützende Maßnahmen gedeckt werden kann, etwa den Einsatz einer sozialpädagogischen Familienhilfe oder andere ambulante H...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.2 Vorlage eines Führungszeugnisses

Rz. 6 Gemäß Satz 2 soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Einstellung und anschließend in regelmäßigen Abständen von seinen Mitarbeitern die Vorlage eines Führungszeugnisses abverlangen. Das vorzulegende erweiterte Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 BZRG wurde mit dem am 1.5.2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregiste...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wird durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 1.10.2005 völlig neu gefasst. Dabei werden die bisher in den §§ 42 und 43 geregelten vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen neu geordnet und in einer Norm kon...mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 2.3 Keine aufschiebende Wirkung (Abs. 3)

Rz. 11 Widerspruch und Klage gegen die Entscheidung des Jugendamtes, mit der die vorläufige Inobhutnahme nach § 42a oder die Inobhutnahme nach § 42 abgelehnt oder beendet wird, haben gemäß Abs. 3 Satz 1 keine aufschiebende Wirkung. Dies gilt vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des VerbaKJUVBG am 1.11.2015 an auch für bereits anhängige Widersprüche und Klagen. Nach der Gesetzesb...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.7 Maßnahmen im Rahmen des Strafvollzuges

Rz. 42 Hilfe zur Erziehung ist an mehreren Stellen mit dem Jugendstrafrecht verschränkt, welches ebenfalls grundsätzlich dem Erziehungsgedanken und der sozialen Förderung des Jugendlichen verpflichtet ist (vgl. auch die Komm. zu § 30). Es handelt sich hierbei noch um die Fortwirkung der früheren Fürsorgeerziehung. So kann ein Richter einem straffällig gewordenen Jugendlichen...mehr