Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.3.2 Unterstützung und Ergänzung von Erziehung und Bildung in der Familie (Abs. 2 Nr. 2) und Hilfe bei der Vereinbarkeit von Kindererziehung und Erwerbstätigkeit (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 33 Nr. 2 und Nr. 3 formulieren die Ziele der Unterstützung und Ergänzung familiärer Erziehung und Unterstützung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung. Hier zeigt sich das gewandelte Verständnis der Kinderbetreuung weg von einer rein pädagogischen Leistung – häufig zur Vorbereitung auf die Schulausbildung und das Erlernen von Sozialkompetenzen im Umga...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.5 Pauschalierung der Kostenbeiträge

Rz. 9 Während das frühere Recht nach Einkommensgruppen gestaffelte Pauschalbeträge nur bei der Festsetzung der ersparten Aufwendungen in den Fällen einer auswärtigen Unterbringung vorsah (§ 94 Abs. 2 Satz 2 a. F.), schafft Abs. 5 die generelle Möglichkeit, für die Kostenbeiträge von Eltern pauschalierte Kostensätze durch Rechtsverordnung festzulegen. Wegen der Auswirkungen d...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.2 Fachliche Beratung

Rz. 21 Die in Abs. 1 aufgelistete fachliche Beratung der Kindertagespflegeperson wird in Abs. 4 weiter konkretisiert. Danach haben sowohl Kindertagespflegepersonen als auch Erziehungsberechtigte Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. Auch Zusammenschlüsse von Kindertagespflegepersonen sollen beraten, unterstützt und gefördert werden. Rz. 22 Diese Rechtsa...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 3 Literatur

Rz. 11 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, DIJuF-Rechtsgutachten v. 21.9.2004, J 3.110 Sch; dass ., Opferentschädigungsrecht – Zur Heranziehung von Waisenrente nach dem OEG für die Kosten der Jugendhilfe, DIJuF-Rechtsgutachten v. 3.8.2000, J 3-317 We; Deutsches Institut für Vormundschaftswesen , Anrechnung von BAföG-Leistungen und Kindergeld, DIV-Gutachten v. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.7 Einsatz des Einkommens und des Vermögens

Rz. 20 Während durch die Rechtsverordnung nach Abs. 5 die Höhe der Kostenbeiträge für Eltern festgelegt wird, regelte Abs. 6 a. F. den Umfang der Heranziehung des jungen Menschen und der Leistungsberechtigten nach § 19 als Leistungsempfänger. Letztgenannte Regelung ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jug...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Umstrukturierung der Vorschrift erfolgte aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Kindertagespflege als Angebotsform der Kinderbetreuung, vor allem im Altersbereich von 0–3 Jahren. Ihre Vorzüge liegen in der größeren zeitlichen Flexibilität, der Erhaltung einer familiären Atmosphäre und ihrer Struktur mit einer festen Bezugsperson in einer kleinen Kindergruppe, verbu...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.2 Erlass und Übernahme von Teilnahme- oder Kostenbeiträgen

Rz. 13 Während sich die Kostenerhebung nach § 90 Abs. 1 allein auf eine öffentlich-rechtliche Forderung bezieht, beziehen sich die Vorschriften über den Erlass oder die Übernahme sowohl auf die öffentlich-rechtlichen Kostenbeiträge als auch die privatrechtlich ausgestalteten Teilnahmebeiträge. Dies ist auch sachgerecht, weil die beiden Beitragsarten zugrunde liegende finanzi...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.2 Rechtsanspruch auf frühkindliche Folgerung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zwischen dem ersten und dem dritten Lebensjahr (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 gewährleistet seit dem 1.8.2013 einen subjektiven Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Hinsichtlich der Begriffsbestimmungen Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vgl. die Kommentierung zu § 22 Rz. 5 ff. und Rz. 16 ff. Auf der Tatbestandsseite enthält die Vorschrift lediglich die Voraussetzung, dass ...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wird durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 1.10.2005 eingefügt. Unter dem Eindruck spektakulärer Fälle von Kindesmissbrauch und Vernachlässigung von Kindern hat der Gesetzgeber die allgemeinen Vorschriften des...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.3 Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 21 In Abs. 3 Satz 1 ist der Rechtsanspruch jedes Kindes ab drei Jahren bis zum Schuleintritt auf einen Platz in einer Tageseinrichtung verankert. Anspruchsgegner sind zwingend die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Verfassungsgericht Brandenburg, Urteil v. 20.3.2003, VfGBbg 54/01). 2.3.1 Aktivlegitimation Rz. 22 Anspruchsinhaber des Rechtsanspruchs auf Verschaffung eines...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.5 Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung (Abs. 4)

Rz. 38 Nach Abs. 4 Satz 1 sollen für die Erfüllung des Förderungsauftrags nach Abs. 3 geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege weiterentwickelt werden. Satz 2 bestimmt, dass das Nähere das Landesrecht regelt. Erklärtes gesetzgeberisches Ziel ist es, nachhaltig und dauerhaft die Qualität d...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.4 Bestimmung des Monatseinkommens (Abs. 4)

Rz. 10a Mit dem neu angefügten § 93 Abs. 4 wird in Reaktion auf die divergierenden Urteile der Verwaltungsgerichte der bisher nicht gesetzlich normierte Sachverhalt geregelt, welcher Zeitraum bei der Erfassung des Einkommens zugrunde zu legen ist. Danach ist nunmehr aus dem Jahreseinkommen das durchschnittliche Monatseinkommen zu ermitteln. Die Bildung des durchschnittlichen...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.4 Berücksichtigung von Betreuungsleistungen

Rz. 8 Abs. 4 verpflichtet den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in den Fällen, in denen Leistungen über Tag und Nacht erbracht werden, sich der junge Mensch jedoch nicht nur im Rahmen von Umgangskontakten bei dem Kostenbeitragspflichtigen aufhält, sondern auch von diesem über Tag und Nacht betreut wird, diese Betreuungsleistungen anzurechnen. Durch diese Regelung wird ein...mehr

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Sauer, SGB IX § 119 Gesamtp... / 2.1 Zuständigkeit und Ermessen

Rz. 3 Zuständig für die Durchführung der Gesamtplankonferenz ist gemäß § 94 Abs. 1 der vom jeweiligen Bundesland bestimmte Träger der Eingliederungshilfe (vgl. dazu die Übersicht der Ausführungsgesetze der Länder). Dies ist nicht notwendigerweise der Sozialhilfeträger. Der Träger der Eingliederungshilfe darf gemäß Abs. 1 Satz 1 nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten ei...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.4 Beteiligung anderer Institutionen

Rz. 34 Abs. 3 stellt klar, dass die Hilfegewährung nicht auf das Tätigwerden der Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe begrenzt sein darf. Das Jugendamt ist verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass andere Leistungsträger, Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder die Polizei zur Abwendung der Gefährdung eingeschaltet werden, soweit dies notwendig ist. Dabei betont A...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.3.2.1 Wahlrecht

Rz. 24 Der Rechtsanspruch aus Abs. 3 Satz 1 ist gerichtet auf Verschaffung eines Platzes in einer Tageseinrichtung aus einem bedarfsgerechten Angebot. Der Leistungsanspruch ist, anders als die auf den Einzelfall zugeschnittene Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27 ff., nur auf ein Regelangebot ausgerichtet. § 23 Abs. 3 vermittelt keinen Anspruch auf eine individualisierte Leist...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.5 Benachrichtigung des Jugendamtes und Information der Eltern in Scheidungssachen

Rz. 27 Gemäß Abs. 3 informiert das Familiengericht das Jugendamt über die Rechtshängigkeit von Scheidungssachen, wenn gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden sind. Das Jugendamt informiert sodann die Eltern über das Leistungsangebot nach Abs. 2. Um diesen Informationsfluss zu gewährleisten, hat der Scheidungsantrag Angaben darüber zu enthalten, ob gemeinschaftliche ...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.3.2.5 Kosten

Rz. 31 Der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung gemäß Abs. 3 Satz 1 schließt den Anspruch gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Übernahme der Kosten ein, soweit diese nicht von den Erziehungsberechtigten oder vom Kind eingefordert werden können. Andererseits dürfen für die Inanspruchnahme einer Tageseinrichtung oder auch Kindertagespflege nich...mehr

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Sauer, SGB IX § 117 Gesamtp... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden die Vorschriften des SGB IX mit Wirkung zum 1.1.2020 neu gefasst. Die Vorgängervorschrift des § 141 SGB XII wurde gemäß Art. 12 Nr. 7 i. V. m. Art. 26 BTHG als Übergangsregelung für die Zeit vom 1.1...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach dem zum 1.1.2023 neu gefassten Abs. 1 werden lediglich noch Elternteile zu den Kosten der in § 91 Abs. 1 genannten Leistungen und vorläufigen Maßnahmen aus ihrem Einkommen nach Maßgabe der §§ 93 und 94 herangezogen. Soweit die Elternteile mit dem jungen Menschen zusammenleben, werden sie auch zu den Kosten der in § 91 Abs. 2 genannten Leistungen herangezogen. Ande...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das frühere Recht (§ 80 JWG und § 81 JWG) kannte keine generellen Regelungen zur Kostentragung für Leistungen der Jugendhilfe, sondern verwies allgemein auf die Bestimmungen des BSHG. Diese Bestimmungen kamen für eine Kostentragung nur in Betracht, soweit die in Anspruch genommenen Angebote den Hilfen zur Erziehung für Minderjährige zugeordnet werden konnten. Eine erst...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.4 Vorhaltepflicht für Kinder im schulpflichtigen Alter (Abs. 4)

Rz. 38 Abs. 4 regelt für die Gruppe der Grundschulkinder die Verpflichtung, ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und bei besonderem Bedarf oder ergänzend in Kindertagespflege vorzuhalten (BT-Drs. 16/9299 S. 15). Die Vorhaltepflicht für die Altersgruppe der Kinder im schulpflichtigen Alter war zuvor in Abs. 2 a. F. geregelt. Nach allgemeiner Ansicht h...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.1.2 Angebote

Rz. 6 § 90 Abs. 1 Satz 1 lässt eine Erhebung von Kostenbeiträgen nur für die abschließend aufgezählten Angebote zu. Dies sind: Rz. 7 nach Nr. 1: Die Jugendarbeit nach § 11, die gemäß § 3 von Trägern der freien sowie der öffentlichen Jugendhilfe gleichermaßen erbracht werden. Zu den wesentlichen Inhalten der Jugendarbeit gehören die außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In Abs. 1 werden die Grundsätze für die Heranziehung zu Kostenbeiträgen festgelegt. Die Angemessenheit wird in Abs. 2 hinsichtlich bestehender Unterhaltspflichten und in Abs. 4 hinsichtlich bestimmter Betreuungsleistungen konkretisiert, um unzumutbare Doppelbelastungen auszuschließen. Abs. 3 bestimmt, dass bei Leistungen über Tag und Nacht, die außerhalb des Elternhaus...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.2.3.4 Wunsch- und Wahlrecht

Rz. 20 Das in § 5 verankerte Wunsch- und Wahlrecht findet auch im Rahmen des Abs. 2 Anwendung. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe ist hiernach verpflichtet, den Leistungsberechtigten ihren Wünschen entsprechende Betreuungsformen zu vermitteln. Steht sowohl ein Platz in einer Einrichtung als auch in Tagespflege zur Verfügung, besteht ein Wahlrecht auch im Hinblick auf die...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nachdem in § 91 der Anwendungsbereich der Erhebung zu Kostenbeiträgen und in § 92 der Personenkreis und die jeweiligen Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe bestimmt werden, bei denen eine Heranziehung erfolgt, regelt § 93 nunmehr erstmals als eigenständige Regelung im SGB VIII die Berechnung des Einkommens, das als Grundlage für die Heranziehung dient. Während in Ab...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.1 Grundsätze der Heranziehung, Reihenfolge der Kostenbeitragspflichtigen

Rz. 3 Nach Abs. 1 sind die Kostenbeitragspflichtigen in angemessenem Umfang zu den Kosten heranzuziehen. Die Angemessenheit unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Die Höhe der Kostenbeiträge ist begrenzt durch die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, dieser allgemeine Grundsatz ist dem Beitragsrecht entnommen. Rz. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.1.1 Kindergärten

Rz. 11 Als Hauptform der Kinderbetreuung für Kinder im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben sich als sozialpädagogische Einrichtungen die Kindergärten herausgebildet. Sie befinden sich in unterschiedlicher Trägerschaft. Ein breites Spektrum nehmen hierbei die Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft ein. Daneben stehen die übrigen Träger der Jugend...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist in den Abs. 1 bis 4 chronologisch nach unterschiedlichen Altersstufen aufgebaut: Abs. 1 trifft Regelungen für zu betreuende Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abs. 2 sieht einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege für Kinder ab dem ersten Lebensjahr vor. Abs. 3 sieht für K...mehr

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Sauer, SGB IX § 76 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift umschreibt in Abs. 1 zusammenfassend die Leistungen, die als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erbracht werden, und nennt in Abs. 2 die Leistungen, die von allen zuständigen Rehabilitationsträgern erbracht werden. Abs. 1 nimmt zur Herstellung von Rechtsklarheit eine eindeutige Begriffsdefinition von Sozialer Teilhabe und eine Abgrenzun...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.1 Vermittlung einer geeigneten Kindertagespflegeperson (Abs. 1, 3)

Rz. 7 Absatz 1 beschreibt die Vermittlung einer geeigneten Kindertagespflegeperson als subsidiäre Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für den Fall, dass diese nicht von den Erziehungsberechtigten nachgewiesen wird. Damit wird den Wünschen der Erziehungsberechtigten insoweit der Vorrang eingeräumt, als diese die Möglichkeit haben, eine geeignete Person ausz...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.3.2.3 Tägliche Betreuungsdauer

Rz. 27 Abs. 3 Satz 1 enthält auch in seiner Neufassung keinen subjektiven Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz (so bereits für § 24 a. F. BVerwG, Urteil v. 14.11.2002, 5 C 57/01, E 117 S. 184; a. A. zu § 24 Abs. 1 a. F. Mrozynski, § 24 Rz. 5). Aufgrund der Zielrichtung der Regelung, die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Erwerbstätigkeit zu erhöhen, ist aber von einer M...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz-TAG) v. 27.12.2004 mit Wirkung zum 1.1.2005 (BGBl. I S. 3852) wurde § 23, der auch bislang die Kindertagespflege regelte, vollständig überarbeitet und neu gefasst mit dem Ziel eines qualitätsorientierten Ausbaus der Kinderbetreuung (BT-Drs 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.1 Inhalt elterlicher Sorge

Rz. 30 Nach § 1626 Abs. 1 Satz 2 BGB umfasst die elterliche Sorge die Sorge für die Person und das Vermögen des minderjährigen Kindes. Damit verbunden ist das Recht und die Pflicht, das Kind gesetzlich zu vertreten (§ 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB). Minderjährig ist jedes Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 2 BGB). Eine Differenzierung zwischen Kindern und Juge...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.1 Begriff der Kindeswohlgefährdung

Rz. 4 Die in Art 6 Abs. 2 Satz 2 GG normierte Pflicht des Staates aufgrund des Wächteramtes stellt eine tief in Grundrechte des Kindes und der Eltern und Sorgeberechtigten eingreifende Befugnis dar. Sie beinhaltet zugleich eine Verpflichtung zum Tätigwerden, bei deren Nichterfüllung Ansprüche der Geschädigten wegen Amtspflichtverletzung und sogar strafrechtliche Konsequenzen...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.3.1 Förderung der Entwicklung zu eigenverantwortlicher und gemeinschaftsfähiger Persönlichkeit (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 32 Durch das KJSG wurde die bereits ursprünglich formulierte Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer "eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" um den Aspekt der Selbstbestimmung erweitert (BT-Drs. 19/26107 S. 81). Bereichsspezifisch soll die im gesamten Recht der Kinder und Jugendhilfe im Vordergrund stehende individuelle Entwicklung um die Zi...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.3 Abzug persönlicher Belastungen (Abs. 3)

Rz. 9 Von dem nach Abs. 1 und 2 ermittelten Einkommen sind ferner bestimmte persönliche Aufwendungen und Belastungen abzugsfähig (Satz 1). Satz 2 ordnet als Regelfall eine pauschale Kürzung um einen Betrag in Höhe von 25 % des nach Abs. 1 und 2 ermittelten Einkommens an und dient damit der Verfahrens- und Verwaltungsvereinfachung. Sofern im Einzelfall eine höhere Belastung b...mehr

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Sauer, SGB IX § 63 Zuständi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Nach Abs. 1 sind zuständige Rehabilitationsträger für Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer WfbM die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der Unfallversicherung, die Träger der Rentenversicherung und die Träger der Kriegsopferfürsorge. Rz. 3 Nach Abs. 2 sind zuständige Rehabilitationsträger für Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM die Trä...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.1 Tageseinrichtungen

Rz. 5 Anders als in § 22 a. F. enthält Abs. 1 nunmehr keine Aufzählung von Regelbeispielen für Formen von Tageseinrichtungen mehr, sondern nur noch eine allgemeine Definition. Voraussetzung für die Subsumtion unter den Begriff der Tageseinrichtung ist nur der zeitweilige tägliche Aufenthalt in einer geförderten Gruppe. Dies stellt klar, dass es sich nicht etwa um eine Einzel...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zunächst durch das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder v. 27.12.2004 (Tagesbetreuungsausbaugesetz-TAG) mit Wirkung zum 1.1.2005 (BGBl. I S. 3852) vollständig überarbeitet und neu gefasst und durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwick...mehr

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Sauer, SGB IX § 75 Leistung... / 2.1 Zielrichtung der Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Abs. 1)

Rz. 4 Hilfe zu Bildungsangeboten können nach Abs. 1 Menschen mit Behinderungen haben. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 sind Menschen mit Behinderungen solche Personen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrsc...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.3 Informationsgewinnung und Datenschutz

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 und 2 legt die Verfahrensweise von dem Zeitpunkt an fest, in dem gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bekannt werden. Damit wird klargestellt, dass dem Jugendamt nicht auferlegt werden soll, ohne jegliche Anhaltspunkte quasi flächendeckend Eltern und Personensorgeberechtigte zu kontrollieren. "Gewichtige Anhaltspunkte" müssen dem ...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.7 Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendamtsmitarbeitern

Rz. 43 Seit einigen Jahren wird verstärkt die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendamtsmitarbeitern diskutiert. Dies geschieht in erster Linie mit Blick auf die immer wieder auftretenden Fälle von Kindesmissbrauch, Kindesmisshandlungen und der Vernachlässigung von Kindern. Wie anschließend aufgezeigt wird, kommt eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung ode...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.1.2 Persönlichkeit, Kooperationsbereitschaft und kindgerechte Räumlichkeiten

Rz. 17 Welche Anforderungen an die Persönlichkeit der Kindertagespflegeperson zu stellen sind, beantwortet der Gesetzeswortlaut nicht. Gleiches gilt für die erforderliche Kooperationsbereitschaft mit den Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen sowie die zur Verfügung stehenden kindgerechten Räumlichkeiten. Hier besteht erneut Raum für landesrechtliche Au...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.2 Anrufung des Familiengerichts

Rz. 24 Abs. 2 übernimmt wortgleich die bisher (vor dem 1.10.2005) in § 50 Abs. 3 enthaltene Regelung und ergänzt diese. Nach bisheriger Gesetzeslage bestehende Unklarheiten und Zweifel hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anrufung des Familiengerichts sollen dadurch beseitigt werden. Das Jugendamt ist nach Abs. 2 Satz 1 HS 1 berechtigt und verpflichtet, das Familiengeric...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.1.1 Teilnahme- oder Kostenbeiträge

Rz. 3 Der Gesetzgeber lässt die Erhebung von Kostenbeiträgen für alle in Nr. 1–3 aufgezählten Angebote zu. Das Abgaben- und Beitragsrecht definiert den Beitrag als eine Geldleistung, die der Deckung oder Verringerung der Kosten einer öffentlichen Einrichtung dient, wenn die Einrichtung dem Pflichtigen besondere Vorteile gewährt. Anders als im Kommunalabgabenrecht, bei dem ei...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.3 Pflicht zur Inobhutnahme

Rz. 29 Bei dringender Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen ist das Jugendamt nach Abs. 2 Satz 2 ohne vorherige gerichtliche Entscheidung zur Inobhutnahme berechtigt und verpflichtet, wenn die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden kann. Voraussetzung ist somit, dass eine Beeinträchtigung des Kindeswohls entweder bereits eingetreten ist oder mit hoh...mehr

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Sauer, SGB IX § 57 Leistung... / 2.6 Sozialversicherung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Rz. 28 Auch die behinderten Menschen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich unterliegen der Sozialversicherung, und zwar nach den für die Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen. Das gilt auch für die besonderen Regelungen zur Bemessungsgrundlage in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu den einzelnen Regelungen vgl. Kom...mehr

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Jung, SGB VIII § 91 Anwendu... / 2.3 Kostentragung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 8 § 91 Abs. 5 sieht nunmehr vor, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zunächst die Kosten der Leistungen und anderen Aufgaben der Jugendhilfe zu tragen hat, unabhängig davon, ob gegenüber dem Kostenschuldner nach § 92 eine Heranziehung durch Kostenbescheid erfolgt oder nicht. Diese für alle Aufgaben der Jugendhilfe einheitliche Vorleistungspflicht ersetzt die bis...mehr

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Jung, SGB VIII § 91 Anwendu... / 2.2 Kostenumfang

Rz. 6 Gegenstand der Heranziehung sind zunächst die Kosten für die Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe selbst. Die Heranziehung setzt – unabhängig davon, ob es sich um vollstationäre oder teilstationäre Leistungen handelt – voraus, dass die Gewährung und Erbringung der Leistung den gesetzlichen Vorschriften entspricht, wobei bei der Auswahl der Hilfeform und bei der Ents...mehr