Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe)

Zusammenfassung Begriff Das Kinder- und Jugendhilferecht kennt vielfältige Beratungsangebote: Beratung von Kindern oder Jugendlichen, die sich in einer Not oder Konfliktsituation befinden, Partnerschaft-, Scheidungs- und Trennungsberatung, Umgangsberatung sowie Erziehungsberatung. In der Beratung werden Probleme und Schwierigkeiten mit einer fachkundigen Person erörtert. Dabei bek...mehr

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Kinder- und Jugendhilfe (Au... / 2 Leistungen und Aufgaben

Die Grundziele der Jugendhilfe werden durch einzelne Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe näher ausgestaltet. 2.1 Leistungen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind: Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes[1], Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie[2], Angebote zur Förderung von Kindern in...mehr

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Träger der Jugendhilfe / 2 Zusammenarbeit der Träger

Für die Zusammenarbeit der Träger gelten folgende Grundsätze: die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe verpflichtet, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe achten die Selbstständigkeit der Träger der freien Jugendhilfe, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe haben einen Konkurrenzschutz gegenüb...mehr

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Kinder- und Jugendhilfe (Au... / 2.2 Aufgaben

Andere Aufgaben der Jugendhilfe sind[1]: Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Pflegeerlaubnis, Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung sowie die Erteilung nachträglicher Auflagen und die damit verbundenen Aufgaben, Tätigkeitsuntersagung, Mitwirkung in Verfahren vor den Famili...mehr

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Kinder- und Jugendhilfe (Au... / Zusammenfassung

Begriff Grundlegende Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen und Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und dazu beizutrag...mehr

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Träger der Jugendhilfe / 1.2 Öffentliche Träger

Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe sind die durch Landesrecht benannten überörtlichen und örtlichen Träger. Die Leistungsverpflichtungen des SGB VIII richten sich ausschließlich gegen die öffentlichen Träger der Jugendhilfe.mehr

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Träger der Jugendhilfe / Zusammenfassung

Begriff Die Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe erbringen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Wer Träger der Jugendhilfe ist, regelt § 3 SGB VIII. Dabei werden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Landesrecht nach § 69 SGB VIII bestimmt. Die Regelungen für die Anerkennung von freien Trägern f...mehr

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Kinder- und Jugendhilfe (Au... / 2.1 Leistungen

Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind: Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes[1], Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie[2], Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege[3], Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen[4], Hilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen...mehr

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Träger der Jugendhilfe / 1.1 Freie Träger

Freie Träger sind alle nicht öffentliche Organisationen, die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen. Dazu gehören Verbände der freien Wohlfahrtspflege, privatgewerbliche Träger, Elterninitiativen und andere Verbände und Vereine. Freie Träger bedürfen einer Anerkennung. Gesetzlich anerkannt sind Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und die Wohlfah...mehr

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Kinder- und Jugendhilfe (Au... / 1 Grundziele

Die Grundziele der Kinder- und Jugendhilfe sind[1] die Förderung junger Menschen (27. Lebensjahr noch nicht vollendet), die Vermeidung und der Abbau von Benachteiligungen, die Beratung und Unterstützung der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter (andere Personensorgeberechtigte, z. B. Vormund), der Schutz von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (14-18 Jahre) vor Gefahren...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.4 Erstattungspflicht eines anderen Sozialleistungsträgers

Der Träger einer anderen Sozialleistung als der Jugendhilfe ist zur Kostenerstattung verpflichtet, wenn das Jugendamt nur vorläufig Hilfe geleistet hat[1] als gemäߧ 10 SGB VIII nachrangig Verpflichteter Hilfe geleistet hat[2] Hilfe geleistet hat, obwohl es nicht zuständig war.[3]mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 1 Sinn der Kostenerstattung

Die Kostenerstattung zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ist ein finanzielles Regulativ, um Ungerechtigkeiten und Härten bei der Regelung der örtlichen Zuständigkeit ausgleichen zu können. Die Kostenerstattung zwischen dem örtlichen und dem überörtlichen Jugendhilfeträger kann man als vertikale, die zwischen örtlichen Jugendhilfeträgern als horizontale Kostener...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.3 Erstattungspflicht des Bundeslandes

Das Bundesland, zu dem das Jugendamt gehört, ist zur Kostenerstattung verpflichtet, wenn innerhalb eines Monats nach Einreise aus dem Ausland Jugendhilfe geleistet wurde und sich dabei die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts nach dem tatsächlichen Aufenthalt oder nach der Zuweisungsentscheidung der Landesbehörde[1] gerichtet hat.[2]mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / Zusammenfassung

Begriff Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden die Kosten erstattet, die ihm bei Erfüllung seiner Aufgaben entstanden sind. Kostenerstattung kann der Träger von einem anderen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder von einem anderen Sozialleistungsträger oder vom Bundesland verlangen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Kostenerstattung z...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / Zusammenfassung

Begriff Eingliederungshilfe ist die Hilfe eines Rehabilitationsträgers für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, um ihnen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Wird die Hilfe nicht wegen einer körperlichen oder geistigen, sondern wegen einer seelischen Behinderung benötigt, ist die Hilfe für Kinder und Jugendliche als Jugendhil...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 1 Not-/Konfliktlage

Kinder und Jugendliche haben in einer Not- und Konfliktlage einen Anspruch auf Beratung durch das Jugendamt. Die Beratung erfolgt ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, wenn die Beratung erforderlich ist und die Mitteilung an die Personensorgeberechtigten den Beratungszweck vereiteltn würde. Eine Not- und Konfliktlage besteht z. B. bei einer Gefahr für Leib und Leben od...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 2 Erstattungsfälle

2.1 Erstattungspflicht eines anderen örtlichen Trägers Ein anderes Jugendamt ist erstattungspflichtig, wenn die örtliche Zuständigkeit bei Vollzeitpflege wechselt[1] nach (endgültiger) Inobhutnahme [2] bei fortdauernder Leistungsverpflichtung[3] bei vorläufiger Leistungsverpflichtung[4] nach Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts in einer Einrichtung.[5] Die Erstattungspflicht g...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 4 Erziehungsberatung

4.1 Voraussetzungen Personensorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung in Form der Erziehungsberatung, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII vorliegen und die Erziehungsberatung im Hinblick auf die Kindesentwicklung geeignet und notwendig ist. Jungen Volljährigen soll Erziehungsberatung als Hilfe für die Pe...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 6 Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers

Anders als bei der Eingliederungshilfe nach SGB XII besteht in der Jugendhilfe eine einheitliche sachliche Zuständigkeit des örtlichen Trägers für ambulante, teil- und vollstationäre Hilfe.[1] Für die örtliche Zuständigkeit gilt § 86 SGB VIII. Danach ist das Jugendamt zuständig, in dessen Bereich die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Haben die Elternteile verschied...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 3 Hilfeformen

Die Hilfe wird ambulant, teilstationär oder stationär gewährt.[1] Ambulant sind alle Beratungs- und therapeutischen Leistungen. Teilstationär wird die Hilfe gewährt in Kindertageseinrichtungen oder bei Tagespflegepersonen, die bei entsprechender Qualifizierung Sonderpflegestellen genannt werden. Vollstationär ist die Hilfe, wenn sie in einer Einrichtung über Tag und Nacht od...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 5 Fristen

In der Jugendhilfe ist die Ausschlussfrist nach § 111 Satz 1 SGB X entsprechend anwendbar.[1] Das bedeutet, dass das Jugendamt spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des letzten Tages der Hilfegewährung den Erstattungsanspruch geltend machen muss. Wurde die Erstattung innerhalb dieser Ausschlussfrist geltend gemacht, ist zusätzlich die Verjährung nach § 113 SGB X zu ...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 4.1 Voraussetzungen

Personensorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung in Form der Erziehungsberatung, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII vorliegen und die Erziehungsberatung im Hinblick auf die Kindesentwicklung geeignet und notwendig ist. Jungen Volljährigen soll Erziehungsberatung als Hilfe für die Persönlichkeitsentwic...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 2.2 Beeinträchtigung der Teilhabe

Die Teilhabebeeinträchtigung am Leben in der Gesellschaft ist in den 3 Bereichen Familie/Verwandtschaft, Kindergarten/Schule/Beruf, Freundeskreis/Freizeit festzustellen, wobei sich die Beeinträchtigung nicht auf alle 3 Bereiche erstrecken muss. Es gilt hier der Untersuchungsgrundsatz nach § 20 SGB X. Diese Feststellung ist von den sozialpädagogischen Fachkräften des Jugendamts z...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.2 Erstattungspflicht eines überörtlichen Trägers

Das Landesjugendamt ist dem Jugendamt gegenüber zur Kostenerstattung verpflichtet, wenn sich die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts nach dem tatsächlichen Aufenthalt gerichtet hat[1] in Fällen der Kostenerstattungspflicht eines örtlichen Trägers ein solcher nicht vorhanden ist.[2]mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 6 Zinsen

Verzugszinsen können nicht verlangt werden.[1] Prozesszinsen können ab Rechtshängigkeit mit 5 % über dem Basiszinssatz geltend gemacht werden.[2]mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 4.2 Ort

Die Erziehungsberatung kann von jeder anerkannten Beratungsstelle und jedem -dienst erbracht werden. Sie unterliegt keiner Form, daher ist sie z. B. auch via Chat oder E-Mail möglich.mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 3.1 Unterstützung im Umgangsrecht

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt im Umgangsrecht. Hier wird das Kind in der Regel darin gestärkt, mit den Umgangsberechtigten (Eltern, Großeltern, Geschwistern) den Kontakt zu pflegen, wenn es seinem Wohl entspricht.mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 4.4 Kosten

Für den Ratsuchenden, der Erziehungsberatung in Anspruch nimmt, fallen keine Kosten an.[1]mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 5 Zuständigkeitsklärung

Da für die Rehabilitationsleistungen mehrere Rehabilitationsträger zuständig sind[1], muss die Zuständigkeit oftmals erst geklärt werden. Die Frist dafür setzt § 14 SGB IX.[2]mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 7 Kostenbeteiligung

Eine Kostenbeteiligung erfolgt, wenn Leistungen voll- oder teilstationär erbracht werden.[1] Für ambulante Hilfen können Eltern und Kind nicht herangezogen werden. Die Hilfe kann nicht allein mit dem Hinweis auf die Einkommenssituation verweigert werden.[2]mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 3.2 Beratung junger Volljähriger

Jungen Volljährigen (bis 21 Jahren) wird ein Beratungsanspruch bei der Geltendmachung ihrer Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüche gewährt. Die Beratung erfolgt durch das zuständige Jugendamt.mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 4.3 Inhalt

Die Erziehungsberatung hilft individuelle und familienbezogene Probleme zu klären, die zugrunde liegenden Faktoren z. B. Arbeitslosigkeit oder Sucht zu bewältigen, bei der Lösung von Erziehungsfragen und bei Trennung und Scheidung.mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 2 Seelische Behinderung

Der Begriff der seelischen Behinderung ist zweigliedrig. Es ist einmal ein Abweichen vom für das Lebensalter typischen Zustand, der mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauert. Zum anderen ist eine dadurch verursachte und ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gefordert. 2.1 Abweichung vom ...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 4 Leistungsumfang

Für den Leistungsumfang verweist § 35a Abs. 3 SGB VIII bis zum 31.12.2019 auf § 54 SGB XII. Seit 1.1.2020 gilt das SGB IX mit Teil 2 für den Umfang der Eingliederungshilfe. Für junge Menschen sind die dort aufgeführten Hilfen zu einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung am wichtigsten. Dazu kann eine Internatsunterbringung ebenso gehören, wie der Besuch einer bestimmten...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 4 Erstattungsfähige Kosten

Erstattungsfähig sind die Nettoausgaben, also die Bruttoausgaben nach Abzug der jeweiligen Einnahmen. Erstattet werden nur die Sachkosten der Hilfegewährung, also nicht die Verwaltungskosten.[1] Sachkosten sind alle Kosten, die einer individuellen Hilfemaßnahme zugeordnet werden können. Verwaltungskosten sind die allgemeinen Kosten der Bedarfsverwaltung. Auch Auslagen sind zu...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 2 Partnerschaft/Scheidung/Trennung

Mütter und Väter, die für ihr Kind tatsächlich sorgen, haben einen Anspruch auf Beratung in Partnerschaftskonflikten durch das Jugendamt. Die Beratung verfolgt den Zweck: ein partnerschaftliches Leben in der Familie aufzubauen, Konflikte und Krisen zu bewältigen und wenn sich die Eltern trennen oder scheiden lassen, günstige Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder Jugendl...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 1 Anspruchsberechtigte

Auf die Eingliederungshilfe besteht ein Rechtsanspruch. Ermessen ist nicht gegeben. Liegt eine seelische Behinderung vor, muss das Jugendamt die Leistung gewähren. Das Kind oder der Jugendliche ist selbst anspruchsberechtigt im Gegensatz zur Hilfe zur Erziehung, bei der der Personensorgeberechtigte den Rechtsanspruch hat. Wird der Rechtsanspruch geltend gemacht, werden die Ki...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 2.1 Abweichung vom alterstypischen Zustand

Das Abweichen von der seelischen Gesundheit ist auf der Grundlage der ICD-10-GM festzustellen. Für diese Feststellung ist die fallzuständige Fachkraft verantwortlich. Sie hat dabei die Stellungnahme der in § 35a Abs. 1a Satz 1 Nrn. 1 bis 3 SGB VIII aufgeführten Fachleute einzuholen, also eines Arztes für Kinderpsychiatrie oder eines Kinderpsychotherapeuten oder Arztes bzw. ein...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.1 Erstattungspflicht eines anderen örtlichen Trägers

Ein anderes Jugendamt ist erstattungspflichtig, wenn die örtliche Zuständigkeit bei Vollzeitpflege wechselt[1] nach (endgültiger) Inobhutnahme [2] bei fortdauernder Leistungsverpflichtung[3] bei vorläufiger Leistungsverpflichtung[4] nach Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts in einer Einrichtung.[5] Die Erstattungspflicht gilt nicht, wenn sich die Zuständigkeit des Jugendamts ...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 8 Durchsetzung des Erstattungsanspruchs

Kostenerstattung kann nicht mit einem Verwaltungsakt geltend gemacht werden, da sich die Leistungsträger nicht in einem Über-/Unterordnungsverhältnis zueinander befinden. Vielmehr wird sie durch Willenserklärung als schlichtes hoheitliches Verwaltungshandeln gefordert und mit der allgemeinen Leistungsklage[1] gerichtlich durchgesetzt. Das bloße Anmelden einer Forderung genügt...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 3 Umfang der Kostenerstattung

Nur rechtmäßig aufgewandte Kosten müssen erstattet werden.[1] Auf formelle Fehler – z. B. bei Unregelmäßigkeiten beim Hilfeplanungsverfahren – kommt es aber nicht an, da nur ungerechtfertigte Kostenverschiebungen ausgeglichen werden sollen.[2] Grundsätzlich sind nur Kosten ab 1.000 EUR für jede einzelne Person zu erstatten. Nur ausnahmsweise werden auch Kosten unter dieser B...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / Zusammenfassung

Begriff Das Kinder- und Jugendhilferecht kennt vielfältige Beratungsangebote: Beratung von Kindern oder Jugendlichen, die sich in einer Not oder Konfliktsituation befinden, Partnerschaft-, Scheidungs- und Trennungsberatung, Umgangsberatung sowie Erziehungsberatung. In der Beratung werden Probleme und Schwierigkeiten mit einer fachkundigen Person erörtert. Dabei bekommt der Ratsuc...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 7 Interessenwahrungsgrundsatz

Die Zentrale Spruchstelle für Fürsorgestreitigkeiten hat den Interessenwahrungsgrundsatz entwickelt.[1] Er besagt, dass der die Hilfe gewährende Träger die Interessen des kostenerstattungspflichtigen Trägers nach besten Kräften wahrzunehmen hat, um den erstattungsfähigen Aufwand möglichst gering zu halten. Der kostenerstattungspflichtige Träger hat aber die Grundsätze anzuer...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 3 Personensorge/Umgangsrecht

Alleinerziehende haben einen Beratungsanspruch durch das Jugendamt hinsichtlich der Personensorge. Hier werden z. B. Ratschläge zur Kindererziehung und zum Aufenthaltsbestimmungsrecht gegeben. Zudem steht ihnen das Jugendamt bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen ihres Kindes beratend zur Seite. Die mit dem Kindsvater unverheiratete Mutter wird bei der Geltendmachung i...mehr

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Arbeitsgemeinschaft (§ 78 S... / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitsgemeinschaft soll von dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe gebildet werden. Arbeitsgemeinschaften setzten sich aus den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie den Trägern geförderter Maßnahmen zusammen. Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft ist die geplanten Maßnahmen in der Jugendhilfe aufeinander abzustimmen und zu ergänzen. Die Träger der Jug...mehr

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Jugendhilfeausschuss / 2 Aufgaben

Der Jugendhilfeausschuss beschäftigt sich mit allen Aufgaben der Jugendhilfe: Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien, Anregungen und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung und Förderung der freien Jugendhilfe. Zudem kann der Jugendhilfeausschuss eine Geschäftsordnung erlassen und entscheidet über die Mittelverwendung.mehr

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Leistungsvereinbarungen (Ra... / Zusammenfassung

Begriff Leistungsvereinbarungen werden zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den Trägern von Einrichtungen und Diensten geschlossen. Der Leistungsberechtigte hat gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe nur dann einen Anspruch auf Übernahme des Entgelts für die Leistungen der Jugendhilfe, wenn eine Leistungsvereinbarung besteht. Gesetze, Vorschriften und ...mehr

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Jugendamt / Zusammenfassung

Begriff Das Jugendamt ist ein Organ des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Stadt- oder Landkreis). Es besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamts (sog. Zweigliedrigkeit des Jugendamts). Das Jugendamt nimmt die Aufgaben der Jugendhilfe wahr. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Pflicht des Trägers der öffentli...mehr

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Jugendamt / 1 Behörde

Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist die Gebietskörperschaft. Dazu zählen der Stadtkreis, die kreisfreie Stadt oder der Landkreis. Organ des Trägers ist die Behörde der Gebietskörperschaft, also das Landratsamt bzw. Bürgermeisteramt. Das Jugendamt ist Teil dieser Behörde. Die Besonderheit des Jugendamts besteht darin, dass der Bundesgesetzgeber die Gebietskörpers...mehr

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Frühe Hilfen / Zusammenfassung

Begriff Frühe Hilfen sind lokale und regionale Programme zur Unterstützung von Schwangeren sowie Müttern und Vätern von Säuglingen und Kleinkindern bis zu 3 Jahren. Sie bieten überforderten Eltern alltagstaugliche und niedrigschwellige Hilfen und stärken sie in ihrer Erziehungskompetenz. Unter Frühe Hilfen versteht man vielfältige Maßnahmen und Angebote, die präventiv gegen ...mehr