Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.3 Auslegung der Übernahmeerklärung

Rz. 22 Für die Auslegung der Übernahmeerklärung bzw. der Kostenzusage bleibt das Rechtsverhältnis zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Leistungsberechtigten maßgeblich. Nur bei besonderen Umständen kann angenommen werden, dass der Träger der Jugendhilfe außerhalb des jugendhilferechtlichen Leistungsanspruchs eine eigenständige materiell-rechtliche Zahlung...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.7 Methodik und Datenschutz

Rz. 30 Als intensivste ambulante Hilfsform reicht die Sozialpädagogische Familienhilfe am weitesten in den "Binnenraum der Familie" hinein, wie es in der Regierungsbegründung treffend heißt (BT-Drs. 11/5948 S. 70; zum Begriff vgl. auch Stähr, in: Hauck/Noftz, Stand: 08/2015, Werkstand: 2024, § 31 SGB VIII Rz. 10). Die Motivation der Familienmitglieder und die Aushandlung akz...mehr

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Jung, SGB VIII § 63 Datensp... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 19 BVerfG, Urteil v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83: Volkszählungsurteil (Mikrozensus) – die Grundsätze des Datenschutzes; BSG, Urteil v. 28.11.2002, B 7/1 A 2/00 R: Zum Begriff der Erforderlichkeit von (Sozial)Daten; Hess. VGH, Urteil v. 16.9.2014, 10 A 500/13: Zum Verhältnis von rechtswidrig erhobenen Sozialdaten nach § 62 Abs. 1 und der Datenspeicherung nach § 63 Abs. 1; VG Mü...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 36a ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) passierte zunächst am 8.7.2005 eine umfassende Ände...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.6 Übersicht über Einzelfälle

Rz. 19 Die Möglichkeit, im Rahmen der Jugendhilfe die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs als Krankenhilfe nach § 40 zu erhalten, scheidet unterdessen aus. Während § 40 durch die Verweisung auf § 37a BSHG i. d. F. v. 23.3.1994, gültig vom 1.1.1994 bis 31.12.1995 eine solche Möglichkeit noch vorsah, ist der Verweis auf § 37a BSHG in der ab dem 1.1.1996 gültigen Fassung ersatz...mehr

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Jung, SGB VIII § 78e Örtlic... / 2.3 Kommissionen nach Abs. 3

Rz. 16 Als Kann-Vorschrift sieht Abs. 3 vor, dass die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene und die Verbände der Träger der freien Jugendhilfe sowie die Vereinigungen sonstiger Leistungserbringer im Land regionale oder landesweite Kommissionen bilden. Die Bildung solcher Kommissionen kommt nur zustande, wenn die genannten Organisationen ihrer Einrichtung zustimmen. Sie ...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 22 VG München, Beschluss v. 7.4.2020, M 18 E 20.1277: Zu einem Anspruch auf Übernahme von Krankenhilfe eines in einer JVA untergebrachten Kindes; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 9.1.2020, 12 E 1057/19: Bei der Krankenhilfe kommt es auf den medizinisch notwendigen Bedarf an; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 6.12.2018, 7 A 10609/18: Zum Anspruch des Jugendhilfeträgers au...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 3 Literatur

Rz. 31 Arnold/Macsenaere/Kepert, Die Leistungserbringung in der Kinder- und Jugendhilfe, ZKJ 2023352; 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; 17. Kinder- und Jugendbericht v. 18.9.2024, BT-Drs. 20/12900; Berg/Naudiet/Scheu...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.1 Zweck der Jugendhilfestatistik nach Abs. 1

Rz. 7 Die Vorschrift nennt 2 Zweckrichtungen, nämlich die Beurteilung der Auswirkungen der Bestimmungen des SGB VIII und die Fortentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Es soll also zunächst eine Ist-Analyse ermöglicht werden, die als Grundlage für die Fortentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts und für die Jugendhilfeplanung i. S. d. § 80 dienen kann. Die Erhebungen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.2 Erbrachte Leistung

Rz. 9 Die Leistung muss "erbracht" werden. Damit bringt das Gesetz keine zeitliche, sondern eine sachliche Voraussetzung zum Ausdruck. Mit dieser Formulierung wird klargestellt, dass aus dem Abschluss einer Vereinbarung i. S. d. §§ 78a ff. noch keine Pflicht zur Inanspruchnahme bzw. (in früherer Terminologie) "Belegung" einer Einrichtung entsteht. Vielmehr bleibt es bei dem ...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.12 Gefährdungseinschätzung nach Nr. 13

Rz. 37 Als weiterer Erhebungstatbestand wurde letztlich die Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 in Nr. 13 eingeführt (vgl. BKiSchG v. 22.12.2011, BGBl. I S. 2975; vgl. auch bei Meiner-Teubner/Pothmann, ZKJ 2015, 385, 387; vgl. auch bei Myers/Pothmann, ZKJ 2012, 20). Dadurch sollen aktuelle Daten über die Einschätzungspraxis bei den Jugendämtern und die Ergebnisse der Ge...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.2.4 Übernahme der Teilhabeplanung durch den Träger der Eingliederungshilfe nach Satz 4

Rz. 26 Satz 4 ordnet an, dass der Träger der Eingliederungshilfe die Teilhabeplanung i. S. v. § 19 SGB IX zu übernehmen hat, wenn seine künftige Zuständigkeit absehbar ist. Damit verliert der Träger der öffentlichen Jugendhilfe dann die Zuständigkeit für die Hilfeplanung. Damit das Teilhabeplan- und das Gesamtplanverfahren nach § 21 SGB IX sinnvoll verzahnt werden können, so...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.1.3 Gegenstand des Schiedsstellenverfahrens

Rz. 17 Die Zuständigkeit der Schiedsstelle erstreckt sich auf alle in § 78b Abs. 1 genannten Vereinbarungen, nicht nur auf die Entgeltvereinbarung (anders als in der Sozialhilfe und in der sozialen Pflegeversicherung). Vereinbarungen nach § 77 scheiden allerdings als Gegenstand eines Schiedsstellenverfahrens ebenso aus wie Rahmenverträge nach § 77f. Als streitschlichtender V...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Inhaltlich regelt die Vorschrift die rechtlichen Vorgaben zur Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang. Rz. 3 Struktur der Vorschrift: Abs. 1 Satz 1 regelt als verpflichtenden Inhalt des Hilfeplans die Vereinbarungen zur Durchführung des Zuständigkeitsübergangs. Abs. 1 Satz 2 ordnet eine Art Äquivalenzprüfung an und verpflichtet u. a. den Träger der öffentlichen Jugen...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.3 Kenntnisgabe nach Nr. 1

Rz. 38 Nach Nr. 1 hat der Leistungsberechtigte den Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor der Selbstbeschaffung über den Hilfebedarf in Kenntnis zu setzen. Die Kenntnisgabe über den Hilfebedarf durch den Leistungsberechtigten macht es nicht erforderlich, dass der Leistungsberechtigte einen förmlichen Antrag stellt; eine entsprechende eindeutige Willensbekundung des Leistung...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 3 Literatur

Rz. 26 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; 17. Kinder- und Jugendbericht v. 18.9.2024, BT-Drs. 20/12900; DIJuF-Rechtsgutachten v. 8.7.2020, SN_2020_0548 DE – Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe und durch eine Erz...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.12 Praxishinweise

Rz. 36 Inhaber des Anspruchs aus § 78b auf Übernahme des Entgelts ist allein der Leistungsberechtigte, dem gegenüber der Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Sozialleistungsanspruch zu erfüllen hat, vorliegend also das Kind oder der Jugendliche (so im Ergebnis zutreffend: VG Potsdam, Urteil v. 25.8.2020, 7 K 2354/18 Rz. 28). Rz. 37 Dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe s...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.5 Unaufschiebbarkeit der Hilfe nach Nr. 3 Buchst. a und b

Rz. 43 Kernelement der Prüfung der Zulässigkeit der Selbstbeschaffung ist, ob die Deckung des Bedarfs keinen zeitlichen Aufschub duldet, sog. Unaufschiebbarkeit. Zentrales Element ist damit der zeitliche Aufschub. Die Bezugspunkte der Unaufschiebbarkeit sind in Buchst. a und b geregelt. Ob die Deckung des Bedarfs zeitlichen Aufschub duldet, orientiert sich nach Buchst. a sow...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 2.1.1 Anwendung eines individualisierten Gewaltschutzkonzepts nach Satz 1

Rz. 9 Satz 1 nimmt dabei Bezug auf die Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Weiterentwicklung, Anwendung und regelmäßigen Überprüfung von Qualitätsmerkmalen zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und ihren Schutz vor Gewalt nach § 79a Satz 2 (BR-Drs. 5/21 S. 87 = BT-Drs. 19/26107 S. 90). Rz. 10 § 79a Satz 2 sieht die Sich...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 5 Literatur

Rz. 52 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; 17. Kinder- und Jugendbericht v. 18.9.2024, BT-Drs. 20/12900; DIJuF-Rechtsgutachten v. 4.6.2024, Einsatz von Erzieherinnen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe, JA...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.7 Maßnahmen im Rahmen des Strafvollzuges

Rz. 58 Hilfe zur Erziehung ist an mehreren Stellen mit dem Jugendstrafrecht verschränkt, welches ebenfalls grundsätzlich dem Erziehungsgedanken und der sozialen Förderung des Jugendlichen verpflichtet ist (vgl. auch die Komm. zu § 30). Es handelt sich hierbei noch um die Fortwirkung der früheren Fürsorgeerziehung. So kann ein Richter einem straffällig gewordenen Jugendlichen...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 2.2.3 Kontaktgebot nach Satz 2

Rz. 28 Um die Dokumentationspflichten zu gewährleisten und um insbesondere auch der Überprüfungspflicht nachzukommen, wird der Jugendhilfeträger auch verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Kontakt zu dem jungen Volljährigen aufnehmen. Rz. 28a Die Verpflichtung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 41a Abs. 2 Satz 2, in regelmäßigen Abständen Kontakt zu einem jungen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.2.1 Übergangsplanung nach Satz 1

Rz. 16 Abs. 2 Satz 1 enthält eine Sonderregelung bei einem Zuständigkeitsübergang vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf einen Träger der Eingliederungshilfe. Es handelt sich um eine verdrängende lex spezialis Regelung, wie sich aus der Formulierung "Abweichend von Absatz 1 ..." ergibt. Rz. 17 Ein solcher Zuständigkeitswechsel vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf ...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.2 Weitere kumulative Voraussetzungen der Auslandserbringung nach Abs. 2

Rz. 23 Abs. 2 regelt die Voraussetzungen, die der Träger der öffentlichen Jugendhilfe in der Regel kumulativ zu erfüllen hat, bevor er über die Gewährung einer Hilfe entscheidet, die im Ausland erbracht wird (BR-Drs. 5/21 S. 90 = BT-Drs. 19/26107 S. 92). Rz. 24 Nach Abs. 3 ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet: eine Stellungnahme i. S. v. § 35a Abs. 1a Satz ...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.5 Datenspeicherung und -nutzung zu Planungszwecken nach Abs. 3

Rz. 30 Nach Abs. 3 dürfen Sozialdaten, die allerdings unverzüglich zu anonymisieren sind, beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe zum Zwecke der Planung i. S. d. § 80 gespeichert oder genutzt werden. Für den Zweck der Jugendhilfeplanung stellt Abs. 3 im Verhältnis zu Abs. 1 damit eine Erweiterung dar. Im Gegensatz zu Abs. 1 und 2 ist eine Prüfung der Erforderlichkeit bezoge...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 3 Literatur

Rz. 68 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; 17. Kinder- und Jugendbericht v. 18.9.2024, BT-Drs. 20/12900; Achterfeld, Aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten für geduldete Kinder und Jugendliche in stationärer Unterbringun...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.5.1 Meldepflichten des Jugendhilfeträgers nach Satz 1

Rz. 53 Den Träger der öffentlichen Jugendhilfe treffen diverse Mitteilungspflichten nach Abs. 5 Satz 1. Der Gesetzgeber ist damit dem Umlaufbeschlusses 1/2016 der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) v. 23.2.2016 gefolgt (die insoweit inhaltlich interessante Anlage zum Beschluss – S. 14 f. – ist online über die Website der JFMK abrufbar; vgl. BR-Drs. 5/21 S. 89 = BT-...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 75 OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 3.2.2021, 3 MB 50/20: Die sozialpädagogische Familienhilfe ist mit den Zielsetzungen des § 41 Abs. 2 nicht vereinbar; VG München, Beschluss v. 31.8.2020, M 18 E 20.3749: Zu einem begründeten Einzelfall einer Fortsetzungshilfe nach § 41 Abs. 1 Satz 2 HS 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22.6.2020, 12 A 2766/17: Eine Fortsetzung...mehr

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Jung, SGB VIII § 63 Datensp... / 2.1.2 Begriff der Erforderlichkeit

Rz. 6 Insofern gilt auch für die Datenspeicherung, ebenso wie für die Datenerhebung nach § 62, das Erfordernis der Erforderlichkeit bezogen auf die jeweilige Aufgabe (vgl. Komm. zu § 62). Der Begriff der Erforderlichkeit ist ein Schlüsselbegriff des Datenschutzrechts mit Universalgültigkeit in allen Datenschutzregimen. Der Begriff ist überall dort, wo er Verwendung findet, i...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.6 Rechtsnatur der Vereinbarung

Rz. 19 Die Vereinbarung nach § 78b wird in der Rechtsnatur eines öffentlich-rechtlichen Vertrages i. S. d. § 53 SGB X abgeschlossen. Wegen des Junktims zwischen der Entgeltübernahme und der Vereinbarungstrias (Leistungsvereinbarung, Entgeltvereinbarung, Qualitätsentwicklungsvereinbarung) sowie der Entgeltübernahme eröffnet die Vereinbarung gemäß § 78a faktisch den Marktzutri...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.4 Abgrenzung

Rz. 14 Aus dem individuellen Ansatz der konkreten Hilfeart Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer können auch Anhaltspunkte bei der Abgrenzung zu anderen Hilfeformen abgeleitet werden. Bei gravierenden Verhaltensauffälligkeiten eines Jugendlichen wird statt der Hilfe nach § 30 eher eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 in Betracht kommen. Ist es erforderli...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.7 Funktionale Zuständigkeit

Rz. 30 Da es bei der Vereinbarung nach § 78b nicht nur um Entgelt-, sondern auch (und primär) um die leistungsrechtliche Seite sowie die Qualität der Jugendhilfe in den Einrichtungen geht, ist innerhalb des Jugendamtes nicht allein die wirtschaftliche Jugendhilfe, sondern auch der soziale Dienst bei den Verhandlungen zu beteiligen. Der Abschluss der Vereinbarungen bedarf jed...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 2.4 Kostenerstattungsregelung bei Amtshilfe nach Satz 4

Rz. 18 Satz 4 stellt klar, dass der zuständige öffentliche Träger der Jugendhilfe auch dann die Kosten des ortsnahen Trägers zu übernehmen hat, wenn letzterer im Wege der Amtshilfe tätig geworden ist (zur Kostenerstattung bei Beratung und Unterstützung von Pflegeeltern nach § 37 Abs. 2 vgl. DIJuF-Rechtsgutachten v. 19.5.2009, J 8.220 DE, JAmt 2009 S. 305). Die Vorschrift dec...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.2 Erweiterung der Erhebungsmerkmale durch das Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat es für notwendig erachtet, mit dem Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz (KJVVG) zahlreiche Änderungen der Vorschrift vorzunehmen, um Verbesserungen in der Kinder- und Jugendhilfestatistik zu erreichen. Deren Aufgabe ist es, aktuelle, aussagekräftige Daten als unverzichtbare Grundlage für politische Entscheidungen zur Weiterentwick...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 1.1 Historische Entwicklung

Rz. 2 Das in engen Grenzen nach § 36a geregelte Recht der Selbstbeschaffung ist erst durch Art. 1 Nr. 15 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz-KICK, BGBl. I S. 1229) mit Wirkung zum 1.10.2005 in das SGB VIII eingefügt worden. Das bisherige Jugendhilferecht kannte Regelung zur Selbstbeschaffung nicht. D...mehr

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Jung, SGB VIII § 78f Rahmen... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Satz 1 sieht dem Vorbild der Sozialhilfe und der Pflegeversicherung entsprechend den Abschluss von Rahmenverträgen durch die Spitzenverbände der öffentlichen Träger der Jugendhilfe und der Einrichtungsträger vor. Sie sollen Eckpunkte und generelle Parameter für die Vereinbarungen nach § 78b Abs. 1 abstecken. Satz 2 begründet ein Beteiligungsrecht der nach § 85 zuständi...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 2.3 Neuverhandlungen – Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach Abs. 3

Rz. 29 Als Ausnahme sieht Abs. 3 vor, dass bei unvorhersehbaren wesentlichen Veränderungen der Annahmen, die der Entgeltvereinbarung zugrunde lagen, die Entgelte im laufenden Vereinbarungszeitraum neu zu verhandeln sind. Durch die unbestimmten Rechtsbegriffe "unvertretbar" und "wesentlich" ist diese Ausnahme jedoch als Abweichung vom Grundsatz eng begrenzt. Die normierten Vo...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.5 Angebotssteuerung

Rz. 25 Die Neuregelung soll im Zusammenhang mit den Änderungen in § 27 und § 36 eine stärkere Angebotssteuerung ermöglichen. Bislang wurden für die Durchführung intensivpädagogischer Projekte im Ausland Träger herangezogen, die sich jeder Kontrolle im Inland entziehen, da sie ihren Sitz im Ausland haben. Die qualitätssichernden Regelungen des SGB VIII sind mangels rechtliche...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.2.2 Fortsetzungshilfe nach Satz 2 HS 2

Rz. 35 Ausnahmsweise kann gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 HS 2 die Hilfe in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus bis zum 27. Lebensjahr fortgesetzt werden (vgl. auch bei Münder, SGB VIII, § 41 Rz. 9). Hierbei muss es sich aber um eine Fortsetzung einer bereits bewilligten zulässigen Hilfe bis zur Regelaltersgrenze handeln; sog. Fortsetzungshilfe (zum Begriff vgl. auch bei W...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.1.1 Voraussetzungen nach Satz 1

Rz. 11 § 36a Abs. 1 Satz 1 ordnet an, dass der Jugendhilfeträger die Kosten der Hilfe grundsätzlich nur dann trägt, wenn sie auf der Grundlage seiner Entscheidung nach Maßgabe des Hilfeplans unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts erbracht wird; die Regelung betont das Prinzip des Entscheidungsprimats des Jugendamtes (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 10.5.2021, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Sinn der Regelung ist es, die Aufgaben des Jugendhilfeträgers bei der Zusammenarbeit mit anderen Sozialleistungsträger zu konkretisieren und diese anderen Sozialleistungsträger auch beim Zuständigkeitsübergang frühzeitig zum Beispiel in die Hilfeplanung einzubinden, sodass an den vorausgegangenen Hilfeprozess der Kinder- und Jugendhilfe nahtlos angeknüpft werden kann (...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.1.2 Äquivalenzprüfung nach Satz 2

Rz. 13 Nach Satz 2 sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die andere öffentliche Stelle i. S. v. Satz 1 – also insbesondere Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger – verpflichtet, auch zu prüfen, welche Leistung nach dem Zuständigkeitsübergang dem Bedarf des jungen Menschen entspricht. Dabei ist sowohl der Bedarf des jungen Menschen zu prüfen, als auch festzuste...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1.10 Erhebungsmerkmale Ausgaben und Einnahmen i. S. d. § 98 Abs. 1 Nr. 12 nach Abs. 10

Rz. 45 Schließlich werden nach Maßgabe von Abs. 10 die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Jugendhilfe erfasst. (Hinsichtlich der Begriffsbestimmungen vgl. § 7 und die Kommentierung dazu.)mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.3 Ausnahme rechtzeitige Kenntnisgabe nach Satz 2

Rz. 53 § 36a Abs. 3 Satz 2 sieht eine Ausnahme von der Kenntnisgabe vor der Selbstbeschaffung nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 vor. Der Leistungsempfänger behält ausnahmsweise seinen Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Aufwendungen durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, obwohl er den Träger nicht rechtzeitig über den Hilfebedarf in Kenntnis gesetzt hat. Dies wird abhän...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.4 Anspruchsvoraussetzung

Rz. 18 Die Grundvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 müssen erfüllt sein; insbesondere darf daher die Erziehung nicht gewährleistet sein (zu den allgemeinen Voraussetzungen der notwendigen Gefährdungslage vgl. die Komm. zu § 27). Wie bei allen anderen Hilfearten auch ist Kernvoraussetzung die Geeignetheit und Notwendigkeit der Maßnahme i. S. der in § 27 Abs. 1 aufgestellten Vorau...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Beratung und Unterstützung ist ein zentrales Anliegen des SGB VIII. Erziehungsberatung dient der Krisenintervention, da auch der Grundtatbestand des § 27 erfüllt sein muss (Wabnitz, ZKJ 2024, 295, 298). Die Erziehungsberatung dient der Unterstützung bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen und gibt eine erste Orientierung in Krisensituati...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 99 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) seit dem 1.1.2023 in Kraft. Die jüngsten zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Änderungen gründen allerdings noch in Art. 1 Nr. 62 Buchst. i des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.1.2 Betreuung oder Aufnahme ohne Pflegeerlaubnis (Nr. 1)

Rz. 5 Nach dem durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (BGBl. I S. 2729) neu gefassten § 43 Abs. 1 bedarf jeder, der Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als 3 Monate betreuen will (Tagespflegeperson) der Erlaubnis. Ferner bedarf nach dem durch das Gesetz zur Weitere...mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 1.2 Vorgängervorschriften

Rz. 1b In dem mit Inkrafttreten des SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe zum 31.12.1990 außer Kraft getretenen Gesetz für Jugendwohlfahrt (JWG) waren ebenfalls bereits in §§ 86, 87 Strafvorschriften enthalten.mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 57 VG München, Urteil v. 17.7.2024, M 18 K 22.1929, VG München, Urteil v. 7.7.2021, M 18 K 18.2218: Zum Übergang des dem Jugendamt eingeräumten Beurteilungsspielraum auf den Leistungsberechtigten bei Selbstbeschaffung und Systemversagen; OVG Lüneburg, Beschluss v. 4.3.2021, 10 ME 26/21: Zur gerichtlichen Kontrolldichte bezüglich der Ablehnung einer Hilfe auf Grund der Ste...mehr