Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 34 Die Voraussetzung, dass die Gestellung von Personal für bestimmte unter § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG genannte, regelmäßig dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten erfolgt, ist erfüllt, wenn die Einrichtung, der das Personal gestellt wird, steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, § 4 Nr. 16 UStG, § 4 Nr. 18 UStG, § 4 Nr. 21 UStG, § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG, § 4 Nr...mehr

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Sauer, SGB III § 358 Aufbri... / 2.2 Umlagesatz (Abs. 2)

Rz. 17 Nach Abs. 2 ist die Umlage nach einem Prozentsatz des Arbeitsentgelts (Umlagesatz) zu erheben. Unzulässig sind also Festbeträge, die unabhängig von der Relation zum Arbeitsentgelt erhoben werden. Maßgebend ist das Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden bemessen werden o...mehr

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DRK-TV / 2.13.6 Nachtarbeit

Abweichend von § 7 Abs. 5 TVöD hat der DRK-TV die Nachtarbeit als die Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr definiert, wenn sie mehr als zwei Stunden dieses Zeitraums umfasst. Diese Einschränkung ist im TVöD nicht geregelt. Bedeutung hat der Mindeststundenumfang von mehr als 2 Stunden für die Zahlung der Nachtzuschläge. Der Nachtzuschlag kann nur dann (ab 21 Uhr) gezahlt werden, w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Objektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung – Rechtslage ab 1.1.2020

Rz. 87a Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 18 UStG umfasst ab 1.1.2020 eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen insbesondere an wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen zur Überwindung der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit. Hierunter fallen z. B.[1] Leistungen der Schuldnerberatung im außergerichtlichen Insolvenzverfahren, der "Tafeln", der Fra...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 Sozialarbeit/Zivildienst/Betreutes Wohnen

Rz. 95 Die privatrechtlich selbstständige Tätigkeit eines Sozialarbeiters für einen gemeinnützigen, umsatzsteuerbefreiten Verein, der Erziehungshilfen in Konfliktfällen in einem Projekt für Kinderhilfen, Jugendhilfen und Familienhilfen im Auftrag des Jugendamts nach den §§ 27 bis 41 SGB VIII durchführt, ist nicht aufgrund unmittelbarer Anwendung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g...mehr

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Schell, SGB IX § 113 Leistu... / 2.6 Assistenz bei stationärer Behandlung im Krankenhaus (Abs. 6)

Rz. 20 Abs. 6 wurde durch Art 7c des Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften v. 27.9.2021 mit Inkrafttreten zum 1.11.2022 angefügt. Mit Abs. 6 wird die Kostenträgerschaft für die Übernahme der (Personal-)Kosten bei Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe währe...mehr

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Schell, SGB IX § 63 Zuständ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Nach Abs. 1 sind zuständige Rehabilitationsträger für Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer WfbM die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der Unfallversicherung, die Träger der Rentenversicherung und die Träger der Kriegsopferfürsorge. Rz. 3 Nach Abs. 2 sind zuständige Rehabilitationsträger für Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM die Trä...mehr

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FF 06/2022, Aktuelle Rechts... / VII. Vollstreckung

In einem vom BGH mit Beschl. v. 9.6.2021 entschiedenen Fall ging es um die pandemiebedingte Aussetzung des Umgangs durch das als Umgangsbegleiter eingesetzte Jugendamt.[49] Der BGH stellt klar, dass, damit die Verhängung eines Ordnungsgelds aufgrund einer vollstreckbaren gerichtlichen Umgangsregelung erfolgen könne, die Person oder Behörde, gegen die das Ordnungsgeld festges...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 3.1.2 Zulassung nach § 124 Abs. 2 SGB V, Aufnahme in den Leistungskatalog des § 92 SGB V

Sinn der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 UStG ist die Entlastung der Krankenkassen bzw. Sozialversicherungsträger.[1] Deshalb kann die o. g. Vergleichbarkeit mit einem Katalogberuf als "Befähigungsnachweis" nicht allein ausschlaggebend sein. Praxis-Tipp Krankenkassenzulassung als Indiz für das Vorliegen einer heilberuflich ähnlichen Tätigkeit Fehlt es an einer berufsrechtlichen...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 10 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / (6) Sonderfälle

Rz. 83 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 In der gesetzlichen Rentenversicherung werden für bestimmte pflichtversicherte Personen abweichend vom tatsächlich erzielten Entgelt (§ 14 SGB IV) oder von der Entgeltersatzleistung andere Beträge als beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt. Beispielhaft sind folgende Personen zu nennen: zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, behinderte Me...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Hinweis vorab: Die geänderte Rechtsprechung des BFH (> Rz 14) ist im BStBl Teil II veröffentlicht und wird damit von der FinVerw für tarifvertraglich vereinbarte Leistungen hingenommen. Die Frage, ob eine von § 3 Nr 50 EStG nicht steuerbefreite Zuwendung Arbeitslohn ist oder nicht, wird in den folgenden Stichworten nicht behandelt. Arbeitskle...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / A. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG)

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einmalige Bedarfe (Kinder- und Jugendhilfe)

Zusammenfassung Begriff Im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe können für bestimmte Bedarfe, die nicht von den laufenden Leistungen umfasst sind, einmalige Leistungen durch Beihilfen oder Zuschüsse gewährt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialrecht: Die einmaligen Bedarfe sind in § 39 Abs. 3 SGB VIII geregelt. Die Sicherstellung des Lebensunterhalts ist g...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einmalige Bedarfe (Kinder- ... / Zusammenfassung

Begriff Im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe können für bestimmte Bedarfe, die nicht von den laufenden Leistungen umfasst sind, einmalige Leistungen durch Beihilfen oder Zuschüsse gewährt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialrecht: Die einmaligen Bedarfe sind in § 39 Abs. 3 SGB VIII geregelt. Die Sicherstellung des Lebensunterhalts ist grundsätzlich Au...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einmalige Bedarfe (Kinder- ... / 1 Anspruchsvoraussetzung

Ein Anspruch auf die einmaligen Leistungen besteht, wenn eine Hilfe zur Erziehung oder eine Eingliederungshilfe oder Hilfe für junge Volljährige geleistet wird. Die einmaligen Leistungen sind also nur ein Leistungsannex zu diesen Hilfen. Sie müssen gewährt werden, wenn der Bedarf nicht schon durch laufende Leistungen gedeckt wird, wie z. B. Feiern und Geschenke bei Festen (K...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einmalige Bedarfe (Kinder- ... / 2 Rechtsfolge

Die Rechtsfolge ist lediglich Auswahlermessen zwischen der Gewährung einer vollen Leistung (Beihilfe) oder einer Teilleistung (Zuschuss), nicht aber Entschließungsermessen, ob überhaupt eine Leistung gewährt wird.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einmalige Bedarfe (Kinder- ... / 3 Umfang

Die Leistung umfasst den Erwerb des Führerscheins (auch bei mehrmaligen Versuchen), mehrtägige Klassenfahrten, Urlaubs- und Ferienreisen oder Erstaustattung mit Bekleidung. Wichtig Unterschied zur Sozialhilfe Im Unterschied zur Sozialhilfe ist der besondere entwicklungsbedingte Bedarf des Kindes im Einzelfall zu berücksichtigen, was dazu führen kann, ein Pflegekind ebenso zu b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.6 Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge (Nr. 6)

Rz. 20 Erziehungsgelder (vgl. § 54 Abs. 5 SGB I; LG Oldenburg, Rpfleger 1987, 28) und Studienbeihilfen sind als zweckgebundene Leistungen unpfändbar, gleichgültig, ob sie aus öffentl. oder privater Hand gezahlt werden (Stein/Jonas/Brehm, § 850a Rn. 32). Hierzu zählen auch Stipendien, die mit der Auflage gewährt werden, nach Abschluss des Studiums in den Dienst der zahlenden ...mehr

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Hilfreiche Internetseiten

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien sind üblicherweise auf den Websites der Oberlandesgerichte abrufbar. Die in den Fallbeispielen häufig beispielhaft angeführten Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL) der Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken und alle anderen Leitlinien sind aber auch unter...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Begründung zum Gesetzesentwurf

Rz. 53 Da das Unterhaltsrecht trotz seiner Vielgestaltigkeit in relativ wenigen Normen geregelt ist, erfährt es seine Ausgestaltung in besonderem Maße durch die Rechtsprechung. Die damit einhergehende Gefahr, dass sich die Rechtsprechung durch Verweis auf vorangegangene Entscheidungen von der Absicht des Gesetzgebers wegentwickelt, rechtfertigt, die Begründung zum Gesetzesen...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.3 Ambulante Hospizleistungen (Abs. 2)

Rz. 21 Ziel der ambulanten Hospizarbeit ist es nach der von den Spitzenverbänden geschlossenen Rahmenvereinbarung gemäß § 39a Abs. 2 Satz 8 v. 3.9.2002 i. d. F. v. 14.3.2016 zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit, die Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern. Im Vordergrund der ambulanten Hospizarbeit sta...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 39a Abs. 1 ergänzt die Regelung in § 39 zur Krankenhausbehandlung für den Personenkreis der unheilbar Kranken. Da nach der Rechtsprechung des BSG bei Dauererkrankungen strenge Maßstäbe an die Annahme der Erforderlichkeit von Krankenhausbehandlung zu legen sind, ist die Regelung grundsätzlich geeignet, finanzielle Probleme für die Betroffenen bei Verneinung der Kranke...mehr

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FoVo 05/2022, Vollstreckung... / 2 II. Die Entscheidung

Zulässiger Rechtsmittelweg Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 87 Abs. 4 FamFG i.V.m. § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Dass die Vollstreckung sich auf eine einstweilige Anordnung bezieht, steht der Statthaftigkeit nicht entgegen. Denn § 70 Abs. 4 FamFG gilt nicht für das Vollstreckungsverfahren, das als selbstständiges Verfahren mit einem eigenen Re...mehr

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§ 4 Medienrecht / a) Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

Rz. 252 Der allgemeine Jugendschutz nach dem Jugendschutzgesetz sieht als Bundesoberbehörde die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendschutz (Bundeszentrale) vor (§ 17 JuSchG).[249] Deren Aufgaben werden in § 17a JuSchG beschrieben. Die Bundeszentrale unterhält die "Prüfstelle für jugendgefährdende Medien" (Prüfstelle), die über die Aufnahme in die Liste der jugendgefährdende...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 5. Hinwirken auf Einvernehmen, Auflagen an die Eltern

Rz. 79 Das Gericht hat zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinzuwirken, sofern dies dem Kindeswohl nicht widerspricht, § 156 Abs. 1 FamFG. Nach § 156 Abs. 1 S. 4 FamFG kann das Gericht jetzt die Eltern zur Teilnahme an einer Beratung durch die Beratungsstellen und Träger der Jugendhilfe bindend verpflichten.[118] Der gerichtliche Billigungsbe...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 3. Begleiteter Umgang und Umgangspflegschaft

Rz. 33 Das Gericht kann auch anordnen, dass der Umgang in Begleitung einer neutralen Person stattzufinden hat.[48] Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / aa) Normale und besondere Kosten des Umgangsrechts

Rz. 56 Bei Umgangsregelungen gem. § 1684 Abs. 1 BGB geht es in erster Linie um die Frage der zeitlichen Ausgestaltung des Kontaktes zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil (siehe § 23 Rdn 4). Bei der Ausübung des Umgangsrechts ist es – sofern keine andere Vereinbarung der Eltern vorliegt – grundsätzlich Aufgabe des Umgangsberechtigten, das Kind beim anderen El...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Heimerziehung

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Zweckbetriebsnorm des § 68 Nr. 5 AO (Anhang 1b) wurde mit Gesetz vom 26.06.2013 (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, BGBl I 2013, 1809) wesentlich geändert. § 68 Nr. 5 AO (Anhang 1b) bestimmt heute, dass Einrichtungen über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder sonstige betreute Wohnformen als Zweckbetriebe gelten können. Der AEAO gibt hierzu kein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Erholungsheime

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Zweckbetriebsaufzählung in § 68 Nr. 1a AO (Anhang 1b) umfasst auch Erholungsheime. Diese sind dann als steuerbegünstigte Zweckbetriebe anzusehen, wenn sie im besonderen Maße (zu mindestens 2/3) den in § 53 AO (Anhang 1b) bestimmten hilfsbedürftigen Menschen dienen. Auf der Grundlage des Urteils des BFH vom 22.11.1972 (BStBl II 1973, 251) setzt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Vorschrift entsprach dem heutigen Abs. 1 und übernahm den früheren § 367 RVO. Rz. 2 Durch Art. 1 Nr. 42 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 13 Instrum... / 2.2 Gesetzliche Mindeststandards für den Einsatzbereich der Instrumente

Rz. 5 Die gesetzlichen Mindeststandards für die Instrumente nach Abs. 1 Satz 1, welche die individuelle und funktionsbezogene Bedarfsermittlung sicherstellen sollen, werden abstrakt generell durch Abs. 2 definiert. Sie sollen hauptsächlich die Dokumentation und Nachprüfbarkeit der Bedarfsermittlung sicherstellen, indem erfasst wird: ob eine Behinderung vorliegt oder einzutrete...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.4 Ausschluss des Anspruchs (Abs. 2)

Rz. 32 Grundsätzlich haben alle Versicherten einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig werden oder stationär zulasten der Krankenkasse behandelt/therapiert werden. Davon ausgenommen sind allerdings die Versicherten, deren Versicherung nicht auf einer Erwerbstätigkeit beruht – also im Falle der Arbeitsunfähigkeit keinen Einkommensverlust hab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.3.1 Wählbare Krankenkassen (Satz 1)

Rz. 28 Leistungsempfänger haben die Pflicht, unverzüglich eine Krankenkasse zu wählen, die ihre Krankenbehandlung übernimmt. Unverzüglich bedeutet, dass die Wahl innerhalb von 2 Wochen auszuüben ist (§ 175 Abs. 3 Satz 2). Rz. 29 Wählbar ist jede Krankenkasse im Bereich des für die Hilfe zuständigen Trägers der Sozialhilfe oder der öffentlichen Jugendhilfe. Der Leistungsempfän...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.2.1 Personenkreis (Satz 1)

Rz. 18 Die Norm betrifft Empfänger von Leistungen nach dem 3. bis 9. Kapitel SGB XII, Leistungen nach Teil 2 SGB IX (ab 1.1.2020), laufenden Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes und Krankenhilfeleistungen nach dem SGB VIII. Rz. 19 Für diese Personenkreise wird die Krankenbehandlung durch die Krankenkasse aufgrund eines gesetzlichen Auftrags (BSG, Urteil v. 28.9.2...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.1 Zusammenwirken Jugendhilfe/Justiz

2.1.1 Mitwirkungspflicht Rz. 3 Gemäß Abs. 1 hat das Jugendamt nach Maßgabe der § 38 JGG und § 50 Abs. 3 Satz 2 JGG in Verfahren nach dem JGG mitzuwirken. Die Aufzählung der in Abs. 1 genannten Vorschriften des JGG ist unvollständig. Noch weitere Normen des JGG regeln die Mitwirkung der "Jugendhilfe im Strafverfahren" (diesem Terminus wird teilweise gegenüber dem gebräuchliche...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 3 Literatur

Rz. 45 Bindel-Kögel/Heßler/Münder, Studie – Umgang der Jugendhilfe mit Kinderdelinquenz, JAmt 2003 S. 385; Brunner/Dölling, Jugendgerichtsgesetz, 10. Aufl. 1996; Drewniak/Kreichelt/Enzmann/Mandel, Selbstevaluation in der Jugendgerichtshilfe, ZJJ 2010 S. 172; Eisenberg, Jugendgerichtsgesetz, 15. Aufl. 2011; ders., Streitfragen in der Judikatur zum Jugendstrafrecht, NStZ 2003 S. 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.1.2 Jugendgerichtshilfe

Rz. 5 Nach § 2 Abs. 3 Nr. 8 i. V. m. § 52 obliegt der Jugendhilfe die Mitwirkung in Verfahren nach dem JGG. In § 38 Abs. 1 JGG ist bestimmt, dass die Jugendgerichtshilfe von den Jugendämtern im Zusammenwirken mit den Vereinigungen für Jugendhilfe ausgeübt wird. Weder in § 52 noch im JGG ist eine gesetzliche Vorgabe enthalten, in welcher Organisationsform die Mitwirkung zu erf...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.1.4 Art und Dauer der Mitwirkung

Rz. 10 In Abs. 1 Satz 1 ist die Mitwirkungspflicht der Jugendgerichtshilfe normiert, und zwar ausdrücklich nur nach Maßgabe der § 38 JGG und § 50 Abs. 3 Satz 2 JGG . Darüber hinaus ist im JGG die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe auch noch in weiteren Bestimmungen verankert, und zwar in § 43 Abs. 1 Satz 4 § 70 Satz 1 § 72a und § 93 Abs. 3 JGG . Diese Vorschriften gelten gemäß...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.2.3 Formen der Mitwirkung

Rz. 17 Nach der Unterrichtung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden hat das Jugendamt in jedem Fall nach Abs. 2 Satz 1 frühzeitig zu prüfen, ob aus Anlass der Straftat Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen. Über diese Prüfungspflicht hinaus richten sich Art und Umfang ihrer Mitwirkung im Übrigen nach den Umständ...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Während in dem bis zum 31.12.1990 geltenden Gesetz für Jugendwohlfahrt (JWG) lediglich abstrakt in § 4 Nr. 4 als eine Aufgabe des Jugendamts die Jugendgerichtshilfe nach den Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) genannt war, enthält das am 1.1.1991 in Kraft getretene SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz insoweit eine weitergehende gesetzliche Regelung. In dem...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.1.1 Mitwirkungspflicht

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 hat das Jugendamt nach Maßgabe der § 38 JGG und § 50 Abs. 3 Satz 2 JGG in Verfahren nach dem JGG mitzuwirken. Die Aufzählung der in Abs. 1 genannten Vorschriften des JGG ist unvollständig. Noch weitere Normen des JGG regeln die Mitwirkung der "Jugendhilfe im Strafverfahren" (diesem Terminus wird teilweise gegenüber dem gebräuchlichen Begriff "Jugendgericht...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.3.5 Berichterstattung

Rz. 31 Die wichtigste Aufgabe des Vertreters der Jugendgerichtshilfe in der Hauptverhandlung ist die Berichterstattung. Nach Nr. 1 der Richtlinien zu § 38 JGG wirken Staatsanwaltschaft und Gericht darauf hin, dass der Bericht unter Verzicht auf Ausführungen zur Schuldfrage ein Bild von der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt der beschuldigten Person ergibt. Auch i...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das erste Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich aus dem Jahre 1871 enthielt lediglich einige Sondervorschriften für Verfahren gegen junge Menschen. Im Übrigen fanden die allgemeinen Vorschriften Anwendung. Die Erkenntnis, dass auf die Straffälligkeit junger Menschen mit anderen Sanktionen und in einem besonders ausgestalteten Verfahren zu reagieren ist, hat erst etwa ...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.1.3 Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz

Rz. 8 Die Mitwirkungspflicht der Jugendgerichtshilfe besteht im Verfahren nach dem JGG, d. h. in jedem Verfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende. Insoweit gelten die Definitionen des JGG. Danach ist Jugendlicher, wer zur Tatzeit 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (§ 1 Abs. 2 JGG). Heranwachsender ist, wer zur Tatzeit 18, aber noch nicht 21 Jahre alt ist (§ 1 Abs. 2 J...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.2.2 Unterrichtung über die Einleitung

Rz. 15 Voraussetzung für die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe in einem Ermittlungsverfahren gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden nach dem JGG ist zunächst, dass sie von dem Verfahren überhaupt Kenntnis erlangt. Nach § 70 Abs. 1 JGG wird die Jugendgerichtshilfe von der Einleitung und dem Ausgang des Verfahrens unterrichtet. Da im Regelfall Strafanzeigen bei der Pol...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.4.2 Auflagen/Erziehungsmaßregeln

Rz. 37 Ist gegen einen Jugendlichen oder einen Heranwachsenden eine der in § 15 JGG abschließend aufgezählten Auflagen erkannt worden, wachen die Vertreter der Jugendgerichtshilfe – soweit nicht ein Bewährungshelfer dazu berufen ist – darüber, dass der Verurteilte der Auflage nachkommt (§ 38 Abs. 2 Satz 5 JGG). Dies gilt in der Praxis insbesondere für die Auflage, Arbeitslei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.5 Mitwirkung in Haftsachen

Rz. 42 Im Hinblick auf die erheblichen Auswirkungen, die eine Haftanordnung insbesondere für einen jungen Menschen haben kann, ist die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe im Zusammenhang mit der Anordnung von Untersuchungshaft gegen einen Jugendlichen besonders geregelt. Untersuchungshaft darf gegen einen Jugendlichen über die in §§ 112ff. StPO aufgeführten Voraussetzungen hin...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.2.4 Diversion

Rz. 19 Nach Abs. 2 Satz 2 hat das Jugendamt – falls nach seiner Prüfung Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen oder geeignete Leistungen bereits eingeleitet oder gewährt worden sind – den Staatsanwalt umgehend davon zu unterrichten, damit geprüft werden kann, ob diese Leistung ein Absehen von der Verfolgung (§ 45 JGG) ermöglicht. Diese Vorschrift unterstreicht die Wic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Stellen die Agenturen für Arbeit fest, dass Personen ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können oder aufgrund einer Behinderung oder drohenden Behinderung Unterstützung beim Einstieg in das Berufsleben benötigen, ist im Rahmen der grundlegenden Regelungen des § 112 eine Leistungserbringung zur beruflichen Rehabilitation möglich. Hie...mehr