Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schutzauftrag / Zusammenfassung

Begriff Schutzauftrag bedeutet, dass das Jugendamt, also nicht der Träger der Jugendhilfe in seinen anderen Ämtern, bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung das Risiko mit mehreren Fachkräften und ggf. mit Beteiligung der Erziehungsberechtigten abschätzen und Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr ergreifen muss. Gesetze, Vorschriften und Rechtsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beteiligung von Kindern und... / Zusammenfassung

Begriff Kinder und Jugendliche müssen an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe beteiligt werden. Dies muss in einer Art und Weise geschehen, die ihrem Entwicklungsstand gerecht wird. Auch die Erziehungsberechtigten sind an bestimmten Entscheidungen zu beteiligen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialrecht: Auf internationaler Ebene ist A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 1.3 Nachrangig verpflichteter Leistungsträger

Wenn ein nachrangig verpflichteter Leistungsträger Sozialeistungen erbracht hat, ohne dass die Voraussetzungen des § 103 Abs. 1 SGB X vorliegen, ist derjenige Leistungsträger erstattungspflichtig, gegen den der Berechtigte vorrangig einen Anspruch hat oder hatte, soweit der Leistungsträger nicht bereits selbst geleistet hat, bevor er von der Leistung des anderen Leistungsträ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Betriebserlaubnis / 2 Ausnahmen der Betriebserlaubnispflicht

"Einrichtungen", die besonderen Zwecken außerhalb des Bereichs des SGB VIII dienen und bei denen Betreuung und Unterkunft im weiteren Sinne nur untergeordnete Bedeutung haben, werden abgegrenzt vom Einrichtungsbegriff des § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII i. V. m. § 45a SGB VIII (z. B. Krankenhäuser und Sporteinrichtungen). Die folgenden Einrichtungen bedürfen keiner Betriebserlaub...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 1.2.1 Umfang der Erstattung

Der Umfang des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den für den zuständigen Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften.[1] Die Regelungen des § 103 Abs. 1 und 2 SGB X gegenüber den Trägern der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe gelten nur von dem Zeitpunkt an, von dem an ihnen bekannt war, dass die Voraussetzungen für ihre Leistungspflicht vorlagen....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendsozialarbeit / 1 Ziel

Mit den Angeboten der Jugendsozialarbeit soll die schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und soziale Integration von benachteiligten Jugendlichen gefördert werden. Hierbei liegt der Fokus der Hilfeleistung auf der (sozial-)pädagogischen Arbeit, die die Jugendlichen und ihre individuelle Situation als ganzheitlichen Aufgabenkreis begreift. Zwar bil...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Familiengerichtshilfe / 2 Anrufungspflicht

Zu der Mitwirkungspflicht kommt die Anrufungspflicht des Gerichts bei Gefährdung des Kindeswohls hinzu. Diese ist durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz[1] in § 8a Abs. 2 SGB VIII geregelt. Das Jugendamt hat dann kein Ermessen, das Gericht anzurufen. Vielmehr ist es seine Pflicht, wenn Gefährdungen für das Kindeswohl nicht abgewendet werden können, insbeson...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kindeswohlgefährdung / 2 Schutzmaßnahmen des Familiengerichts

Die Maßnahmen des Familiengerichts sind vielfältig. Der Maßnahmenkatalog sieht u. a. vor Gebote, öffentliche Hilfen wie z. B. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen, Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen, Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 1.4.1 Umfang der Erstattung

Auch für den Erstattungsanspruch des zuständigen Leistungsträgers richtet sich der Umfang nach den für den zuständigen Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften. § 105 Abs. 1 und 2 SGB X gelten gegenüber den Trägern der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe nur von dem Zeitpunkt an, von dem an ihnen bekannt war, dass die Voraussetzungen für ihre Leistun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nationale Präventionsstrategie / 3 Landesrahmenvereinbarungen

Zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie schließen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen, auch für die Pflegekassen, mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und mit den in den Ländern zuständigen Stellen gemeinsame Rahmenvereinbarungen auf Landesebene. Darin werden insbesondere Festlegun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fachkraft (insoweit erfahrene) / 1 Ausbildung

Hauptamtliche Mitarbeiter, die wesentliche Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen, sollen für ihren Tätigkeitsbereich entsprechend ausgebildet sein.[1] Dies ist der Fall, wenn sie einen berufsqualifizierenden sozialen, sozialpädagogischen oder sozialarbeiterischen Abschluss erlangt haben, wie z. B. Sozialarbeiter, Erzieher, Sonderpädagogen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rehabilitation / 3 Zuständigkeit

Die Voraussetzungen des Leistungsanspruchs sowie der Umfang richten sich nach den Vorschriften für die einzelnen Rehabilitationsträger. Vorrangig zuständig sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Leistungen bei Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit), Kriegsopferversorgung (Leistungen der sozialen Entschädigung) oder gesetzlichen Unfallversicherung (Leistungen aufgr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jugendgerichtshilfe / Zusammenfassung

Begriff Die Jugendgerichtshilfe wirkt in Strafverfahren von Jugendlichen und Heranwachsenden nach dem Jugendgerichtsgesetz mit. Sie wird regelmäßig von einem Fachdienst des Jugendamtes ausgeführt. Im Strafverfahren hat sie die Aufgabe, den Jugendlichen oder jungen Volljährigen zu betreuen. Daneben bringt der Vertreter der Jugendgerichtshilfe die erzieherischen, sozialen und ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtplanung / 1.2 Gesamtplankonferenz

Zur Sicherstellung des Prozessverlaufs kann der Träger der Eingliederungshilfe mit Zustimmung des Leistungsberechtigten eine Gesamtplankonferenz nach § 119 SGB IX einberufen. Die Gesamtplankonferenz ist eine optionale Möglichkeit und gibt dem Träger der Eingliederungshilfe im Rahmen der Bedarfsermittlung insbesondere bei komplexen Fallkonstellationen eine zusätzliche Gestalt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendsozialarbeit / Zusammenfassung

Begriff Jugendsozialarbeit ist eine sozialpädagogische Hilfe für Jugendliche mit einem besonderen Unterstützungsbedarf. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Zielgruppe und Zielsetzung der Jugendsozialarbeit werden in § 13 Abs. 1 SGB VIII umschrieben. Die Absätze 2 und 3 regeln konkrete Leistungen, deren Gewährung im Einzelfall im Ermessen des Trägers l...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialpädiatrische Leistungen / 3 Leistungsabgrenzung

Über die Aufteilung der Entgelte für die Komplexleistung schließen die Rehabilitationsträger auf der Grundlage der Leistungszuständigkeit nach Spezialisierung und Leistungsprofil des SPZ regionale Vereinbarungen ab. Die Aufteilung der Entgelte wird dabei meistens pauschaliert. Die gesetzliche Krankenversicherung ist nur für die unter ärztlicher Verantwortung erbrachten nichtä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Betriebserlaubnis / Zusammenfassung

Begriff Der Träger einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, benötigt eine Betriebserlaubnis, sofern es sich um eine Einrichtung i. S. d. § 45 a SGB VIII handelt. Die Erlaubnis dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen und wird erteilt, wenn in der Einrichtung das Kindeswohl gewährle...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Steuerungsverantwortung / 1 Jugendhilfeträger

Der Jugendhilfeträger muss die Kosten für eine Hilfemaßnahme nur tragen, wenn er selbst nach Maßgabe eines Hilfeplans und unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts darüber entschieden hat.[1] Der Gesetzgeber hat damit klargestellt, dass der Jugendhilfeträger nicht bloßer Kostenträger, sondern ein Leistungsträger ist. Wichtig Gerichte haben kein Weisungsrecht Auch das Familien...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendhilfeplanung / 5 Bereichsübergreifende Planung

Der Jugendhilfeplan soll auf andere örtliche und überörtliche Planungen abgestimmt werden.[1] Einerseits betrifft dies die verschiedenen Verwaltungsebenen (örtlicher und überörtlicher Träger der Jugendhilfe, Landkreis und kreisangehörige Gemeinden). Andererseits ist hier an weitere Akteure wie Schulen oder Sozialämter, aber auch Bauplanungsämter[2] mit ihren spezifischen Pla...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Steuerungsverantwortung / 2.1 Ambulante Hilfen

Niederschwellige ambulante Hilfen[1], insbesondere die Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII, müssen nicht vorher beantragt werden. Diese Hilfen sollen gerade ohne hohe formale Hürden in Anspruch genommen werden können. Deshalb soll der Jugendhilfeträger mit dem Leistungserbringer Vereinbarungen schließen, in denen die Voraussetzungen und die Ausgestaltung der Leistungserbri...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kindertagesbetreuung / 1.1 Tageseinrichtung

Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten, z. B. Kindergarten, Krippe oder Hort. Die Einrichtung hat ein pädagogisches Konzept, das die tägliche Arbeit und die pädagogische Qualität der Einrichtung bestimmt. Darüber hinaus sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass ihre Fachkräfte mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe am ... / 2 Rehabilitationsträger

Zuständige Rehabilitationsträger sind die[1] Bundesagentur für Arbeit[2], Träger der gesetzlichen Unfallversicherung[3], Träger der gesetzlichen Rentenversicherung[4], Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge[5], Träger der öffentlichen Jugendhilfe[6], Träger der Eingliederungshilfe.[7]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kindertagesbetreuung / 2 Ziele

Ziel der Kindertagesbetreuung ist es die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern[1], die Erziehung und Bildung in der Familie zu unterstützen und zu ergänzen[2] und den Eltern dabei zu helfen, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können[3]. Das K...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jugendschutz (erzieherische... / Zusammenfassung

Begriff Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist neben dem ordnungsrechtlichen und dem strukturellen der dritte Teilbereich des Kinder- und Jugendschutzes. Ziel ist es, die jungen Menschen und ihre Erziehungsberechtigten zu befähigen, sich bzw. die anvertrauten Kinder und Jugendlichen besser vor Gefahren zu schützen. Die öffentliche Jugendhilfe ist verpflichtet, entspr...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2.2 Menschen mit Behinderungen

Auch bei Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, in anerkannten Blindenwerkstätten, Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen tätig sind, sowie den Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen, wird das für die Beitragsberechnung[1] maßgebende fiktive Arbeitsentgelt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schutzauftrag / 1.2 Abschätzen des Gefährdungsrisikos

Haben sich die Anhaltspunkte verdichtet, muss das Jugendamt das Risiko für das Wohl dieses Kindes bzw. Jugendlichen gemeinsam mit weiteren Fachkräften abschätzen. Die Experten müssen beurteilen, was passieren würde, wenn niemand handelt. Außerdem müssen sie erörtern, welche Hilfen in Betracht kommen. Häufig werden das die Hilfen zur Erziehung sein. Hinweis Freie Träger und Ki...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfeplanung / 1.1 Erste Phase

In der ersten Phase entscheidet der Hilfeberechtigte (Personenberechtigte, junge Volljährige), ob er Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen möchte. Dabei wird er vom Träger der Jugendhilfe umfassend über die Hilfearten und weitere Leistungen[1], das Hilfeplanverfahren und seine Beteiligungsrechte, das Wunsch- und Wahlrecht, die Personensorge, die mögliche Kostenbeteiligung und mö...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beteiligung von Kindern und... / 2.1 Beteiligung der Kinder/Jugendlichen

Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.[1] Wie die Beteiligung konkret ausgestaltet wird, hängt in erster Linie vom jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes bzw. Jugendlichen ab. Wie weit das Verständnis und die Ausdrucksmöglichkeiten des Kindes/Jugendlichen reichen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendhilfeplanung / 4 Einbeziehung freier Träger

Beim Erstellen des Jugendhilfeplans sind die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen frühzeitig zu beteiligen.[1] Sie haben das Recht, vom Jugendhilfeausschuss angehört zu werden. Die freien Träger können aber auch auf andere Weise beteiligt werden, z. B. als Vertreter in bestimmten Gremien. Die Beteiligung muss frühzeitig erfolgen, d. h. schon beim Ausarbe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nationale Präventionsstrategie / 1.1 Bundeseinheitliche, trägerübergreifende Rahmenempfehlungen

Die Rahmenempfehlungen sollen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Gesundheitsförderung und Prävention dienen. Sie sollen die Zusammenarbeit der für die Erbringung von Leistungen zur Prävention in Lebenswelten und in Betrieben zuständigen Träger und Stellen verbessern. Inhalt der Rahmenempfehlungen sind insbesondere Festlegungen zu gemeinsamen Zielen, vorrangi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 3.2 Erstattung in Geld/Verzinsung

Sach- und Dienstleistungen sind grundsätzlich in Geld zu erstatten. Absatz 2 der Vorschrift enthält für bestimmte Bereiche Verzinsungsregelungen. Eine Verzinsung im Rahmen von Erstattungsansprüchen nach den §§ 102 ff. SGB X kommt nur für die Träger der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe in Betracht. Erstattungsansprüche dieser Träger gegenüber anderen S...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rehabilitation / 2 Rehabilitationsträger

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendsozialarbeit / 4 Sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen

Junge Menschen, die an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme oder der beruflichen Eingliederung teilnehmen, können ggf. in einer vom Jugendamt finanzierten, sozialpädagogisch begleiteten Unterkunft wohnen. Der Gesetzgeber hatte hierbei vor allem Jugendliche im Blick, die aufgrund der schlechten Ausbildungssituation keinen Ausbildungsplatz in der Nähe der elterl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frühe Hilfen / 2.1 Beteiligte des Netzwerks

In die Netzwerke sollen folgende Institutionen einbezogen werden: Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe Einrichtungen und Dienste, mit denen Verträge nach § 75 Abs. 3 SGB XII bestehen Gesundheitsämter Sozialämter Gemeinsame Servicestellen Schulen, Polizei- und Ordnungsbehörden Agenturen für Arbeit, Krankenhäuser Sozialpädiatrische Zentren Interdisziplinäre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtplanung / 1.1 Gesamtplanverfahren

Die Feststellungen für das Aufstellen des Gesamtplans erfolgen im Gesamtplanverfahren, den der Träger der Eingliederungshilfe durchzuführen hat. Das Gesamtplanverfahren findet Anwendung, wenn ausschließlich Leistungen der Eingliederungshilfe betroffen sind oder Einzelleistungen aus den Leistungsgruppen nach § 5 SGB IX der Eingliederungshilfe, die sich auf Leistungen der medi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.8 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe

Die Mitgliedschaft von Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe beginnt mit dem Beginn der Maßnahme.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.7 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe

Die Mitgliedschaft von Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden, endet mit dem Ende der Maßnahme.[1] Die Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des Tages, an dem die Maßnahme endet.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegeleistungen (Abgrenzun... / 3 Vorrangigkeit der Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeleistungen sind gegenüber Sozialleistungen, die von einer Bedürftigkeitsprüfung abhängen, grundsätzlich vorrangig. Es besteht ein Anspruch auf fürsorgerische Leistungen – insbesondere Sozialhilfe –, wenn gegenüber der Pflegekasse kein Leistungsanspruch besteht, weil Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI nicht vorliegt.[1] Hinweis Eingliederungshilfe für Menschen mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.6 Freistellung für Jugendleiter

Die meisten Bundesländer sehen in eigenen Gesetzen vor, dass der Arbeitgeber in Jugendhilfe, Jugendpflege oder Jugendwohlfahrtspflege tätigen Arbeitnehmern auf Antrag besonderen Urlaub gewährt. Während des Urlaubs ist ganz überwiegend keine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu leisten (Ausnahme Hessen: Entgeltfortzahlung mit Erstattungsmöglichkeit). Für die einzelnen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Versicherungspflicht (Unfal... / 1.2 Versicherungsschutz für weitere Personengruppen

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Personenkreise, die "von Amts wegen" bzw. gem. § 2 SGB VII gegen das Risiko von bestimmten Unfällen oder Erkrankungen pflichtversichert sind und somit Versicherungsschutz genießen.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Rz. 11 Die Steuerbefreiungen nach § 4 UStG können danach unterschieden werden, ob sie zum Vorsteuerabzug berechtigen, ob die Umsätze den Vorsteuerabzug ausschließen oder ob die Umsätze zwar steuerfrei ohne Vorsteuerabzug sind, jedoch nach § 9 UStG die Option zur Steuerpflicht zulässig ist und somit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Im Einzelnen ergibt sich dazu folgende Ta...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 12 § 4 UStG beruht auf den einschlägigen Bestimmungen der Art. 131ff. bzw. 146ff. sowie auf Übergangsregelungen nach Art. 371 MwStSystRL . Art. 132 bis 137 MwStSystRL enthalten die Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug grundsätzlich ausschließen. Art. 132 bis 134 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einmalige Bedarfe (Kinder- und Jugendhilfe)

Zusammenfassung Begriff Im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe können für bestimmte Bedarfe, die nicht von den laufenden Leistungen umfasst sind, einmalige Leistungen durch Beihilfen oder Zuschüsse gewährt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die einmaligen Bedarfe sind in § 39 Abs. 3 SGB VIII geregelt. Die Sicherstellung des Lebensunterhalt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- und Jugendhilfe)

Zusammenfassung Begriff Kostenbeteiligung ist die Beteiligung vor allem von Eltern und Kindern an den Kosten der Jugendhilfe. Sie erfolgt durch Erhebung eines Kostenbeitrags in Form eines Leistungsbescheids. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Eine pauschalierte Kostenbeteiligung ist in § 90 SGB VIII für die dort genannten Angebote der Jugendhilfe gere...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / Zusammenfassung

Begriff Kostenbeteiligung ist die Beteiligung vor allem von Eltern und Kindern an den Kosten der Jugendhilfe. Sie erfolgt durch Erhebung eines Kostenbeitrags in Form eines Leistungsbescheids. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Eine pauschalierte Kostenbeteiligung ist in § 90 SGB VIII für die dort genannten Angebote der Jugendhilfe geregelt. Die Erheb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einmalige Bedarfe (Kinder- ... / 1 Anspruchsvoraussetzung

Ein Anspruch auf die einmaligen Leistungen kann nur bestehen, wenn eine Hilfe zur Erziehung oder eine Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder Hilfe für junge Volljährige geleistet wird.[1] Die einmaligen Leistungen sind also nur ein Leistungsannex zu diesen Hilfen, da der Träger der öffentlichen Jugendhilfe beispielsweise gem. § 42 Abs. 2 Satz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einmalige Bedarfe (Kinder- ... / Zusammenfassung

Begriff Im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe können für bestimmte Bedarfe, die nicht von den laufenden Leistungen umfasst sind, einmalige Leistungen durch Beihilfen oder Zuschüsse gewährt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die einmaligen Bedarfe sind in § 39 Abs. 3 SGB VIII geregelt. Die Sicherstellung des Lebensunterhalts ist grundsätz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 2 Pauschalierte Kostenbeteiligung

Ein pauschalierter Kostenbeitrag wird gem. § 90 Abs. 1 SGB VIII nur in den folgenden 3 Fällen erhoben: Jugendarbeit nach § 11 Nr. 1 SGB VIII allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 SGB Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 3 SGB VIII Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege nach §§ 22 bis 24 SGB VIII. In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ka...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einmalige Bedarfe (Kinder- ... / 3 Umfang

Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse nach § 39 Abs. 3 SGB VIII erfolgen insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen. Wichtig Unterschied zur Sozialhilfe Im Unterschied zur Sozialhilfe ist der besondere entwicklungsbedingte Bedarf des Kindes im Einzelfall zu berücksic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 4 Überleitung von Ansprüchen

Durch Überleitungsanzeige kann der Träger der öffentlichen Jugendhilfe gem. § 95 SGB VIII bewirken, dass der Anspruch eines Kostenpflichtigen, den dieser gegen einen Dritten hat, auf ihn bis zur Höhe seiner Aufwendungen übergeht. Ist der Dritte ein anderer Sozialleistungsträger i. S. d. § 12 SGB I, scheidet die Überleitungsanzeige aus. Die Erstattungsansprüche nach §§ 102 bi...mehr