Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.2 Pfändungen nach dem SGB (§§ 54, 55 SGB I)

Rz. 59 §§ 54, 55 SGB I gewähren einen speziellen Pfändungsschutz für Sozialleistungsansprüche. § 54 Abs. 1 SGB I regelt dabei die Pfändbarkeit von Dienst- und Sachleistungen und § 54 Abs. 2–5 SGB I die von Geldleistungen. § 55 SGB I betrifft die Kontenpfändung. Ansprüche nach § 54 SGB I können z. B. Leistungen der Ausbildungsförderung, der Arbeitsförderung, Leistungen für Sc...mehr

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Träger der Jugendhilfe / 1 Träger der Jugendhilfe

In Deutschland gibt es eine historisch gewachsene Vielzahl von unterschiedlichen Trägern in der Jugendhilfe. 1.1 Freie Träger Freie Träger sind alle nicht öffentliche Organisationen, die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen. Dazu gehören Verbände der freien Wohlfahrtspflege, privatgewerbliche Träger, Elterninitiativen und andere Verbände und Vereine. Freie Träger be...mehr

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Träger der Jugendhilfe

Zusammenfassung Begriff Die Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe erbringen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Wer Träger der Jugendhilfe ist, regelt § 3 SGB VIII. Dabei werden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Landesrecht nach § 69 SGB VIII bestimmt. Die Regelungen für die Anerkennung von j...mehr

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Träger der Jugendhilfe / Zusammenfassung

Begriff Die Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe erbringen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Wer Träger der Jugendhilfe ist, regelt § 3 SGB VIII. Dabei werden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Landesrecht nach § 69 SGB VIII bestimmt. Die Regelungen für die Anerkennung von juristischen Per...mehr

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Träger der Jugendhilfe / 2 Zusammenarbeit der Träger

Für die Zusammenarbeit der Träger gelten die Grundsätze des § 4 SGB VIII: Die öffentliche Jugendhilfe soll mit der freien Jugendhilfe zum Wohl junger Menschen und Familien partnerschaftlich zusammenarbeiten. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen dabei die Selbstständigkeit der freien Jugendhilfe in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie in der Gestaltung ih...mehr

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Träger der Jugendhilfe / 1.2 Öffentliche Träger

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden durch Landesrecht bestimmt.[1] Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB VIII errichtet jeder örtliche Träger ein Jugendamt, jeder überörtliche Träger ein Landesjugendamt. Die Leistungsverpflichtungen des SGB VIII richten sich ausschließlich gegen die öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Mehrere örtliche Träger und mehrere ü...mehr

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Träger der Jugendhilfe / 1.1 Freie Träger

Freie Träger sind alle nicht öffentliche Organisationen, die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen. Dazu gehören Verbände der freien Wohlfahrtspflege, privatgewerbliche Träger, Elterninitiativen und andere Verbände und Vereine. Freie Träger bedürfen einer Anerkennung i. S. d. § 75 Abs. 1 und 2 SGB VIII. Gesetzlich anerkannt sind die Kirchen und Religionsgemeinschafte...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Eng mit Jugendhilfe verbundene Leistungen

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Steuerfrei sind nach wie vor nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. a UStG auch die Durchführung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen. Bedingung ist, dass die Darbietungen von den von der Jugendhilfe begünstigten Personen (vgl. Rz. 15 f.) selbst erbracht werden (BMF vom 02.07.2008, BStBl I 2008, 690, Tz. 5). Begünstigt ist auch die Durchführ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 4 Nr. 25 Steuerbefreiungen: Leistungen der Träger öffentlicher Jugendhilfe

Literatur Herbert, Anmerkung zum BMF-Schreiben vom 22.11.2013, MwStR 2014, 143. Hölzer, Umsatzsteuerfreiheit für frei mitarbeitende Sozialarbeiter, UR 2008, 234. Hüttemann, Umsatzsteuerbefreiungen für Leistungen des therapeutischen Reitens, UVR 2014, 14. Wagner/Raudszus, Eng verbundene Dienstleistungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Begünstigte Leistungsgeber

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die begünstigten Leistungen sind nur dann steuerfrei, wenn sie durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 69 SGB VIII) oder anderer Einrichtungen mit sozialem Charakter erbracht werden (§ 4 Nr. 25 S. 2 UStG). Der Begriff der "anderen Einrichtung mit sozialem Charakter" entspricht dem gültigen EU-Recht (Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL)....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Herbert, Anmerkung zum BMF-Schreiben vom 22.11.2013, MwStR 2014, 143. Hölzer, Umsatzsteuerfreiheit für frei mitarbeitende Sozialarbeiter, UR 2008, 234. Hüttemann, Umsatzsteuerbefreiungen für Leistungen des therapeutischen Reitens, UVR 2014, 14. Wagner/Raudszus, Eng verbundene Dienstleistungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSyst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 ABC der gemeinnützigen Zwecke

Tz. 33 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung ist g und sb als Teil des Umweltschutzes (s § 52 Abs 2 Nr 8 ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Rechtsnorm befreit die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, förderungswürdige Träger der freien Jugendpflege und andere soziale Einrichtungen von der USt für einen bestimmten Teil ihrer Tätigkeiten.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Rechtsnorm befreit die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die förderungswürdigen Träger der freien Jugendpflege, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und sonstige Einrichtungen mit sozialem Charakter unter bestimmten Voraussetzungen von der USt für den oben angeführten Teil ihrer Tätigkeiten.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.1 Leistungen im Rahmen satzungsmäßiger Zwecke

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 5 der Satzung des DJH ist Zweck des Vereins, die Förderung der Jugendhilfe, der Völkerverständigung sowie des Umwelt- und Landschaftsschutzes. Gem. § 4 Abs. 1 der Satzung des DJH, verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar die in § 5 genannten gemeinnützigen Zwecke gem. den Anforderungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Im Einzelnen werden folgende Leistungen von der Befreiungsnorm erfasst (BMF vom 02.07.2008, BStBl I 2008, 690, Tz. 2): Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§§ 11–14 SGB VIII), Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16–21 SGB VIII), Angebote zur Förderung von Kindern...mehr

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FF 06/2026, Richtiger anwal... / 1. Schritt: Frühe erste Verhandlung

a) Grundsätzlich ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens aus Sicht des Familiengerichts "ultima ratio", d.h. nur dann geboten, wenn andere Erkenntnisquellen (Anwaltsschriftsätze, Anhörung der Eltern und Kinder, Berichte oder fachliche Stellungnahmen von Jugendamt, freien Trägern und Verfahrensbeistand) für eine fachlich begründete Entscheidung nicht ausreichen. Au...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Vorschrift geht auf § 50c der Umsatzsteuer-Durchführungsbestimmungen 1951 (UStDB) zurück. Diese Befreiung galt für förderungswürdige Jugendgemeinschaften (Jugendverbände, Jugendvereine) und Organe der öffentlichen Jugendpflege (Jugendämter). Der Befreiungskatalog entsprach im Wesentlichen bereits den auch heute noch begünstigten Leistungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2.2 Eigenbetriebsähnliche Einrichtungen

Tz. 20 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach den Eigenbetriebs-VO der Länder können Einrichtungen in der gleichen Organisationsform und nach den identischen Regeln wie Eigenbetriebe geführt bzw verwaltet werden, ohne dass es sich hierbei im rechtlichen Sinn um Eigenbetriebe handelt (zB s § 86 Abs 2 S 1 EigAnVO – Rh-Pf, § 107 Abs 2 GemO – NRW; § 139 Abs 1 Nds KommunalverfassungsG; ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Unechte Steuerbefreiungen

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die wichtigsten unechten Steuerbefreiungen betreffen: Finanzumsätze (§ 4 Nr. 8 UStG), Verkauf von Grundstücken (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG), Versicherungsumsätze (§ 4 Nr. 10 UStG), Umsätze von Versicherungs- und Bausparkassenvertretern (§ 4 Nr. 11 UStG), Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12 UStG), Leistungen von Wohnungseigentümerge...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Eine Vorgängervorschrift zur Umsatzsteuerbefreiung der Gewährung von Beherbergung, Beköstigung und der üblichen Naturalleistungen für Jugendeinrichtungen zu Erziehungs- und Ausbildungszwecken findet sich bereits im UStG des Jahres 1919 (BGBl I 1919, 373). Die Steuerbefreiung beruht – mit Unterbrechung der Jahre 1934 bis 1950 – im Wesentlichen ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Konkurrenzklausel

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 23 UStG gilt nicht, soweit Leistungen der Arbeitsförderung i. S. d. § 4 Nr. 15b UStG, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben i. S. v. § 4 Nr. 15c UStG, Bildungsleistungen i. S. d. § 4 Nr. 21 UStG, Leistungen des Jugendherbergswesens i. S. d. § 4 Nr. 24 UStG oder Leistungen der Jugendhilfe i. S. d. § 4 Nr. 25 UStG erbracht werden.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Tatbestandsmerkmale der Vorschrift

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Aufgrund des JStG 2008 wurde der Kreis der Begünstigten erweitert. Nunmehr kann die Steuerbefreiung für folgende Leistungen in Anspruch genommen werden: Leistungen der Jungendhilfe nach § 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VIII, Leistungen der Inobhutnahme nach § 42 Sozialgesetzbuch VIII sowie Leistungen der Adoptionsvermittlung nach dem Adoptionsvermi...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 15c UStG dient der zielgenauen Umsetzung von Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte, der gesetzlichen Unfallversicherung, der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge sowie der Jugendhilfe (Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL) im Bereich...mehr

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FF 06/2026, Richtiger anwal... / I. Grundsätzliche Erwägungen und Leitgedanken in der Übersicht

1. Im Ausgangspunkt ist dringend zu empfehlen, dass sich Fachanwälte für Familienrecht, das Familiengericht, die öffentlichen und freien Jugendhilfeträger sowie die Sachverständigen an den von der "Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten" entwickelten, seit 2025 in dritter Auflage vorliegenden "Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindscha...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Leistungsberechtigte und Leistungsadressaten

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das SGB VIII unterscheidet zwischen Leistungsberechtigten und zwischen Leistungsadressaten. Leistungen der Jugendhilfe – insbesondere im Eltern-Kind-Verhältnis – sind meist nicht personenorientiert, sondern systemorientiert (BMF vom 02.07.2008, BStBl I 2008, 690, Tz. 4). Sie zielen i. d. R. auf die Verbesserung des Eltern-Kind-Verhältnisses a...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Steuerbefreit sind: Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches VIII sowie die Inobhutnahme nach § 42 des Sozialgesetzbuches VIII unter bestimmten Voraussetzungen, Leistungen der Adoptionsvermittlung nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz, Leistungen hinsichtlich der Durchführung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen...mehr

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FF 06/2026, Richtiger anwal... / 4. Schritt: Hilfen zur Einschätzung der Qualität von Sachverständigengutachten

a) Das schriftliche Sachverständigengutachten sollte folgende Punkte enthalten:mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Begünstige Leistungsempfänger

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Voraussetzung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 24 UStG ist, dass die Leistungen den Satzungszwecken unmittelbar dienen. § 6 Abs. 1 der Satzung des DJH führt zur Verwirklichung des Vereinszwecks u. a. aus, dass der Verein vor allem für junge Menschen tätig ist. Nach § 6 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 4 und Nr. 6 der Satzung des DJH, unterfallen den satzung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4 Richten an die Allgemeinheit

Tz. 21 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Erforderlich ist, dass die dem allg Besten nutzende Tätigkeit sich auch an die "Allgemeinheit" richtet. Der Begriff Allgemeinheit ist zwischen den Extremen Gesamtheit der Bürger der BRep D einerseits und bestimmten Pers oder dauernd nur kleinem Pers-Kreis andererseits (s § 52 Abs 1 S 2 AO) angesiedelt – wo, ist in jedem Einzelfall nach den jewe...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Dorau, Umsatzsteuer bei entgeltlicher Schülerspeisung – Zugleich Anmerkung zum BFH-Urteil v. 12.02.2009, V R 47/07, DStR 2009, 1570. Flad, Die Einrichtung mit sozialem Charakter i.S.d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g und h MwStSystRL, UR 2023, 74. Huschens, Änderungen des Umsatzsteuerrechts durch das Jahressteuergesetz 2020 (Teil 1), UVR 2021, 45. Hüttemann/Schauhoff, Umsatzsteuerbef...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Einzelfall-ABC

Rz. 93 Stand: 06/03 – 07/2025 Aktivierung und berufliche Eingliederung nach dem dritten Buch Sozialgesetzbuch: BMF vom 01.12.2010, IV D 3 – S 7179/09/10003, 2010/0945930, BStBl I 2010, 1375 und BMF vom 06.07.2011, IV D 3 – S 7179/09/10003, 2011/0530581, BStBl I 2011, 738. Insofern greift jetzt § 4 Nr. 21 S. 2 UStG, wonach diese nur noch nach § 4 Nr. 15b und 15c UStG steuerfre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Jugendhilfe)

Zusammenfassung Begriff Sozialdaten sind personenbezogene Daten des Betroffenen, die vom Jugendhilfeträger zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem SGB VIII oder zur Erfüllung der Aufgaben eines anderen Sozialleistungsträgers zu dessen Aufgabenerfüllung verarbeitet werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Für die Jugendhilfe gelten die gesetzlichen Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1.2 Zusammenführen von Daten

Hat das Jugendamt Daten für unterschiedliche Aufgaben erhoben, darf es diese nur zusammenführen, wenn und solange dies wegen eines unmittelbaren Sachzusammenhangs erforderlich ist.[1] Auch bei den verschiedenen Leistungsarten der Jugendhilfe ist das nur erlaubt, soweit es zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 2 Verletzung der Datenschutzbestimmungen

2.1 Strafe/Geldbuße Gegen das Jugendamt kann keine Geldbuße verhängt werden.[1] 2.2 Schadenersatz Unabhängig von einem Verschulden des Jugendamts kann der Betroffene einen Anspruch auf Schadenersatz auch gegen die Behörde haben.[1] Außerdem kann bei Verschulden ein Anspruch aus Amtspflichtverletzung bestehen.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1.5 Einwilligung

Die Einwilligung muss zu ihrer Wirksamkeit[1] freiwillig, informiert, zweckbestimmt und für den konkreten Fall bestimmt sein. Die allgemeinen und speziellen jugendhilferechtlichen Datenschutzbestimmungen gelten für alle Stellen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, soweit sie Aufgaben nach dem SGB VIII wahrnehmen. Als Stelle ist hierbei das jeweilige Sachgebiet innerhalb ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / Zusammenfassung

Begriff Sozialdaten sind personenbezogene Daten des Betroffenen, die vom Jugendhilfeträger zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem SGB VIII oder zur Erfüllung der Aufgaben eines anderen Sozialleistungsträgers zu dessen Aufgabenerfüllung verarbeitet werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Für die Jugendhilfe gelten die gesetzlichen Grundlagen in der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1 Verarbeitung von Daten

Die Zulässigkeit einer Datenverarbeitung bestimmt sich nach Art. 6 DSGVO.[1] In der Jugendhilfe ist danach eine Datenverarbeitung rechtmäßig, wenn sie zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Das gilt für alle Verarbeitungsvorgänge, also insbesondere für Erheben, Speichern und Übermitteln von Daten.[2] 1.1 Erheben von Daten Nach der DSGVO gilt eine sog. "Informierte Datenerhebu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 2.1 Strafe/Geldbuße

Gegen das Jugendamt kann keine Geldbuße verhängt werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 2.2 Schadenersatz

Unabhängig von einem Verschulden des Jugendamts kann der Betroffene einen Anspruch auf Schadenersatz auch gegen die Behörde haben.[1] Außerdem kann bei Verschulden ein Anspruch aus Amtspflichtverletzung bestehen.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1.3 Übermitteln/Nutzen von Daten

Daten dürfen an Dritte übermittelt oder genutzt werden, wenn die Übermittlung oder Nutzung dem selben Zweck dient wie die Datenerhebung (Zweckbindungsgrundsatz).[1] Außerdem dürfen sie übermittelt werden, wenn es erforderlich ist, damit das Jugendamt eine seiner Aufgaben nach dem SGB VIII erfüllen kann ("eigennützige Übermittlung"), aber auch, damit ein anderer Sozialleistung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1.1 Erheben von Daten

Nach der DSGVO gilt eine sog. "Informierte Datenerhebung".[1] Danach muss die Datenerhebung erstens zur Aufgabenerfüllung erforderlich sein und zweitens den Betroffenen mit einer Datenschutzerklärung über die Kontaktdaten des Verantwortlichen im Jugendamt und die des Datenschutzbeauftragten der Behörde sowie über den Zweck der Datenverarbeitung informieren. Wenn die Datenerhe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1.4 Datenübermittlung bei Kindeswohlgefährdung

Im Fall einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls[1] muss das Jugendamt bestimmte Fachkräfte einschalten und die Gefahr gemeinsam mit ihnen beurteilen. Dazu ist es notwendig, dass alle Beteiligten die relevanten Daten kennen. Will das Jugendamt die Daten der Betroffenen übermitteln, muss es die allgemeinen Normen des Datenschutzes im SGB VIII und SGB X beachten.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1.6 Auskunft

Die DSGVO bezieht die freien Träger in den Anwendungsbereich ein.[1] Der öffentliche Träger muss sicherstellen, dass der Datenschutz bei ihnen in gleicher Weise wie beim öffentlichen Träger gewährleistet ist ("Datenschutzrechtliche Garantenpflicht").[2] Dies kann durch Vereinbarungen oder Auflagen geschehen. Die Übermittlung von Heimberichten und Verwendungsnachweisen an den ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / Zusammenfassung

Begriff Das Akteneinsichtsrecht ermöglicht den Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens die Einsicht in die Akten, die das Verfahren betreffen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Den Rechtsanspruch auf Akteneinsicht regelt § 25 SGB X. Ein spezielles Akteneinsichtsrecht in der Adoption für die Vermittlungsakten bestimmt § 9c AdVermiG. Ein spezielles Informationsrecht in d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 1.1 Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch auf Akteneinsicht besteht nur, wenn ein Verwaltungsverfahren vorliegt. Verwaltungsverfahren ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsakts oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gerichtet ist; es schließt den Erlass des Verwaltungsakts ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersfeststellung bei unbe... / 7 Datenschutz

Für den Schutz von Sozialdaten bei ihrer Verarbeitung in der Jugendhilfe gelten § 35 SGB I, §§ 67 bis 85a SGB X sowie die §§ 62 ff. SGB VIII.[1] Sozialdaten dürfen nur erhoben werden, soweit ihre Kenntnis zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist.[2] Das Ergebnis der Altersfeststellung aus dem Verfahren nach § 42f SGB VIII sowie, soweit der Vertreter der betroffen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 1.2 Ermessen/Verpflichtung des Jugendamts

Oftmals ist die Tätigkeit des Jugendamts nicht auf den Erlass eines Verwaltungsakts gerichtet, sondern auf sog. schlichtes (hoheitliches) Handeln. Dies ist der Fall, wenn das Jugendamt z. B. Familiengerichtshilfe[1] nach § 50 SGB VIII leistet oder beratend tätig wird oder eine Gefährdungseinschätzung im Rahmen des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII vornimmt. Außerhalb eines Verw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersfeststellung bei unbe... / 6 GEAS-Anpassungsgesetz

Auf die "Kleine Anfrage"[1] zu den Plänen der Bundesregierung zur Zuständigkeit für das behördliche Verfahren zur Altersfeststellung nach dem "GEAS-Anpassungsgesetz" teilte die Bundesregierung mit, es erfolge durch das "GEAS-Anpassungsgesetz" (Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems) oder die VO (EU) Nr. 2024/1348 kei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16h Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.8.2016 in das SGB II eingefügt und danach mit Wirkung zum 1.7.2026 durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Bu...mehr