Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einmalige Bedarfe (Kinder- ... / 2 Rechtsfolge

Die Rechtsfolge bei Bestehen eines Anspruchs ist im Anschluss ein Auswahlermessen zwischen der Gewährung einer vollen Leistung (Beihilfe) oder einer Teilleistung (Zuschuss). Entschließungsermessen besteht nicht in Bezug auf die Frage, ob grundsätzlich ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe oder Hilfe für junge Volljährige besteht.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 1 Formen der Kostenbeteiligung

Eine Kostenbeteiligung kann in 5 Formen erfolgen durch pauschalierten Kostenbeitrag nach § 90 SGB VIII individualisierten Kostenbeitrag nach §§ 91 bis 94 SGB VIII pauschalierten Kostenbeitrag nach der Kostenbeitragsverordnung gemäß § 94 Abs. 5 SGB VIII Vorwegeinsatz zweckidentischer Leistungen nach § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII oder Anspruchsüberleitung nach § 95 SGB VIII. Ebenso un...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 5 Rechtsschutz gegen die Heranziehung

Leistungsbescheid und Überleitungsanzeige sind Verwaltungsakte. Gegen einen solchen Verwaltungsakt ist die Einlegung eines Widerspruchs und bei Nichtabhilfe Erhebung einer Anfechtungsklage möglich.[1] Diese Rechtsbehelfe haben bei der Überleitungsanzeige keine aufschiebende Wirkung[2], weil § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 95 Abs. 4 SGB VIII dies so bestimmt. Stritti...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunftspflicht gegenüber Sozialleistungsträgern

Begriff Die Auskunftspflicht von Versicherten, Arbeitgebern und Entleihern, von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen und Dritten, ferner von Ärzten, Angehörigen der Heilberufe und Krankenhäusern sowie Rehabilitationseinrichtungen versetzt die Sozialleistungsträger in die Lage, die für die Durchführung der Versicherung und die Erbringung von Leistungen erforderlichen Daten zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 3 Heranziehung durch Kostenbeitrag

Nur für die in § 91 SGB VIII aufgeführten Leistungen und die Inobhutnahme werden Kostenbeiträge erhoben. Eine Heranziehung erfolgt nur für die in § 91 Abs. 1 SGB VIII aufgeführten vollstationären und für die in Abs. 2 genannten teilstationären Leistungen. Gem. § 91 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 SGB VIII werden Kostenbeiträge zu folgenden vollstationären Leistungen und vorläufigen Maßnah...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendamt / Zusammenfassung

Begriff Das Jugendamt ist ein Organ des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Stadt und Landkreis). Es besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamts (sog. Zweigliedrigkeit des Jugendamts). Das Jugendamt nimmt die Aufgaben der Jugendhilfe wahr. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Pflicht des Trägers der öffentlich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendamt / 1 Behörde

Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist die Gebietskörperschaft. Dazu zählen der Stadtkreis, die kreisfreie Stadt oder der Landkreis. Organ des Trägers ist die Behörde der Gebietskörperschaft, also das Landratsamt bzw. Bürgermeisteramt. Das Jugendamt ist Teil dieser Behörde. Die Besonderheit des Jugendamts besteht darin, dass der Bundesgesetzgeber die Gebietskörpers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendamt / 3 Selbstverwaltungsbehörde

Jugendhilfe ist eine weisungsfreie Pflichtaufgabe (Selbstverwaltungsaufgabe) des örtlichen Trägers. Dies bedeutet, dass das Jugendamt nicht der Fachaufsicht übergeordneter Behörden hinsichtlich der Zweckmäßigkeit seiner Maßnahmen unterliegt. Es unterliegt lediglich der Rechtsaufsicht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit seines Handelns. Die Rechtsaufsicht wird von Regierungspräsi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lehrwerkstätten

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Erziehung und Bildung sind gemeinnützige Zwecke nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO. Dienen Einrichtungen der Jugendhilfe, können Lehr- und Lehrlingswerkstätten die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erhalten. Jugendliche im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) sind alle Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres (s. AEAO zu § 52...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schweigepflicht / 1 Verletzung von Privatgeheimnissen

Im Rahmen ihrer Arbeit werden den Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe tagtäglich persönliche Daten (sog. Sozialdaten) anvertraut. So entsteht zwischen dem Hilfesuchenden und dem Beschäftigten ein Vertrauensverhältnis, das Grundlage für eine gelingende Hilfe ist. Dieses Vertrauensverhältnis schützt der Staat durch verschiedene Rechtsvorschriften, in deren Zentrum die...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schweigepflicht / 1.2 Informationen weitergeben trotz Schweigepflicht

Die Schweigepflicht gilt nur, soweit keine Offenbarungsbefugnisse bestehen.[1] Offenbarungsbefugnisse sind: Einwilligung: Der Betroffene hat eingewilligt, dass sein Geheimnis offenbart werden darf. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Einwilligung wirksam ist.[2] Die strafrechtliche Einwilligung ist auch mündlich und ohne die Informationspflichten wirksam. Mitteilungs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Genehmigung

Tz. 5 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Öffentliche Lotterien und Ausspielungen bedürfen der Genehmigung. Für die Genehmigung können folgende Behörden zuständig sein: das Ministerium des Inneren, wenn sich die Lotterien und Ausspielungen über einen Regierungsbezirk hinaus erstrecken, die Gemeinde, wenn nur geringwertige Gegenstände ausgespielt werden und, wenn die Ausspielung anlässl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.3 Träger der freien Jugendhilfe nach Abs. 3

Rz. 46 Werden Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe in Anspruch genommen, so ist sicherzustellen, dass der Schutz personenbezogener Daten bei ihrer Erhebung und Verwendung in entsprechender Weise gewährleistet ist. Eine analoge Geltung des Sozialdatenschutzes für die freie Jugendhilfe ist damit nicht normiert worden. Rz. 47 Es ist sicherzustellen, dass d...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 1.4 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

Rz. 4 Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), die regelmäßig in der Fachzeitschrift "Das Jugendamt (JAmt)" veröffentlicht werden, sind im Volltext auf der Website des DIJuF unter der Rubrik "Veröffentlichungen", "JAmt – Fachzeitschrift" abrufbar.mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 1.6 Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

Rz. 14 Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), die regelmäßig in der Fachzeitschrift "Das Jugendamt (JAmt)" veröffentlicht werden, sind im Volltext auf der Website des DIJuF unter der Rubrik "Veröffentlichungen", "JAmt – Fachzeitschrift" abrufbar.mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 1.4 Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

Rz. 5 Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), die regelmäßig in der Fachzeitschrift "Das Jugendamt (JAmt)" veröffentlicht werden, sind im Volltext auf der Website des DIJuF unter der Rubrik "Veröffentlichungen", "JAmt – Fachzeitschrift" abrufbar.mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 3 Musterantragsformular Jugendhilfe

Rz. 138 Information für Eltern und sonstige Sorge-, Erziehungs- bzw. Leistungsberechtigte Sehr geehrte Eltern und sonstige Sorge-, Erziehungs- bzw. Leistungsberechtigte, Sie haben beim Jugendamt der Stadt … für sich/Ihr Kind/Ihren Pflegling die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe beantragt. Damit Ihnen/Ihrem Kind/Ihrem Pflegling die richtige Hilfe zuteilwerden kann, ist da...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.2 Direkte Normadressaten nach Satz 2

Rz. 32 Direkte Normadressaten nach Satz 2 des jugendhilferechtlichen Sozialdatenschutz sind zunächst nur die Stellen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe, soweit sie Aufgabe nach dem SGB VIII wahrnehmen. Damit werden spezifisch die Sozialdaten von Kindern, Jugendlichen und Familien (Herkunfts- und auch Pflegefamilie) geschützt. Rz. 33 Die Datenschutzbestimmungen gelten da...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 58 OVG Lüneburg, Beschluss v. 28.11.2023, 11 LC 273/21: Zur Übermittlung von Sozialdaten vom Jugendamt an die Ausländerbehörde; VG München, Urteil v. 22.9.2022, M 10 K 21.30727: Zum Sozialdatengeheimnis der Angaben eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings zu seinen (§ 42a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) unterfallen dem Sozialgeheimnis; BVerfG, Urteil v. 15.12.1983, 1 BvR 209...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 1.1 Vorbemerkungen zum Dritten Abschnitt des SGB VIII

Rz. 1 Die Vorschriften im Dritten Abschnitt (Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung) (vgl. insoweit auch BT-Drs. 13/10330 S. 17) sind zur Ablösung der früheren Deckelungsregelung des § 77 a. F. geschaffen worden, die sich vor dem Hintergrund dramatischer Kostensteigerungen in der Kinder- und Jugendhilfe zu einer nachhaltigen Ausgabenbegrenzu...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 44 OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 3.9.2024, 5 MB 7/24: Zum Ausschluss eines Vergabeverfahrens bei Leistungserbringung im jugendhilferechtliche Dreiecksverhältnis nach §78a unter Bezugnahme auf BSG, Urteil v. 17.5.2023, B 8 SO 12/22 R; zum vergleichbaren sozialhilfe- bzw. eingliederungshilferechtlichen Dreiecksverhältnis; BGH, Urteil v. 18.2.2021, III ZR 175/19: Zur ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 1.2 Normzweck

Rz. 6 Der Sinn der Mitwirkung durch Beteiligung des Kindes, des Jugendlichen und der Eltern an allen Entscheidungen liegt in der Sicherstellung ihrer Interessen und Rechte. Die Mitwirkung setzt voraus und umfasst eine verständliche Beratung, eine gemeinsame Erstellung der Hilfeplanung, die Beteiligung Dritter und die regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung. Rz. 7 Der Hilfe...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 52 Beckmann/Lohse, Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Überblick, JAmt 2025, 278; Bieresborn, Sozialdatenschutz für Behördeninformanten? – Anm. zu: OVG Münster, Beschluss v. 22.2.2021, 12 E 36/20, jurisPR-SozR 18/2021 Anm. 6; Binder, Die Rolle der Verfahrenslotsinnen im Kinderschutz, JAmt 2024, 626; DIJuF-Rechtsgutachten v...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.1 Überblick

Rz. 15 Die wichtigsten Elemente der §§ 78a ff. sind: die Begrenzung der Kostenübernahme durch das Jugendamt im Einzelfall auf solche Einrichtungen, mit denen vorab Vereinbarungen über die Leistungsinhalte, die Entgelte und die Grundsätze der Qualitätsentwicklung abgeschlossen worden sind, der Abschluss der Vereinbarungen für die Zukunft (Prospektivität), die Einführung eines Sc...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.3 Sonstige Normadressaten nach Satz 3

Rz. 39 Sofern kreisangehörige Gemeinden und Gemeindeverbände, die nicht örtliche Träger sind, Aufgaben nach dem SGB VIII wahrnehmen, unterliegen auch sie dem bereichsspezifischen Sozialdatenschutz (Abs. 1 Satz 3). Diese Anknüpfung an die Aufgabenwahrnehmung – unabhängig von der Eigenschaft als örtlicher Träger – ist i. S. eines umfassenden Schutzes konsequent. Die Träger der...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.6.2 Qualitätsentwicklungsvereinbarung

Rz. 17 Die Qualitätsentwicklungsvereinbarung enthält die Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote, und zwar nicht nur im Sinne einer Beschreibung des bestehenden Zustandes, sondern auch mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Leistungsangebote. Die Sicherung der Qualität im Bereich des Sozialen und vor allem der Jugendhilfe ist ein ständige...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.4.6 Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Analysen nach § 79a Abs. 2 nach Nr. 7

Rz. 40 Durch Art. 2 Nr. 4 Buchst. b des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen v. 3.4.2025 (BGBl. I Nr. 107) wurde mit Wirkung zum 1.7.2025 eine Nr. 7 neu eingefügt. Rz. 41 Nach Nr. 7 dürfen die anvertrauten Daten weitergegeben und übermittelt werden, wenn dies zur Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Analysen nach § 79a A...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 51 Beckmann/Lohse, Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Überblick, JAmt 2025, 278; DIJuF-Rechtsgutachten v. 17.12.2024 – SN_2024_2538 Bd, Nachweispflicht im Rahmen der Kostenerstattung, JAmt 2025, 134; DIJuF-Rechtsgutachten v. 12.2.2025 – SN_2025_0100 Bd – Information der nicht sorgeberechtigten Eltern über ein Strafverfah...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.2 Leichte Sprache – Anspruch auf Beratung nach Satz 2

Rz. 36 Durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 2 eingefügt, der einen Anspruch auf verständliche, nachvollziehbare und wahrnehmbare Beratung und Aufklärung schafft; der Gesetzgeber hat damit das Paradigma der "leichten Sprache" im Jugendh...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 29 Zur Angleichung der Rechtskreise und zur geplanten Zusammenführung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche ab 1.1.2028 sind einige rechtliche Harmonisierungen notwendig. So sollte auch für die Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung nach § 35a ausdrücklich das Merkmal der "Wesentlichkeit der Behinderung" vorgesehen werden...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 1.1 Normzweck

Rz. 2 Der Gesetzgeber beabsichtigt mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444, mit Wirkung zum 10.6.2021 in Kraft getreten) die Zusammenführung der Zuständigkeiten der Leistung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Anwendungsbereich des SGB VIII, sog. "Inklusive Lösung" oder auch "Große Lösung" (BR-Drs. 5/21 S. 120 = BT-Drs. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.3 Antragserfordernis und Auslegung

Rz. 45 Voraussetzung der rechtmäßigen Hilfegewährung ist ein Antrag des Anspruchsinhabers, also des insoweit Personensorgeberechtigten. Ein ausdrückliches gesetzliches Antragserfordernis für die Gewährung von Hilfe zur Erziehung existiert nicht (zutreffend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 19.1.2022, 12 A 489/19). Daher ist ein förmlicher Antrag nicht erforderlich; der A...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.4 Geschwisterbeziehung nach Satz 3

Rz. 83 Durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 3 eingefügt, der der besonderen Bedeutung der Geschwisterbeziehung Rechnung trägt (vgl. zur Gesetzesbegründung BR-Drs. 5/21 S. 81 = BT-Drs. 19/26107 S. 84 f.). Der gewachsenen Bindungen, die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.5 Sonderregelung – wissenschaftliche Analysen nach § 79a Abs. 2 (Abs. 2c)

Rz. 30 Durch das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen v. 3.4.2025 (BGBl. I Nr. 107) wurde mit Wirkung zum 1.7.2025 ein neuer Abs. 2c eingefügt. Rz. 31 Die Einfügung folgt dem Umstand, dass durch das Gesetz v. 3.4.2025 (vgl. insoweit Art. 2 Nr. 8 Buchst. b) auch ein neuer Abs. 2 in § 79a SGB VIII (Qualitätsentwicklung in der Kind...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.2 Rechtsfolgen der Entgeltübernahme

Rz. 20 Obwohl der Wortlaut des Abs. 1 lediglich gesetzliche Voraussetzungen einer "Übernahme des Leistungsentgelts gegenüber dem Leistungsberechtigten" regelt, betrifft die Entgeltübernahme sowohl die Rechtsbeziehungen im Verhältnis zwischen dem Jugendamt als öffentlichen Träger der Jugendhilfe und Leistungsberechtigten (Grundverhältnis) wie auch zwischen dem Jugendamt als K...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 1.1 Stellung und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift wurde seit ihrer Einfügung in das Jugendhilferecht mit dem Inkrafttreten des SGB VIII mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zu...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 3 Literatur

Rz. 33 Berger, Kinder mit Behinderung – Stand und Zukunft der Eingliederungshilfe von der Geburt bis zur Schulzeit, NZS 2022, 841; Eicher, Die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen, jM 2024, 385; ders., Aspekte einer Zusammenführung von Eingliederungshilfe für junge Menschen im SGB VIII durch das KJSG Die zum 1. 1. 2023 vorgesehen Änderungen durch das gepl...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 3 Literatur

Rz. 38 Vgl. zunächst auch Literaturhinweise zu § 78a; DIJuF-Rechtsgutachten v. 4.10.2023, SN_2023_0995 Bd – Folgen personeller Unterbesetzung in einer erlaubnispflichtigen Einrichtung, JAmt 2024, 42; DIJuF-Rechtsgutachten v. 18.7.2023, SN_2023_0849 Bd – Rahmenbedingungen für die Finanzierung eines Nachbetreuungsangebots, JAmt 2023, 471; DIJuF-Rechtsgutachten v. 1.7.2021, SN_202...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.6 Praxishinweise

Rz. 42 Zur Ablehnung der Aufrechnung gegen Ansprüche auf ein Leistungsentgelt gemäß § 78a ff. nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 16.9.2011, 12 A 2308/10. Rz. 43 Bedient sich der Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Gewährung von Leistungen nach § 78a eines freien (privaten) Trägers der Jugendhilfe, erfolgen die Leistungserbri...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.3 Auslegung der Übernahmeerklärung

Rz. 22 Für die Auslegung der Übernahmeerklärung bzw. der Kostenzusage bleibt das Rechtsverhältnis zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Leistungsberechtigten maßgeblich. Nur bei besonderen Umständen kann angenommen werden, dass der Träger der Jugendhilfe außerhalb des jugendhilferechtlichen Leistungsanspruchs eine eigenständige materiell-rechtliche Zahlung...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.1.2 Erfahrung der örtlichen Träger nach Satz 2

Rz. 17 Soweit der Untersuchungsgegenstand Verfahrenslotse – Satz 1 Nr. 1 – betroffen ist, soll insbesondere auf die Erfahrung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zurückgegriffen werden, die bereits vor dem 1.1.2024 Verfahrenslotsen eingesetzt haben (diese Regelung ist erst auf Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jug...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.2.2.1 Prinzip "offener Leistungskatalog"

Rz. 85 Der Begriff "insbesondere" macht deutlich, dass es sich um einen offenen Leistungskatalog handelt. Das Gesetz enthält keine abschließende Aufzählung möglicher Hilfeformen, vielmehr lässt der Wortlaut "insbesondere" Raum auch für andere, ungenannte Hilfeformen, auf die bei entsprechendem erzieherischen Bedarf ein Anspruch besteht. Deshalb kann auch eine atypische neue,...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.12 Praxishinweise

Rz. 36 Inhaber des Anspruchs aus § 78b auf Übernahme des Entgelts ist allein der Leistungsberechtigte, dem gegenüber der Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Sozialleistungsanspruch zu erfüllen hat, vorliegend also das Kind oder der Jugendliche (so im Ergebnis zutreffend: VG Potsdam, Urteil v. 25.8.2020, 7 K 2354/18 Rz. 28). Rz. 37 Dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe s...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.2 Erbrachte Leistung

Rz. 9 Die Leistung muss "erbracht" werden. Damit bringt das Gesetz keine zeitliche, sondern eine sachliche Voraussetzung zum Ausdruck. Mit dieser Formulierung wird klargestellt, dass aus dem Abschluss einer Vereinbarung i. S. d. §§ 78a ff. noch keine Pflicht zur Inanspruchnahme bzw. (in früherer Terminologie) "Belegung" einer Einrichtung entsteht. Vielmehr bleibt es bei dem ...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.5.2.2 Sonderfall: Eilverfahren

Rz. 69 Zwar unterliegt die Entscheidung über die Erforderlichkeit und Geeignetheit einer bestimmten Hilfemaßnahme nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung einem kooperativen, sozialpädagogischen Entscheidungsprozess unter Mitwirkung des betroffenen Hilfeempfängers und der Fachkräfte des Jugendamtes, sodass regelmäßig eine bestimmte Hilfe zur Erziehung im Eilver...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4.2 Beteiligung von Sozialleistungsträger, Rehabilitationsträger und Schule nach Satz 2

Rz. 91 Die bisher in Abs. 2 Satz 4 geregelte Beteiligung der Arbeitsverwaltung wurde durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in Abs. 3 Satz 2 verschoben und der sachliche Anwendungsbereich auf alle Sozialleistungsträger nach § 12 SGB I erweitert. Rz. 92 Bei der Beteiligungspflicht handelt es sich um eine Sollvorschrift; es ist daher bei Vorliege...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.6 Datenspeicherung und -nutzung zu Planungszwecken nach Abs. 3

Rz. 40 Nach Abs. 3 dürfen Sozialdaten, die allerdings unverzüglich zu anonymisieren sind, beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe zum Zwecke der Planung i. S. d. § 80 gespeichert oder genutzt werden. Für den Zweck der Jugendhilfeplanung stellt Abs. 3 im Verhältnis zu Abs. 1 damit eine Erweiterung dar. Im Gegensatz zu Abs. 1 und 2 ist eine Prüfung der Erforderlichkeit bezoge...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.7 Rechtsnatur der Vereinbarung

Rz. 19 Die Vereinbarung nach § 78b wird in der Rechtsnatur eines öffentlich-rechtlichen Vertrages i. S. d. § 53 SGB X abgeschlossen. Wegen des Junktims zwischen der Entgeltübernahme und der Vereinbarungstrias (Leistungsvereinbarung, Entgeltvereinbarung, Qualitätsentwicklungsvereinbarung) sowie der Entgeltübernahme eröffnet die Vereinbarung gemäß § 78a faktisch den Marktzutri...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.4.3 Wechsel Fallzuständigkeit nach Nr. 3 und Fachkräfte nach Nr. 4

Rz. 26 Die Tatbestände Nr. 3 und Nr. 4 sind in Abs. 1 Satz 1 mit dem KICK eingefügt worden. Die damit vorgenommene Erweiterung der Weitergabebefugnisse begründet der Gesetzgeber damit, dass nach bisherigem Recht im Falle eines Zuständigkeitswechsels innerhalb eines Jugendamtes oder von einem Träger der örtlichen Jugendhilfe zum anderen, die Übermittlung der anvertrauten Date...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.7 Funktionale Zuständigkeit

Rz. 30 Da es bei der Vereinbarung nach § 78b nicht nur um Entgelt-, sondern auch (und primär) um die leistungsrechtliche Seite sowie die Qualität der Jugendhilfe in den Einrichtungen geht, ist innerhalb des Jugendamtes nicht allein die wirtschaftliche Jugendhilfe, sondern auch der soziale Dienst bei den Verhandlungen zu beteiligen. Der Abschluss der Vereinbarungen bedarf jed...mehr