Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.3.2.1 Wunsch- und Wahlrecht

Rz. 35 Das Wunsch- und Wahlrecht ergänzt das Beteiligungsrecht nach Satz 1 und steht insoweit gleichberechtigt neben diesem. Rz. 35a Gemäß § 37c Abs. 3 Satz 2 steht den Leistungsberechtigten das Recht zu, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Das Wunsch- und Wahlrecht steht daher den mat...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.1.1 Notwendigkeit – alte Rechtslage bis 9.6.2021

Rz. 11 Bis zum 9.6.2021 galt der Begriff der Notwendigkeit. Rz. 12 Aufgrund der Eigenständigkeit des Anspruchs knüpft die Gewährung der Volljährigkeitshilfe nicht an einen wie auch immer gearteten Erziehungsbedarf an. Notwendig, aber auch ausreichend als Voraussetzung für die Förderung nach § 41 Abs. 1 Satz 1 ist, dass die Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer...mehr

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Spendenakquise für den Verein / 4.9 Tombola oder Lotterie

Tombola und Lotterie werden von vielen als ein und dasselbe angesehen. Doch hier gibt es juristische Unterschiede, über die man sich im Klaren sein sollte. Der Hauptunterschied besteht in den Preisen, die ausgespielt werden. Bei den meisten Vereinen geht es dabei um eine Tombola, bei der ausschließlich Sachpreise verlost werden. Gutscheine für Sachen gelten hier auch als Sach...mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 2.2 Auskunftspflichtiger Kreis nach Abs. 2 Nr. 1 bis 8

Rz. 6 In Abs. 2 werden die auskunftspflichtigen Jugendhilfeträger und Behörden sowie die Bereiche definiert, für die die Auskunftspflicht besteht (vgl. hierzu auch BR-Drs. 503/89 S. 111 = BT-Drs. 11/5948 S. 114; in den Gesetzesmaterialien war insoweit noch Bezug genommen auf § 5 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, d...mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 102 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) seit dem 1.7.2022 in Kraft. Die Auskunftspflicht der Jugendhilfeträger wurde erstmals mit dem SGB VIII eingeführt und durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinde...mehr

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 2.3.4 Zweijährliche Erhebung nach Satz 3

Rz. 9 Satz 3 sieht in Abweichung vom jährlichen Erhebungszeitraum nach Satz 1 HS 1 eine zweijährlich Erhebung vor. Die Erhebungen nach § 99 Abs. 8 (Angebote der Jugendarbeit nach § 11) sollen ab 1992, die Erhebungen nach Abs. 9 (über die Einrichtungen, Behörden und Geschäftsstellen in der Jugendhilfe und die dort tätigen Personen) sollten dabei ursprünglich zunächst erst ab ...mehr

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 101 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) seit dem 1.7.2022 in Kraft. § 101 wurde durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) zum 1.1.1991 i...mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 2.3 Benennungspflicht nach Abs. 3

Rz. 11 Da angesichts der Trägervielfalt die statistischen Ämter der Länder nicht die Anschriften aller Auskunftspflichtigen kennen können, normiert Abs. 3 die Pflicht der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Benennung auf Anforderung. Rz. 12 Die Vorschrift dient insoweit der erleichterten Erhebung durch die statistischen Landesämter (BR-Drs. 503/89 S. 111 = BT-Drs. 11/5948...mehr

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Jung, SGB VIII § 100 Hilfsm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 100 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit dem 10.6.2021 in Kraft. § 100 wurde durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) zum 1.1.1991 in Kraft...mehr

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Jung, SGB VIII § 103 Übermi... / 2.3 Veröffentlichungsbefugnis nach Abs. 3

Rz. 9 Der durch das BKiSchG eingefügte Abs. 3 ermöglicht auf der Ebene einer Gemeinde oder eines Jugendamtsbezirks die Veröffentlichung statistischer Daten. Sie lässt hinsichtlich der von einem öffentlichen oder freien Träger erbrachten Leistungen eine Ausnahme von der Geheimhaltung zu, nicht aber hinsichtlich der Leistungsempfänger (vgl. BR-Drs. 202/11 S. 17, 54 f.). Rz. 10...mehr

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 2.5 Besondere Bestandserhebung nach Abs. 3 a. F.

Rz. 13 Abs. 3 ist durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 31.12.2006 aufgehoben worden. Rz. 14 Abs. 3 sah bis dahin vor, das die Daten für die Bestandserhebung zur Hilfe zur Erziehung nach §§ 32 bis 35 und zur Eingliederungshilfe nach § 35a ab 1991...mehr

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Jung, SGB VIII § 103 Übermi... / 2.2 Statistische Zwecke nach Abs. 2

Rz. 6 Abs. 2 enthält die bereichsspezifische Zulassung zur Weitergabe von Daten, die § 16 Abs. 5 Bundesstatistikgesetz voraussetzt (vgl. zu den Gesetzeserwägungen BT-Drs. 13/3082 S. 12; die durch das 2. SGB VIII-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1775) eingefügte Regelung entsprach § 133 BSHG in seiner bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung). Danach dürfen Einzelangaben aus der Er...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.3.3 Anspruchsverwirklichung durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 32 Dem gesetzlich normierten Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung entspricht die Verpflichtung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, ein entsprechendes bedarfsgerechtes Angebot zu gewährleisten (VG Braunschweig, Urteil v. 18.1.2007, 3 A 79/06; OVG Saarland, Beschluss v. 16.12.1997, 8 W 6/97). Aufgabe der Länder ist es gemäß § 82 Abs. 2, auf ein...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 2.1 Kreis der Kostenpflichtigen und Zuordnung zu den Aufgaben der Jugendhilfe

Rz. 3 Zu den Kosten der Jugendhilfe sind nach Abs. 1 seit dem 1.1.2023 nur noch Elternteile aus ihrem Einkommen heranzuziehen. Abs. 1a sieht eine Heranziehung der bislang in Abs. 1 a. F. genannten Kostenpflichtigen nur noch nach Maßgabe des § 93 Abs. 1 Satz 3 (zweckidentische Leistungen) sowie § 94 Abs. 3 (Kindergeld) vor nach Nr. 1: Kinder und Jugendliche zu den in § 91 Abs....mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 3 Literatur

Rz. 42 Fischer, Differenzierte Betrachtung der Selbstbeschaffung bei Leistungen der Tagesbetreuung (§§ 22 bis 24 SGB VIII) und andere Leistungen der Jugendhilfe?, JAmt 2002, 492; Hauck/Noftz, SGB VIII, Kinder– und Jugendhilfe, Kommentar, Stand: Lfg. 1/14; Hundmeyer/Prott, Pädagogischer Auftrag und Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen, ZfJ 2005, 232; Krug/Riehle (Hrsg.),...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.5.1 Prozessuale Durchsetzung

Rz. 39 Rechtsansprüche auf Bereitstellung oder Verschaffung eines Platzes in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege nach Abs. 2 und Abs. 3 können gegen den örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Klageweg vor dem Verwaltungsgericht durchgesetzt werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss v. 27.11.1996, 4 M 4787/96; Georgii, NJW 1996, 686, 688). Statthafte K...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.1 Bestimmung des Einkommens (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Einfügung des Einkommensbegriffs zum 1.10.2005 sollte unter Aufgabe des Verweises auf das BSHG bzw. SGB XII eine eigenständige Definition geschaffen werden. Der Einkommensbegriff sollte sich den Vorschriften des SGB XII orientieren, aber eine schnellere und einfachere Berechnung des bereinigten Einkommens als Grundlage für den Kostenbeitrag ermöglichen (vgl. BT...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.1 Vorhaltepflicht für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 verpflichtet den Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Gewährleistung einer Förderung von Kindern, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege. Dabei knüpft das Gesetz an eine besondere Bedarfslage an, die ihre Begründung entweder in dem Kind (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) – wenn die Leistung für die Entwicklung d...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 5 Literatur

Rz. 39 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, NDV 1994, 207; Fischer, Differenzierte Betrachtung der Selbstbeschaffung bei Leistungen der Tagesbetreuung (§§ 22 bis 24 SGB VIII) und andere Leistungen der Jugendhilfe?, JAmt 2002, 492; Geck, Die Begründung von Arbeitsverhältnissen bei der Beschäftigung von Tagespflegepersonen i. S. d. § 23 SGB VIII (KJHG), NDV 199...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.5 Höhe der Geldleistung (Abs. 2a)

Rz. 33 Der Gesetzgeber hat in dem neuen Abs. 2a konkretisiert, wie der Beitrag zur Anerkennung der Förderungsleistung zu gestalten ist. Der Begriff des "angemessenen Beitrags" in Nr. 2 des Abs. 2 a. F. konnte damit entfallen (vgl. BT-Drs. 16/9299 S. 14). Der Betrag, der für die Anerkennung der Förderungsleistung der Kindertagespflegeperson bezahlt wird, bedurfte nach Auffass...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 49 Bayerisches Landesjugendamt, Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII, München, 15.3.2006; Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021, 178; Blüml/Kindler/Lillig, Kindeswohlgefährdung und ASD, Berlin 2006; Bringewat, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) und stra...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.2.3.1 Verschaffungsanspruch

Rz. 14 Der Anspruch besteht in einem Verschaffungsanspruch durch den für die Gewährleistung verantwortlichen Träger der Jugendhilfe, der Einrichtungen gewöhnlich nicht selbst unterhält, sondern lediglich die Aufgabe der Planung und Förderung wahrnimmt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.10.2012, a. a. O., Rz. 35; Riehle, in: Krug/Riehle, § 24 Rz. 34; Grube, in: Hauck/Nof...mehr

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Sauer, SGB IX § 117 Gesamtp... / 2.6 Beteiligung des Jugendhilfeträgers am Gesamtplanverfahren (Abs. 6)

Rz. 10a Gemäß Abs. 6 informiert der Träger der Eingliederungshilfe mit Zustimmung des Personensorgeberechtigten den nach § 86 SGB VIII zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe über das Gesamtplanverfahren, wenn und soweit minderjährige Leistungsberechtigte vorhanden sind. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe nimmt am Gesamtplanverfahren beratend ...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.2.2 Passivlegitimation

Rz. 13 Verpflichtet wird durch Abs. 2 der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Gegenüber diesem, und nicht etwa gegenüber dem Einrichtungsträger (vgl. Gerlach/Hinrichs, SRa 2013, 234, 239), ist der Anspruch geltend zu machen. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird nach dem infolge der Föderalismusreform durch Art. 1 Nr. 13 KiföG (BGBl. I 2008 S. 2403) eingefüh...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.5 Vereinbarungen mit Leistungserbringern zur Erfüllung des Schutzauftrags

Rz. 36 Die in Abs. 1 normierten Aufträge und Verpflichtungen richten sich allein an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 2). Freien Trägern können diese Aufträge und Verpflichtungen nur durch Vereinbarungen mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe übertragen werden. Abs. 4 verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, solche Vereinbarunge...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 5 Literatur

Rz. 53 Baum, Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Brandenburg, LKV 2015, 289; Beutel, Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 12.9.2013 (5 C 35.12; DVBl 2014, 307) – Zum Aufwendungsersatz für einen selbstbeschafften Krippenplatz, DVBl. 2014, 312; Fischer, Differenzierte Betrachtung der Selbstbeschaffung bei Leistungen der Tagesbetreuung (§§ 22 bis 24 SGB VIII) und andere Leist...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.5.2 Anspruch auf Aufwendungsersatz

Rz. 41 Nachdem in Rechtsprechung und Literatur in der Vergangenheit verschiedene Anspruchsgrundlagen für einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für selbstbeschaffte Leistungen bemüht wurden (etwa ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch, ein Folgenbeseitigungsanspruch oder ein Anspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag, vgl. z. B. den Überblick b...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 94 a. F. sah eine Sonderregelung für die Heranziehung der Eltern zu den Kosten der Jugendhilfe vor. Mit der Neufassung durch Art. 1 Nr. 49 KICK wurde das Verfahren der Heranziehung hinsichtlich der Bestimmung des Umfangs, der Reihenfolge der verpflichteten Kostenbeitragsschuldner sowie der Höhe des zu leistenden Kostenbeitrags vereinfacht. Das frühere Recht (§§ 81 f....mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.3 Einsatz des Kindergeldes

Rz. 6 Für Leistungen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses bestimmt Abs. 3 nunmehr, dass auch derjenige Elternteil, der Kindergeld bezieht, neben dem Kindergeld einen Beitrag aus seinem Einkommen in Anwendung der Abs. 1 und 2 zu leisten hat. Die Regelung erfasst lediglich Zahlungen auf der Grundlage des Abschnitts X des EStG und des Bundeskindergeldgesetzes; dem Kinde...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.3 Entwicklung eines Sorgerechtskonzepts

Rz. 21 Nach Abs. 2 sind die Eltern im Fall der Trennung oder Scheidung bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung elterlicher Sorge und elterlicher Verantwortung zu unterstützen. Die Änderung der Vorschrift durch das BKiSchG passt den Wortlaut an die Diktion des § 156 FamFG an. Es wird klargestellt, dass die Beratung und Unterstützung der Kinder...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 In § 92 a. F. war bisher die Regelung zur Kostentragung und die Verteilung der Kosten zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe einerseits und dem Leistungsempfänger andererseits verankert, die auf § 85 JWG zurückging. Der darin vorgesehene Grundsatz der "erweiterten Hilfe" ist nunmehr einheitlich in § 91 Abs. 5 geregelt (vgl. Komm. zu § 91). § 92 nahm die bishe...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift in ihrer jetzigen Fassung geht auf Art. 1 Nr. 49 KICK zurück. Die Vorgängervorschrift regelte den Umfang, das Verfahren und den Umfang der Heranziehung zu den Kosten der Jugendhilfe sowie die Berechnung des Einkommens sowie des Vermögens im Wesentlichen durch eine Verweisung auf die entsprechenden Vorschriften des SGB XII (§§ 82 bis 85, §§ 87 f., §§ 90 f...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.2.3.3 Anspruchsumfang

Rz. 18 Abs. 2 benennt keinen konkreten zeitlichen Umfang des Anspruchs. Durch den Verweis in Satz 2 auf Abs. 1 Satz 3 wird allerdings klargestellt, dass sich der Umfang der täglichen Förderung nach dem individuellen Bedarf richtet. Teilweise wird zur Bestimmung des zeitlichen Umfangs des Anspruchs auf den Rechtsanspruch der über dreijährigen Kinder (§ 24 Abs. 3) zurückgegrif...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 1.2 Verknüpfung von Beratung und Kindschaftsrecht

Rz. 4 Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen des § 17 Abs. 1 und 2 sind untrennbar mit dem materiellen Kindschaftsrecht verbunden. Dies folgt insbesondere aus § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 2 HS 2, Abs. 3. Nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 soll die Beratung im Fall von Trennung oder Scheidung helfen, eine Grundlage für die Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen. Zu...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.4 Gewährung einer laufenden Geldleistung

Rz. 27 Abs. 1 umfasst auch die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen. Der Gesetzgeber hat mit der Modifizierung durch das KiföG nunmehr klargestellt, dass der Anspruch auf das Kindertagespflegegeld der Kindertagespflegeperson zusteht (vgl. BT-Drs. 16/9299 S. 14). Ein Anspruch auf Leistungen entsteht nur, wenn tatsächlich ein Kind im Rahmen d...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 3 Literatur

Rz. 21 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, DIJuF-Rechtsgutachten v. 17.9.2003, J 3.316 Kü, JAmt 2004, 30; dass., DIJuF-Rechtsgutachten v. 6.2.2004, U 1.2000 DI, JAmt 2004, 138; Deutsches Institut für Vormundschaftswesen, Heranziehung für Leistungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe durch Kostenbeitrag im Verhältnis zur Unterhaltsfreistellungsvereinbarung unter...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.2 Beratungsinhalte und Beratungsziele

Rz. 17 Das Beratungsangebot der Träger öffentlicher Jugendhilfe ist in Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 auf Prävention ausgerichtet. Den Eltern soll geholfen werden, bevor Trennung oder Scheidung unvermeidbar erscheinen. Dazu dient die Beratung zum Aufbau einer partnerschaftlichen Beziehung (Nr. 1) und zur Bewältigung von Krisen und Konflikten (Nr. 2) während der bestehenden Pa...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.3 Begleitung und weitere Qualifizierung

Rz. 24 Die erstmals durch das TAG festgeschriebene Verpflichtung zur Begleitung der Kindertagespflegeperson umfasst die erforderliche Hilfestellung bei fachlichen, aber auch organisatorischen Fragen. Dies betrifft auch nicht nur das Vorfeld der Vermittlung und die Vermittlung selbst, sondern insbesondere auch die gesamte Dauer des Kindertagespflegeverhältnisses einschließlic...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 3 Literatur

Rz. 24 Borsutzky, Erhebung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen nach § 90 SGB VIII – Anm. zu BVerwG, Urteil v. 25.4.1997, BVerwG 5 C 6/96, ZfJ 1998, 412; Busch, Heranziehung zu den Kosten der Jugendhilfe nach der KJHG-Novelle, DAVorm 1993, 243; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienr...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.4 Erlass und Übernahme in den Fällen des § 90 Abs. 4

Rz. 20 Für den Erlass oder die Übernahme von Teilnahme- oder Kostenbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (§ 22) oder durch eine Tagespflegeperson (§ 23) trifft Abs. 4 eine Sonderregelung. Im Gegensatz zu Abs. 2, der dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Entscheidung ein Ermessen einräumt ("wird … erlassen oder … übernommen"), besteht eine Re...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 2.2 Heranziehung durch Leistungsbescheid

Rz. 6 Das Gesetz sieht die Heranziehung zu den Kosten der Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe nach § 91 durch Erhebung des Kostenbeitrages durch Leistungsbescheid vor. Der Leistungsbescheid ist ein Verwaltungsakt (vgl. die Definition in § 31 Satz 1 SGB X). Für das Verfahren gelten die allgemeinen Bestimmungen des Ersten Kapitels SGB X. Da der Leistungsbescheid ein belast...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 2.4 Einschränkungen und Absehen von der Kostenerhebung

Rz. 12 § 92 Abs. 4 Satz 1 schränkt das Recht zur Kostenerhebung ein ("Ein Kostenbeitrag kann nur erhoben werden, soweit ...") für den Fall, dass Unterhaltsansprüche vorrangig oder gleichrangiger Berechtigter nicht geschmälert werden, und regelt damit das Verhältnis des Kostenrechts zum Unterhaltsrecht. Mit dieser Regelung will das Gesetz sicherstellen, dass eine Kostenerhebu...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.3.2.2 Räumliche Entfernung zum Wohnort

Rz. 25 Der Anspruch nach Abs. 3 Satz 1 beschränkt sich nicht auf die in Wohnnähe bestehenden Einrichtungen. Vielmehr kann auch eine Einrichtung im Bereich eines anderen örtlich zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gewählt werden, etwa weil diese sich in Arbeitsplatznähe des Erziehungsberechtigten befindet oder ein besonderes pädagogisches Konzept verfolgt (OVG Sc...mehr

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Sauer, SGB IX § 45 Förderun... / 2.3 Blick auf die einzelnen trägerspezifischen Fördervorschriften

Rz. 5 Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen gefördert werden können, sind von Rehabilitationsträger zu Rehabilitationsträger unterschiedlich. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Anspruch auf die Förderung aus § 20h SGB V hergeleitet. Danach können die Krankenkassen und ihre Verbände die Selbst...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.4 Zuständigkeit und Verfahren

Rz. 18 Zuständig für die Wahrnehmung des Schutzauftrages ist der örtliche Träger, also das Jugendamt, in dessen Bereich sich das Kind oder der Jugendliche zu dem Zeitpunkt tatsächlich aufhält, in dem gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls auftreten. Insoweit ist allgemein anerkannt, dass die Zuständigkeitsregelung des § 87 für die Inobhutnahme entsprech...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 2.3 Zeitpunkt der Erhebung eines Kostenbeitrages

Rz. 11 Das Gesetz geht zunächst von dem Grundsatz aus, dass die Kostenpflicht und damit zugleich das Recht, einen Kostenbeitrag durch Leistungsbescheid festzusetzen, dann entsteht, wenn dem Kostenpflichtigen die Gewährung der Leistung mitgeteilt und er über die Folgen für seine Unterhaltspflicht gegenüber dem jungen Menschen aufgeklärt wurde (Abs. 3 Satz 1). Notwendig ist na...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Achte Kapitel regelt den Bereich der Heranziehung zu den Kosten der Jugendhilfe. Folgende beiden Formen der Kostentragung sind im Gesetz vorgesehen: eine pauschalierte Kostenbeteiligung in Form der Erhebung von Kostenbeiträgen (§ 90), die Festsetzung eines Kostenbeitrages (§§ 92 bis 94) und die Anzeige der Überleitung von Ansprüchen des nach § 91 Kostenpflichtigen geg...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 3 Literatur

Rz. 104 DIJuF, Rechtsgutachten v. 25.11.2015, V 1.130/V 2.800 Ho – Sorgerecht: Einwilligung in den Schwangerschaftsabbruch einer Minderjährigen, elterliche Sorge für das Kind einer minderjährigen Mutter, JAmt 2016, 79; dass., Rechtsgutachten v. 18.9.2015, J 6.430 Lh – Beistandschaftsrecht: Ansprüche auf Beratung und Unterstützung bei der Berechnung der Höhe des Kindesunterhal...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.5.3 Amtshaftungsanspruch

Rz. 43 Ein Amtshaftungsanspruch gemäß § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG , der die vorherige gerichtliche Geltendmachung der Gewährung eines Platzes in einer Tageseinrichtung voraussetzt (§ 839 Abs. 3 BGB), ist gerichtet auf Geldersatz (Georgii, NJW 1996, 686, 689 f.). Zuständig für einen solchen Anspruch ist das Landgericht, § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG, Art. 34 Satz 3 GG. Aufgrund der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 3 Literatur

Rz. 14 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, Kostenerstattungsrecht Opferentschädigungsrecht: Vollzeitpflege für ein Kind mit "schädigungsbedingter Hilflosigkeit", DIJuF-Stellungnahme v. 24.4.2001, J 3-310 Me; Happ, Wirtschaftliche Hilfe zur Erziehung und Unterhaltspflicht der Großeltern, NJW 1988, 2409; Ludemann (zum früheren Recht), Förderung und Kostenerstat...mehr