Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Jung, SGB VIII § 103 Übermi... / 2.2 Statistische Zwecke nach Abs. 2

Rz. 6 Abs. 2 enthält die bereichsspezifische Zulassung zur Weitergabe von Daten, die § 16 Abs. 5 Bundesstatistikgesetz voraussetzt (vgl. zu den Gesetzeserwägungen BT-Drs. 13/3082 S. 12; die durch das 2. SGB VIII-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1775) eingefügte Regelung entsprach § 133 BSHG in seiner bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung). Danach dürfen Einzelangaben aus der Er...mehr

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Jung, SGB VIII § 78e Örtlic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vergleichbare Regelungen enthielten weder das JWG noch das SGB VIII in seiner bis zum 31.12.1998 geltenden Fassung. Die Regelung enthält einen Landesrechtsvorbehalt. Die Länder können demnach eine andere örtliche Zuständigkeit bestimmen, die dann auch für Träger aus anderen Bundesländern über die Grenze hinweg Verbindlichkeit hat. Von dem Landesrechtsvorbehalt des Abs....mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.4 Berücksichtigung von Betreuungsleistungen

Rz. 8 Abs. 4 verpflichtet den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in den Fällen, in denen Leistungen über Tag und Nacht erbracht werden, sich der junge Mensch jedoch nicht nur im Rahmen von Umgangskontakten bei dem Kostenbeitragspflichtigen aufhält, sondern auch von diesem über Tag und Nacht betreut wird, diese Betreuungsleistungen anzurechnen. Durch diese Regelung wird ein...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.1.5 Verstöße gegen die Auskunftspflicht des Arbeitgebers (Nr. 4)

Rz. 11 Während nach Nr. 1 bis 3 natürliche oder juristische Personen, die Kinder oder Jugendliche betreuen oder Einrichtungen für Kinder und Jugendliche betreiben, unter den im Einzelnen genannten Voraussetzungen ordnungswidrig handeln können, sind in Nr. 4 "außenstehende" Personen, nämlich die Arbeitgeber der Eltern oder Elternteile, die nach § 97a Abs. 1 bis 3 zur Auskunft...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Sie legt den Rahmen für Vereinbarungen und für die bei ihrem Abschluss zu beachtenden Grundsätze fest. Nach dem Vorbild des § 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG a. F. (= § 75 Abs. 3 SGB XII) macht die Vorschrift die Übernahme von Leistungsentgelten im Regelfall vom vorangehenden Abschluss von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen abhängig. Absatz 2 benennt d...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.6 Vereinbarungen über die Erbringung von Auslandsmaßnahmen nach Abs. 2 Satz 2

Rz. 18a Vereinbarungen über die Erbringung von Auslandsmaßnahmen dürfen nur mit solchen Trägern abgeschlossen werden, die weitere Voraussetzungen erfüllen. Die Regelung wurde ursprünglich durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 1.10.2005 in einem neuen Abs. 2 Satz 2 angefügt (vgl. BR-Drs. 444/05 S. 12). D...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Unterschied zur Zuständigkeitsregelung in § 11 JWG, die grundsätzlich auf den gewöhnlichen Aufenthalt (g.A.) des Minderjährigen abstellte, sieht § 86 Abs. 1 Satz 1 eine generelle Anknüpfung an den g.A. der Eltern des Minderjährigen vor. Sinn und Zweck dieser Neuregelung ist der möglichst effektive, ortsnahe und enge Kontakt zwischen den Eltern und dem für die Gewähr...mehr

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Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 2.4.2 Legaldefinition "Frühe Hilfen" nach Satz 2

Rz. 24 Satz 2 versucht eine Legaldefinition des Begriffes der frühen Hilfen. Die Gesetzesbegründung weist auf das Aktionsprogramm des Bundes "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" und auf das "Nationale Zentrum Frühe Hilfen" als Plattform für einen gezielten Wissensaustausch hin (BR-Drs. 202/11 S. 24 = BT-Drs. 17/6256 S. 17). Rz. 25 Die Vorschrift be...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.4.2 Regelungsgegenstände – Errichtung, Mitglieder, Aufwandsentschädigung, Kosten, Rechtsaufsicht

Rz. 39a Die Regelungsgegenstände der Rechtsverordnungen sind abschließend in Abs. 4 geregelt; danach erstreckt sich die Verordnungsermächtigung auf folgende Regelungsgegenstände: Errichtung der Schiedsstellen, Mitglieder: Anzahl, Bestellung, Amtsdauer und Amtsführung, Aufwandsentschädigung, Kosten des Schiedsverfahrens, Rechtsaufsicht. Rz. 39b Einzelfälle: Betrifft ein Antragsschr...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.8 Verhältnis zum Haushalts- und Vergaberecht

Rz. 20 Da mit dem Abschluss der Vereinbarung nach § 78b, wie oben gezeigt, weder ein Anspruch des Einrichtungsträgers noch des Jugendamtes auf "Belegung" verbunden ist und das Betriebsrisiko beim Einrichtungsträger verbleibt, liegt kein Beschaffungsvorgang im haushaltsrechtlichen Sinne vor. Es hat daher weder eine Ausschreibung i. S. d. § 55 BHO noch ein förmliches Vergabeve...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.9.5 Fortgesetzte Zuständigkeit nach Abschluss des Asylverfahrens (Abs. 7 Satz 3)

Rz. 66 Der nach § 86 Abs. 7 Satz 1 oder 2 zuständige örtliche Träger bleibt auch nach Abschluss des Asylverfahrens fortgesetzt zuständig, und zwar so lange, bis der ausländische Minderjährige einen gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich eines anderen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe begründet (§ 86 Abs. 7 Satz 3). Die ab diesem Zeitpunkt zu bestimmende örtliche Zuständigkeit...mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 1 Allgemeines

Rz. 1a In dieser Bestimmung sind die in § 104 Abs. 1 Nr. 1 und 2 bezeichneten Ordnungswidrigkeiten entweder im Hinblick auf den Grad des Verschuldens und die gravierenden Folgen oder im Wiederholungsfall als Straftaten normiert. In dem mit Inkrafttreten des SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe zum 31.12.1990 außer Kraft getretenen Gesetz für Jugendwohlfahrt (JWG) waren ebenfalls ...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das JWG kannte keine eigenständige Regelung, sondern sah in § 82 eine entsprechende Anwendung der §§ 90 und 91 BSHG vor. Erst das KJHG v. 26.6.1990 brachte in § 94 eine eigenständige Regelung im Jugendhilferecht. Artikel 1 Nr. 40 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) spaltete die Reglung des § 94 auf. § 95 übernahm die bisher in § 94 Abs. 1 enthaltene Rege...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.4 Vorläufige Maßnahmen nach Nr. 5

Rz. 19 Die Erhebung von Daten nach Nr. 5 über Kinder und Jugendliche, zu deren Schutz vorläufige Maßnahmen getroffen worden sind, betrifft die Maßnahmen nach den Regelungen im Ersten Abschnitt (Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen) im Dritten Kapitel (Andere Aufgaben der Jugendhilfe), also die Regelungen in §§ 42 ff. Rz. 20 Die Erhebungsmerkmale finden...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach dem zum 1.1.2023 neu gefassten Abs. 1 werden lediglich noch Elternteile zu den Kosten der in § 91 Abs. 1 genannten Leistungen und vorläufigen Maßnahmen aus ihrem Einkommen nach Maßgabe der §§ 93 und 94 herangezogen. Soweit die Elternteile mit dem jungen Menschen zusammenleben, werden sie auch zu den Kosten der in § 91 Abs. 2 genannten Leistungen herangezogen. Ande...mehr

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Jung, SGB VIII § 100 Hilfsm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 100 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit dem 10.6.2021 in Kraft. § 100 wurde durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) zum 1.1.1991 in Kraft...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt nach dem Vorbild von § 93b BSHG nähere Einzelheiten über den Vereinbarungszeitraum. Sie gilt für alle 3 in § 78b genannten Vereinbarungen, also für Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen (BT-Drs. 13/10330 S. 18). Dabei steht der prospektive Charakter der Entgeltvereinbarungen im Vordergrund. Dies bedeutet eine Abkehr von der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 87d Örtlic... / 2.1 Örtliche Zuständigkeit für Aufgaben nach § 53 und § 53a (Abs. 1)

Rz. 3 Für die Wahrnehmung der in § 53 genannten Aufgaben knüpft § 87d Abs. 1 die örtliche Zuständigkeit des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe an den gewöhnlichen Aufenthalt des Pflegers oder Vormundes an und erklärt damit den örtlichen Träger für zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich diese Person ihren Lebensmittelpunkt hat. Zum Begriff des "gewöhnlichen Au...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.3 Bestimmung des erstattungspflichtigen Landes durch das Bundesverwaltungsamt bei Auslandsgeborenen (Abs. 3)

Rz. 10 Liegt der Geburtsort des jungen Menschen oder des nach § 19 Leistungsberechtigten im Ausland, wird das erstattungspflichtige Land nach Abs. 3 auf der Grundlage eines Belastungsvergleichs vom Bundesverwaltungsamt als eine mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattete Behörde bestimmt. Als Behörde mit derartigen Befugnissen ist sie berufen, den erstattungspflichtigen Träge...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.1.1 Grundsätzliches

Rz. 2 In Abs. 1 ist im Einzelnen aufgeführt, welche Verhaltensweisen als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden können. Die Entscheidung des Gesetzgebers, bestimmte Verstöße gegen einzelne, zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erlassene Bestimmungen des SBG VIII Kinder- und Jugendhilfe als Ordnungswidrigkeiten ahnden zu können, ist nicht neu....mehr

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Jung, KKG § 2 Information d... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betont die Bedeutung präventiver Leistungsangebote. Dabei respektiert der Gesetzgeber aber gerade gewachsene Beratungs- und Informationsstrukturen in den Kommunen und Kreisen, indem er die in Abs. 2 geregelten Modalitäten der Information – Gespräch und Willkommensbesuch – bewusst offen formuliert hat (so zutreffend Götte, JAmt 2012 S. 7; vgl. auch Gesetz...mehr

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Jung, KKG § 2 Information d... / 3 Literatur

Rz. 32 Baumann/Michel-Biegel/Rücker/Serafin/Wiesner, Zur Notwendigkeit professioneller Intervention bei Eltern-Kind-Entfremdung – Teil 2, ZKJ 2022 S. 292; DIJuF-Rechtsgutachten v. 16.2.2012, J 6.140 LS/My, Zur Aufforderung durch das Jugendamt bei Nichtteilnahme an Früherkennungsuntersuchungen an die Eltern, JAmt 2012 S. 161; Ehrmann/Breitfeld, Besserer Kinderschutz nach Inkraf...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 49 BayVerfGH, Entscheidung v. 21.1.2020 – Vf. 19-VII-18 Rz. 23: Zum durch § 98 Abs. 1 Nr. 1 und § 99 Abs. 7 geregelten Standortprinzip der Einrichtung; auf den Wohnsitz der betreuten Kinder kommt es nicht an. Rz. 50 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; Köckeritz, Beitrag der amtlichen Statistik zu den Gefä...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nachdem in § 91 der Anwendungsbereich der Erhebung zu Kostenbeiträgen und in § 92 der Personenkreis und die jeweiligen Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe bestimmt werden, bei denen eine Heranziehung erfolgt, regelt § 93 nunmehr erstmals als eigenständige Regelung im SGB VIII die Berechnung des Einkommens, das als Grundlage für die Heranziehung dient. Während in Ab...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.3 Abzug persönlicher Belastungen (Abs. 3)

Rz. 9 Von dem nach Abs. 1 und 2 ermittelten Einkommen sind ferner bestimmte persönliche Aufwendungen und Belastungen abzugsfähig (Satz 1). Satz 2 ordnet als Regelfall eine pauschale Kürzung um einen Betrag in Höhe von 25 % des nach Abs. 1 und 2 ermittelten Einkommens an und dient damit der Verfahrens- und Verwaltungsvereinfachung. Sofern im Einzelfall eine höhere Belastung b...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.4 Leistungsunterbrechung (Abs. 4)

Rz. 11 Soweit für einen zusammenhängenden Zeitraum von bis zu 3 Monaten keine Jugendhilfe (Leistungen und andere Aufgaben i. S. d. § 2 Abs. 2 und 3) gewährt wird, entbindet diese Unterbrechung den bisher erstattungspflichtigen Träger nicht von seiner Kostenerstattungspflicht. Dem Wortlaut der Bestimmung des Abs. 4 nach kann es sich unter Umständen auch um mehrere Unterbrechu...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 2.4 Übergangsregelung nach Abs. 4

Rz. 16 Abs. 4 enthält eine Übergangsregelung für Vereinbarungen, die vor Inkrafttreten des neuen Rechts am 1.1.1999 abgeschlossen worden sind (so ausdrücklich der Gesetzgeber, vgl. BT-Drs. 13/10330 S. 18). Diese gelten dann aber unverändert weiter. Nicht gefolgt werden kann insoweit der Auffassung des BVerwG (Beschluss v. 23.9.1997, 5 B 51/97), wonach der öffentliche Träger ...mehr

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Jung, SGB VIII § 103 Übermi... / 2.3 Veröffentlichungsbefugnis nach Abs. 3

Rz. 9 Der durch das BKiSchG eingefügte Abs. 3 ermöglicht auf der Ebene einer Gemeinde oder eines Jugendamtsbezirks die Veröffentlichung statistischer Daten. Sie lässt hinsichtlich der von einem öffentlichen oder freien Träger erbrachten Leistungen eine Ausnahme von der Geheimhaltung zu, nicht aber hinsichtlich der Leistungsempfänger (vgl. BR-Drs. 202/11 S. 17, 54 f.). Rz. 10...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In Abs. 1 werden die Grundsätze für die Heranziehung zu Kostenbeiträgen festgelegt. Die Angemessenheit wird in Abs. 2 hinsichtlich bestehender Unterhaltspflichten und in Abs. 4 hinsichtlich bestimmter Betreuungsleistungen konkretisiert, um unzumutbare Doppelbelastungen auszuschließen. Abs. 3 bestimmt, dass bei Leistungen über Tag und Nacht, die außerhalb des Elternhaus...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.9 Gewährung von Leistungen an Deutsche im Ausland (Nr. 9)

Rz. 15 Die Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für die Gewährung von Leistungen an Deutsche im Ausland nach § 85 Abs. 2 Nr. 9 wird mit der geringen Anzahl derartiger Fälle begründet (vgl. BT-Drs. 11/5948 S. 104). Sie gilt allerdings nur, soweit es sich nicht um die Fortsetzung einer bereits im Inland erbrachten Leistung handelt. In diesem Fal...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.8.2 Unterrichtungspflicht der Eltern/Personensorgeberechtigten bei Zuständigkeitswechsel (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 56 Abs. 6 Satz 2 verpflichtet den neu zuständig gewordenen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Falle eines Zuständigkeitswechsels, die Eltern bzw. den Personensorgeberechtigten, sofern die Eltern nicht oder nur teilweise Inhaber der elterlichen Sorge sein sollten, über den Eintritt der neuen Zuständigkeit zu informieren. Rz. 57 Dem Wortlaut dieser Norm entsprechend bes...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 2.4 Rechtsbehelfe, Rechtsmittel

Rz. 11 Nach Abs. 4 haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die durch Verwaltungsakt bewirkte Überleitung keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). Der Verwaltungsakt gegenüber dem bisherigen Schuldner ist ein Verwaltungsakt mit Drittwirkung gegenüber dem Gläubiger. Beide können daher den Überleitungsbescheid mit Widerspruch und Anfechtungsklage anfechten. Da...mehr

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Jung, SGB VIII § 78f Rahmen... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 16 BGH, Urteil v. 18.2.2021, III ZR 175/19: Zum nur empfehlenden Charakter von Rahmenverträgen und zu ihrer nicht bindenden Wirkung für die Vereinbarungsverhandlungen nach §§ 78b, 78c. Rz. 17 Vg. auch Literaturhinweise zu § 78a; DIJuF-Rechtsgutachten v. 29.6.2018, SN_2018_0061 Bn, Übernahme der Kosten einer an ein Heim angegliederten Schule für Erziehungshilfe durch einen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.1 Grundsätze der Heranziehung, Reihenfolge der Kostenbeitragspflichtigen

Rz. 3 Nach Abs. 1 sind die Kostenbeitragspflichtigen in angemessenem Umfang zu den Kosten heranzuziehen. Die Angemessenheit unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Die Höhe der Kostenbeiträge ist begrenzt durch die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, dieser allgemeine Grundsatz ist dem Beitragsrecht entnommen. Rz. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.5.1 Leistungs- und Entgeltvereinbarung

Rz. 7 Die Inhalte der Leistungs- und der Entgeltvereinbarung bestimmt das Gesetz im Einzelnen in § 78c , auf dessen Kommentierung insoweit verwiesen wird. Bezüglich der Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung ist § 78b Abs. 1 Nr. 3 die alleinige Rechtsgrundlage. Im sog. jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnis zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungserbringer ...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.3 Doppelzuständigkeit: überörtlicher/örtlicher Träger (Abs. 3)

Rz. 17 Mit § 85 Abs. 3 soll den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Möglichkeit eingeräumt werden, bestimmte Aufgaben des überörtlichen Trägers auch in eigener Verantwortung wahrnehmen zu können, soweit sie ihren eigenen örtlichen Einzugsbereich betreffen. Es handelt sich hierbei insofern um eine Art "Doppelzuständigkeit" zweier Träger, deren Aufgabenerfüllung...mehr

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 2.5 Besondere Bestandserhebung nach Abs. 3 a. F.

Rz. 13 Abs. 3 ist durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 31.12.2006 aufgehoben worden. Rz. 14 Abs. 3 sah bis dahin vor, das die Daten für die Bestandserhebung zur Hilfe zur Erziehung nach §§ 32 bis 35 und zur Eingliederungshilfe nach § 35a ab 1991...mehr

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Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Als programmatische Grundsatznorm stellt § 1 die mit dem BKiSchG verfolgten Ziele dar und leitet diese aus Art. 6 Abs. 2 GG her. Rz. 2a Dabei dient insbesondere § 1 Abs. 4 – Frühe Hilfe – dem Zweck, das Kind durch ein multiprofessionelles Frühwarn- und Interventionssystem zu schützen, das Erkennen konkreter Risiken für das Kind – nach Möglichkeit bereits vor der Geburt,...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde neu eingefügt durch das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz-TAG) v. 27.12.2004 (BGBl. I S. 3852) mit Wirkung zum 1.1.2005 und durch Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I...mehr

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Jung, SGB VIII § 78e Örtlic... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 15 VG Würzburg, Urteil v. 21.1.2016, W 3 K 15.7: Auch zur absoluten Bindungswirkung für alle örtlichen Träger nach § 78e Abs. 1 Satz 2. Rz. 16 Vgl. auch Literaturhinweise zu § 78a; DIJuF-Rechtsgutachten v. 29.10.2021, SN_2021_1249 Bn – Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Leistungs-/Entgelt-/Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach §§ 78a ff. SGB VIII bei Erziehung...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.1.1 Kindergärten

Rz. 11 Als Hauptform der Kinderbetreuung für Kinder im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben sich als sozialpädagogische Einrichtungen die Kindergärten herausgebildet. Sie befinden sich in unterschiedlicher Trägerschaft. Ein breites Spektrum nehmen hierbei die Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft ein. Daneben stehen die übrigen Träger der Jugend...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.5 Übertragungsmöglichkeit einzelner Aufgaben auf andere öffentliche "Stellen" (Abs. 5)

Rz. 19 § 85 Abs. 5 sieht vor, dass das Land, soweit es selbst überörtlicher Träger ist, einzelne seiner Aufgaben durch Landesrecht bis zum 30.6.1993 auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen kann. Bayern hat – vormals in Art. 18 Abs. 1 BayKJHG und nun im Zuge des AGSG (Art. 31 Abs. 1) Aufgaben der Jugendarbeit den Bezirken übertragen. Darüber hinaus ermäch...mehr

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Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 31 BVerfG, Urteil v. 16.1.2003, 2 BvR 716/01: Zu einer erkennbar gewordenen Erziehungsbedürftigkeit bei wiederholten schwerwiegenden Verstöße gegen Strafgesetze; VG Dresden, Beschluss v. 15.4.2020, 6 L 257/20: Ein Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist nicht Berechtigter i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 und 4 KKG. Rz. 32 DIJuF-Rechtsgutachten v. 26.10.2016, J 7.710 Gö...mehr

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Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 2.1 Zielsetzung des Gesetzes nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 benennt die gesetzgeberischen Ziele: Kinderschutz und Förderung der geistigen und seelischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Damit werden sehr unterschiedliche Zielrichtungen verfolgt. Rz. 6 Die Vorschrift betont die Zielrichtung des Gesetzes mit Blick auf die rechtliche Stellung von Kindern und Jugendlichen als Grundrechtsträger (Art. 1, 2 GG; vgl. BR-...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.4 Verhältnis zu § 74

Rz. 28 Umstritten ist unter dem missverständlichen Schlagwort der "Mischfinanzierung", ob neben der Entgeltvereinbarung nach §§ 78a f. zusätzliche Subventionen nach § 74 zulässig sind. Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus § 78c Abs. 2 Satz 2, denn danach setzt das Gesetz voraus, dass § 74 von § 78a unberührt bleibt (vgl. BT-Drs. 13/10330 S. 17, BT-Drs. 11/100030/1998)...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.9 Organisatorische Aufgabentrennung

Rz. 22 Gemäß Abs. 5 sind die Aufgaben der Pflegschaft und Vormundschaft funktionell, organisatorisch und personell von den übrigen Aufgaben des Jugendamts zu trennen. Dies wird als allgemeiner Standard festgeschrieben. Die amtsinterne Trennung der Aufgaben der Amtsvormundschaft von den Aufgaben der sonstigen Jugendhilfe wird in der Praxis bereits vielfach befolgt. Der Amtsvo...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.2.5 Vor Beginn der Leistung

Rz. 17 Der Begriff "Beginn der Leistung" lässt sich – je nach Betrachtungsweise und Anwendung der einzelnen Absätze des § 86 – verschiedentlich auslegen. Grundregel ist der g.A. der Eltern bei Beginn der Leistung (§ 86 Abs. 1 Satz 1). Geht man aber z. B. von § 86 Abs. 2 Satz 2 aus, so ist darin für die Leistungsgewährung von dem Elternteil, bei dem das Kind oder der Jugendli...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.10 Fehlende Vereinbarung nach Abs. 1 (Abs. 3)

Rz. 21 Nur unter den engen Voraussetzungen des Abs. 3 kann für die Übernahme des Entgelts vom Bestehen einer Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung abgesehen werden. Nach Sinn und Zweck ist diese Bestimmung dabei eng auszulegen, damit sie nicht zum "Schlupfloch" für Träger von Einrichtungen wird, die sich einem Abschluss von Vereinbarungen entziehen wolle...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.6.1 Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 35 Haben die Eltern oder der nach Abs. 1 bis 3 maßgebliche Elternteil im Inland, d. h. in der Bundesrepublik Deutschland, keinen g.A. bzw. ist ein g.A. nicht zu ermitteln oder sind die Eltern verstorben, erklärt Abs. 4 Satz 1 den örtlichen Träger der Jugendhilfe für zuständig, in dessen Bereich das Kind oder der Jugendliche (in den letzten 6 Monaten; Umkehrschluss aus Ab...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.7 Verschiedene g.A. der Eltern nach Leistungsbeginn; Personensorgerecht steht einem Elternteil, beiden oder keinem Elternteil zu (Abs. 5)

Rz. 39 § 86 Abs. 5 setzt für dessen Anwendung voraus, dass die Eltern ihren g.A. nach Beginn der Leistung verändern und dadurch erstmalig verschiedene g.A. begründen. Dabei entfaltet Abs. 5 bereits dann seine Rechtswirkung, wenn nur ein Elternteil seinen g.A. in einen anderen Jugendamtsbereich verlegt und sich hierdurch verschiedene g.A. ergeben. Es ist also für den Eintritt...mehr